»Das Problem unserer Gegen­wart ist Rechts­extremismus«

Faraz Shariat im Interview über seinen Film »Staatsschutz«, die systema­tische Verharm­losung rechts­extremer Gewalt und eine Hoffnung auf Wehrhaftigkeit

Interview: Bahareh Ebrahimi

Vorbemerkung FORUM-Red.: Am Donnerstag ist der Film „Staatsschutz“ im Kino. Er lief auf der diesjährigen Berlinale und erhielt den Publikumspreis. Der Film passt wie „Arsch auf Eimer“ auf die momentane politische Situation. Ein packender und gut recherchierter Film, den man gesehen haben sollte.(JG)

Titelbild: Chen Emilie Yan als junge Staatsanwältin Seyo Lotta Kilian/Jünglinge Film

»Staatsschutz«, Deutschland 2026. Regie: Faraz Shariat; Buch: Claudia Schaefer, Sun-Ju Choi, Jee-Un Kim. Mit: Chen Emilie Yan, Julia Jentsch, Alev Irmak, Arnd Klawitter, Sebastian Urzendowsky, Kathrin Angerer. 113 Min. Kinostart: 27. August.

Herr Shariat, Sie haben sechs Jahre nach Ihrem Debütfilm »Futur Drei« keinen weiteren Film gedreht. Warum?

»Futur Drei« war ja ein Quereinstieg für mich, denn ich habe nicht Film studiert. Ich musste erst mal klarkommen, dass ich jetzt überhaupt Filme machen kann und ein bisschen verstehen, wie die Dynamiken innerhalb der Filmbranche funktionieren. Dann habe ich viele Stoffe entwickelt, aber nichts hat die Schlagkraft gehabt, sodass ich das Gefühl hatte, das ist jetzt mein nächster Kinofilm. Ich glaube, das hat auch etwas mit der politischen Entwicklung in Deutschland zu tun. Mit jedem Jahr hat sich der gesamtgesellschaftliche Rechtsruck dramatisiert. Ich interessiere mich für politische Filme, und es ist für mich total wichtig, dass meine Filme im direkten Kontakt zu dem stehen,was in der Welt passiert, weil Kino für mich ein Austragungsort der großen gesellschaftlichen Fragen ist. Aber alle Projekte, an denen ich gearbeitet habe, hatten diese Dringlichkeit nicht. Dann hatte ich das Glück, Claudia Schaefer kennenzulernen, die Drehbuchautorin von »Staatsschutz«. Da war mir klar, das ist genau die Art von Film, die ich machen möchte.

Was war besonders an diesem Drehbuch?

»Staatsschutz« hatte diese krasse, sachliche Auseinandersetzung mit all den abgefuckten Themen, die mich auch wütend gemacht haben: Warum ist es so schwer, rechte Gewalt zu verfolgen? Warum findet diese Verharmlosung die ganze Zeit in staatlichen Institutionen statt – im Umgang mit NSU, mit Hanau oder Halle. Das waren wahnsinnig frustrierende Momente, die einen Vertrauensverlust zu diesen Institutionen verursacht haben. Ich glaube, diese Wut und die Möglichkeit auch, selbst aus dieser Ohnmacht rauszukommen, waren der Grund, warum ich genau wusste, dass »Staatsschutz« mein nächster Kinofilm ist. Dann hat eines zum anderen geführt, und es ging auch wahnsinnig schnell. Also von dem Moment, wo ich das Buch gelesen habe, bis jetzt, sind ungefähr anderthalb, zwei Jahre vergangen.Interview

Faraz Shariat wurde 1994 in Köln geboren. Nach ersten Theaterarbeiten am Schauspiel Köln studierte er Szenische Künste an der Universität Hildesheim und gründete das Berliner Filmkollektiv Jünglinge. Sein autobiografisch inspiriertes Kinospielfilmdebüt »Futur Drei« wurde 2020 unter anderem mit dem Teddy Award der Berlinale ausgezeichnet. Sein neues Politdrama »Staatsschutz« hat dieses Jahr in der Sektion Panorama der Berlinale den Publikumspreis gewonnen.

Im Gegensatz zu Ihrem ersten Film, der semi-autobiografisch war und dessen Drehbuch Sie selbst geschrieben haben, zeigen Sie in »Staatsschutz« eine komplett andere Welt. War die Geschichte schon fertig, oder haben Sie sie auch etwas mitentwickelt?

Wir haben ungefähr acht oder neun Monate noch mal daran gearbeitet, um das Drehbuch näher an mich ranzuholen. Da ging es vor allem um Tonalität, Atmosphären, die Figuren, Humor, um die Sprache des Films sozusagen. Aber die Geschichte stand schon. Claudia hat bereits jahrelang daran gearbeitet. Und für mich war es eigentlich fast wie ein Geschenk, die Möglichkeit zu haben, als Regisseur in eine ganz andere Welt reinzugehen. Ganz weit weg von mir. Ich würde niemals einen Film schreiben können, der in einem Gerichts-Setting spielt. Das war eine Herausforderung für mich, die ich aber total gerne bestritten habe. Ich denke, die Aufgabe vom Filmemacher ist auch, sich in neue Welten reinzudenken, ein Gefühl dafür zu bekommen, was seine emotionale Wahrheit darin ist, und dann Risiken einzugehen. Ich will nicht mein Leben lang die ganze Zeit nur von mir selbst erzählen, aber die Themen, die in »Staatsschutz« drinstecken, haben zum Teil auch etwas mit »Futur Drei« zu tun. Also es gibt einen systemischen Antagonismus, es gibt strukturellen Rassismus. Das sind Aspekte, die sich wahrscheinlich durch viele meiner Arbeiten durchziehen werden.

In »Staatsschutz« geht es um strukturellen Rassismus im staatlichen Apparat, explizit in der Staatsanwaltschaft. Basiert das Drehbuch auf realen Fällen?

Im Grunde basieren alle Fälle, die die Protagonistin, die Staatsanwältin Seyo, flankieren, auf echten Fällen. Ihre Geschichte, also die dramatische Verdichtung einer Staatsanwältin, die selbst Opfer rechter Gewalt wird, ist sozusagen die geniale Idee von Claudia Schaefer. Aber alle anderen Aspekte, die da vorkommen, sind echte Fälle, die der Recherche vorausgingen. Außerdem waren NSU, Hanau, Halle alle große spektakuläre Fälle, die das Wissen des Films sehr stark geprägt haben. Uns war klar, dass »Staatsschutz« ein Film ist, der im Zentrum die Geschichte einer Opferperspektive einnimmt und die Frage stellt, wie es sich anfühlt, als Opfer auf den Staat vertrauen zu müssen in der Verfolgung der rechtsextremen Gewalt, und dann alleingelassen zu werden. Das ist eine Erfahrung, die sich eigentlich durch alle besagten Fälle durchzieht: Die Opfer und Hinterbliebenen von NSU, Halle und Hanau berichten Ähnliches.

Vor ein paar Monaten ist die InRa-Studie herausgekommen, die sich mit dem institutionellen Rassismus beschäftigt. Das war die größte Studie, die jemals von der Bundesregierung in Auftrag gegeben wurde. Sie haben an etlichen Forschungsstandorten recherchiert und die Frage gestellt: Gibt es dort institutionellen Rassismus? Surprise, surprise – in allen Institutionen wurde institutioneller Rassismus festgestellt. Diese Studie wurde von Alexander Dobrindt sozusagen einfach unter den Teppich gekehrt, wurde nicht besprochen, ist an einem Freitagnachmittag veröffentlicht worden, also zu einer Uhrzeit, in der man nur Sachen veröffentlicht, die wenig Resonanz finden sollen. Es gab keine Pressekonferenz. Dass die staatlichen Institutionen nur sich selbst schützen und erzählen, es gebe bei ihnen keinen Rassismus, ist etwas, was immer wieder bewiesen wird. Und dieser Film will darauf aufmerksam machen, wie wir diesen strukturellen Rassismus bekämpfen können. Wenn wir das nicht tun, dann können wir sofort aufgeben und das Feld den Rechtsextremen überlassen.

Ihre Protagonistin Seyo ist eine junge Deutsch-Koreanerin, die in der ostdeutschen Provinz zur Staatsanwältin wird und immer betont, dass ihr Migrationshintergrund bei ihrer Arbeit keine Rolle spielt. War die Geschichte schon im Drehbuch in einem ostdeutschen Setting angesiedelt?

Ja, die Geschichte war schon immer in Ostdeutschland. Wir haben uns aber viel damit beschäftigt, ob das so sein muss oder nicht. Man könnte sie ja auch irgendwo erzählen, nicht spezifisch sein. Am Ende haben wir uns für einen eklektischen Ansatz entschieden: Also die Geschichte spielt in einer fiktiven Stadt in Ostdeutschland. Wir haben aber bewusst Motive gemischt. Die Staatsanwaltschaft ist zum Beispiel ein Gottfried-Böhm-Bau, eine ganz klare westdeutsche Architektur. So wird die Spezifik von Ostdeutschland gezeigt als eines der Bundesländer, die AfD-Werte von circa 30/40 Prozent haben und die als Erstes in den Faschismus kippen könnten. Und gleichzeitig sind die Probleme, die in dem Film besprochen werden, deutschlandweit relevant. Die Geschichte hätte genauso gut in NRW spielen können oder auch in Süddeutschland.

