Massiver Eingriff

Ein Kommentar von Ulrike Eifler in der UZ zu zwei Gesetzen im Rahmen der Militarisierung des Arbeitslebens. Kaum ein Berufszweig bleibt ungeschoren. Unter den Bedingungen zunehmender Kriegswirtschaft werden bisher kaum denkbare Formen von Zwangsverpflichtungen weit über die Wehrpflicht hinaus möglich gemacht. (Peter Vlatten)

Ulrike Eifler, Kommentar in der UZ vom 10. Juli 2026

Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2026 den „Gesetzentwurf zur Stärkung der Reserve“ beschlossen. Noch in diesem Jahr soll es durch den Bundestag gepeitscht werden, damit das Gesetz Anfang kommenden Jahres in Kraft treten kann. Ziel ist eine schnellere Verfügbarkeit von Reservisten – also all jener, die als Zeitsoldaten oder als Wehrdienstleistende mal bei der Bundeswehr waren.

Bislang war der Dienst in der Truppe nur dann möglich, wenn der Reservist selbst sowie sein Arbeitgeber zustimmten. Jetzt wird die Heranziehung von Reservisten für drei bis zwölf Wochen pro Jahr verpflichtend. Die Höchstaltersgrenze liegt für Wehrdienstleistende, die unter einem Jahr bei der Bundeswehr waren, bei 45 Jahren. Zeit- und Berufssoldaten müssen damit rechnen, dass sie bis zu ihrem 65. Lebensjahr eingezogen werden können. Wer mehr als ein Jahr Wehrdienst geleistet hat, muss sogar damit rechnen, dass er oder sie auch zu Auslandsverwendungen in EU- oder NATO-Staaten sowie an Bord von Schiffen und Luftfahrzeugen verpflichtet zu werden.

Das Gesetz stellt einen weiteren schweren Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Menschen und eine Unterordnung unter den Militarismus dar. Bereits mit dem Arbeitssicherstellungsgesetz hatte die Bundesregierung Anfang 2025 eine dienstliche Verpflichtung in Krisen geregelt. Betroffen sind Beschäftigte der kritischen Infrastruktur, der Rüstungsindustrie, der Rüstungsforschung sowie lebenswichtiger Versorgungs- und Transportbereiche. Egal ob Energie- oder Wasserversorgung, Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltung oder Telekommunikation – nahezu alle Branchen fallen darunter. Beschäftigten in diesen Branchen ist untersagt, im Spannungs-, Bündnis- oder Verteidigungsfall den Arbeitsplatz zu wechseln.

Beide Gesetze sind die logische Folge einer Militarisierung, die die Arbeitswelt schon lange erreicht hat. Beschäftigte der Automobilindustrie finden sich plötzlich in der Rüstungsindustrie wieder. Hafenarbeiter müssen Rüstungsexporte verladen. Lehrer sind verpflichtet, Soldaten der Bundeswehr einzuladen. Pflegekräfte lernen die Versorgung von Kriegsverletzungen und Sachbearbeiter der Arbeitsagentur für Arbeit sind angehalten, Arbeitslose in den militärischen Bereich der Bundeswehr zu vermitteln.

Unter dem Druck dieser Entwicklung verändern sich Berufsbilder und der Sinn bisheriger Tätigkeit. Statt Goethe und Schiller zu lesen, schwärmen Soldaten den 14-Jährigen im Unterricht vom Abenteuerdasein als Soldat vor. Auch in den Krankenhäusern steht nicht der Erhalt der Gesundheit und die Verbesserung der Lebensqualität im Mittelpunkt, sondern die Präparierung für den nächsten Einsatz an der Front. Und die Sachbearbeiterin in der Arbeitsagentur darf nicht mehr bei der Suche nach einer zweiten Chance behilflich sein, sondern muss die Notlage Betroffener ausnutzen und diese in die Bundeswehr drängen.

Es zeigt sich: Der Militarismus strukturiert die Arbeitswelt und den Konflikt zwischen den Klassen. Er sorgt aber auch für Brüche und die ersten Beispiele der Gegenwehr. In Leipzig wurde ein DHL-Mitarbeiter entlassen, weil er die Verladung von Rüstungsexporten nach Israel ablehnte. In München weigern sich drei Tramfahrer, die mit Bundeswehrwerbung beklebte Tram durch die Innenstadt zu fahren. Und die Hochschullehrer, die sich mit ihren palästinasolidarischen Studenten solidarisiert haben, werden plötzlich auf politischen Listen des Bildungsministeriums geführt.

Es zeigt sich: Den individuellen Erfahrungen mit der Militarisierung am Arbeitsplatz muss eine kollektive Antwort entgegengestellt werden, damit sie wirkmächtig ist.

Wir danken für das Publiktionsrecht.

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Titelbild: Peter Vlatten

Dreiste Verhaftung des Geschäftsführers von International Peace Bureau (IPB) und anderer Aktivist:innen

Friedensaktivisten stören die Staatsräson. Überall. Die Übergriffe gegen sie häufen sich. Überall. Schaffen wir Öffentlichkeit daüber her. Überall und immer!(Peter Vlatten)

IPB, 6.Juli 2026

Das International Peace Bureau (IPB) verurteilt die Festnahme und Abschiebung seines Geschäftsführers Sean Conner sowie weiterer Aktivist:innen aus Deutschland, Finnland und Italien aufs Schärfste. Bei seiner Ankunft am internationalen Flughafen Sabiha Gökçen in Istanbul am Freitag, dem 3. Juli, um 17:27 Uhr Ortszeit wurden ihm Reisepass und Mobiltelefon abgenommen. Er wurde zwei Stunden lang verhört; dabei wurden unter anderem seine Fingerabdrücke genommen und Fahndungsfotos angefertigt.

Die türkischen Behörden machten wiederholt widersprüchliche Angaben zu den Gründen für die Befragung und behaupteten, die Kontrolle sei aufgrund einer Meldung deutscher Behörden erfolgt. Diese bestritten jedoch jegliche Beteiligung. Anschließend durchsuchten die Behörden Seans persönliche Gegenstände, einschließlich des beschlagnahmten Mobiltelefons. Er wurde gezwungen, Unterlagen zu seiner eigenen Abschiebung zu unterzeichnen, ohne zu wissen, was er genau unterschrieb. Danach wurde er in eine Gewahrsamszelle gebracht und darüber informiert, dass er am folgenden Tag abgeschoben werden würde. Die gleiche Behandlung erfuhren vier Aktivist:innen der Linksjugend aus Deutschland, eine Person der finnischen Organisation Työväen antimilitaristit (Arbeiterantimilitarist:innen) sowie eine Person der italienischen Fronte Popolare. Andere Aktivist:innen wurden ebenfalls verhört, durften letztlich jedoch einreisen.

Die Inhaftierten waren psychischen Belastungen und rechtswidrigen Praktiken ausgesetzt. Dazu gehörten unhygienische Bedingungen, grelle Beleuchtung, die den Schlaf verhinderte, die Unmöglichkeit, mit Personen außerhalb der Einrichtung zu kommunizieren oder auch nur die Uhrzeit zu erfahren, da sämtliche technische Geräte beschlagnahmt worden waren, sowie das völlige Fehlen einer Erklärung für die Inhaftierung oder Abschiebung. Ihre Reisepässe erhielten sie erst nach der Landung in ihrem Herkunftsland zurück – verbunden mit der Drohung, bei einer erneuten Einreise von der Polizei eskortiert zu werden.

Offiziell wurde gegen diese Aktivist:innen ein „Einreiseverbot“ verhängt. Den ihnen nach der Abschiebung ausgehändigten Unterlagen zufolge galten sie als „potenziell störende Passagiere“ im Sinne von Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes Nr. 6458 über die öffentliche Sicherheit. Darin heißt es: „Ein Visum wird Ausländer:innen verweigert, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit als unerwünscht gelten.“

Sean und die anderen Inhaftierten waren nach Istanbul gereist, um am Samstag, dem 4. Juli, gemeinsam mit türkischen und internationalen Aktivist:innen am Antiimperialistischen Friedensgipfel teilzunehmen – einer vollkommen legalen und friedlichen Konferenz, die vor der Eröffnung des 36. NATO-Gipfels in Ankara am 7. und 8. Juli Perspektiven für eine friedlichere und gerechtere Welt aufzeigen wollte. Im Vorfeld des Gipfels verhängten die türkischen Behörden in mehreren Provinzen pauschale Demonstrationsverbote, verweigerten Journalist:innen die Akkreditierung und nahmen mehr als 200 Anwält:innen, Wissenschaftler:innen, Vertreter:innen der Zivilgesellschaft und Studierende fest, darunter auch internationale Aktivist:innen.

Diese undemokratischen Maßnahmen stellen eklatante Verstöße gegen die demokratischen Grundsätze in der Türkei sowie gegen das Völkerrecht dar. Leider sind derartige Maßnahmen nicht nur in der Türkei, sondern auch in anderen NATO-Mitgliedstaaten an der Tagesordnung. Auch dort wird zunehmend härter gegen gewaltfreie Friedensaktivist:innen und internationale Solidaritätsgruppen vorgegangen – von Deutschland über das Vereinigte Königreich bis hin zu den USA.

Die NATO präsentiert sich wiederholt als Verteidigerin der Demokratie und beruft sich dabei auf gemeinsame Werte wie Freiheit, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Doch das Handeln der Türkei und anderer NATO-Mitgliedstaaten zeigt das Gegenteil: Das Bündnis missachtet konsequent das Völkerrecht ebenso wie die Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Wenn das Bündnis überhaupt gemeinsame Werte hat, dann beruhen sie auf der Unterdrückung abweichender Meinungen, auf Militarisierung und auf der Durchsetzung nationaler Eigeninteressen.

Das International Peace Bureau ist eine mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnete Organisation, die seit mehr als 130 Jahren eine weltweit anerkannte Stimme für den Frieden ist. Wir stellen keinerlei Gefahr für die öffentliche Sicherheit in der Türkei dar. Offensichtlich diente der Versuch, Sean die Einreise zu verweigern, nicht – wie behauptet – dem Schutz der öffentlichen Sicherheit, sondern dem Ziel, die Stimme der internationalen Friedensbewegung zum Schweigen zu bringen.

Das IPB fordert die türkischen und deutschen Behörden daher auf, unverzüglich eine Erklärung für die Festnahme und die Verletzung der Grundrechte der festgenommenen Aktivist:innen abzugeben. Wir rufen alle anderen NATO-Mitgliedstaaten dazu auf, das Vorgehen der türkischen Behörden und ihre Behandlung friedlicher und demokratischer Aktivist:innen – sowohl aus der Türkei als auch aus anderen Ländern – unverzüglich und unmissverständlich zu verurteilen.

Diese Entwicklungen unterstreichen einmal mehr die Notwendigkeit von Kritik und Widerstand gegen die undemokratischen, militaristischen und imperialistischen Praktiken der NATO. Wenn das Bündnis bereit ist, die Misshandlung seiner eigenen Bürger:innen und die Verletzung ihrer Menschenrechte zu ignorieren, können wir nur erahnen, was es Menschen in Ländern antun würde, die als seine „Gegner“ gelten.

Heute wie immer sagen wir Nein zu einer undemokratischen, völkerrechtswidrig handelnden NATO und Ja zu Frieden und Gerechtigkeit weltweit.

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Wie kann queerer Widerstand gegen den Rechtsruck aussehen?

Mehr denn je brauchen wir Antworten auf den Aufstieg des neuen Faschismus – Antworten, die Identitäts- und Klassenpolitik zusammendenken.

Die Schriftsteller Didier Eribon und Édouard Louis beschreiben in ihren Werken eindringlich, wie Erfahrungen von Queerfeindlichkeit, Ausgrenzung und gesellschaftlicher Abwertung eng mit ihrer Herkunft aus der französischen Arbeiterklasse verbunden sind. Dabei wird deutlich: Die Möglichkeit, offen und selbstbestimmt queer zu leben, ist keine Frage individueller Selbstverwirklichung, sondern eine Frage der sozialen, politischen und ökonomischen Verhältnisse, in denen man lebt.

Auch die Philosophin Eva von Redecker hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die tiefen Brüche in einer Klassengesellschaft hingewiesen, die erst von neoliberalen und zunehmend von autoritären Entwicklungen verschärft werden. In ihrem aktuellen Werk zum „neuen Faschismus“ zeigt sie, dass der zunehmende „Drang nach Härte“ nicht am Rand entsteht, sondern aus der Mitte demokratischer Gesellschaften selbst – als Reaktion auf die sozialen Verwerfungen und Unsicherheiten des neoliberalen Zeitalters.

Die Moderation dieses besonderen Abends übernimmt Miriam Davoudvandi. Sie arbeitet als Journalistin, Podcasterin und Autorin. Mit ihrem jüngsten Buch „Das können wir uns nicht leisten“ beschreibt sie die alltäglichen Ausschlüsse, die durch Armut produziert werden.

Die Diskussion findet auf Deutsch und Französisch mit simultaner Verdolmetschung statt.

Veranstaltungsort

Haus der Kulturen der Welt
John-Foster-Dulles-Allee 10
10557 Berlin

Informationen zur Zugänglichkeit und Barrierefreiheit

Zeit: 23.07.2026, 19:00 – 21:30 Uhr

Eine Kooperationsveranstaltung von Berliner CSD e.V., Helle Panke und Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Die Veranstaltung im Haus der Kulturen ist ausgebucht. Doch es gibt einen Online-Zugang

Hier gehts zum Livestream:
https://www.rosalux.de/livestream

Quelle: RLS
Queer und Klasse …

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