Nur drei Monate war Duygu Kaya für den Lieferdienst Gorillas im Sattel, bis sie 2021 mit einigen Kolleg*innen in den wilden Streik trat und in der Folge gekündigt wurde. Ursprünglich entzündete sich der Streik an der Entlassung eines anderen sogenannten Riders. Der Protest entwickelte sich im Laufe des Jahres weiter, griff andere Missstände auf. Es ging auch um ausstehende Löhne. »In der Zeit, in der ich für Gorillas fuhr, wurde mir selbst kein Lohn vorenthalten, aber fast allen, mit denen ich zusammengearbeitet habe«, blickt Kaya im Gespräch mit »nd« zurück. Sie spricht von einer »Taktik«: »Wenn das Management mitbekam, dass du zum Beispiel in der Betriebsratsgründung aktiv warst, bekamst du dein Geld wahlweise zu spät, nur teilweise oder gar nicht.«
Johanna Schellhagen erinnert sich: »Nachdem sich der Betriebsrat gegründet hatte, stimmten plötzlich alle Lohnabrechnungen nicht mehr, alle Beteiligten bekamen zu wenig Lohn.« Schellhagen ist Gründungsmitglied des Vereins Payday. Er sei ein »Solidaritätsfonds für Leute, die sich in ihrem Betrieb organisieren, in irgendeiner Art, zum Beispiel einen Betriebsrat gründen oder zum Stammtisch einladen, und deswegen weniger Lohn bekommen«, sagt sie »nd«. Der Verein bezeichnet das Phänomen als »Lohnraub«.
Das sei natürlich illegal, sagt Schellhagen, allerdings könne sich ein juristisches Verfahren, um an die Rückstände zu kommen, bis zu zwei Jahre hinziehen. »Deswegen springen wir da ein: Wir füllen die Lücke, damit die Leute im Betrieb bleiben können und mit dieser Organisationsarbeit weitermachen können.« Ex-Gorillas-Arbeiterin Kaya verdeutlicht die Auswirkungen der Arbeitgeberpraxis auf die Beschäftigten der Lieferdienstbranche: »Die Menschen, die dort arbeiten, sind in der Regel in vielen Lebensbereichen prekär.« Oft seien sie erst seit kurzer Zeit in Deutschland, sprächen kaum Deutsch und verstünden das bürokratische System nicht, seien von ihm eher abgeschreckt. »In solch einer Lebenslage ziehst du einen Anwalt oder ein Gerichtsverfahren nicht in Erwägung«, sagt Kaya. »Stattdessen schreibst du E-Mails über E-Mails, um an dein Geld zu kommen. Du bist der Gnade deines Bosses ausgeliefert.« Wenn das monatelang erfolglos bleibe, wechselten viele das Unternehmen. Kaya sagt: »Das ist, worauf Gorilla gesetzt hat: dass die Beschäftigten das Unternehmen verlassen und das fehlende Geld vergessen.«
Eine statistische Erfassung von entgangenen Löhnen gibt es nicht. Man kann sich von verschiedenen Seiten nähern, um einen Eindruck der Dimension zu bekommen. So konstatiert das Arbeitsgericht Berlin 4000 Verfahren mit dem Streitgegenstand »Arbeitsentgelt«, die 2023 eingingen. Darin enthalten sind allerdings auch Klagen von Arbeitgebern auf vermeintlich zu viel gezahlte Löhne. Das Beratungszentrum Migration und gute Arbeit (Bema) berät in Berlin Migrant*innen aus der EU und Drittstaaten sowie Geflüchtete. Das Bema wird von der Senatsverwaltung für Arbeit gefördert, die angibt, dass allein durch arbeitsrechtliche Beratung »mehr als 100 000 Euro brutto Arbeitslohnforderungen für die Ratsuchenden« im Jahr 2022 durchgesetzt werden konnten. Die Verdi-Betriebsgruppe an der Freien Universität Berlin schätzt, dass nur am Institut für Veterinärmedizin durch Nichtausbezahlung von tariflich vorgesehenen Zuschlägen Lohnrückstände von einer Million Euro aufgelaufen sind.
Lohnrückstände vor Gericht einzutreiben, ist kein leichtes Unterfangen. So erklärt die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, dem »Spiegel«, dass mit Blick auf die Entgelte in den Revisionsverfahren häufiger die Arbeitgeber gewännen. »Das liegt einfach daran, dass der Arbeitnehmende für Entgeltfragen die Darlegungs- und Beweislast trägt«, sagt Gallner. Das Lohngefüge sorgt dafür, dass jeder den Arbeitnehmer*innen fehlende Euro in der Tasche der Arbeitgeber verbleibt.
Auch Payday hat keine Zahlen über den Umfang. »Wir wissen es nur von unserem Umfeld, vom gewerkschaftsaktiven Milieu, in dem wir uns bewegen, und von dem, was wir teilweise selbst erlebt haben. Das ist gang und gäbe«, sagt Schellhagen. Und das Phänomen kann weitaus vielfältiger gefasst werden denn als einfache Differenz zwischen Gehaltszettel und Kontoauszug. So entgehen Beschäftigten ebenfalls Löhne, wenn sie zu Unrecht gekündigt werden. Hinzu kommen falsch berechnete Überstunden, Lohn- und Krankheitstage, mangelhafte Arbeitsmittel, die durch angemessenen Ersatz aus der eigenen Tasche ersetzt werden müssen, sowie die Benachteiligung bei der Vergabe von Schichten.
Und wie kann festgestellt werden, dass es sich um ein bewusstes Vorgehen der Arbeitgeber – also um Lohnraub – handelt? »Wir glauben den Beteiligten, wenn sie sagen, dass die Lohnlücke als Union Busting zu verstehen ist«, sagt Schellhagen. Union Busting meint im Wortsinn die Zerschlagung von gewerkschaftlichen Strukturen durch Arbeitgeber, wird aber auch auf nichtgewerkschaftliche Organisierung angewandt.
Payday ist eine Interessengemeinschaft. »Wir sind eine Gruppe von Leuten, die sich für Arbeitskämpfe interessieren und von denen die meisten selbst welche geführt haben«, sagt Schellhagen, die als Angestellte des Filmkollektivs Labournet TV, das Filme zu Arbeitskämpfen produziert, selbst noch keine Arbeitskonflikte hatte. »Ich hoffe, dass Payday einen Modellcharakter entwickelt, sodass wir als Arbeiter*innen mehr Durchschlagskraft und Sicherheit an unserem Arbeitsplatz bekommen, uns mehr trauen und erfolgreicher werden und dass dadurch insgesamt das Selbstbewusstsein in der Klasse wächst«, sagt sie.
Das Jahr 2023 habe Payday vor allem dafür genutzt, sich strukturell gut aufzustellen, Förderkriterien festzulegen, ein transparentes und einfaches Verfahren der Antragstellung und Entscheidtung zu entwickeln und das Ganze in rechtssichere Strukturen zu gießen. Der Antrag kann online gestellt werden. Per Durchklickfragebogen sollen die Betroffenen einen ersten Eindruck bekommen, ob sie prinzipiell für eine Förderung in Frage kommen. Entscheidende Kriterien sind dabei die Organisierung am Arbeitsplatz und Lohnrückstände, die infolge dieser Organisierung aufgelaufen sind. Darüber hinaus müssen die um ihren Lohn Geprellten eine Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Wenn alle Kriterien erfüllt sind, wird der Antrag bewilligt. Und gewinnt die betroffene Person in Gänze oder zum Teil, fließt das Geld zurück in den Fördertopf. Um eine gute rechtliche Betreuung sicherzustellen, arbeitet Payday gerade daran, Kooperationen mit Gewerkschaften aufzubauen und Betroffenen so zu einer Rechtsschutzversicherung zu verhelfen.
Bereits 2023 hat Payday einen ersten Arbeitskampf unterstützt. Bei einem anderen Lieferdienst wurden Fahrer*innen tatsächlich oder nur zum Schein bei einem Subunternehmen beschäftigt, arbeiteten dort drei Monate, ohne jemals Geld dafür zu sehen – weder vom Tochter- noch vom Mutterunternehmen. Während des Gerichtsverfahrens zahlte Payday den Kläger*innen Geld, das der Verein über eine Stiftung eingesammelt hatte. Muhammad, einer der Fahrer, sagt »nd«, er habe vor Gericht am Ende 1000 Euro bekommen. Geklagt hatte er auf 5000 Euro. »Ich war de facto zwölf Monate arbeitslos. Während dieser Zeit unterstützte mich Payday mit 2400 Euro, von denen ich einen Teil meiner Miete und andere Lebenshaltungskosten zahlen konnte«, sagt Muhammad. Das Thema sei deshalb sehr relevant, weil sich »weder eine staatliche Organisation noch eine NGO dafür interessiert, wenn, wie in unserem Fall, Arbeiter*innen ihr Geld nicht bekommen«.
Zugleich konnte Payday 2023 den Geldtopf füllen. Mittlerweile ist er auf 14 000 Euro angewachsen. Ein großer Teil davon macht der ehemalige Streikfonds des Gorillas Workers Collective aus. Der Fonds wurde zuletzt für andere Rider-Kollektive geöffnet und von ihnen verwaltet, unter anderem auch von Ex-Gorilla-Rider Kaya. Allerdings habe es Probleme gegeben, dieses Geld weiterhin sinnvoll einzusetzen. Daher habe es Sinn ergeben, das Geld an Payday zu spenden, sagt Kaya. Sie und ein befreundeter Rider vom Flink Workers Collective seien dann selbst Teil von Payday geworden.
Der Fonds könne dabei in Zukunft in zweierlei Richtung wirken, sagt Kaya: »Um organisierte Arbeiter*innen im Betrieb zu halten und um Arbeiter*innen für die Organisierung zu gewinnen, indem wir ihnen eine Perspektive aufzeigen.«
Payday sehe sich gut aufgestellt, 2024 die reguläre Arbeit anzugehen, die ersten echten Fälle anzunehmen und weitere aktive und Fördermitglieder zu gewinnen, sagt Schellhagen. Der Verein strebt an, die Fördermöglichkeiten auf weitere sogenannte Union-Busting-Methoden wie beispielsweise entgangene Löhne nach unrechtmäßigen Kündigungen auszuweiten. Zurzeit ist eine Förderung nur möglich, wenn der Lohnzettel mehr Geld ausweist, als tatsächlich ausbezahlt wurde.
Heute wurden die Räumlichkeiten des Interbüros durch die Berliner Polizei durchsucht. Dabei wurden Gegenstände beschädigt und gestohlen. Die Räume wurden von den Einsatzkräften verwüstet. Anlass war eine berlinweite Repressionswelle gegen Orte migrantischer Selbstorganisierung, sowie gegen Aktivistinnen der Frauen*organisierung Zora.
“Wir verurteilen diese unbegründete Maßnahme der Berliner Polizei gegen die Frauen*organisierung ZORA, die Angriffe auf das Café Karanfil in Neukölln und auf uns als InterBüro. Sie steht in einer Reihe mit der staatlichen Verfolgung pro-palästinensischer Antikriegs-Proteste in diesem Jahr”, stellt Hussein Jebabli vom InterBüro klar. “Wir solidarisieren uns mit allen Betroffenen von politischer Verfolgung, die sich für Frieden im Nahen Osten einsetzen und bestehen auf das demokratische Recht auf freie Meinungsäußerung.”
“Offensichtlich werden gezielt Orte migrantischer Selbstorganisierung kriminalisiert”, fährt Jebabli fort, “Damit sollen die kritischen Stimmen gegenüber der Bundesregierung zum Schweigen gebracht werden, welche die aktive Unterstützung der israelischen Kriegspolitik anprangern. Wir stehen in voller Solidarität an der Seite unserer Genossinnen und verurteilen diesen Angriff auf unsere demokratischen Rechte.”
Das Interbüro in Berlin Wedding ist eine Plattform verschiedener linker Organisationen und Gruppen, die internationale Solidaritätsarbeit im Sinne der Völkerverständigung organisieren. “Wir haben uns in den vergangenen Wochen für die demokratischen Rechte unserer palästinensischen Nachbarn und Nachbarinnen und für einen Waffenstillstand im Nahen Osten eingesetzt. Dieses Engagement mit unseren Nachbarn werden wir fortsetzen”, ergänzt Hussein Jebabli vom Interbüro.
Die umfassenden Analysen von Jörn Rieken lassen kaum einen Zweifel: Sanktionen sind ein Instrument von Wirtschaftskriegen. Oft sind ihre Auswirkungen sogar noch verheerender als die von „heissen“ Kriegen. Für einen Sozialisten gibt es keine „guten“ Sanktionen des eigenen kapitalistischen Landes oder imperialen Blocks gegen deren Konkurrenz.Ebenso wenig wie es „gute Kriegskredite“ gibt. (Peter Vlatten)
Bei Sanktionen geht es letztlich um eine neoliberale Umverteilung im globalen Maßstab
Die Verhängung wirtschaftlicher Strafmaßnahmen erreicht nur in Ausnahmefällen die vorgeblichen Ziele einer Veränderung von Regierungshandeln der sanktionierten Länder. Im Kern geht es bei den Sanktionen um die Aufrechterhaltung westlicher Dominanz gegenüber drohender Multipolarität.
Dr. Jörn Rieken, Jahrgang 1956, arbeitete als Entwicklungsökonom über 25 Jahre im Ausland für GIZ, EU und UNO mit Schwerpunkt multilateraler Handelsabkommen. Der hier veröffentlichte Artikel ist die gekürzte Fassung eines Textes aus der jüngsten Ausgabe des außenpolitischen Journals Welttrends.de, das einen Themenschwerpunkt »Globaler Wirtschaftskrieg« enthält. Eine noch ausführlichere Fassung sowie weitere Informationen befinden sich ebenfalls auf Welttrends.de. Jörn Rieken gehört zum Autorenkreis von FGLB und ist Aktivist der IG BAU.
Weitgehende Umlenkungsmöglichkeiten der Handelsströme, eine massive Stärkung der innenpolitischen Reputation und mangelnde Konditionierung von wirtschaftlichen Strafmaßnahmen führen im Gegenteil eher zu einer Stärkung von Regierungen in den sanktionierten Ländern.
Weltweit Hauptleidtragende sind die ärmeren Bevölkerungsteile und die energieabhängige industrielle Produktion. Es ist eine neoliberale Umverteilung im globalen Maßstab. Bezogen auf die innerstaatlichen Verhältnisse droht der sanktionsgetriebene Weltwirtschaftskrieg zu sozialen Kriegen zu führen.
Handelspolitik ist immer auch Interessenpolitik – bestenfalls zum Gesamtnutzen der beteiligten Länder, oftmals jedoch nur für deren Eliten. Sanktionen setzen die in der Welthandelsorganisation (WTO) einstimmig ausgehandelten und vertraglich fixierten Regelungen außer Kraft. Nicht zuletzt deshalb ermächtigt das Völkerrecht einzig den UN-Sicherheitsrat dazu, Sanktionen zu verhängen.
„Unilateral verhängte wirtschaftliche Strafmaßnahmen“, so die offizielle Bezeichnung von nicht durch die UN genehmigte Sanktionen, hingegen „stellen eine einseitige kollektive Bestrafung dar“ und wurden daher bereits 2013 von der UN-Generalversammlung als Menschenrechtsverletzungen verurteilt.
Mit seinem Beschluss vom 27. März 2023 stellte der UN-Menschenrechtsrat noch einmal fest, dass Sanktionen völkerrechtlich verboten sind und gegen das Internationale, das Menschen- und das Humanitäre Recht verstoßen. Auch darüber hinausgehende Maßnahmen, wie die Eingriffe in internationale Zahlungssysteme und die Beschlagnahmung von Konten, verstoßen ganz offen gegen internationale Abkommen und die Grundprinzipien des internationalen Rechts.
Ein entsprechender Bericht an die 17. Generalversammlung der UN stellte 2015 fest, dass „unilateral verhängte Maßnahmen, besonders Handelsembargos, schwere nicht-intendierte Folgen auf Menschenrechte, öffentliche Wohlfahrt und langfristige Wachstumsperspektiven für die betroffenen Länder haben.“
Der UN geht es nicht um rückwärtsgewandte Bestrafung, sondern um Erzielung eines Friedens. Daher wurden bei UN-Sanktionen zeitliche Begrenzungen mit regelmäßigem Monitoring eingeführt. Bei einer Bewertung des Nutzens von Sanktionen kann nicht allein deren Effektivität in Betracht gezogen, sondern es müssen auch die Kosten für sanktionsverhängende Staaten berücksichtigt werden.
Die bisher umfangreichste Studie wurde von Hufbauer et al. im Jahr 1990 erstellt und 2000 erneuert. In über 115 Fällen haben Sanktionen nur in einem Viertel der Staaten grundlegende politische Veränderung erzwingen können.
Allerdings führten wirtschaftliche Strafmaßnahmen in mehr als der Hälfte der Staaten zu einer Destabilisierung des Ziellandes. Nach der Neuauswertung 2000 konnte ein klarer Erfolg gemäß der ursprünglichen Zielsetzung in nur 5 von 115 Fällen beschrieben werden.
Unilaterale Sanktionen
In fundamentaler Abgrenzung zu UN-legitimierten Sanktionen leistet sich der Westen „eine Art idealistischen Oberschusses“ an sanktionspolitischem Unilateralismus.
Auch aufgrund ihrer empirisch belegten geringen Erfolgsbilanz weisen sie eine Tendenz zu Verhärtung und Eskalation auf. Praktisch gefangen in einer immanenten Eskalationsdynamik können USA und EU nicht aufhören, immer weitere Maßnahmen zu verhängen in der Befürchtung, ansonsten keine weiteren Optionen mehr zu haben.
Gemäß einer Untersuchung des Instituts für Wirtschaftsforschung Ifo zu Sanktionen mit dem Stand von 2020 stellen die Autoren fest, dass westliche Demokratien die häufigsten Urheber von Wirtschaftssanktionen sind, vor allem die USA und EU, während afrikanische Länder die häufigsten Sanktionsziele sind.
Seit Ende des Kalten Kriegs hätten Wirtschaftssanktionen rapide zugenommen. Eindeutige Folgen zeigten sich als Kollateralschäden in sinkender Lebenserwartung in den sanktionierten Ländern, bei Frauen stärker als bei Männern.
Bereits heute sind die Kosten für den sanktionierenden Westen im Falle Russlands und Chinas evident. Baldwin wies in seiner Auswertung von Sanktionen bereits im Jahr 2000 darauf hin, dass die Bedeutung von Kosten anerkannt werden müsse, „Pyrrhus-Siege seien kein Erfolg (…); es benötige komplexere Konzepte als den Sieg“.
Auch der IWF konstatierte bereits im Juni 2022, dass „die gegenwärtigen Wirtschaftssanktionen weltweit sogar größere Schocks auslösen würden als je zuvor“.
Trotz dieser eindrücklichen Warnungen mutiert das sanktionspolitische Instrumentarium zunehmend zum „Standrepertoire der Außenpolitik“. Im Juni 2004 veröffentlichte die EU ein die Sanktionen betreffendes Konzept zu den „Basic Principles on the Use of Restrictive Measures“, in dessen Mittelpunkt zielgerichtete Sanktionen stehen. Unter diesen „smart sanctions“ werden insbesondere individuelle Finanz- und Reisesanktionen beschrieben.
Europa degeneriert zum Vasallen der USA
In aller Offenheit hatte der frühere Präsident Bush den Einsatz wirtschaftlicher Strafmaßnahmen damit begründet, dass „es das oberste Ziel der US-Strategie nach dem Ende des Kalten Kriegs sein muss zu verhindern, dass irgendwo auf der Welt irgendeine Macht zum ebenbürtigen Konkurrenten wird.“
Gemäß dem gegenwärtigen Präsidenten Biden werden derzeit vom Westen „beispiellose Sanktionen“ eingeführt, die „in ihrer Gesamtheit die Potenz entfachen, Schäden zuzufügen, die der Anwendung militärischer Macht gleichkommen“.
Die EU folgt mit ihren Maßnahmen dem Sanktionsregime der USA, meist mit einem gewissen zeitlichen Abstand. Die Gründe hierfür lägen in der „maßgeblichen Rolle des US-Dollars“ und der „amerikanischen Kontrolle über das internationale Finanzsystem“.
Für eine „strategische Autonomie der EU bleibe daher keinerlei Raum“, diagnostiziert der European Council on Foreign Relations (ECFR), das wichtigste Beratungsgremium der Europäischen Kommission. Und konstatiert eine zwangsläufig „erfolgende Vasallisierung Europas“.
Gezielte Sanktionen
Neben den allgemeinen ökonomischen Strafmaßnahmen setzen USA und EU vorwiegend auf sogenannte „gezielte“ Sanktionen gegen Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen. Betrug deren Anzahl vor Februar 2022 noch rund 2.700, so zählte Castellum AI im August 2023 fast 15.000 allein gegen Russland.
Bereits im Ersten Sanktionspaket der EU wurden sämtliche 351 Abgeordnete des russischen Parlaments mit Sanktionen belegt, die für die Anerkennung der „Volksrepubliken“ gestimmt hatten. Auch 27 Banken und Unternehmen, denen Geschäfte mit den separatistischen Gebieten unterstellt wurden, trafen die Strafmaßnahmen, ebenso sowie Moderatoren von Nachrichten und Talkshows.
Dabei werden wirtschaftliche Strafmaßnahmen von einem exklusiven Kreis an EU-Entscheidern beschlossen, zu deren Begründungen selbst EU-Parlamentarier keinen Einblick erhalten.
Auch auf den Widerspruch von EU-Mitgliedstaaten wie Ungarn, einzelne Personen auszunehmen, wurde nicht reagiert. Für sanktionierte Einzelpersonen bestehen keinerlei Anreize zu Verhaltensänderungen, selbst wenn sie es könnten. Auch „gezielte“ wirtschaftliche Strafmaßnahmen sind damit als „Vergeltung ohne Zielsetzung“ zu beschreiben.
Umgehungsstrategien
Wenn mit sogenannten „gezielten“ Sanktionen gegen Einzelne also nur symbolische oder unspezifische Effekte erzielt werden können, verbleiben noch wirtschaftliche Strafmaßnahmen.
Effektiv können Exportbeschränkungen aber nur dann wirken, wenn sie unter weltweiter Beteiligung möglichst vieler Im- und Exporteure erfolgt. An den vom Westen gegen Russland auferlegten Sanktionen beteiligen sich allerdings außer den USA, Kanada und den 27 EU-Staaten nur noch acht weitere Länder.
Einige Länder des Globalen Südens hingegen profitieren von den bis zu 30 Prozent betragenden Rabatten auf von ihnen importierte Rohstoffe. Trotz Preisabschlägen für nicht-westliche Abnehmer konnte Russland seine Exporteinnahmen im Jahre 2022 drastisch ausweiten und auch 2023 bei geringerem Handelsvolumen höhere monatliche Einnahmen erzielen als vor 2021.
Selbst der IWF bescheinigt Russland eine ausgesprochen stabile finanzielle Situation, niedrige öffentliche Verschuldung und hohe Leistungsbilanzüberschüsse. Auch wenn die Einnahmen aus Energieexporten 2022 um fast ein Viertel zurückgingen, erwartete der Fonds für 2023 ein russisches Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozent.
Umgehungsstrategien erwiesen sich bisher als recht erfolgreich. In der Sanktionsliteratur wird immer wieder auf die begrenzte Effektivität unmittelbarer, das sanktionierte Land direkt betreffender Strafmaßnahmen hingewiesen.
In vielen Artikeln wird beschrieben, dass – gemessen an den deklarierten Zielsetzungen – Kubas wirtschaftliche Entwicklung, selbst nach Wegfall der sowjetischen Unterstützung, relativ stabil weitergelaufen wäre, Nordkoreas technologische Entwicklung bisher weitgehend ungestört verlaufe, und Iran sich wirtschaftlich und geopolitisch zur regionalen Mittelmacht entwickeln konnte.
Im Fall Nordkoreas waren wirkungsvoll einzig die extremen humanitären Kosten für den ärmeren Teil der Bevölkerung. Auch in Kuba und Iran wurde ein Großteil der Kosten auf die ärmere Bevölkerung abgewälzt.
Ein vollkommenes anderes Bild ergibt sich für sanktionierte Länder mit geringerer wirtschaftlicher Entwicklung.
Der Menschenrechtsbeauftragte der UN, Volker Türk, konstatierte im Januar 2023, „dass die seit 2017 gegen Venezuela verhängten sektoralen Sanktionen die Wirtschaftskrise verschärft und die Menschenrechte beeinträchtigt haben“.
Noch drastischere humanitäre Auswirkungen zeigen sich in Afghanistan. Dessen Wirtschaft wurde der endgültige Todesstoß versetzt, als die Reserven der Zentralbank durch USA und EU eingefroren und das Land vom Zahlungsdienstleister Swift ausgeschlossen wurde. Während die UN vor „einer der umfassendsten humanitären Krisen, die die Welt je sah“ warnen, sind die Unama-Mittel für Afghanistan nur zu 30 Prozent finanziert.
Bereits im März 2022 warnte der IWF vor dem Risiko einer dauerhaften Fragmentierung der Weltwirtschaft in geopolitische Blöcke mit unterschiedlichen technologischen Standards, Zahlungssystemen und Reservewährungen.
Die vom IWF vorausgesagte „tektonische Verschiebung“ würde hohe Anpassungskosten und anhaltende wirtschaftliche Effizienzverluste mit sich bringen, da Lieferketten und Produktionsnetzwerke neu ausgerichtet werden müssten.
Hier deuten sich Parallelen an zum endgültigen Zusammenbruch des Goldstandards 1931, als sich vier Währungsblöcke herausbildeten, die untereinander kaum verbunden waren.
Der internationale Handel reduzierte sich bis 1938 um mehr als 60 Prozent, die bis dahin hohe Intensität weltwirtschaftlichen Integration ging deutlich zurück. Erst in den 1970er Jahren wurde wieder das Niveau von 1914 erreicht.
Sanktionen im Energiesektor
Die Nachrichtenagentur Bloomberg berechnete bereits im Dezember 2022 die Kosten von Energiesanktionen für die EU auf eine Billion US-Dollar. Nach Angaben der Brüsseler Denkfabrik Breugel hat die EU Unternehmen und Verbrauchern bereits 2022 mit 700 Milliarden US-Dollar geholfen, einen Großteil der Preisanstiege abzufedern, „aber der Ausnahmezustand könnte noch Jahre andauern“.
Allein für Deutschland beliefen sich damals bereits sanktionsbedingte Kosten auf mehr als 440 Milliarden Euro.
Für die sanktionierenden Länder erwartete die OECD schon Mitte 2022 eine nachhaltige Schädigung des Konsums durch einen starken Verlust an Kaufkraft, eine lang anhaltende Rezession und den Rückgang von Investitionen.
Auch die Weltbank befürchtete wenig später eine Rückkehr zur Stagflation in Analogie zu den 1970er-Jahren, die von schwachem Wachstum in Kombination mit hoher Inflation geprägt waren.
Das Institut der Deutschen Wirtschaft sah EU und BRD bereits Ende 2022 als krisenbedrohte „wirtschaftliche Großmacht“. Nach den Krisen bei Banken, des Euro und der durch die Pandemie ausgelösten drohe nunmehr mit der Sanktionskrise ein lang anhaltender wirtschaftlicher Verfall.
Auch das IW formuliert, dass der „Zugang zu günstigen Rohstoffen wie Energiequellen“ einen schwer wettzumachenden Standortnachteil gegenüber den USA darstelle.
Aufgrund längerfristig mehr als dreifach höherer Energiepreise erwartet der DIHK eine „strukturelle Krise“ mit dem Potenzial, „Teile der wirtschaftlichen Struktur zu zersetzen“ sowie einer Verschiebung von Produktionsstandorten in Ausland.
In der öffentlichen Adressierung von Kostenträgern halten sich die meisten Regierungsvertreter noch zurück. Konkretere Formulierungen finden sich bereits in Wirtschaftskommentaren, nach denen die Friedensdividende aufgezehrt sei und daher die Sozialausgaben überprüft werden müssen.
Eindeutige Umverteilungseffekte zeigen sich bei den seit 2022 außerordentlichen Gewinnen vieler multinationaler Konzerne, besonders in den Branchen Energieversorgung und Nahrungsmittelverarbeitung. Dagegen mussten abhängig Beschäftigte in Deutschland mit 4,7 Prozent den „historisch“ größten Reallohnverlust seit dem Zweiten Weltkrieg hinnehmen.
Das WSI bezeichnet derweil die in so kurzem Zeitrahmen erfolgte Umverteilung von unten nach oben als „historisch“.
Sanktionen im Bereich Dienstleistungen
Bislang am effektivsten sind Sanktionen, die den Handel mit Dienstleistungen betreffen. So wurden im 7. Sanktionspaket der EU für den russischen Schiffstransport von Rohöl und Erdölprodukten Versicherungsleistungen nur noch bei Einhalten eines Preisdeckels für die exportierten Produkte erlaubt.
Diese Leistungen wurden vor 2022 zu 90 Prozent von EU- und britischen Firmen angeboten und die bedeutendsten Versicherer und Händler befinden sich in der EU, Großbritannien und der Schweiz.
Aufgrund rechtlicher Unsicherheit über den Geltungsbereich von Dienstleistungssanktionen haben sich mittlerweile auch alle westlichen Banken aus der Finanzierung von Handelsgeschäften zurückgezogen. Nicht betroffen sind allerdings Reedereien, da Griechenland Einspruch erhob.
Auch kann der Handel mit Rohstoffen aus Russland weitgehend ungestört weiterlaufen, da er vom bisher dominierenden Handelsplatz Schweiz nach Dubai umzog.
Keine Umgehungsmöglichkeiten hingegen gab es bei der Beschlagnahmung von auf ausländischen Banken deponierten Zentralbankreserven. Im Falle Irans, Venezuelas und Russlands hatte das für die betroffenen Länder zwar spürbare, bezogen auf deren Gesamtumfang jedoch begrenzte Folgen.
Der Ausschluss Jugoslawien aus dem Swift während dessen Zerfallsprozesses und die gleiche Maßnahme gegen Afghanistan heute hatte und hat gravierende Folgen für die gesamte Bevölkerung der betroffenen Staaten.
Auch in Kuba, Iran, Russland und Venezuela sind migrantische Arbeiter und private Personen für Überweisungen auf informelle Dienstleister mit oft sehr hohen Transaktionskosten angewiesen. Die regierungsberatende SWP konstatiert daher, dass es „unterschiedliche Auffassungen“ darüber gäbe, wer als ideale Zielgruppe anzusehen ist.
Erbitterte Konkurrenz
Aufgrund des Boykotts russischen Pipelinegases stiegt der LNG-Import Europas bis Anfang 2023 um 65 Prozent. Infolgedessen traten die europäischen Importeure in erbitterte Einkaufskonkurrenz mit ärmeren Ländern. Indien, Pakistan und Bangladesch verloren zusammengenommen rund 18 Prozent ihrer LNG-Importe.
Sogar vertraglich fest zugesagte Importe blieben aus, sodass Pakistan und Bangladesch wegen Erdgasmangels zeitweise Fabriken stilllegen und den privaten Konsum strikt beschränken mussten.
Noch 2021 belieferten Russland und die Ukraine den Weltmarkt mit rund 30 Prozent aller Weizen- und 20 Prozent aller Maisexporte. Mitte 2022 wurde das Abkommen über ungehinderte Getreidelieferungen der Ukraine über das Schwarze Meer ausgehandelt.
In dem Abkommen waren gleichfalls Bestimmungen enthalten, die einen sanktionsfreien russischen Getreideexport ermöglichen sollten. Dieser Teil des Abkommens wurde allerdings von der EU nicht umgesetzt. Aufgrund der Sanktionen waren anfangs nur wenige Reeder, Handelsbanken und Versicherungen bereit, russische Lieferungen zu ermöglichen.
Besonders betroffen sind arme Länder wie Somalia, in denen sich die Preise für Grundnahrungsmittel verdoppelten. Trotz dieser umfangreich dokumentierten Notlage soll der für 2024 geplante Etat der deutschen Entwicklungszusammenarbeit um 22 Prozent, das darin enthaltene Budget für humanitäre Hilfe sogar um 36 Prozent gekürzt werden.
Laut einer Studie der University of Edinburgh haben Düngemittel- und Energiepreise einen viel stärkeren Einfluss auf die Getreidepreise als punktuelle Exportschranken wie die Aussetzung des Getreidedeals.
Die weltweiten Düngerpreise verbleiben in Afrika bis heute auf dem dreifachen Niveau von 2021. Gemäß dem International Food Policy Research Institute (IFRI) sind rund 20 Prozent des weltweiten Düngerhandels von den Strafmaßnahmen betroffen.
Profitieren konnten hingegen die neun weltgrößten Düngemittel-Unternehmen, deren Gewinne von rund 14 Milliarden US-Dollar im Jahr 2020 auf 49 Milliarden US-Dollar im Jahr 2022 stiegen.
Über die Sanktionen beim Waren- und Dienstleistungshandel hinaus sollen westliche Wirtschaftsstrafmaßnahmen auch auf Restriktionen für Investitionen aus dem Ausland ausgedehnt werden. Untersagte Auslandsinvestitionen wurden von 2019 bis 2022 von nur wenigen Dutzend auf mehrere Hundert vervielfacht.
Zusätzliche Probleme dürfte künftig das in westlichen Ländern geplante Outbound Investment Screening schaffen. Faktisch würde es dazu führen, dass westliche multinationale Unternehmen ihre globalen Geschäfte in eine nordamerikanisch-europäische, eine chinesische und eine indisch-südostasiatische jeweils separat geführte Firma aufspalten müssten.
Deglobalisierung
Selbst die Präsidentin der EZB und die US-Finanzministerin warnen inzwischen vor dem sanktionsbasierten Gespenst der Deglobalisierung und seinen Folgen wirtschaftlicher Fragmentierung mit weniger Handel, geringerer Produktion und höherer Inflation.
Die Auflösung der bisherigen Handelsbeziehungen werde sich gravierend auf Länder mit niedrigem Einkommen und weniger wohlhabende Verbraucher in fortgeschrittenen Volkswirtschaften auswirken.
Im bundesrepublikanischen Kontext werden wirtschaftlichen Strafmaßnahmen dagegen als „wertebasierte Handelspolitik“ verbrämt und die angestrebte Entkoppelung als „friendshoring“ bezeichnet.
Der IWF schätzt, dass die gegenwärtige „geoökonomische Fragmentierung“ zu höherer makroökonomischer Volatilität, größeren Krisen und einer „finanziellen Regionalisierung“ mit einem fragmentierten globalen Zahlungssystem führe.
Bei starker Fragmentierung des Handels könnten Kosten von bis zu sieben Prozent anfallen, und bei zusätzlicher technologischer Entkopplung der Produktionsverlust in einigen Ländern bis zu zwölf Prozent betragen.
So untergräbt die Sanktionsallianz das Fundament der internationalen Arbeitsteilung und scdigt sich langfristig selbst.