Nun wird das Völkerrecht geschreddert: Ist es denn wirklich nutzlos?

Das Völkerrecht ist nicht nur dadurch bedroht, dass es von Machthabern ignoriert wird. Nun werden Stimmen laut, ob es überhaupt gelten soll.

Von HANS-PETER WALDRICH

In diesem Sinn die Jüdische Allgemeine, Organ des Zentralrats der Juden in Deutschland, am 5. März: „Völkerrecht ist Kein Selbstzweck, sondern soll Menschen schützen. Wird es höher gewichtet als jene, die seit Jahrzehnten entrechtet, verfolgt und gedemütigt werden, verliert es seinen Sinn.“

Das klingt zunächst nachvollziehbar. Unzweifelhaft ist die Theokratie im Iran nichts als Totalitarismus in pseudo-religiöser Verkleidung. Und grundsätzlich wäre denkbar, dass eine Weltpolizei einschreitet, sobald irgendwo eine Clique von Machthabern dazu übergeht, die Menschen zu knechten.

Aber gerade hier liegt das Problem. Es gibt keine Weltpolizei. Die Jüdische Allgemeine unterstellt, dass Israel Teil einer solchen Polizei sei. Und ausgerechnet ein Donald Trump der Hauptakteur bei der Ausbreitung von Gerechtigkeit in der Welt. Nach der Tötung des Despoten Ali Chamenei sei nun der Weg in die Freiheit geebnet.

Nun ist es ja nicht das erste Mal, dass der Einsatz von militärischer Gewalt „Freiheit“ und „Demokratie“ bringen soll. Nach den zahllosen gescheiterten Missionen, die dies vorspiegelten, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Iran zum Parlamentarismus oder einer Präsidialdemokratie übergeht, extrem gering.

Die traurige Alternative

Viel wahrscheinlicher ist es, dass das Regime am Ruder bleibt oder der Iran auseinanderfällt. Militärische Interventionen scheinen in der Regel dieses zu hinterlassen: Gescheiterte Staaten, in denen sich diverse Gruppen bekämpfen. Der Irak oder Libyen wären Beispiele. Für die Bürgerinnen und Bürger solcher Länder lautet die Frage etwa so: Ist es besser unterdrückt oder Opfer bürgerkriegsähnlicher Zustände zu werden?

Gewiss ist das eine traurige Alternative. Ein Plädoyer für die Auflösung des Völkerrechts, dessen Kern das Gewaltverbot ist, missversteht jedoch vollkommen den Sinn dieser Einrichtung. Das Verbot, souveräne Staaten mit Gewalt zu überfallen, ist eine Notlösung, da alles, was an dessen Stelle treten könnte, der Regellosigkeit Tür und Tor öffnet, was schlimmer wäre.

Auf diesem Globus leben die Völker in einer internationalen Anarchie. Es existiert keine übergeordnete Macht, die über das Monopol legitimer und legaler Gewaltausübung verfügt, wie der Soziologe Max Weber die Rolle des Staates innerhalb geordneter Gemeinwesen definierte. In Demokratien unterliegt dieses Gewaltmonopol dem Rechtsstaatsprinzip. Das Recht, Zwang auszuüben, ist begrenzt und an überprüfbare Regeln gebunden.

Macht geht vor Recht?

Soll man Ordnungsgewalt nun schlicht demjenigen zusprechen, der militärisch dazu in der Lage ist?

So denkt zurzeit Israel und Trump sowieso. Nichts anderes impliziert die Position der Jüdischen Allgemeinen. Wer es kann, der soll hart durchgreifen und braucht die UNO nicht weiter zu konsultieren. Macht geht vor Recht.

Völkerrecht und Gewaltverbot sind ein Ersatz. Sie sind nur die zweitbeste Lösung. Sie sollen eine Welt friedlicher regeln, die – es ist wirklich zu bedauern – über keine demokratische oder föderative Weltregierung verfügt. Donald Trump ist angetreten, diesem Ansatz zu einem friedlichen Miteinander den Garaus zu machen. Ähnlich wie für Putin ist ihm das Gewaltverbot höchstens dann interessant, wenn es den eigenen Absichten nützt.

Der Wahn aber, die Fortschreibung der Pax Americana verbreite Freiheit und Demokratie, ist nichts als schlechte Ideologie. Wer glaubt denn ernsthaft, dass es Trump um Freiheit geht? Der Hegemon USA befindet sich im Niedergang und bäumt sich noch einmal auf. Israel setzt seine Ansprüche sogar mit dem Völkermord durch und geht daher einer Zukunft entgegen, in der Frieden und Gerechtigkeit keine Rolle mehr spielen.

Sollen wir das Völkerrecht nun vollends zerstören, indem wir Machtpolitik heiligen und dafür fadenscheinige Gründe ins Feld führen? Denn noch einmal: Wir haben die Wahl zwischen halbwegs geordneten internationalen Beziehungen und dem Hauen und Stechen aller gegen alle. Wer könnte die Folgen übersehen, die daraus resultieren?

Es ist wirklich kein gutes Zeichen, dass Nachfahren des Holocaust für Letzteres plädieren, jedenfalls in jenem historischen Moment, in dem sie keine Opfer mehr sind, sondern Täter. Gewalt gebiert Gewalt und niemand kann voraussagen, wen sie schließlich trifft.

Erstveröffentlicht im Overton Magazin v. 16.3. 2026
Nun wird das Völkerrecht geschreddert

Wir danken für das Publikationsrecht.

Siehe zum Thema auch den Beitrag im nd
Tötung iranischer Funktionäre …

Meinungsfreiheit: Freie Universität Berlin gibt Rechtsstreit auf

Hut ab, daß die Kolleg:innen ihren Fight um die innerbetriebliche Meinungsfreiheit durchgestanden haben. Macht den Fall bekannt. Er ist eine Ermutigung für alle Kolleg:innen, die mit den perfiden Methoden der Meinungsunterdrückung im betrieblichen Alltag konfrontiert werden. (Peter Vlatten)

Verdi-Betriebsgruppe sieht nach Gerichtserfolg die gewerkschaftliche Meinungsfreiheit gestärkt

Christian Lelek, nd, 17.März 2026

Erfolg für die gewerkschaftlichen Kräfte. Vor dem Berliner Arbeitsgericht ist eine mehrjährige rechtliche Auseinandersetzung zwischen der Verdi-Betriebsgruppe an der Freien Universität Berlin (FU) und der Universitätsführung zu Ende gegangen. Die Universität hatte mehrere Mitglieder der Betriebsgruppe für einen Internetbeitrag abgemahnt. Die Betriebsgruppe hatte im Januar 2024 kritisiert, die FU trage mit schlechten Arbeitsbedingungen und gewerkschaftsfeindlichem Agieren zum politischen Verdruss und zum Aufstieg der AfD bei. In mehreren Verfahren hatte das Gericht bereits im Sinne der Abgemahnten entschieden. Die Hochschule war in Berufung gegangen, hat aber am Montag die entsprechenden Anträge kurz vor deren Verhandlung am Dienstag zurückgezogen.

Die Freie Universität, wie auch das Arbeitsgericht bestätigten auf nd-Anfrage, dass die Verfahren von der Universität zurückgenommen wurden. Die FU erklärte darüber hinaus, den gesamten Rechtsstreit aufzugeben: »Wir werden die Veröffentlichung nicht weiter rechtlich verfolgen«, teilte eine Sprecherin mit. Die FU sehe ihre Einwände gegen den Inhalt des Beitrages und das Vorgehen der Gewerkschaftsstruktur dennoch weiterhin als gerechtfertigt an. Ausschlaggebend für die Aufgabe des Verfahrens sei demnach „der Zeitablauf“.

Gericht sieht keinerlei Rechtsverstöße

Auch das Gericht erklärte, dass nun alle vier »in diesem thematischen Zusammenhang geführten Verfahren beendet sind«. Die Freie Universität hatte den gesamten Vorstand der Betriebsgruppe abgemahnt. Das Gericht war zu dem Schluss gekommen, dass alle Abmahnungen unrechtmäßig seien und hatte die Universität dazu verurteilt, sie aus den Personalakten zu entfernen.

