Internationaler Gerichtshof: Annexion, Entrechtung, Apartheid

Israel hat es amtlich vom Internationalen Gerichtshof – das Vorgehen in Palästina ist illegal. Was daraus folgt, ist noch nicht klar.

Von Hanno Hauenstein

21.07.2024

Das höchste Gericht der Welt, der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen, hat am Freitag ein historisches Gutachten vorgelegt. Beauftragt worden war es Ende 2022 seitens der UN-Generalversammlung. In mehrer Hinsicht untermauert das Gutachten, was palästinensische, israelische und internationale Menschenrechtsorganisationen und kritische Stimmen seitens Wissenschaft und Journalismus seit Jahren immer wieder betont haben: Israels Besatzung palästinensischen Landes – Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gaza – ist illegal und muss beendet werden. Die Besatzung, insbesondere Ost-Jerusalems und weiter Teile von Area C im Westjordanland, zielt der Einschätzung des Gerichts zufolge auf permanente Kontrolle und kommt somit einer Annexion gleich.

Auch Israels Siedlungspolitik, ein Kernelement der Besatzung, ist demnach illegal. Konkret benannt wurden im Gutachten Landbeschlagnahmungen sowie die Ausweitung israelischer Rechtssprechung und Infrastruktur auf israelische Siedler. Mehr noch: Israels Praktiken in Palästina konstituieren in den Augen der Mehrheit des Gerichts Apartheid – genauer: einen Verstoß der Internationalen UN-Antirassismuskonvention, die Rassentrennung und Apartheid verbietet.

Deutschland ignoriert reale Situation vor Ort

Zahlreiche Staaten, allen voran Deutschland, haben diese Klarheit in der Beschreibung der Situation vor Ort lange ignoriert und sprechen ihr teilweise bis heute explizit die Validität ab. Vor weniger als einem Jahr äußerte etwa der Beauftragte der Bundesregierung für Antisemitismus, Felix Klein, im Interview mit der »Welt«, Israel Apartheid zu unterstellen »delegitimiert den jüdischen Staat und ist daher ein antisemitisches Narrativ«. Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs ist somit auch eine Absage an eine beständige Form von politischem gaslighting.

Es hat das Potenzial, einen Rahmen zu schaffen, vor dessen Hintergrund Delegitimierungsversuche linker, kritischer Stimmen aus Kultur, Wissenschaft und Journalismus, wie sie in Deutschland seit Monaten auf der Tagesordnung stehen, in ihrer politischen Motivation erkennbarer werden. Das Gutachten ist aber auch eine Absage an hohle Phrasen ohne Konsequenz: Wer weiter den Horizont einer Zweistaatenlösung beschwört, ohne die im Gutachten benannten Fakten – Annexion, Entrechtung, Apartheid etc. – oder zumindest die Diskussionen darüber zu benennen, macht sich im Grunde unglaubwürdig.

IGH fordert Rückkehrrecht und Reparationen

Das Gutachten, dessen Konzeption lange vor dem 7. Oktober begann, könnte darüber hinaus helfen, die vergangenen neun Monate in Israel-Palästina in ihrer Tiefenschärfe besser zu verstehen. Ohne die annähernd 60 Jahre andauernde Besatzung und Entrechtung palästinensischer Menschen und annähernde Straffreiheit israelischer Politik dafür lässt sich der Hamas-Angriff vom 7. Oktober analytisch kaum greifen. Kontext ist nicht Rechtfertigung, das sollte es explizit nicht sein. Doch das IGH-Gutachten ist auch ein Bruch mit der Idee, Kontext sei Relativierung. Und: ein Bruch mit dem gerade in Deutschland noch immer häufig bemühten orientalistischen Klischee, Israel sei die »einzige Demokratie« des Nahen Ostens, die sich quasi absichtslos gegen Horden palästinensischer Barbaren zur Wehr setzt.

