Wahlkampf – gefährliches Blendwerk statt Zukunft – Ein Beispiel

Der Bundestagswahlkampf hat sich zu einem gefährlichen Schaukampf entwickelt, bei dem von den realen ökonomischen, sozialen, friedenspolitischen und ökologischen Problemen des Großteils der Bevölkerung abgelenkt wird. Insbesondere Fokussierung und Umgang mit dem Thema Migration sind ein Irrsinn. Heribert Prantl seziert dies in dem folgenden Kommentar am Beispiel einer einzigen zur Abstimmung gestellten Forderung der Merz CDU, deren konsequente Umsetzung nicht nur zur „menschenunwürdigen“ Beschädigung betroffener Migranten, sondern zu einer grotesken Selbstschädigung von uns allen führen würde.

Morgen, einen Tag vor der Wahl findet in Berlin eine Großdemonstration gegen die Kürzungspolitik des Berliner Senats statt. Gekürzt wird überall, ausser es geht um Kriegstüchtigkeit. Übt Euer demokratisches Wahlrecht am Sonntag aus, aber belasst es nicht dabei, artikuliert vor allem auch Eure eigentlichen Interessen kontinuierlich auf der Straße und in den Betrieben! Und vergesst nicht: „Ohne Frieden ist alles nichts!“ Solidarität mit uns allen – nicht zuletzt auch mit Migranten – ist die Voraussetzung dafür! (Peter Vlatten)

Es geht um 220’808 Menschen, Herr Merz!

Heribert Prantl / 13.02.2025, INFOsperber

Kanzlerkandidat Friedrich Merz tut, als ob es nur das Thema Asyl und Migration gäbe. Doch nicht einmal da kennt er sich aus.

Ich bin jetzt seit 35 Jahren Journalist. Das sage ich deswegen, weil ich in all dieser Zeit einen solchen Wahlkampf in Deutschland noch nicht erlebt habe. Es ist ein Wahlkampf, der so tut, als gäbe es kein anderes Thema ausser Asyl und Migration. Dem Fünf-Punkte-Migrationsplan des Unions-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz ist es gelungen, den Wahlkampf zu monopolisieren und den Eindruck zu erwecken, die Umsetzung einer Reihe von extremen und extremsten Forderungen sei der Schlüssel zur Lösung der wichtigsten Probleme in Deutschland. Das Gegenteil ist richtig.

Exemplarisch lässt sich das zeigen an folgender Merz-Forderung, die üblicherweise nur in verkürzter Darstellung wiedergegeben wird, aber ungeheuerlich ist: «Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, dürfen nicht mehr auf freiem Fuss sein. Sie müssen unmittelbar in Haft genommen werden. Die Anzahl an entsprechenden Haftplätzen in den Ländern muss daher signifikant erhöht werden.»

Menschen, die in Deutschland geboren sind

In den Diskussionen wird bisweilen so getan, als seien damit nur Straftäter gemeint. Aber das stimmt nicht. «Vollziehbar ausreisepflichtig» sind in Deutschland (zum Stichtag 31. Dezember 2024) 220’808 Menschen. Zu den vollziehbar Ausreisepflichtigen zählen nämlich auch alle Personen mit einer sogenannten Duldung. Darunter sind solche, die schon Jahrzehnte in Deutschland leben und arbeiten oder eine Ausbildung machen – sogar solche, die hier geboren sind.

Zu diesen Ausreisepflichtigen zählen nicht nur abgelehnte Asylbewerber, sondern auch Menschen im sogenannten Overstay, also zum Beispiel Studierende, Arbeitnehmer oder Touristen, deren Visum abgelaufen ist. Die Duldung kann darauf basieren, dass die Ausreise zwar rechtlich, aber nicht faktisch vollziehbar ist, zum Beispiel wegen der Zustände, die im Heimatland herrschen, oder wegen einer gravierenden Erkrankung.

Falscher Eifer

Wörtlich genommen bezieht sich die Haftdrohung im Merz-Migrationsplan auf all diese Menschen. Und dann folgt, wie das gehen soll: «Der Bund wird die Länder dabei unterstützen und schnellstmöglich alle verfügbaren Liegenschaften, darunter leer stehende Kasernen und Containerbauten, zur Verfügung stellen.»

Der Eifer der CDU-Wahlkämpfer bezieht sich also nicht, wie es angesichts der dramatischen Situation auf dem Wohnungsmarkt geboten wäre, auf den Bau von Sozialwohnungen, sondern auf den Bau von Haftplätzen. Leerstehende Kasernen sollen nicht in Wohnungen, sondern in Knäste verwandelt werden.

Wer dies fordert und so formuliert («vollziehbar Ausreisepflichtige müssen unmittelbar in Haft genommen werden»), hat entweder keine Ahnung von der Materie oder ist im Rechtsextremismus zu Hause.

Irrwitzige Verhaftungswelle

Und selbst wenn mit den unmittelbar zu verhaftenden Personen «nur» diejenigen gemeint sein sollten, die ihre Duldung nicht verlängert haben (sogenannte «unmittelbar Ausreisepflichtige») wären das 43’200 Menschen – und es ginge eine irrwitzige Verhaftungswelle durch das Land. Man bräuchte allein für sie eine Zahl von Abschiebehaftplätzen, die 60 Prozent der gesamten derzeitigen Gefängniskapazitäten in Deutschland ausmachen. Wer soll das bezahlen? Woher soll das Personal kommen?

Solche Forderungen des Merz-Migrationsplans sind also entweder kenntnislos, leichtfertig oder irrwitzig. Es wäre gut, wenn die Wahlkampfsendungen der zwei nächsten Wochen noch Seriosität, Praktikabilität, Lebenstauglichkeit, Brauchbarkeit und Zweckmässigkeit in den Wahlkampf pumpen könnten.

Es gäbe auch andere Themen

Brachliegende Themen gäbe es genug: die Lebensmittel- und die Energiepreise, den unbefriedigenden Zustand der Schulen und Bildungseinrichtungen. Die prekäre Situation auf dem Wohnungsmarkt, den brachliegenden sozialen Wohnungsbau, die zum Teil trostlosen, miserablen und desaströsen Verhältnisse in der Pflege alter Menschen.

Im Jahr nach dem grossen Grundgesetzjubiläum wäre es vielleicht angebracht, Grundrechte für eine alternde Gesellschaft zu entwickeln, Grundrechte, die den pflegebedürftigen alten Menschen zur Seite stehen.

Das erste Gebot könnte so aussehen: Jeder pflegebedürftige Mensch muss seine Mahlzeiten in dem Tempo erhalten, in dem er sie kauen und schlucken kann. Es wäre gut, wenn auch diese vermeintlich kleinen Dinge zu einem Wahlkampf gehören würden. Im Jahr 2030 werden fünfeinhalb Millionen Menschen solche Fürsorge brauchen. Schon heute fehlen mindestens 200’000 Pflegekräfte. In einigen Pflegeheimen machen Pflegekräfte mit Migrationshintergrund bis zu 40 Prozent des Personals aus.

Der Artikel ist zuerst erschienen am 13.02.2025, INFOsperber, angeregt durch unsere Partnerseite Pressenza. Wir danken für die Publiktionsrechte

Titelfoto, Jochen Gester

19. Februar – 5. Jahrestag Hanau!

Auch nach 5 Jahren. Dieser Staat hat es nicht fertig gebracht, Licht in das Dunkle zu bringen. Viele Umstände bleiben ungeklärt und mysteriös. Insbesondere die Rolle der Polizei. Konsequenzen keine. Nicht wenige haben den Eindruck, sie stoßen sich die Köpfe ein gegen eine Brandmauer, die sich der gründlichen Aufklärung rassistischer Verbrechen verweigert. Das alles löst Beklemmungen und Verbitterung aus. Legt aber auch den Gedanken nahe, auf die Betroffenen selbst kommt es an. In die Trauer mischt sich der Geist von Widerständigkeit! Das Gedenken wird zum antirassistischen Kampftag.

Berlin Mi, 19. Februar
Sonnencenter, High-Deck-Siedlung, Berlin Neukölln
17:30 Uhr Gedenken, 19 Uhr Demostart.

Mitveranstalter schreiben:


„Am 19. Februar 2020 wurden Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoglu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov von einem polizeibekannten Faschisten in Hanau ermordet. Was hat sich seitdem geändert? Nichts! Kein Aufklärung, keine Konsequenzen.
Die politischen Entwicklungen lassen uns nicht daran glauben, dass es in Zukunft kein zweites Hanau geben wird. Es kann und wird wieder passieren.
Wir haben uns zusammengetan in Berlin und bundesweit und wir rufen aus – Heraus zum Antirassistischen Kampftag am 19. Februar! Wir kämpfen für die, die ermordet wurden, und für die, die heute noch leben. Schlieẞt euch uns an und macht Welle!“

Lisa Poettinger und andere: Die neue Welle gegen Linke

Seit einigen Jahren werden wieder häufiger junge Linke gekündigt oder nicht in den öffentlichen Dienst gelassen

Von Jana Frielinghaus

Bild: Benjamin Ruß, Luca Schröder, Inès Heider (v.l.n.r.) berichteten in Berlin über ihre Erfahrungen mit Repressalien im Beruf, Historiker Jan-Henrik Friedrichs (r.) sieht Parallelen zur Berufsverbotspraxis früherer Jahrzehnte. Foto: Jana Frielinghaus.

In diesen Tagen sorgt der Fall Lisa Poettinger für Aufsehen: Weil sie sich an Aktionen des zivilen Ungehorsams für den Klimaschutz engagierte und sich als Marxistin bezeichnet, verwehrte ihr der Freistaat Bayern den Antritt ihres zum Abschluss ihres Lehramtsstudiums notwendigen Referendariats. Die Begründungen des Münchner Kultusministeriums für diesen Schritt erinnern an die Zeit eines beinharten Antikommunismus zu Zeiten des Kalten Krieges. So glänzte der bayerische Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) mit der Aussage »Wir wollen weder Kommunisten noch Nazis in unseren Schulen.«ttps://www.kandidierendencheck.de/bundestag?pk_campaign=Medienpartner_bundestag_2025&pk_kwd=ndaktuell

Auch Luca Schäfer wurde die Übernahme ins Referendariat verwehrt. Er sprach Ende vergangener auf einer Podiumsdiskussion zum Thema »Berufsverbote – ein Revival der politischen Disziplinierung« in der Berliner Humboldt-Universität über Poettingers und seinen eigenen Fall. Eingeladen hatte der Berliner Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

Schäfers Situation weist etliche Parallelen zu jener von Poettinger auf. Bei ihm wuchs sich allerdings ein Gerichtsverfahren mit einer absurden Anschuldigung zum Hindernis für seine Tätigkeit als Lehrer aus. Er hatte sein Studium der Fächer Politik und Geschichte bereits abgeschlossen und stand kurz vor Beginn seiner Laufbahn als Haupt- und Realschullehrer in Frankfurt am Main, als ihm die Teilnahme an einer Demonstration am 1. Mai 2021 zum Verhängnis wurde.

Während der Demo traf Schäfer auf einen Verletzten, dem er helfen wollte. Weil direkt vor dem Mann ein »Rauchtopf« lag, also ein qualmendes pyrotechnisches Erzeugnis, warf er diesen hinter sich. Monate später trudelte bei ihm eine Anzeige wegen »tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruchs« ein. Er sollte mit dem Rauchtopf einen Beamten getroffen haben. In einem ersten Prozess wurde er 2021 trotz widersprüchlicher Aussagen von Polizisten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, weil sie das Urteil für viel zu milde hielt. Vor einem Jahr kam es zur nächsten Verhandlung, in der Schäfer zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt wurde.

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Das bedeutet: Der 28-Jährige gilt als vorbestraft und darf deshalb vorerst nicht an einer staatlichen Schule in Hessen als Lehrer arbeiten. In der Verhandlung in zweiter Instanz am Frankfurter Amtsgericht, berichtet er, sei es »genau drei Minuten« um den eigentlichen Sachverhalt gegangen. Viel länger habe ihn der Richter zu seinen politischen Ansichten befragt und bezweifelt, dass diese mit der Arbeit als Pädagoge vereinbar seien. Es sei »klar um Kriminalisierung meiner politischen Positionen« gegangen, so Schäfer.

Das hessische Kultusministerium habe ihn inzwischen dreimal die Übernahme ins Referendariat wegen Zweifeln an seiner »Verfassungstreue« verweigert. In einer Stellungnahme habe man ihm attestiert: »Zu einem unbestimmt gebliebenen Zeitpunkt legte sich der Angeklagte eine den Staat und seine Institutionen ablehnende Grundhaltung zu.«

Eine solche Aussage könne man kaum entkräften, sagte Schäfer. Wie in der Berufsverbotspraxis der 1970er und 1980er Jahre komme es zu einer Beweislastumkehr, wenn »Zweifel an der Verfassungstreue« einer Person geäußert würden.

Schäfer sowie Inès Heider aus Berlin und Benjamin Ruß aus München berichteten zugleich von der großen Solidarität, die sie sowohl von Kolleg*innen als auch von ihren Gewerkschaften GEW und Verdi erfahren hätten.

Heider war bei einem privaten Träger als Schulsozialarbeiterin beschäftigt. Ihr wurde fristlos gekündigt, weil sie in einer E-Mail über den Verteiler des Arbeitgebers zum »wilden Streik« aufgerufen und durch »Verunglimpfung« des Berliner Senats die Geschäftsbeziehungen des Unternehmens zur Landesregierung gefährdet haben soll. Heider ist überzeugt, dass die Firma eine kritische und gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiterin loswerden wollte. Das Arbeitsgericht Berlin erklärte die Kündigung im vergangenen April für rechtswidrig.

Man könne in ihrem Fall nicht von einem »klassischen Berufsverbot« sprechen, sondern eher von »Union Busting«, also der Einschüchterung von Betriebs- und Personalräten, sagte Heider. Das Arbeitsgericht stellte im vergangenen April klar, dass Heiders Kündigung rechtswidrig war.

Für die drei auf dem Podium liegt es auf der Hand, dass die Repressalien gegen sie auch mit der »Zeitenwende« in Richtung Militarisierung der Gesellschaft und zunehmendem Autoritarismus zu tun haben.

Der Geoinformatiker Benjamin Ruß hatte bereits eine Jobzusage als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Universität München (TUM). Doch dann kam der in Bayern obligatorische Fragebogen, den alle Anwärter auf eine Stelle im öffentlichen Dienst Bayerns ausfüllen müssen und in dem sie per Unterschrift einer Abfrage von Informationen über die eigene Person beim Verfassungsschutz zustimmen müssen.

Ganz überrascht war Ruß nicht, als er im August 2022 die Mitteilung erhielt, dass er den Job doch nicht bekomme. Schließlich sei er »stadtbekannt bei den Repressionsbehörden«, meint er und verweist auf seine Mitgliedschaften im Studierendenverband Die Linke/SDS und in der Roten Hilfe. Beide werden im Freistaat vom Verfassungsschutz beobachtet, Mitgliedschaften darin gelten als Ausschlusskriterium für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Das Arbeitsgericht München lehnte seine Klage gegen die TUM und den Freistaat Bayern im August 2024 endgültig ab.

Ruß zeigte viele Details aus dem Fragebogen und wies darauf hin, dass das Eintreten für selbstverständliche demokratische Rechte wie die Demokratisierung von Betrieben als fehlende Verfassungstreue ausgelegt werden.

Luca Schäfer ist überzeugt, dass es sich bei den sich mittlerweile häufenden Fällen von Repression am Arbeitsplatz um einen »klaren politischen Angriff auf die gesamte gewerkschaftliche Linke« handelt. Es solle Verunsicherung nicht nur bei direkt Betroffenen erzeugt werden. Auch andere sollten so von politischem Engagement abgeschreckt werden. Was dagegen hilft? Vernetzung mit den Kollegen, Offenheit über eigene Positionen, meint Schäfer. Viele Kämpfe könnten juristisch gewonnen werden, andere eher mittels politischem Druck.

Benjamin Ruß erinnerte daran, dass seit dem Beginn der israelischen Angriffe auf den Gazastreifen nach den Anschlägen der Hamas und anderer terroristischer Gruppen auf Menschen in Israel zunehmend Personen mit palästinensischen Wurzeln oder Unterstützer unter dem Vorwurf des Antisemitismus ihre Jobs verlieren und dass sie Solidarität brauchen.

Ahmad Othman aus Duisburg ist einer von ihnen. Dem IT-Fachmann wurde zum 31. Dezember 2024 gekündigt, weil er sich in der »Palästina Solidarität Duisburg« engagierte, die von einem Verbot betroffen ist. »Polizeibeamte sind in meine Wohnung eingedrungen und haben meinen Arbeitsplatz durchsucht, ich wurde von der Arbeit suspendiert und dann entlassen«, sagte Othman. Sein Arbeitgeber habe ihm eine »verfassungsfeindliche Gesinnung« vorgeworfen. Othman fürchtet weitreichende Folgen: »Jeder andere Arbeitgeber wird künftig sagen: Wir können dir nicht vertrauen, weil der vorige Arbeitgeber dir nicht vertrauen konnte.«

Erstveröffentlicht im nd v. 11.2. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188897.berufsverbote-lisa-poettinger-und-andere-die-neue-welle-gegen-linke.html?sstr=Jana|Frielinghaus

Wir danken für das Publikationsrecht.

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