Pflegenotstand betrifft uns alle! Unterstützt den Streik der Pflegekräfte an der Charité!

Mit der Frühschicht am 2 September traten hunderte in der Verdi organisierte Pflegekräfte in den Streik. Drei Tage Warnstreik sind geplant. Vorerst.

Was ist passiert?

2021 hat die Berliner Krankenhausbewegung – d.h. Kolleg:innen an der Charité und bei Vivantes in Berlin Tarifverträge Entlastung erkämpft.
Diese Tarifverträge legen Besetzungsstärken fest. Im Kern wird geregelt, dass Pflegekräfte, die von einer hausintern definierten Unterbesetzung betroffen sind, mit zusätzlicher Freizeit, Sachleistungen oder Geld entschädigt werden. Die Folge ist eine bessere Personal-Patienten-Relation. Die Charité musste seit Inkrafttreten der Tarifverträge ca. 1000 neue Pflegekräfte einstellen. Zur Entlastung der Beschäftigten. Zum Wohle einer besseren Patientenversorgung.

Nichts ist so beständig im Kapitalismus wie die Unbeständigkeit von Verbesserungen für Beschäftigte und Bevölkerung!

Die Großklinik gerät in die roten Zahlen. Hintergründe: Der Sparkurs des Berliner CDU/SPD Senats trifft den Gesundheitsbereich besonders hart. Die mit der Bundesgesundheitsreform verschärften Vorgaben werden zudem das Defizit in der Krankenversorgung vergrößern. Tribute einer „Zeitenwende“, in der alles Geld für einen Großmacht- und Militarisierungskurs zusammengekratzt wird. Der Vorstand des Hochschulkrankenhauses kündigte den Entlastungstarifvertrag deshalb zum Jahresende.

Ohne Tarifvertrag Entlastung wird es in Zukunft wieder weniger Personal und damit weniger Zeit für Patient*innen und gute Gesundheitsversorgung geben. Kein kranker Mensch möchte von einer Pflegekraft im Burnout-Modus versorgt werden.

Die Berliner Krankenhausbewegung erklärt:

„In der ersten Verhandlung hat die Charité eine massive Verschlechterung des Tarifvertrages vorgeschlagen. Die Kolleginnen an der Charité setzen sich zur Wehr und zeigen, dass sie sich das nicht gefallen lassen. Die Politik und auch die Charité wollen die Zeit zurück drehen – zurück in die Zeiten des Pflegenotstandes, der Überarbeitung, der Patientinnengefährdung. Das werden wir nicht zulassen!! Deshalb stehen wir solidarisch mit den Streikenden an der Charite! Und dafür brauchen wir die Unterstützung aller!

Streikrecht eingeschränkt

Das Arbeitsgericht Berlin ist im Verfahren zum Streik an der Charité weitgehend den Anträgen des Charité-Vorstands gefolgt. !? Damit gelten für den Streik Notdienstvorgaben, die in einigen Bereichen sogar über der Besetzung im Normalbetrieb liegen.

Das grundgesetzlich geschützte Streikrecht der Beschäftigten wird massiv eingeschränkt.

Absurd. Die Einschränkung wird mit der Sicherstellung der Patientenversorgung begründet. Dabei streiken die Beschäftigten gerade für eine nachhaltige bessere Patientenversorgung und gegen eine Kahlschlagspolitik, die diese umfassend gefährdet.

Verdi erklärte zu den Auswirkungen der bisherigen Notdienstverordungen:

An der Charité wurde in den letzten 15 Jahren mehrfach unter Anwendung von Notdienstvereinbarungen gestreikt, wie sie ver.di auch in der aktuellen Auseinandersetzung angeboten hat. ver.di war dem Charité-Vorstand sogar in mehreren wichtigen Punkten weit entgegengekommen. Die Charité hat bis heute keinen Fall dargelegt, in dem es unter diesen Notdienstvereinbarungen zu einer Patient*innengefährdung gekommen ist

Der Streik wird heute am Donnerstag fortgesetzt. Die Streikenden beraten dann, wie sie mit der neuen Situation umgehen.

Die weitere Einschränkung des Streikrechts, der wirksamsten Waffe der Arbeitenden ist ein Skandal und muss von allen Gewerkschaften zurückgewiesen werden.

Der Streik geht uns alle an. Die Streikenden brauchen unsere Unterstützung
Die Delegiertenversammlung der IG Metall nächste Woche sollte sich mit den Beschäftigten der landeseigenen Betriebe solidarisch erklären und gegen die dortigen Einschränkungen des Streikrechts energisch protestieren! 

Wie kannst du den Streik unterstützen?

  • Teile diesen Beitrag und weitere Infos
  • Komm zu Streikkundgebungen und Demos. Das stärkt dem Pflegepersonal den Rücken!
  • Fordere Politiker und Politikerinnen in Deinem Wahlkreis auf, die Forderungen der Streikenden zu unterstützen und sich für deren Streikrecht einzusetzen.
  • Komm zu Treffen des Unterstützer*innen-Kreises, nächstes Treffen am 7.9. um 18 Uhr im Franz Mehring Platz 1
Termine
  • 3.9. um 10 Uhr groẞe gemeinsame Demo vom Charite Campus Mitte
  • 4.9. um 10 Uhr Streikkundgebung an jedem Standort

Standorte: Virchow Klinikum Mittelallee 10, Charite Mitte Luisenstraẞe 65, Klinikum Benjamin Franklin Eingang West in Steglitz

Titelbild: Berliner Krankenhausbewegung




Marcus Schwarzbach: Den Betrieb entrüsten. Mit Paragrafen gegen die Panzerproduktion

Betrieblicher Widerstand gegen Militarisierung ist nicht nur nötig – sondern auch möglich! Eine Broschüre der Informationsstelle Militarisierung zeigt, wie.

Johanna Bröse
kritisch-lesen.de

Während Milliarden in Aufrüstung fliessen und die politische Debatte um „Kriegstüchtigkeit“ zunehmend alle möglichen Bereiche der Gesellschaft umfasst, steht ein Ort erstaunlich selten im Fokus der Friedensbewegung: der Betrieb. Genau hier setzt die Broschüre „Den Betrieb entrüsten“ von Marcus Schwarzbach an, die von der Informationsstelle Militarisierung e.V. (IMI) herausgegeben wurde. Schwarzbach verschiebt den Blickwinkel: Statt dem zähen Ringen um Friedenspolitik stehen konkrete Handlungsmöglichkeiten im Alltag von Betriebsrät:innen und Beschäftigten im Zentrum.

Zeitenwende in den Werkhallen

Schwarzbachs Ausgangspunkt: Wer über Aufrüstung spricht, muss über Produktion sprechen.
In den 80er Jahren war die Friedensbewegung, gemeinsam mit gewerkschaftlich organisierten Lohnabhängigen, durchaus erfolgreich darin gewesen, In den 1970er und 1980er Jahren entwickelten Gewerkschafter:innen und Betriebsräte konkrete Konzepte zur Umstellung von Rüstungsproduktion auf zivile Güter, etwa im Umfeld der IG Metall oder der detaillierte Konversionsplan, den Beschäftigten bei Lucas Aerospace (UK) ausarbeiteten.

Die Initiativen von Betrieben zeigen das enorme Wissen und Transformationspotenzial der Beschäftigten, scheiterten jedoch meist an unternehmerischen und politischen Machtverhältnissen und dem Arbeitsmarktdruck auf die Beschäftigten. Erfolgreiche Konversionen blieben zwar Utopie, gleichwohl gab es aber teilweise zivile Umstellungen und umfassende Debatten um Kriegswirtschaft in den Gewerkschaften.

Die heutige Realität, die die Broschüre beschreibt, ist indes düster. Da sollen Beschäftigte von Continental direkt in Rheinmetall-Munitionsfabrik wechseln. Da wird ein Bahnwerk in Görlitz vom Lokomotivbau zur Panzerproduktion umgebaut. Da liebäugeln selbst traditionsreiche Industriebetriebe plötzlich mit dem Einstieg ins lukrative Rüstungsgeschäft. Die Alternativen, von denen Schwarzbach spricht, haben dabei vielfach schlechtere Karten. Viele Beschäftigte, so werden Gewerkschafter:innen in der Broschüre zitiert, erleben trotz grundsätzlicher Kritik an Aufrüstung eine faktische Alternativlosigkeit, weil Rüstungsarbeit im Kontext von Arbeitsplatzsicherheit, sozialem Abbau und politischem Druck als das „kleinere Übel“ gegenüber drohender Arbeitslosigkeit erscheint.

Passend zum Thema…

Blick auf die Waggonbaufabrik in Görlitz.

Görlitz: Protest gegen die Militarisierung

Nur die Arbeiter*innen können die Aufrüstung stoppen – auch in Deutschland

Die Broschüre versucht, daraus eine praktische Konsequenz zu ziehen: Betriebsräte sollen das Betriebsverfassungsgesetz offensiv nutzen, um gegen die Umstellung auf Rüstungsproduktion vorzugehen – oder zumindest Alternativen zu Militärgütern sichtbar zu machen.

Der Betrieb ist ein politischer Ort

Das Besondere an der Broschüre liegt in ihrer konsequenten Praxisorientierung. Sie liefert keine grosse Theorie der (Anti-)Militarisierung, sondern viele Werkzeuge: Verweise auf § 92a BetrVG – „Vorschläge des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung“; es erlaubt dem Betriebsrat, dem Unternehmen Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung zu machen, insbesondere zur Beschäftigungssicherung bei technologischem oder organisatorischem Wandel –, Strategien zur Einbindung der Belegschaft, Hinweise auf Verhandlungsoptionen und Gegenkonzepte, Fokus auf den Zusammenhang zwischen Rüstungsausgaben und Sozialabbau. Gerade das macht sie für Betriebsräte und gewerkschaftliche Vertrauensleute unmittelbar anschlussfähig.

Die Botschaft ist klar: Auch ohne formale Mitbestimmung bei Produktionsentscheidungen existieren Spielräume – und diese sollten genutzt werden. Zentral ist dabei die Rolle der Beschäftigten selbst. Schwarzbach betont immer wieder, dass betrieblicher Widerstand nur dann wirksam wird, wenn er kollektiv getragen ist: „Die Suche nach Alternativen kann nicht ohne die Beschäftigten gelingen.“ (S. 2) Widerstand muss dabei nicht erst auf der grossen Bühne beginnen, sondern kann im Alltag ansetzen: in Betriebsversammlungen, in Diskussionen über Alternativen, in der kollektiven Weigerung, Militarisierung als „alternativlos“ hinzunehmen. Der betriebliche Austausch über Alternativen zur Rüstungsproduktion umfasst damit auch gesamtgesellschaftliche Themen und hat das Potenzial für verbindende Kämpfe. Hier gibt die Broschüre wertvolle Ansatzpunkte zur Aktivierung und praktische Tipps für erste Schritte.

„Da kannste nichts machen!“ – oder doch?

Und doch bleibt ein Spannungsverhältnis bestehen, das das schmale Heft nicht auflösen kann. Denn so konkret die Vorschläge sind, so eng ist der Rahmen, in dem sie sich bewegen. Da, wo Militarisierung als eine „politische Fehlentscheidung“ beschrieben wird, „die auch rückgängig gemacht werden kann“ (o.S.), stellt sich die Frage: Wer trifft diese Entscheidung? Im Kapitel „Betriebliche Diskussionen über ein Gegenkonzept zuspitzen“ geht Schwarzbach auf die strukturellen Zusammenhänge ein, etwa wenn er den Zusammenhang von Rüstungsausgaben und Sozialabbau thematisiert oder auf die stark steigenden Profite in der Branche am Beispiel der Rheinmetall-Aktien verweist.

Im Umgang mit den Gewerkschaften wird zwar die Distanz zwischen Basis und Führung angesprochen, doch eher implizit als offensiv. Dabei liegt gerade hier ein zentraler Konflikt: Während Teile der Gewerkschaftsapparate die Expansion der Rüstungsindustrie akzeptieren oder sogar begrüssen – „Es geht nicht um Aufrüstung, sondern um Ausrüstung“, wird der Bundesvorstand der IG Metall zitiert (S. 1), wider der klaren Positionierung zu Abrüstung in der IG-Metall-Satzung –, entstehen antimilitaristische Positionen häufig aus der Basis heraus.

In jüngerer Zeit zeigen insbesondere Hafenarbeiter:innen, dass betriebliche Blockaden gegen Militarisierung konkrete Wirkung entfalten können. So kam es in den letzten Jahren in mehreren europäischen Häfen zu Aktionen gegen Waffenlieferungen nach Israel: In Genua verweigerten Arbeiter:innen die Abfertigung militärischer Fracht und knüpften damit an frühere Arbeitskämpfe gegen Rüstungstransporte an. Auch in Griechenland, etwa im Hafen von Piräus, mobilisierten Gewerkschaften gegen die Verladung von Kriegsmaterial. In Deutschland gab es Proteste und Versuche, Rüstungstransporte – etwa über den Hamburger Hafen – öffentlich zu machen und zu behindern. Diese Aktionen machen sichtbar, dass globale Rüstungslieferketten immer noch auf jede:n einzelne:n Arbeiter:in angewiesen sind – und damit auch Ansatzpunkte für Widerstand bieten.

Marcus Schwarzbach: Den Betrieb entrüsten. Informationsstelle Militarisierung e.V 2025. 37 Seiten.

Dieser Artikel steht unter einer Creative Commons (CC BY 4.0) Lizenz.
Entnommen aus dem Untergrund Blättle
Den Betrieb entrüsten …

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Fairer Lohn und mehr Sicherheit für Lieferdienstfahrer

Australien setzt neue ILO-Standards für Gig-Worker um. Auch in der EU bewegt sich etwas

Von ROBERT LENZ

In Australien erhalten Fahrer für Lieferdienste wie Uber Eats und Door Dash ab dem 17. August eine Mindestvergütung für die »engagierte Zeit« zwischen Auftragsannahme und Ausführung der Lieferung. Das entschied vor wenigen Tagen das Arbeitsgericht »Fair Work Commission« (FWC). Michael Kaine, Sekretär der Transportarbeitergewerkschaft TWU, nannte die neuen Standards »weltweit führend«. Arbeitsministerin Amanda Rishworth von der Labor-Partei sagte nach dem Entscheid der FWC: »Diese Anordnung ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung von Australiens weltweit führenden Schutzmaßnahmen für Gig-Worker.«

Der Begriff »Gig« stammt aus der Musikszene und bezeichnet einzelne Engagements. Im modernen Arbeitsmarkt steht er für kurzzeitige, einzelne Kleinaufträge und Gelegenheitsjobs. Der Wert der globalen Gig-Wirtschaft wird auf über 820 Milliarden US-Dollar geschätzt.

Die Mindestvergütung für die Lieferdienstfahrer down under beträgt ab sofort 31,30 australische Dollar (19,16 Euro) und liegt damit über dem Mindestlohn von 26,44 Dollar. Zudem haben sie jetzt Anspruch auf eine Arbeitsunfallversicherung.

Die Anordnung der FWC hat eine Vorgeschichte. Unmittelbarer Anlass waren die im Juni 2026 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) völkerrechtlich verbindliche beschlossenen Beschäftigungsstandards für Gig-Worker. Allerdings hatten sich in Australien schon 2024 die TWU als Vertretung der Gig-Arbeiter zusammen mit den Plattformen Door Dash and Uber Eats für die Einführung von Beschäftigungsstandards stark gemacht.

Laut der Weltbank gibt es weltweit bis zu 435 Millionen Gig-Arbeiter, die bei Wind und Wetter sowie unter großem Druck der Lieferdienstunternehmen möglichst schnell die Bestellungen liefern müssen. Durch den Zeitdruck sind sie einem großen Unfallrisiko ausgesetzt. So kamen seit 2017 in Australien 25 Lieferdienstfahrer ums Leben.

In China überfahren Lebensmittellieferanten und Kurierfahrer häufig rote Ampeln und missachten Geschwindigkeitsbegrenzungen. Dieses Verhalten ist größtenteils auf knappe Fristen und das strenge algorithmische Management der Plattformen zurückzuführen, die Fahrer für verspätete Lieferungen bestrafen. Um den Zeitdruck und damit das Unfallrisiko zu senken sollen in der Volksrepublik in Zukunft den Fahrern immerhin Wartezeiten an roten Ampeln gutgeschrieben werden.

In der EU gibt es derzeit gut 500 digitale Arbeitsplattformen, über die mehr als 28 Millionen Menschen beschäftigt sind. Die meisten davon sind formal selbstständig. Es wird jedoch vermutet, dass darunter etwa 5,5 Millionen Scheinselbstständige sind, die nach geltendem Recht einen formellen Arbeitnehmerstatus haben müssten. Mit einer im März 2024 beschlossenen Richtlinie hat die EU die Rechte der Gig-Arbeiter gestärkt. Neben Frankreich hatte sich allerdings Deutschlands damalige Ampel-Regierung auf Druck der FDP bei der Abstimmung enthalten.

Mit dem Gesetz will die EU durch die Umkehr der Beweislast falsche Selbstständigkeit stoppen. Wenn die Fahrer von Lieferdiensten und App-Taxis durch Apps stark gelenkt werden, gelten sie als Angestellte. Bis zum Beweis des Gegenteils durch die Plattformen haben sie Anspruch auf Mindestlohn, Urlaub und Schutz bei Krankheit. Als weiteres Novum erhalten Gewerkschaften Zugang zu diesen digitalen Kommunikationskanälen.

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) arbeitet dem Vernehmen nach intensiv an der Umsetzung der EU-Richtlinie. Viel Zeit dafür hat die mit großen Themen wie Rentenreform beschäftigte und als SPD-Ko-Vorsitzende unter dem zunehmenden Druck der Genossen stehende Politikerin dafür nicht mehr. Die von der EU gesetzte Frist zur Übernahme der Richtlinie in nationales Recht läuft am 2. Dezember 2026 ab. Die Arbeitsrechtlerin Amélie Sutterer-Kipping schrieb im Februar 2026 im Mitgliedermagazin der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung: »Die neue EU-Richtlinie schwächt die Macht der Algorithmen. Es bleibt abzuwarten, wie Deutschland diese Regelung in nationales Recht umsetzt.«

Erstveröffentlicht im nd v. 15.8. 2026
Fairer Lohn und mehr Sicherheit …

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