Wieviel Bertelsmann-Stiftung steckt in Lauterbachs Krankenhausreform?

Von Florian Warweg

Am 15. Mai stellte Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf der Bundespressekonferenz seine als „Revolution im Krankenhauswesen“ angekündigte Reform (offizieller Name „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“) vor. Dabei kritisierte er in scharfen Worten die bisherigen Fallpauschalen. Kein Wort dazu, dass er einst maßgeblich mitgeholfen hatte, diese einzuführen. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, ob er in der Rückschau seinen damaligen Einsatz für die Fallpauschalen bedauere. Ebenso interessierten sich die NDS dafür, welchen Einfluss Gesundheitsökonomen aus dem Umfeld der Bertelsmann-Stiftung auf die Ausgestaltung der Krankenhausreform hatten. Der bis dahin eloquent aufgetretene Minister kam sichtbar ins Stocken. Von Florian Warweg.

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Die Reform, die nicht hält, was sie verspricht

2022 hatte Karl Lauterbach angekündigt, mit seiner Krankenhausreform die sogenannte Fallpauschalen-Finanzierung zu überwinden. Dies stieß zunächst tatsächlich auch auf breite Zustimmung. Doch schaut man sich die aktuelle Reform näher an, fällt auf, dass fast all die Mechanismen, die in die aktuelle Misere geführt haben, in der Reform fortgeschrieben und teilweise sogar mutmaßlich verschärft werden. Lauterbachs Reform trägt die klare Handschrift der Gesundheitsökonomie, einer kapitalfreundlichen Umgestaltung des Krankenhauswesens, in welcher Profitinteressen grundsätzlich vor den Bedürfnissen der Menschen/Patienten stehen. Ebenso ergibt ein genauerer Blick auf Lauterbachs Reform, dass in Wirklichkeit die Fallpauschalen bestehen bleiben und bloß teilweise durch ein zweites, bürokratieintensives Pauschalensystem (Vorhaltevergütung) ergänzt werden.

Wettbewerbslogik wird verschärft

Damit wird die bestehende Wettbewerbslogik sogar noch verschärft. Denn die Krankenhäuser müssen nun nicht nur um Fallpauschalenerlöse, die ja erhalten bleiben, sondern auch um Anteile an den neuen Vorhaltebudgets konkurrieren und dafür einen aufwändigen bürokratischen Apparat installieren. Und schon jetzt stöhnt das Krankenhauspersonal unter einer völlig überhandnehmenden Bürokratie, die bis zu 30 Prozent der Arbeitszeit des klinischen Personals in Anspruch nimmt. Das ist ein Vorteil für große Krankenhäuser und private Klinikketten, die über die entsprechenden Verwaltungsapparate verfügen. Diejenigen, die das nicht tun, kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum und die Grundversorger haben erneut das Nachsehen.

Der Niedergang des deutschen Krankenhauswesen: Wie konnte es so weit kommen?

Um die derzeitige Lage der Krankenhäuser in Deutschland besser zu verstehen, hilft ein Blick zurück. Alles begann 1985, als in der Bundesrepublik unter Helmut Kohl ein Gesetz verabschiedet wurde, welches es erstmals erlaubte, mit dem Betrieb von Krankenhäusern Gewinne zu erwirtschaften. Die öffentliche Hand war bis dahin der maßgebliche Akteur in der Krankenhauslandschaft. Noch 1991 befanden sich lediglich 15 Prozent der Allgemeinkrankenhäuser in privater Trägerschaft, 46 Prozent waren öffentlich, der Rest in gemeinnütziger Hand. Diese Verteilung hat sich radikal geändert: Heute im Jahr 2024 zeigt sich die Verteilung bei den Besitzverhältnissen von Allgemeinkrankenhäusern wie folgt: 39 Prozent ( plus 24 Prozent) gehören privaten Trägern, 32 Prozent gemeinnützigen Trägern – und die öffentliche Hand, einst der Hauptakteur, bildet nun mit 29 Prozent (minus 17 Prozent) das Schlusslicht.

In der Folge entstanden private Krankenhauskonzerne, deren Wachstum vor allem darauf beruhte, öffentliche Krankenhäuser aufzukaufen. So ging beispielsweise Eugen Münch, Gründer der Rhön-Kliniken AG, bereits in den 2000er-Jahren, wie Jorinde Schulz in einem umfassenden Artikel auf Jacobin darlegt, auf Schnäppchenjagd bei kommunalen Krankenhäusern in finanziellen Notlagen, die er nach seiner Übernahme strengen Sparmaßnahmen unterwarf. Auch der Krankenhauskonzern Asklepios bezog seinen Grundstock an „Krankenhaus-Kapital“ aus der Übernahme kommunaler Kliniken in Hamburg. Die Gewinne aus dem Krankenhausbetrieb investierte der im Februar 2024 verstorbene Asklepios-Eigentümer Bernard Grosse Broermann, der sich gerne als bodenständiger Familienunternehmer inszeniert hatte, übrigens in Schweizer Luxushotels.

Seit rund drei Jahrzehnten läuft es so: Erst wird die öffentliche Daseinsvorsorge systematisch unterfinanziert und durch Preissysteme umgeformt, um sich dann gezwungenermaßen privatem Kapital zu öffnen. Das kann sich sodann als Retter in der Not inszenieren, welches dringende Investitionen in öffentliche Gesundheits-Infrastrukturen ermöglicht. Diese werden in Folge privatisiert, auf Gewinn getrimmt, ausgequetscht und am Ende, wenn nicht mehr gewinnbringend, wieder an den Staat abgestoßen oder zumindest diesem die Kosten aufgehalst. Exemplarisch sei auf den Fall des Universitätsklinikums Marburg/Gießen verwiesen, der ersten privatisierten Uni-Klinik Deutschlands. Diese wurde 2006 zum Spottpreis von 112 Millionen Euro an den Rhön-Konzern (Rhön-Klinikum AG) verkauft – 2022 sah sich das Land Hessen gezwungen, die privatisierte Uniklinik mit einem öffentlichen Investitionszuschuss in Höhe von 500 Millionen Euro aus einer finanziellen Notlage zu retten.

Der Einfluss von Konzern-Stiftungen auf die Krankenhausreform

In der Regierungskommission für die Krankenhausreform saß unter anderem der Vorstandsvorsitzende der Rhön-Stiftung, der Gesundheitsökonom Boris Augurzky, und prägte, nach allem, was man aus dem Umfeld hörte, maßgeblich die Reforminhalte mit.

Neben Augurzky fällt auch der Name Reinhard Busse ins Auge, Professor für Gesundheitsökonomie an der TU Berlin und ebenso einflussreiches Mitglied der Reformkommission. Busse war zuvor Teil des Kernteams des Projekts „Neuordnung der Krankenhauslandschaft“ der Bertelsmann-Stiftung, welches 2019 eine Studie mit dem vielsagenden Titel „Eine bessere Versorgung ist nur mit halb so vielen Kliniken möglich“ veröffentlichte. Das damalige Resümee der Studie, man sollte jedes dritte oder besser sogar jedes zweite Krankenhaus schließen, befürwortete Lauterbach – damals noch als einfacher SPD-Abgeordneter – enthusiastisch auf Twitter.

Die Bertelsmann-Stiftung widmet dem Gesundheitsbereich auch grundsätzlich besondere Aufmerksamkeit und spielte dort, ebenso wie bei der fatalen Bologna-Reform der deutschen Universitätslandschaft, eine zentrale Rolle als Lobbyist und Stichwortgeber. Das Interesse der Stiftung für den Themenkomplex hat auch knallharte wirtschaftliche Interessen zum Hintergrund. So wurde beispielsweise die Bertelsmann-Tochter Arvato Systems mit der Installation der technischen Infrastruktur für die elektronische Patientenakte beauftragt und verdient so kräftig an der Digitalisierung des Gesundheitswesens mit. Gleichzeitig saß die Aufsichtsrätin und Gesellschafterin des Bertelsmann-Konzerns sowie Vorständin der Bertelsmann-Stiftung, Brigitte Mohn, bis 2020 im Aufsichtsrat von …, na, was raten Sie? Genau, der Rhön-Kliniken. Und wer saß auch noch lange im Rhön-Aufsichtsrat? Der heutige Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Die aktuelle Position beim Röhn-Konzern des Gesundheitsökonomen und Mitglied der Regierungskommission zur Krankenhausreform, Boris Augurzky, hatten wir ja schon ausgeführt – so schließt sich der Kreis.

Die gesamte einstündige Pressekonferenz von Karl Lauterbach in der BPK können Sie hier einsehen:

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Erstveröffentlicht in den „nachdenkseiten“ v. 15.5. 2024
https://www.nachdenkseiten.de/?p=115299

Wir danken für das Publikationsrecht.

ver.di: Keine Zweiklassengesellschaft mehr: Vivantes nicht erneut auf dem Rücken der Beschäftigten und auf Kosten einer guten öffentlichen Gesundheitsversorgung sanieren

Bild: Berliner Krankenhausbewegung 2021; Foto: Jochen Gester

verdi - P R E S S E I N F O R M A T I O N

Vor genau 20 Jahren retteten die Beschäftigten von Vivantes das öffentliche Unternehmen vor der Pleite, indem sie auf sehr viel Lohn verzichteten. Diese Geschichte wird sich nicht wiederholen.

Gestern kündigte die Vivantes-Geschäftsführung in einer Rundmail an alle Beschäftigten ein „Sanierungs- und Neuausrichtungskonzept“ an, bei dem „jeder Stein und jedes Szenario durchdacht“ werden soll. Bereits im Juli soll der Aufsichtsrat ein solches Konzept beschließen. Die Geschäftsführung begründet dies mit dem Defizit, das Vivantes im letzten und auch in diesem Jahr gemacht habe.

„Wir lehnen jegliche Spar- und Sanierungsmaßnahmen ab, die auf Kosten der Beschäftigten und der öffentlichen Gesundheitsversorgung gehen“, sagt Benjamin Roscher, der stellvertretende ver.di-Landesbezirksleiter für Berlin und Brandenburg. „Berlin braucht öffentliche Krankenhäuser, die ausreichend finanziert sind und in denen genügend Menschen unter guten Bedingungen arbeiten. Sobald die Vorschläge für das Sanierungskonzept vorliegen, werden wir mit den Beschäftigten beraten, welche Schritte wir gehen wollen.“
Seit Jahren lässt Vivantes ca. 3000 Beschäftigte in den Tochterunternehmen zu Löhnen deutlich unterhalb der Löhne im Tarifvertrag im öffentlichen Dienst (TVöD) arbeiten. Die Inflation der letzten zwei Jahre führte zusätzlich zu einem hohen Reallohnverlust mit vielen privaten Krisen, der nur 2023 teilweise ausgeglichen wurde. Die Patientenversorgung stemmen immer noch viel zu wenig Beschäftigte, die Überlastung ist hoch. Der von den Beschäftigten erkämpfte Entlastungstarifvertrag trägt zur Personalgewinnung bei, ein ausreichender Personalaufwuchs wurde jedoch noch nicht erreicht. Der Berliner Senat muss in gute Arbeitsbedingungen und eine gute öffentliche Gesundheitsversorgung investieren, anstatt nun Vivantes zu Sanierungsmaßnahmen zu zwingen. Die Krankenhäuser und ihr Personal müssen endlich wieder bedarfsdeckend finanziert werden, dafür muss die Landesregierung sich in der Diskussion um die Krankenhausreform mit aller Kraft einsetzen.

„Wenn der Berliner Senat der Meinung ist, bei den öffentlichen Krankenhäusern und den dort Beschäftigten den Rotstift ansetzen zu wollen oder diese beliebig hin und her schieben zu können, werden wir uns mit allen Mitteln dagegen wehren. SPD und CDU haben die Rückführung der Tochterunternehmen zugesagt und im Koalitionsvertrag vereinbart. Es wäre ein großer Fehler hier Wortbruch zu begehen“, sagt Anja Voigt, Intensivpflegekraft und Betriebsrätin bei Vivantes.

Klinikreform als Alleingang – Trotz breiter Kritik schickt die Regierung Lauterbachs Vorhaben ins Parlament

Bild: Gemeingut in BüergerInnenhand

Berlin. Eine Änderung des Systems der Fallpauschalen und eine neue Struktur der Kliniklandschaft – dies sieht die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor. Trotz anhaltender Widerstände aus den Ländern und von Interessengruppen hat das Bundeskabinett am Mittwoch das mehrfach überarbeitete Kernstück auf den Gesetzgebungsweg gebracht. Lauterbach sprach im Anschluss von einer »Revolution im Krankenhauswesen«. Ohne die Strukturen der stationären Versorgung zu ändern, drohten Klinik-Insolvenzen, schlechte Behandlung und weite Wege.

Vielerorts sind Kliniken in ihrer Existenz gefährdet, Fachabteilungen müssen schließen. Die Reform soll die Finanzierung neu regeln und wirtschaftlichen Druck von den Krankenhäusern nehmen. Die Regierung erhofft sich davon den Erhalt einer flächendeckenden Versorgung, einen Abbau von Bürokratie und eine bessere medizinische Versorgung.

Doch es gibt breite Kritik: »Die bisherigen Reformpläne bedrohen die Stabilität der Krankenhausversorgung in Deutschland«, sagte der Chef der Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß. Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Kerstin von der Decken (CDU) aus Schleswig-Holstein, warf Lauterbach vor, sich über berechtigte Forderungen hinweggesetzt zu haben. In einer von allen Ländern unterstützten Stellungnahme werden eine »Auswirkungsanalyse«, ein besserer Schutz kleiner Kliniken auf dem Land und eine stärkere Berücksichtigung der Planungshoheit der Länder gefordert. Als »Etikettenschwindel« bezeichnete Ates Gürpinar von der Linken im Bundestag die neu geplante Finanzierung des Vorhalten von Klinikleistungen. Die Gewerkschaft Verdi fordert kurzfristige Hilfen, damit bedarfsnotwendige Kliniken nicht schließen müssen.

Indes können die Länder im Bundesrat das Gesetz nicht stoppen, sondern nur verzögern – Lauterbach hat es so geändert, dass es nicht mehr zustimmungspflichtig ist. Die Beratungen im Bundestag sollen noch vor der Sommerpause beginnen. In Kraft treten soll die Neuregelung Anfang 2025, die Umsetzung Schritt für Schritt in den Jahren danach. 

nd/Agenturen v. 16.5. 2024
https://nd.digital/editions/nd.DerTag/2024-05-16/articles/12705880

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