Am 29. März dieses Jahres zogen IG Metaller:innen vor das Kanzleramt, um Friedrich Merz, noch vor seinem Einzug, vor Angriffen auf die Arbeitszeit lautstark zu warnen (siehe Titelbild).
M. Molde zeigt in einer sehr differenzierten und fundierten Analyse auf, dass das Arbeitszeitgesetz in der Praxis bereits an vielen Stellen weichgespült ist. Die jetzt geplanten gesetzlichen Änderungen werden zunächst vor allem die tariflich nicht gebundenen Beschäftigten treffen, aber schließlich den Druck auf alle erhöhen.
Die Gewerkschaftsbürokratie habe sich längst arrangiert.
Der massiv erhöhte Drang zu Mehrarbeit, um die Profite zu sichern, hat aber nicht allein die angespannte stagnierende wirtschaftliche Lage und gestiegene internationale Konkurrenz als Ursache. Der Weg in die Kriegswirtschaft und die damit einhergehende Schuldenbedienung fressen insgesamt ca. 7 Prozent gesellschaftlich sinnvoller Arbeit weg. Bunkeranlagen ersetzen eben keine Wohnungen, in Panzern lässt sich nicht in Urlaub fahren und Artilleriemunition kann man nicht essen. Wir werden also alle angesichts des eingeschlagenen Kriegskurses allein dafür mindestens 3 Stunden pro Woche länger arbeiten müssen, um den sozialen Lebensstandard zu halten. Dabei sind die immensen Folgekosten, die – wenn überhaupt – nur durch exponentielle Mehrarbeit kompensiert werden könnten, für Inflationsausgleich, Umwelt und kriegerische Zerstörung nicht eingerechnet. Wer da noch von „guter Arbeit“ für ein „auskömnliches Leben“ spricht, verbreitet faustdicke Illusionen.
Eines ist sicher: Sollte es in dem gegenwärtigen Kampf um weltweite Hegemonie wider aller Vernunft jemals Sieger geben, so werden auch deren Beschäftigte in den Ruin getrieben. Sie werden sich quasi „zutode“ arbeiten müssen um zu überleben.
(Peter Vlatten)
Arbeitszeitgesetz: 8-Stunden-Tag verteidigen!
Mattis Molde, Neue Internationale 293, Juli / August 2025
Seit Deutschland wirtschaftlich stagniert, heulen die Vertreter:innen und Propagandist:innen des Kapitals, dass alle mehr arbeiten müssten: länger, intensiver und mit weniger Ausfall z. B. durch Krankheit. Der frühere Wirtschaftsminister Habeck klopfte noch entsprechende Sprüche, die neue Regierung versucht im Koalitionsvertrag Nägel mit Köpfen zu machen:
Auswirkungen auf die Beschäftigten
- Der 8-Stunden-Tag soll fallen.
- Eine wöchentliche Höchstgrenze von 48 Stunden soll stattdessen gelten.
- Überstundenzuschläge sollen steuerfrei werden.
Was bedeutet das für die Beschäftigten? Wie wollen die Unternehmen dadurch profitieren? Schon heute hat nur noch eine Minderheit einen fixen 8-Stunden-Tag. So kann der Arbeitstag auf 10 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt. Dies geschieht oft schon dadurch, dass der Samstag gesetzlich auch ein Arbeitstag ist. Im Grunde gibt es also bereits eine 48-Stunden-Woche. Aus dieser Sicht bedeutet der Vorstoß der Regierung also vor allem die Aufhebung der täglichen 10-Stunden-Grenze und die Ermöglichung von 13-Stunden-Schichten. Zweifellos stellt das einen Aspekt der Verschlechterungen dar, aber, wie wir sehen werden, keineswegs den einzigen.
Auch jetzt gibt es schon viele Möglichkeiten der Flexibilisierung. Aber trotz dieser schon vorhandenen Spielräume für den flexiblen, dem Kapital angepassten Einsatz von Arbeitskräften sind diese für die Unternehmen längst nicht genug, gelten als immer weniger hinnehmbare Einschränkungen – und sollen daher durch eine gesetzliche Neuregelung weiter geschliffen werden.
