»Ich war, ich bin,ich werde sein«

Veranstaltung mit Klaus Dallmer
über die Revolutionsjahre 1918/19
und Infos zur LL-Demo

8.Januar 2026 19 Uhr im Kiezhaus
Agnes Reinholda, Afrikanische Str74

Кlaus Dallmer hat das Buch »Die Meuterei auf der »Deutschland« 1918/19 – Anpassung, Aufbäumen und Untergang der ersten deutschen Arbeiterbewegung« geschrieben. Er wird uns einen Überblick geben über die historische Entwicklung der Arbeiter*innenbewegung in der Zeit des Ersten Weltkriegs bis zur Novemberrevolution, der Gründung der KPD und des Januaraufstandes 1919.

Anschlieẞend wollen wir gemeinsam diskutieren, was wir aus der Geschichte für unsere heutigen Kämpfe lernen können.

Im August 1914 stimmten die Führun-gen der Gewerkschaften und die Mehrheit der SPD-Parteiführung für den Krieg. Kurz zuvor hatte es noch Massenproteste gegen den drohenden Krieg gegeben -nun brach der Widerstand zusammen und die Kriegsbegeisterung gewann zunächst die Oberhand. Dies änderte sich jedoch bald wieder: Hunderttausende Tote an der Front, Lohnstopps und Nahrungsmittel-knappheit zeigten deutlich, wer vom Krieg profitiert und wer nicht. Ab 1916 gab es vermehrt wilde Streiks. Im Januar 1918 kam es schlieẞlich zu Massenstreiks für einen sofortigen Frieden und eine demokratische Republik.

Am 3. November 1918 begann mit dem Aufstand der Matrosen in Kiel die Novem-berrevolution. Neben der Verweigerung erneut in die Schlacht zu ziehen und auf andere Arbeiterinnen zu schieẞen, forderten die Arbeiterinnen auch die Vergesellschaftung der Produktion und eine sozialistische Gesellschaftsordnung.

In Deutschland war eine Rätebewegung entstanden. Der Rätekongress im Dezember 1918 sprach sich allerdings für Wahlen zur Nationalversammlung, also gegen das basisdemokratische Rätesystem aus, und entmachtete sich damit selbst. Die Regierung unter Führung von Friedrich Ebert setzte militärische Truppen gegen die Rätebewegung ein. Zur Jahreswende 1918/1919 wurde die Kommunistische Par-tei Deutschlands gegründet. Am 5. Januar 1919 begann ein Aufstand gegen die Regierung der Mehrheitssozialdemokraten mit Demonstrationen und Besetzungen im Zeitungsviertel in Berlin-Mitte/Kreuzberg, der blutig niedergeschlagen wurde. Die SPD-Führung verbündete sich mit dem Militär und die reaktionären Freikorps zerschlugen die revolutionären Bestrebungen. Die Revolution von 1918 blieb unvollendet.

Es gibt Grund zur Hoffnung, aktuell zum Neuen Jahr "Schiesst sie auf den Mond - Eindrücke zum Jahreswechsel" 

6000 streikten für mehr Geld und demonstrierten gegen Berliner Kürzungshaushalt


Am 18.12. protestierten streikende Beschäftigte des Tarifvertrags der Länder (TV-L) vor dem Abgeordnetenhaus Berlin gegen die Tarifpolitik und die Haushaltskürzungen des Berliner Senats. Ca. 6000 Lehrer:innen sowie Beschäftigte der Hochschulen, Unikliniken, landeseigenen Kitas und der Verwaltung hatten sich vor dem Haus der Stadtparlamentarier versammelt. Unter ihnen viele Jugend- und Sozialarbeiter:innen, die bei dem TV-L angelehnten freien Trägern beschäftigt sind. Einige von ihnen beteiligten sich unter dem Motto „Sick out – statt Burnout“ auch ohne offiziellen Streikaufruf krankgemeldet an der Kundgebung.

Sie setzten alle ein starkes Zeichen für faire Bezahlung, gute Arbeitsbedingungen und eine verlässliche öffentliche Daseinsvorsorge – und KEINE weiteren Kürzungen!

Eine Reihe von Redner:innen erklärten: die Aussage „es ist kein Geld da“ sei angesichts der schwindelerregenden Ausgaben für Prestigeprojekte und Sicherheitsapparat sowie Kriegsinfrastruktur und Hochrüstung eine Lachnummer. Berlin unter Wegner leistet sich inzwischen mehr Polizisten als New York.

Passend dazu erschien heute in der Berliner Zeitung ein offener Brief an Kai Wegner mit dem Titel: „Für die Probleme der Jugend fehlt das Geld, für Zwangsdienste jedoch nicht“. [1] … Continue reading

Zum gemeinsamen Streik und Protest hatten aufgerufen: ver.di, die GEW und weitere Gewerkschaften wie die IG BAU. Sie fordern eine Entgelterhöhung von sieben Prozent, mindestens aber 300 Euro, mit einer Laufzeit von zwölf Monaten. Der branchenübergreifende Auftritt ist ein Signal, dass sich die Beschäftigten nicht mehr gegeneinander aufspalten lassen und gemeinsam kämpfen wollen. Auch IG Metaller erklären sich solidarisch: „Eine gute Daseinsvorsorge und ein anständiger Lohn- und Gehaltsstandard in der Region ist in unserem ureigenen Interesse.“

In der laufenden TV-L-Tarifrunde machen wir klar: Haushaltskürzungen dürfen nicht zulasten von Bildung, Wissenschaft und öffentlicher Daseinsvorsorge gehen. Gute Kitas, Schulen und Hochschulen brauchen gute Arbeitsbedingungen für Fachpersonal. (GEW Berlin)

Die Tarifrunde der Länder (TV-L) läuft – und gleichzeitig setzt das Land Berlin auf Haushaltskürzungen. Die Kürzungen bedeuten: weniger Geld, weniger Personal, mehr Belastung. In den kommenden Jahren wird sich die Situation noch deutlich verschärfen.Wir sagen: Das passt nicht zusammen! Wir brauchen mehr Lohn und gute Arbeitsbedingungen statt Kürzungen. Deswegen wollen wir Stärke
zeigen in der Tarifrunde und gegen die Kürzungen. (Ver.di Berlin)

Von den Beschäftigten
kommt das Signal: sie sind kampfbereit. Es werden sich nur Erfolge einstellen, wenn ab jetzt dieser Kampfwille bei den weiteren Auseinandersetzungen voll in die Waagschale geworfen wird.

Video und Titelbild: Betriebsgruppe ver.di FU

ver.di begrüßt wegweisendes Gerichtsurteil: Beschäftigte der HU und FU haben Anspruch auf die Hauptstadtzulage

Eine Klatsche für den Berliner Senat für dessen windige Versuche, Tarifansprüche zu unterlaufen, die Beschäftigten zu spalten und durch Vorenthalten der Hauptstadtzulage einen Teil von ihnen unfair bezahlen zu wollen. Nicht nachgeben hat sich gelohnt.

Hier die Pressemitteilung vom 17.12.2025 von Ver.di

ver.di Berlin-Brandenburg begrüßt das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, nach dem die Hauptstadtzulage auch Beschäftigten der HU und FU zusteht. Bei den beiden Universitäten gilt – wie bei anderen sog Anwender- Einrichtungen der Tarifvertrag der Länder (TV-L) nicht direkt, sondern auf Grundlage einer dynamischen Bezugnahme in eigenen Tarifverträgen. Das heutige Urteil des Arbeitsgerichts Berlin betrifft die beiden genannten Universitäten. Zu anderen Anwender- Einrichtungen mit inhaltlich unterschiedlichen eigenen Tarifverträgen sind weitere sog. Verbandsklagen anhängig.

Der Berliner Senat hatte bislang den Anspruch der Hochschulbeschäftigten auf die Hauptstadtzulage nicht anerkannt und den Einrichtungen eine Refinanzierung der Kosten verweigert. In der Folge zeigten sich die Berliner Hochschulen nicht bereit, die Hauptstadtzulage an ihre Beschäftigten auszuzahlen. Mit der von den Hochschulen eingereichten Verbandsklage sollte Rechtssicherheit geschaffen werden.

„Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für den Berliner Senat, der sich geweigert hat, eine klare Rechtslage anzuerkennen. Jetzt haben wir Klarheit. Die HU und FU  müssen die Hauptstadtzulage zahlen. Wir sehen das Urteil als wegweisend auch für andere sogenannte Anwender, wie die TU Berlin, Stiftung Oper in Berlin, Lette-Verein, Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH.  Wir fordern alle Arbeitgeber mit vergleichbaren Anwendungsklauseln auf, ihren Beschäftigten die Hauptstadtzulage rückwirkend auszuzahlen. Den Senat fordern wir auf, den Einrichtungen die entstandenen und entstehenden Kosten vollständig zu refinanzieren.“ erklärt Benjamin Roscher, stellvertretender Landesbezirksleiter für ver.di Berlin-Brandenburg.

ver.di hatte eine tarifvertragliche Regelung der Hauptstadtzulage in den Tarifverhandlungen zum TV-L im Jahr 2023 durchgesetzt. Bis zum Inkrafttreten des Tarifvertrages hatte der Berliner Senat die Hauptstadtzulage nur für die unmittelbaren Landesbeschäftigten gezahlt.  Das Urteil ist ein wichtiger Schritt gegen die Spaltung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Berlin. ver.di sieht darin ein wichtiges Signal für faire Entlohnung und eine verlässliche Anwendung tariflicher Regelungen in Berlin.

Hauptstadtzulage in den Tarifverhandlungen zum TV-L im Jahr 2023 durchgesetzt. Bis zum Inkrafttreten des Tarifvertrages hatte der Berliner Senat die Hauptstadtzulage nur für die unmittelbaren Landesbeschäftigten gezahlt.  Das Urteil ist ein wichtiger Schritt gegen die Spaltung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Berlin. ver.di sieht darin ein wichtiges Signal für faire Entlohnung und eine verlässliche Anwendung tariflicher Regelungen in

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