Sozialstaat verteidigen heißt: Kriegskurs stoppen!

Mobilisierung von Sagt Nein zu den gewerkschaftlichen Aktionstagen, den Antikriegsprotesten und zur Vernetzung aller kämpferischen Gewerkschafter*nnen! Es kann nur ein Auftakt sein!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Unterstützer*innen von Sagt NEIN!,

der Herbst beginnt mit einer ganzen Reihe wichtiger Mobilisierungen. Machen wir daraus mehr als einzelne Aktionstage. Verbinden wir den Protest gegen Sozialkahlschlag mit dem Widerstand gegen Aufrüstung, Militarisierung und Kriegspolitik. Die neue Ausgabe unserer Zeitung ´Sagt NEIN!´ findet Ihr zur Verteilung hier.

Es ist gut und überfällig, dass die DGB-Gewerkschaften endlich gegen Arbeitsplatzvernichtung, Sozialkahlschlag und die massiven Angriffe auf unsere hart erkämpften Rechte mobilisieren.

Aber eines darf dabei nicht ausgeblendet werden:
Sozialkahlschlag und Kriegsvorbereitung sind die zwei Seiten derselben Medaille.

  • Während bei Rente, Gesundheit, Pflege, Bildung und öffentlicher Infrastruktur gekürzt und Beschäftigten längere Arbeitszeiten, Arbeitsplatzabbau und schlechtere Bedingungen zugemutet werden, fließen Milliarden in Rüstung, militärische Infrastruktur und Kriegsvorbereitung.
  • Zugleich sollen Betriebe, Gesundheitswesen, Forschung, Bildung und die gesamte Gesellschaft auf „Kriegstüchtigkeit“ ausgerichtet werden.

Der Kriegskurs nach außen hat seine soziale Front im Inneren.

1. September: Antikriegstag
Nie wieder kriegstüchtig!

87 Jahre nach dem deutschen Überfall auf Polen gilt mehr denn je: Nie wieder Krieg!

Dass der DGB inzwischen Wehrpflicht und die Stationierung neuer US-Mittelstreckenwaffen ausdrücklich ablehnt, ist wichtig. Aber Kriegstüchtigkeit ist längst nicht mehr nur Rhetorik. Sie ist Regierungsprogramm. Deshalb reicht es nicht, vor den Folgen der Aufrüstung zu warnen. Wir müssen uns der Aufrüstung und Militarisierung selbst entgegenstellen.

21. und 26. September:
Aus Aktionstagen ARBEITSKAMPF-Tage machen!

Am 21. September ruft die IG Metall die Beschäftigten der Automobil- und Zulieferindustrie bundesweit zum Aktionstag gegen Stellenabbau, Verlagerungen und Werksschließungen auf.

Am 26. September mobilisieren DGB und Mitgliedsgewerkschaften in 15 Städten für Sozialstaat, sichere Arbeitsplätze, gute Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmer*innenrechte.

  • Wir sagen:
    Kommt massenhaft!
    Aber lassen wir es nicht bei Samstagskundgebungen und symbolischem Protest!

Unsere Rechte wurden nicht erbettelt.
Sie wurden erkämpft.

Deshalb gehören die Auseinandersetzungen auch dorthin, wo unsere Macht liegt: in die Betriebe und Dienststellen, in die Krankenhäuser, in die Schulen und Universitäten, in gemeinsame Aktionen und Arbeitsniederlegungen – bis hin zum Generalstreik.

  • Oder, wie Kolleg*innen bei Mercedes-Benz Untertürkheim es formuliert haben:
    „Bis hin zum Streik. Und wenn die Gewerkschaftsspitzen sich zieren, dann machen wir das selbst.“

Und danach weiter!

Der 1., 21. und 26. September dürfen keine voneinander getrennten Aktionstage bleiben.
Wir brauchen Organisierung über Betriebe, Branchen und Einzelgewerkschaften hinweg und die Verzahnung mit der sozialen antimilitaristischen und antifaschistischen Bewegung, der Schulstreikkampagne gegen die Wiedereinführung des Wehrdienstes, der Friedens- und der Klimabewegung.

  • 3. Oktober · Berlin und Stuttgart
    Bundesweite Friedensdemonstrationen gegen Krieg, Hochrüstung und Militarisierung.
  • 16./17. Oktober · Kassel
    Vernetzungskonferenz „Gewerkschaftlicher Widerstand.

