Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der das Leugnen des Existenzrechts Israels kriminalisieren soll. Geplant sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Sollte der Entwurf im Bundestag verabschiedet werden, steht eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit bevor.
Redaktion PERSPEKTIVE ONLINE
Collage: JG
Die hessische Landesregierung aus CDU und SPD hat einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht, welcher das Leugnen des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen soll. Im Bundesrat wurde dem Entwurf am Freitag von der Mehrheit der Länder zugestimmt. Nach der Sommerpause soll das Gesetz dann im Bundestag beraten werden.
Der Gesetzesentwurf sieht die Erweiterung des § 130 StGB (Volksverhetzung) um einen vierten Absatz vor. Wer öffentlich das Existenzrecht Israels leugnet oder zur Beseitigung Israels aufruft, soll mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, sofern dadurch antisemitischer Hass oder Gewalt gefördert wird.
Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) und Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) haben den Gesetzesentwurf eingebracht. Öffentlich begründen sie den Entwurf mit dem Kampf gegen Antisemitismus und dem Schutz von Jüd:innen in Deutschland. Das Gesetz sei notwendig, um eine Lücke im Strafrecht zu schließen, heißt es. Heinz zufolge würden die momentanen Gesetze nicht ausreichen.
Gesetzesentwurf geht gegen Verfassung
Der wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung stufte das geplante Gesetz Ende Mai als einen verfassungswidrigen Eingriff in die Meinungsfreiheit ein. Diese erfahre durch Artikel 5 des Grundgesetzes besonderen Schutz. Es heißt, der Entwurf sei nicht mit der Verfassung vereinbar, weil versucht wird, eine subjektive Meinung zu kriminalisieren und nicht beispielsweise das Kundtun falscher Tatsachen.
Auch Dr. Max Kolter von Legal Tribune Online stimmt dieser Einschätzung zu: Die Meinungsfreiheit darf nur eingeschränkt werden, wenn dadurch ein anderes Rechtsgut geschützt wird. Es darf nicht nur eine Meinung verboten werden, weil sie der Regierung nicht passt – genau dies sei hier allerdings der Fall. In einem offenen Brief sprechen sich des Weiteren mehr als 30 Rechtswissenschaftler:innen gegen den Entwurf aus.
Die CDU hält dennoch an dem Gesetzesentwurf fest. Juristisch begründen sie diesen mit der Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2009. Das Gericht hatte damals ausnahmsweise ein Sondergesetz erlaubt, das die Verherrlichung der NS-Herrschaft verbietet. Die CDU argumentiert, dass die Gründung Israels auch mit der NS-Zeit verbunden ist und zieht daraus die parallele Anwendung. Zahlreiche Strafrechtler:innen und der wissenschaftliche Dienst sind überzeugt, dass diese analoge Anwendung nicht tragbar sei.
Kritiker:innen führen zudem an, dass es sich bei dem Gesetzesentwurf um ein Sonderrecht für Israel handeln würde. Das deutsche Strafrecht kennt kein Existenzrecht für andere Staaten. Weder die Leugnung des Existenzrechts Taiwans, Palästinas oder eines anderen Staates stellt einen Straftatbestand dar. Außerdem wird kritisiert, dass Volksverhetzung und Staatsverhetzung gleichgestellt würden.
Kritik von Linkspartei und israelischen Gruppen
Für den rechtspolitischen Sprecher der Links-Fraktion, Luke Hoß, steht fest, dass es sich bei dem Entwurf um einen verfassungswidrigen Gesetzesentwurf und um Symbolpolitik handelt. Die Linkspartei hatte sich im Bundesrat gegen den Gesetzesentwurf ausgesprochen und die Landesregierungen mit Linken-Beteiligung enthielten sich bei der Abstimmung. Zwar bekräftige man „das Existenzrecht Israels in aller Deutlichkeit“, so Bremer Linken-Landessprecherin Anna Fischer, „allerdings ist für uns die Schaffung eines Straftatbestandes für die Leugnung des Existenzrechts Israels der falsche Weg.“
Auch viele prominente israelische Persönlichkeiten – unter anderem aus der Politik, Berichterstattung, Kunst und Wissenschaft – lehnen den Gesetzesentwurf deutlich ab. Über 90 von ihnen unterzeichneten einen offenen Brief gegen den Vorstoß. Diesen hatte die Gruppe Israelis für Frieden initiiert.
Der Entwurf diene nicht dem Schutz von Jüd:innen in Deutschland, argumentieren die Verfasser:innen, dafür gebe es im deutschen Recht schon genügend Möglichkeiten. Stattdessen gehe es um die Einschränkung von Meinungsfreiheit: „[Der Entwurf] dient der Unterdrückung von Meinungsäußerungen, die die gewaltsamen und diskriminierenden Strukturen, die Israel beherrschen, grundlegend in Frage stellen. Diese Strukturen sind verantwortlich für die anhaltende gewaltsame Besatzung der palästinensischen Gebiete, Israels regionale Expansionspolitik und die verheerende Zerstörungskampagne im Gazastreifen.“
Zweiter Anlauf für Gesetzesentwurf
Die hessische CDU will sich trotz der vielen expliziten Kritiken nicht davon abhalten lassen, das Gesetz auf den Weg zu bringen. Auch die Tatsache, dass ein ähnlicher Vorstoß 2023 im Rechtsausschuss des Bundestags gescheitert ist, scheint die CDU nicht abzuschrecken. Auch scheint man sich nicht vor einer wahrscheinlichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheuen, sollte das Gesetz verabschiedet werden.
Der Bundesrat hat das Gesetz auf den Weg gegeben, doch der Bundestag muss diesem zustimmen. Die derzeitige schwarz-rote Bundesregierung dürfte dem Vorhaben offen gegenüberstehen. Ob sich unter Anbetracht der starken Kritik und Bedenken am Gesetz eine Mehrheit findet, bleibt jedoch ungewiss.
Gesetz könnte Repressionen verstärken
Sollte die Bundesregierung das Gesetz beschließen, sendet sie ein deutliches Signal: „Deutschland steht unangefochten an der Seite Israels!“ Bereits heute bezeichnet unsere Regierung die Sicherheit Israels als Staatsräson.
Um diese „Sicherheit“ Israels durchzusetzen, hat der Staat in den letzten Jahren die Repressionen gegen Palästina-Solidarität stark ausgeweitet. In mehreren Städten kam es zu Demonstrationsverboten, Einbürgerungsfragen und immer wieder zu Strafverfahren. Die Repressionen scheinen willkürlich: Immer wieder kommt es selbst wegen Parolen – wie beispielsweise „From the River to the Sea – Palestine will be free!“ – zu Strafverfahren. Mal werden diese Verfahren eingestellt, mal als Billigung und mal als Volksverhetzung verurteilt.
Um dieser Willkür entgegenzuwirken, soll nun die weitere Verschärfung des Strafrechts folgen. Öffentlich wird das angestrebte Gesetz mit dem Anstieg der registrierten antisemitischen Vorfälle und mit der Sicherheit der Israelis in diesem Land gerechtfertigt. Die hessische CDU betont, dass es nicht darum gehe, Meinungen zu verbieten – Kritik an der israelischen Regierung bleibe erlaubt.
Zeichen an geostrategischen Partner
Deutschland zählt zu den wichtigsten militärischen und diplomatischen Unterstützer:innen Israels. Obwohl Israel in Gaza seit drei Jahren einen Genozid begeht, liefert Deutschland immer mehr Waffen nach Israel und trägt zum Anhalten des Genozids bei.
Die Bundesregierung hält an der Unterstützung Israels fest, obwohl es internationale Kritik an den Verbrechen Israels gibt. Merz lobte beispielsweise den Angriff Israels auf den Iran im Juni 2025. Er behauptete, dass Israel die „Drecksarbeit für uns alle“ machen würde und bewunderte den Mut der israelischen Regierung, diesen Angriff durchzuführen.
Während die Bundesregierung Israel politisch und militärisch unterstützt, soll der Spielraum für Kritik an der Existenz Israels weiter eingeschränkt werden. Der Gesetzesentwurf spiegelt die außenpolitische Linie Deutschlands offen und verstärkt nach innen wider.
Erstveröffentlicht auf Perspektive online v. 14.7. 2026
Staatsräson in Gesetzesform
Wir danken für das Abruckrecht für den in CC gesetzten Beitrag.