Fotoimpressionen 1.Mai Berlin 2024 und mehr!

IGM Metall in Aktion. Vertrauensleute und Aktivisten aus den Betrieben. Für Respekt und Solidarität. Aber auch gegen Krieg und Waffenlieferungen.

Der Arbeitkreis Internationalismus IG Metall Berlin wirbt für Solidarität mit Kuba, für Solidarität mit den Menschen in GAZA und für Solidarität mit dem sozial-ökologischen Projekt der GKN Kolleg*innen in Italien und sammelte Unterschriften für den Aufruf „Gewerkschafter:innen gegen Aufrüstung und Krieg„!

Die Senioren der IG Metall erinnern daran, dass ohne Frieden alle gewerkschaftlichen Errungenschaften zur Makulatur werden!

Berlin 1.Mai Demo 2024 trifft beim Roten Rathaus ein, breites Spektrum unserer Kolleginnen und Kollegen. Ausschnitt.

Berlin 1.Mai Demo 2024. Dieses Jahr ein ganz breites Spektrum unserer Kolleginnen und Kollegen aus allen DGB Gewerkschaften, von sozialen Bewegungen und Belegschaften, von antikapitalistisch, kompromisslos kämpferisch bis zu einer deutlich erkennbaren Beteiligung von SPD Kolleg:innen, die sich für gewerkschaftliche Belange und Ziele einsetzen. Mit laut Veranstalter über 14 000 Teilnehmer*innen eine deutlich höhere Beteiligung als in den vergangenen Jahren. Und unübersehbar und nicht überhörbar: viele Jugendliche und AZUBIS dabei!

Prägend quer durch alle gewerkschaftlichen und sozialen Gruppierungen das Thema „Krieg und Frieden“. Auch wenn das Thema in den meisten offiziellen Aufrufen der Gewerkschaften totgeschwiegen wird. Die aktive Basis treibt die Sorge mehr und mehr um: Aufrüstung und Krieg gefährden alle von den Gewerkschaften erkämpften sozialen Standards, den Kampf gegen den Klimawandel und immer mehr Menschenleben. Von der Bedrohung unserer zivilen Gesellschaft ganz zu schweigen.

Verstörendes Ereignis am Rande (?).

Die Polizei stoppte den Block revolutionärer und kämpferischer Gewerkschafter:innen und bedrohte Kolleg:innen, weil sie Solidarität nicht nur selektiv sondern aufgrund der aktuellen Ereignisse auch mit Palästinenser:innen und den Menschen in Gaza zum Ausdruck brachten. Konkret wurden – begleitet von Viva Palästina und Free Palestine Rufen – der mutmaßliche Völkermord, die fortlaufenden Waffenlieferungen an Israel und die Behinderungen humanitärer Hilfe für GAZA verurteilt. Das alles sind wohl im Klima der aktuellen Cancelkultur in Deutschland verwerfliche Untaten, die Polizei und Staat auf den Plan rufen, im konkreten Fall wohl sogar „abgenickt durch obrigkeitshörige DGB Bürokraten und deren Ordner“, wie Beteiligte berichteten. Mitbehindert wurden dabei u.a. unsere Kolleg:innen vom Gesundheitswesen, die für Gleichbehandlung der ausgelagerten Servicebereiche und Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie kämpfen. Nicht wenige von der Gewerkschaftsbasis, nicht zuletzt aus der SPD Mitgliedschaft, mit denen wir sprachen quittierten dieses Agieren mit Kopfschütteln. Zwei Frauen mit SPD Fähnchen:“Da haben wohl einige bei uns da oben keine Eier in der Hose. Und das sind nicht nur die Männer, sondern auch unser weibliches Führungspersonal. „
Einzug am Roten Rathaus des Demozuges und Blockade des Schlussteils des Demozuges, Video Ingo Müller
Auch wir würden uns von Verantwortlichen in den Führungsetagen unserer Gewerkschaften mehr Stehvermögen wünschen. Kein Wegschauen und keine Kumpanei bei Menschenrechtsverletzungen. Nach den Erfahrungen mit 2 Weltkriegen und dem Nazifaschismus heisst es „Nie wieder“.
Alle Unterdrückten weltweit haben unsere Solidarität. Ausgrenzung und selektive Behandlung jedweder Art, das geht nicht. Keine Sonderbehandlung gleich welcher Nationalität, Religion oder Kultur. Jüd:innen und Muslim:innen sind gleich, Palästienser:innen und Israel:innen sind gleich. Und Mitgliedern, die sich entsprechend, übrigens voll im Einklang mit der internationalen Gewerkschaftsbewegung, für Menschen- und Völkerrecht einsetzen, gebührt uneingeschränkte Rückendeckung.

Am Abend fand dann die revolutionäre und linke Maidemo in Neukölln statt, bei der die Solidarität mit den Palästinenser:innen eine zentrale angemessene Rolle spielen durfte. Mit laut Veranstaltern 30 000 Teilnehmern. Oder gefühlt ca. das zweieinhalbfache der DGB Demo. Und auch sicher mit mehr einfachen Malocher:innen. Weitgehend unbehelligt von der Polizei. Und eben dann auch friedlich.

Am Vortag die jährliche Kiezdemo, die wir so lieben, im Wedding mit ca. 1000 Teilnehmer:innen. Hier hat die Polizei mit 800 ausnahmsweise fast richtig gezählt. Foto Anna Peters.

Pressemitteilung +++ Polizei greift 1.Mai Demo in Stuttgart an- 97 Verletzte ++++

+++ Polizei greift 1. Mai Demonstration in Stuttgart an, 97 Verletzte +++

Pressemitteilung der Sanitätsgruppe Süd-West e.V.

Stuttgart, den 1. Mai 2024: Auch in diesem Jahr sicherten wir die Demonstrationen zum Kampftag der Arbeiterklasse bzw. Tag der Arbeit in Stuttgart und Karlsruhe ab.

In Stuttgart begleiteten wir zunächst die Demonstration der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di mit einer vierstelligen Anzahl Teilnehmer*innen durch die Innenstadt. Bei der bunten Demonstration kam es zu keinen Zwischenfällen.

Im Anschluss sicherten wir die dieses Jahr ungewöhnlich große revolutionäre 1. Mai Demonstration ab, die von der Innenstadt zum Marienplatz laufen sollte. Nach einer Auftaktkundgebung auf dem Karlsplatz liefen über 1000 Teilnehmer*innen die Hauptstättenstraße Richtung Süden und bogen über die Eberhardstraße in die Tübingerstraße ein. Dort griff ein Großaufgebot der Polizei die Demonstration ohne Vorwarnung von vorne mit Pfefferspray und Schlagstöcken an. Auch Polizeipferde wurden eingesetzt. Es kam unmittelbar zu einer größeren Zahl verletzter Demonstrant*innen. Im Verlauf kesselte die Polizei ca. 100 Personen an der  Demonstrationsspitze ein und drängte die restliche Demonstration unter Anwendung weiterer Gewalt ab.

Zu den Hintergründen:
Vor Ort begründete die Polizei ihre massive Gewaltanwendung mit dem Entrollen von Seitentransparenten. Seit geraumer Zeit werden Seitentransparente in Auflagen in Stuttgart stark beschränkt. Dabei sind nur noch kleine Seitentransparente von weniger als 1,5 Metern Länge erlaubt, die mindestens 2 Meter auseinander getragen werden müssen. Nach uns vorliegenden Informationen war erst vor Kurzem gegen diese Auflagen bei einer anderen Demonstration erfolgreich geklagt worden. Seitentransparente sind Teil des inhaltlichen Ausdrucks einer Demonstration und tragen die Forderungen der Demonstration sichtbar nach Außen. Trotz des eindeutigen Gerichtsurteils halten die Stuttgarter Behörden an der rechtswidrigen Praxis fest.

Wir kritisieren die massive und unverhältnismäßige Gewaltanwendung der Polizei, die auch durch leichte Auflagenverstöße nicht zu rechtfertigen ist – schon gar nicht, wenn sie aufgrund rechtswidriger Auflagen erfolgt. Die Polizei ist rechtlich verpflichtet das mildeste geeignete Mittel anzuwenden und verhältnismäßig zu handeln. Stattdessen erfolgte ohne Vorwarnung direkt ein gewaltsamer Angriff auf friedliche Demonstrierende.

Mit dieser Pressemitteilung möchten wir unsere Besorgnis über diesen Vorfall zum Ausdruck bringen. Im Sinne einer Prävention hoher Verletztenzahlen möchte wir daher zu einer öffentlichen Diskussion anregen.

Verletztenstatistik:
1.) 0 Versorgungen auf der Ver.di-Demonstation in Stuttgart
2.) 97 Versorgungen auf der revolutionären 1. Mai Demonstration in Stuttgart, davon
– 74 Pfefferspray
– 9 chirurgisch
– 14 psychisch
(Glücklicherweise mussten wir für niemanden den öffentlichen Rettungsdienst hinzuziehen.)

Einen Bericht über unsere Einsätze in Karlsruhe veröffentlichen wir separat.

Anmerkung der Redaktion: Auch der Reporter der Stuttgarter Zeitung berichtete: " Warum die Polizei den
Demonstrationszug stoppte, war zunächst unklar. Zuvor war der Demonstrationszug ganz normal durch Stuttgart gezogen." [1]siehe Kommentare Bild 11 und 12: … Continue reading

Deutschland in der Zwickmühle!!

Sofern Deutschland weiter Kriegswaffen an Israel liefert, droht das Verwaltungsgericht Berlin einen Zwischenbeschluss an, der dies untersagt. 

Diese Drohung steht im Zusammenhang mit einer Aufforderung des Verwaltungsgerichts Berlin vom Freitag den 26.04.2024 an die Bundesregierung (Antraggegnerin), "darzulegen, auf welche Weise die Bundesregierung im Fall künftiger unter das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) fallender Waffenlieferungen nach Israel – jedenfalls so lange die Kampfhandlungen im Gaza-Streifen andauern – sicherzustellen beabsichtigt, dass die Erteilung der Genehmigung keine völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzen oder deren Erfüllung im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes gefährden würde."

Diese Aufforderung an die Bundesregierung steht wiederum im Zusammenhang mit einer Klage vom 19.02.2024. Die Klage hat das Ziel, in einer Eilentscheidung die Lieferung von weiteren Kriegswaffen von Deutschland an Israel zu verhindern.

Rechtsanwältin Beate Bahnweg gab vor wenigen Stunden auf ihrer Facebook-Seite folgende Erklärung ab: “Die Bundesregierung bekommt mit der #Kriegswaffenlieferung an #Israel aller Voraussicht nach ein gerichtliches Problem vor dem Berliner Verwaltungsgericht. In unserer #Klage/Eilantrag VG 4 L 44/24 gegen die Waffenlieferungen nach Israel hat das Verwaltungsgericht am Freitag den 26.04.2024 gegen die Bundesregierung (Antraggegnerin) die folgenden Aufforderungen verfügt. Besonders wichtig ist, der letzten Satz des Gerichtes. Sofern Deutschland bis zur Eilentscheidung in dieser Klage vom 19.02.2024 weiter Kriegswaffen an Israel liefert, wird ein Zwischenbeschluss angedroht, der dies untersagt.

Das Schreiben des Verwaltungsgerichts an die Rechtsanwaltskanzlie Redeker, Sellner und Dahs, die die Bundesregierung vertritt, mit den Aufforderungen an die Bundesregierung (Antragsgegnerin) hat folgenden Wortlaut:

Das Gericht bittet die Antragsgegnerin darzulegen, auf welche Weise die Bundesregierung im Fall künftiger unter das KrWaffKontrG [1]Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffenfallender Waffenlieferungen nach Israel – jedenfalls so lange die Kampfhandlungen im Gaza-Streifen andauern – sicherzustellen beabsichtigt, dass die Erteilung der Genehmigung keine völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzen oder deren Erfüllung im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes gefährden würde.

Hierbei erbittet das Gericht insbesondere eine Darstellung der der bisherigen Genehmigungspraxis zugrundeliegenden Erwägungen (inklusive einer konkreten Benennung der her-angezogenen Erkenntnisquellen) und eine konkrete Stellungnahme dazu, ob und bejahendenfalls auf welche Weise sich diese Praxis künftig unter Berücksichtigung der Entwicklung der Militäroperation Israels im Gaza-Streifen seit Januar 2024 sowie deren vorläufiger rechtlicher Bewertung in der Entscheidung des IGH in der Sache Südafrika gegen Israel vom 26. Januar 2024 voraussichtlich darstellen wird.

Dabei sollte auch dargestellt werden, wie die Bundesregierung nunmehr die Genehmigungsfähigkeit von Kriegswaffen, wenn diese potentiell auch im Rahmen der kriegerischen Handlungen in Gaza genutzt werden könnten, konkret beurteilen würde bzw. ob und wenn ja, welche Differenzierungskriterien die Bundesregierung anlegen würde. Das Gericht bittet ferner um Mitteilung, ob und wenn ja welche eventuellen Zusagen von Israel bzgl. des Einsatzes für aus Deutschland ausgeführter Kriegswaffen.

Bislang hatte die Antragsgegnerin wegen der fehlenden Vorbefassung keine Gelegenheit, darzulegen, auf welche Weise sie einer möglicherweise gegenüber den Antragstellern bestehenden Schutzpflicht unter Zugrundelegung ihres Einschätzungs-, Wertungs- und/oder Gestaltungsspielraums künftig konkret nachzukommen gedenkt.

Sollte zu diesem Zeitpunkt bereits eine Entscheidung des IGH im Eilverfahren Nicaragua gegen Deutschland vorliegen, wird gebeten, diese einzubeziehen und mitzuteilen, ob und wie sich diese aller Voraussicht nach auf die künftige Entscheidungspraxis der Antragsgegnerin zum Export von Kriegswaffen nach Israel für den Zeitraum andauernder Kampfhandlungen im Gaza-Streifen auswirken wird.

Das Gericht geht davon aus, dass bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag keine unter das KrWaffKontrG fallenden Waffenlieferungen nach Israel genehmigt werden. Sollte dies anders sein, wird um umgehende Mitteilung gebeten; ggf. würde dann ein sog. Hängebeschluss ergehen.

Dieser Beitrag wurde zuerst auf www.widerstaendig.de veröffentlicht.

References

References
1 Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

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