Kongress für einen Sozialismus von unten – 13. bis 15. November 2026

Kriege, Klimawandel, Sozialabbau – Der Kapitalismus steckt in der Krise. Doch eine andere Welt ist möglich!

Auf dem Kongress diskutieren wir auf Grundlage marxistischer Theorie und Praxis Strategien für den Kampf und die Perspektive eines Sozialismus von unten.

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Keine Meinungsfreiheit: Bundesrat will Staatsräson in Gesetzesform gießen

Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der das Leugnen des Existenzrechts Israels kriminalisieren soll. Geplant sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Sollte der Entwurf im Bundestag verabschiedet werden, steht eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit bevor.

Redaktion PERSPEKTIVE ONLINE

Collage: JG

Die hessische Landesregierung aus CDU und SPD hat einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht, welcher das Leugnen des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen soll. Im Bundesrat wurde dem Entwurf am Freitag von der Mehrheit der Länder zugestimmt. Nach der Sommerpause soll das Gesetz dann im Bundestag beraten werden.

Der Gesetzesentwurf sieht die Erweiterung des § 130 StGB (Volksverhetzung) um einen vierten Absatz vor. Wer öffentlich das Existenzrecht Israels leugnet oder zur Beseitigung Israels aufruft, soll mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, sofern dadurch antisemitischer Hass oder Gewalt gefördert wird.

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) und Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) haben den Gesetzesentwurf eingebracht. Öffentlich begründen sie den Entwurf mit dem Kampf gegen Antisemitismus und dem Schutz von Jüd:innen in Deutschland. Das Gesetz sei notwendig, um eine Lücke im Strafrecht zu schließen, heißt es. Heinz zufolge würden die momentanen Gesetze nicht ausreichen.

Neues Gesetz zur Staatsräson

Gesetzesentwurf geht gegen Verfassung

Der wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung stufte das geplante Gesetz Ende Mai als einen verfassungswidrigen Eingriff in die Meinungsfreiheit ein. Diese erfahre durch Artikel 5 des Grundgesetzes besonderen Schutz. Es heißt, der Entwurf sei nicht mit der Verfassung vereinbar, weil versucht wird, eine subjektive Meinung zu kriminalisieren und nicht beispielsweise das Kundtun falscher Tatsachen.

Auch Dr. Max Kolter von Legal Tribune Online stimmt dieser Einschätzung zu: Die Meinungsfreiheit darf nur eingeschränkt werden, wenn dadurch ein anderes Rechtsgut geschützt wird. Es darf nicht nur eine Meinung verboten werden, weil sie der Regierung nicht passt – genau dies sei hier allerdings der Fall. In einem offenen Brief sprechen sich des Weiteren mehr als 30 Rechtswissenschaftler:innen gegen den Entwurf aus.

Die CDU hält dennoch an dem Gesetzesentwurf fest. Juristisch begründen sie diesen mit der Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2009. Das Gericht hatte damals ausnahmsweise ein Sondergesetz erlaubt, das die Verherrlichung der NS-Herrschaft verbietet. Die CDU argumentiert, dass die Gründung Israels auch mit der NS-Zeit verbunden ist und zieht daraus die parallele Anwendung. Zahlreiche Strafrechtler:innen und der wissenschaftliche Dienst sind überzeugt, dass diese analoge Anwendung nicht tragbar sei.

Kritiker:innen führen zudem an, dass es sich bei dem Gesetzesentwurf um ein Sonderrecht für Israel handeln würde. Das deutsche Strafrecht kennt kein Existenzrecht für andere Staaten. Weder die Leugnung des Existenzrechts Taiwans, Palästinas oder eines anderen Staates stellt einen Straftatbestand dar. Außerdem wird kritisiert, dass Volksverhetzung und Staatsverhetzung gleichgestellt würden.

Kritik von Linkspartei und israelischen Gruppen

Für den rechtspolitischen Sprecher der Links-Fraktion, Luke Hoß, steht fest, dass es sich bei dem Entwurf um einen verfassungswidrigen Gesetzesentwurf und um Symbolpolitik handelt. Die Linkspartei hatte sich im Bundesrat gegen den Gesetzesentwurf ausgesprochen und die Landesregierungen mit Linken-Beteiligung enthielten sich bei der Abstimmung. Zwar bekräftige man „das Existenzrecht Israels in aller Deutlichkeit“, so Bremer Linken-Landessprecherin Anna Fischer, „allerdings ist für uns die Schaffung eines Straftatbestandes für die Leugnung des Existenzrechts Israels der falsche Weg.“

Auch viele prominente israelische Persönlichkeiten – unter anderem aus der Politik, Berichterstattung, Kunst und Wissenschaft – lehnen den Gesetzesentwurf deutlich ab. Über 90 von ihnen unterzeichneten einen offenen Brief gegen den Vorstoß. Diesen hatte die Gruppe Israelis für Frieden initiiert.

Der Entwurf diene nicht dem Schutz von Jüd:innen in Deutschland, argumentieren die Verfasser:innen, dafür gebe es im deutschen Recht schon genügend Möglichkeiten. Stattdessen gehe es um die Einschränkung von Meinungsfreiheit: „[Der Entwurf] dient der Unterdrückung von Meinungsäußerungen, die die gewaltsamen und diskriminierenden Strukturen, die Israel beherrschen, grundlegend in Frage stellen. Diese Strukturen sind verantwortlich für die anhaltende gewaltsame Besatzung der palästinensischen Gebiete, Israels regionale Expansionspolitik und die verheerende Zerstörungskampagne im Gazastreifen.“

Zweiter Anlauf für Gesetzesentwurf

Die hessische CDU will sich trotz der vielen expliziten Kritiken nicht davon abhalten lassen, das Gesetz auf den Weg zu bringen. Auch die Tatsache, dass ein ähnlicher Vorstoß 2023 im Rechtsausschuss des Bundestags gescheitert ist, scheint die CDU nicht abzuschrecken. Auch scheint man sich nicht vor einer wahrscheinlichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheuen, sollte das Gesetz verabschiedet werden.

Der Bundesrat hat das Gesetz auf den Weg gegeben, doch der Bundestag muss diesem zustimmen. Die derzeitige schwarz-rote Bundesregierung dürfte dem Vorhaben offen gegenüberstehen. Ob sich unter Anbetracht der starken Kritik und Bedenken am Gesetz eine Mehrheit findet, bleibt jedoch ungewiss.

Gesetz könnte Repressionen verstärken

Sollte die Bundesregierung das Gesetz beschließen, sendet sie ein deutliches Signal: „Deutschland steht unangefochten an der Seite Israels!“ Bereits heute bezeichnet unsere Regierung die Sicherheit Israels als Staatsräson.

Um diese „Sicherheit“ Israels durchzusetzen, hat der Staat in den letzten Jahren die Repressionen gegen Palästina-Solidarität stark ausgeweitet. In mehreren Städten kam es zu Demonstrationsverboten, Einbürgerungsfragen und immer wieder zu Strafverfahren. Die Repressionen scheinen willkürlich: Immer wieder kommt es selbst wegen Parolen – wie beispielsweise „From the River to the Sea – Palestine will be free!“ – zu Strafverfahren. Mal werden diese Verfahren eingestellt, mal als Billigung und mal als Volksverhetzung verurteilt.

Um dieser Willkür entgegenzuwirken, soll nun die weitere Verschärfung des Strafrechts folgen. Öffentlich wird das angestrebte Gesetz mit dem Anstieg der registrierten antisemitischen Vorfälle und mit der Sicherheit der Israelis in diesem Land gerechtfertigt. Die hessische CDU betont, dass es nicht darum gehe, Meinungen zu verbieten – Kritik an der israelischen Regierung bleibe erlaubt.

From the river to the sea

Zeichen an geostrategischen Partner

Deutschland zählt zu den wichtigsten militärischen und diplomatischen Unterstützer:innen Israels. Obwohl Israel in Gaza seit drei Jahren einen Genozid begeht, liefert Deutschland immer mehr Waffen nach Israel und trägt zum Anhalten des Genozids bei.

Die Bundesregierung hält an der Unterstützung Israels fest, obwohl es internationale Kritik an den Verbrechen Israels gibt. Merz lobte beispielsweise den Angriff Israels auf den Iran im Juni 2025. Er behauptete, dass Israel die „Drecksarbeit für uns alle“ machen würde und bewunderte den Mut der israelischen Regierung, diesen Angriff durchzuführen.

Während die Bundesregierung Israel politisch und militärisch unterstützt, soll der Spielraum für Kritik an der Existenz Israels weiter eingeschränkt werden. Der Gesetzesentwurf spiegelt die außenpolitische Linie Deutschlands offen und verstärkt nach innen wider.

Erstveröffentlicht auf Perspektive online v. 14.7. 2026
Staatsräson in Gesetzesform

Wir danken für das Abruckrecht für den in CC gesetzten Beitrag.

Gegen Gaskraftwerke und Rüstungsindustrie

Aktuell stehen wir vor der heftigsten Angriffswelle auf alle sozialen, ökologischen und demokratischen Errungenschaften, die Deutschland nach dem 2. Weltkrieg erfahren hat. Deutschlands imperialer Kriegs- und Großmachtkurs treibt die Militarisierung der gesamten Gesellschaft voran. Eine unersättliche Krake breitet sich aus, die die Resourcen für alle anderen gesellschaftlichen Bereiche wegfrisst. Wer unter diesen Bedingungen konsequent und unbeirrt um soziale, ökologische und demokratische Ziele kämpft, gerät unweigerlich auch mit dem Kriegskurs in Konflikt. Raul Zelik beschreibt diesen Zusammenhang am Beispiel des kämpferischen Teils der deutschen Umweltbewegung. (Peter Vlatten)

Gegen Gaskraftwerke und Rüstungsindustrie

Das Bündnis Ende Gelände mobilisiert zu einem Aktionscamp in Hamm – und sucht den Schulterschluss mit antimilitaristischen Protesten!

Raul Zelik, nd 28.5.2026

»Die ökologische Krise ist der zentrale Klassenkonflikt des 21. Jahrhunderts«, schrieb der Wirtschaftshistoriker Matthias Schmelzer vor einigen Wochen in dieser Zeitung. Sprich: Im Kapitalismus sind die Kosten von Unwetterkatastrophen, Missernten und Wasserknappheit extrem ungleich verteilt. Die Wohlhabenden können sich aus dem Gröbsten herauskaufen, für die Armen geht es ums Überleben – nicht nur im Globalen Süden.

Man könnte hinzufügen: Bevor dieser Zusammenhang sichtbar wird, sind Kriege längst das neue »Normal«. Die beteiligten Nationalstaaten werden natürlich von sich behaupten, für »Werte«, »Demokratie« und »Freiheit« zu kämpfen. Doch letztlich wird es um knapper werdende Ressourcen gehen. In der Geschichte der Klassengesellschaften wurde bisher noch immer mit Gewalt geholt, was auf andere Weise nicht organisiert werden konnte.

Die Klimaaktivist*innen von Ende Gelände, die an diesem Wochenende ausgehend von einem Aktions-Camp in Hamm den Ausbau der Gas-Infrastrukturen blockieren wollen, haben das erkannt. Sie suchen den Schulterschluss mit Anti-Kriegs-Protesten. Der von der Bundesregierung geplante Bau neuer Gaskraftwerke mit zwölf Gigawatt Leistung sei nicht nur deshalb eine Katastrophe, weil damit fossile Abhängigkeiten festgeschrieben würden, heißt es bei Ende Gelände. Man müsse auch sehen, für wen die Energie bereitgestellt wird. Nämlich für »die energieintensive Industrie, aka Rüstungskonzerne«. Konkret gehe es um ThyssenKrupp und Rheinmetall, erklärt das Bündnis und ruft zu Aktionen auf.

Während sich die Medien-Stars von Fridays for Future mit Konzernspitzen trafen, stürmte Ende Gelände Braunkohleminen.

Der Klimabewegung wurde in den vergangenen Jahren immer wieder vorgeworfen, Politik für die Mittelschichten zu machen. Bei der Energiewende sei zu wenig gefragt worden, wie die Ärmeren die steigenden Energiekosten bezahlen sollen. Und dass ein Teil der Bewegung gemeinsam mit den Grünen Waffenlieferungen an die Ukraine und die Aufrüstung Deutschlands befürwortet hat, hat es der Rechten bei ihrer Propaganda unnötig leicht gemacht. Klimabewusst in Richtung Krieg – das ist tatsächlich eine bizarre Verbindung.

Für Ende Gelände haben solche Vorwürfe allerdings nie gestimmt. Das Bündnis war stets Teil einer »Klimagerechtigkeitsbewegung«, der es auch um soziale und materielle Rechte geht. Außerdem war das Bündnis nie auf Kuschelkurs mit den Mächtigen. Während sich die Medien-Stars von Fridays for Future mit deutschen Konzernspitzen trafen, stürmte Ende Gelände Braunkohleminen und produzierte mächtige, symbolträchtige Bilder: Der Ungehorsam der Vielen kann die Riesenmaschinen des fossilen Kapitals stoppen. Dass 2020 in Deutschland der Kohleausstieg beschlossen wurde, geht auch auf das Konto dieser Kämpfe.

Mit den Protesten gegen den Gasausbau geht Ende Gelände nun einen Schritt weiter. In einer Selbstkritik hat das Bündnis erklärt, man habe zu internationalistischen Fragen zu lange geschwiegen. Gemeint ist damit natürlich der Nahost-Konflikt. Die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg wurde wegen ihrer Palästina-Solidarität hierzulande scharf attackiert. Ende Gelände schließt sich Thunbergs Position nun weitgehend an: »Wir denken, dass eine breite gemeinsame Praxis der Klimagerechtigkeitsbewegung und Palästina-solidarischen Bewegung wie in anderen Ländern möglich ist«, schreibt das Bündnis und postuliert: »Es gibt keine Klimagerechtigkeit auf besetztem Land.«

Es ist ein Vorzug sozialer Bewegungen, dass sie nicht alle Fragen gleichzeitig verhandeln müssen. Eine ökologische Bewegung sollte sich auf ökologische Fragen konzentrieren können. Gleichzeitig stimmt aber auch: Wir leben in Zeiten, in denen Umweltkrise, soziale Konflikte und imperialistische Kriege untrennbar miteinander verknüpft sind. Dass Teile der Klimabewegung sich nun auch als antimilitaristisch begreifen, ist eine Folge der Verhältnisse.

Wir danken für das Publikatiosnrecht.

Titelbild: Collage Peter Vlatten

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