Konkret forderte der IGH in seinem Gutachten auch umfassende Reparationen und Restitutionen, darunter ein Rückkehrrecht für Palästinenser, die seit Beginn der Besatzung 1967 zwangsvertrieben wurden – ein beispielloser Schritt. Gutachten des IGH sind zwar nicht rechtlich bindend, sprich: Sie können die Länder nicht zum Handeln zwingen. Die Gravitas des Gerichts könnte allerdings durchaus Einfluss auf internationale Politik haben und weitere Länder dazu bewegen, Maßnahmen zu ergreifen, den völkerrechtswidrigen Besatzungszustand zu beenden.

Nach Sechstagekrieg zwei unterschiedliche Rechtssysteme eingeführt

Der historische Kontext: Im Sechstagekrieg 1967 hat Israel das Westjordanland, Gaza und Ostjerusalem besetzt (Ostjerusalem wurde später annektiert). Kurz nach Beginn der Besatzung begann Israel mit Siedlungsbau in diesen Gebieten und instituierte zwei unterschiedliche, nach ethnischen Kriterien differenzierte Rechtssysteme – eins für Siedler, eins für Palästinenser. Obwohl Israel seine Truppen und Siedlungen 2005 aus Gaza abzog, setzte es den Siedlungsbau im Westjordanland und in Ostjerusalem fort und erhielt in Gaza eine umfassende Blockade aufrecht, die die Ein- und Ausreise von Personen und die Einfuhr von Gütern erheblich beschränkte.

Die umfassende israelische Kontrolle des Gazastreifens durch den Land-, See und Luftweg erklärt, warum der IGH Gaza nach wie vor für völkerrechtswidrig besetzt hält. In den letzten Monaten nutzte die rechtsextreme Regierung von Netanjahu die Militäraktionen gegen Gaza, um den Siedlungsausbau im Westjordanland zu beschleunigen und die Blockade von Gütern nach Gaza so sehr zu verschärfen, dass in Gaza heute Hunger und eine humanitäre Katastrophe herrschen. Letzteres wurde im Zuge eines separaten Verfahrens vor dem IGH (Südafrikas Genozidverfahren) im März 2024 bereits bestätigt.

Menschenrechter begrüßen IGH-Gutachten

Die israelische Menschenrechtsgruppe B’Tselem gehört zu den Organisationen, die das jüngste IGH-Gutachten begrüßen. »Es darf jetzt keine Ausreden mehr geben«, sagte der B’Tselem-Sprecher Shai Barnes gegenüber »Neues Deutschland «nd». Die militärische Besatzung sei ein Element des israelischen Apartheidregimes. Die internationale Gemeinschaft sei dem Thema bislang ausgewichen, indem es das israelische Narrativ übernahm, dass die Besatzung vorübergehend sei. Auch palästinensische Menschenrechtsgruppen begrüßten das Gutachten. Seitens Al Haq hieß es in einer Erklärung: «Wir bekräftigen die dringende Notwendigkeit, dass die Staaten das Gutachten respektieren (…) Wir erinnern die internationale Gemeinschaft daran, dass ihr Versäumnis, dies zu tun, die Straflosigkeit Israels nur verfestigen und es ermutigen wird, Menschenrechtsverletzungen fortzusetzen.»

Israels Regierung wies die Einschätzung des IGH wenig überraschend zurück. Netanjahu bezeichnete Jerusalem als «unsere ewige Hauptstadt» und das Westjordanland «das Land unserer Vorfahren», wobei er den biblisch konnotierten Namen «Judäa und Samaria» verwendete. Keine Entscheidung in Den Haag könne diese «historische Wahrheit» entstellen. Die Worte des Oppositionsführers Yair Lapid klangen indes kaum anders. Die Stellungnahme des Gerichts in Den Haag sei «einseitig, von Antisemitismus und mangelndem Verständnis für die Realität vor Ort geprägt», schreib Lapid auf X. Sie diene lediglich islamischem Terror und sei Teil einer «Kampagne gegen Israel».

Brisante Frage nach faktischen Konsequenzen des Gutachtens

Von deutscher Seite gab es bislang noch keine Stellungnahme. Berichten zufolge hatte Olaf Scholz letztes Jahr eine schriftliche Erklärung des Auswärtigen Amts vor dem IGH blockiert, die Deutschlands Sicht zum rechtlichen Status der Besatzung darlegt. Brisant wird die Frage sein, welche faktischen Konsequenzen das Gutachten für Drittstaaten, auch für Deutschland, hat. In Punkt 278 wird etwa explizit darauf verwiesen, dass UN-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, in ihren Beziehungen zu Israel zwischen Staatsgebiet und besetzten Gebieten zu unterscheiden. Dies betrifft etwa Handelsgeschäfte, die die Besatzung verfestigen, könnte aber etwa Kooperationen mit israelischen Institutionen wie etwa der Ariel Universität betreffen, die aus dem besetzten Westjordanland heraus operieren.

Angesichts der Tatsache, dass etwa auch das größte deutsche Verlagshaus Europas Axel Springer über sein israelisches Tochterunternehmen Yad2 einem «Intercept»-Bericht zufolge durch Online-Anzeigen von Hausverkäufen und -vermietungen im Westjordanland von Israels Besatzungs- und Siedlungspolitik profitiert und die Siedlungspolitik somit wirtschaftlich verstetigt, wirft dieser Passus doch erhebliche Fragen auf. Deutschland und andere Mitglieder der internationalen Gemeinschaft müssten jetzt «alle strafrechtlichen, diplomatischen und wirtschaftlichen Mittel einsetzen, um ein Ende der Besatzung zu erzwingen», kommentierte Shai Barnes von B’Tselem.

Erstveräöffentlöicht im nd am 22. 7. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1183891.gaza-krieg-internationaler-gerichtshof-annexion-entrechtung-apartheid.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

Mercedes-Benz -Warnschuss an den Vorstand

 Mercedes-Benz plant den Verkauf der verbliebenen rund 80 eigenen Verkaufsniederlassungen. Über 8000 Beschäftigte bundesweit machen sich Sorgen. Der Mercedesvorstand ist weder bereit, seine Verkaufsentscheidung zur Disposition zu stellen, noch will er ernsthafte Garantien verhandeln, um drohende negative Folgen für die Beschäftigten bei einem Verkauf zu kompensieren. Die Mitarbeiter:innen in den Niederlassungen blicken in eine ungewisse und ungesicherte Zukunft. Gesantbetriebsrat und IG Metall riefen daher zu Protesten auf.

25.000 Beschäftigte folgten dem Aufruf. Mehr als erwartet. Ein riesen Erfolg und deutliches Zeichen!

Unter dem Motto „Wir halten zusammen am 2. Juli und jeden Tag“ fanden Kundgebungen an sechs Standorten statt: In Stuttgart-Untertürkheim, Sindelfingen, Rastatt, Bremen, Düsseldorf und Berlin. An diesen 6 Standorten standen etliche Bänder still. Diesmal zunächst „nur“ für 2 Stunden.

Aktionstag in Berlin Marienfelde. Arbeiter und Angestellte aus den Niederlassungen solidarisieren und vereinigen sich!

Viele Werker:innen aus den Produktionswerken wollten ein Zeichen der Solidarität mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen in den Niederlassungen setzen. Und das taten sie dann auch. In Stuttgart Untertürkheim und Sindelfingen, wo jeweils rund 10.000 Menschen sich versammelt hatten, aber auch in Berlin mit 1500 Beteiltigten. Roter Rauch waberte in den Himmel. Mit Trillerpfeifen, lautgerufenen Parolen, Trommeln und Tröten verschafften die Demonstrierenden ihren Forderungen Nachdruck.

Mit einem Verkauf ohne klare Zusagen droht der Wegfall von Tarifbindung und betrieblichen Vereinbarungen. Insbesondere könnte der Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen wegfallen- die sind laut einer Betriebsvereinbarung bis Ende 2029 bei Mercedes nicht möglich. Rund fünf Jahre oder 60 Monate währt der Kündigungsschutz noch. Als Kompensation fordern die Kolleg:innen mit Betriebsrat und IG Metall: einen Nachteilsausgleich 60 plus 60. Jeder Mitarbeitende in einer Niederlassung, die verkauft wird, soll einen Ausgleich bekommen, der sich aus einem Sockelbetrag von 60.000 Euro sowie 60 Monatsgehältern zusammensetzt!

„Ich bin Mercedes. Jeden Tag. Am Arsch!“

Jutta Knapp, die Betriebsratsvorsitzende der Niederlassung Mannheim beschreibt in ihrer Rede in Sindelfingen die Stimmung. Es sei noch nicht lange her, da habe der Vorstand eine Kampagne inszeniert: „Ich bin Mercedes. Jeden Tag“. In Wahrheit müsse es aber heissen: „Alles muss raus – Mercedes-Benz-Niederlassungen mit Personal zu vergeben.“ Heute auf der Kundgebung trägt die Betriebsrätin ein T – Shirt mit der Aufschrift „Mercedes jeden Tag: „Ich bin Mercedes. Jeden Tag. Am Arsch!“

Aktionstag in Berlin Marienfelde. Redeauschnitte des BR Vorsitzenden Niederlassungen Berlin .

Fevzi Sikar, Betriebsratsvorsitzender des Mercedes-Benz Werks in Berlin-Marienfelde, rief in die Menge: „Wer einen von uns angreift, greift uns alle an. Wenn wir zusammenhalten, ist alles möglich. Als Werk stehen wir hundertprozentig hinter Euren Forderungen nach einem Nachteilsausgleich.“

Hans Wolf, Betriebsratsvorsitzender der Mercedes-Benz Niederlassungen in Berlin, zählte in seiner Rede auf, wie die Beschäftigten der Niederlassungen seit 2014 immer wieder Verzicht und Zugeständnisse erbracht haben, um die Niederlassungen im Konzernverbund profitabel zu halten. Seine bittere Lehre heute: „Es war alles umsonst!“

Angesichts der Willkür in der Niederlassungsfrage sinkt auch das Vertrauen gegenüber Vorstandszusicherungen bei den Kollg:innen aus anderen Konzernbereichen.

Aktionstag Berlin Marienfelde. Redeausschnitt Jan Otto, erster Bevolmächtigter IG Metall Berlin

Jan Otto, erster Bevollmächtigter IG Metall Berlin: „Wir setzen hier und heute ein starkes Zeichen.“ Und : „Der bundesweiten Aktion werden wir weitere folgen lassen und wir werden in den Niederlassungen jetzt stärker werden, um uns für den Kampf zu wappnen. Wir bereiten weitere Aktionen vor, stehen aber auch immer für Gespräche bereit.“ Er appeliert an die Zuhörer:innen. Erkennt Euren Wert. Ohne Euch läuft nichts. Nur mit Eurer Bereitschaft im Rücken, Euch gewerkschaftlich zusammenzuschliessen und länger, viel länger zu streiken, können Verhandlungen erfolgreich sein und Forderungen durchgesetzt werden. Es liegt an „Euch!“

Die Redner:innen in Sindelfingen und Untertürkheim mahnen eindringlich den Vorstand „Hört auf die Leute hier. Empfangt die Signale richtig.“ „Wir können noch viel mehr“, droht der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Lümali.

Für die „Marge“ greifen sie zu jeder Art von Unternehmenswillkür !

„Die jungen Kollegen wollen weiterarbeiten. Als Verkäufer, Administrator oder ITler. Für sie brauchen wir eine Lösung. Es ist nicht zu verstehen, warum der Konzern strategische Entscheidungen immer wieder kippt“, klagt Jan Otto ( IG Metall Berlin) in einem späteren Interview gegenüber MOPO.

Der Vorstandsvorsitzende Källenius von Mercedes hat auf Jans Frage schon ein paar Tage vorher seine passende Antwort gegeben: “ Die Marge stimmt nicht.“ Das Handelsblatt schreibt, dass „Marge“ hier nichts anderes bedeutet als das uralte „Profit. Profit. Profit.“ Aber auch das stimmt nur teilweise. „Profit“ reicht nämlich nicht. Mit „Marge“ meint Källenius „viel Profit“ möglichst hier und heute. Oder sogar „ganz viel Profit„.

Dafür sollen die Niederlassungen verhökert werden. In einem Umfeld, wo die Luxussegment- und Hochpreispolitik mit hohen Extraprofiten ausgereizt scheint und auch ein hoher Cashflow bei einer Doppelstrategie vermeintlich gleichzeitig notwendiger Investitionen in E- und Verbrennerantriebe nicht mehr ausreicht. Da spielt auch keine Rolle, dass die Kolleg:innen der Niederlassungen seit 2014 immer wieder Verzicht geübt haben, damit der Profit stimmt. Heute – in einem risikoreicheren Umfeld – ist dieser „Profit“ eben nicht genug!

Was den Niederlassungsmitarbeiter:innen gerade passiert, kann den Kolleg:innen im Produktionswerk Marienfelde und anderen Standorten bald ebenfalls blühen. Denn auch hier gilt: „Strategien zur Transformation und E-Mobilität“ gelten nur solange wie die Marge stimmt. Dann trifft der Vorstand auch hier „seine“ Entscheidungen. Meine Kolleg:innen aus Untertürkheim und auch der Autor können aus Erfahrung versichern: Källenius ist, was Erhalt und Steigerung der Profitabilität betrifft, unschlagbar flexibel. Und die Rechtsverhältnisse in diesem Land geben Kapitaleignern und ihren Vorständen dazu die Macht.

Der Warnschuss kann da nur ein Auftakt sein!

Es sei denn: Die Kolleg:innen sind bereit zu kämpfen – da hat Jan Otto vollkommen recht. Aber wir können erwarten, dass die Führungen vorangehen! Auf den Warnschuss müssen, wenn notwendig, weitere Schüsse folgen. Den Worten sollen Taten folgen. Kommentar einer Teilnehmerin : „Das war Klasse! Hoffentlich wird es nicht versemmelt!“

Zum Schluss ein „Danke Schön“ an Ines Beek, die „Neue“ unter den Vernwortlichen der IG Metall Berlin, die die kämpferische Kundgebung in Marienfelde organisiert hat und zwischendurch der Menge so einheitzte, dass sie dem miesen Regenwetter die volle Zeit durch trotzte. Aber klar doch. Dieser Regen soll aus Schweden herangezogen sein. Genau wie Källenius!

Fortsetzung folgt!

Fotos und Videos von Peter Vlatten

Rausschmiss schon nach einem Like

Ein neuer Gesetzentwurf diskriminiert Ausländer und schränkt ihre Grundrechte ein. Applaus kommt von rechts und extrem rechts. Wer keinen deutschen Pass hat und gegen Krieg und Menschenrechtsverletzungen eintritt, lebt in Zukunft gefährlicher!

Vor wenigen Monaten deckte CORRECTIV die Pläne und Überlegungen aus dem Umfeld rechter und rechtsextremer Parteien auf, migrantische Menschen zu „remigrieren“ bzw. zu „deportieren“. Ein Sturm der Entrüstung mit Massenprotesten und Massendemonstrationen durchbrandete die gesamte Republik. Unter den Protestlern auch etliche Vertreter der Ampelparteien.

Die poltische Realität hat die rechten Pläne nun für die Gruppe der „Ausländer ohne deutschen Pass“ brutal eingeholt.

Schon ein einzelner Kommentar oder Like im Netz soll reichen: Wer „terroristische“ Taten im Netz billigt, soll „problemlos“ aus Deutschland ausgewiesen werden können. Nicht einmal eine gerichtliche Überprüfung soll mehr vor der Abschiebung gewährleistet sein.

Das Kabinett beschloss dazu einen Vorschlag von Innenministerin Nancy Faeser.

Aber geht es wirklich darum, generell gegen gewaltverherrlichenden Rassismus und das Bejubeln von Menschenrechtsverletzungen vorzugehen? Das Gesetz ist selbst „Ausländer diskriminierend“. Und bisherige Praxis und Erläuterungen zum Gesetz machen klar: was „Terrorismus“ ist, geben letztlich allein staatliche Excutive und Regierung vor. Träger kontroverser Meinungen sollen, vor allem wenn es die „Staatsräson“ zu Israels Politik betrifft, ausgegrenzt und leichter mundtot gemacht werden können. Und „verhältnismäßig“ ist die Ausweisung und gegebenfalls Totalvernichtung einer Existenz wegen eines Likes sicher auch nicht.

Die Junge Welt bringt es auf den Punkt: „Wer also glaubt, das Gesetz könnte zum Beispiel auch jene treffen, die etwa die israelischen Kriegsverbrechen im Gazastreifen bejubeln, täuscht sich. Der Beschluss richtet sich ausdrücklich »gegen islamistische und antisemitische Hasskriminalität im Netz«, wie Faeser betonte. Durch die Verwässerung des Antisemitismusbegriffs, der zunehmend auch Kritik an der israelischen Kriegs- und Besatzungspolitik umfasst, wird das Gesetz so zu einem »Gummiparagraphen«, der sich gegen jeden ohne deutschen Pass richten kann, der den palästinensischen Freiheitskampf unterstützt. Aber auch in Deutschland lebende Kurden, die Aktionen der PKK-Guerilla in der Türkei begrüßen, könnten ins Fadenkreuz geraten.“ [1]https://www.jungewelt.de/artikel/478190.reaktion%C3%A4rer-staatsumbau-kein-like-ist-illegal.html

Ein schwerwiegendes Interesse des deutschen Staates an einer Ausweisung soll laut Faesers Entwurf künftig auch angenommen werden, wenn jemand bestimmte Straftaten in einer Art und Weise billigt und belohnt, die den öffentlichen Frieden stören könnte. In diesem Fall müsste eine strafgerichtliche Verurteilung vor einer Ausweisung nicht erst abgewartet werden.

Menschen zum Beispiel, die in Berlin „Stoppt das Töten, stoppt den Krieg“ skandierten und Menschenrechtler, die in vollem Einklang mit dem Internationalen Gerichtshof und UN Institutionen Israels Vorgehen als mutmaßlichen Genozid kritisierten, wurden in den letzten Monaten von Polizei und Innenbehörden sowie großen Teilen der Presse deswegen immer wieder als „Antisemiten“ oder gar als „Judenhasser“ diffamiert. Sie wurden mit einer Flut von Repressalien überzogen. Etliche Gerichtsurteile wiesen im Nachhinein die Vorverurteilungen und behördlichen Auflagen und Maßnahmen zurück.

Nach der neuen Gesetzeslage müssen die Betroffenen nun, wenn sie keinen deutschen Pass haben, darunter auch viele Israel:innen und Jüd:innen, zusätzlich ihre Abschiebung befürchten. Gegebenenfalls nach behördlicher Willkür, ohne eine gerichtliche Überprüfung abzuwarten.

Laut Grundgesetz soll niemand wegen seiner Herkunft diskriminiert werden. Die Ampelparteien deklarieren, weltweit für „Demokratie“ einzutreten. Doch gerade das Ausländerrecht gestalten sie weiter zur Entrechtung „nichtdeutscher“ Menschen, denen verfassungsmäßige Rechte wie im aktuellen Fall die freie Meinungsäusserung eingeschränkt werden soll.

Das ist nicht nur praktisch zur Schaffung gefügiger Arbeitskräfte, sondern auch besonders einschüchternd zur Unterdrückung nicht staatskonformer Meinungen. Im Fadenkreuz steht aktuell das Verbot von Solidarität mit antikolonialen Bewegungen. Applaus gibt es dafür von rechts bis ganz rechts. Nur reicht denen die gegenwärtige Gesetzesverschärfung nicht aus. Aber manche machen sich schon vor Verabschiedung des Gesetzes auf den Weg, das Netz gegen missliebige „Ausländer“ zu durchforsten.

Zum Gesamtbild gehört. Es wurde gleichzeitig beschlossen, den deutschen Pass schon nach 5 Jahren zu vergeben. Es werden händeringend Fachleute gebraucht. Aber eben untertänigst.

Unschöne Nebeneffekte? Einige für die Digitalisierung so dringend benötigte ausländische Experten sollen schon ihre Koffer packen. Die Schaffung eingeschüchterter Arbeitnehmer, die „alles“ mit sich machen lassen, ist gelinde gesagt ein „gewerkschaftsunfreundlicher Akt“.

Wie die Excutive inzwischen Tatsachen schafft und unabhängige Gerichtsurteile umgeht, zeigt der aktuelle Fall der Abschiebung von Maya T. nach Ungarn, bei dem sogar das Bundesverfassungsgericht durch die Berliner Generalstaatsabwaltschaft ausgetrickst wurde. Die Presse tituliert, dass das höchste deutsche Gericht und die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit dabei geradezu verhöhnt wurden. [2] … Continue reading

Sonntag 30.Juni "Wedding trauert und kämpft für Palästina!" 

Wir publzieren hier für weitere Infos den Beitrag von Netzpolitik.org

„Ausländerbehörden sollen künftig Menschen, die terroristische Taten „billigen“, leichter ausweisen und abschieben können. Einem entsprechenden Entwurf (PDF) von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes hat das Bundeskabinett heute zugestimmt.

Das gilt auch für Äußerungen im Netz: Anders als bisher soll dabei schon ein Kommentar oder Like ausreichen. „Künftig kann damit schon ein einzelner Kommentar, der eine terroristische Straftat auf sozialen Medien verherrlicht und gutheißt, ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen“, schreibt das Bundesinnenministerium

Zusätzlich wird ein neuer Passus in das Gesetz aufgenommen. Ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse des Staates liegt demnach vor, wenn eine Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit eine terroristischen Straftat laut Strafgesetzbuch belohnt oder öffentlich billigt. Die Ausländerbehörde darf dann ausweisen, ohne eine strafrechtliche Verurteilung abzuwarten.

Verbreitung nun „auch das Markieren eines Beitrags durch ‚Gefällt mir’“

Das Billigen einer terroristischen Straftat im Netz in Form eines Kommentars oder Likes soll damit künftig in einer Reihe stehen mit Taten wie Zwangsheirat, Drogendelikten oder falschen Angaben zur Erlangung eines Aufenthalts. Auch in diesen Fällen können Ausländerbehörden ein schweres Ausweisungsinteresse geltend machen.

In der Begründung zum Entwurf (PDF) heißt es dazu: „Bislang war eine ähnliche Regelung für den Bereich der Schleusungskriminalität und der Betäubungsmittelkriminalität vorgesehen und wird nunmehr wegen des hohen Allgemeininteresses an der Bekämpfung von Handlungen, die als Belohnung und Billigung von terroristischen Straftaten im Rahmen des § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) einzustufen sind, ausgeweitet.“

Auch weitere Formulierungen im Gesetz werden angepasst. Aus der „Verbreitung von Schriften“ soll die „Verbreitung von Inhalten“ werden. „Unter Verbreitung eines Inhalts kann daher nunmehr etwa auch das Markieren eines Beitrags durch ‚Gefällt mir‘ auf den Sozialen Medien wie You Tube, Instagram, TikTok etc. fallen“, heißt es im Begründungsteil des Entwurfs.

Der Entwurf bezieht sich dabei auf ein Urteil des Landgerichtes Meiningen aus dem Jahr 2022. Dieses hatte entschieden, dass auch ein gehobener Daumen unter einem Beitrag eine strafbare Äußerung sein kann, die sogar Hausdurchsuchungen rechtfertigt.

Reaktion auf Messerangriff

„Auch in Deutschland wurden die barbarischen Terrorangriffe der Hamas auf Israel auf widerwärtigste Weise in sozialen Medien gefeiert“, sagte Faeser zum Kabinettsentwurf. Ebenso menschenverachtend sei, wie die „islamistische Messerattacke in Mannheim, bei der der junge Polizeibeamte Rouven Laur getötet wurde, im Netz verherrlicht wurde“.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Gesetzesverschärfung bereits Anfang Juni in einer Regierungserklärung angekündigt. In der Ankündigung war allerdings noch nicht klar geworden, dass eine „Billigung terroristischer Straftaten“ künftig schon mit einem „Gefällt mir“ in den sozialen Medien gegründet werden soll.

Kritik und Lob

Kritik kommt von der rechtspolitischen Sprecherin der Linken im Bundestag, Clara Bünger: „Dass Innenministerin Faeser nun offenbar plant, Menschen wegen eines Postings in den sozialen Medien auszuweisen“ sei der vorläufige Höhepunkt einer besorgniserregenden Entwicklung. „Wenn es um autoritär regierte Staaten wie die Türkei oder Russland geht, empören sich Politiker*innen hierzulande zu Recht darüber, dass Menschen dort wegen eines ‚Likes‘ in den sozialen Medien verfolgt werden oder gar im Gefängnis landen können“, sagt Büber.

Allerdings bewege sich die Bundesrepublik längst selbst in diese Richtung, so die Angeordnete der Linken. Präventivhaft für Klimaaktivist:innen, wochenlange Demonstrationsverbote, Hetze gegen Studierende und Lehrende, Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts – all das sieht Bünger als Anzeichen eines autoritären Staatsumbaus, der dringend gestoppt werden müsse.

„Ausweisungen lösen keine gesellschaftlichen Probleme. Das Ausweisungsrecht wurde in den letzten Jahren bereits etliche Male verschärft.“ Es gebe keine Belege dafür, dass dadurch Straftaten verhindert wurden. „Wenn Menschen Straftaten begehen, ist es Aufgabe der Strafjustiz, diese aufzuklären und die Täter*innen zur Verantwortung zu ziehen.“ Das solle für alle gelten, unabhängig von der Staatsbürgerschaft.

Rückenwind bekommt Faeser hingegen von Wirtschaftsminister und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne): Wer „die liberale Grundordnung verhöhnt, indem er Terrorismus bejubelt, furchtbare Morde feiert, verwirkt sein Recht zu bleiben“, sagte Habeck. „Deshalb ändern wir das Aufenthaltsrecht“. Der Islam gehöre zu Deutschland, der Islamismus nicht.

Auch für Stephan Thomae, den parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Fraktion, kann ein einzelner Post ein „schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen“. Soziale Medien seien kein rechtsfreier Raum, und „wer online hetzt, der begeht keine Bagatelle, sondern stört den öffentlichen Frieden, gefährdet unser freiheitlich-demokratische Grundordnung und hat in Deutschland nichts verloren“, schreibt Thomae.

Die Regelung soll an ein bereits laufendes Gesetzesverfahren zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung angefügt und schnellstmöglich im Bundestag beraten werden.“

Der Beitrag von Chris Köver ist erschienen in Netzpolitik.org 26.06.2024, wir danken für die Publikationsrechte

Über die Autor:in

Chris Köver

Chris Köver ist seit 2018 Redakteurin von netzpolitik.org. Sie recherchiert unter anderem zu Digitaler Gewalt, so genannter Künstlicher Intelligenz und zur Migrationskontrolle. Bis 2014 war sie Chefredakteurin des Missy Magazine.

Kontakt: Mail chris@netzpolitik.org (PGP-Schlüssel)

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