    Wir wenden uns an Euch mit dieser Einladung zur Eröffnung einer Diskussion, weil wir davon überzeugt sind, dass eine Koordinierung unserer Aktivitäten längst überfällig ist. Im Respekt vor unseren jeweiligen Traditionen und Schwerpunkten unserer Arbeit schlagen wir ein erstes Treffen für einen Austausch in Präsenz vor:

    16.–17. Oktober 2026
    Beginn: Freitag, 16.10., 13:00 Uhr
    Ende: Samstag, 17.10., 15:00 Uhr
    Ort: Kassel, Stadtteilzentrum „Vorderer Westen“

Unser Ziel muss sein: Vom Protest gegen Sozialkahlschlag zum Widerstand gegen Kriegspolitik – vom Arbeitskampf bis zum Generalstreik.

  • Rente, Pflege und Bildung statt Milliarden für Rüstung!
  • Unsere sozialen und politischen Rechte sind nicht der Preis für Deutschlands Kriegskurs!
  • Gegen Aufrüstung und Kriegsvorbereitung!
  • Für kämpferische Gewerkschaften und eine starke Friedensbewegung!
  • Protest verbinden! Widerstand organisieren!
Aktuell zum Thema: "Widerstand und kein Schritt zurück – offener Brandbrief von Mercedes Vertrauensleuten und Betriebsräten an den Vorstand der IG Metall."

Koalition will das Informationsfreiheitsgesetz abschaffen

“Psychopathologische Abwehrhaltung”

Koalition will das Informationsfreiheitsgesetz abschaffen

Titelbild: Deutscher Bundestag. Bild: Herman/CC BY-2.0

von Gabi Weber, 21.August 2026, Overton Magazin

“Zufällig” kurz vor der Sommerpause, beschloss der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD, versteckt in einem Reformpaket unter Ziffer 32, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) “verständlicher” und “transparenter” zu machen. Das hört sich schön an, ist aber de facto eine Abschaffung des Informationszugangs. Es betrifft nicht nur Presse und Bürgerinitiativen, sondern auch Abgeordnete, Unternehmen, Vereine und Nicht-Deutsche oder im Ausland Lebende. Demnächst soll nur noch Auskunft bekommen, wer ein “berechtigtes Interesse” nachweisen kann, Korruptionsbekämpfung und die Aufdeckung von Seilschaften werden dafür nicht ausreichen. Es geht um die Abschaffung des IFG – wissend, dass der Zugang zu staatlichen Informationen Grundlage der freien Meinungsbildung ist. Zum Beispiel, wenn ein Bürger überlegt, welchem Politiker er seine Stimme geben soll. Ist es übertrieben, von einer Abschaffung der Demokratie zu sprechen?

Wir sprachen dazu mit dem Berliner Rechtsanwalt Christoph Partsch, Autor eines Kommentars zum IFG und zum Bundesarchivgesetz.

Deutschland hat sich mit der Verabschiedung des IFG, das 2006 in Kraft trat, sehr schwer getan; es entstand gegen den Widerstand der Verwaltung. Und es war von vorneherein halbherzig, denn die Geheimdienste waren von der Auskunftspflicht ausgenommen, dank einer sogenannten “Bereichsausnahme”. Der damalige Bundesinnenminister Otto Schily hatte noch bis zum Schluss versucht, das IFG zu verhindern. Es war das letzte Gesetz der Regierung aus SPD und Grünen, die sozusagen der kommenden Kanzlerin Angela Merkel noch ein Ei ins Nest legen wollten, das sie in ihrer eigenen Regierungszeit nicht befolgen wollten. Und Frau Merkel tat dann alles, um der neuen Informationsfreiheit Grenzen zu setzen.

Christoph Partsch: Richtig, das IFG war eines der ganz wenigen Gesetze, welches aus der Mitte des Parlaments ohne bzw. gegen die Ministerialverwaltung eingebracht wurde, und es war schon interessant, welche absurden Gründe dagegen im Gesetzgebungsprozess vorgetragen wurden. So behaupteten die Vertreter des Bundesinnenministeriums in der  Sachverständigenanhörung tatsächlich, dass sie nicht alle Gesetze kennen würden, weswegen sie die Gesetze, die das IFG einschränken sollten, nicht abschließend aufzählen könnten. Auch wurde 2006 der wirtschaftliche Niedergang Deutschlands vorausgesagt, wenn das Gesetz in Kraft treten würde.

Sie veröffentlichten 2013 einen umfassenden juristischen Kommentar zum IFG, sozusagen ein Standardwerk für die Gerichte im Umgang mit dem Gesetz. Haben sich die Gerichte daran gehalten?

Christoph Partsch: Der Kommentar erfreut sich großer Beliebtheit, weil er klein und prägnant ist. Das Standardwerk ist mittlerweile der Großkommentar von Prof. Friedrich Schoch geworden. Der Mindset der Verwaltungsgerichte ist aber sehr nahe der Verwaltung, sodass entgegen unseren Kommentaren kein Argument der Verwaltung abseitig genug ist, als dass es nicht insbesondere von den Berliner Gerichten geradezu begierig aufgegriffen würde. So hat erst kürzlich das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsprechung der Berliner Gerichte ein Ende gesetzt, wonach das Mandatsgeheimnis der für die Behörde arbeitenden Anwälte eine Ausschlussnorm nach § 3 Nr. 4 IFG sei. Das verdrehte den Sinn des Mandatsgeheimnisses in sein Gegenteil.

Noch liegt erst ein Entwurf des Koalitionsausschusses auf dem Tisch, also noch kein fertiger Gesetzesvorschlag, und es scheint, als rühre sich Widerstand in den politischen Parteien, sogar bei der SPD. Worum geht es im Konkreten?

Christoph Partsch: Die Änderungswünsche der Verwaltung versuchen, das IFG leerlaufen zu lassen. Anspruchsberechtigt sollen nur noch EU-Bürger in Deutschland und Deutsche in Deutschland sein. Anspruchsberechtigt sollen nicht Personen sein, denen ein eigenes Auskunftsrecht zur Verfügung steht, also Presse und Abgeordnete, die sich auf das Presserecht bzw. auf den Anspruch des Parlaments auf Information stützen können. Ich bin gespannt, ob sich die Abgeordneten dies bieten lassen, denn das IFG gibt ihnen ja ein Einsichtsrecht. Anspruchsberechtigt sollen nicht juristische Personen sein, das geht sowohl gegen Presseverlage wie auch das Portal FragDenStaat. Dazu sollen noch weitreichende Bereichsausnahmen für die angeblich durch IFG-Anfragen sicherheitsgefährdeten Behörden kommen.

Dies würde alle Ausländer, damit auch ausländische Medien, ausschließen. Die New York Times hatte, zumindest juristisch erfolgreich, auf Herausgabe der Chats von Ursula von der Leyen in Sachen Corona/ Pfizer geklagt. So etwas soll demnächst vor deutschen Gerichten unmöglich sein. Auch deutsche Auslandskorrespondenten wie ich wären ausgeschlossen. Ich war durch meine Recherchen in Argentinien darauf gestoßen, dass die Version des Mossad, den Nazi-Offizier Adolf Eichmann entführt zu haben, gelogen ist und habe den Bundesnachrichtendienst verklagt. Nachdem die 60-jährige maximale Schutzfrist verflossen ist, habe ich erneut gegen den BND geklagt, Sie vertreten mich. Wären in Zukunft solche Klagen unzulässig?

Christoph Partsch: Für die Nachrichtendienste bestand schon immer nach § 3 Nr. 8 IFG eine Bereichsausnahme, weswegen Sie auf Grundlage des Bundesarchivgesetzes klagen. Aber auch dort hat man bereits 2017 eine Änderung eingeführt, die nach der letztlich politisch zu nennenden Auslegung des BverwG zu einem Leerlaufen des archivrechtlichen Zugangsanspruchs führt. Hier müsste das Bundesverfassungsgericht eingreifen, was aber seit einem Jahrzehnt keine Entscheidung mehr pro Informationsfreiheit getroffen hat.

Der Referentenentwurf erlaubt nur noch Anträge “natürlicher Personen”, also nicht mehr von Vereinen, Verlagen oder NGOs wie FragDenStaat, die bisher Antragstellern geholfen haben, bürokratische Hürden zu überwinden.

Christoph Partsch: FragDenStaat und die Verlage sind sicherlich diejenigen, über die die meisten Anfragen in der Vergangenheit kamen. Die Änderung ist unsinnig, weil sie leicht dadurch umgangen werden kann, dass dann in Zukunft Einzelpersonen die Klagen treuhänderisch für Verlage etc. führen. Durch die Verschärfung des IFG müssten diese mit Missbrauchvorwürfen rechnen.

In Zukunft sollen die Bearbeitungsgebühren erhöht und die Deckelung aufgehoben werden. Jemand, der einen Antrag stellt, muss also mit vier- oder fünfstelligen Gebühren rechnen; er weiß ja nicht, was die Behörde zur Erfüllung seines Antrags unternimmt und in Rechnung stellen wird. Das wird dann vollmundig “im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip” genannt.

Christoph Partsch: Ja, dazu kommt, dass man die Gebühren kostendeckend gestalten will, was die langsame und personalintensive Behörde privilegiert gegenüber der, die die Informationsfreiheit durch Digitaliseriung sachgerecht organisiert. Die Vorschläge dünsten die nur psychopathologisch zu nennende Abwehrhaltung der Beamten des BMI aus. Denn es gibt ja keinerlei Empirie oder Untersuchungen, die diese Abwehrmechnanismen rechtfertigen würde. Im Gegenteil, Schleswig-Holstein hat sich gerade auf 400 Seiten bescheinigen lassen, dass das IFG dort gut funktioniert

Gleichzeitig legte das Bundesinnenministerium einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur “Reform des Nachrichtendienstrechts” vor. Dahinter steckt wohl, die bereits bestehenden Bereichsausnahmen des IFG (für die Geheimdienste) zu erweitern auf Bundeskanzleramt, BMI und das Verteidigungsministerium, sowie auf nicht genannte andere Stellen des Bundes, soweit dort nachrichtendienstliche Infos vorliegen. Könnten damit alle Bundesbehörden – und die Landesbehörden werden sicher nachziehen – behaupten, sie hätten eine “nachrichtendienstliche Information” und pauschal die Auskunft verweigern?

Christoph Partsch: Richtig ist, dass es im IFG eine Lücke gab, wonach Behörden, die die Aufsicht über einen Nachrichtendienst hatten, nicht unter die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 fielen. In vorauseilendem Gehorsam und rein politisch argumentiert haben die Berliner Gerichte solche Klagen an einer angeblich mangelnden Verfügungsbefugnis scheitern lassen, was natürlich peinlicher Unsinn war.

Das Problem ist aber, dass mittlerweile eine ganze Reihe von Behörden behaupten, sie müssten gleich den Nachrichtendiensten eine Bereichsausnahme erhalten. Meines Erachtens kann man tatsächlich bestehende Sicherheitsnotwendigkeiten über den § 3 Nr. 4 IFG regeln. Danach ist der Informationszugang ausgeschlossen, wenn es spezielle Gesetze oder Verordnungen zur Sicherheit gibt. Meist halten aber die Behörden nicht die Sicherheitsvoraussetzungen für eine Einstufung ein, wollen aber gleichzeitig sich darauf berufen. Das sollte verhindert werden und da wirkt das IFG in seiner jetzigen Fassung erzieherisch. Das ist aber politisch nicht gewollt.

Würde das auch für die Finanz-Verwaltung gelten, wie das Bundesministerium für Finanzen, die Bundesbank, die KfW etc. – also die Behörden, die das Geld der Bürger verwalten und – davon könnte man in einer Demokratie ausgehen – ihnen gegenüber Rechenschaft über die Verwendung ihrer Steuergelder ablegen? Sie vertreten mich ebenfalls in dem Rechtsstreit gegen die Bundesbank, die sich weigert offenzulegen, mit wie vielen Milliarden und zu welchem Zinssatz sie der Bayer AG EZB-Gelder zur Verfügung gestellt (oder geschenkt) hat, um die US-Firma Monsanto zu kaufen.

Christoph Partsch: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Verfahren über die Offenlegung ihrer Untätigkeit im Rahmen des HypoReal Desasters geführt, bis sie dann über die EU erreicht hat, dass es ein angebliches “Aufsichtsgeheimnis” gibt, was die deutschen Gerichte auch ohne jede Hinterfragung als Ausschlussnorm akzeptiert haben. Ebenso haben die Nachrichtendienste eine “Third Party Rule” eingeführt, wonach Informationen von oder zu anderen Geheimdiensten angeblich als Ausdruck eines Gentleman-Agreements nicht herausgegeben werden dürfen. Auch das hat das BVerwG ohne jede Hinterfragung akzeptiert.

Es ist ebenso spannend wie frustrierend zu sehen, wie die Gerichte an diesen Punkten rechtswidrig vor der Exekutive einknicken. In dem von Ihnen erwähnten Fall hat die Bundesbank aber als Behörde gehandelt und nicht aufsichtsrechtlich. Beim IFG und anderen Auskunftsrechten ignorieren die Gerichte leider die grundlegenen rechtsmethodischen Regeln, um zu dem Ergebnis zu kommen, welches sie politisch für richtig halten. Wie Schoch sagt, sind rechtspolitische Fragen aber nicht durch die Gerichte zu klären, sonderen durch den Gesetzgeber.

Gaby Weber

Gaby Weber
Weber studierte Romanistik und Publizistik an der Freien Universität Berlin und promovierte 1982 am Lateinamerika-Institut. Seit 1978 ist die Mitgründerin der taz als Journalistin und seit 1986 als freie Korrespondentin tätig, zuerst aus Montevideo und ab 2002 aus Buenos Aires. Außerdem hat sie mehrere Reportagen und umfangreiche Recherchen zur Geschichte nachrichtendienstlicher Aktivitäten veröffentlicht. 2012 erschien ihr Buch „Eichmann wurde noch gebraucht“.
Mehr Beiträge von Gaby Weber

Wir danken für das Publikationsrecht.

Und hier gehts zu einer Petition von open petition gegen das Gesetz:
https://www.openpetition.de/petition/online/informationsfreiheitsgesetz-schuetzen-transparenz-statt-amtsgeheimnis


Faschismus ante portas? Was tun gegen die AfD vor den Landtagswahlen 2026?

Die gegenwärtige Politik des sozialen Kahlschlags, von Demokratieabbau, Militarisierung und internationaler Konfrontation führt bei dem Großteil der Menschen in Deutschland zu immer unerträglicheren Belastungen und arbeitet dem Rechtsextremismus strategisch in die Hände. Jede Kumpanei damit macht die Linke unglaubwürdig. (Peter Vlatten)

Von Thiess Gleiss, AKL, 19.August 2026

Nur noch wenige Tage bis zu den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt (6. September) und Mecklenburg-Vorpommern (20. September) und die Debatten über das Verhalten der Partei Die Linke gegenüber der scheinbar unaufhaltbar aufsteigenden AfD nehmen täglich an Schärfe zu. Für einen Teil des Parteiestablishments von Die Linke, angeführt vom Bundestagsvizepräsidenten Bodo Ramelow, aber auch solide im Parteivorstand und den Fraktionen im Bundestag und den Landtagen verankert, ist völlig klar, dass es hier um eine Krise der „Demokratie“ in ihrem Kampf gegen den „Autoritarismus“ geht und Die Linke ihrer Gesamtverantwortung für den gefährdeten demokratischen Staat gerecht werden müsse. In der Praxis heißt dies: Keine Berührung mit der AfD und Eingliederung in ein Allparteienbündnis der „demokratischen Parteien“, einschließlich möglicher Absprachen mit der CDU über gemeinsames Regieren in den Bundesländern.

n Sachsen-Anhalt hat die AfD 3500 Mitglieder. In den Umfragen unter den 1,7 Millionen Wahlberechtigten erhält sie 42,1 Prozent, bei den Bundestagswahlen 2025 hat sie tatsächlich schon 498.100 (37,1 Prozent) Stimmen erhalten. Die AfD würde mit dem aktuellen Umfrageergebnis 41 von 83 Sitzen im Magdeburger Landtag einnehmen.

In Mecklenburg-Vorpommern hat die AfD 2700 Mitglieder und erreicht bei den Umfragen unter 1,3 Millionen Wahlberechtigten 36 Prozent. Bei den letzten Bundestagswahlen hat sie real 357.356 Stimmen (35 Prozent) eingefahren. Wird das Umfrageergebnis erreicht, dann würde die AfD im Schweriner Landtag 28 von 71 Sitzen erobern.

In Sachsen-Anhalt werden voraussichtlich nur die CDU (in Umfragen 22,9 Prozent), die Partei Die Linke (13 Prozent) und vielleicht noch die SPD (6,6 Prozent) Mandate im Landtag gewinnen. Abstrakt parlamentarisch betrachtet ist die Regierungsübernahme der AfD nur durch ein Regierungsbündnis aus CDU, Die Linke und SPD zu verhindern.

n Mecklenburg-Vorpommern werden die SPD (in Umfragen bei 29 Prozent), Die Linke (11 Prozent) und die CDU (10 Prozent) sowie vielleicht die GRÜNEN (5 Prozent) im Parlament vertreten sein. Kommen die GRÜNEN in den Landtag, wären Koalitionen mit SPD, CDU oder mit SPD und Die Linke möglich, kommen sie nicht rein, wird auch hier nur eine Allianz von SPD, CDU und Die Linke die AfD verhindern.

