Podiumsveranstaltung mit Amnesty International Deutschland zum G20-Rondenbarg-Prozess in Berlin

Das Recht auf Versammlungsfreiheit wird in Deutschland zunehmend eingeschränkt durch Versammlungsverbote, repressive Gesetzgebung und Polizeigewalt. Klima-Aktivist*innen werden in Präventivhaft genommen, Antifaschist*innen in Leipzig über Stunden eingekesselt und pro-palästinensische Veranstaltungen und Demonstrationen verboten. 

Mit dem seit Januar 2024 in Hamburg laufenden Rondenbarg-Prozess droht ein weiterer Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Ein Demonstrationszug mit etwa 200 Teilnehmer*innen war während des G20-Gipfels 2017 auf dem Weg zu den Blockadeaktionen in der Straße „Rondenbarg“ von der Polizei ohne Vorwarnung gewaltsam aufgelöst worden. 14 Personen mussten ins Krankenhaus. Insgesamt 86 Personen wurden angeklagt. Zwei der damals Festgenommenen stehen wegen dieser Demonstration derzeit vor Gericht, der Vorwurf lautet schwerer Landfriedensbruch. Das Besondere an dem Fall ist, dass den Angeklagten keine eigenhändigen Taten vorgeworfen werden, allein ihre Anwesenheit sei strafbar. Durch das Tragen ähnlicher Kleidung soll einem vermeintlichen gemeinsamen Tatplan zugestimmt worden sein bzw. „Straftäter“ gedeckt worden seien. 

Eine Verurteilung wäre eine weitere praktische Verschärfung des Paragrafen 125 Landfriedensbruch. In Zukunft müssten dann Demonstrationsteilnehmende damit rechnen, verurteilt zu werden, wenn es zu strafbaren Handlungen auf einer Demonstration kommt. Die bloße Anwesenheit wäre dann strafbar.

Wir wollen über den aktuellen Stand im Rondenbarg-Verfahren sprechen, über die Angriffe auf die Versammlungsfreiheit und die Rolle des Paragrafen 125. 

  • Rechtsanwalt Adrian Wedel, Verteidiger im Prozess und Mitglied im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), wird die Konsequenzen des Urteils aus einer juristischen Perspektive erörtern 
  • Angeklagte*r im Rondenbarg-Prozess wird auf die Rolle des Paragrafen 125 und der staatlichen Repression eingehen
  • Vertreter*in von Amnesty International Deutschland wird zur Lage der Versammlungsfreiheit in Deutschland sprechen

Dienstag, 09.07.2024 um 19 Uhr
Emmaus-Kirche, Lausitzer Platz in Kreuzberg

Der Eintritt ist frei. Weitere Infos und Hintergründe zum Rondenbarg-Prozess: 

Einlader: Amnesty International Deutschland

Internationalistische Queer Pride

Wir freuen uns, das Poster zum diesjährigen Internationalist Queer Pride Berlin präsentieren zu dürfen!

Wir sehen uns alle am 27.07.2024 um 15 Uhr am Hermannplatz, um gemeinsam für die antikapitalistische, antizionistische, antiimperialistische Befreiung zu marschieren!

If you want to support with putting up posters, send us a DM or email iqpb@riseup.net

Wenn Sie uns beim Anbringen von Postern unterstützen möchten, senden Sie uns eine DM oder eine E-Mail an iqpb@riseup.net
Keiner von uns ist frei, bis wir alle frei sind!
None of us are free until all of us are free!
https://iqpberlin.org/en/

Spaniens oberster Gerichtshof bestätigt skandalöses Urteil wegen friedlichen Protests

Kriminalisierte Gewerkschaftsarbeit

Sechs Mitglieder der anarchosyndikalistischen Gewerkschaft CNT im spanischen Gijón sollen wegen Kundgebungen und Flugblättern für dreieinhalb Jahre in den Knast.

Von Ralf Streck

Bild: Solidarisierte sich mit den Verurteilten Gewerkschafterinnen: Die spanische Vize-Ministerpräsidentin Yolanda Diaz.

Ein Arbeitskonflikt in Gijón schlägt große Wellen in Spanien, da der Oberste Gerichtshof in Madrid ein hartes Urteil gegen sechs Anarchosyndikalistinnen der Gewerkschaft CNT bestätigt hat. Dass die »6 de la Suiza«, wie sie genannt werden, dreieinhalb Jahre ins Gefängnis sollen, empört allerseits. Selbst die spanische Vize-Ministerpräsidentin Yolanda Díaz twitterte auf X: »Es ist unerträglich, dass die @6delaSuiza ins Gefängnis müssen, weil sie für bes­sere Arbeitsbedingungen kämpfen.« Gewerkschaftsarbeit sei »kein Verbrechen«, erklärte sie den Betroffenen ihre »volle Unterstützung«. An Demonstrationen anlässlich des Verfahrens nahmen Vertreter von fast allen Gewerkschaften und vielen Parteien teil.

Die CNT spricht von einem bedrohlichen Präzedenzfall. In einer Erklärung zum Urteil mahnte sie, es werde eine »gefährliche Tür zur Verfolgung von Gewerkschaftsarbeit geöffnet«. In dem Fall gehe es nämlich um allgemeine Gewerkschaftsaktivitäten, die rechtlich völlig legal seien.

Die Vorgänge liegen sieben Jahre zurück. Zwischen Mai und September 2017 gab es vor der Konditorei »La Suiza« im asturischen Gijón diverse friedliche Kundgebungen. Zuvor hatte sich eine Beschäftigte wegen »Belästigungen« am Arbeitsplatz, darunter auch »sexueller Belästigung«, an die CNT gewandt. Dieses Verfahren wurde mangels Beweisen eingestellt, ebenso die Retourkutsche des Unternehmers wegen angeblicher Verleumdung. Es ging dabei auch um ausstehenden Urlaub und die Bezahlung von geleisteten Überstunden, der sich Firmen in Spanien gerne verweigern. Erst seit 2019 sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen.

Zunächst versuchte die CNT zu verhandeln. Da sich der Unternehmer »verschlossen« gezeigt habe, ging die Gewerkschaft an die Öffentlichkeit. Mit Folgen: Fünf Frauen und ein Mann wurden im Jahr 2021 wegen »fortgesetzter schwerer Nötigung« und wegen »Behinderung der Justiz« verurteilt, da sie auf der gegenüberliegenden Straßenseite bei angemeldeten Versammlungen mit Spruchbändern und einem Megafon protestiert sowie Flugblätter an Passanten verteilt hatten. Das habe letztlich zur Schließung der Konditorei geführt, wird im nun bestätigten Urteil ausgeführt. Dabei wird sogar festgestellt, dass das Lokal schon ein Jahr zuvor zum Verkauf wegen Geschäftsaufgabe stand. Dennoch soll die CNT subsidiär für die verhängte Entschädigung von 150 428 Euro einstehen.

Für Richter Lino Rubio Mayo war das Vorgehen weder durch die Meinungs- noch durch die Gewerkschaftsfreiheit gedeckt. Er ist für harte Urteile gegen Gewerkschaftler bekannt. Schlagzeilen machte eine Strafe gegen zwei Aktivisten, die im Hintergrund des auch in Deutschland bekannten Films »Montags in der Sonne« standen. Cándido González Carnero und Juan Manuel Martínez Morala wurden wegen Protesten gegen die Privatisierung der Werft in Gijón zu Haftstrafen verurteilt.

Wie an den CNT-Aktivisten »wurde auch an uns ein Exempel für Vergehen statuiert, die wir nicht begangen haben«, erklärte Morala gegenüber der Internetzeitung »El Salto« zu dem Urteil. Es habe sich nur um einen gewerkschaftlichen Kampf gehandelt, doch der Richter wende »Gesetze an, wie es ihm gerade passt«. Das sieht auch der Anwalt der »6 de la Suiza« so. Für Evaristo Bango ist das Urteil gegen seine Mandant*innen »unfassbar«. Er kündigt an, auch vor europäische Gerichte zu ziehen. Das will auch die CNT. Sie sieht einen »verheerenden Angriff« auf Gewerkschaftsarbeit und will weiter »auf der Straße an der Seite der Beschäftigten stehen«, erklärte Generalsekretärin Erika Conrado.

Quelle: nd v. 2.7. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1183379.arbeitskaempfe-kriminalisierte-gewerkschaftsarbeit-in-spanien.html?sstr=Ralf|Streck

Wir danken für da Publikationsrecht.

Diese Seite verwendet u. a. Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung