Alarm: Witwen und Witwerrente sind in Gefahr!

Von TOBIAS WEIßERT

07.08.226

Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission wurden emphatisch begrüßt und die Koalitionsspitzen versprachen, sie als „Gesamtkunstwerk“ eins zu eins umzusetzen.1

Die 11. Empfehlung der Kommission

„empfiehlt, Reformoptionen zu prüfen, welche die Hinterbliebenenversorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen anpassen“.2

Begründet wird die Empfehlung damit, dass die jetzige Hinterbliebenenrente aus einer Zeit stamme, in der die Alleinverdienerehe das dominante Familienmodell in Westdeutschland war. Die jetzt geltende Einkommensanrechnung, könne „Anreize setzen, die einer Aufnahme bzw. Ausweitung der Erwerbstätigkeit entgegenstehen“.

Das ist der springende Punkt: Alle Empfehlungen der Kommission zielen darauf soziale Regelungen zu streichen oder zu verteuern, die die Unterwerfung unter die Lohnarbeit behindern. Durch die 11. Empfehlung sollen vor allem Frauen gezwungen werden, durch Streichung eines wichtigen sozialen Schutzmechanismus sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.

Die Kommission formuliert so verschleiert, dass ihre Absicht schwer zu erkennen ist. Doch das Thema ist nicht neu. Die meisten Sparvorschläge, die die Kommission macht, wurden schon im Jahresgutachten des Sachverständigenrats von 2023/2024 mit dem Titel „Wachstumsschwäche überwinden – in die Zukunft investieren“ aufgelistet. Unter dem Kapitel “Steigerung der sozialversicherungspflichtigen Erwerbsarbeit“ wurde die Reformoption „Witwen-/Witwerrente“ aufgeführt.3

Dort wird ausgeführt: Die erwartete Rentenzahlung „reduziert…im Alter die Anreize zur eigenen Vorsorge und damit zur Erwerbstätigkeit bereits vor Überschreitung des Freibetrags“. …Eine Reform der Witwen-/Witwerrente könnte das Rentensplitting zum Standard machen“ .

Was ist der Unterschied zur jetzt noch gültigen Hinterbliebenenrente zum Rentensplitting?

Für die große Witwenrente, die ab dem 47 Lebensjahr gezahlt wird, gelten zwei Regelungen. Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, erhält die Hinterbliebene 60 Prozent der Rente des Verstorbenen; für später geschlossene Ehen noch 55 Prozent. Für eigene Renten und Hinzuverdienste gilt ein Freibetrag. Im Jahr 2026 beträgt er 1.122,53 Euro.

Um den Unterschied zwischen dem Rentensplittingmodell und den aktuellen gesetzlichen Regelungen darzustellen, ziehe ich die durchschnittlichen Rentenzahlungsbeträge aus dem Rentenbestand heran, die zuletzt für dass Jahr 2024 bekannt gemacht sind.4 (Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2025, S. 192/93.) Ich betrachte hierbei nur die Witwenrenten. Sie machen über 80 Prozent der Hinterbliebenenrenten aus. Da die Frauenrenten in den alten Bundesländern deutlich niedriger sind als in den neuen Bundesländer, wird zuerst die Situation der alten Bundesländer dargestellt.

Hier gilt:

Männer erhalten im Durchschnitt 1.392 Euro Rente

Frauen „ „ „ „ „ 876 Euro Rente

Stirbt der Ehemann, erhält die Witwe 60 Prozent bzw. 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Ihre eigene Rente bleibt bestehen, weil sie unter dem Freibetrag liegt.

876 Euro (eigene Rente) + 835,20 Euro ( 60 Prozent der Rente des Ehemanns) = 1.711,20 Euro Rente.

876 Euro + 765,60 Euro (55 Prozent der Rente des Ehemanns) = 1.641,60 Euro Rente.

Vergleich mit der vorgeschlagenen Splittingrente

Bei der Splittingrente werden die Renten der Ehepaare addiert und durch zwei geteilt. Jeder Einzelne erhält die Hälfte als persönliche Rente.

Mann: 1.392 Euro Rente; Frau 876 Euro Rente. Zusammen: 2.268 Euro Rente. Die gemeinsame Rente wird geteilt. Jeder hat eine persönliche Rente von 1.134 Euro. Im Todesfall behält jeder seine persönliche Rente von 1.134 Euro. Die Hinterbliebenenrente entfällt.

Die Splittingrente ist also für den Durchschnitt der Frauen in den alten Bundesländern bei 60 Prozent 577,20 Euro niedriger als die Witwenrente.

Bei 55 Prozent sind es 507,60 Euro weniger.

Noch stärker ist die Differenz bei den Renten der Frauen in den neuen Bundesländern. Die durchschnittliche Witwenrente beträgt 2.034,92 Euro (60 Prozent) und 1.963 Euro (55 Prozent). Die Differenz zur Splittingrente, die 1344,50 Euro beträgt, ist im ersten Fall 690,42 Euro und im zweiten Fall 618,47 Euro.

Natürlich wären auch die Männer als Hinterbliebene betroffen, denn die Splittingrente ist in den meisten Fällen deutlich niedriger als die durch Beiträge erworbene Rente des Mannes. Die Renten des Mannes würden auf diesem Wege teilenteignet. Bei der Durchschnittsrente im oben angegebenen Beispiel würde die Enteignung 258 Euro betragen

Durch diese Zahlen wird deutlich, wie skandalös es ist, die jetzige Hinterbliebenenrente durch die Splittingrente ersetzen zu wollen.

Wes Geistes Kind sind die, die solche Vorschläge machen?

Die Hinterbliebenenrente ist keine reine Leistung der Rentenversicherung. Sie ist auch eine Fürsorgeleistung und soll bewirken, dass die Hinterbliebenen ihr Leben ohne tiefe materielle Einbußen fortsetzen können. Deswegen wird ein Teil aus Bundesmitteln finanziert. Die Splittingrente ist ausschließlich eine Leistung aus Beiträgen der Versicherten zur Rentenversicherung. Seit 01.01.2002 besteht die Möglichkeit zwischen Splittingrente und Witwen-/Witwerrente zu wählen. Fast niemand tut das.5 Das ist die eindeutige Absage an die Splittingrente.

Die Splittingrente dient aber auch zur Abgrenzung zwischen Leistungen der Rentenversicherung und den Bundeszuschüssen zur Rentenversicherung. Die RV übernimmt nur die Splittingrente. Den die Splittingrente überschießenden Teil zur Witwenrente wird der Rentenversicherung durch Bundeszuschuss erstattet. 2024 war der Erstattungsbetrag 18,7 Mrd. Euro.6 Der ökonomische Zweck, den die Vertreter der Splittingrente verfolgen, ist den Bundeszuschuss weg zu bekommen und dadurch den Bundeshaushalt zu entlasten.

Dabei spielen sie sich als Vorreiter der Frauenemanzipation auf. Es sind vor allem die Professorinnen Veronika Grimm, Monica Schnitzer und Ulrike Malmedier, die zwei Drittel des „Weisenrats“ stellen, die das Splittingmodell verfolgen. Nach ihnen ist die Versorgungsehe nicht mehr zeitgemäß. Für sie sind Frauen heute so „befreit“ , dass sie wie Männer arbeiten können. Vor allem, dass 47 Prozent der Arbeitenden Frauen in Teilzeit beschäftigt sind, stört sie. Dass die Teilzeit der Frauen notwendig ist, weil für die Reproduktion einer Familie heute ein einziges Einkommen aus Arbeit nicht mehr reicht, stört sie nicht. Dass die Art der Arbeit der Frauen sich außerdem nach wie vor aus den Bedingungen einer von Männern beherrschten Gesellschaft ergeben, können sie nicht sehen. Neben der Lohnarbeit bleibt die häusliche Arbeit, die Erziehungsarbeit und die pflegerische Versorgung alter gebrechlicher Menschen überwiegend in der Hand der Frauen. Weder wird diese Arbeit von Männern in großem Umfang übernommen, noch vollständig in gesellschaftlich bezahlte Arbeit umgewandelt. Die aus familiären Zwänge befreite Ehefrau, die die Professorinnen sich erträumen, gibt es nicht. Die Berufe, die Frauen in der Regel heute hauptsächlich ausüben, ergeben sich aus dem traditionellen Rollenbild der Frauen. Im Erziehungswesen vor allemjüngerer Kinder,in Pflegeberufen und medizinischen Dienstleistungen sind Frauen weit überrepräsentiert. Das spiegelt sich auch in der Bezahlung. Frauen haben in der Regel die nedriger bewerteten Jobs und werden im Durchschnitt auch noch geringer bezahlt als Männer.

Der Anteil von Frauen an armen Menschen ist deutlich höher als bei Männern. Alleinerziehende mit Kindern sind die größte Armutsgruppe. Im Rentenalter setzt sich die Benachteiligung noch weiter fort. Die Propagierer der Splittingrente bleiben auch die Antwort darauf schuldig, woher die massenhaften gut bezahlten Arbeitsplätze herkommen sollen, die den Frauen gute Renten sichern könnten. Die Zeichen der Zeit stehen eher auf steigender Arbeitslosigkeit und auch die anstehenden technischen Veränderungen bewirken ein Schrumpfen der Nachfrage nach lebendiger Arbeit und einen Abbau von Arbeitsplätzen.

Die Witwenrente, wie sie heute noch gesetzlich besteht, bildet gegen Altersarmut einen gewissen Schutz. Erinnern wir uns: Die durchschnittliche Witwenrente in den alten Bundesländern betrug 1.711,20 Euro. Das ist nicht besonders viel Geld. Die alte Wohnung sollte doch wohl bestehen bleiben können. Wenn die und die dazu gehörenden Kosten für Energie und Kommunikation bezahlt sind, bleibt nicht sehr viel zum Leben über. Gehört das etwa auch zum Märchen von den reichen Alten?

Unsere „Weisen“ wollen diesen Frauen noch ein Drittel nehmen. Das ist unverantwortlich. Zugute halten könnte man ihnen, dass sie aus ihrer eigenen privilegierten Lebenslage heraus urteilen. Das jedoch wäre fernab jeder Wissenschaftlichkeit..

1 Sehr gut analysiert das „Gesamtpaket“ Reiner Heyse unter https://renten-zukunft.de/2026/07/17/das-renten-gesamtkunstwerk-spalten-bis-die-schwarte-kracht/ Der Artikel wurde zuerst bei Overton im Mai veröffentlicht.

2 https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/
2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf?download=1 S.33

3 https://dip.bundestag.de/drucksache/jahresgutachten-2023-24-des-sachverst%C3%A4ndigenrates-zur-begutachtung-der-gesamtwirtschaftlichen-entwicklung/270995 S.365/66

4 Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2025, S. 192/93.

5rvaktuell https.de/01-2022/20-jahre-rentensplitting-in-der-gesetzlichen-rentenversicherung-ein-unterschaetztes-instrument-fuer-mehr-rentengleichheit-zwischen-frauen-und-maennern/

6 file:///home/tobi/rentenupdate_10_Bundeszuschuesse_nbL_lang.pdf

Wir danken für das Publikationsrecht.

Unsere demokratische Zivilgesellschaft wird angegriffen – Amnesty International schlägt Alarm!

Es ist ein schleichender aber breitflächiger Prozess, politisch nicht genehmen NGOs durch Streichung öffentlicher Gelder gezielt das Genick zu brechen. CDU und AFD gehen nun mit dieser Methode in die verdeckte Zensur gegen alles, was links von der politischen Mitte ist. Ohne Widerspruch der SPD. Klingbein senkt gleichzeitig im Rahmen der aktuellen Steuerreform mit seiner Reduzierung der Steuerfreibeträge für Vereine flächendeckend den Handlungsspielraum für zivilgesellschaftliche Initiativen. Das alles bedeutet: aktuell wird nicht nur alles „Soziale“ kaputtgespart, sondern es werden auch unsere demokratischen Rechte und Strukturen attackiert, zu deren angeblicher Verteidigung wir dann auch noch „kriegstüchtig“ werden sollen.

Amnesty International schlägt Alarm. In einem Post heisst es:

So nehmen AFD und Union unsere Zivilgesellschaft gezielt auseinander. Vielleicht auch in Deiner Heimatstadt…

Und fast niemand bekommt es mit. So sieht ihre Strategie aus

  • Patriotische Gesinnung erforderlich. Die AfD versucht, demokratisches Engagement systematisch zu delegitimieren. Die Partei erstellt Listen von Vereinen und NGOs mit Angaben zu deren Finanzierung, Personal und politischen Positionierungen.
  • Wieso das Ganze. Die Stoẞrichtung zeigt sich in Sachsen-Anhalt. Laut „Regierungsprogramm“ will dort die AfD Projekte und Vereine nur dann fördern, wenn sie „ein glaubhaftes Bekenntnis zu einer patriotischen Grundhaltung“ ablegen. Was werden das wohl für Projekte sein? Das können wir uns schon denken.

Aber nicht nur das..

  • Demokratische Projekte einfach gestrichen. In Städten und Gemeinden werden Projekte trotz bereits zugesagter Bundes- oder Landesförderung politisch blockiert. Mehrere dokumentierte Fälle zeigen, dass solche Beschlüsse durch Mehrheiten aus CDU und AfD gefasst wurden.
  • Beispiel Salzwedel. Der Stadtrat hat rund 1,2 Millionen Euro aus einem Fördertopf einfach abgelehnt. Mit den Geldern sollten Demokratieförderung und zivilgesell-schaftliche Initiativen finanziert werden. (Verantwortlich: AfD, CDU & Freie Fraktion)

Alle Gelder: gestrichen…

  • Demokratie kürzen. Über 200 zivilgesellschaftliche Projekte verlieren zum Jahresende ihre Förderung. Das Bundes-programm „Demokratie leben!“ soll neu strukturiert werden – mit drastischen Folgen. Betroffen sind etablierte Träger mit jahrzehnte-langer Erfahrung, etwa in der Extremismus-prävention.
  • Was wir verlieren? Strukturen, Netzwerke und Fachwissen, die mit viel Arbeit und öffentlichen Mitteln aufgebaut wurden, drohen ersatzlos wegzubrechen Verantwortlich ist die Bundesregierung unter Ministerin Karin Prien.

Was die AfD kann, kann die CSU schon lange..

  • Sonderregister für NGOs in Bayern! Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hat der Bayerische Landtag beschlossen, geförderte Organisationen gesondert zu erfassen, wenn sie sich irgendwie „politisch“ äuẞern. In Kombination mit einer „kritischen Überprüfung“ von Fördermitteln setzt das Vereine und Initiativen unter massiven Druck.
  • Erinnert an autoritäre Regimes. Wenn nach Äuẞerungen zu politischen Problemen der Entzug von Fördergeldern droht, steht mehr auf dem Spiel: die kritische Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung. So werden engagierte Menschen mundtot gemacht.

UNSERE ZIVILGESELLSCHAFT WIRD ANGEGRIFFEN!
WIR MÜSSEN SIE VERTEIDIGEN!

„Wir können den Sozialstaat nicht verteidigen,ohne die Kriegspolitik zu bekämpfen“

Wir rufen auf, sich an den gewerkschaftlichen Protesten gegen Sozialabbau und Militarisierung im September und Oktober zu beteiligen!

Als erstes publizierten wir den gewerkschaftlichen Diskussions-Beitrag „DGB-Erklärung zum Antikriegstag 2026: Antimilitaristischer Druck der Basis beginnt zu wirken – aber der Burgfrieden ist längst nicht gebrochen!“

Als zweiten gewerkschaftlichen Beitrag stelllen wir zur Diskussion:“Wir können den Sozialstaat nicht verteidigen,ohne die Kriegspolitik zu bekämpfen“

Machen wir den 21. und 26. September und 3. Oktober zu Kampftagen gegen soziale Angriffe und Militarisierung. Bundesweit fordern Gewerkschaftsaktivist:innen : „Keine weiteren ‚Showveranstaltungen‘ mit angezogener Handbremse mehr, sondern ernstgemeinte Gegenwehr.“ Sie rufen auf zu Widerstand „gegen die betrieblichen, tariflichen und gesetzlichen Verschlechterungen von Arbeits- und Sozialstandards zugunsten von Rendite und einer extremen Militarisierung!“ (Peter Vlatten)

Wir können den Sozialstaat nicht verteidigen,ohne die Kriegspolitik zu bekämpfen“

Carla Boulboullé, 12. Juli 2026, Veröffentlicht in Soziale Politik & Demokratie Nr. 552 vom 17. Juli 2026

Massiv mehr Geld fordert Kriegsminister Pistorius.

Der Wehretat hat 2026 einen historischen Höchststand erreicht. Die gesamten Rüstungsausgaben belaufen sich auf 124,7 Milliarden Euro.

Bis 2030 sollen laut Haushaltsplanung der Bundesregierung die Militärausgaben auf 183 Milliarden Euro anwachsen. Das entspricht fast einem Drittel des gesamten Bundeshaushalts.

Wir müssen sparen“, verkündet Bundesgesundheitsministerin Warken.

Um den Haushalt für die Kriegsvorbereitung zu finanzieren, will die Regierung Merz mit dem Abbau des Sozialstaates bis zu Ende gehen.

Während die Verteidigungsausgaben um 32,7 %, die Zinszahlung für die aufgenommen Kredite um 29,6 % steigen, sinken die Ausgaben für Gesundheit um 34,2 %, für Bildung und Familien um 7,1%. Die Financial Times, Zeitung des europäischen Finanzkapitals, schreibt am 5. März: „Europa muss seinen Wohlfahrtsstaat kürzen, um einen Kriegsstaat aufzubauen.“

Das Kabinett verabschiedete einen Haushaltsentwurf für 2027, der neben anderen Kürzungen die Plünderung der Sozialkassen, die von den Beitragszahlern finanziert werden, vorsieht: Rund zwei Milliarden Euro kürzt Klingbeil beim gesetzlichen Gesundheitssystem und zusätzlich eine Milliarde Euro bei der Rentenkasse. Für Millionen Menschen werden die Sozialbeiträge weiter steigen, ihr Netto wird sinken.

Die Versprechung der Regierung, dass die Steuerreform kleine und mittlere Einkommen entlasten wird, zerbröselt, wenn man die Effekte der Inflation und die Sozialbeiträge gegenrechnet.

Die Renten und Gesundheitsversorgung werden einem brutalen Kürzungsprogramm unterworfen

Bis Ende des Jahres will die Bundesregierung ihr Rentenpaket durch den Bundestag bringen, das die Altersarmut ausweiten und vor allem die Menschen in Ostdeutschland hart treffen wird.

Es sieht vor: Anhebung des Renteneintrittsalters (Rente ab 70), die Abschaffung der „Rente mit 63“, Auslieferung der Rente an die Finanzspekulation, während die gesetzliche Rente allenfalls noch als Basisabsicherung bleiben soll.

Am 10. Juli hat der Bundestag mit dem „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ das Milliarden-Sparpaket von Warken beschlossen, für das sie das Sparziel für 2027 noch auf 18,8 Milliarden Euro erhöht hatte. Die Folgen der „Reform“: Stellenabbau, weitere Klinikschließungen; sowie u.a. höhere Zuzahlungen für Medikamente; geringere Zuschüsse beim Zahnersatz; Einschränkungen bei der beitragsfreien Familienversicherung; massive Mehrbelastungen für Pflegebedürftige und Bürger; deutliche Renteneinbußen für Pflegende….

In seinen Beschlüssen von Anfang Juli fordert der Koalitionsausschuss der Bundesregierung unter anderem: „Mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt“ wie eine „deutliche Ausweitung der sachgrundlosen Befristung“ (Sachgrundlose Befristungen sollen für bis Ende 2030 eingestellte Arbeitnehmer bis zu 48 Monate möglich werden und sechsmal verlängert werden dürfen. „Das ist doppelt so lange wie bisher“, Merz), eine „Lockerung des Kündigungsschutzes“, das Aus für die telefonische Krankschreibung, eine Krankschreibungspflicht ab dem ersten Tag, Kürzungen beim Bürgergeld, Einsparungen beim Elterngeld für die Jahre 2027/2028 von bis zu 1,6 Milliarden Euro und im ersten Schritt eine halbe Milliarde Euro, Kürzungen in der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe mit mehr als 8,6 Milliarden Euro,  Kürzungen beim Wohngeld um eine Milliarde Euro.

Außerdem soll die Verstaatlichung von Mietwohnungen künftig verboten sein, da das den privaten Wohnungsbau gefährde!

Angeblich vom Tisch? Tatsächlich nur vertagt! Das Aus für den Acht-Stunden-Tag; Streichung eines Feiertags und unbezahlter Karenztage, Kürzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Die Liste der sozialen Grausamkeiten ist lang.

Mit dieser Politik bereitet die Bundesregierung der AfD den Weg, hat sie die AfD groß gemacht (aktuelle Wahlumfragen in Sachsen-Anhalt: AfD bei 41%, CDU bei 23%, SPD bei 6%. Und in Berlin: AfD: 18%, CDU 17%; SPD 13%; auch im Bund liegt die AfD vorn).

Die AfD ist und bleibt radikal arbeiterfeindlich und damit der politische Gegner. Sie unterstützt die Hochrüstungs- und Militarisierungspolitik der Merz-Regierung. Sie profitiert einzig und allein von den wütenden Proteststimmen gegen die Politik aller etablierten Parteien, die keine politische Vertretung haben.

Und was sagt die Führung der Gewerkschaften?

Die DGB-Vorsitzende Fahimi lässt es sich nicht nehmen, die Beschlüsse des Koalitionsausschusses in einer Pressemitteilung (PM) zu begrüßen: „Richtige Signale für Beschäftigung, Wachstum und Entlastung“ und betont, „dass sich der konstruktive Dialog mit den Sozialpartnern lohnt.“ Sie betont:“ „Gerade, weil noch vieles in der Umsetzung konkretisiert werden muss, wird der DGB den anstehen-den Reformprozess konstruktiv und engagiert weiter begleiten.“

Noch auf dem DGB-Kongress Mitte Mai hatte Fahimi großes Verständnis für die Pfiffe und Buh-Rufe gegen Merz als Reaktion auf den Abbau von Schutzrechten und soziale Einschnitte gezeigt. Eine radikale Wende?

Trotz der wachsenden Ablehnung durch die Mehrheit der Gewerkschaftskollegen, der gesellschaftlichen Mehrheit ist die Gewerkschaftsführung unter Fahimi bereit, (in kritischer Begleitung) eine entscheidende Stütze für die Regierung Merz zu sein.

Doch der Protest und Unmut an der Gewerkschaftsbasis, der bis in die Führung reicht, lässt sich nicht ersticken. „Die Anfragen und Kommentare vieler Kolleginnen und Kollegen aus dem Gewerkschaftsrat zeigen deutlich den Unmut und das Unverständnis innerhalb von ver.di. (..) Das (die PM von Fahimi) sendet eindeutig falsche Signale (…) Lass uns gemeinsam wieder auf einen kämpferischen Pfad zurückfinden“, schreibt die Vorsitzende des Gewerkschaftsrates von ver.di anlässlich der PM des DGB.

Bundesweiter DGB-Aktionstag am 26. September

Jetzt antwortet der DGB mit seinem Aufruf zu Aktionstagen am 26. September in acht Städten. Der Protest richtet sich gegen die Politik der Regierung Merz/Klingbeil, den befürchteten Abbau von Arbeitnehmerrechten (unter anderem den Acht-Stunden-Tag) sowie gegen Einschnitte im Sozialbereich.

Der DGB-Aufruf klammert allerdings aus, dass der Haushalt ein Kriegshaushalt ist, der Weg in die Kriegswirtschaft und in den Kriegsstaat bahnt. Dagegen betonen Kollegen während des Tarifkampfs bei Vivantes die Verantwortung der Gewerkschaften. „Wir müssen eine klare Antwort auf die Kriegstreiberei der Regierung geben“, um die sozialen Errungenschaften verteidigen zu können, „Militärische Prioritäten verdrängen öffentliche Daseinsvorsorge“ (siehe u.a. „Soziale Politik & Demokratie“, Nr. 551).

Die Regierung Merz muss gestoppt werden …

Die Kollegen sind bereit zur Mobilisierung für den Widerstandskampf gegen die sozialzerstörerische, kriegstreiberische, antidemokratische Politik der Regierung Merz/Klingbeil: Das zeigen die Streik- und Kampfbereitschaft in Tarifkämpfern, wie zuletzt die Kollegen bei Vivantes mit ihrem über 60 Tage dauernden Erzwingungsstreik, die Demonstrationen der Arbeiter bei Mercedes Benz und VW zur Verteidigung ihrer Arbeitsplätze, die Streiks im Handel, der Klinikaufstand gegen die Warken-„Reform“, Kämpfe gegen Klinikschließungen, die Ruhrpott Rebellion, die Schulstreiks …

„Hunderttausende wollen ihre sozialen Rechte, ihre Arbeitsplätze und Löhne verteidigen und sichern. Dafür gehen sie auf die Straße, dafür handeln sie mit ihren Gewerkschaften. Hunderttausende wollen die Kriegs- und Sozialabbaupolitik der Regierung Merz/Klingbeil beenden: Nehmt die Waffen runter, schafft Wohlstand, nicht Krieg! Arbeitsplätze, keine Kriegsdienstpflicht.“ (AGBSW-Erklärung)

Die massive Ablehnung der Regierungsparteien in den Wahlen wächst.

… die Regierung Merz muss weg!

Lasst uns handeln für den Aufbau einer politischen Kraft gegen den Krieg – gegen den sozialen Krieg!
Für eine Regierung zur Erfüllung der Forderungen der arbeitenden Bevölkerung und Jugend!

Sozialstaat statt Kriegsstaat!

Carla Boulboullé, 12. Juli 2026, Veröffentlicht in Soziale Politik & Demokratie Nr. 552 vom 17. Juli 2026

(…) Dass sozialstaatliche Leistungen – bei Gesundheit, Wohnen, Familie und in anderen Bereichen – für die Sanierung des Haushalts herhalten sollen, ist nicht hinnehmbar. (…)
Allein im kommenden Haushaltsjahr sollen die Verteidigungsausgaben auf rund 160 Milliarden Euro steigen – das entspricht einem Viertel aller Ausgaben des Bundes. Die massiv steigenden Verteidigungsausgaben und die hiermit verbundenen Belastungen durch Zinsen und die Schuldentilgung schränken die finanzielle Handlungsfähigkeit in den nächsten Jahren immer weiter ein. Für das Jahr 2030 sind derzeit 40 Prozent aller Bundesausgaben für Verteidigung oder Zinstilgung eingeplant. Es ist nicht vermittelbar, dass Bedarfe an jeder Stelle kleingerechnet und wichtige Vorhaben unter Finanzierungsvorbehalt gestellt sind, während über die Höhe der Verteidigungsausgaben nicht diskutiert wird.“

DGB-Pressemitteilung vom 6.7.2026, veröffentlicht auf dgb.de

Wir danken für das Publkiktionsrecht.

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