Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG)

Was den abhängig beschäftigten Menschen im Spannungs- und Verteidigungsfall so alles blühen kann

Vom GEWERKSCHFTSFORUM DORTMUND

Das Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) ist kaum einem Menschen bekannt. Dabei gibt es das ASG schon seit 1968, zu Zeiten der Notstandsgesetzgebung und es kam noch nie zur Anwendung. Das Gesetz wurde im Frühjahr 2025 noch von der Scholz-Regierung überarbeitet.

Es gilt nur im Spannungs- und Verteidigungsfall und damit es greift, muss der Bundestag diesen Ernstfall mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen. Dann ermöglicht es z.B. die „Verpflichtung in Arbeitsverhältnisse“ und eine „Beschränkung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen“ zu verhängen. Möchte etwa eine Krankenschwester im Spannungsfall kündigen, würde die Agentur für Arbeit auf Grundlage des ASG prüfen, ob sie die Kündigung „unterbindet“. Äußerst brisant ist auch die Rolle, die den Gewerkschaften in dem Spannungs- und Verteidigungsfall zugedacht ist, so sollen dann regionale Unternehmerverbände und Gewerkschaften als „Sozialpartner“ in sogenannte Arbeitskräfteausschüsse eingebunden werden, die über die Zuweisung, Bindung und Einsatz von Arbeitskräften mitentscheiden.

Die von den DGB-Gewerkschaften so hochgehaltene Sozialpartnerschaft wird in die militärische Zwangsarchitektur überführt, die Interessenvertretung zur staatlichen Mobilmachung genutzt und die Kriegsvorbereitung greift praktisch in Betriebe, Tarifverhältnisse und kollektive Rechte ein.

Arbeitssicherstellungsgesetz und seine kürzliche „Modernisierung“

Das ASG soll dazu dienen, lebenswichtige Funktionen der öffentlichen Daseinsvorsorge und der militärischen Verteidigung sicherzustellen, indem es die freie Wahl des Arbeitsplatzes (Art. 12 GG) einschränkt, wenn notwendige Leistungen nicht freiwillig erbracht werden können.

Es soll die Sicherung der Arbeitskraft für militärische und zivile Verteidigungszwecke, z.B. im Gesundheitswesen oder bei der Sicherung kritischer Infrastruktur gewährleisten. Die freie Arbeitsplatzwahl hat zwar grundgesetzlich gesichert Vorrang, doch Verpflichtungen dürfen erfolgen, wenn die Freiwilligkeit nicht ausreicht. So kann beispielsweise die Kündigung von Arbeitsverhältnissen eingeschränkt und Personen in bestimmten Arbeitsverhältnissen (z.B. Wehrpflichtige, Frauen im Sanitätswesen) verpflichtet werden.

Auch sind die Aufgaben der Agentur für Arbeit auf Grundlage des Gesetzes festgelegt. So erfasst und koordiniert sie den Personalbedarf für „lebens- und verteidigungswichtige Aufgaben“ und vermittelt gezielt Arbeitskräfte auf Anforderung der Betriebe.

Nach dem Gesetz können Beschäftigte demnach von der Agentur für Arbeit davon abgehalten werden, ihren Job zu kündigen oder sie können dazu verpflichtet werden, einen anderen, relevanteren Job zu übernehmen. Das ASG ist deshalb ein scharfes Schwert, weil es Grundrechte einschränken kann, vor allem das Recht auf freie Berufswahl, das im Grundgesetz verankert ist.

Eine Krankenschwester, die hauptsächlich schwer Verwundete und Verletze versorgen muss, könnte daran gehindert werden, ihren Job zu kündigen. Andererseits könnte ein Friseur, der einen Lkw-Führerschein besitzt, „versetzt“ werden, um als Lastwagenfahrer die Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen.

Die Agentur kann nur deutsche Staatsbürger für neue Arbeitsstellen verpflichten. Aber von einer Kündigung kann das Amt alle Beschäftigten abhalten, auch die, die keinen deutschen Pass haben. Unklar ist noch, wie die Sanktionen aussehen werden, wenn jemand den Dienst verweigert und eine zugewiesene Stelle nicht antritt.

Es ist das erste Mal, dass sich die Arbeitsagentur überhaupt mit dem ASG und seiner konkreten Umsetzung befasst.

Kurz vor dem Ende der Ampelkoalition brachte der alte wie auch neue Verteidigungsminister Boris Pistorius am 23.10.2024 das „Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr“ ein. Unter dem Radar der öffentlichen Berichterstattung wurde es am 31.01.2025 vom Bundestag beschlossen. Wie der Titel dieses Gesetzes verrät, werden verschiedene Gesetze und Vorschriften für die Bundeswehr weiter auf die Kriegswirtschaft getrimmt. Zum ASG ändert dieses Gesetz insbesondere den Anwendungsbereich durch eine Ausweitung der Gesellschaften, Betriebe und anderen Einrichtungen, für die Arbeitskräfte nach dem ASG zwangsverpflichtet werden können.

Besonderer Wert wird daraufgelegt, dass auch alle Betriebe erfasst werden, die „Leistungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit oder der Sicherheit der Informationstechnik gegenüber Betrieben oder Dienststellen“ erbringen, welche sonst im ASG als Anwendungsbereich genannt sind.

In dem überarbeiteten ASG brauchte die Zwangsverpflichtung für wehrpflichtige Männer und auch eine Zwangsverpflichtung für Frauen zwischen dem 18. und 55. Lebensjahr nicht mehr geändert werden. Es steht von Anfang an, seit 1968 also, im ASG.  Eine Zwangsverpflichtung für Frauen ist allerdings nur im „zivilen Sanitäts- oder Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation“ vorgesehen.

Arbeitssicherungsstellungsgesetz in der aktuellen Praxis
a). Grundsatzvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Im November 2024 wurde eine neue Grundsatzvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und der BA mit dem Titel „Gemeinsam für eine starke Bundeswehr: Die Zeitenwende personell gestalten“ getroffen. Demnach soll die BA in ihrer Beratung „Interessierten“ künftig sämtliche Berufsfelder der Bundeswehr präsentieren.

Den Vertrag unterzeichneten Minister Pistorius und die BA-Vorstandsvorsitzende Andrea Nahles. Dem Inhalt nach sollen „soldatische Aufgaben als berufliche Perspektive gezeigt werden“, erklärte Pistorius. Die Vereinbarung stütze sich auf die „guten Erfahrungen der bisherigen Kooperation“, insbesondere im Bereich der zivilen Personalgewinnung und der zivilberuflichen Eingliederung.

Im Fokus der neuen Vereinbarung steht nun aber besonders die Unterstützung der militärischen Personalgewinnung zur „Ertüchtigung der Streitkräfte im Geiste der ›Zeitenwende‹ durch die BA“. Vor allem geht es darum, den von Pistorius geplanten „Aufwuchs“ bei der Truppenstärke um gut 20.000 Personen „zeitgerecht“ zu bewerkstelligen.

BA und Bundeswehr wollen mit der neuen Vereinbarung „weiterhin im wichtigen Bereich der beruflichen Qualifizierung und Eingliederung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in den Arbeitsmarkt“ kooperieren und so „zielgerichtet auch den Fachkräftebedarf“ der Wirtschaft decken.

Explizit sollen von der BA laut der Vereinbarung „arbeitsuchende und arbeitslose Bewerbende auf offene militärische und zivile Stellen der Bundeswehr“ vermittelt werden.

Parallel dazu ist das Ziel, die Beratung der BA für „einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten nach dem Ende des aktiven Dienstes mit dem Ziel der beruflichen Integration“ zu verbessern.

Insgesamt gesehen soll die Intensivierung der Zusammenarbeit „ein Ergebnis der grundlegend veränderten Sicherheitslage in Europa in Folge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine“ sein, teilt das BMVg mit.

Die Bundeswehr soll „Garant für die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands im Kontext von Nato und EU“ zur Verteidigung „auf deutschem Hoheitsgebiet“ wie auch „im Bündnisgebiet“ in der Lage sein. Aus diesem Kernauftrag leite sich der Bedarf an militärischem und zivilem Personal ab, so die Grundsatzvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundesagentur für Arbeit.

b). Bundeswehrmanöver Red Storm Bravo und Agenturen für Arbeit

Nach Ansicht der Kriegstreiber ist der Ernstfall eine gesamtstaatliche, sogar eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dann sind nicht nur Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei und THW zuständig, auch alle Unternehmen, die in irgendeiner Weise für das Funktionieren von Staat und Gesellschaft relevant sind, sind dann gefragte Partner.

Die einzelne Agentur für Arbeit übernimmt eine wichtige Rolle: Sie ist im Verteidigungsfall dafür verantwortlich, dass kritische Jobs, die z.B. für die Versorgung der Bevölkerung wichtig sind, personell besetzt bleiben oder besetzt werden. Die Agentur und ihre Angestellten sollen gewährleisten, dass lebenswichtige Aufgaben auch in Zeiten von Krieg für Deutschland erledigt werden.

Die Liste der betroffenen Branchen in denen diese Unternehmen arbeiten ist lang: Wasserwerke, Energieversorger, Abfallunternehmen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Mineralölunternehmen und Verkehrsbetriebe, Transportunternehmen, Nachrichtenmedien und Telefonanbieter gehören auch dazu.

Betroffen sind alle möglichen Berufe: Netztechniker, Bäcker, Metzger, Wassermeister, Logistiker, IT-Systemadministratoren, Lokführer, Lehrer, Busfahrer, Fluglotsen, Pflegekräfte, Ärzte, Rettungssanitäter, Apotheker, Müllwerker, Verwaltungsbeamte, Redakteure, Labormitarbeiter, Techniker bei der Rundfunkübertragung usw.

Wie das in der Praxis klappt, sollte sich im September 2025 zeigen, damals beteiligte sich die Agentur für Arbeit mit 75 Personen im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit am Bundeswehrmanöver Red Storm Bravo in Hamburg. Das Manöver war eine „von der Bundeswehr geführte regionale Verteidigungsübung unter Beteiligung von Behörden, weiteren staatlichen Institutionen, privaten Organisationen und Hamburger Unternehmen, um gemeinsam und gesamtstaatlich die Verteidigungsfähigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg zu erhöhen“. Die Agentur für Arbeit testete im Rahmen von Red Storm Bravo – nach Angaben der Bundeswehr „erstmalig“ – die Anwendung des Gesetzes.

Die Bundeswehr weiter: „In so einer Ausnahmesituation muss vieles schnell, koordiniert und zuverlässig funktionieren, vor allem auch der Einsatz von Arbeitskräften in kritischen Bereichen wie Versorgung, Infrastruktur, Gesundheit und Verwaltung. Beim Bundeswehrmanöver Red Storm Bravo war vor Ort die Agentur für Arbeit Hamburg, zuständig.

Die Agentur für Arbeit übernahm dabei eine zentrale Rolle:

  • Sie erfasst und koordiniert den Personalbedarf lebens- und verteidigungswichtiger Aufgaben,
  • Sie vermittelt dort gezielt Arbeitskräfte – auf Anforderung der zuständigen Betriebe,
  • Sie sorgt für geordnete Verfahren und Rechtssicherheit

und sie informiert – frühzeitig, transparent und verlässlich.“

Das Manöver zeigte die zukünftigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit und der örtlichen Agenturen: Die Besetzung von freiwerdenden Stellen in den für die „Verteidigung  relevanten und notwendigen Branchen“, sowie den jetzt schon steigenden Bedarf bei Rüstungskonzernen oder Treibstoffproduzenten aufzufüllen.

Nicht nur Bundeswehrangehörige und Beschäftigte aus dem Gesundheitssektor sind vom Kriegsfall betroffen. Wenn sich die Kriegstreiber zu einem dritten Weltkrieg gezwungen sehen, hängt das Leben der unteren Schichten daran, ob als Beschäftigte bei der Müllabfuhr oder in der Bäckerei.

Gefordert werden eine stabile Heimatfront, die Gewährleistung der Munitionsherstellung und eine funktionierende Wirtschaft.

Und die Gewerkschaften?

Dazu schrieb neulich Andreas Buderus an dieser Stelle:

„Besonders brisant ist beispielsweise auch die Rolle, die den Gewerkschaften in diesem Zusammenhang zugedacht ist. Im Rahmen des ASG sollen regionale Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften als „Sozialpartner“ in sogenannte ´Arbeitskräfteausschüsse´ eingebunden werden, die über Zuweisung, Bindung und Einsatz von Arbeitskräften mitentscheiden. Sozialpartnerschaft wird so in eine – seit dem Gesetz zum „Vaterländischen Hilfsdienst“ von 1916 bekannte militärische Zwankgsarchitektur überführt: von Interessenvertretung über Burgfrieden zu Mitverwaltung staatlicher Mobilmachung. Kriegsvorbereitung greift damit unmittelbar in Betriebe, Tarifverhältnisse und kollektive Rechte ein.

Wehrdienst, Pflichtdienste und Zwangsverpflichtungen sind unter diesen Bedingungen keine isolierten Maßnahmen, die nur einzelne Altersgruppen betreffen. Sie wirken direkt am Arbeitsplatz, in Ausbildung und Beruf, in der Organisation gesellschaftlicher Arbeit. Kriegsvorbereitung bedeutet nicht nur Militarisierung nach außen, sondern autoritäre Umstrukturierung nach innen.

Historisch ist diese Entwicklung keineswegs neu. In der Auseinandersetzung um die Notstandsgesetze von 1968 stellten sich der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften öffentlich gegen jede verfassungsändernde Gesetzgebung, die Grundrechte einschränkt und bereits in Friedenszeiten die verpflichtende Inanspruchnahme großer Teile der Bevölkerung ermöglicht. Gerade im Vergleich dazu wird jedoch der Bruch zur gegenwärtigen Praxis des DGB und seiner Mitgliedsgewerk- schaften sichtbar: Antimilitaristische Positionen existieren in den Gewerkschaften weiterhin – doch sie sind heute Minderheitenpositionen. Initiativen wie „Sagt NEIN!“ und Teile der Gewerkschaftsjugend halten an den antimilitaristischen, antifaschistischen und internationalistischen Grundsätzen der Satzungen und Programme fest, während die gewerkschaftlichen Apparate und Leitungsgremien weitgehend schweigen – trotz konkreter Vorbereitungen zur Anwendung des ASG und trotz des fortschreitenden Ausbaus zivil-militärischer Zusammenarbeit.“

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Quellen: ASG, Bundeswehr, Bundesagentur für Arbeit, Bündnis „Kein NATO-Hafen“, Die Linke Hamburg, perspektive oneline, Andreas Buderus

Bildbearbeitung: L.N.

Erstveröffentlicht im Gewerkschaftsforum Dortmund am 11.7. 2026
ASG

Wir danken für das Publikationsrecht.

Praxishandbuch Selbstverwaltung


Rechtsformen und Finanzierung für die Gründung von Kollektivbetrieben und Hausprojekten

Von Werner Ruhoff

Wie kann mensch sich eine andere Art des Wirtschaftens als die des „ewigen“ Geldvermehrens mit den sozialen und ökologischen Verwerfungen vorstellen? Das nachhaltige Anliegen der Autorin Elisabeth Voss ist die Vermittlung ihrer Erfahrungen und ihres Wissens aus der bunten Welt solidarischer Praktiken des Wirtschaftens, um die Entstehung neuer Unternehmen der Solidarischen Ökonomie zu unterstützen. In der von Kapitalverhältnissen beherrschten Gesellschaft erfüllt das Mittel der Befriedigung und Weckung von Bedürfnissen den Zweck einer endlosen Profitproduktion. Bei den Praktiken des alternativen Wirtschaftens ist der Zweck eine materielle, soziale und idelle Befriedigung ihrer Teilnehmer*innen.

Das Geld dient als Mittel zur Erfüllung dieses Zwecks, soweit die Praktizierenden das Geld nicht durch geldlose Beziehungen ersetzen wollen oder können. Die Autorin ist gelernte Betriebswirtin und hat mit ihrer praktischen Tätigkeit und ihrem journalistischen Schaffen einen reichen Erfahrungsschatz aus selbstverwalteten Strukturen und Netzwerken angesammelt. Während meiner Zeit in Köln-Mülheim nach der Jahrtausendwende beriet Elisabeth Voss uns während der kollektiven Planung für den Aufbau einer im Stadtteil zu verankernden Genossenschaft. Viele Jahre gehörte sie dem Herausgeberkollektiv der Zeitung Contraste, einem Organ für Selbstverwaltung, an. Die Autorin äußert sich in Beiträgen verschiedener Publikationen zu solidarischen Projekten und zur Frage einer demokratisch und ökologisch strukturierten Wirtschaft. Sie veranstaltet Seminare und hält Vorträge. Der Schwerpunkt ihres Interesses gilt einer Solidarischen Ökonomie, zu dem sie einen ausführlichen Wegweiser verfasste, den es inzwischen in zweiter, erweiteter Auflage gibt.

Ende 2025 erschien ihr neues Buch, das als ein Standard- und Nachschlagewerk für Menschen betrachtet werden kann, die Rat suchen, wenn sie ein selbstverwaltetes Unternehmen gründen wollen. Die Zielgruppen des fast 500 Seiten umfassenden Buches mit dem Titel Praxishandbuch Selbstverwaltung sind – so steht es im Vorwort – „die Gründer*innen von Kollektivbetrieben und Hausprojekten.“ In der Einleitung erläutert die Autorin ihr Verständnis von „Solidarischen Ökonomien“. Dazu zählt sie neben den Genossenschaften auch Care, Commons, feministiche Ökonomie und das Konzept Degrowth auf. Ihr geht es darum, dass sich solche „Alternativen zur herrschenden Ausbeutungsökonomie“ vermehren. Wesentliches Element solcher Alternativen ist, dass es nicht um eine persönliche Bereicherung auf Kosten anderer Menschen geht, sondern „um die Herstellung des Lebensnotwendigen, um ein gutes Leben für alle zu ermöglichen.“

Das Buch behandelt Projekte demokratischer Selbstverwaltung in Form von kollektiven Unternehmen in unterschiedlichen Rechtsformen. Dass solche Rechtsformen ebenso wie die kapitalistische Wirtschaft und anonyme Märkte auch für Alternativbetriebe die Rahmenbedingungen stellen, deutet auf die altbekannte Frage hin, ob es ein richtiges Leben im falschen geben kann. Haben Solidarische Ökonomien das Potenzial zur positiven gesellschaftlichen Veränderung, oder sind sie nur Lückenfüller, wo das System soziale Leerstellen und Nöte verursacht? Die Autorin weist darauf hin, dass alternative Betriebe soziale Kämpfe nicht überflüssig machen. Dass eine solidarische Ökonomie von einer Wahlmöglichkeit zur Notwendigkeit werden könnte, bringt die Autorin mit den „zunehmenden Krisen und Kriegsgefahren“ hinsichtlich der aktuellen Weltsituation in Verbindung.

Das Buch ist mit der Einleitung in zwölf Kapitel gegliedert. Das beginnt mit Anregungen zur Kommunikation und Zusammenarbeit im Spannungsbogen möglicher Gruppenkonflikte. Im dritten Kapitel heißt es, dass die Rechtsform dem Projekt dient und nicht umgekehrt. Es geht um inhaltliche Fragen der Gruppenarchitektur, um Ziele, Qualifikationen, Räumlichkeiten und Zugehörigkeit; ebenso um die finanziellen Grundlagen und deren Quellen.

Ab dem vierten Kapitel geht es ans Eingemachte rechtlicher Fragen. Hier werden Grundbegriffe erläutert, und im fünften Kapitel werden Unternehmensformen vorgestellt. Dabei geht es u.a. um die Klärung, was Personengesellschaften und juristische Personen sind. Wichtig sind die Darstellungen der Haftungsbedingungen. Da die Aktiengesellschaft ausdrücklich auf die Vermehrung der Aktionärsvermögen ausgerichtet ist, wird diese Rechtsform nicht erklärt. Das sechste Kapitel behandelt die Rechtsform und Besonderheit der Genossenschaften.

Die Frage der Gemeinnützigkeit wird hinsichtlich der Zwecke und Steuern in Kapitel sieben beleuchtet. Finanzen und Grundbegriffe betriebswirtschaftlicher Kategorien werden im darauf folgenden Kapitel verständlich dargestellt, ebenso die Frage der Buchführung, der Steuern und Versicherungen. Zur Frage der im Kapitel Zehn erörterten Motivation, im Kollektivbetrieb zu arbeiten, gehört die eigentlich zentrale Bedeutung der Empfänger der Arbeit, eben der Kund*innen, die hier meines Erachtens zu kurz gekommen ist.

Wenn ich meine Produkte am Markt verkaufen muss, wie kann das Kollektiv seine Chancen und Risiken einschätzen? Wer hilft dabei, eine realistische Einschätzung zu gewinnen? Welche Einschätzungen, Erfahrungen bringen die Gründer*innen dazu selbst ein? Oder beschränkt sich das Kollektiv auf ihm vertraute Abnehmer*innen im politischen Freundeskreis oder in einem alternatven Netzwerk? Hier hätten ausführlichere Darstellungen der Bedeutung dieses Problems mehr Raum geben können.

Die elfte Kapitel dreht sich um alle Fragen, in ein Hausprojekt einzusteigen. Angefangen bei den Gründen gemeinschaftlichen Wohnens über den Erwerb oder den Bau eines Hauses und der Finanzierung, werden die Rechtsformen kollektiver Wohnprojekte erläutert. Es werden Projekte vorgestellt, u.a. das Mietshäuser-Syndikat oder die in Berlin-Kreuzberg ansässige Regenbogenfabrik.

Inzwischen gibt es zwar keine spektakulären Häuserbesetzungen mehr, aber in Anbetracht der akuten Wohnungslosigkeit vieler Menschen könnte die Erwähnung der Hausbesetzungen eine Anregung auf dem Feld sozialer Kämpfe sein. Das letzte Kapitel beschäftigt sich noch einmal mit speziellen Aspekten der in Kapitel fünf und sechs behandelten Unternehmensformen.

Wie passt eine Personengesellschaft oder Gmbh beispielsweise, ein Verein oder die Genossenschaft zum geplanten Vorhaben bzw. Projekt? Dazu gehören Fragen, wer in welcher Art am geplanten Projekt beteiligt werden soll und in welchem Ausmaß ist das mit wem zu finanzieren, woraus auch resultiert, dass es Beteiligte mit unterscheidbarer Bedeutung geben kann. Des Weiteren: wer ist vertretungsberechtigt? Benötigt mensch eine gesonderte Geschäftsführung bzw. einen Vorstand und einen Aufsichtsrat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen?

Auch die finanzielle Haftung wird noch einmal in den Zusammenhang mit der zu wählenden Rechtsform erwähnt. Die „einfachen Gesellschafter*innen oder Mitglieder“ von Gmbhs und Genossenschaften haften mit ihren Einlagen. Wenn sie „von der Haftung befreit“ befreit sind, wie es am Anfang des zwölften Kapitels heißt, kann das missverstanden werden. Gemeint ist wohl, dass diese Personen nicht über ihre Kapitaleinlagen und die Bestimmungen der Satzung hinaus haften und sie von den „Verpflichtungen und Haftungsrisiken“ der Geschäftsführung und des Vorstandes befreit sind. In den Kapiteln fünf und sechs sind die Haftungsbedingungen konkret erläutert.

Das Werk entählt einen umfangreichen Anhang, u.a. mit zahlreichen Internetadressen. Der Text ist gut, verständlich geschrieben und mit wertvollen Hinweisen versehen; auch bezüglich des gegenseitigen Umgangs und der respektvollen Achtsamkeit miteinander. Für Menschen, die beabsichtigen, ein selbstverwaltetes Unternehmen zu gründen, erfüllt es den Zweck, sich kundig zu machen und mit gezielten Fragestellungen bei Rechtsberatern und Kreditinstituten im Bedarfsfall aufzutreten. Darüber hinaus ist es ein Nachschlagewerk bei auftretenden Fragen, die sich im Verlauf des Gründungsprozesses und danach ergeben.

Autorin: Elisabeth Voss – 475 Seiten; 39 € – Transcript Verlag 2025

Wir danken Autorin und Rezensenten.

Klare Worte statt Appelle – weitere Proteste bei Mercedes Benz Stuttgart Untertürkheim

Die Stimmung unter den Kolleg:innen in der Automobilindustrie ist vielerorts auf auf dem Siedepunkt. Immer mehr setzt sich die Erkenntnis durch: „mit Verzicht erhalten wir unsere Arbeitsplätze nicht.“ Verbale Drohrituale reichen nicht aus. „Wir brauchen Flächenstreiks, um die massiven Angriffe abzuwehren.“ Aber es gibt auch eine Menge Fragen , die beantwortet sein wollen.

Miguel Revilla, Vertrauenskörperleiter IG Metall Mercedes Benz Stuttgart Untertürkheim, erklärte in seiner Rede am 3.Juli 2026:

Es kann nur ein kleiner Schritt in einem langen Kampf heute sein..

Es muss fortgeführt und erweitert werden

Die Maschinen müssen stehen, damit es den Kapitalisten weh tut

Die zwei Wochen zuvor verfasste Resolution der Vertrauensleute „„Schluss jetzt. Protest, Widerstand, Streik“ war eine deutliche Willensbekundung, was der aktivste Teil der Gewerschafter:innen im Werk zu tun gedenkt, damit sich das Kräfteverhältnis verändert.

Bessere Politik braucht unseren gewerkschaftlichen und politischen Kampf!

Wir diskutieren wieder stärker politisch mit unseren Kolleg:innen vor Ort im Betrieb. ,,Wer seine Lage erkannt hat, wie soll der aufzuhalten sein?“

Die konzertierte Angriffswelle von Kapital und Arbeit, die wir derzeit erleben, ist die logische Konsequenz eines neuen deutschen Großmachtkurses. Wer konsequent um seine Interessen kämpft gerät damit automatisch in Konflikt. Die Antwort kann nur politischer Widerstand sein – aller Autonomobilarbeiter:innen zusammen und der gesamten arbeitenden Klasse und Bevölkerung. Der Kampf muss aber auch um die Köpfe der Kolleg:innen und er muss um politische Veränderung und Einfluss geführt werden.

Gemeinsamer Protest von Mercedes und Porsche Kolleg:innen

Die von der Gewerkschaftsführung mitorganisierten Proteste am 3. Juli konnten nur ein erster „Auftakt“ sein. Der aktive Teil der IG Metaller im Werk ist sich dessen bewusst.

Die Automobilarbeiter:innen müssen sich vernetzen und gemeinsam kämpfen. Über alle Standorte und Konzerne hinweg. Nach den bundesweiten Protesten setzten die Stuttgarter Mercedesleute dazu ein Zeichen. Gemeinsam mit Porsche Kolleg:innen von der VW Konkurrenz führten sie in ihrer Stadt einen lautstarken Protestautokorso gegen das Kapital durch!

Die „Bosse“ und ihre Regierung machen aber weiter. Mit „Noch lange nicht genug“, kündigt Merz in der Sommer-Pressekonferenz weitere „Reformen“ an. Sachsens Ministerpräsident erklärt die 35 Stundenwoche für „nicht mehr zeitgemäß“. VW Boss Blume erwägt zwei zusätzliche Werke zu schließen.

Die Antwort kann nur lauten. Der Kampf muss ausgeweitet und intensiviert werden. Streiks müssen vorbereitet werden! Breit wird im Stuttgarter Mercedeswerk mobilisiert, am Samstag, den 18.7. , gemeinsam mit den Verdi Beschäftigten gegen den sozialen Kahlschlag in den Kommunen zu demonstrieren!

Die IG-Metaller:innen von Mercedes Stuttgart Untertürkheim machen weiter Furore und zeigen, wie es weitergehen muss!

Politischer. Konzern- und Branchenübergreifend. Streiks vorbereiten! Zusammenschließen. Den Kriegs- und Großmachtkurs von Regierung und Kapital nicht ausklammern!

Machen wir es zur Blaupause in allen Autowerken! Aber auch für die IG-Metall Berlin!

Nicht zuletzt mit auf Initiative aus Mercedes Stuttgart Untertürkheim fand am 16.Juli ein bundesweiter branchenübergreifender Gewerkschaftsratschlag mit über 240 Aktivist:innen vor allem von IG Metall und Verdi statt.

Im Werk wird breit für die Verdi Demo geworben
Klare Worte statt Appelle – Protest bei Mercedes Benz Stuttgart Untertürkheim

Christa Hourani [1] ehem. Betriebsrätin und Vertrauenskörperleiterin der Mercedes Benz Zentrale in Stuttgart berichtet im Detail vom 3.Juli:

Über 30.000 Kolleginnen und Kollegen haben sich am 3. Juli an einem Aktionstag der IG Metall beteiligt. In verschiedenen Mercedes-Werken protestierten sie gegen den Kurs des Vorstands, der weitere Stellenstreichungen durchsetzen will. Allein in Sindelfingen waren es 20.000, in Bremen 4.000 sowie in Untertürkheim und Mettingen jeweils rund 2.000 Beschäftigte, die den Erhalt ihrer Arbeitsplätze und Standorte, die Beibehaltung der 35-Stunden-Woche sowie der Sonderzahlungen und Sozialstandards forderten.

Der Mercedes-Vorstand hatte die Belegschaften in einem Schreiben darüber informiert, dass die tarifliche Sonderzahlung „Transformationsbaustein“ für 90.000 Beschäftigte für dieses Jahr gestrichen werden soll. Die Sonderzahlung beträgt 18,4 Prozent des regulären individuellen Monatsgehalts. Eine Öffnungsklausel im Tarifvertrag macht eine Verschiebung oder auch Streichung möglich.

Bereits Mitte Juni hatte Mercedes-Aufsichtsratschef Martin Brudermüller gegenüber dem „Handelsblatt“ eine Rückkehr von der 35- zur 40-Stunden-Woche ins Spiel gebracht, selbstverständlich ohne Lohnerhöhung. Das würde einem Lohnraub von über 14 Prozent entsprechen. Außerdem soll die Regelung zur Arbeit im Homeoffice massiv eingeschränkt oder gar ganz gekippt werden.

Die Kolleginnen und Kollegen wollen sich das nicht gefallen lassen. In kämpferischen Kundgebungen haben sie ihrem Widerstand Ausdruck verliehen und weitere Aktionen angekündigt. Michael Claus, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender im Werk Untertürkheim, sprach bei der Kundgebung in Mettingen vor rund 2.000 Kolleginnen und Kollegen von einem Generalangriff auf soziale Standards und tarifliche Errungenschaften. Insbesondere über den Angriff auf die Arbeitszeit zeigte er sich aufgebracht, denn durch noch längere Arbeitszeiten würden noch mehr Arbeitsplätze vernichtet. Claus rechnete vor, dass die Kolleginnen und Kollegen die Verkürzung der Arbeitszeit von 40 auf 35 Stunden, die in den 1980er und 1990er Jahren erfolgte, selbst bezahlt haben. Die Tariferhöhungen blieben in dieser Zeit weit unterhalb der Inflation und unterhalb der Produktivitätssteigerung. 12,9 Prozent Tariflohnerhöhung in den Jahren von 1985 bis 1995 standen 27,9 Prozent Inflation und Produktivität gegenüber. Jetzt soll durch die 40-Stunden-Woche ohne Lohnerhöhung doppelt abkassiert werden. Das sei Lohndiebstahl und für Diebstahl komme man in den Knast, so Claus.

Auf die Ansage des Konzernchefs Ola Källenius, alle Entgeltbausteine und Sonderzahlungen prüfen zu wollen, reagierte Claus mit einem eigenen Vorschlag: „Sollen wir nicht mal prüfen, ob wir uns diesen Vorstand noch leisten können?“ Dafür bekam er viel Applaus. Auch die Frage der Aufrüstung ließ Claus nicht außen vor: Die Angriffe auf soziale Errungenschaften bei Rente, Familienversicherung, Altersteilzeit und Gesundheit seien die Kehrseite davon, dass über 40 Prozent des Bundeshaushalts in die Kriegsmaschinerie gepumpt würden. Er berichtete vom Kampf im Jahr 1996 gegen die Angriffe auf die Lohnfortzahlung bei Krankheit durch die Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl (siehe auch Seite 17) und durch den damaligen Vorstandschef der Daimler-Benz AG, Jürgen Schrempp. Letzterer hatte die von der Regierung festgelegte Kürzung des Krankengeldes von 100 auf 80 Prozent bei Daimler trotz anderslautender Tarifverträge umgesetzt. Nur durch Flächenstreiks sei das damals verhindert worden, so Claus – und das sei jetzt wieder angesagt, um diesen Generalangriff auf unsere tariflichen Standards und Sozialleistungen abzuwehren. Es brauche jetzt eine „Generalmobilmachung“, ein Zusammenführen der Kämpfe in der Automobilindustrie. „Es braucht einen Generalstreik. Dazu muss man nicht aufrufen, der passiert halt, wenn ihr es wollt“, so Claus weiter. Auch für diese Aussage bekam er viel Applaus. Bevor er sie machte, tauschte er seine IG-Metall-Schildmütze gegen eine Kuba-Mütze mit rotem Stern.

Auch die Vorsitzende der Jugend- und Auszubildendenvertretung wandte sich gegen die Verzichtspolitik und fragte unter großem Beifall, wann endlich mal der Vorstand verzichten würde. Sie sprach sich gegen Arbeitszeitverlängerung aus, weil damit Zeit für Familie, Kinder, Gesundheit und Leben geklaut würde. „Ohne Streik wird sich nichts verändern“, so ihr Schlusssatz.

Der für das Werk zuständige IG-Metall-Sekretär stellte die Angriffe bei Mercedes in Zusammenhang mit den Angriffen der Vorstände bei Porsche, Bosch, VW und Mahle sowie mit den Angriffen auf den Sozialstaat durch die Bundesregierung, die das Geld für die Rüstung ausgebe. Er sprach von stürmischen Zeiten, dass Verzicht nichts bringe und jetzt gemeinsam Zeichen gesetzt werden müssten. Der Aktionstag sei ein Startschuss für weitere Proteste wie den Autokorso am 9. Juli. „Wenn wir kämpfen, sind wir stark“, so seine Ansage. Zwei große Transparente drückten die Kernbotschaften der Redebeiträge und die Stimmung auf der Kundgebung aus: „Ohne Streik wird sich nichts verändern“ und „Streikbereit“.

Die Losung „Ohne Streik wird sich nichts verändern!“ war bereits am 30. Juni beim langen Demozug vom Untertürkheimer Werk zur Centerversammlung in der Carl-Benz-Arena zu hören und auf dem Fronttransparent zu lesen. Einige Tage zuvor hatten die Vertrauensleute in Untertürkheim eine Resolution beschlossen, die den Titel trägt: „Schluss jetzt. Protest, Widerstand, Streik! Die Bosse wollen Klassenkampf? Können sie haben!“ In dieser Resolution werden die Angriffe der Regierung und des Konzernvorstands aufgezählt. Weiter heißt es: „Das Geld, das in den Sozialkassen durch die Sparmaßnahmen fehlt, fließt auch in die Aufrüstung. Unsere Jugend soll wieder für die Profite der Konzerne in den Krieg ziehen.“ Die „Bosse“ und „ihre Regierung“ stünden auf der anderen Seite der Barrikade. Ihr Ziel sei es, „ihre Krise“ auf Kosten der Beschäftigten zu überwinden und noch reicher zu werden. „Wir dagegen wollen einen guten Job, soziale Sicherheit und Frieden. Doch das gibt es nicht von selbst“, so der Text der Resolution. Was folgt, ist ein Aufruf, sich gewerkschaftlich zu organisieren und zu protestieren – „bis hin zum Streik“: „Und wenn die Gewerkschaftsspitzen sich zieren, dann machen wir das selbst.“

Das sind klare Ansagen, die ohne Appelle an die Politik, die Konzernspitze oder den IG-Metall-Vorstand auskommen. Die Devise lautet, die Mobilisierung selbst in die Hand zu nehmen. Erste Aktionen haben bereits stattgefunden, die nächsten werden vorbereitet. Dazu gehört der Autokorso am 9. Juli, der unter dem Motto steht: „Vorfahrt für Solidarität! Autokorso für einen starken Sozialstaat!“

Der beste Weg, die Krise der Gewerkschaften zu überwinden und wieder in die Offensive zu kommen, ist es, Widerstand aus den Betrieben heraus zu organisieren.

Wir danken Christa Hourani für das Publikationsrecht. Ihr Bericht ist bereits am 10.Juli in der UZ erschienen.

PS.  Der "Aktionär"  meldet am 17.Juli über den Aktienkurs von Mercedes: "Es geht in die richtige Richtung."  Der Cash flow steige wider Erwarten. Gestern am 16.Juli meldete die FAZ, dass jetzt auch bei BMW ein Belegschaftsabbau erwogen wird. 

Bilder: Vertrauensleute IG Metall Mercedes Stuttgart UT

References

References
1 ehem. Betriebsrätin und Vertrauenskörperleiterin der Mercedes Benz Zentrale in Stuttgart

Diese Seite verwendet u. a. Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung