Grundrechtsverletzung durch die Hintertür

Mit der geplanten Antisemitismus-Resolution von Ampel und CDU sollen Gesinnungsprüfungen in Kunst und Wissenschaft zur Norm werden

Von Pauline Jäckels

Was vergangenen November scheiterte, könnte im kommenden Herbst gelingen – eine gemeinsame Bundestagsresolution »zum Schutz von jüdischem Leben in Deutschland«. Mit dabei: SPD, Grüne, FDP und CDU. Der erste Entwurf, der »nd« vorliegt, enthält neben verschiedenen Solidaritätsbekundungen auch einige Punkte, die massive Einschränkungen von Kunst- und Wissenschaftsfreiheit bedeuten könnten. Zuerst berichtete die »Zeit« darüber.

Eigentlich hätte die Resolution schon am 9. November 2023 verabschiedet werden sollen – am Jahrestag der antijüdischen Pogrome von 1938 und einen Monat nach der Hamas-Attacke vom 7. Oktober. Das gelang aber nicht. Erst preschte die CDU mit ihrem eigenen Entwurf vor, dann legte die Ampel nach. Beide Vorschläge landeten im Innenausschuss und blieben dort liegen.

Im neuen Entwurf, der laut Fraktionskreisen nicht final ist, wurden beide Entschließungsanträge von Ampel und CDU zusammengeführt. Und der jetzige Kompromisstext hat es in sich. Denn er sieht Gesinnungsprüfungen für Künstler und Wissenschaftler vor, die staatliche Förderung erhalten wollen.

Dabei sind drei Forderungen relevant, die schon die Union in einem früheren Papier formuliert hatte: Erstens wird die Bundesregierung aufgefordert, bei der Fördermittelvergabe zu prüfen, ob es weiterer »haushaltsrechtlicher Regelungen« bedarf, damit die Empfänger Förderungen »nicht für Antisemitismus verwenden«. Zweitens sollen zivilgesellschaftliche Organisationen beim Antrag auf Förderprojekte auf »eine Unterstützung oder Reproduktion von antisemitischen Narrativen« überprüft werden – und zwar laut Abgeordneten von Grüne und Union durch den Verfassungsschutz. Drittens soll diesen Prüfungen die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus zugrunde gelegt werden.

Aus rechtlicher Sicht ist das extrem heikel: Im vergangenen Jahr hatte schon der Kultursenator Joe Chialo versucht, Kulturförderungen an ein Bekenntnis zum Existenzrechts Israels und gegen Antisemitismus nach der IHRA-Definition zu koppeln – und ist gescheitert. Die juristischen Bedenken waren zu groß.

Eine entsprechende Prüfung zu Präventivmaßnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus in der Kultur, die Kulturstaatsministerin Claudia Roth in Auftrag gegeben hatte, kam zum Schluss: Die Pflicht, sich als Künstler oder Forscher zu bestimmten Werten zu bekennen, um förderwürdig zu sein, tangierten sowohl den »Schutzbereich der Meinungsfreiheit als auch denjenigen der Kunstfreiheit«. Mit dem Grundgesetz ist das also nicht vereinbar.

Darin auch noch den Verfassungsschutz zu involvieren dürfte ebenfalls schwierig werden: »Dem Verfassungsschutz flächendeckend eine solche Überprüfung zu überlassen, halte ich mit seiner verfassungsrechtlichen Aufgabe schwer vereinbar,« kommentiert der Jurist Ralf Michaels. Der Wissenschaftler Illyas Saliba nennt das Vorhaben gegenüber »nd« »extrem besorgniserregend und nicht mit der grundgesetzlich verankerten Wissenschaftsfreiheit vereinbar.« Sicherheitsinstitutionen hätten in einer Demokratie in Prozessen der Wissenschaftsförderung keine Rolle zu spielen, so Saliba. »Das sind autoritäre Methoden die wir aus Diktaturen kennen.«

Problematisch ist außerdem, wozu sich Kunst- und Wissenschaft bekennen sollen. Die IHRA-Definition ist ausdrücklich als nicht als rechtsbindender Text gedacht – der Grund: Für eine rechtliche Anwendung ist sie zu vage formuliert. In einer von 13 Juristen geschriebenen Bewertung beim Verfassungsblog heißt es zudem: »Erfahrungen aus Kontexten, in denen die IHRA-Arbeitsdefinition als Regulierungsinstrument diente zeigen, dass sie für erhebliche Einschränkungen von Grundrechten genutzt wird – sehr häufig auch gegen Juden, die die Politik der jeweiligen Regierung Israels kritisieren.«

Weil eine Bundestagsresolution aber nichts rechtsbindend ist, könnte man sich über rechtliche Erwägungen hinwegsetzen. Genauso war es bei der BDS-Resolution von 2019, mit der das Parlament forderte, Gruppen und Institutionen die der antiisraelischen »Boycott, Divest, Sanction«-Bewegung Nahe stehen, keine Förderung oder Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Schon damals war die Kritik groß, auch aus Rechtssicht. Denn wer als BDS-nah gilt, ist völlig unklar. Angewendet wird die BDS-Resolution aber trotzdem: Künstlern werden auf Grundlage der Resolution Veranstaltungen oder Förderungen verwehrt und Gerichte zitieren sie in ihren Urteilen.

Erstveröffentlicht im nd v. 20.7. 2024
https://nd.digital/editions/nd.DieWoche/2024-07-20/articles/13751399 (Abo)

Wir danken für das Publikationsrecht.

„Krieg gegen Selbstorganisierung“

Auch unter der Regierung Petro gehen die Angriffe auf soziale Bewegungen weiter, berichtet Sebastián Linero vom linken »Congreso de los Pueblos«. Eine humanitäre »Karawane« soll auf die Lage aufmerksam machen

Interview: Raul Zelik

Ihre Organisation, der Congreso de los Pueblos (Kongress der Völker), ist eine außerparlamentarische linke Bewegung. In den vergangenen Wochen wurde in den Medien über Sie berichtet, weil Sie die wichtigste Überlandstraße blockiert und in Bogotá Teile des Innenministeriums und der vatikanischen Nuntiatur besetzt haben. Worum ging es dabei?

Wir wollten darauf aufmerksam machen, dass paramilitärische Gruppen offenbar das Projekt verfolgen, den Congreso de los Pueblos auszulöschen – so wie es mit linken Organisationen und Parteien in Kolumbien schon öfter geschehen ist. Seit einigen Jahren rücken Paramilitärs in Regionen vor, in denen unsere Organisation aktiv ist, und ermorden unsere Anführer*innen. Das betrifft im Besonderen ländliche Gebiete in den Departments Cauca, Chocó, Antioquia, Bolívar und Arauca, aber auch Städte wie Cúcuta, Bogotá, Medellín, Cali und Popayán. Wir fordern, dass nicht nur die bewaffneten paramilitärischen Gruppen, sondern auch die zugrunde liegenden Strukturen endlich bekämpft werden. Die Existenz von Paramilitärs ist in Kolumbien eng mit der »Nationalen Sicherheitsdoktrin« verknüpft.

Was ist das für eine Doktrin?

Die USA verbreiten seit vielen Jahrzehnten in Lateinamerika eine Militärdoktrin, die die Bekämpfung des inneren politischen Feindes als wichtigste Aufgabe der Armee definiert. Die größte Aufmerksamkeit gilt in diesem Zusammenhang nicht der Guerilla, sondern der Verhinderung von Volksaufständen, die zu einer sozialen oder politischen Transformation führen könnten. Diese Doktrin muss abgeschafft werden! Des Weiteren gehören zur Bekämpfung des Paramilitarismus Maßnahmen gegen jene Leute, die die Paramilitärs finanzieren und politisch orientieren. Und schließlich haben wir gefordert, dass unsere Selbstschutz-Organisationen von der Regierung anerkannt werden.

Was meinen Sie mit »Selbstschutz«?

Indigene Gemeinschaften haben in Kolumbien eigene, nicht bewaffnete Strukturen aufgebaut – die sogenannten Guardias Indígenas. Mittlerweile besitzen auch bäuerliche und afrokolumbianische Communitys ähnliche Gruppen, die Konflikte im Inneren zu lösen und die Gemeinschaft ohne Waffen zu schützen versuchen. Aber auch regionale Menschenrechtsbüros und sogenannte humanitäre Korridore sind Teil unserer Selbstschutz-Strategie. Das wich­tig­ste Ziel der Protestaktionen allerdings war, das politische Projekt des Congreso de los Pueblos sichtbar zu machen: Wir kämpfen für »Volksmacht«, also für die Selbstregierung von Gemeinschaften. Das ist auch der Grund, warum wir verfolgt werden – weil wir die kolumbianische Gesellschaft grundlegend verändern wollen.Interview

Warum nehmen die paramilitärischen Angriffe ausgerechnet jetzt unter einem linken Präsidenten zu? Die Paramilitärs haben in Kolumbien doch noch nie ohne staatliche Unterstützung agiert.

Der Paramilitarismus hat bei uns immer wieder seine Form gewandelt. In den 2000er Jahren wurden große Massaker verübt und Millionen Menschen vertrieben – heute sind die Morde selektiver und weniger sichtbar. Seit einiger Zeit beobachten wir aber eine erneute Ausdehnung der Aktionen. Warum? Zum einen, weil der Armutsaufstand 2021 zu einer progressiven Regierung geführt hat. Der Paramilitarismus ist ein Instrument, um Reformen zu verhindern. Zum anderen geht es darum, Ressourcen auszubeuten. Der Süden des Departments Bolívar beispielsweise ist reich an Goldvorkommen. In Arauca, an der Grenze zu Venezuela, will man wieder Koka-Anbau durchsetzen. Dort haben Bauernorganisationen nämlich vor einigen Jahren dafür gesorgt, die Koka-Pflanzungen komplett zu eliminieren.

Wenn von Kolumbien die Rede ist, heißt es meist, der Rechtsstaat werde von illegalen bewaffneten Gruppen bedroht. Sie schildern es nun eher als Klassenkampf.

Ohne jeden Zweifel ist der Krieg in Kolumbien Ausdruck gewaltsamer Klassenauseinandersetzungen. Und zum ersten Mal in der Geschichte unseres Landes haben wir mit Gustavo Petro einen Staatschef, der nicht aus der herrschenden Klasse stammt. Allerdings regiert er in einem breiten Bündnis, zu dem auch Teile der Rechten gehören. Zudem kontrolliert die Regierung nur einen beschränkten Teil der Staatsmacht. Deshalb gehen die Auseinandersetzungen mit und im Staat weiter.

Wie blicken Sie als Linke auf Präsident Petro? Ist er für Sie eher Verbündeter oder Gegner?

Unser Ziel ist eine grundlegende Transformation der Gesellschaft. Wir unterstützen alle Reformen, die die Lebensverhältnisse der Mehrheit verbessern. In diesem Sinne sind wir für das Programm zur Hungerbekämpfung und für die Reformen im Justizapparat. Aber wir werden trotzdem auch weiter gegen jene Reformen auf die Straße gehen, die sich gegen die Bevölkerung richten. Ein Teil der Rechten ist an der Regierung beteiligt und versucht seine Interessen von dort aus durchzusetzen. Unser Verhalten gegenüber der Regierung hängt also von den konkreten Vorhaben ab.

Ab dem 23. Juli wird eine sogenannte Humanitäre Karawane, eine große Menschenrechtsdelegation, einen Monat lang durch Kolumbien reisen. Sie haben mit 100 anderen – kolumbianischen und internationalen – Organisationen zu dieser Aktion aufgerufen.

Wir werden mit mehreren Hundert Freiwilligen jene Kriegs- und Konfliktgebiete besuchen, in denen die Menschenrechtssituation besonders dramatisch ist. Viele dieser Gebiete sind Regionen, in denen der Congreso de los Pueblos verankert ist. Wir wollen Zeugenaussagen aufnehmen und international sichtbar machen, wie der Krieg gegen die Selbstorganisierung von Gemeinschaften geführt wird. In Kolumbien wird die politische Gewalt ja systematisch verschleiert. Im Department Arauca zum Beispiel gibt es eine paramilitärische Gruppe, die von einem ehemaligen Farc-Guerillero angeführt wird. Die Militärs benutzen diese Gruppe, um die regionale Bauernorganisation anzugreifen. Allein dieses Jahr wurden vier unserer Sprecher*innen in Arauca von dieser Gruppe ermordet.

»Identitäre« Politik und Klassenkämpfe werden gewöhnlich als Widerspruch betrachtet. Ihre Organisation versteht sich als »pluriethnische Klassenorganisation«. Auf welcher Grundlage arbeiten Indigene, Schwarze, Gewerkschafter*innen und Feminist*innen bei Ihnen zusammen?

In Lateinamerika waren es ethnische Gemeinschaften, die Widerstand gegen das koloniale Projekt geleistet haben: Indigene und in die Sklaverei verschleppte Schwarze haben ausgehend von ihren Territorien gekämpft. Später kamen Kämpfe der entstehenden Arbeiterklasse dazu. Und auch der Widerstand der Frauen und sexuellen Identitäten, die sich dem Patriarchat widersetzen, ist für uns Teil des Projekts. Wir kämpfen gegen jedes System von Herrschaft und Unterdrückung. »Für ein menschenwürdiges Leben für alle« – das ist unser Motto. Und wir wollen zusammenführen, was es an »Volksmacht«, also an Selbstregierung, in vielen Teilen unseres Landes bereits gibt.

Sebastián Linero ist Sprecher der linken Organisation Congreso de los Pueblos. An dem 2010 gegründeten Zusammen­schluss beteiligen sich Indigenen-, Schwarzen-, Bauern-, Stadtteil-, Studierenden- und Frauenorganisationen sowie Gewerk­­schaftsgruppen aus Kolumbien.

Erstveröffentlicht im nd v. 20.7. 2024
https://nd.digital/editions/nd.DieWoche/2024-07-20/articles/13780216

Wir danken für das Publikationsrecht.

Mit Vorsicht zu genießen

Jana Frielinghaus zum Verbot des »Compact«-Magazins

Bild: Screenshot Tagesschau

Vollkommen klar: »Compact« ist ein gefährliches Hetzblatt. Weil es zwischen Information und Einordnungen in rechte Verschwörungserzählungen und völkische Ideologien oszilliert. Insofern fühlt man erst einmal Genugtuung ob des Verbots, das offenbar auch für den Chefredakteur und Gründer des Monatsmagazins überraschend kam. Denn dieser Jürgen Elsässer ist einer der cleversten Agitatoren und Demagogen jener Szene, die offen neofaschistische Mörderbanden wie den NSU als Widerstandskämpfer glorifiziert.

Ob die Aktion tatsächlich ein »harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene« war, wie Bundesinnenministerin Faeser sie nannte, ist indes offen. Zwar verlieren die Propagandisten der »neuen Rechten« ein reichweitenstarkes Medium. Aber: Es gibt weitere, die nur etwas moderater daherkommen. Außerdem wird Elsässer weiter auf Kundgebungen der extremen Rechten seine Aufrufe verbreiten, sich mit allen Mitteln gegen die »Umvolkung« zu wehren. Und natürlich wird er im Hintergrund weiter Fäden ziehen und an der internationalen Einheitsfront von Rechtsradikalen und Nationalisten arbeiten.

Sein Einfluss ist kaum zu unterschätzen, auch weil er politische Ziele griffig formulieren kann. Und die sind teils deckungsgleich mit jenen der »Systemparteien«, die die Rechte zu bekämpfen vorgibt. In Wahrheit treibt sie sie vor sich her, und sie machen willig mit. Was insbesondere der AfD nützt. Sie kann sagen: Der Druck wirkt. Zugleich können sich AfD und Co. dank des »Compact«-Verbots noch wirkungsvoller als unbeugsame Verfolgte inszenieren. Das wie auch die Möglichkeit, dass Elsässer vor Gericht erfolgreich dagegen vorgeht, könnte das Verbot bald zum Pyrrhussieg machen.

Erstveröffentlicht im nd v. 17.7. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1183777.compact-verbot-mit-vorsicht-zu-geniessen.html

Siehe auch den folgenden Artikel
»Compact«-Magazin: Regierung stürzt Jürgen Elsässer
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1183753.extreme-rechte-compact-magazin-regierung-stuerzt-juergen-elsaesser.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

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