Hut ab, daß die Kolleg:innen ihren Fight um die innerbetriebliche Meinungsfreiheit durchgestanden haben. Macht den Fall bekannt. Er ist eine Ermutigung für alle Kolleg:innen, die mit den perfiden Methoden der Meinungsunterdrückung im betrieblichen Alltag konfrontiert werden. (Peter Vlatten)
Verdi-Betriebsgruppe sieht nach Gerichtserfolg die gewerkschaftliche Meinungsfreiheit gestärkt
Christian Lelek, nd, 17.März 2026
Erfolg für die gewerkschaftlichen Kräfte. Vor dem Berliner Arbeitsgericht ist eine mehrjährige rechtliche Auseinandersetzung zwischen der Verdi-Betriebsgruppe an der Freien Universität Berlin (FU) und der Universitätsführung zu Ende gegangen. Die Universität hatte mehrere Mitglieder der Betriebsgruppe für einen Internetbeitrag abgemahnt. Die Betriebsgruppe hatte im Januar 2024 kritisiert, die FU trage mit schlechten Arbeitsbedingungen und gewerkschaftsfeindlichem Agieren zum politischen Verdruss und zum Aufstieg der AfD bei. In mehreren Verfahren hatte das Gericht bereits im Sinne der Abgemahnten entschieden. Die Hochschule war in Berufung gegangen, hat aber am Montag die entsprechenden Anträge kurz vor deren Verhandlung am Dienstag zurückgezogen.
Die Freie Universität, wie auch das Arbeitsgericht bestätigten auf nd-Anfrage, dass die Verfahren von der Universität zurückgenommen wurden. Die FU erklärte darüber hinaus, den gesamten Rechtsstreit aufzugeben: »Wir werden die Veröffentlichung nicht weiter rechtlich verfolgen«, teilte eine Sprecherin mit. Die FU sehe ihre Einwände gegen den Inhalt des Beitrages und das Vorgehen der Gewerkschaftsstruktur dennoch weiterhin als gerechtfertigt an. Ausschlaggebend für die Aufgabe des Verfahrens sei demnach „der Zeitablauf“.
Gericht sieht keinerlei Rechtsverstöße
Auch das Gericht erklärte, dass nun alle vier »in diesem thematischen Zusammenhang geführten Verfahren beendet sind«. Die Freie Universität hatte den gesamten Vorstand der Betriebsgruppe abgemahnt. Das Gericht war zu dem Schluss gekommen, dass alle Abmahnungen unrechtmäßig seien und hatte die Universität dazu verurteilt, sie aus den Personalakten zu entfernen.
In dem Internetbeitrag, der den Rechtsstreit auslöste, rief die Betriebsgruppe zur Teilnahme an den damals massenhaft stattfindenden Protesten zur Einhaltung der sogenannten Brandmauer der demokratischen Parteien gegen die AfD auf. Neben einer politischen Verantwortung der damaligen Ampel-Regierung benannte die Betriebsgruppe eine solche auch für ihren Arbeitgeber, die Freie Universität. Tarifbruch, der Kampf gegen Mitbestimmung und demokratische Prozesse, aber auch die ungleiche Behandlung von Beschäftigten der unteren Lohngruppen und mit hohem Migrant*innenanteil würden das Vertrauen in die herrschenden Verhältnisse untergraben. Als Beispiel wird die Ausgliederung der Reinigungskräfte genannt. »Damit bereiten die regierenden Parteien und gewerkschaftsfeindliche Arbeitgeber der AfD und den Rechten das Feld«, schloss der Aufruf.
In all dem erkannte das Gericht bis heute keinen Verstoß gegen die erforderliche Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebe, urteilte bereits das Landesarbeitsgericht in einem der anderen beiden Fälle, in dem die FU ebenfalls Berufung eingelegt hatte. Der Aufruf enthalte auch »keine unrichtigen Tatsachen«, erklärte das Gericht. Dass Reinigungsarbeiten ausgegliedert würden, entspreche der Wahrheit, wie auch die Behauptung, dass tarifliche Gehaltszuschläge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt würden. Der Verstoß der Universität gegen die Mitbestimmungsrechte des Personalrats sei gar in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren festgestellt worden.
Meinungsfreiheit im Betrieb bekräftigt
Der Beitrag bewege sich zudem im Rahmen der Meinungsfreiheit und stelle keine Schmähkritik dar. Die Kritik sei zugespitzt formuliert, »aber nicht anlasslos und nicht mit dem Ziel der persönlichen Kränkung der angegriffenen Präsidiumsmitglieder geäußert worden«, schrieb das Gericht in seiner Pressemitteilung vom September vergangenen Jahres.
Claudius Naumann, betroffenes Mitglied im Betriebsgruppenvorstand, zeigte sich gegenüber »nd« zufrieden. Die Betriebsgruppe habe mit der Berufungsrücknahme der FU »auf ganzer Linie obsiegt«. Die Meinungsfreiheit von Gewerkschaften im Betrieb, sich auch kritisch gegenüber dem Arbeitgeber äußern zu können, stünde mit Abschluss der Auseinandersetzung gestärkt da. Naumann verwies aber auch auf die Folgen des sich mehr als zwei Jahre ziehenden Verfahrens. »Laufende Verfahren schüchtern ein. Sie halten klein«, sagte Naumann. Er wisse von Kolleg*innen, die sich aus Angst vor Gerichtsverfahren »nicht hervortun« wollten. »Es ist eine Sache, recht zu haben. Eine ganz andere ist es, ein Verfahren durchzustehen und recht zu bekommen«, sagte Naumann.
Naumanns Anwältin zeigt sich wenig überrascht. »Es war abzusehen, dass in den Berufungsverfahren diese Urteile bestätigt worden wären«, sagte Anna Gilsbach zu »nd«. Arbeitgeber würden immer wieder mal versuchen, rechtlich gegen kritische Äußerungen ihrer Beschäftigten vorzugehen. »Es ist gut und richtig, dass das Gericht, orientiert an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, klargestellt hat, dass die Meinungsfreiheit auch im Betrieb weiter geht, als Arbeitgeber es sich mitunter denken oder wünschen würden«, sagte Gilsbach.
Verdi löscht Webseite mit dem Beitrag
Trotz positivem Ausgang des Rechtsweges: Der von der Hochschule ungeliebte Beitrag der Betriebsgruppe ist nicht mehr so einfach auffindbar. Die Gewerkschaft Verdi hatte die Webseite der Betriebsgruppe im November 2025 abgeschaltet. Verdi zufolge sei der Schritt erfolgt, da sich die Betriebsgruppe kritisch und mit weitergehenden Forderungen zu den Tarifrundenzielen der Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geäußert hatte, ohne sich ausreichend an der internen Debatte um eine gemeinsame Forderung beteiligt zu haben. Die Betriebsgruppe wies das in einer eigenen Stellungnahme zurück und erklärte, dass Verdi auch eine friedenspolitische Erklärung moniert habe. Der Vorstand der Betriebsgruppe bezeichnete die Abschaltung der Webseite nach Veröffentlichung dieser zwei Beiträge als »politische Zensur«.
Wir danken für das Publikationsrecht.
Titelbild: Verdi Betriebsgruppe FU Berlin