Keine parlamentarische Chance, aber sie trotzdem nutzen

Leider hat der Bundesparteitag von Die Linke den Landesverbänden in MeckPomm und Sachsen-Anhalt freie Hand gegeben, sich auf jedes parlamentarische Abenteuer einzulassen. Anträge, die alte Tradition von linken und Arbeiter:innenparteien beizubehalten und keine Regierungsallianz oder Duldung mit den bürgerlichen Parteien einzugehen, fanden keine Mehrheit. Jetzt signalisieren die Verantwortlichen in beiden Landesverbänden, sie würden Absprachen mit der CDU eingehen und gegebenenfalls eine Regierung unter Führung der CDU stützen.

Eine solche Entscheidung wäre für Die Linke fatal und ein Rückschritt gegenüber der seit 2024 erfolgreichen Aufbauphase der Partei als linke, unabhängige Klassenpartei. Der Erfolg der AfD und ihre breite Unterstützung – die allerdings noch weit davon entfernt sind, ein vergleichbares Niveau an Wahlstimmen und vor allem gesellschaftlicher Verankerung zu erreichen wie es die NSDAP in ihrem Musterländle Sachsen-Anhalt 1932 erreichte – ist nicht zu trennen von der realen Politik, die CDU, SPD und GRÜNEN seit Jahren im Bund und in den Bundesländern betreiben. Diese Politik auf dem Rücken der Lohnabhängigen und besonders der Migrant:innen; die Zerschlagung von Sozialstaatsstrukturen in Gesundheit, Pflege, Rente und Bildung; die ungelöste Krise bei Mieten, Klima und Verkehrswende; die strukturelle Vernachlässigung der ostdeutschen Bundesländer – all das sind die Triebkräfte des Aufschwungs der rechten Parteien und vor allem der AfD. Hinzu kommen die Dauerkrise der Europäischen Union, die unerreichbar entfernt von dem Versprechen ist, eine blühende Zukunft des europäischen Kapitalismus schaffen, und die Kriegsorientierung der Regierungsparteien, die nicht nur alte Ängste vor Krieg und Zerstörung wiederbelebt, sondern unmittelbar zu einer enormen Verteuerung des täglichen Lebens geführt hat. Gerade hat eine Umfrage ergeben, dass die Sorge vor dieser Teuerung und Inflation bei Geldeinkommen die Hauptangst der Bevölkerung in Ostdeutschland ist.

Der Aufschwung der AfD ist mittlerweile nicht nur Ergebnis dieser Politik und der damit verbundenen Abstiegsängste, sondern die Partei hat es geschafft, dies zur Grundlage einer breiten Verankerung in der Gesellschaft zu machen. Das ist nur umzukehren, wenn sich erstens die konkrete Politik der Regierungen ändert und zweitens sich die Linke mit der Partei Die Linke an der Spitze selbst daran macht, eine breite gesellschaftliche Front gegen Rechts aufzubauen und ihre Verankerung in der Gesellschaft als sozialistische Alternative voranzutreiben.

Mit einer wie auch immer gestalteten Allianz mit CDU und SPD im Regierungshandeln, wird sich die konkrete Politik natürlich nicht ändern. Die winzigen Zugeständnisse, die Die Linke für eine Koalition oder eine Duldung eines CDU- oder SPD-Ministerpräsidenten erreichen könnte, wären nichts gegen die Zugeständnisse, die der bürgerlichen Politik gemacht werden müssten und ein Todesstoß für jede Glaubwürdigkeit der Linken.

Eine Koalition oder Duldung ganz besonders der CDU wäre ein Kotau vor der Bundesregierung, wäre ein weiteres Aufbauprogramm für die AfD und die Preisgabe jeder Oppositionsrolle an eben diese AfD.

Parlamentarisch gibt es keine „Lösung“ des AfD-Problems. Dort ist nur eine Minderheitsregierung denkbar, bei der Die Linke nur die Dinge unterstützt, die sozial verträglich sind.

Eine Allparteienregierung, wie auch eine parteiunabhängige „Expertenregierung“ müssen verhindert werden. Der Kurs zum Aufbau einer politisch unabhängigen Klassenpartei ist für die Partei Die Linke alternativlos.

Wir danken für das Publikationsrecht.

Titelbild: AKL

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