Wer Verkehrswende und soziale Gerechtigkeit will, muss den Streik der GDL unterstützen

Die GDL hat eine Schwerpunktforderung: Einstieg in die 35 Stundenwoche bei vollem Lohnausgleich für Schichtarbeiter. Was daran ist schlimm oder falsch ???

Vor 40 Jahren (1984) haben wir IG Metaller:innen die gleiche Forderung mit Streiks durchgesetzt. Da gab es viele Solidaritätsadressen für uns von der IG Metall von den anderen Gewerkschaften, aus der gesamten Gesellschaft und den politischen Parteien links von der Mitte. Da gehörten auch Lokomotivführer dazu. Sie zeigten ihre Unterstützung und waren präsent, wie auch jüngst bei den Streiks des Berliner Klinikpersonals (siehe Titelfoto gemeinsam mit Ver.di und IG Metall Kollegen). Ich erinnere mich an beides noch persönlich daran.

Sicher wäre es schöner, wenn die GDL zum DGB gehören und Seite an Seite mit der EVG gemeinsam die Interessen der Bahnkolleg:innen durchsetzen würde. Es wäre noch schöner, wenn sich umgekehrt die EVG gemeinsam mit der GDL weitergehende Ziele im Interesse aller Kolleg:innen stecken und den Streik konsequenter als erfolgversprechendstes Kampfmittel in den Mittelpunkt der Tarifrunden rücken würde.

Inhaltlich hat die GDL recht. Was Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Bahnverkehr betrifft, besteht rieisger Nachholbedarf. Die GDL setzt hier neue Zielmarken. Warum sollen Lokomotivführer länger arbeiten, familienunfreundliche Arbeitsbedingungen in Kauf nehmen und unter der gegenwärtigen Inflation draufzahlen? Warum kann der Vorstand der deutschen Bahn, der sich selbst Millionen Euro Boni zuschiebt, nicht mindestens das anbieten, was die GDL bereits mit 18 anderen privaten kleineren Bahnunternehmen ausgehandelt hat?

Der gegenwärtige Arbeitskampf zeigt eins: es wird den Beschäftigten nichts geschenkt. Am Verhandlungstisch bewegt sich gar nichts, wenn nicht der Kapitalseite richtig weh getan wird. Das allein, zusammen mit der Stellung in der Produktion und dem Organisationsgrad, bestimmt die Durchsetzungsfähigkeit einer Gewerkschaft.

Die selbstdarstellerischen Kapriolen des GDL Vorsitzenden Claus Weselsky sind da völlig unerheblich. Der Aufschrei seitens Mainstreampresse und Politprominenz über die Auswirkungen des Streiks zeigen, dass die GDL auf dem richtigeren Weg ist. Die auf den Fuss folgenden Vorschläge, Streikrecht und gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen weiter einschränken zu wollen, müssen von ALLEN Gewerkschaften unisono -ohne gekränkte Eitelkeiten- in voller Schärfe zurückgewiesen werden. Was die GDL aktuell tut, schadet keiner einzigen Kollegin oder keinem einzigen Kollegen ausserhalb der Lokomotivführersparte. Im Gegenteil, sie setzt positive Beispiele im Interesse aller Kolleg:innen. Zu kritisieren wäre aus unserer Sicht, dass auch die GDL bezüglich der Lohnabschlüsse noch zu kompromissbereit ist. Und wir hoffen, dass sich die GDL Führung auf kein reines Verhandlungsgekungel mit dem Bahnvorstand einlässt.

Der Bahnbeauftragte der Ampel aus dem Verkehrsministerium Theurer warnt vor negativen Folgen für die Verkehrswende!

„Das ist ein Spiel mit dem Feuer“ droht der Bahnbeauftragte Theurer. Bahnkunden würden durch die Streiks abgeschreckt und dem öffentlichen Verkehr den Rücken kehren und sich wieder dem Auto zuwenden.[1]Kritik an GDL-Streik: „Das ist ein Spiel mit dem Feuer“ | tagesschau.de

Tatsächlich ist es genau umgekehrt. Der Streik der Lokomotivführer nützt der Verkehrswende! Auch dazu braucht es unsere Solidarität!

Denn der marode Zustand der Bahn geht nicht zuletzt darauf zurück, dass es einen hohen Personalmangel und aufgrund der Arbeitsbedingungen hohe Krankenstände gibt. Für Ausbau und einen funktionierenden Betrieb von Bahn und öffentlichen Nahverkehr werden dringend Fach- und Arbeitskräfte benötigt. Die kommen aber nur -ähnlich wie im Gesundheitsbereich- , wenn die Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten attraktiv sind und das Lohn- und Gehaltsniveau mit anderen Branchen Schritt halten kann.

Verkehrswende geht nur, wenn es einen spürbaren Transfer von Arbeitsplätzen aus den Bereichen des Individualverkehrs zum öffentlichen Vekehr hin gibt. Unsere Kolleg:innen aus dem Automobilbereich werden aber den Teufel tun, die Branche zu wechseln, wenn sie dann nur noch miese Verhältnisse vorfinden. Die GDL pflügt dazu gerade den Acker. Fortschritte in einer ökologischen Transformation sind nur möglich, wenn unsere DGB Gewerkschaften lernen, mehr branchenübergtreifend zu denken und zu handeln. Dazu gehört auch die Integration kampfstarker Spartengewerkschaften. Statt diese Kolleg:innen mit Schlüsselstellungen in der kapitalistischen Produktion einzuebnen, müssen sie in den traditionellen Gewerkschaften ausreichend Berücksichtigung finden und ihre Kampfkraft gezielt für ALLe Kolleg:innen genutzt werden. Allein so geht Stärkung der Einheitsgewerkschaften. Und eben auch sozialverträglicher Öko-Transfer! Die gewerkschaftlichen Großorganisationen müssen lernen, was wir Beschäftigte an der Basis schon lange bei Warnstreiks tun. Wenn die Kolleg:innen an den Schaltstellen der Produktion die Arbeit einstellen, kommt der ganze Laden zum Erliegen. Und es tun sich – was die Angebote der Kapitalseite betrifft- zuweilen wahre Wunder auf.

Und die Bahnkunden? Sie haben allen Grund zu bleiben, wenn die Bahn mit mehr und zufriedenen Mitarbeitern pünktlicher und regelmäßiger fährt.

Selbst unter Abzug der eigenfinanzierten Arbeitszeitabsenkung sind die vom DB Vorstand angebotenen elf Prozent weniger als 3,5 Prozent pro Jahr. Die GDL hat bisher bereits bei insgesamt derzeit 18 Eisenbahnverkehrsunternehmen Laufzeiten von 24 Monaten abgeschlossen. Die dabei erreichten Entgelterhöhungen übersteigen elf Prozent deutlich. Auch 3,5 Prozent pro Jahr reichen nicht aus, um die bereits vereinbarten Entgelterhöhungen ansatzweise einzuholen. Hier die aktuelle Erklärung der GDL dazu :" https://www.gdl.de/.../gdl-erlaeutert-hintergruende-der.../

Titelfoto: GDL , ver.di und IG Metall Mitglieder solidarisieren sich gemeinsam mit streikendem Klinkpersonal

Hände weg vom Streikrecht – Protect the right to strike! – Our workersrights are under attack!

Solidaritätskundgebung am 27. 1. um 12 Uhr vor der Britischen Botschaft in Berlin

Die konservative und neoliberale britische Tory-Regierung hat einen massiven Angriff auf das Streikrecht gestartet. Im Sommer 2023 hat das britische Parlament ein Gesetz verabschiedet (Minimum Service Levels Act), welches das Streikrecht für über fünf Millionen Beschäftigte außer Kraft setzt.

Das Anti-Streik-Gesetz bedeutet, dass Beschäftigte unter anderem im Gesundheits- und Bildungswesen, bei der Feuerwehr und im Verkehrswesen während Streikaktionen gezwungen werden können, zur Arbeit zu erscheinen und entlassen werden können, wenn sie sich weigern. In diesen Bereichen sollen die Beschäftigten verpflichtet werden, einen Mindestbetrieb auch während eines Arbeitskampfes zu garantieren. Den am Streik beteiligten Gewerkschaften drohen Schadenersatzklagen, wenn sie nicht kooperieren.
Durch dieses Gesetz werden genau jene Branchen getroffen, die in der vergangenen Zeit die größte Streikbereitschaft gezeigt haben. Teilweise geht es um den öffentlichen Sektor, teilweise um öffentliche Dienstleistungen, die aber von privaten Unternehmen durchgeführt werden.

Mit dem geplanten Gesetz würde sich der Staat ein Durchgriffsrecht schaffen, wo er bislang keines hatte. Das Recht auf Streik wird damit gravierend eingeschränkt!

Das Streikrecht ist ein fundamentales Grundrecht. Es ist das zentrale Mittel der Beschäftigten im Kampf um bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne. Mit dem undemokratischen Gesetz wird die Kampfkraft der Gewerkschaften beschränkt und Arbeitskampfmaßnahmen sollen geschwächt werden. Dies stellt einen der größten Angriffe auf die Rechte der Beschäftigten und Gewerkschaften seit Jahrzehnten dar. Das Streikrecht in Großbritannien, welches vorher schon zu den restriktivsten in Europa gehörte, wird damit noch weiter ausgehöhlt. Der Angriff auf das Streikrecht in Großbritannien kann auch eine Signalwirkung für reaktionäre Bestrebungen in anderen Ländern haben. Auch hierzulande gibt es von konservativen Kräften wie der CDU-Mittelstands- und Wirtschaftsunion immer wieder Forderungen nach einer weiteren Einschränkung des Streikrechts in Bereichen wie der Bahn oder in Krankenhäusern.

Die britischen Gewerkschaften haben zum Kampf gegen das Gesetz aufgerufen und haben beschlossen, dass sie ihre Mitglieder bei Streiks nicht dazu aufrufen werden, die Streikposten zu verlassen, wie es vom neuen Gesetz gefordert wird.
Der britische Gewerkschaftsdachverband Trades Union Congress (TUC) organisiert eine Kampagne für die Verteidigung des Streikrechts und ruft zu einem landesweiten Protest in Cheltenham am 27. Januar auf.

Wir wollen unsere internationale Solidarität mit den Gewerkschaften und Beschäftigten in Großbritannien ausdrücken und rufen deshalb am 27. 1. um 12 Uhr zu einer Kundgebung vor der britischen Botschaft auf.

Aufrufer: Kampagne für ein umfassendes Streikrecht

Soziale Eiszeit. CDU fordert Änderung der Verfassung für Totalsanktionen gegen die Ärmsten!

Zuletzt gab es eine Verfassungsänderung für das 100 Milliarden Sondervermögen Bundeswehr. Jetzt schlägt das rechtskonservative CDU Lager als nächstes eine Verfassungsänderung für Totalsanktionen gegen die Ärmsten vor. Der Vorschlag des stellvertretenden CDU Vorsitzenden Jens Spahn verrät ein Weltbild, das wir sonst eher von Vertretern der AFD kennen: „Nach unten treten, Menschenwürde unbekannt.“

Manche sagen, es sei die logische Konsequenz aus der ersten Änderung. Die 100 Milliarden Sondervermögen mit allen anderen Kosten für Krieg und geostrategische Konfrontation fressen wie eine Krake die finanziellen Spielräume für soziale und ökologische Aufgaben auf. Woher das Geld nehmen? Da fallen „christlichen Pharisäern“ als erstes die Schwächsten in der Gesellschaft ein, bei denen sich am ehesten noch ohne Gegenwehr Geld zusammenkratzen lässt. Der Vorschlag von Jens Spahn hat da wahrhaft Symbolwert.

Es gibt auch den Verdacht, dass hier seitens der CDU ein parlamentarischer Kuhhandel mit der Ampel vorbereitet werden soll. Nach dem Motto: „Wir unterstützen Euch bei der Flexibilisierung der Schuldenbremse, ihr gebt grünes Licht für soziale Härte„. Bauernopfer sind nicht nur die Ärmsten, sondern wir alle.

Dass Spahn seine Vorschläge nicht einmal sauber fachlich juristisch durchdacht hat, dürfte niemanden verwundern, der sich noch an die gesundheitspolitischen Kapriolen und Chaostage unter ihm als Gesundheitsminister erinnert. Oder: was schert den neuen Rechtsdrall schon die Rechtsstaatlichkeit!

Hier die Presseerklärung von Tacheles vom 14.1.2024 dazu [1]Tacheles Presseerklärung: CDU fordert Verfassungsänderung, um Totalsanktionen möglich zu machen – Tacheles Sozialhilfe e.V. (tacheles-sozialhilfe.de)

CDU fordert Verfassungsänderung, um Totalsanktionen möglich zu machen

In den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Dies wurde auch von Tacheles in seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltssicherungsgesetz herausgearbeitet. Nun fordert heute der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, eine Verfassungsänderung zur rechtsicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld. Er sagt: „Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.“.

Die Unverfrorenheit und Arroganz der Unionsspitzenvertreter ist ungeheuerlich und demokratiegefährdend!

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.

Das Bundesverfassungsgericht vom 05. November 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 7/16:

„Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 [Menschenwürde] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [Sozialstaatsprinzip]). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren.“

Genau um populistischen bis diktatorische Übergriffe vorzubeugen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die so genannte Ewigkeitsgarantie in das Grundgesetz eingefügt. In Artikel 79 Abs. 3 GG steht:

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Wir fragen uns also: Was genau möchte Herr Spahn denn nun an der Verfassung ändern? Das Prinzip der Menschenwürde abschaffen? Oder das Sozialstaatsprinzip? Obwohl beides überhaupt nicht geändert werden kann. Oder geht es doch nur um Wahlkampf und billige Hetze auf Kosten der rmen?

Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose Agenda der CDU. Die CDU möchte weiter Druck auf die Ampel ausüben, dabei rechtstaatliche Grundsätze aushöhlen und das Land immer weiter nach rechts treiben.“

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