Verfassungsfeinde

Verfassungsfeinde finden sich nicht nur bei der AFD, sondern auch in der Regierung. Fürchten müssen sich Geflüchtete auch vor der neuen Merz-CDU und ihrem Grundsatzprogramm, das erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine völlige Abschaffung des Asylgrundrechts vorsieht.

Erleichtert stellen wir fest, dass die Zivilgesellschaft lebt und gegen die Pläne von hochrangigen AfD-Politiker:innen, Neonazis und finanzstarken Unternehmern  zur Vertreibung von Millionen von Menschen auf die Straße geht: Kein Tag vergeht, an dem nicht Tausende in Deutschland ihr Entsetzen über diese Vertreibungspläne zum Ausdruck bringen, die das Recherchenetzwerk Correctiv aufgedeckt hat: „Im Grunde laufen die Gedankenspiele an diesem Tag alle auf eines hinaus:  Menschen sollen aus Deutschland verdrängt werden können, wenn sie die vermeintlich falsche Hautfarbe oder Herkunft haben – und aus Sicht von Menschen wie Sellner nicht ausreichend „assimiliert“ sind. Auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind. Es ist gegen die Existenz von Menschen in diesem Land gerichtet.“

Der Protest wird von der Politik aufgegriffen: Sämtliche demokratische Parteien im Bundestag – von der Linken bis zur CDU/CSU – haben das rechtsextreme Geheimtreffen in Potsdam verurteilt. Die CDU hat Mitgliedern der Werte-Union, die an dem Treffen teilnahmen, Parteiausschlussverfahren angekündigt. Für den kommenden Samstag, 14 Uhr, haben sich Ministerpräsident Stephan Weil und Alt-Bundespräsident Christian Wulff, der evangelische Landesbischof Ralf Meister und die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi angekündigt, um „ein starkes Zeichen gegen Rechts“ zu setzen. Auch die konservative Presse bezieht Stellung: Detailliert nimmt der rechte „Focus“ die Verharmlosungs- und Rechtfertigungsversuche der Nazis um Kubitschek, und Sellner auseinander (auf deren Traktate jüngst auch Alice Weidel rekurrierte)  und empört sich über „die irre Rechtspropaganda“.

Es hat fast den Anschein, als könnten wir uns bei der Verteidigung von Freiheits- und Menschenrechten auf die demokratischen Parteien im Bundestag verlassen – hätten wir nicht in den vergangenen Wochen und Monaten eine politische Debatte um geflüchtete Menschen erleben müssen, in der immer mehr Vertreter:innen demokratischer Parteien sich in ihrer Diktion auf die AFD zu bewegten und deren Inhalte übernahmen: Wurde die AFD 2016 noch für ihre Forderung nach einem Einsatz von Schusswaffen an der Grenze einhellig als verfassungsfeindliche Partei gebrandmarkt, wurden 2023 Forderungen nach einer „gewaltsamen Zurückweisung an der Grenze“ (Jens Spahn) plötzlich salonfähig. Statt von Schutzsuchenden war in der öffentlichen Debatte nur noch von „irregulärer Migration“ die Rede. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz führte die Debatte über Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl der in Deutschland Schutz suchenden Menschen  in einem Duktus, der als Anbiederung an den rechten Zeitgeist verstanden werden muss: Mit seinem populistischen Vorstoß via Spiegel („Wir müssen endlich in großem Stil abschieben“) heizte Bundeskanzler Olaf Scholz in der Tradition eines Gerhard Schröder, der 1997 ähnlich agierte („Kriminelle Ausländer raus, und zwar schnell“) das rassistische Klima in Deutschland selbst ordentlich an und trug so aktiv mit zu einer Diskursverschiebung nach rechts bei. Eine ganze Reihe der diskutierten und teilweise schon beschlossenen Maßnahmen und Gesetzesänderungen bewegt sich nicht mehr im demokratischen Rechtsrahmen, sondern schränkt die Grund- und Menschenrechte massiv und in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise ein:

  • Das gestern in zweiter und dritter Lesung verabschiedete, euphemistisch „Rückführungsverbesserungsgesetz“ titulierte, Gesetz zur Verschärfung der Abschiebungspraxis enthält eine Reihe von aus menschenrechtlicher Sicht inakzeptablen Zumutungen: So wird die Verlängerung des sog. „Ausreisegewahrsams“ von 10 auf 28 Tage von Fachleuten für verfassungswidrig gehalten. Hierbei geht es um nichts weniger als einen dramatischen Grundrechtseingriff – den Freiheitsentzug für Menschen, die nichts verbrochen haben. Selbst Bundesjustizminister Buschmann hat „verfassungsrechtliche Bedenken“ erhoben. Gleichwohl hält die Bundesregierung an ihrem Vorhaben fest.
  • Auch beim alle Jahre wieder populistisch ausgeschlachteten Thema Sozialleistungen ist die Bundesregierung im Begriff, Verfassungsrecht bewusst zu missachten: Sie will den Zeitraum von Leistungskürzungen für Asylsuchende und Geduldete von 18 auf 36 Monate verlängern. Mit seiner Entscheidung vom 18. Juli 2012 (1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) hat das Bundes­verfassungsgericht dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben, dass Leistungskürzun­gen nur für einen kurzen Zeitraum und nur dann zulässig sind, wenn nachvollziehbar be­rechnet und nachgewiesen werden kann, dass tatsächlich in der ersten Zeit ein geringerer Bedarf besteht. Eine solche Begründung fehlt nach wie vor, obwohl das Bundesverfassungsgericht am 19.10.2022 seine Rechtsprechung nochmals bekräftigt und damit eine weitere verfassungswidrige Kürzung des Gesetzgebers aufgehoben hat. Diesen höchstrichterlichen Beschluss hat die Bundesregierung bis heute – fast anderthalb Jahre später – skandalöserweise noch immer nicht gesetzlich umgesetzt. Ungerührt hält die Bundesregierung dennoch an ihrem neuen Kürzungsvorhaben fest. Auch das insoweit eindeutige Gutachten des Gesetzes- und Beratungsdienstes des Bundestags, das die Verfassungswidrigkeit dieses Vorhabens benennt und detailliert begründet, führt nicht zu einer Änderung des vorliegenden Gesetzesentwurfs: Sehenden Auges begeht die Ampel hier Verfassungsbruch, wie Thomas Hohlfeld (Linke) in seinem Vermerk zu dem Gutachten belegt.
  • Mit der Zustimmung zur GEAS-Verordnung hat die Bundesregierung 2023 erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik den Tabubruch begangen, eine Abschiebung von Menschen, die in Europa Schutz suchen, auch dann  für zulässig zu erklären, wenn der als „sicher“ definierte Drittstaat weder die Genfer Flüchtlingskonvention noch die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet hat. Damit wird die jetzt schon zu beklagende Praxis von massenhaften Pushbacks durch viele europäische Staaten gedeckt und ermöglicht. Ab 2026 werden wir „Grenzasylverfahren“ in geschlossenen Lagern erleben, in denen die Betroffenen nur eingeschränkte Rechte haben und von Beratungsangeboten weitgehend ausgeschlossen sind.

Der CDU geht das alles nicht weit genug: Es sind nicht mehr nur einzelne Scharfmacher wie Thorsten Frei oder Jens Spahn, die Schutzsuchende an den Grenzen zurückweisen und das Asylrecht abschaffen wollen: Am Montag hat der Vorstand der CDU den Entwurf für das neue Grundsatzprogramm verabschiedet. Im Bereich Flüchtlingspolitik wird nicht weniger als die komplette Abschaffung des Asylrechts in Deutschland gefordert, quasi eine 1:1 Kopie des Ruanda-Modells der Tories in Großbritannien. Im Programmentwurf heißt es:

Wir wollen das Konzept der sicheren Drittstaaten realisieren. Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Verfahren durchlaufen. Im Falle eines positiven Ausgangs wird der sichere Drittstaat dem Antragsteller vor Ort Schutz gewähren. Dazu wird mit dem sicheren Drittstaat eine umfassende vertragliche Vereinbarung getroffen.

Der öffentliche Aufschrei ist bislang ausgeblieben. Dabei ist auch dieser Programmentwurf ein offenkundiger Angriff auf ein elementares Grund- und Menschenrecht. Noch ist dieser Programmentwurf nicht beschlossen: Das Programm wird von der CDU im Februar und März auf sechs Regionalkonferenzen in Mainz, Hannover, Chemnitz, Köln, Stuttgart und Berlin vorgestellt und diskutiert werden. Bislang ist die Tragweite dieses Entwurfs auch noch nirgends richtig angekommen. Ein Anlass für öffentlichen Protest und Demonstrationen sind solche verfassungsfeindlichen Pläne der CDU allemal.

Bei solchem Umgang mit der deutschen Verfassung dürfte es schwierig werden, die AFD verbieten zu lassen. Verfassungsfeinde finden sich offenkundig nicht nur in der AFD. Selbstverständlich ist es auch weiterhin gut und wertvoll, wenn die demokratischen Parteien gemeinsam zu einer klaren Grenzziehung gegenüber den völkischen Rassist:innen der AFD finden und Position beziehen. Glaubwürdig ist dieses Bekenntnis allerdings nur dann, wenn der Umgang mit den Grund- und Menschenrechten auch in der eigenen Partei reflektiert wird.

Quelle: Flüchtlingsrat Niedersachsen
https://www.nds-fluerat.org/58206/aktuelles/verfassungsfeinde/

Soziale Eiszeit. CDU fordert Änderung der Verfassung für Totalsanktionen gegen die Ärmsten!

Zuletzt gab es eine Verfassungsänderung für das 100 Milliarden Sondervermögen Bundeswehr. Jetzt schlägt das rechtskonservative CDU Lager als nächstes eine Verfassungsänderung für Totalsanktionen gegen die Ärmsten vor. Der Vorschlag des stellvertretenden CDU Vorsitzenden Jens Spahn verrät ein Weltbild, das wir sonst eher von Vertretern der AFD kennen: „Nach unten treten, Menschenwürde unbekannt.“

Manche sagen, es sei die logische Konsequenz aus der ersten Änderung. Die 100 Milliarden Sondervermögen mit allen anderen Kosten für Krieg und geostrategische Konfrontation fressen wie eine Krake die finanziellen Spielräume für soziale und ökologische Aufgaben auf. Woher das Geld nehmen? Da fallen „christlichen Pharisäern“ als erstes die Schwächsten in der Gesellschaft ein, bei denen sich am ehesten noch ohne Gegenwehr Geld zusammenkratzen lässt. Der Vorschlag von Jens Spahn hat da wahrhaft Symbolwert.

Es gibt auch den Verdacht, dass hier seitens der CDU ein parlamentarischer Kuhhandel mit der Ampel vorbereitet werden soll. Nach dem Motto: „Wir unterstützen Euch bei der Flexibilisierung der Schuldenbremse, ihr gebt grünes Licht für soziale Härte„. Bauernopfer sind nicht nur die Ärmsten, sondern wir alle.

Dass Spahn seine Vorschläge nicht einmal sauber fachlich juristisch durchdacht hat, dürfte niemanden verwundern, der sich noch an die gesundheitspolitischen Kapriolen und Chaostage unter ihm als Gesundheitsminister erinnert. Oder: was schert den neuen Rechtsdrall schon die Rechtsstaatlichkeit!

Hier die Presseerklärung von Tacheles vom 14.1.2024 dazu [1]Tacheles Presseerklärung: CDU fordert Verfassungsänderung, um Totalsanktionen möglich zu machen – Tacheles Sozialhilfe e.V. (tacheles-sozialhilfe.de)

CDU fordert Verfassungsänderung, um Totalsanktionen möglich zu machen

In den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Dies wurde auch von Tacheles in seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltssicherungsgesetz herausgearbeitet. Nun fordert heute der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, eine Verfassungsänderung zur rechtsicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld. Er sagt: „Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.“.

Die Unverfrorenheit und Arroganz der Unionsspitzenvertreter ist ungeheuerlich und demokratiegefährdend!

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.

Das Bundesverfassungsgericht vom 05. November 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 7/16:

„Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 [Menschenwürde] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [Sozialstaatsprinzip]). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren.“

Genau um populistischen bis diktatorische Übergriffe vorzubeugen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die so genannte Ewigkeitsgarantie in das Grundgesetz eingefügt. In Artikel 79 Abs. 3 GG steht:

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Wir fragen uns also: Was genau möchte Herr Spahn denn nun an der Verfassung ändern? Das Prinzip der Menschenwürde abschaffen? Oder das Sozialstaatsprinzip? Obwohl beides überhaupt nicht geändert werden kann. Oder geht es doch nur um Wahlkampf und billige Hetze auf Kosten der rmen?

Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose Agenda der CDU. Die CDU möchte weiter Druck auf die Ampel ausüben, dabei rechtstaatliche Grundsätze aushöhlen und das Land immer weiter nach rechts treiben.“

Zum Jahreswechsel – der Schmerz eines aufrechten linken Sozialdemokraten!

Die Bundesregierung ist moralisch ganz unten gelandet!

Heinz Michael Vilsmeier, 30.12.2023

Mit Jahresende 2023, also heute, läuft die Militärhilfe der USA an die Ukraine aus. Bisher gibt es keine Einigung zwischen Demokraten und Republikanern in den USA über die Genehmigung weiterer 83 Milliarden US-Dollar für die Ukraine.

Die Ukraine unter der Führung von Präsident Selenskyj macht nunmehr eine Erfahrung, die bereits andere Verbündete der USA machen mussten, beispielsweise die Kurden, die für den Westen unter Führung der USA den Krieg gegen den IS ausgefochten haben. – Als die Kurden ihre Schuldigkeit getan hatten und der NATO-Partner Türkei wieder einmal zum Angriff auf sie überging, dabei übrigens tausende inhaftierte IS-Terroristen aus den Gefängnissen befreite, ließen die USA die Kurden fallen. Wie eine heiße Kartoffel.

Die Bundesregierung, übrigens auch die Ukraine, hätten damals daraus lernen können, dass die Bündnistreue der USA offensichtlich immer nur so lange besteht, solange sie ihren Interessen unmittelbar dienlich ist. – Doch diese Einsicht hat sich bei den führenden Politikern in Deutschland nie eingestellt. Und so wollte man die Vorherrschaft der USA und in deren Windschatten die regionale Hegemonie Deutschlands in Europa mithilfe der willfährigen Ukraine ausbauen, der man versprach, sie werde schon bald Mitglied des Wertewestens und der NATO sein. – Doch das Ganze war ein verantwortungsloses Spiel mit dem Feuer, das inzwischen eine ganze Generation junger Ukrainer und Ukrainerinnen mit dem Leben, ihrer körperlichen Unversehrtheit und der Chance auf eine friedliche Entwicklung bezahlt haben.

Nunmehr soll, wie zu hören ist, die Bundeswehr den sich abzeichnenden Ausfall der US-Militärhilfe an die Ukraine ausgleichen und (angeblich) ihre gegen Russland gerichtete Führungsrolle innerhalb der NATO ausbauen. – Hofreiter und Konsorten sind schwer dafür. – Und das in einer Situation, in der die Bundesregierung bereits Schwierigkeiten hat, den laufenden Haushalt und die großartig versprochenen Projekte angefangen beim Klimaschutz, endend beim Wohnungsbau und der Armutsbekämpfung zu finanzieren.

Woher insbesondere Deutschland und ihre europäischen NATO-Partner das Geld nehmen wollen, um den Kriegskurs gegen Russland aufrechtzuerhalten, wird wohl bis auf weiteres das Geheimnis der kriegslüsternen Grünen sowie der anderen Koalitionäre, aber auch der Christdemokraten bleiben. – Weitere soziale Einschnitte drohen ebenso wie die Beerdigung der hochfahrenden ökologischen und sozialen Ziele der Koalition.

Wir erinnern uns, Frau Baerbock sah Deutschland schon im Krieg gegen Russland und war eine der treibenden Kräfte, die das Ziel verfolgten, Russland zu ruinieren. – Nun ist die Wirtschaft in Deutschland dramatisch eingebrochen, und zwar wie in keinem anderen Industrieland, und gleichzeitig wächst das Bruttoinlandsprodukt in Russland, das noch dazu im Krieg gegen die Ukraine auf ganzer Linie in die Offensive übergegangen ist.

Ein Blick nach Gaza zeigt, dass dort ein weiterer Krieg tobt, in dem die Bundesregierung wieder eine eindeutige Position bezogen hat. Eine Position, die sich klar von der Mehrheit innerhalb der Vereinten Nationen unterscheidet. – Auch da hat sich die Bundesregierung unter Führung des Bundeskanzlers derart verrannt, dass es für sie keinen Spielraum für politisches Handeln mehr gibt.

Angetreten ist die Noch-Bundesregierung mit hohen moralischen und ethischen Ansprüchen, für die ihr noch nicht einmal Begriffe wie Völkerrecht und Menschenrechte ausreichend er schienen. Eine „wertegeleitete Außenpolitik“ musste es schon sein – doch nun stellt sich heraus, dass niemand in dieser krachend scheiternden Bundesregierung den Mund aufkriegt, wenn es darum geht, die schlimmsten Verletzungen von Menschenrechten oder des Völkerrechts zu verurteilen, geschweige denn dagegen zu handeln. – Das ist so gegenüber dem Iran wie auch gegenüber Israel und gegenüber anderen Regimen. – Wie gut es da tut, dass wenigstens Südafrika den Mut aufbringt, Israel wegen der Verletzung des Völkerrechts in Gaza zu verklagen.

Während in Gaza Bomben auf eine Bevölkerung herabregnen, für die es keine Möglichkeit gibt auszuweichen oder sich zu schützen, demonstriert die Bundesregierung überaus deutlich, wo sie mit ihrer wertegeleiteten Außenpolitik gelandet ist, nämlich moralisch ganz unten.

Bissiger FB Kommentar:

„Einen Vorteil hat das Gebahren der Bundesregierung: auf diplomatischer Ebene spielt Deutschland weltweit absolut keine Rolle mehr. Von wenigen „Nato Freundinnen / Vasallinnen“ abgesehen, liegt die Glaubwürdigkeit bei Null.
Das hat bisher nur einer geschafft: und der war Österreicher“

Wir danken Heinz Michael Vilsmeier für Publikationsrechte

Diese Seite verwendet u. a. Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung