Politisch motivierte Abschiebungen zur Durchsetzung der Staatsräson – Pressekonferenz und Anmerkungen zu juristischen Bewertung!

Am12. April hielt das in Solidarität mit den vier von Ausweisung bedrohten Berliner Palästina-AktivistInnen gegründete Bündnis „Stop Deportation Berlin“ zusammen mit Ferat Koçak und einem Mitglied des Juristen-Teams der Beschuldigten eine Pressekonferenz ab. Die beabsichtigten Abschiebungen drohen zu einem gefährlichen Präzedenzfall zu werden, politisch motivierte Ausweisungen als Kampfinstrument gegen die Opposition gegen die Staatsräson der BRD, aber auch gegen jede andere politisch missliebige Oppositon zu etablieren.

Pressekonferenz des Bündnisses „Stop Deportation Berlin“ mit Vertreter der Anwälte und Ferat Koçak, dokumentiert von Fabian Lehr, 12. April 2025

Ein paar Stichworte zur juristischen Bewertung aus der Presskonferenz.

Allen vier Betroffenen werden individuelle Verstöße vorgeworfen – basierend rein auf Polizeiakten im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Aktionen in Berlin. In fast keinem Fall kam es bislang zu einer Anklage vor Gericht, geschweige denn zu einer Verurteilung. Keiner der Betroffenen ist vorbestraft.

Es gibt bisher keine Konkretisierung und Akteneinsicht über juristisch bzw strafrechtlich relevante Vergehen, weder für die Betroffenen noch für deren Anwälte. Die Betroffenen können sich nicht nicht einmal konkret zur Wehr setzen!

Umso skandalöser die öffentlichen Vorverurteilungen, insbesondere der CDU, die gegenüber der Springerpresse – ganz im Trumpstil – offen zugab, dass ein Exempel statuiert werden soll.

Die Bescheide zur Ausweisung enthalten lediglich pauschale Beschuldigungen wie „antisemitisch“ oder „Hamas Unterstützung“, die aber in keiner Weise konkret nachgewiesen werden und sachlich falsch sind. Oder es wird sich auf die Zuwiderhandlung von nicht strafrechtlich relevanter politischer Katgeorien wie die „Staatsräson“ bezogen. In den Begründungen heisst es: „Es liegt im erheblichen gesellschaftlichen und staatlichen Interesse, dass diese Staatsräson jederzeit mit Leben gefüllt wird und zu keiner Zeit (…) Zweifel daran aufkommen, dass gegensätzliche Strömungen im Bundesgebiet auch nur geduldet werden.“ Deutlicher kann man es nicht ausdrücken: Unter Missachtung von Grundrechten sollen politisch missliebige politische Meinungen und Aktivitäten ausgeschlossen und unterdrückt werden!

Die Anwälte betonen durchgängig: Es geht bei dem ganzen Fall auch um Verhältnismäßigkeit.

Da fällt zum Vergleich ein anderer Fall ein. Es ging um die Polizeiübergriffe bei einem Einsatz an der HumboldUnisversität Berlin – ebenfalls im Zusammenhang mit Propalästinaprotesten im Oktober 2024.

„Senat und Polizei in Berlin kennen nur die Sprache der Härte“ titelte damals die Berliner Zeitung.  [1]  https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/nach-angriff-auf-journalisten-senat-und-polizei-in-berlin-kennen-nur-die-sprache-der-haerte-li.2218392 Einer ihrer Journalisten war bei der Erstürmung der UNI-Räume von der Polizei massiv behindert, festgenommen und misshandelt worden.  Der netroffene Journalist berichtete: Zweimal habe ihm der Polizist mit Fäusten ins Gesicht geschlagen. Und ihn dann über mehrere Stunden mit Handschellen fixiert. In seinem Gesicht, auf dem Bauch und am Arm sind Schürfwunden und Hämatome zu sehen. Seine linke Hand ist auch heute noch taub. Sein Video enttarnte die offensichtlichen Lügen der Polizei, die sie vorher über die Vorgänge verbreitet hatte. Das Handeln der Polizei war in mehrfacher Hinsicht strafbar und stellte neben schwerer Freiheitsberaubung und Misshandlung im Amt auch einen schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit dar.

Was ist aus dem Fall geworden? Der Polizist wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. [2]Urteil: Polizist soll Journalisten der Berliner Zeitung verletzt haben – Geldstrafe. Dem Vernehmen nach ist er noch im Amt. Soviel zum Thema rechtliche Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit!

Erste Erfolgsmeldung. Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Eilantrag, die Abschiebung auszusetzen im Fall Shane O’Brien stattgegeben. Die Anwälte erwarten aufgrund der juristisch unhaltbaren Begründungen auch für die weiteren Betroffenen analoge Entscheidungen! Hoffen wir, dass die Anwälte, Recht behalten mit ihrer Einschätzung! Solange Petition unterschreiben und verbreiten! Kommt zur DEMO 18. April, Start 16 Uhr Alexanderplatz, Aufruf

Ein besonderes Anliegen! Bleibe- und Schutzrecht für Palästinenser:innen!

Die Bundesregierung hält sich immer noch zurück,Palästinser:innen ein Schutzrecht zu gewähren und nicht nach Gaza auszuweisen. Ein besonderer Skandal, wenn man sich nur die Bilder dieser zerstörten Region vor Augen führt.

Alles aktuelle zur  Kampagne hier:   Stoppt die politischen Abschiebungen in Berlin! Update 14.April!

Video Fabian Lehr, Titelfoto Screenshot Video

Pflicht zur „Verfassungstreue“: Einfallstor für Repressalien

Linke Gewerkschafter kritisieren Passus im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes

Von Peter Nowak

Bild: Benjamin Ruß. Bearbeitetes Screenshot Youtube-Video

Als »schwieriges Ergebnis in schwierigen Zeiten« hat der Verdi-Bundesvorstand das Ergebnis der Tarifrunde im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen bezeichnet. Wesentlich kritischer äußerte sich das Netzwerk für eine kämpferische und demokratische Verdi. »Nein zu Reallohnverlust, 27 Monaten Laufzeit und Einstieg in die 24-Stunden-Woche«, heißt es in einer Stellungnahme.

Die Gruppe rügt auch einen Passus im künftigen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD), der auch bei linken Gewerkschafter*innen bislang wenig Beachtung findet, obwohl er eine höchst politische Dimension hat. Dieser macht bei Auszubildenden und Studierenden »Verfassungstreue« zur Bedingung für eine Übernahme ins Arbeitsverhältnis. Wörtlich heißt es dort: »Voraussetzung für die Übernahme ist, dass Auszubildende und dual Studierende des Bundes und anderer Arbeitgeber, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrgenommen werden, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.« Es dürfe »während der gesamten Ausbildungsdauer/Studiendauer kein Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestehen«.

Das ist eine deutliche Verschärfung gegenüber der Regelung im auslaufenden TVÖD. Dort lautet der entsprechende Passus: »Auszubildende werden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung bei dienstlichem beziehungsweise betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.«

Von einem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) war bisher nicht die Rede. Dieser Begriff wurde in den 70er und 80er Jahren in Westdeutschland missbraucht, indem mit dem sogenannten Radikalenerlass die Überprüfung von Lehramtsanwärter*innen und vielen anderen Beschäftigten begründet wurde. Dies führte zur Bespitzelung von rund 3,5 Millionen Bewerber*innen und Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch den Verfassungsschutz. In der Folge kam es zu Berufsverbotsverfahren gegen 11 000 Personen. 2250 von ihnen wurde tatsächlich die Einstellung verweigert, 256 Beamt*innen wurden entlassen.

Das Netzwerk für eine kämpferische und demokratische Verdi sieht in der neuen Regelung im TVÖD eine »Drohung für alle politisch interessierten und aktiven jungen Menschen«. Zuletzt habe man gesehen, wie etwa das »Liken« eines Posts in den sozialen Medien, in dem das Vorgehen Israels in Gaza verurteilt wird, ausgereicht habe, »um eine öffentliche Kampagne gegen die Präsidentin der Technischen Universität Berlin auszulösen«. Das zeige, »welche einschränkende Wirkung eine solche tarifvertragliche Klausel haben könnte«.

Der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, fordert auf X immer wieder Konsequenzen für vermeintliches Fehlverhalten von Personen im öffentlichen Dienst. 1999, damals noch Grünen-Bundestagsabgeordneter, hatte er die »Formel von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung als Kampfbegriff zur Ausgrenzung missliebiger Kritiker« bezeichnet.

Derzeit warnen auch Gewerkschaften vor einer Rückkehr von Radikalenerlass und Berufsverboten, insbesondere auf Länderebene. So kritisiert der Hamburger DGB die Pläne des rot-grünen Senats, wieder die Regelanfrage beim Verfassungsschutz für alle Bewerber*innen im öffentlichen Dienst einzuführen.

In Bayern wurden unter anderem die Berufsverbote gegen die Lehramtsanwärterin Lisa Poettinger und gegen den Geoinformatiker Benjamin Ruß mit Paragraf 3 des Tarifvertrags der Länder (TVL) begründet, der weitgehend mit der neuen Passage im TVÖD übereinstimmt. Ruß berichtete kürzlich auf einer Veranstaltung der Hamburger Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) von seinen Erfahrungen. Ihm wurde eine schon zugesagte Stelle an der Technischen Universität München verweigert, weil er unter anderem Mitglied des Studierendenverbands Die Linke.SDS und der Gefangenensolidaritätsorganisation Rote Hilfe ist. Das Münchner Arbeitsgericht wies nach einer zweijährigen gerichtlichen Auseinandersetzung die Klage von Ruß gegen die Nichteinstellung zurück.

Erstveröffentlicht im nd v. 8.4. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1190425.verfassungstreuecheck-im-oeffentlichen-dienst-pflicht-zur-verfassungstreue-einfallstor-fuer-repressalien.html

Wir danken für das Publikationsrecht.


Senat erwirkt Frontalangriff auf das Streikrecht

Was sich der Berliner Senat hier leistet, lässt tief blicken und demonstriert, was die CDU-SPD-Stadtregierung unter sozialer Verantwortung eines Landesunternehmens versteht. Nachdem den Beschäftigten bei der CFM jahrelang durch wechselnde Regierungskoalitionen die Rückführung der Charité-Ausgliederung in den TVöD versprochen und nie eingehalten wurde, war die Geduld der CFM-Kolleg:innen am Ende. In einer Urabstimmung der ver-di-Gewerkschaftsmitlieder hatte sich die große Mehrheit für einen unbefristeten Streik entschieden. Dagegen ging der CFM-Vorstand juristisch vor und fand dabei die Hilfe einer arbeitgeberfreundlichen Justiz, die die Gewerkschaft zu einer Notdienstvereinbarung verpflichtete, die das Streikrecht zur Makulatur macht. Bei Nichteinhaltung dieses Reglements wurden der Verhandlungsführerin von ver.di sogar Ordnungshaft angedroht. Wir sehen, dass auch auf diesem Gebiet die Rechtsstaatlichkeit unter heftigen Beschuss gerät, es nicht erwünscht ist, dass das Geschätsmodell „Gesundheitswesen“ durch die Wahrnehmung von Grundrechten infragegestellt wird. Die Gewerkschaftsmitglieder und Wähler dieser Parteien sind herausgefordert, deutlich zu machen, was sie davon halten. Während Rüstungsaktionäre und ihre privaten Geldgeber mit Staatsknete zugeschüttet werden, wird Menschen, die sich aus dem Niedriglohnsektor befreien wollen, die Arschkarte gezeigt.

Bild: pixabay

VER.Di Pressemitteilung vom 09.04.2025

CFM: ver.di drängt auf konstruktive Tarifverhandlungen – Streikbereitschaft weiter hoch

Die Gewerkschaft ver.di ist weiterhin streikbereit bei der Charité-Tochter CFM. In der seit Februar laufenden Tarifauseinandersetzung ist immer noch keine Einigung in Sicht. Da die Geschäftsführung weiterhin nicht bereit ist, ein Angebot vorzulegen, stocken die Tarifverhandlungen. Ver.di ist jederzeit bereit, die Verhandlungen wieder aufzunehmen, wenn es ein Angebot der Geschäftsführung gibt. 
Der letzte Woche begonnene Streik wurde am Samstagfrüh (5. April) beendet. Im Zuge der Streiks gibt es eine Auseinandersetzung um die Notdienste. Der Arbeitgeber hatte versucht den Streik gerichtlich verbieten zu lassen, oder ver.di zu Notdiensten zu verpflichten, um die Wirkung des Streiks massiv zu unterlaufen. Das Gericht hat zwar den Streik nicht verboten. Es hat jedoch Notdienste festgelegt, die sich nahezu komplett mit den entsprechenden Anträgen der CFM decken. Über 700 Beschäftigte müsste nach diesen Vorgaben für Notdienste bereitstehen. 

„Es ist zynisch: wenn es um die Einschränkung des Grundrechtes auf Streik geht, wird die Bedeutung der Arbeit in der CFM betont. Wenn es um die Bezahlung geht, reicht es zum Teil nur für den Landesmindestlohn. Die CFM-Geschäftsführung schafft es nicht in Verhandlungen ein Angebot vorzulegen und steckt die Energie lieben in hunderte Seiten Antragsschrift an das Gericht. Es ist ein Skandal, wie ein landeseigenes Unternehmen gegen das Streikrecht seiner Beschäftigten vorgeht, die nur einfordern, was der Berliner Senat eigentlich schon längst versprochen hat.“ erklärt die ver.di Verhandlungsführerin Gisela Neunhöffer. 

Ver.di arbeitet aktuell einen neuen Vorschlag für eine Notdienstvereinbarung aus und wird die Geschäftsleitung der CFM zu neuen Verhandlungen über die Notdienste auffordern. Sollte es keinen deutlichen Fortschritt in den Tarifverhandlungen geben, wird ver.di zeitnah erneut zum Streik aufrufen. 

Unterdessen eskaliert die CFM die juristische Auseinandersetzung um die Notdienste weiter. Sie beantragte in der Auseinandersetzung um die Notdienstbesetzung die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen ver.di und ersatzweise Ordnungshaft gegen die ver.di Verhandlungsführerin Gisela Neunhöffer. 

„Diese Auseinandersetzung nimmt allmählich beunruhigende Züge an. Es wird Zeit, dass der Senat seine Geschäftsführungen zur Ordnung ruft. Die CFM soll endlich in konstruktive Verhandlungen einsteigen, statt Gewerkschafterinnen mit Gefängnis zu bedrohen“, erklärt die ver.di Landebezirksleiterin für Berlin-Brandenburg Andrea Kühnemann.

Notdienstvereinbarungen sollen im Fall von Streiks in der kritischen Infrastruktur Schaden an Leib und Leben oder unzumutbare wirtschaftliche Schäden vermeiden. Im Fall der CFM sollen durch die Notdienstvereinbarung Schäden von en Patient*innen der Charité abgewendet werden. Die Notwendigkeit von Notdiensten zeigt nach Auffassung von ver.di, wie elementar die Beschäftigten der CFM für die Aufrechterhaltung des Klinikbetriebs sind. Vor diesem Hintergrund kritisiert ver.di scharf, dass der Berliner Senat sein Versprechen bricht, die CFM in die Charité einzugliedern.

Mehr zu den aktuellen Tarifauseinadersetzungen im öffentlichen Sektor hier




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