Solidarität mit den Menschen im Iran

Sonntag, 18.01.26 13 Uhr in Berlin am Brandenburger Tor

Es sind in vielen anderen Städten vergleichbare Proteste geplant. Nehmt teil. Protestiert gegen das Mullahregime. Aber schafft keine Legitimation für imperiale westliche Einflußnahme a la Trump.

„Seit Wochen erheben sich Millionen Menschen im Iran durch Streiks und Proteste gegen das mörderische Regime. Während der Staat das Internet und alle
Kommunikationswege abschaltet, bestätigen Berichte, dass bereits Tausende Menschen getötet wurden. Das Regime verübt im Verborgenen ein Massaker an Menschen, die um ihr Überleben kämpfen.

Gleichzeitig wird das Leid der Menschen im Iran instrumentalisiert, um militärische Interventionen und Sanktionen zu rechtfertigen, die der Zivilbevölkerung nur noch mehr Schaden zufügen.“

Die Repression der Mullahs ist durch nichts zu rechtfertigen. Unsere volle Solidarität gehört an erster Stelle den für soziale und demokratische Rechte, für ihr Überleben und Selbstbestimmtheit kämpfenden Menschen. Alle Menschen müssen gleiche Rechte haben von Gaza über Kurdistan bis zum Iran – unabhängig von Herkunft, religiöser oder sexueller Orientierung.

Es müssen aber alle roten Lampen angehen, wenn Trump und Merz die Demonstranten im Iran unterstützen wollen. Es gibt Vorbereitungen für einen weiteren imperialistischen Militärschlag und gleichzeitig den Versuch Reza Pahlavi, den Sohn des blutigen Schahs an die Macht zu bringen.

Pahlavi stellt sich als legitimer Anwärter für die neue Staatsführung auf. Seine wirkliche Haltung kann jede sehen. Seine Antwort auf „Frau, Leben, Freiheit“ war „Mann, Heimat, Entwicklung“. Auch „besorgte Bürger:innen“ versuchen auf die Proteste in diesem seinen Sinn und im Interesse des Westens Einfluss zu gewinnen.

Besonders kritisch zu sehen ist, dass inzwischen fast alle Informationen aus dem Iran nach eigener Bekundung allein über Starlink von Elon Musk weitergeleitet und gesteuert werden. Über seine Plattform X wird systematisch versucht, die Empörung für einen westlich imperialen Militärschlag zu instrumentalisieren. Nicht gesagt wird, dass die militärischen Angriffe durch Israel und die USA letztes Jahr mehr Menschenleben in der Zivilbevölkerung gefordert haben als die Unterdrückungsmaßnahnen des Mullahregimes. [1]https://gewerkschaftliche-linke-berlin.de/stimmen-der-iranischen-opposition-gegen-westliche-bomben-und-vorherrschaft/ Gleichzeitig verschaffte die Gewalt von aussen dem Regime mehr Legitimation für verstärkte Repression.

Die hierzulande bekanntesten Vertreter:innen aus der iranischen oppositionellen Frauenbewegung haben sich schon letztes Jahr klar positioniert: "Wir wollen das Mullahregime nicht, aber auch keine westlichen Bomben und Unterwerfung!" 

"wirtschaftliche Sanktionen treffen vor allem die arbeitende und ärmere Bevölkerung, beeinträchtigen die lebensnotwendige Versorgung und heizen die Inflation an."

Stimmen der iranischen Opposition gegen westliche Bomben und Vorherrschaft

Steht den Menschen im Iran bei! Nehmt an der Kundgebung und Demonstration teil.
Jin, Jiyan, Azadi, Nieder mit dem Diktator! Hände weg vom Iran! Nein zu Sanktionen!
Nein zu Bomben und jeglicher militärischer Aggression!
Alle Macht den Menschen von Gaza über Kurdistan bis zum Iran!

Prozesse gegen Linke: Antifaschismus unter Druck

Vor dem Ende des Verfahrens in Budapest ist ein Aktionstag für die Freilassung von Maja T. geplant

Von JOHN MALAMANTINAS

Bild: Jochen Gester

Mehrere Auslieferungs- und Ermittlungsverfahren laufen gegen Antifaschist*innen, ein neuer Prozess im sogenannten Budapest-Komplex beginnt diesen Dienstag in Düsseldorf. Insbesondere die deutschen Strafverfolgungsbehörden konstruieren ein Netzwerk, rücken tätliche Angriffe gegen Neonazis in Budapest in die Nähe von Terrorismus.

Derzeit richtet sich die Aufmerksamkeit vieler Unterstützer*innen der Antifaschist*innen in Untersuchungshaft auf die Endphase des Prozesses in Budapest gegen Maja T. und zwei weitere Angeklagte. Er wird am Mittwoch fortgesetzt, und für den 22. Januar wird das Urteil erwartet wird.

Rechtswidrige Auslieferung

Maja T. stammt aus Jena. Die non-binäre Person wurde aufgrund eines europaweiten Haftbefehls aus Ungarn im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert. Die Auslieferung sorgte damals für Empörung, da sie im Eiltempo über Nacht durch das Landeskriminalamt Sachsen, namentlich die »SoKo Linx«, orchestriert worden war. Das Bundesverfassungsgericht gab zwar dem Eilantrag von Majas Anwält*innen statt, die Auslieferung zu stoppen – allerdings befand sich Maja T. zu diesem Zeitpunkt bereits in Ungarn. Später erklärte das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung für rechtswidrig.

Bei der Vorverhandlung lehnte Maja T. das »Angebot« von 14 Jahren Haft gegen ein Schuldbekenntnis ab. Deshalb droht ihr eine Verurteilung zu einer weitaus längeren Haftstrafe. In einer Prozesserklärung sagte T.: »So stehe ich nun hier, bin in Fesseln gelegt und werde angeklagt in einem Land, für das ich als non-binärer Mensch, als Maja, nicht existiere. Es ist ein Staat, der ganz offen Menschen wegen ihrer Sexualität oder ihres Geschlechts ausgrenzt und separiert. Ich bin angeklagt von einem europäischen Staat, weil ich Antifaschist*in bin.« T. beklagte zugleich, von deutschen Beamten in einem »Akt des Rechtsbruchs entführt« worden zu sein, in einem Land, »dessen Verfassung versprach, meine Würde zu achten und zu schützen«.

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T. wird vorgeworfen an Angriffen auf Neonazis im Februar 2023 in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Beim dort jährlich stattfindenden »Tag der Ehre« glorifizieren Rechte aus ganz Europa Taten der Wehrmacht und ungarischer Milizionäre im Zweiten Weltkrieg. Eine Antifaschist*in, die in Ungarn verhaftet wurde, aber nach Deutschland zurückkehren durfte, und ein italienischer Antifaschist erwarten in dem Prozess ebenfalls ihr Urteil.

»Es entsteht für mich immer stärker der Eindruck eines Schauprozesses gegen Maja.« Wolfram Jarosch Vater von Maja T.

Der Vater von T., Wolfram Jarosch, erklärte gegenüber »nd«, der Prozess zeichne sich bisher »durch eine starke Voreingenommenheit des Richters aus, der immer wieder die Argumentation der Staatsanwaltschaft übernimmt«. So werde »selbst der 40-tägige Hungerstreik Majas als Beleg gewertet, dass Maja das Gericht nicht anerkenne«. Hinzu komme eine Reihe von Verfahrensmängeln, politischer Druck – etwa durch die Einstufung der »Antifa Ost« als »Terrororganisation« – sowie entwürdigende Haftbedingungen inklusive Isolationshaft. Es entsehe bei ihm immer stärker der »Eindruck eines Schauprozesses«, so Jarosch. Im Fall einer langen Gefängnisstrafe würden Majas Anwälte voraussichtlich in Revision gehen, sagt Jarosch. Dies würde jedoch bedeuten, »dass Maja weiterhin in Ungarn unter den gegenwärtigen Bedingungen inhaftiert bleibt«.

Die nächsten Prozesstermine finden unter erschwerten Bedingungen statt: Eine antifaschistische Kundgebung vor dem Gericht für den 14. Januar wurde mehrfach verboten. Mehreren Personen wurde die in Ungarn erforderliche Anmeldung zur Prozessbeobachtung ohne Begründung verweigert. Die ungarische Polizei erklärte, es lägen Informationen deutscher Behörden vor, denen zufolge Unterstützer*innen einer von den Behörden als terroristisch eingeordneten antifaschistischen Struktur zum Prozessabschluss anreisen könnten. Die Sicherheitsbehörden bewerten dies als mögliches Risiko für die öffentliche Ordnung.

Gleichzeitig sind nach Angaben von Sophie Neumann vom Solidaritätskomitee für Maja inzwischen »mehrere Kundgebungen von FaschistInnen genehmigt worden, die unmittelbar vor dem Gericht stattfinden dürfen«. Ungarn hatte im September »die« Antifa – in Anlehnung an einen Schritt der US-Regierung – als Terrororganisation eingestuft.

Europaweiter Aktionstag

Für den 15. Januar rufen Gruppen bundesweit und international zu einem Aktionstag für die Freilassung inhaftierter Antifaschist*innen auf. In einer Erklärung fordern sie »die sofortige Rücküberstellung Majas und Freiheit für alle angeklagten Antifaschist*innen«. Kundgebungen soll es unter anderem in Berlin, Frankfurt am Main, Erfurt sowie in Rom, Venedig, Brüssel und Cagliari auf Sardinien geben. Für den 24. Januar, zwei Tage nach dem Urteil, ist eine zentrale Solidaritätsdemonstration in Jena geplant.

Neben dem seit November laufenden zweiten sogenannten Antifa-Ost-2-Mammutprozess in Dresden, in dem die Auseinandersetzungen in Budapest Teil der Anklage sind, wird es ein voller Monat für alle, die sich der Repressionswelle entgegenstellen. So beginnt diesen Dienstag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein Prozess gegen sechs Beschuldigte im Budapest-Komplex, die sich vor einem Jahr den deutschen Behörden gestellt hatten. Am vergangenen Wochenende fanden Solidaritätsdemos für die Beschuldigten in Düsseldorf und Hamburg statt.

Am Mittwoch wird in Paris über die Auslieferung von Zaid A. entschieden. Er hatte sich gemeinsam mit den Angeklagten in Düsseldorf gestellt. Aufgrund seiner syrischen Staatsbürgerschaft bestand die Befürchtung, dass Deutschland ihn – ebenso wie Maja T. – an Ungarn ausliefere. Er ist nach Paris geflohen, wo er sich eine Ablehnung der Auslieferung erhofft.

Gino A., ebenfalls Beschuldigter im Budapest-Komplex, war zuvor von Frankreich vorerst nicht ausgeliefert worden. Die Richter*innen bemängelten offenbar die fehlende Unparteilichkeit der Justiz sowie nicht regelkonforme Haftbedingungen in Ungarn. Allerdings steht Ende Januar in Paris eine weitere Entscheidung über ein Auslieferungsbegehren gegen Gino A. an. Denn die deutschen Behörden haben einen europäischen Haftbefehl ausgestellt, weil sie eigene Ermittlungen im Rahmen des Komplexes führen. Die Auslieferungsgenehmigung gilt als sehr wahrscheinlich.

Gino lebte in den vergangenen Jahren zunächst in Italien und später in Finnland. Dort wurde er aufgrund eines europäischen Haftbefehls aus Ungarn festgenommen. Nach seiner vorläufigen Entlassung in Helsinki unter Auflagen, darunter das Tragen einer elektronischen Fußfessel, entzog er sich der drohenden Auslieferung durch Flucht nach Frankreich.

Erstveröffentlicht im nd v. 12.1. 2026
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1196803.repression-gegen-antifaschisten-prozesse-gegen-linke-antifaschismus-unter-druck.html?sstr=Antifaschismus|unter|druck

Wir danken für das Publikationsrecht.

Dritter Weg in Berlin: Lebensgefährliche Messerstiche als Notwehr

Amtsgericht Tiergarten verurteilt Antifaschisten zu Bewährungsstrafen

Von JOHN MALAMATINAS

Bild: DEMOC

Mit einem Urteil von grundsätzlicher Bedeutung über die Frage der Notwehr hat das Amtsgericht Tiergarten zwei Antifaschisten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und sechs Monaten wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht wertete den Messerangriff von Leander S., einem Mitglied der neonazistischen Partei »Dritter Weg«, als Notwehr.

Der Vorfall ereignete sich im April 2024 in einem Wohnhaus in Pankow, bei dem alle Beteiligten verletzt wurden, die zwei Verurteilten lebensgefährlich. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hätten die zwei Antifaschisten mit einer weiteren Person dem Neonazi aufgelauert und ihn angegriffen. Unstrittig ist mittlerweile, dass der Neonazi ein Messer zog und mehrfach wild zustach – dies hatte er selbst im Prozess eingeräumt. Zuvor hatte die Verteidigung einseitige Ermittlungen beklagt, da seitens der Polizei nie in dieser Richtung ermittelt wurde und die Anklage die lebensbedrohlichen Verletzungen ausließ.

In der Urteilsbegründung folgte das Gericht im Wesentlichen dem von der Staatsanwaltschaft dargestellten Tatverlauf. Der Messereinsatz sei von der Notwehr gedeckt gewesen, da S. in seinem eigenen Hausflur angegriffen worden sei. Auch das eventuelle Motiv der politischen Überzeugungen des Geschädigten hebe das Notwehrrecht nicht auf. Die Antifaschisten hätten gewusst, worauf sie sich einlassen, da die Gewaltbereitschaft von Mitgliedern des »Dritten Wegs« durchaus bekannt sei.

Strafmildernd wirkte sich für die Angeklagten aus, dass die Stichverletzung, die S. erlitt, weder eindeutig einem der Angeklagten noch ihm selbst zugeordnet werden konnte und sich S. von den übrigen Verletzungen schnell erholte. Strafverschärfend wertete das Gericht hingegen unter anderem das Hinwegsetzen über das staatliche Gewaltmonopol aus politischen Überzeugungen. Die Bewährung wurde aufgrund einer positiven Sozialprognose gewährt, der Vorsitzende Richter erhoffte sich von dem Verfahren eine »Warnfunktion«. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer Freiheitsstrafen von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Der Antrag der Nebenklage auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 3000 Euro an S. wurde abgelehnt.

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In ihrem Plädoyer kritisierte Verteidigerin Martina Arndt die frühe und einseitige Festlegung der Ermittlungen auf die These, dass die Gewalt ausschließlich von den Angeklagten ausgegangen sei. Dies betreffe unter anderem die Frage, wer zuerst angegriffen habe, den Einsatz beziehungsweise einen angeblich temporären Besitzwechsel des Messers, den Einsatz von Pfefferspray im Haus – den kein Zeuge bestätigen konnte – sowie die Verfolgung der Angeklagten durch das vermeintliche Opfer, das auf dem Video eines Zeugen klar zu erkennen sei.

Verteidiger Lukas Theune bezweifelte die angenommene Notwehrsituation, da S. jederzeit hätte fliehen und die Szene verlassen können, ohne ein Messer einzusetzen. Stattdessen habe er es gezogen und damit in lebensbedrohliche Körperregionen wie Herz und Oberschenkel gestochen. Ob dies noch von Notwehr gedeckt sei, stellte Theune infrage und plädierte für einen Freispruch. Selbst wenn das Gericht von einer Notwehrsituation ausgehe, hätte nach Auffassung der Verteidigung allenfalls eine einfache Körperverletzung zugrunde gelegt werden dürfen. Die einzige von den Angeklagten verursachte Verletzung bei S. sei geringfügig gewesen.

Die Verletzungen der beiden Angeklagten waren hingegen so schwerwiegend, dass der Polizeibeamte Michael W. am zweiten Prozesstag aussagte, wenn der Vorfall unbeobachtet geblieben wäre, »wären die beiden gestorben«. Er fand die Angeklagten schwer verletzt in ihrem eigenen Blut. Einer habe noch seinen Namen nennen können, der andere sei bereits »so blutleer gewesen, dass er es nicht mehr konnte«.

Zum Tatverlauf erklärte einer der Angeklagten: »Wir wollten den bekannten Nazi Leander S. mit einer Ansage einschüchtern, damit er endlich aufhört, wieder und wieder Menschen anzugreifen, die nicht in sein rassistisches und queerfeindliches Weltbild passen. Dazu kam es aber nie, denn er griff uns sofort mit einem Messer an. Wir waren vom Ausmaß der Gewalt komplett überrascht und leiden bis heute unter den körperlichen und seelischen Folgen.«

»Dieser Prozess zeigt einmal mehr die wütende Entschlossenheit der deutschen Justiz, auf dem rechten Auge blind zu sein.« Hartmut Brückner Rote Hilfe

Im Publikum saß Leander S. mit Unterstützern des »Dritten Wegs«. Am Urteilstag ermöglichte die Polizei erneut den anreisenden Neonazis den Zutritt zum Gericht, obwohl sich bereits zwei Stunden zuvor an beiden Eingängen Antifaschist*innen in die Warteschlangen gestellt hatten. Doch die Unterstützer von S. seien an den Warteschlangen vorbei in das Gebäude gebracht worden. Laut der Solidaritätsgruppe »Prenzlauer Berg gegen Nazis« kam es in diesem Zusammenhang zu vorübergehenden Ingewahrsamnahmen von zwei Antifaschisten.

Luke Hoß, Bundestagsabgeordneter und rechtspolitischer Sprecher der Linke-Fraktion, hat die Situation beobachtet und sagte, die Bevorzugung rechter Besucher beim Einlass füge sich in ein Muster dieses Verfahrens. Gegen den Neonazi Leander S. werde »nicht einmal ermittelt, obwohl er es war, der die Antifaschisten mit seinem Messerangriff lebensgefährlich verletzt hat. Die Antifaschisten werden verurteilt.«

Auch der linke Solidaritätsverein Rote Hilfe kritisiert das Gerichtsverfahren. »Begleitet von massiver medialer Hetze ermittelten die Repressionsbehörden von Anfang an ausschließlich gegen die beiden Schwerverletzten«, heißt es in einer Pressemitteilung. In faschistischen Kreisen werde die Strategie beworben, »Konfliktsituationen für Mordversuche zu nutzen«, diese legitimiere das Gericht durch die Einstufung des Messereinsatzes als Notwehr. »Dieser Prozess zeigt einmal mehr die wütende Entschlossenheit der deutschen Justiz, auf dem rechten Auge blind zu sein«, sagt Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe. »Umso wichtiger ist es, gemeinsam Solidarität mit den Betroffenen zu organisieren: Keine*r wird alleingelassen!«

Erstveröffentlicht am 13.1. 2026
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1196823.antifaschismus-dritter-weg-in-berlin-lebensgefaehrliche-messerstiche-als-notwehr.html?sstr=Lebensgef%C3%A4hrliche

Wir danken für das Publikationsrecht.

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