Am Anfang des Films glaubt Seyo daran, dass ihre Behörde neutral und objektiv arbeitet, bis sie selbst Opfer eines rassistischen Anschlags wird. Muss man unbedingt selber Opfer werden, um die Probleme im System zu realisieren?

Man sucht ja im fiktiven Filmemachen nach Spannung oder nach einer bestimmten dramatischen Konstruktion, die gut funktioniert für das, was man erzählen will. Uns hat es total gereizt, eine Opferfigur zu erzählen, die kein Opfer sein will, die sich die Mittel des Staates zu eigen macht, um zu ermitteln. Seyo bricht natürlich viele Regeln im Laufe des Films. Das hat auch etwas mit dieser Doppelfunktion zu tun, weil sie als Staatsanwältin alle Dinge tun darf, die sie im Film tut. Nur weil sie Opfer wird, ist es ihr natürlich verwehrt, in ihrem eigenen Fall zu ermitteln. Doch in dem Moment, wo sie realisiert, dass der Staat sie nicht schützt, sondern die Täter, oder dass der Staat nicht rechtmäßig ermittelt und ihrem Fall nicht die notwendige Aufmerksamkeit gibt, entscheidet sie sich, die Regeln zu brechen. Sie deckt ihren Fall auf und verbindet ihn auch mit anderen Fällen rechter Gewalt an dem Ort, an dem sie lebt. Dadurch entsteht natürlich eine Grundspannung.

Der Film nutzt gezielt Thriller-Elemente, handelt zwar von einem schwierigen Thema und spielt zum großen Teil im Gerichtssaal, ist aber nicht langweilig, eher fesselnd. Und bei aller Wut, bei aller Ungerechtigkeit, die man miterlebt, bleibt noch Raum für Hoffnung. Wie haben Sie das geschafft?

Mich freut das, dass Sie das so beschreiben. Für mich ist Kunst und Kultur ein Ort, der immer auch mit Hoffnung zu tun hat. Ich könnte nicht mein Leben leben, ich könnte auch nicht meine Arbeit machen, wenn ich nicht selbst in dystopischen, menschenverachtenden Lebensrealitäten trotzdem nach Hoffnung suche. »Staatsschutz« ist wahnsinnig brutal, es geht viel um Gewalt, die zum großen Teil unsichtbar ist. Das war uns wichtig. Der Thrill in »Staatsschutz« ist eigentlich strukturelle Gewalt. Das irgendwie filmisch einfangen zu können, war eine Herausforderung. Ganz viel passiert im Sound. Mich hat interessiert, die Feindseligkeiten in einer No-Go-Area, an einem Ort, wo die AfD 40 Prozent hat, einfangen zu können und eine destabilisierende, unbehagliche Situation erfahrbar zu machen. Dieses Unbehagen oder dieser psychologische Zustand, die ganze Zeit auf der Lauer zu sein, nicht zu wissen, ob man gleich angegriffen wird, hat »Staatsschutz« größtenteils geprägt. Und egal, wie düster, abgefuckt und frustrierend die Themen sind, um die es geht – für mich ist das Kino trotzdem auch ein Ort, an dem ich Spaß haben möchte, wo ich unterhalten werden möchte. Wir reden viel über Rechtsextremismus. Es ist zum Glück ein Thema, das hier und da in den Nachrichten auftaucht. Aber im Kino trauen sich halt wenige Menschen, eine Geschichte zu erzählen, die das Publikum reinholt, die eine klare Haltung hat, aber auch das Versprechen von Unterhaltung ernst nimmt. Mir war wichtig, dass »Staatsschutz« schon als Thriller funktioniert.

Der Film ist nach der Premiere in der Sektion Panorama der diesjährigen Berlinale beim Publikum gut angekommen und hat den Publikumspreis gewonnen. Wie war das für Sie?

Das ist der Preis, den ich am allerliebsten haben will. Natürlich kommt man nicht drum herum, den Festivals und den Auszeichnungen von Jurys einen Wert zu geben, weil es klar ist, dass das etwas bedeutet. Man wünscht sich ja, dass der Film auf einem großen Festival läuft. Aber am Ende des Tages mache ich Filme für das Publikum. Ich finde es auch okay, wenn Leute etwas scheiße finden, was ich gemacht habe. Aber ein Feedback zu bekommen, dass das Publikum den Film gerne gesehen hat und damit was anfangen konnte, ist natürlich eine wahnsinnig tolle Auszeichnung. Und ich hoffe, dass der Film jetzt im Kino sein Publikum finden kann.