In dem Internetbeitrag, der den Rechtsstreit auslöste, rief die Betriebsgruppe zur Teilnahme an den damals massenhaft stattfindenden Protesten zur Einhaltung der sogenannten Brandmauer der demokratischen Parteien gegen die AfD auf. Neben einer politischen Verantwortung der damaligen Ampel-Regierung benannte die Betriebsgruppe eine solche auch für ihren Arbeitgeber, die Freie Universität. Tarifbruch, der Kampf gegen Mitbestimmung und demokratische Prozesse, aber auch die ungleiche Behandlung von Beschäftigten der unteren Lohngruppen und mit hohem Migrant*innenanteil würden das Vertrauen in die herrschenden Verhältnisse untergraben. Als Beispiel wird die Ausgliederung der Reinigungskräfte genannt. »Damit bereiten die regierenden Parteien und gewerkschaftsfeindliche Arbeitgeber der AfD und den Rechten das Feld«, schloss der Aufruf.

In all dem erkannte das Gericht bis heute keinen Verstoß gegen die erforderliche Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebe, urteilte bereits das Landesarbeitsgericht in einem der anderen beiden Fälle, in dem die FU ebenfalls Berufung eingelegt hatte. Der Aufruf enthalte auch »keine unrichtigen Tatsachen«, erklärte das Gericht. Dass Reinigungsarbeiten ausgegliedert würden, entspreche der Wahrheit, wie auch die Behauptung, dass tarifliche Gehaltszuschläge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt würden. Der Verstoß der Universität gegen die Mitbestimmungsrechte des Personalrats sei gar in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren festgestellt worden.

Meinungsfreiheit im Betrieb bekräftigt

Der Beitrag bewege sich zudem im Rahmen der Meinungsfreiheit und stelle keine Schmähkritik dar. Die Kritik sei zugespitzt formuliert, »aber nicht anlasslos und nicht mit dem Ziel der persönlichen Kränkung der angegriffenen Präsidiumsmitglieder geäußert worden«, schrieb das Gericht in seiner Pressemitteilung vom September vergangenen Jahres.

Claudius Naumann, betroffenes Mitglied im Betriebsgruppenvorstand, zeigte sich gegenüber »nd« zufrieden. Die Betriebsgruppe habe mit der Berufungsrücknahme der FU »auf ganzer Linie obsiegt«. Die Meinungsfreiheit von Gewerkschaften im Betrieb, sich auch kritisch gegenüber dem Arbeitgeber äußern zu können, stünde mit Abschluss der Auseinandersetzung gestärkt da. Naumann verwies aber auch auf die Folgen des sich mehr als zwei Jahre ziehenden Verfahrens. »Laufende Verfahren schüchtern ein. Sie halten klein«, sagte Naumann. Er wisse von Kolleg*innen, die sich aus Angst vor Gerichtsverfahren »nicht hervortun« wollten. »Es ist eine Sache, recht zu haben. Eine ganz andere ist es, ein Verfahren durchzustehen und recht zu bekommen«, sagte Naumann.

Naumanns Anwältin zeigt sich wenig überrascht. »Es war abzusehen, dass in den Berufungsverfahren diese Urteile bestätigt worden wären«, sagte Anna Gilsbach zu »nd«. Arbeitgeber würden immer wieder mal versuchen, rechtlich gegen kritische Äußerungen ihrer Beschäftigten vorzugehen. »Es ist gut und richtig, dass das Gericht, orientiert an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, klargestellt hat, dass die Meinungsfreiheit auch im Betrieb weiter geht, als Arbeitgeber es sich mitunter denken oder wünschen würden«, sagte Gilsbach.

Verdi löscht Webseite mit dem Beitrag

Trotz positivem Ausgang des Rechtsweges: Der von der Hochschule ungeliebte Beitrag der Betriebsgruppe ist nicht mehr so einfach auffindbar. Die Gewerkschaft Verdi hatte die Webseite der Betriebsgruppe im November 2025 abgeschaltet. Verdi zufolge sei der Schritt erfolgt, da sich die Betriebsgruppe kritisch und mit weitergehenden Forderungen zu den Tarifrundenzielen der Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geäußert hatte, ohne sich ausreichend an der internen Debatte um eine gemeinsame Forderung beteiligt zu haben. Die Betriebsgruppe wies das in einer eigenen Stellungnahme zurück und erklärte, dass Verdi auch eine friedenspolitische Erklärung moniert habe. Der Vorstand der Betriebsgruppe bezeichnete die Abschaltung der Webseite nach Veröffentlichung dieser zwei Beiträge als »politische Zensur«.

Wir danken für das Publikationsrecht.

Titelbild: Verdi Betriebsgruppe FU Berlin

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