Staaten haben Rechte – das Recht zu existieren gehört nicht dazu. Dieser Satz löst in Deutschland Schnappatmung aus, obwohl er eine juristische Selbstverständlichkeit ist. Denn das Völkerrecht kennt kein eigenständiges Existenzrecht von Staaten, sondern nur das Selbstbestimmungsrecht von Völkern.
Das zeigt, worum es auch im internationalen Recht geht: um Menschen, die in ihrer Existenz geschützt und selbstbestimmt sein sollen. Gründen Menschen einen Staat, der von den Vereinten Nationen anerkannt wird, hat dieser bestimmte Rechte.
Er darf nicht gewaltsam angegriffen werden, er darf sich verteidigen, und seine völkerrechtlich definierten Grenzen sind zu respektieren. Das gilt selbstverständlich auch für Israel. Beschließen die Bürger dieses Staates, ihn umzubenennen, aufzuteilen, aufzulösen oder sich mit einem anderen Staat zusammenzuschließen, ist das Teil ihrer Selbstbestimmung.
Die Geschichte ist voller Beispiele dafür: England und Schottland verschmolzen 1707 zum Königreich Großbritannien, die Tschechoslowakei wurde nach 74 Jahren per Parlamentsbeschluss in Tschechien und die Slowakei aufgeteilt, die Menschen in der DDR haben sich der Bundesrepublik Deutschland angeschlossen und damit ihren Staat aufgelöst.
Die Ukraine gäbe es nicht, hätte die Welt 1991 auf das Existenzrecht der UdSSR bestanden. Und für ihren Kampf gegen Russland braucht auch sie kein „Existenzrecht“, sondern „nur“ das Völkerrecht, denn der russische Angriffskrieg verstößt gegen das Gewaltverbot und ihre territoriale Integrität.
Entscheidend ist also, was die Bewohner eines bestimmten Gebietes wollen, und dass Staatsgründungs- oder Umbauprozesse die Menschenrechte aller achten und sich an völkerrechtliche Bestimmungen halten.
Was bedeutet das für Israel und Palästina? Dass sowohl Juden als auch Palästinenser ein Recht auf Selbstbestimmung haben, aber weder Israel noch Palästina ein Existenzrecht. Wie sie zusammenleben wollen, ist ihre Sache, die Welt muss nur darauf bestehen, dass alle sicher, frei und gleichberechtigt sind.
Davon sind wir weiter entfernt denn je. Zwischen Jordan und Mittelmeer leben heute 15 Millionen Menschen, je zur Hälfte Juden und Nicht-Juden, also palästinensische Muslime und Christen. Die viel beschworene Zweitstaatenlösung ist längst einer Ein-Staat-Realität gewichen.
Faktisch kontrolliert Israel das gesamte Gebiet: sämtliche, auch einseitig gezogene Grenzen, den Luftraum und die Ressourcen. Je nach Staatsangehörigkeit, religiös-ethnischer Zugehörigkeit und Wohnort – lebt die Person in Israel, in West- oder Ostjerusalem, in einem A-, B- oder C-Gebiet des Westjordanlandes oder im Gazastreifen – haben die Bewohner unterschiedliche Rechte. Juristen beschreiben dieses System deshalb mit dem völkerrechtlichen Begriff der Apartheid.
Sich für die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung aller dieser Menschen einzusetzen, sollte für deutsche Politiker selbstverständlich sein. Die Frage ist in welcher Form? Gebetsmühlenartig ein „Existenzrecht Israels“ zu beschwören ohne Palästina anzuerkennen und Israels institutionelle Verantwortung für die Verbrechen in Gaza und dem Westjordanland zu benennen, ignoriert die Hälfte der Bewohner.
Neben der Zweistaatenlösung andere territoriale Konzepte zu diskutieren, ist nicht antisemitisch, sondern legitim. Manche wünschen sich eine Konföderation zweier Staaten, andere fordern einen Staat mit gleichen Rechten für alle – Juden, Christen, Muslime und Konfessionslose. Über die politische Ordnung des Gebietes entscheiden seine Bewohner, nicht deutsche Politiker oder Aktivisten.
Fazit: Nicht Staaten, sondern alle 15 Millionen Menschen zwischen Jordan und Mittelmeer haben das Recht zu existieren – gleichberechtigt und selbstbestimmt. Darauf hinzuweisen ist völkerrechtliches Basiswissen, keine „anti-israelische Vernichtungsfantasie“.