Gab es seit der Premiere schon Feedback oder Kritik von der Seite der deutschen Behörden zu dem Film?

Also, von Behörden habe ich bis jetzt noch nichts gehört. Aber im Gespräch mit dem Publikum ist mir aufgefallen, dass diese Verharmlosung der rechten Gewalt, um die es ja in dem Film geht, auch im Publikum so wahrgenommen wird: Diese Rede vom Einzelfall, dass das alles gar nicht so schlimm ist. Uns wird oft gesagt, das sei einfach eine Überzeichnung, so schlimm sei es ja nicht. Oder ob wir da nicht ein bisschen übertreiben würden? Doch wenn man sich mal die Sachlage anguckt, zum Beispiel diese InRa-Studie, oder auch mit Institutionen spricht, die dieses Wissen von Opfern sammeln, dann muss man tatsächlich sagen: Der Film ist eigentlich eine Untertreibung. Die Realität ist schon drastischer als der Film.

Sie haben am Anfang des Gesprächs gesagt, dass Sie sich vor allem für das politische Kino interessieren. Und Ihr Film ist aktueller denn je. Was hoffen Sie mit diesem Beitrag bewegen zu können?

Es sind in wenigen Wochen Landtagswahlen in Ostdeutschland. Deswegen bringen wir den Film noch davor raus. Ich glaube, Sichtbarkeit ist immer noch ein kraftvolles Instrument. Ich hoffe auf eine Sichtbarkeit für die Themen des Films: Wie können wir Widerstand leisten? Was bedeutet es, wenn Rechtsextreme in unseren Behörden arbeiten, wenn wir Rechtsextreme dulden und Raum an rechtsextreme Ideologien übergeben? Ob das jetzt im Bundestag ist, in der Justiz ist oder in der Polizei, das hat Konsequenzen.

Diese Konsequenzen sichtbar zu machen, erhoffe ich mir von dem Film. Und gleichzeitig erhoffe ich mir eine Form von Debatte. Dass ich einen Diskursraum öffnen kann für die Frage: Was bedeutet Wehrhaftigkeit? Die demokratischen Institutionen der deutschen Regierung haben Möglichkeiten der Wehrhaftigkeit. Es gibt Gesetze, mit denen man Rechtsextremismus strafverfolgen kann. Es gibt auch Möglichkeiten, mit denen Politik gegen Rechtsextreme klarere Kante zeigen kann. Man kann auch die Menschen, deren Job es ist, dagegen anzukämpfen, mehr in die Verantwortung holen und sagen, eine Justiz, die konsequent und verantwortungsvoll Rechtsextremismus verurteilt und ermittelt, schafft ein Klima, in dem Rechtsextremismus auch weniger gedeihen kann.

Man muss sich einfach mal Statistiken angucken: Wie viel politische Gewalt von Rechtsextremen ausgeht versus wie viel von Linksextremen oder vom migrantischen, islamistischen Extremismus. Im Jahr 2024 gab es ungefähr 40 000 Fälle von rechtsextremen Straftaten, rund 6000 Fälle von linksextremen Straftaten und circa 1700 Fälle von religiös-ideologisch motivierten Straftaten. Doch wenn man sich anschaut, welche Themen das politische Klima, die Berichterstattung dominieren, dann ist da einfach ein extremes Mismatch: Wir reden so wenig über rechtsextreme Gewalt und so viel über linksextreme oder islamistische Gewalt, weil man damit gut Politik machen kann, weil man damit Angst schüren kann, weil man damit Leute zu Sündenböcken machen kann, für alle möglichen Pro­bleme, die die Bundesregierung nicht hinkriegt zu managen. Man muss da einen klaren Fokus schaffen: Das Pro­blem unserer Gegenwart ist Rechts­extre­mis­­mus. Punkt.

Erstveröffentlicht im nd v. 27.8. 2026
Das Problem ist Rechtsextremismus

Wir danken für das Publikationsrecht.

Sozialstaat verteidigen heißt: Kriegskurs stoppen!

Mobilisierung von Sagt Nein zu den gewerkschaftlichen Aktionstagen, den Antikriegsprotesten und zur Vernetzung aller kämpferischen Gewerkschafter*nnen! Es kann nur ein Auftakt sein!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Unterstützer*innen von Sagt NEIN!,

der Herbst beginnt mit einer ganzen Reihe wichtiger Mobilisierungen. Machen wir daraus mehr als einzelne Aktionstage. Verbinden wir den Protest gegen Sozialkahlschlag mit dem Widerstand gegen Aufrüstung, Militarisierung und Kriegspolitik. Die neue Ausgabe unserer Zeitung ´Sagt NEIN!´ findet Ihr zur Verteilung hier.

Es ist gut und überfällig, dass die DGB-Gewerkschaften endlich gegen Arbeitsplatzvernichtung, Sozialkahlschlag und die massiven Angriffe auf unsere hart erkämpften Rechte mobilisieren.

Aber eines darf dabei nicht ausgeblendet werden:
Sozialkahlschlag und Kriegsvorbereitung sind die zwei Seiten derselben Medaille.

  • Während bei Rente, Gesundheit, Pflege, Bildung und öffentlicher Infrastruktur gekürzt und Beschäftigten längere Arbeitszeiten, Arbeitsplatzabbau und schlechtere Bedingungen zugemutet werden, fließen Milliarden in Rüstung, militärische Infrastruktur und Kriegsvorbereitung.
  • Zugleich sollen Betriebe, Gesundheitswesen, Forschung, Bildung und die gesamte Gesellschaft auf „Kriegstüchtigkeit“ ausgerichtet werden.

Der Kriegskurs nach außen hat seine soziale Front im Inneren.

1. September: Antikriegstag
Nie wieder kriegstüchtig!

87 Jahre nach dem deutschen Überfall auf Polen gilt mehr denn je: Nie wieder Krieg!

Dass der DGB inzwischen Wehrpflicht und die Stationierung neuer US-Mittelstreckenwaffen ausdrücklich ablehnt, ist wichtig. Aber Kriegstüchtigkeit ist längst nicht mehr nur Rhetorik. Sie ist Regierungsprogramm. Deshalb reicht es nicht, vor den Folgen der Aufrüstung zu warnen. Wir müssen uns der Aufrüstung und Militarisierung selbst entgegenstellen.

21. und 26. September:
Aus Aktionstagen ARBEITSKAMPF-Tage machen!

Am 21. September ruft die IG Metall die Beschäftigten der Automobil- und Zulieferindustrie bundesweit zum Aktionstag gegen Stellenabbau, Verlagerungen und Werksschließungen auf.

Am 26. September mobilisieren DGB und Mitgliedsgewerkschaften in 15 Städten für Sozialstaat, sichere Arbeitsplätze, gute Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmer*innenrechte.

  • Wir sagen:
    Kommt massenhaft!
    Aber lassen wir es nicht bei Samstagskundgebungen und symbolischem Protest!

Unsere Rechte wurden nicht erbettelt.
Sie wurden erkämpft.

Deshalb gehören die Auseinandersetzungen auch dorthin, wo unsere Macht liegt: in die Betriebe und Dienststellen, in die Krankenhäuser, in die Schulen und Universitäten, in gemeinsame Aktionen und Arbeitsniederlegungen – bis hin zum Generalstreik.

  • Oder, wie Kolleg*innen bei Mercedes-Benz Untertürkheim es formuliert haben:
    „Bis hin zum Streik. Und wenn die Gewerkschaftsspitzen sich zieren, dann machen wir das selbst.“

Und danach weiter!

Der 1., 21. und 26. September dürfen keine voneinander getrennten Aktionstage bleiben.
Wir brauchen Organisierung über Betriebe, Branchen und Einzelgewerkschaften hinweg und die Verzahnung mit der sozialen antimilitaristischen und antifaschistischen Bewegung, der Schulstreikkampagne gegen die Wiedereinführung des Wehrdienstes, der Friedens- und der Klimabewegung.

  • 3. Oktober · Berlin und Stuttgart
    Bundesweite Friedensdemonstrationen gegen Krieg, Hochrüstung und Militarisierung.
  • 16./17. Oktober · Kassel
    Vernetzungskonferenz „Gewerkschaftlicher Widerstand.

    Wir wenden uns an Euch mit dieser Einladung zur Eröffnung einer Diskussion, weil wir davon überzeugt sind, dass eine Koordinierung unserer Aktivitäten längst überfällig ist. Im Respekt vor unseren jeweiligen Traditionen und Schwerpunkten unserer Arbeit schlagen wir ein erstes Treffen für einen Austausch in Präsenz vor:

    16.–17. Oktober 2026
    Beginn: Freitag, 16.10., 13:00 Uhr
    Ende: Samstag, 17.10., 15:00 Uhr
    Ort: Kassel, Stadtteilzentrum „Vorderer Westen“

Unser Ziel muss sein: Vom Protest gegen Sozialkahlschlag zum Widerstand gegen Kriegspolitik – vom Arbeitskampf bis zum Generalstreik.

  • Rente, Pflege und Bildung statt Milliarden für Rüstung!
  • Unsere sozialen und politischen Rechte sind nicht der Preis für Deutschlands Kriegskurs!
  • Gegen Aufrüstung und Kriegsvorbereitung!
  • Für kämpferische Gewerkschaften und eine starke Friedensbewegung!
  • Protest verbinden! Widerstand organisieren!
Aktuell zum Thema: "Widerstand und kein Schritt zurück – offener Brandbrief von Mercedes Vertrauensleuten und Betriebsräten an den Vorstand der IG Metall."

Koalition will das Informationsfreiheitsgesetz abschaffen

“Psychopathologische Abwehrhaltung”

Koalition will das Informationsfreiheitsgesetz abschaffen

Titelbild: Deutscher Bundestag. Bild: Herman/CC BY-2.0

von Gabi Weber, 21.August 2026, Overton Magazin

“Zufällig” kurz vor der Sommerpause, beschloss der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD, versteckt in einem Reformpaket unter Ziffer 32, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) “verständlicher” und “transparenter” zu machen. Das hört sich schön an, ist aber de facto eine Abschaffung des Informationszugangs. Es betrifft nicht nur Presse und Bürgerinitiativen, sondern auch Abgeordnete, Unternehmen, Vereine und Nicht-Deutsche oder im Ausland Lebende. Demnächst soll nur noch Auskunft bekommen, wer ein “berechtigtes Interesse” nachweisen kann, Korruptionsbekämpfung und die Aufdeckung von Seilschaften werden dafür nicht ausreichen. Es geht um die Abschaffung des IFG – wissend, dass der Zugang zu staatlichen Informationen Grundlage der freien Meinungsbildung ist. Zum Beispiel, wenn ein Bürger überlegt, welchem Politiker er seine Stimme geben soll. Ist es übertrieben, von einer Abschaffung der Demokratie zu sprechen?

Wir sprachen dazu mit dem Berliner Rechtsanwalt Christoph Partsch, Autor eines Kommentars zum IFG und zum Bundesarchivgesetz.

Deutschland hat sich mit der Verabschiedung des IFG, das 2006 in Kraft trat, sehr schwer getan; es entstand gegen den Widerstand der Verwaltung. Und es war von vorneherein halbherzig, denn die Geheimdienste waren von der Auskunftspflicht ausgenommen, dank einer sogenannten “Bereichsausnahme”. Der damalige Bundesinnenminister Otto Schily hatte noch bis zum Schluss versucht, das IFG zu verhindern. Es war das letzte Gesetz der Regierung aus SPD und Grünen, die sozusagen der kommenden Kanzlerin Angela Merkel noch ein Ei ins Nest legen wollten, das sie in ihrer eigenen Regierungszeit nicht befolgen wollten. Und Frau Merkel tat dann alles, um der neuen Informationsfreiheit Grenzen zu setzen.

Christoph Partsch: Richtig, das IFG war eines der ganz wenigen Gesetze, welches aus der Mitte des Parlaments ohne bzw. gegen die Ministerialverwaltung eingebracht wurde, und es war schon interessant, welche absurden Gründe dagegen im Gesetzgebungsprozess vorgetragen wurden. So behaupteten die Vertreter des Bundesinnenministeriums in der  Sachverständigenanhörung tatsächlich, dass sie nicht alle Gesetze kennen würden, weswegen sie die Gesetze, die das IFG einschränken sollten, nicht abschließend aufzählen könnten. Auch wurde 2006 der wirtschaftliche Niedergang Deutschlands vorausgesagt, wenn das Gesetz in Kraft treten würde.

Sie veröffentlichten 2013 einen umfassenden juristischen Kommentar zum IFG, sozusagen ein Standardwerk für die Gerichte im Umgang mit dem Gesetz. Haben sich die Gerichte daran gehalten?

Christoph Partsch: Der Kommentar erfreut sich großer Beliebtheit, weil er klein und prägnant ist. Das Standardwerk ist mittlerweile der Großkommentar von Prof. Friedrich Schoch geworden. Der Mindset der Verwaltungsgerichte ist aber sehr nahe der Verwaltung, sodass entgegen unseren Kommentaren kein Argument der Verwaltung abseitig genug ist, als dass es nicht insbesondere von den Berliner Gerichten geradezu begierig aufgegriffen würde. So hat erst kürzlich das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsprechung der Berliner Gerichte ein Ende gesetzt, wonach das Mandatsgeheimnis der für die Behörde arbeitenden Anwälte eine Ausschlussnorm nach § 3 Nr. 4 IFG sei. Das verdrehte den Sinn des Mandatsgeheimnisses in sein Gegenteil.

Noch liegt erst ein Entwurf des Koalitionsausschusses auf dem Tisch, also noch kein fertiger Gesetzesvorschlag, und es scheint, als rühre sich Widerstand in den politischen Parteien, sogar bei der SPD. Worum geht es im Konkreten?

Christoph Partsch: Die Änderungswünsche der Verwaltung versuchen, das IFG leerlaufen zu lassen. Anspruchsberechtigt sollen nur noch EU-Bürger in Deutschland und Deutsche in Deutschland sein. Anspruchsberechtigt sollen nicht Personen sein, denen ein eigenes Auskunftsrecht zur Verfügung steht, also Presse und Abgeordnete, die sich auf das Presserecht bzw. auf den Anspruch des Parlaments auf Information stützen können. Ich bin gespannt, ob sich die Abgeordneten dies bieten lassen, denn das IFG gibt ihnen ja ein Einsichtsrecht. Anspruchsberechtigt sollen nicht juristische Personen sein, das geht sowohl gegen Presseverlage wie auch das Portal FragDenStaat. Dazu sollen noch weitreichende Bereichsausnahmen für die angeblich durch IFG-Anfragen sicherheitsgefährdeten Behörden kommen.

Dies würde alle Ausländer, damit auch ausländische Medien, ausschließen. Die New York Times hatte, zumindest juristisch erfolgreich, auf Herausgabe der Chats von Ursula von der Leyen in Sachen Corona/ Pfizer geklagt. So etwas soll demnächst vor deutschen Gerichten unmöglich sein. Auch deutsche Auslandskorrespondenten wie ich wären ausgeschlossen. Ich war durch meine Recherchen in Argentinien darauf gestoßen, dass die Version des Mossad, den Nazi-Offizier Adolf Eichmann entführt zu haben, gelogen ist und habe den Bundesnachrichtendienst verklagt. Nachdem die 60-jährige maximale Schutzfrist verflossen ist, habe ich erneut gegen den BND geklagt, Sie vertreten mich. Wären in Zukunft solche Klagen unzulässig?

Christoph Partsch: Für die Nachrichtendienste bestand schon immer nach § 3 Nr. 8 IFG eine Bereichsausnahme, weswegen Sie auf Grundlage des Bundesarchivgesetzes klagen. Aber auch dort hat man bereits 2017 eine Änderung eingeführt, die nach der letztlich politisch zu nennenden Auslegung des BverwG zu einem Leerlaufen des archivrechtlichen Zugangsanspruchs führt. Hier müsste das Bundesverfassungsgericht eingreifen, was aber seit einem Jahrzehnt keine Entscheidung mehr pro Informationsfreiheit getroffen hat.

Der Referentenentwurf erlaubt nur noch Anträge “natürlicher Personen”, also nicht mehr von Vereinen, Verlagen oder NGOs wie FragDenStaat, die bisher Antragstellern geholfen haben, bürokratische Hürden zu überwinden.

Christoph Partsch: FragDenStaat und die Verlage sind sicherlich diejenigen, über die die meisten Anfragen in der Vergangenheit kamen. Die Änderung ist unsinnig, weil sie leicht dadurch umgangen werden kann, dass dann in Zukunft Einzelpersonen die Klagen treuhänderisch für Verlage etc. führen. Durch die Verschärfung des IFG müssten diese mit Missbrauchvorwürfen rechnen.

In Zukunft sollen die Bearbeitungsgebühren erhöht und die Deckelung aufgehoben werden. Jemand, der einen Antrag stellt, muss also mit vier- oder fünfstelligen Gebühren rechnen; er weiß ja nicht, was die Behörde zur Erfüllung seines Antrags unternimmt und in Rechnung stellen wird. Das wird dann vollmundig “im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip” genannt.

Christoph Partsch: Ja, dazu kommt, dass man die Gebühren kostendeckend gestalten will, was die langsame und personalintensive Behörde privilegiert gegenüber der, die die Informationsfreiheit durch Digitaliseriung sachgerecht organisiert. Die Vorschläge dünsten die nur psychopathologisch zu nennende Abwehrhaltung der Beamten des BMI aus. Denn es gibt ja keinerlei Empirie oder Untersuchungen, die diese Abwehrmechnanismen rechtfertigen würde. Im Gegenteil, Schleswig-Holstein hat sich gerade auf 400 Seiten bescheinigen lassen, dass das IFG dort gut funktioniert

Gleichzeitig legte das Bundesinnenministerium einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur “Reform des Nachrichtendienstrechts” vor. Dahinter steckt wohl, die bereits bestehenden Bereichsausnahmen des IFG (für die Geheimdienste) zu erweitern auf Bundeskanzleramt, BMI und das Verteidigungsministerium, sowie auf nicht genannte andere Stellen des Bundes, soweit dort nachrichtendienstliche Infos vorliegen. Könnten damit alle Bundesbehörden – und die Landesbehörden werden sicher nachziehen – behaupten, sie hätten eine “nachrichtendienstliche Information” und pauschal die Auskunft verweigern?

Christoph Partsch: Richtig ist, dass es im IFG eine Lücke gab, wonach Behörden, die die Aufsicht über einen Nachrichtendienst hatten, nicht unter die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 fielen. In vorauseilendem Gehorsam und rein politisch argumentiert haben die Berliner Gerichte solche Klagen an einer angeblich mangelnden Verfügungsbefugnis scheitern lassen, was natürlich peinlicher Unsinn war.

Das Problem ist aber, dass mittlerweile eine ganze Reihe von Behörden behaupten, sie müssten gleich den Nachrichtendiensten eine Bereichsausnahme erhalten. Meines Erachtens kann man tatsächlich bestehende Sicherheitsnotwendigkeiten über den § 3 Nr. 4 IFG regeln. Danach ist der Informationszugang ausgeschlossen, wenn es spezielle Gesetze oder Verordnungen zur Sicherheit gibt. Meist halten aber die Behörden nicht die Sicherheitsvoraussetzungen für eine Einstufung ein, wollen aber gleichzeitig sich darauf berufen. Das sollte verhindert werden und da wirkt das IFG in seiner jetzigen Fassung erzieherisch. Das ist aber politisch nicht gewollt.

Würde das auch für die Finanz-Verwaltung gelten, wie das Bundesministerium für Finanzen, die Bundesbank, die KfW etc. – also die Behörden, die das Geld der Bürger verwalten und – davon könnte man in einer Demokratie ausgehen – ihnen gegenüber Rechenschaft über die Verwendung ihrer Steuergelder ablegen? Sie vertreten mich ebenfalls in dem Rechtsstreit gegen die Bundesbank, die sich weigert offenzulegen, mit wie vielen Milliarden und zu welchem Zinssatz sie der Bayer AG EZB-Gelder zur Verfügung gestellt (oder geschenkt) hat, um die US-Firma Monsanto zu kaufen.

Christoph Partsch: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Verfahren über die Offenlegung ihrer Untätigkeit im Rahmen des HypoReal Desasters geführt, bis sie dann über die EU erreicht hat, dass es ein angebliches “Aufsichtsgeheimnis” gibt, was die deutschen Gerichte auch ohne jede Hinterfragung als Ausschlussnorm akzeptiert haben. Ebenso haben die Nachrichtendienste eine “Third Party Rule” eingeführt, wonach Informationen von oder zu anderen Geheimdiensten angeblich als Ausdruck eines Gentleman-Agreements nicht herausgegeben werden dürfen. Auch das hat das BVerwG ohne jede Hinterfragung akzeptiert.

Es ist ebenso spannend wie frustrierend zu sehen, wie die Gerichte an diesen Punkten rechtswidrig vor der Exekutive einknicken. In dem von Ihnen erwähnten Fall hat die Bundesbank aber als Behörde gehandelt und nicht aufsichtsrechtlich. Beim IFG und anderen Auskunftsrechten ignorieren die Gerichte leider die grundlegenen rechtsmethodischen Regeln, um zu dem Ergebnis zu kommen, welches sie politisch für richtig halten. Wie Schoch sagt, sind rechtspolitische Fragen aber nicht durch die Gerichte zu klären, sonderen durch den Gesetzgeber.

Gaby Weber

Gaby Weber
Weber studierte Romanistik und Publizistik an der Freien Universität Berlin und promovierte 1982 am Lateinamerika-Institut. Seit 1978 ist die Mitgründerin der taz als Journalistin und seit 1986 als freie Korrespondentin tätig, zuerst aus Montevideo und ab 2002 aus Buenos Aires. Außerdem hat sie mehrere Reportagen und umfangreiche Recherchen zur Geschichte nachrichtendienstlicher Aktivitäten veröffentlicht. 2012 erschien ihr Buch „Eichmann wurde noch gebraucht“.
Mehr Beiträge von Gaby Weber

Wir danken für das Publikationsrecht.

Und hier gehts zu einer Petition von open petition gegen das Gesetz:
https://www.openpetition.de/petition/online/informationsfreiheitsgesetz-schuetzen-transparenz-statt-amtsgeheimnis


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