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
Wie einzelne Beschäftigte von einer Gesetzesänderung betroffen sein könnten, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Ein ganz wesentlicher besteht darin, ob die Lohnabhängigen unter tarifliche Regelungen fallen oder nicht. Denn die Länge der Arbeitszeit wird nicht nur im Gesetz, sondern auch in Tarifverträgen (TV) und im individuellen Arbeitsvertrag geregelt. Die Lage der Arbeitszeit, also z. B. von Schichten, von Gleitzeit und Zeitkonten oder von Homeoffice, kann in Betriebsvereinbarungen geregelt werden – wenn es einen Betriebs- bzw. Personalrat gibt.
Die Fünftage-Woche, die im bestehenden Gesetz nicht vorkommt, wird überwiegend im TV vereinbart, der z. B. festlegt, dass die Regelarbeitszeit 35 Stunden von Montag bis Freitag beträgt. Analog dazu kann ein TV auch 38,5 Stunden an 5 Tagen von Montag bis Samstag enthalten. Ähnlich lauten die entsprechenden Formulierungen dann in Arbeitsverträgen. Aber dort, wo keine Tarifverträge bestehen, können eben auch 6 Arbeitstage vereinbart werden, bzw. dort, wo rund um die Uhr gearbeitet wird, 5 bzw. 6 Arbeitstage von Montag bis Sonntag.
Nicht übersehen sollte man dabei, dass Tarifverträge den gesetzlichen Arbeitszeitrahmen nicht nur einschränken, sondern ihn auch erweitern können: Das Arbeitszeitgesetz sieht schon heute Bereiche vor, in denen zum Beispiel längere tägliche Arbeitszeit oder Sonntagsarbeit ermöglicht wird (Landwirtschaft, Pflege, Kultur … ). Weitere Ausnahmen sind möglich unter der Bedingung, dass TV oder Betriebsvereinbarungen dies regeln und/oder Aufsichtsbehörden dies genehmigen.
Dabei darf man nicht vergessen, dass die Tarifbindung weiter gesunken ist: Laut Statistischem Bundesamt gelten Tarifverträge nur für 50 % der Beschäftigten in Westdeutschland, im Osten gar für nur 42 %.
Die Schere geht auf
Damit wird klar, dass sich das Vorhaben der Regierung und des deutschen Kapitals in erster Linie und unmittelbar gegen die Beschäftigten richtet, die über keinen tariflichen Schutz verfügen und die zusätzlich kaum Information oder Beratung durch Gewerkschaften erhalten, die ja in dieser komplizierten Rechtslage doppelt notwendig wären. Gerade Menschen, die selbst schon unter erschwerten und schikanösen Bedingungen leiden, z. B. Bürgergeldempfänger:innen, werden hier besonders starkem Druck ausgesetzt sein, möglichst flexibel im Sinne des Kapitals zu handeln. Die ersten Opfer der drohenden Gesetzesänderung werden vor allem Migrant:innen und Menschen in Ostdeutschland sein, Frauen und Jugendliche werden ebenfalls stärker betroffen sein. Ihnen werden ihre Arbeit„geber“:innen erklären, dass sie mit der Änderung des Gesetzes eben noch länger zur Verfügung stehen müssten, und zwar genau dann, wenn es für die Unternehmen am meisten Profit bringt.
Das Magazin „Markt und Mittelstand“, nach eigener Darstellung „das Unternehmermagazin für den deutschen Mittelstand“, erklärt denn auch auf seiner Website: „Von der geplanten Flexibilisierung würden vor allem Branchen mit wechselndem Arbeitsanfall oder Schichtbetrieb profitieren.“ Dazu zählen insbesondere:
- Baugewerbe
- Einzelhandel
- Gastronomie
- Projektarbeit.
In diesen Bereichen könnten Belastungsspitzen durch ruhigere Tage ausgeglichen werden. Wo Anwesenheitspflicht besteht – etwa im Supermarkt oder in der Produktion –, könnten sowohl Mitarbeiter als auch Unternehmen von der größeren Flexibilität profitieren. “
In der industriellen Produktion, z. B. der Autoindustrie, wird eine solche Gesetzesänderung die vielen Tausenden Beschäftigten treffen, die nicht zur Stammbelegschaft gehören, also jene mit Werksverträgen oder in Leiharbeitsverhältnissen.
In diesem Punkt wird die Entwicklung auch die durch Tarifvertrag, Betriebsrat und Betriebsvereinbarung geschützten Teile der Belegschaften und der Klasse insgesamt treffen. Diese Schichten, die heute eine Minderheit der Arbeiter:innenklasse in Deutschland darstellen und überwiegend als Arbeiter:innenaristokratie betrachtet werden müssen, werden durch die Entrechtung und gesteigerte Ausbeutung der unteren Schichten der Klasse weiter unter Druck gesetzt werden, zugunsten ihrer gehobenen Stellung Zugeständnisse zu machen. Betriebsräte und Gewerkschaften werden diese natürlich fein säuberlich in „Standort-“ oder „Zukunftssicherungsverträge“ verpacken.
Das vergiftete Bonbon
Das Angebot des Koalitionsvertrages, zugleich mit der Flexibilisierung und Verbilligung der Arbeitskraft Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge anzubieten, bekommt hier seinen Sinn. Zuschläge für Überstunden gibt es fast nur in den hochorganisierten Bereichen der Industrie, sie müssen in Tarifverträgen geregelt sein. In der Metall- und Elektroindustrie beispielsweise gibt es 25 % auf die ersten zwei Überstunden pro Tag, für die dritte sogar 50 %. Aufgrund der flexiblen Arbeitszeit und von Schichtmodellen kommen diese Zuschläge aber immer weniger zur Auszahlung, denn solche Überstunden wandern auf Zeitkonten. Im TVöD wird z. B. akribisch zwischen Überstunden und Mehrarbeit unterschieden. Letztere steht im Dienstplan und wird über einen längeren Zeitraum ohne Zuschläge ausgeglichen. Nur wenn diese in Einzelfällen so überlaufen, dass die Zeiten nicht mehr abgefeiert werden können, kommt es zur Auszahlung. Hier ist es schon in den hochorganisierten Bereichen der IG Metall schwierig, die Zuschläge durchzusetzen.
In der bundesdeutschen Realität gibt es viel mehr geleistete Überstunden, die gar nicht oder nur teilweise bezahlt, als solche, die mit Zuschlag bezahlt werden. Gerade im Handel oder der Gastronomie wird oft erwartet, dass Beschäftigte vor und nach der Geschäftsöffnung vorbereiten oder aufräumen, aber nur die eigentliche Ladenöffnungszeit wird bezahlt.
Das Grundbestreben der Gesetzesänderung ist ja gerade, die Begrenzung des Arbeitstages aufzuheben. Wann sollen denn dann die „Überstunden“ beginnen? Der einzige logische Schluss ist, dass Überstunden pro Woche abgerechnet werden. Es geht also darum, eine dauerhafte Ausweitung der Arbeitszeit für bestimmte Unternehmen und Branchen attraktiv zu machen. Die „Steuerfreiheit“ wird – nach den Erfahrungen mit der „Inflationsausgleichsprämie“ – vermutlich mit Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung kombiniert werden.
Damit stellt dieses „Angebot“ eine staatliche Lohnsubvention dar: Die Unternehmen müssen auf jeden Fall deutlich weniger Zuschlag bieten, damit Beschäftigte den gleichen Nettobetrag erhalten. Vermutlich werden sie ebenfalls die Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Den Beschäftigten würden diese an der Rente fehlen und den Krankenkassen im Budget.
Die Gewerkschaftsbürokratie
In der Stellungnahme des DGB zum Koalitionsvertrag wird das Vorhaben kritisiert. Betont wird die Gesundheitsgefährdung durch 13-Stunden-Schichten. Aber diese Bedenken kommen nach den Lobliedern auf die neue Regierung, die als die Vollstreckerin gewerkschaftlicher Forderungen präsentiert wird: Der Koalitionsvertrag, so hören wir vom DGB, „bietet Perspektiven für die Beschäftigten und für Wachstum in unserem Land.“ Und deshalb: „Sobald die neue Regierung im Amt ist, muss sie die notwendigen Schritte schnell und entschlossen umsetzen.“
Der Angriff auf den 8-Stunden-Tag erscheint jedenfalls nicht als etwas Bekämpfenswertes, der DGB will ihn in einem Hinterzimmergespräch mit Kapital und Regierung erledigen: „Wir erwarten von der Politik, dass sie die wissenschaftlichen Erkenntnisse ernst nimmt und mit den Sozialpartnern gemeinsam an guten, fairen Lösungen arbeitet – und nicht Regelungen verfolgt, die zulasten der Beschäftigten gehen.“
Generell sei der Koalitionsvertrag ja davon geprägt, das „Versprechen der Sozialen Marktwirtschaft zu erneuern … Dieses Grundverständnis ist deutlich positiver als die Vorschläge aus der neoliberalen Mottenkiste, die in den vergangenen Monaten insbesondere von Arbeitgeberverbänden gemacht wurden – wie etwa die Forderung nach Streichung eines Feiertags.“
Wenn ein Angriff auf eine historische Errungenschaft nicht einmal viertelherzig zurückgewiesen und stattdessen das vage Gesülze von „sozialer Marktwirtschaft“ gepriesen wird, dann stinkt das danach, dass die ebenfalls gepriesene „Sozialpartnerschaft“ hier schon im Vorfeld praktiziert worden ist.
Ähnlich wie 2022, als vor den Tarifrunden in einer Konzertierten Aktion mit Kapital und Kanzler eine „Inflationsausgleichsprämie“ verhandelt worden war, die als Hebel diente, dauerhaft die Reallöhne zu senken, die Rentenansprüche und Lohnersatzleistungen gleich mit, ähnlich wie beim Angriff auf den Streik vor rund 10 Jahren scheinen die Angriffe vorher abgeklärt worden zu sein.
Die Gewerkschaften verlangen Investitionen, statt gegen Arbeitsplatzabbau zu kämpfen, was das Kapital freut. Sie stimmen der Aufrüstung zu und nehmen Arbeitsplatzsicherung in der Metallindustrie hin. Sie ziehen eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit der Streichung eines Feiertags vor: Gegen die Streichung des 1. Mai als Feiertag, wie es der Wunsch der Kapitalist:innen war, müsste auch der/die faulste DGB-Bürokrat:in mobilisieren, die Flexibilisierung soll stattdessen im unklaren Phrasengeblubber durchplätschern.
Vor allem würde die Streichung eines Feiertags alle Beschäftigten treffen, und zwar ziemlich gleich. Die Flexibilisierung trifft die Schicht der Klasse, auf die sich die Bürokratie stützt, am wenigsten und tendenziell später. Sie wird immer noch ihre relativ besseren Arbeitsbedingungen behalten und es werden vor allem die Schichten der Klasse getroffen werden, die von der Gewerkschaftsbürokratie in den letzten zwei Jahrzehnten zur Überausbeutung freigegeben worden sind.
Es sieht ganz so aus, als ob die engste Führungsschicht der Bürokratie an dem Koalitionsvertrag beteiligt war, direkt oder indirekt, auf jeden Fall mit Hilfe ihrer Beziehungen zur SPD. Tatsächlich ist ja auch die SPD an der Regierung nur deshalb beteiligt, weil sie die Gewerkschaften einbinden kann, so weit, dass sie die Arbe:innenklasse ruhig halten kann.
Aber was die Gewerkschaftsspitze hier vermutlich macht, ist nicht der miese Deal nach einem schlecht geführten Kampf, wie wir es gewohnt sind. Es ist die Gestaltung eines Angriffs auf die Klasse im Vorfeld. Die „Rettung der deutschen Wirtschaft“ ist die Rettung des deutschen Kapitals im internationalen Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten. Wem das übertrieben scheint, die/der schaue noch mal genauer den VW-Deal an, bei dem das Management alle Forderungen erfüllt bekommen hat und die IG Metall zufrieden war mit einem Kündigungsschutz für die Stammbelegschaft – was Zehntausenden anderen Arbeitslosigkeit und Lohnverlust bringt.
Daraus lässt sich ersehen, dass das neue Arbeitszeitgesetz ein Angriff auf alle ist, ein Einfallstor zur generellen Erhöhung der Ausbeutungsrate. Beim Kampf um Arbeitszeit geht es für das Kapital schließlich immer um die Frage, wie viel Mehrwert es aus der gekauften Arbeitskraft schlagen kann: sei es durch Verlängerung der Arbeitszeit, durch eine Intensivierung der Arbeit, durch Produktivitätssteigerung oder durch die Senkung des Werts der Ware Arbeitskraft.
Die Erhöhung der Mehrwert- und dadurch auch der Profitrate stößt jedoch auf letzterem Gebiet an Grenzen. Aufgrund der Preissteigerung von grundlegenden Konsumgütern (z. B. Lebensmittel, Wohnen) können die Kosten für die Reproduktion der Arbeitskraft immer weniger gesenkt werden, ohne historisch errungene Lebensstandards der Arbeiter:innenklasse insgesamt zu schleifen oder die Reproduktionsfähigkeit ganzer Schichten in Frage zu stellen. Daher versucht das Kapital, seine Stellschrauben auch bei der Verlängerung des Arbeitstages und der viel intensiveren Nutzung der Arbeitskraft anzusetzen. Daher stellt der Angriff auf den 8-Stunden-Tag, mag er auch schon viel zu sehr unterhöhlt sein, einen wichtigen Teil des Generalangriffs auf alle Lohnabhängigen dar.
8-Stunden-Tag verteidigen!
Zu Recht erfüllt dieser viele aktive Gewerkschafter:innen mit Unbehagen und Empörung. Die Tatsache, dass die Führung diesen Angriff herunterspielt, darf niemanden davon abhalten, in den Betrieben und Gewerkschaftsstrukturen die praktischen Auswirkungen dieses Angriffs zu diskutieren und Aktionen zu verlangen und selbst zu organisieren. Dabei können die negativen Erfahrungen mit der Flexibilisierung aufgenommen werden.
Linke und Basisaktivist:innen sowie linke Gewerkschaftsstrukturen wie die Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften können diese Erfahrungen sammeln und einen Austausch organisieren. Es muss genau darum gehen, Betriebe und Belegschaften ohne Tarifbindung und Betriebsräte in diese Bewegung einzubeziehen und ihnen zu helfen, sich zu organisieren. Wir können solche Basisinitiativen nutzen, um strategisch eine Opposition in den Gewerkschaften gegen die korrupte Führung aufzubauen!
Auch wenn der 8-Stunden-Tag schon jetzt durchlöchert ist, muss er mit den Mitteln des Klassenkampfes, mit politischen Demonstrationen und Streiks, verteidigt werden! Ziel muss es sein, die 5-Tage-Woche gesetzlich zu verankern und eine Reduktion der Arbeitszeit auf 30 Stunden/Woche durchzusetzen – bei vollem Lohn- und Personalausgleich!
Wir sollten alles dafür tun, dass es dieser Regierung schnell leid tut, den Finger an das Thema Arbeitszeit gelegt zu haben!
Der Beitrag ist im Original hier erschienen. Wir danken für das Publikationsrecht.
Titelbild: Collage Peter Vlatten, Bildmaterial von Beteiligten