Was Militärs und Behörden für die Heimatfront planen

Analyse von Martin Kirsch

Der Operationsplan Deutschland bindet zivile Infrastrukturen, Behörden und Unternehmen bereits in Friedenszeiten in militärische Logiken ein.

Mit dem Operationsplan Deutschland (OPLAN) liegt inzwischen eine – geheime – Blaupause für die zivil-militärische Vorbereitung auf den Kriegsfall in Friedenszeiten vor. Im Folgenden soll der OPLAN anhand dessen, was sich aus öffentlichen Quellen erschließen lässt, in seinen wesentlichen Elementen kurz vorgestellt und sich anschließend auf dessen kernmilitärischen Teil fokussiert werden. Es soll beschrieben werden, auf welche Weise und in welchen Bereichen die Bundeswehr unter Berufung auf einen permanenten Quasi-Kriegszustand schon heute zivile Akteure, Strukturen und Organisationen in ihre Planungen für den Ernstfall einbezieht.

Geheime Entstehung

Salopp formuliert handelt es sich beim OPLAN zunächst einmal um ein Dokument, also um einen großen Haufen Papier oder eine große Computer-Datei – er hat eine hohe Einstufung und ist nicht für die Augen der Öffentlichkeit bestimmt. Das Operative Führungskommando der Bundeswehr schreibt dazu auf ihrer Webseite „Der Operationsplan Deutschland umfasst rund 1.400 Seiten und ist als Gesamtdokument geheim eingestuft. Aus Gründen der nationalen Sicherheit ist das Dokument nicht öffentlich als Download verfügbar.“(Bundeswehr o.J.)

Obwohl also kaum jemand das Papier zu Gesicht bekommen hat, gibt es eine Reihe von Veröffentlichungen, die Rückschlüsse auf seine Inhalte zulassen. Dazu gehört zum Beispiel die vom Presse- und Informationszentrum des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr herausgegebene Broschüre „Operationsplan Deutschland: Eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe“.

Außerdem gibt es diverse Militärs, die in Interviews Teile durchblicken lassen. Zu den Ursprüngen des OPLANs gab etwa General André Bodemann, der Kommandeur Territoriale Aufgaben, im April 2024 zu Protokoll:

„Wir haben vor rund einem Jahr mit diesem Plan begonnen und mussten fast alles neu denken. Beteiligt daran waren rund 150 Experten aus Bundeswehr, Bund und Ländern, an rund 100 Tagen haben wir unter ‚geheim‘ getagt. Und was wir jetzt haben, ist ein ‚lebendes Dokument‘, es wird also ständig fortgeschrieben. […] Am 27. März [2024] haben wir den Plan dem Generalinspekteur vorgelegt. Nach dessen Billigung setze ich als Nationaler Territorialer Befehlshaber diesen Plan, der mehrere, auf die Bedrohungslage abgestufte Maßnahmen beinhaltet, in Kraft.“ (FAZ 2024)

Unter „geheim“ tagen bedeutet, dass der Plan in abgeschotteten Räumen ohne Handynutzung erarbeitet wurde und es den Beteiligten – Personen aus der Bundeswehr, der Bundesregierungs-Ebene, den Länderregierungen und aus den Kommunen – strikt verboten ist, darüber zu berichten, was dort eigentlich passiert ist. Als „lebendiges“ Dokument, das permanent überarbeitet wird, soll eine zweite Fassung bereits Mitte 2026 vorgelegt werden.

Entscheidend am OPLAN ist, dass seine Planungen aus der Behauptung abgeleitet (und legitimiert) werden, dass wir uns nicht mehr im Frieden befänden. So äußerte sich etwa General Bodemann gegenüber der FAZ wie folgt:

„Früher gab es nur Null oder Eins, Frieden oder Krieg. Heute liegt dazwischen eine lange Strecke hybrider Bedrohungen. Schon heute gilt: Wir sind nicht im Krieg, formaljuristisch, aber wir befinden uns auch schon lange nicht mehr im Frieden, weil wir täglich bedroht und auch attackiert werden. Trotzdem müssen wir natürlich über die zivilen Beiträge zur Gesamtverteidigung reden.“(ebd.)

Wie auch der gesamte OPLAN sieht uns Bodemann also in irgendeinem Zwischenzustand, wo die klassischen Kriegsdefinitionen noch nicht greifen, aber auch kein Frieden mehr herrschen soll. Bodemanns Vorgesetzter, General Alexander Sollfrank, Chef des Operativen Führungskommandos, beschreibt diese Quasi-Kriegslage auf der Bundeswehrtagung 2025 wie folgt:

„Diese hybriden Aktivitäten, wie wir dazu sagen, darf man nicht losgelöst von einem Krieg in der Ukraine betrachten. […] Sowohl der Krieg in der Ukraine als auch diese Angriffe gegen uns sind Elemente eines strategischen Gesamtansatzes Russlands mit dem Ziel, die gesamte Sicherheitsordnung in Europa zu verändern.“ (Bundeswehr 2025)

Aus Bundeswehrsicht besteht dabei das Problem, dass viele „nützliche“ Gesetze im Frieden nicht oder kaum zur Anwendung kommen – sie greifen erst bei zunehmenden Eskalationsstufen in Richtung Krieg. In der Broschüre „Gesamtverteidigung Deutschland. Ein gemeinsamer Auftrag für unsere Gesellschaft“ listet die Bundeswehr zwölf solcher Gesetze auf, die erst unter bestimmten Bedingungen zum Tragen kommen: Normalzustand, Grauzone, Bündnisfall, Zustimmungsfall, Spannungsfall und Verteidigungsfall. Rechtlich klar geregelt sind lediglich vier der fünf vom Frieden wegführenden „Eskalationsstufen“: „Das Rechtsregime des äußeren Notstands legt Ausnahmevorschriften an und unterscheidet dabei vier Eskalationsstufen: Den Fall besonderer Zustimmung (‚Zustimmungsfall‘), den Spannungsfall, den Bündnisfall sowie den Verteidigungsfall. Diese unterschiedlichen Fälle sind an klar umrissene verfassungsrechtliche Voraussetzungen geknüpft und bedürfen grundsätzlich einer Feststellung durch den Bundestag mit der jeweils erforderlichen Mehrheit.“

Entscheidend ist also diese rechtlich nicht klar definierte „Grauzone“ und wie die Bundeswehr in diesem Beinahe-Krieg nun Zugriff auf zivile Ressourcen bekommen kann, um sie schon heute in die Vorbereitung militärischer Auseinandersetzungen zu integrieren. Zivile Akteure sind damit nach Auffassung von General Bodemann integrale Bestandteile der Gesamtverteidigung, die er wie folgt definiert:

„Verantwortlich dafür ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Ich bin für den militärischen Teil von Gesamtverteidigung zuständig. Wir befassen uns mit der Frage, welche zivile Unterstützung brauchen wir, um die territoriale Integrität des Landes zu verteidigen oder wiederzuerlangen. Wie erhalten wir die Regierungsfähigkeit, wie schützen wir wichtige Infrastrukturen – das kann die Bundeswehr allein absolut nicht tun, deswegen brauchen wir die Unterstützung der zivilen Seite.“ (Führungsakademie der Bundeswehr 2025)

Fokus Aufmarsch

Im Mittelpunkt des OPLANs stehen Maßnahmen, um den reibungslosen Auf- bzw. Durchmarsch an die Ostfront zu ermöglichen, lässt sich bei der Bundeswehr nachlesen:

„Wesentlicher inhaltlicher Schwerpunkt des Operationsplan Deutschland ist die Beantwortung der Frage, wie die Bundesrepublik den geplanten Aufmarsch und die Versorgung verbündeter als auch eigener Streitkräfte im Bündnisfall gewährleisten kann. Entsprechend der Planungen der NATO müssen hierbei Hunderttausende Soldatinnen und Soldaten mit unterschiedlichen Bereitschaftsgraden durchgängig logistisch und medizinisch versorgt sowie geschützt werden. […] Dies umfasst Unterstützungsleistungen bei Schutz und Sicherung, Verkehrsleitung, Transport und Umschlag auf Straße, Schiene sowie in See- und Flughäfen, Unterbringung und Verpflegung, Betankung und Instandhaltung, medizinischer Versorgung bis hin zur Rechtsberatung. Diese Aufgabe ist – ohne langen Vorlauf und über lange Zeit – nur mit den Leistungen zivil-gewerblicher Partner sicherzustellen.“ (Bundeswehr o.J.)

Es geht also vor allem um den Aufmarsch der NATO von Westen gen Osten, wofür Deutschland nördlich der Alpen der zentrale Knoten ist, durch den alles durch muss, danach kommen Nord- und Ostsee. Konkrete Manöver geben dann einen kleinen Einblick in die möglichen Rollen nicht-militärischer Akteure: In einer Teilübung von „Steadfast Defender“ zog z.B. im September 2025 eine Bundeswehr-Brigade nach Litauen und machte dabei Rast in Prenzlau (Brandenburg). Unter dem Generalunternehmer Rheinmetall gab es dann dort einen bewaffneten zivilen Sicherheitsdienst, der das Gelände bewachte sowie zivile Angestellte, die die LKWs betankten und warteten; es gab einen zivilen Caterer und es gab zivile Firmen, die Zelte und Betten zur Verfügung stellten, weil sich die eigene Logistik im Kriegsfall oder in der Vorbereitung davon in den Plänen der Bundeswehr bereits in Polen, in Litauen oder andernorts entlang der Frontlinie befände.

Wichtig ist, dass nicht nur der reibungslosen Verlegung an die Ostfront, sondern auch den Rücktransporten ins Hinterland große Bedeutung beigemessen wird: Von Westen müssen also NATO-Truppen, Gerät, deren Versorgungsgüter wie Treibstoff, Essen, Munition usw. nach Osten und umgekehrt müssen verwundete und tote Soldat*innen oder zum Beispiel auch Kriegsgefangene gen Westen zurücktransportiert werden.

Arbeitsgruppen

Was die im OPLAN konkret adressierten Themenfelder anbelangt, hat „Frag den Staat“ ziemlich hartnäckig nachgebohrt. Bekommen haben sie nicht allzu viel, aber doch einen Flyer, der sieben Arbeitsgruppen auflistet, deren Themen augenscheinlich im Operationsplan ausgearbeitet wurden (Frag den Staat 2024).

AG1 „Definition ziviler Unterstützungsbedarfe“: Was kann die zivile Seite für die Bundeswehr tun?

AG2 „Lebens- und verteidigungswichtige Strukturen“: Was ist allgemeine kritische Infrastruktur? Was ist zivile Infrastruktur, die für das Militär wichtig ist? Und was ist militärische Infrastruktur, die speziell geschützt werden muss – das ist der Teil, der für den Operationsplan Deutschland besonders wichtig ist.

AG3 „Führungsfähigkeit und gesamtstaatliches Lagebild“: Deutschland hat als föderaler Staat im Gegensatz zum Militär im Zivilbereich keine geraden Befehlswege. Es geht also darum, wie eine Befehlskette etabliert werden kann – auch wenn es diese Strukturen eigentlich nicht gibt –, die irgendwie aus Berlin den Kommunen sagen kann, was sie zu tun haben. Wie es gelöst werden soll, ist unklar, aber auf jeden Fall wird sich fleißig darüber Gedanken gemacht. – Dies wurde auch noch einmal im Januar 2026 deutlich, als über ein vom Militär erarbeitetes Eckpunktepapier „Zivile Komplementärplanungen zum Oplan Deu“ berichtet wurde. Dabei handele es sich um „eine Art Checkliste für die Länder als Vorbereitung für den Ernstfall“, in dem unter anderem folgender Bedarf angemeldet worden sein soll:

„Klare Befehlsketten werden künftig wichtiger. Auf der zivilen Seite muss klar sein, welche Instanz beim Bund im Spannungs- und Verteidigungsfall als ‚Kommandobehörde‘ den Ländern gegenüber weisungsbefugt ist. Damit verbunden sein muss laut dem Papier die Benennung von Verantwortlichen in den Bundesministerien und den nachgelagerten Behörden. Wesentlich sind auch weitere Abstimmungen mit den Bundesbehörden, Ländern und Kommunen. Jede Stelle muss wissen, was im Krisen- oder Kriegsfall in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegt, etwa wenn es darum geht, Straßen und Kreuzungen freizuhalten für Militärkonvois, oder bei der Aktivierung von Personal und Ressourcen.“(Klein/Stenglin 2026).

AG4 „Personal und Gesundheit“: Die im Flyer aufgelisteten Bereiche für diese Arbeitsgruppe umfassen „Wehrersatzwesen“; „Kriegsgefangenenwesen“; „Gefallene“; „Fluchtbewegungen“; „Betreuung und Fürsorge“; „psychosoziale Unterstützung“; „Gesundheitsversorgung“.

AG5 „Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsleitung“: Dazu im Flyer: „Die AG thematisiert die Ertüchtigung der nationalen Verkehrsinfrastruktur und die Erhöhung ihrer Widerstandsfähigkeit mit dem Ziel, in Krise und Konflikt den militärischen Anforderungen unter Berücksichtigung der zivilen Herausforderungen gerecht werden zu können.“

AG6 „Military Mobility“: Die Truppen müssen auch Grenzen überqueren, weshalb sich unter anderem über Dinge wie Zollkontrollen Gedanken gemacht wird. Es geht um die „Vereinfachung, Standardisierung und Beschleunigung von Verfahren sowie die Modernisierung von Infrastruktur, um Truppen und Material schneller grenzüberschreitend verlegen zu können“.

AG7: „Strategische Kommunikation“: Man könnte dazu auch Propaganda sagen, also wie adressiert man die Bevölkerung so, dass sie gefälligst irgendwie an diesem Operationsplan Deutschland mitarbeitet? Da das Dokument geheim ist, wissen wir nicht, ob diese Strategische Kommunikation im Sinne des Operationsplans jetzt schon stattfindet oder erst wenn Fall X oder Y ausgerufen wird, von dem wir dann aber möglicherweise auch gar nichts mitbekommen. Jedenfalls wird sich hier auf höchster Regierungsebene Gedanken darüber gemacht, wie man die Bevölkerung propagandistisch adressiert, um sie ins Glied zu rücken.

OPLAN-Heimatschutztruppe

Von militärischer Seite ist auf oberster Ebene das Operative Führungskommando in Berlin für den OPLAN zuständig, das mit Bundesregierung und NATO kommuniziert. Ihm unterstellt gibt es Landeskommandos in allen Landeshauptstädten, die mit den Landesregierungen und deren Behörden in Kontakt stehen. Und unterhalb davon, weitestgehend aus der Reserve besetzt, existieren Kreis- und Bezirksverbindungskommandos, das heißt, in jedem Kreis, in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Regierungsbezirk gibt es ein kleines Bundeswehrkommando, das sozusagen ebenengerecht mit den jeweiligen Behörden kommuniziert, um im Fall der Fälle das auch alles irgendwie gangbar zu machen.

Neben diesen organisierenden gibt es auch noch ausführende Kräfte bei der Bundeswehr. Das ist der sogenannte Heimatschutz, der gerade massiv ausgebaut wird. Aktuell gibt es sechs Regimenter, zusammen 500 aktive Soldat*innen und um die 6.000 Reservistinnen und Reservisten, die dafür da sind, mit der Waffe ebendiese militärrelevante Infrastruktur in Deutschland zu schützen. Kürzlich kündigte der scheidende Heeresinspekteur Alfons Mais aber an, er sehe für die Heimatschutztruppe einen Bedarf von 9.500 Aktiven sowie 138.000 Reservistinnen und Reservisten, die – wie auch immer das gehen soll – bis 2029 zur Verfügung stehen müssten (Boes 2025). Damit würden genug Truppen zur Verfügung stehen, um den permanenten Quasi-Ernstfall gegen alle Eventualitäten militärisch abzusichern – erklärtermaßen auch gegen Proteste aus der Friedensbewegung (Jokisch 2025).

Quellen und weiterführende Informationen:

Operatives Führungskommando der Bundeswehr: Operationsplan Deutschland. Ein militärisches Kernelement an der Gesamtverteidigung, bundeswehr.de, o.J. .

Operatives Führungskommando der Bundeswehr: Operationsplan Deutschland. Eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bundeswehr.de, September 2025.

FAZ: „Im Frieden befinden wir uns schon lange nicht mehr“, faz.net, 22.4.2024.

Bundeswehrtagung 2025: Russland hat Deutschland im Visier – was macht die Bundeswehr? bundeswehr.de, 07.11.2025.

Führungsakademie der Bundeswehr: Gesamtverteidigung Deutschland. Ein gemeinsamer Auftrag für unsere Gesellschaft, bundeswehr.de, Juni 2025.

Frag den Staat: Anfrage #322581. Die Zitate in diesem Kapitel stammen aus dem Flyer, der dort in der Korrespondenz abrufbar ist.

Klein, Lisa-Martina/ Stenglin, Wilhelmine: Oplan Deutschland: Das steht in der Checkliste für die Länder zur Vorbereitung auf den Bündnisfall, Security.Table #389, 21. Januar 2026).

Boes, Stefan Axel: Mehr Heer muss her: Personalaufwuchs und Heimatschutz, Hardthöhenkurier, 20.9.2025.

Jokisch, Jonathan: Militärische Mobilität – Korridore der Aufrüstung, IMI-Studie 2025/05.

Wir danken der Informationsstelle Militarisierung e.V. (IMI) und dem Autor Martin Kirsch für die Möglichkeit der Zweitveröffentlichung. Die Analyse erschien zuerst in der März-Ausgabe des IMI-Magazins Ausdruck, in dem unter anderem die Beiträge des IMI-Kongresses „Militärrepublik verweigern!“ (November 2025) versammelt sind. Wir empfehlen nachhaltig die Lektüre – oder das Nachhören der Konferenz-Beiträge. Text und Ton finden sich auf der Webseite der IMI e.V. .

Die Analyse von Martin Kirsch ergänzte die IMI e.V. online mit kursorischen Einblicken in den OPLAN – Grünbuch ZMZ 4.0:

Die „besten“ Einblicke in den geheimen Operationsplan Deutschland (OPLAN) liefert das „Grünbuch Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) 4.0“, das vom „Zukunftsforum öffentliche Sicherheit“ (Zoes) herausgegeben wurde. In dem explizit am OPLAN angelehnten Dokument, an dem auch mehrere Bundestagsabgeordnete mitgewirkt hatten, wird ein Szenario im Jahr 2030 durchgespielt, in dem sich die Konflikte mit Russland weiter verschärfen und die NATO auf ein russisches Manöver mit der Verlegung von 60.000 Soldat*innen (u.a. 10. Panzerdivision) an die Ostflanke reagiert.

Auffällig ist, dass auch dem Verwundetentransport im Ernstfall darin große Aufmerksamkeit gewidmet wird: „Die im Falle einer militärischen Eskalation in Form von Kampfhandlungen darüber hinaus entstehenden Bedarfe der Bundeswehr sind der Zeitschrift Wehrmedizin und Wehrpharmazie (2/2023, Kohl. M. et. al.. S. 38. ff.) zu entnehmen. Danach ist mit bis zu 1.000 Patientinnen und Patienten pro Tag zu rechnen, von denen 33,6 Prozent intensivpflichtig, 22 Prozent vermehrt pflegebedürftig und 44,4 Prozent leichter verletzt sind.

Die Autoren attestieren eine gravierende ‚hintere Transportlücke‘ für den strategischen Patiententransport. (StratMedEvac) und kommen unter anderem zu dem Fazit, dass es in der konkreten operativen Planung ein Zusammenwirken von militärischen und zivilen Kräften erforderlich sei.“ Dementsprechend wird auch die Bedeutung der Krankenhäuser hervorgehoben: „Gesamtverteidigung als Aufgabe der Zivilgesellschaft und der Bundeswehr bedeutet für alle Akteure im Gesundheitswesen, ihren Beitrag zu leisten und am Bedarf der Streitkräfte zu planen […]. Die Wirksamkeit dieser Absicherung ist auch eine grundlegende Voraussetzung für die Motivation und das Vertrauen der eingesetzten Kräfte. […] Nun ist es aber so, dass in Deutschland die Versorgung von Kriegsverletzungen nicht Teil der chirurgischen Ausbildung ist. In den USA hingegen rotieren […] pro Jahr 50.000 Ärztinnen und Ärzte in die Militärkrankenhäuser. Dies wird staatlich finanziert.“

Viel Raum erhält auch der Umgang mit Demonstrant*innen, deren Rechte in einer Art und Weise gewahrt werden sollen, dass sie den reibungslosen Transport von Kämpfer*innen und Kriegsgerät möglichst nicht behindern: „Schutz von Versammlungs- und Demonstrationslagen: Die sicherheitspolitische Lage (Truppenbewegung) und die sich daraus ergebenden Folgen werden zu einer Steigerung des Versammlungs- und Demonstrationsgeschehens führen, das durch die Polizeien zu schützen ist und daher deren Einsatzkräfte bindet.“ Vorrangig soll dies Sache der Polizei sein – aber nicht ausschließlich, wie aus dieser Forderung ersichtlich ist: „Schaffung niederschwelliger ordnungspolizeilicher Befugnisse für Militärpolizei-Feldjäger, wie etwa Aussprechen von Platzverweisen, Datenabfragen bei Behörden.“

Zentrale Elemente des OPLANs werden bereits eingeübt, zum Beispiel Anfang 2026 im Manöver „Quadriga 2026“, in dem unter anderem der Verletztentransport trainiert wurde. Der Umgang mit Demonstrant*innen war wiederum ein Gegenstand von „Red Storm Bravo“ im September 2025. Zum zugrundeliegenden Szenario schrieb die Bundesregierung in Drucksache 21/1521: „Der Übung liegt ein fiktives, auf Artikel 4 des Nordatlantikvertrages basierendes Szenario zugrunde. Der Umgang mit zivilen Protesten wird dargestellt und geübt.“

Quelle: Zivil-Militärische Zusammenarbeit 4.0 im militärischen Krisenfall. Eine Situationsbeschreibung, Analyse und Handlungsempfehlungen, Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e.V., 2. Auflage, März 2025.

Erstveröffentlicht auf kritsich-lesen.de
Planungen der Militärs für die Heimatfront

Wir bedanken uns für den auf CC gestellten Beitrag.

Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG)

Was den abhängig beschäftigten Menschen im Spannungs- und Verteidigungsfall so alles blühen kann

Vom GEWERKSCHFTSFORUM DORTMUND

Das Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) ist kaum einem Menschen bekannt. Dabei gibt es das ASG schon seit 1968, zu Zeiten der Notstandsgesetzgebung und es kam noch nie zur Anwendung. Das Gesetz wurde im Frühjahr 2025 noch von der Scholz-Regierung überarbeitet.

Es gilt nur im Spannungs- und Verteidigungsfall und damit es greift, muss der Bundestag diesen Ernstfall mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen. Dann ermöglicht es z.B. die „Verpflichtung in Arbeitsverhältnisse“ und eine „Beschränkung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen“ zu verhängen. Möchte etwa eine Krankenschwester im Spannungsfall kündigen, würde die Agentur für Arbeit auf Grundlage des ASG prüfen, ob sie die Kündigung „unterbindet“. Äußerst brisant ist auch die Rolle, die den Gewerkschaften in dem Spannungs- und Verteidigungsfall zugedacht ist, so sollen dann regionale Unternehmerverbände und Gewerkschaften als „Sozialpartner“ in sogenannte Arbeitskräfteausschüsse eingebunden werden, die über die Zuweisung, Bindung und Einsatz von Arbeitskräften mitentscheiden.

Die von den DGB-Gewerkschaften so hochgehaltene Sozialpartnerschaft wird in die militärische Zwangsarchitektur überführt, die Interessenvertretung zur staatlichen Mobilmachung genutzt und die Kriegsvorbereitung greift praktisch in Betriebe, Tarifverhältnisse und kollektive Rechte ein.

Arbeitssicherstellungsgesetz und seine kürzliche „Modernisierung“

Das ASG soll dazu dienen, lebenswichtige Funktionen der öffentlichen Daseinsvorsorge und der militärischen Verteidigung sicherzustellen, indem es die freie Wahl des Arbeitsplatzes (Art. 12 GG) einschränkt, wenn notwendige Leistungen nicht freiwillig erbracht werden können.

Es soll die Sicherung der Arbeitskraft für militärische und zivile Verteidigungszwecke, z.B. im Gesundheitswesen oder bei der Sicherung kritischer Infrastruktur gewährleisten. Die freie Arbeitsplatzwahl hat zwar grundgesetzlich gesichert Vorrang, doch Verpflichtungen dürfen erfolgen, wenn die Freiwilligkeit nicht ausreicht. So kann beispielsweise die Kündigung von Arbeitsverhältnissen eingeschränkt und Personen in bestimmten Arbeitsverhältnissen (z.B. Wehrpflichtige, Frauen im Sanitätswesen) verpflichtet werden.

Auch sind die Aufgaben der Agentur für Arbeit auf Grundlage des Gesetzes festgelegt. So erfasst und koordiniert sie den Personalbedarf für „lebens- und verteidigungswichtige Aufgaben“ und vermittelt gezielt Arbeitskräfte auf Anforderung der Betriebe.

Nach dem Gesetz können Beschäftigte demnach von der Agentur für Arbeit davon abgehalten werden, ihren Job zu kündigen oder sie können dazu verpflichtet werden, einen anderen, relevanteren Job zu übernehmen. Das ASG ist deshalb ein scharfes Schwert, weil es Grundrechte einschränken kann, vor allem das Recht auf freie Berufswahl, das im Grundgesetz verankert ist.

Eine Krankenschwester, die hauptsächlich schwer Verwundete und Verletze versorgen muss, könnte daran gehindert werden, ihren Job zu kündigen. Andererseits könnte ein Friseur, der einen Lkw-Führerschein besitzt, „versetzt“ werden, um als Lastwagenfahrer die Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen.

Die Agentur kann nur deutsche Staatsbürger für neue Arbeitsstellen verpflichten. Aber von einer Kündigung kann das Amt alle Beschäftigten abhalten, auch die, die keinen deutschen Pass haben. Unklar ist noch, wie die Sanktionen aussehen werden, wenn jemand den Dienst verweigert und eine zugewiesene Stelle nicht antritt.

Es ist das erste Mal, dass sich die Arbeitsagentur überhaupt mit dem ASG und seiner konkreten Umsetzung befasst.

Kurz vor dem Ende der Ampelkoalition brachte der alte wie auch neue Verteidigungsminister Boris Pistorius am 23.10.2024 das „Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr“ ein. Unter dem Radar der öffentlichen Berichterstattung wurde es am 31.01.2025 vom Bundestag beschlossen. Wie der Titel dieses Gesetzes verrät, werden verschiedene Gesetze und Vorschriften für die Bundeswehr weiter auf die Kriegswirtschaft getrimmt. Zum ASG ändert dieses Gesetz insbesondere den Anwendungsbereich durch eine Ausweitung der Gesellschaften, Betriebe und anderen Einrichtungen, für die Arbeitskräfte nach dem ASG zwangsverpflichtet werden können.

Besonderer Wert wird daraufgelegt, dass auch alle Betriebe erfasst werden, die „Leistungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit oder der Sicherheit der Informationstechnik gegenüber Betrieben oder Dienststellen“ erbringen, welche sonst im ASG als Anwendungsbereich genannt sind.

In dem überarbeiteten ASG brauchte die Zwangsverpflichtung für wehrpflichtige Männer und auch eine Zwangsverpflichtung für Frauen zwischen dem 18. und 55. Lebensjahr nicht mehr geändert werden. Es steht von Anfang an, seit 1968 also, im ASG.  Eine Zwangsverpflichtung für Frauen ist allerdings nur im „zivilen Sanitäts- oder Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation“ vorgesehen.

Arbeitssicherungsstellungsgesetz in der aktuellen Praxis
a). Grundsatzvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Im November 2024 wurde eine neue Grundsatzvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und der BA mit dem Titel „Gemeinsam für eine starke Bundeswehr: Die Zeitenwende personell gestalten“ getroffen. Demnach soll die BA in ihrer Beratung „Interessierten“ künftig sämtliche Berufsfelder der Bundeswehr präsentieren.

Den Vertrag unterzeichneten Minister Pistorius und die BA-Vorstandsvorsitzende Andrea Nahles. Dem Inhalt nach sollen „soldatische Aufgaben als berufliche Perspektive gezeigt werden“, erklärte Pistorius. Die Vereinbarung stütze sich auf die „guten Erfahrungen der bisherigen Kooperation“, insbesondere im Bereich der zivilen Personalgewinnung und der zivilberuflichen Eingliederung.

Im Fokus der neuen Vereinbarung steht nun aber besonders die Unterstützung der militärischen Personalgewinnung zur „Ertüchtigung der Streitkräfte im Geiste der ›Zeitenwende‹ durch die BA“. Vor allem geht es darum, den von Pistorius geplanten „Aufwuchs“ bei der Truppenstärke um gut 20.000 Personen „zeitgerecht“ zu bewerkstelligen.

BA und Bundeswehr wollen mit der neuen Vereinbarung „weiterhin im wichtigen Bereich der beruflichen Qualifizierung und Eingliederung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in den Arbeitsmarkt“ kooperieren und so „zielgerichtet auch den Fachkräftebedarf“ der Wirtschaft decken.

Explizit sollen von der BA laut der Vereinbarung „arbeitsuchende und arbeitslose Bewerbende auf offene militärische und zivile Stellen der Bundeswehr“ vermittelt werden.

Parallel dazu ist das Ziel, die Beratung der BA für „einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten nach dem Ende des aktiven Dienstes mit dem Ziel der beruflichen Integration“ zu verbessern.

Insgesamt gesehen soll die Intensivierung der Zusammenarbeit „ein Ergebnis der grundlegend veränderten Sicherheitslage in Europa in Folge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine“ sein, teilt das BMVg mit.

Die Bundeswehr soll „Garant für die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands im Kontext von Nato und EU“ zur Verteidigung „auf deutschem Hoheitsgebiet“ wie auch „im Bündnisgebiet“ in der Lage sein. Aus diesem Kernauftrag leite sich der Bedarf an militärischem und zivilem Personal ab, so die Grundsatzvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundesagentur für Arbeit.

b). Bundeswehrmanöver Red Storm Bravo und Agenturen für Arbeit

Nach Ansicht der Kriegstreiber ist der Ernstfall eine gesamtstaatliche, sogar eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dann sind nicht nur Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei und THW zuständig, auch alle Unternehmen, die in irgendeiner Weise für das Funktionieren von Staat und Gesellschaft relevant sind, sind dann gefragte Partner.

Die einzelne Agentur für Arbeit übernimmt eine wichtige Rolle: Sie ist im Verteidigungsfall dafür verantwortlich, dass kritische Jobs, die z.B. für die Versorgung der Bevölkerung wichtig sind, personell besetzt bleiben oder besetzt werden. Die Agentur und ihre Angestellten sollen gewährleisten, dass lebenswichtige Aufgaben auch in Zeiten von Krieg für Deutschland erledigt werden.

Die Liste der betroffenen Branchen in denen diese Unternehmen arbeiten ist lang: Wasserwerke, Energieversorger, Abfallunternehmen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Mineralölunternehmen und Verkehrsbetriebe, Transportunternehmen, Nachrichtenmedien und Telefonanbieter gehören auch dazu.

Betroffen sind alle möglichen Berufe: Netztechniker, Bäcker, Metzger, Wassermeister, Logistiker, IT-Systemadministratoren, Lokführer, Lehrer, Busfahrer, Fluglotsen, Pflegekräfte, Ärzte, Rettungssanitäter, Apotheker, Müllwerker, Verwaltungsbeamte, Redakteure, Labormitarbeiter, Techniker bei der Rundfunkübertragung usw.

Wie das in der Praxis klappt, sollte sich im September 2025 zeigen, damals beteiligte sich die Agentur für Arbeit mit 75 Personen im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit am Bundeswehrmanöver Red Storm Bravo in Hamburg. Das Manöver war eine „von der Bundeswehr geführte regionale Verteidigungsübung unter Beteiligung von Behörden, weiteren staatlichen Institutionen, privaten Organisationen und Hamburger Unternehmen, um gemeinsam und gesamtstaatlich die Verteidigungsfähigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg zu erhöhen“. Die Agentur für Arbeit testete im Rahmen von Red Storm Bravo – nach Angaben der Bundeswehr „erstmalig“ – die Anwendung des Gesetzes.

Die Bundeswehr weiter: „In so einer Ausnahmesituation muss vieles schnell, koordiniert und zuverlässig funktionieren, vor allem auch der Einsatz von Arbeitskräften in kritischen Bereichen wie Versorgung, Infrastruktur, Gesundheit und Verwaltung. Beim Bundeswehrmanöver Red Storm Bravo war vor Ort die Agentur für Arbeit Hamburg, zuständig.

Die Agentur für Arbeit übernahm dabei eine zentrale Rolle:

  • Sie erfasst und koordiniert den Personalbedarf lebens- und verteidigungswichtiger Aufgaben,
  • Sie vermittelt dort gezielt Arbeitskräfte – auf Anforderung der zuständigen Betriebe,
  • Sie sorgt für geordnete Verfahren und Rechtssicherheit

und sie informiert – frühzeitig, transparent und verlässlich.“

Das Manöver zeigte die zukünftigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit und der örtlichen Agenturen: Die Besetzung von freiwerdenden Stellen in den für die „Verteidigung  relevanten und notwendigen Branchen“, sowie den jetzt schon steigenden Bedarf bei Rüstungskonzernen oder Treibstoffproduzenten aufzufüllen.

Nicht nur Bundeswehrangehörige und Beschäftigte aus dem Gesundheitssektor sind vom Kriegsfall betroffen. Wenn sich die Kriegstreiber zu einem dritten Weltkrieg gezwungen sehen, hängt das Leben der unteren Schichten daran, ob als Beschäftigte bei der Müllabfuhr oder in der Bäckerei.

Gefordert werden eine stabile Heimatfront, die Gewährleistung der Munitionsherstellung und eine funktionierende Wirtschaft.

Und die Gewerkschaften?

Dazu schrieb neulich Andreas Buderus an dieser Stelle:

„Besonders brisant ist beispielsweise auch die Rolle, die den Gewerkschaften in diesem Zusammenhang zugedacht ist. Im Rahmen des ASG sollen regionale Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften als „Sozialpartner“ in sogenannte ´Arbeitskräfteausschüsse´ eingebunden werden, die über Zuweisung, Bindung und Einsatz von Arbeitskräften mitentscheiden. Sozialpartnerschaft wird so in eine – seit dem Gesetz zum „Vaterländischen Hilfsdienst“ von 1916 bekannte militärische Zwankgsarchitektur überführt: von Interessenvertretung über Burgfrieden zu Mitverwaltung staatlicher Mobilmachung. Kriegsvorbereitung greift damit unmittelbar in Betriebe, Tarifverhältnisse und kollektive Rechte ein.

Wehrdienst, Pflichtdienste und Zwangsverpflichtungen sind unter diesen Bedingungen keine isolierten Maßnahmen, die nur einzelne Altersgruppen betreffen. Sie wirken direkt am Arbeitsplatz, in Ausbildung und Beruf, in der Organisation gesellschaftlicher Arbeit. Kriegsvorbereitung bedeutet nicht nur Militarisierung nach außen, sondern autoritäre Umstrukturierung nach innen.

Historisch ist diese Entwicklung keineswegs neu. In der Auseinandersetzung um die Notstandsgesetze von 1968 stellten sich der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften öffentlich gegen jede verfassungsändernde Gesetzgebung, die Grundrechte einschränkt und bereits in Friedenszeiten die verpflichtende Inanspruchnahme großer Teile der Bevölkerung ermöglicht. Gerade im Vergleich dazu wird jedoch der Bruch zur gegenwärtigen Praxis des DGB und seiner Mitgliedsgewerk- schaften sichtbar: Antimilitaristische Positionen existieren in den Gewerkschaften weiterhin – doch sie sind heute Minderheitenpositionen. Initiativen wie „Sagt NEIN!“ und Teile der Gewerkschaftsjugend halten an den antimilitaristischen, antifaschistischen und internationalistischen Grundsätzen der Satzungen und Programme fest, während die gewerkschaftlichen Apparate und Leitungsgremien weitgehend schweigen – trotz konkreter Vorbereitungen zur Anwendung des ASG und trotz des fortschreitenden Ausbaus zivil-militärischer Zusammenarbeit.“

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Quellen: ASG, Bundeswehr, Bundesagentur für Arbeit, Bündnis „Kein NATO-Hafen“, Die Linke Hamburg, perspektive oneline, Andreas Buderus

Bildbearbeitung: L.N.

Erstveröffentlicht im Gewerkschaftsforum Dortmund am 11.7. 2026
ASG

Wir danken für das Publikationsrecht.

Praxishandbuch Selbstverwaltung


Rechtsformen und Finanzierung für die Gründung von Kollektivbetrieben und Hausprojekten

Von Werner Ruhoff

Wie kann mensch sich eine andere Art des Wirtschaftens als die des „ewigen“ Geldvermehrens mit den sozialen und ökologischen Verwerfungen vorstellen? Das nachhaltige Anliegen der Autorin Elisabeth Voss ist die Vermittlung ihrer Erfahrungen und ihres Wissens aus der bunten Welt solidarischer Praktiken des Wirtschaftens, um die Entstehung neuer Unternehmen der Solidarischen Ökonomie zu unterstützen. In der von Kapitalverhältnissen beherrschten Gesellschaft erfüllt das Mittel der Befriedigung und Weckung von Bedürfnissen den Zweck einer endlosen Profitproduktion. Bei den Praktiken des alternativen Wirtschaftens ist der Zweck eine materielle, soziale und idelle Befriedigung ihrer Teilnehmer*innen.

Das Geld dient als Mittel zur Erfüllung dieses Zwecks, soweit die Praktizierenden das Geld nicht durch geldlose Beziehungen ersetzen wollen oder können. Die Autorin ist gelernte Betriebswirtin und hat mit ihrer praktischen Tätigkeit und ihrem journalistischen Schaffen einen reichen Erfahrungsschatz aus selbstverwalteten Strukturen und Netzwerken angesammelt. Während meiner Zeit in Köln-Mülheim nach der Jahrtausendwende beriet Elisabeth Voss uns während der kollektiven Planung für den Aufbau einer im Stadtteil zu verankernden Genossenschaft. Viele Jahre gehörte sie dem Herausgeberkollektiv der Zeitung Contraste, einem Organ für Selbstverwaltung, an. Die Autorin äußert sich in Beiträgen verschiedener Publikationen zu solidarischen Projekten und zur Frage einer demokratisch und ökologisch strukturierten Wirtschaft. Sie veranstaltet Seminare und hält Vorträge. Der Schwerpunkt ihres Interesses gilt einer Solidarischen Ökonomie, zu dem sie einen ausführlichen Wegweiser verfasste, den es inzwischen in zweiter, erweiteter Auflage gibt.

Ende 2025 erschien ihr neues Buch, das als ein Standard- und Nachschlagewerk für Menschen betrachtet werden kann, die Rat suchen, wenn sie ein selbstverwaltetes Unternehmen gründen wollen. Die Zielgruppen des fast 500 Seiten umfassenden Buches mit dem Titel Praxishandbuch Selbstverwaltung sind – so steht es im Vorwort – „die Gründer*innen von Kollektivbetrieben und Hausprojekten.“ In der Einleitung erläutert die Autorin ihr Verständnis von „Solidarischen Ökonomien“. Dazu zählt sie neben den Genossenschaften auch Care, Commons, feministiche Ökonomie und das Konzept Degrowth auf. Ihr geht es darum, dass sich solche „Alternativen zur herrschenden Ausbeutungsökonomie“ vermehren. Wesentliches Element solcher Alternativen ist, dass es nicht um eine persönliche Bereicherung auf Kosten anderer Menschen geht, sondern „um die Herstellung des Lebensnotwendigen, um ein gutes Leben für alle zu ermöglichen.“

Das Buch behandelt Projekte demokratischer Selbstverwaltung in Form von kollektiven Unternehmen in unterschiedlichen Rechtsformen. Dass solche Rechtsformen ebenso wie die kapitalistische Wirtschaft und anonyme Märkte auch für Alternativbetriebe die Rahmenbedingungen stellen, deutet auf die altbekannte Frage hin, ob es ein richtiges Leben im falschen geben kann. Haben Solidarische Ökonomien das Potenzial zur positiven gesellschaftlichen Veränderung, oder sind sie nur Lückenfüller, wo das System soziale Leerstellen und Nöte verursacht? Die Autorin weist darauf hin, dass alternative Betriebe soziale Kämpfe nicht überflüssig machen. Dass eine solidarische Ökonomie von einer Wahlmöglichkeit zur Notwendigkeit werden könnte, bringt die Autorin mit den „zunehmenden Krisen und Kriegsgefahren“ hinsichtlich der aktuellen Weltsituation in Verbindung.

Das Buch ist mit der Einleitung in zwölf Kapitel gegliedert. Das beginnt mit Anregungen zur Kommunikation und Zusammenarbeit im Spannungsbogen möglicher Gruppenkonflikte. Im dritten Kapitel heißt es, dass die Rechtsform dem Projekt dient und nicht umgekehrt. Es geht um inhaltliche Fragen der Gruppenarchitektur, um Ziele, Qualifikationen, Räumlichkeiten und Zugehörigkeit; ebenso um die finanziellen Grundlagen und deren Quellen.

Ab dem vierten Kapitel geht es ans Eingemachte rechtlicher Fragen. Hier werden Grundbegriffe erläutert, und im fünften Kapitel werden Unternehmensformen vorgestellt. Dabei geht es u.a. um die Klärung, was Personengesellschaften und juristische Personen sind. Wichtig sind die Darstellungen der Haftungsbedingungen. Da die Aktiengesellschaft ausdrücklich auf die Vermehrung der Aktionärsvermögen ausgerichtet ist, wird diese Rechtsform nicht erklärt. Das sechste Kapitel behandelt die Rechtsform und Besonderheit der Genossenschaften.

Die Frage der Gemeinnützigkeit wird hinsichtlich der Zwecke und Steuern in Kapitel sieben beleuchtet. Finanzen und Grundbegriffe betriebswirtschaftlicher Kategorien werden im darauf folgenden Kapitel verständlich dargestellt, ebenso die Frage der Buchführung, der Steuern und Versicherungen. Zur Frage der im Kapitel Zehn erörterten Motivation, im Kollektivbetrieb zu arbeiten, gehört die eigentlich zentrale Bedeutung der Empfänger der Arbeit, eben der Kund*innen, die hier meines Erachtens zu kurz gekommen ist.

Wenn ich meine Produkte am Markt verkaufen muss, wie kann das Kollektiv seine Chancen und Risiken einschätzen? Wer hilft dabei, eine realistische Einschätzung zu gewinnen? Welche Einschätzungen, Erfahrungen bringen die Gründer*innen dazu selbst ein? Oder beschränkt sich das Kollektiv auf ihm vertraute Abnehmer*innen im politischen Freundeskreis oder in einem alternatven Netzwerk? Hier hätten ausführlichere Darstellungen der Bedeutung dieses Problems mehr Raum geben können.

Die elfte Kapitel dreht sich um alle Fragen, in ein Hausprojekt einzusteigen. Angefangen bei den Gründen gemeinschaftlichen Wohnens über den Erwerb oder den Bau eines Hauses und der Finanzierung, werden die Rechtsformen kollektiver Wohnprojekte erläutert. Es werden Projekte vorgestellt, u.a. das Mietshäuser-Syndikat oder die in Berlin-Kreuzberg ansässige Regenbogenfabrik.

Inzwischen gibt es zwar keine spektakulären Häuserbesetzungen mehr, aber in Anbetracht der akuten Wohnungslosigkeit vieler Menschen könnte die Erwähnung der Hausbesetzungen eine Anregung auf dem Feld sozialer Kämpfe sein. Das letzte Kapitel beschäftigt sich noch einmal mit speziellen Aspekten der in Kapitel fünf und sechs behandelten Unternehmensformen.

Wie passt eine Personengesellschaft oder Gmbh beispielsweise, ein Verein oder die Genossenschaft zum geplanten Vorhaben bzw. Projekt? Dazu gehören Fragen, wer in welcher Art am geplanten Projekt beteiligt werden soll und in welchem Ausmaß ist das mit wem zu finanzieren, woraus auch resultiert, dass es Beteiligte mit unterscheidbarer Bedeutung geben kann. Des Weiteren: wer ist vertretungsberechtigt? Benötigt mensch eine gesonderte Geschäftsführung bzw. einen Vorstand und einen Aufsichtsrat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen?

Auch die finanzielle Haftung wird noch einmal in den Zusammenhang mit der zu wählenden Rechtsform erwähnt. Die „einfachen Gesellschafter*innen oder Mitglieder“ von Gmbhs und Genossenschaften haften mit ihren Einlagen. Wenn sie „von der Haftung befreit“ befreit sind, wie es am Anfang des zwölften Kapitels heißt, kann das missverstanden werden. Gemeint ist wohl, dass diese Personen nicht über ihre Kapitaleinlagen und die Bestimmungen der Satzung hinaus haften und sie von den „Verpflichtungen und Haftungsrisiken“ der Geschäftsführung und des Vorstandes befreit sind. In den Kapiteln fünf und sechs sind die Haftungsbedingungen konkret erläutert.

Das Werk entählt einen umfangreichen Anhang, u.a. mit zahlreichen Internetadressen. Der Text ist gut, verständlich geschrieben und mit wertvollen Hinweisen versehen; auch bezüglich des gegenseitigen Umgangs und der respektvollen Achtsamkeit miteinander. Für Menschen, die beabsichtigen, ein selbstverwaltetes Unternehmen zu gründen, erfüllt es den Zweck, sich kundig zu machen und mit gezielten Fragestellungen bei Rechtsberatern und Kreditinstituten im Bedarfsfall aufzutreten. Darüber hinaus ist es ein Nachschlagewerk bei auftretenden Fragen, die sich im Verlauf des Gründungsprozesses und danach ergeben.

Autorin: Elisabeth Voss – 475 Seiten; 39 € – Transcript Verlag 2025

Wir danken Autorin und Rezensenten.

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