Wie globalisieren wir die Intifada?

Wie globalisieren wir die Intifada? Diskussionsveranstaltung

How can we globalize the Intifada?“

Dienstag, den 15. Juli um 16 Uhr im GalileA an der FU

Mit @lucabonfante. @6mo.anker. @elaineaufsendung und @carognvg.

Intifada ist das arabische Wort für Erhebung, Volksaufstand. Das dem Substantiv zugrundeliegende Verb نفض bedeutet so viel wie sich schütteln, sich erheben. Abgeleitet davon wurde Intifada als ein arabischer Begriff für einen Aufstand oder eine Rebellion. (Quelle Wikipedia)

Zur Diskussion gestellt wird also, wie können wir weltweit gegen Völkermord erfolgreich rebellieren!

Komm und diskutiere zum Beispiel mit 6mo.anker, einem palästinensischen Hafenarbeiter in Hamburg, über das Thema „warum wir die Gewerkschaften für einen antiimperialistischen Internationalismus gewinnen müssen und wie wir dies als Studierende unterstützen können.“

Siehe auch "Brief eines palästinensischen Hafenarbeiters aus Hamburg an den Verdi Vorstand" 

Krankenhausreform: Tal der Tränen

Jürgen Roth, Neue Internationale 293, Juli / August 2025

In der letzten Ausgabe haben wir uns mit dem langwierigen parlamentarischen Prozedere bis zur Verabschiedung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) und einiger Begleitgesetze beschäftigt, einen Blick auf die widerstreitenden Einzelinteressen im Gesundheitssektor geworfen und Anlagestrategien untersucht, die Goldgräberstimmung bei Teilen des Finanzkapitals aufkommen lassen:

Rating-Report

Erst ein paar Tage alt ist der neue Krankenhaus-Rating-Report, übertitelt „Aufbruch aus dem Tal der Tränen“. Indes legen die veröffentlichten Zahlen dieser neoliberalen Stiftung (siehe NI 292) das gerade Gegenteil von „Aufbruch“ nahe. Verändert hat sich nichts zum Besseren! 2022 schlossen 31 % der Einrichtungen mit einem Verlust ab, 2023 waren es 43 %, für 2024 rechnet das Institut mit 56 % und für das laufende Jahr mit einer Spanne zwischen 23 und 37 %. 16 % stehen direkt vor einer Insolvenz.

Seit 2023 müssen die Häuser ohne Coronahilfen auskommen. Für dieses Jahr plant die Bundesregierung eine Soforthilfe in Höhe von 4 Mrd. Euro. Der größte Unsicherheitsfaktor bleibt aber die unsichere Lage bei den gesetzlichen Krankenkassen. Schon länger missachten die Länder ihren gesetzlichen Auftrag der Investitionskostenfinanzierung, auch wenn sie ihre Leistungen 2023 um 9 % erhöht hatten. Es wird mittelfristig mit einer Lücke von jährlich 3 Mrd. gerechnet.

Entwicklung der Krankenhauslandschaft in der BRD

Um das Versprechen der Regierung, das KHVVG werde gerade dazu beitragen, das Schlimmste zu verhindern, sei ein Blick auf die Entwicklung der bundesdeutschen Krankenhauslandschaft gestattet. Die Zahl der Krankenhäuser ist seit 1991 rückläufig – die deutsche Einheit lässt nachträglich grüßen! Bis 2019 verringerte sie sich von 2.400 auf 1.900, also um etwa 20 % mit einer aktuellen Bettenbelegung von 70 % bei 500.000 Betten, wobei deren Zahl noch drastischer geschrumpft ist (25 %). Während private Betreiber:innen ihre Bettenzahl ausbauen konnten, entfiel die Reduktion fast ausschließlich auf öffentliche Häuser.

Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl behandelter Patient:innen auf knapp 20 Millionen. Durch Corona bedingt, sank diese 2022 auf 17 Millionen. Dies war nur zu erreichen durch erhebliche Arbeitsverdichtung der Mitarbeiter:innen und Verkürzung der Liegedauer (1991: 13 Tage; 2023: 7 Tage).

Von den verbliebenen 1.900 Krankenhäusern sind nur noch 500 in öffentlicher Hand (226.000 Betten), 650 freigemeinnützig (z. B. Kirchen, Rotes Kreuz; 150.000 Betten) und 750 privat (100.000 Betten). Ihr Anteil hat sich seit 2000 auf 40 % verdoppelt!

Internationaler Vergleich

Laut OECD gab es 2007 durchschnittlich 3,8 Akutbetten pro 1.000 Einwohner:innen aller OECD-Länder (1995 noch 4,7). Deutschland lag z. B. mit 5,7 über dem Durchschnitt (Japan: 8,2; Mexiko: 1,0). Bei der Bettenauslastung (Durchschnitt: 75 %) lag die BRD bei 76 % (Irland, Kanada, Norwegen: 90 %; Mexiko, Niederlande, USA: 66 %)

Trotz der höheren Bettendichte lag Deutschland 2016 bei der ärztlichen (2,4/1.000 Einwohner:innen) und pflegerischen Personalausstattung (5,6) jeweils im Mittelfeld. Beim ärztlichen Personal sind z. B. die Schweiz, Litauen, Dänemark, Österreich, Island, Frankreich und Norwegen besser, Belgien. USA und Kanada schlechter ausgestattet. Bei den Pflegekräften liegt Norwegen an der Spitze, Chile am Ende.

Noch schwerer vergleichbar sind die Gesundheitsausgaben aufgrund der internationalen Unterschiede. Südkoreas Gesundheitssystem ist weitgehend privatwirtschaftlich organisiert, das britische weit überwiegend aus Steuern finanziert. Der Durchschnitt der OECD-Länder liegt bei 9 % des BIP (BRD: 11,2; USA: 17; Schweiz: 12,2). Der Anteil der deutschen Krankenhäuser an den Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) liegt bei 30 %. Sie steigerten sich seit 2017 jährlich um zwischen 1,5 und 5,3 %. Im internationalen Vergleich gibt die BRD 3,7 % des BIP für den Krankenhaussektor aus (Frankreich: 4,7; Österreich: 4,1; Italien: 3,9). Ebenfalls im Mittelfeld liegen die deutschen Fallkosten pro behandeltem/r Patient:in (5.478 US-Dollar; USA: 13.452; Italien: 6.803).

Fazit: Die Ausgaben für den Gesundheitssektor insgesamt sind in der BRD hoch dank der privat betriebenen Säulen des niedergelassenen (zahn)ärztlichen Sektors, der stationäre Bereich ist aber gerade nicht das Sorgenkind, sondern liegt im Mittelfeld!

Finanzierung

Mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) von 1972 und der Bundespflegesatzverordnung von 1973 wurden die duale Finanzierung und eine Vergütung der Krankenhausleistungen nach dem Selbstkostendeckungsprinzip festgelegt. Zuvor wurden alle Leistungen staatlich bezahlt. Weil das aus dem Gemeindesäckel erfolgte, wurde das Prinzip Kameralistik genannt – in Anspielung auf die Gemeindekämmer:innen. Die Kassen finanzieren seit 1972 die laufenden Betriebskosten, die Länder die Investitionen – jedenfalls in der Theorie des dualen Finanzierungssystems. Seit langem müssen die Häuser jedoch ihre Investitionskosten zunehmend aus Betriebsmitteln tragen, weil die Länder ihren Verpflichtungen ungenügend nachkommen. Auch die Selbstkostendeckung des laufenden Betriebs wurde immer mehr zur Fiktion, weil mit den Kostendämpfungsgesetzen im Gesundheitssektor die Krankenkassen nur ein gedeckeltes Budget finanzierten, dessen Erstattung mit jeder Klinik zähe jährliche Verhandlungen vorausgingen.

Fallpauschalen (DRGs)

Ihre Einführung ab 2003 erfolgte unter wesentlicher Mitwirkung des damaligen Direktors des Instituts für Gesundheitsökonomie der Uni Köln, Karl Lauterbach. Die Vergütung des „Leistungserbringers“ erfolgt mittels einer an die Diagnose gekoppelten Pauschale, wobei chronische Vorerkrankungen und andere Besonderheiten, die eine Behandlung aufwändiger gestalten, zusätzlich entlohnt werden.

Die Konsequenzen: Je kürzer die Liegedauer, desto häufiger kann abgerechnet werden. Je besser codiert (Diagnoseschlüsseldokumentation und -abrechnung) wird, je kränker ein/e Patient:in ist, desto lukrativer ist der „Fall“. Daran wird kritisiert, dass diese Öffnung eines inneren Krankenhausmarktes zu blutigen Entlassungen, also Unterversorgung einerseits, ebenso wie unnötigen Behandlungen (Kaiserschnitt, Ersatz künstlicher Gelenke), also Überversorgung andererseits, der Anreiz zur Profitmaximierung also zu Fehlsteuerungen führt. Wie in der kapitalistischen Marktwirtschaft überhaupt, möchte man meinen.

Das Gesetz im Einzelnen

Bessere Behandlungsqualität, weniger Bürokratie sowie Erhalt eines lückenlosen Krankenhausnetzes in der BRD: so lauten die vollmundigen Reklameparolen der alten wie neuen Regierung. So viel vorweg: alle 3 Versprechen sind eine dreiste Lüge!

Weitestgehend weggefallen ist nach dem Widerstand der Bundesländer die Einteilung in 3 Versorgungsstufen (Level) mit Ausnahme des Level Ii. Dieses soll als Brücke zwischen ambulanter und stationärer Versorgung fungieren, entspricht also einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) mit ein paar Betten, aber ohne rund um die Uhr besetzte Notaufnahme. Dies wird zur Umwandlung eines beträchtlichen Teils der kleinen Akutkrankenhäuser – v. a. in ländlichen Gebieten – führen, die dann nur noch ambulante medizinische Leistungen erbringen. Während die erwähnten Krankenhausprivatisierungen durch große Konzerne wie Helios erfolgten, sollen diese kleinen Häuser für andere private Anleger:innen mundgerecht zerlegt werden: Private Equity Fonds, die Streukapital einsammeln und nicht börsennotiert sind. Das Eindringen in die MVZs wird ihnen aus rechtlichen Gründen vollständiger gestattet, wenn sie Kliniken auf dem Level Ii erwerben.

Die DRG-Finanzierung soll nur noch 40 % der Fälle ausmachen, 60 % sollen durch eine sog. Vorhaltepauschale vergütet werden. Da sich diese aber an den Fallzahlen der Vorjahre orientiert, kann von Bedarfsorientierung keine wirkliche Rede sein. Die DRGs kommen über einen Umweg wieder herein. Zudem sind die Pauschalausgaben gedeckelt. Eine Parallelstruktur wie diese wird mehr Bürokratie erzeugen; mehr und raffiniertere Codier- und Controllertechniken konkurrieren mit anderen Häusern, um Wege zu finden, aus dem gedeckelten Topf der Vorhaltepauschalen Gelder zu „generieren“.

65 Leistungsgruppen (LG) sollen Sorge tragen, dass die Versorgung auf hohem Niveau stattfindet. Nur wenn eine Klinik bestimmte Anforderungen erfüllt (Zahl der Fachärzt:innen und Fälle, apparative Ausstattung, Anforderungen an Anwesenheit und Rufbereitschaft), darf es eine bestimmte LG anbieten. Zusätzlich muss ihr aber auch vom Land diese zugewiesen werden. Die grotesken Folgen hat das Bündnis Klinikrettung im Reformvorreiterland NRW aufgezeigt. Die dortige Landesregierung hat die LG zur Versorgung eines Bauchaortenaneurysmas – eines akut lebensbedrohlichen Notfalls – nur wenigen großstädtischen Krankenhäusern zugewiesen. Ähnliches gilt auch für andere operative Notfälle oder auch für die Geburtshilfe, die in besonders drastischem Ausmaß reduziert werden soll und schon ist!

Ziele des KHVVG

Weiterer Bettenabbau und Standortschließung sind ausdrücklich angestrebt durch Ambulantisierung und Erhöhung der Bettenauslastungskapazität auf 85 %: Nur noch 1.200 Kliniken, also mehr als ein Drittel weniger sollen übrig bleiben. Bei den Betten sind es 316.000, also auch weit mehr als ein Drittel weniger. Bedenkt man, dass in den vergangenen 35 Jahren 20–25 % der Betten abgebaut und Standorte geschlossen wurden, handelt es sich um eine geplante Beschleunigung des Kliniksterbens.

Kritiken: Gewerkschaften

Treibende Kräfte dahinter: Thinktanks wie die Bertelsmann- und Rhön-Stiftung! Ihre „Expert:innenrunden“ zeigen eine enge Verzahnung von Teilnehmer:innen aus den Ministerien, den Krankenkassen, privaten Klinikbetreiber:innen und den Hochschulen.

Ver.di fordert sinngemäß die vollständige Abschaffung des DRG-Systems und stattdessen eine bedarfsgerechte Finanzierung – allerdings bei „wirtschaftlicher Betriebsführung“ (vgl. ver.di publik 1/2025, mittendrin Oktober–Dezember 2023). Bezüglich der Level-Ii-Ebene werden „gesetzliche Schutzmaßnahmen gegen den Einstieg renditegetriebener Investoren“ gefordert und ihre geplante Abkopplung von der Notfallversorgung kritisiert.

Aber was hat ver.di seinerzeit gegen die Einführung der DRGs unternommen? Nichts, zumindest nichts Wirksames! Und hat die Gewerkschaft etwa aus Blauäugigkeit nicht vorausgesehen, dass das zu den jetzigen Zuständen führen muss? Blauäugig bleiben auch die lobenden Worte des Bundesvorstandsmitglieds Sylvia Bühler, dass der Reformbedarf erkannt worden sei. Als in der Wolle gefärbte Sozialpartnerin gesteht sie damit indirekt ein, das KHVVG laufe irgendwie doch in die richtige Richtung.

Auch die Krankenhausärzt:innengewerkschaft Marburger Bund kritisiert, eine echte Entökonomisierung finde nicht statt, wenn die Vorhaltepauschalen wie geplant an die Fallpauschalen gekoppelt sind und nicht an die tatsächlichen Behandlungskosten. Insgesamt verbleibt die Kritik beider Gewerkschaften aber eher im Bereich konstruktiver Ausgestaltung und Verbesserung wichtiger Details.

Die Linke

Die Linke fordert in einem 14-seitigen Papier des Parteivorstands eine bedarfsorientierte Finanzierung (Selbstkostendeckung 2.0), nennt die Vorhaltepauschalen Etikettenschwindel und fordert als Entprivatisierungsinitiative kommunale MVZs als Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Auch beklagt sie, dass ein Bezug auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und diesbezügliche Verbesserungsvorschläge bei der Reform völlig fehlen.

Jorinde Schulz vom Berliner Landesvorstand der Linkspartei nennt in einem Beitrag im Jacobin Magazin vom 12. Februar 2024 das KHVVG „Wegbereiterin einer kapitalfreundlichen Umgestaltung des Gesundheitswesens“. Lauterbach verkaufe die geplanten massenhaften Schließungen als qualitätsfördernde Spezialisierung, während ihr Parteigenosse, stellvertretender Parteivorstand und kommissarischer Bundesgeschäftsführer, Ates Gürpinar, dessen Gesetzesvorhaben in einem Artikel vom 17. April 2024 lediglich als „halbherzig“ bezeichnet.

BSW

Am 15. Mai 2024 forderte die Bundestagsfraktion des BSW den sofortigen Stopp der Krankenhausreform, kostendeckende Finanzierung und bessere Arbeitsbedingungen fürs Personal. Sie kritisierte auch den Schwindel mit der Vorhaltepauschale. Wie ernst es der Wagenknecht-Partei damit ist, zeigen die Äußerungen Britta Müllers, immerhin Gesundheitsministerin fürs BSW in Brandenburg, wenn sie einmal an den Regierungsfleischtöpfen naschen darf: Ohne Konzentration und ohne mehr ambulante statt stationärer Behandlung „wäre die flächendeckende Versorgung tatsächlich gefährdet“. Ein Weiter-so sei keine Option erklärt sie am 18. März im Neuen Deutschland: „Rundumversorgung an allen Standorten wäre mit den vorhandenen Fachkräften nicht leistbar und würde zudem zu einer deutlichen Erhöhung der Krankenkassenbeiträge führen.“

Eher Lobhudelei als Kritik aus dem Munde der Ministerin. Solche Worte lassen erahnen, dass das Brandenburger BSW an der Regierung sein Wahlversprechen vom Erhalt aller Standorte im Land entweder brechen muss oder aber den stationären Sektor bestenfalls in Gestalt eines transformierten und amputierten Torsos weiter bestehen lässt.

Gemeingut in Bürger:innenhand (GiB)

Diese Bürger:inneninitiative, die auch am Bündnis Klinikrettung beteiligt ist, hat in den letzten Jahren die meiste Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Sie fordert die Abschaffung der Fallpauschalen, ihren Ersatz durch das Selbstkostendeckungsprinzip und eine Kappung der Rendite im Krankenhausbereich zulasten privater Betreiber:innen. Doch warum nur Kappung der Rendite statt Enteigung? Zudem beschränken sich die Aktivitäten des GiB zwar nicht auf Pressearbeit und beinhalten auch Auftritte auf Straßen und Plätzen mit Infoständen und Unterschriftensammlungen. Aber es bleibt trotzdem bei Lobbyarbeit und Appellen an die Herrschenden, immer noch besser als rein parlamentarische Bittstellerei oder wie im Fall der Gewerkschaften außerparlamentarische, aber natürlich nur an „unsere Politiker:innen“.

Der Gedanke, dass die Arbeiter:innenklasse allein mit ihren ureigenen Aktionen wie Streiks bis hin zum politischen Generalstreik das Interesse und objektive Gewicht besitzt, den drohenden Kahlschlag zu verhindern, kommt allen unseren Kritiker:innen erst gar nicht. Ebenso rühren sie nicht an der Finanzierungsmisere der GKV.

Es gab und gibt aber doch eine fortschrittliche Gewerkschaftsbewegung unter den Krankenhausbeschäftigen für einen Entlastungstarifvertrag, oder? Ja, aber trotz zum Teil beträchtlicher Unterschiede bezüglich Kampfkraft und Forderungen kamen und kommen sie nicht aus dem ihnen von der Gewerkschaftsbürokratie angelegten Zwangskorsett Tarifvertrag hinaus, wobei es sich hier um einen politischen Angriff auf die gesamte Klasse handelt, den sie und zuvorderst die Krankenhausbewegung mit politischen Kampfmitteln wie Massenstreiks zu kontern hätten. Als eigenständige politische Akteurin tritt unsere Klasse aber leider so gut wie nie auf. Dieses Geschäft erledigen die bürgerlichen Arbeiter:innenparteien Die Linke und SPD mit freundlichem Geleitschutz durch die Gewerkschaftsapparate stellvertretend und abwürgend in den Sickergräben des parlamentarischen Dschungels – legal, aber tödlich!

Gegenwehr und Forderungen

Das Bündnis für Klinikrettung hat seit Jahren erheblich dazu beigetragen, auf das Kliniksterben aufmerksam zu machen und sich gründlich recherchierend energisch gegen die geplante „Reform“ ins Zeug gelegt. Mehr als 15.000 unterzeichneten eine Petition dagegen. Zu den ersten Unterzeichner:innen gehörte Karl Lauterbach! Den Forderungen nach Selbstkostendeckung ist ebenso zuzustimmen. Die SoL fügt ihnen in ihrer 1. Ausgabe von Antiserum – Publikation der SoL für ein öffentliches Gesundheitswesen nach Bedarf, nicht für Profit die nach Überführung u. a. des Krankenhaussektors in Gemeineigentum unter demokratischer Kontrolle und Verwaltung hinzu. Doch in doppelter Hinsicht wird von ihnen die Klassenfrage nur ungenügend aufgeworfen. Bürger:innenbewegungen und Lobbyismus, stellen zwar kein Hindernis dar, sie und ihre Forderungen zu unterstützen. Ja, auch wir haben die Petition unterschrieben und fordern alle Leser:innen auf, es uns gleichzutun. Doch nur Klassenkampfmethoden bis hin zum Generalstreik können den geplanten Kahlschlag wirksam verhindern!

Erste Ansprechpartnerin dafür sollte die Krankenhausbewegung sein, von der der Startschuss dafür auf einer Strategiekonferenz gegen Krankenhausumstrukturierungen fallen muss. Schließlich hat sie für Entlastung zumindest teilweise erfolgreich bekämpft und sollte eine solche „Lösung“ der Personalknappheit unbeugsam bekämpfen.

Doch reicht ein Tarifvertrag dafür nicht. Auf Regierungskommissionen, ja selbst auf skeptische Bundesländer und Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG) dürfen wir uns nicht verlassen! Die Arbeiter:innenbewegung braucht ihre eigene politische Gegenmacht in Gestalt von Kontrollräten über das gesamte Gesundheitswesen einschließlich seiner Finanzierung durch Progressivsteuern und gesetzliche Sozialversicherungspflicht für alle unter Kontrolle von Gewerkschaften, Beschäftigten und Patient:innen, um den Weg zu seiner nachhaltigen, integrierten, letztendlichen sozialistischen Umgestaltung einschlagen zu können. Forderungen wie Gemeineigentum unter demokratischer Verwaltung verklären dagegen sowohl den bürgerlichen Staat wie seine Demokratie. Sie umgehen nicht nur die Frage der entschädigungslosen Enteignung bei der Wiederverstaatlichung der privaten Klinikketten, sondern suggerieren, staatskapitalistisches Eigentum sei schon Vergesellschaftung (Gemeineigentum). Der staatliche und frei-gemeinnützige Krankenaussektor hinderte die herrschende Klasse in der BRD in der Vergangenheit ja nicht an umfangreichen Kostendämpfungsprogrammen, die schließlich über zahlreiche Stufen zur immer mehr gesteigerten Umwandlung in die heutige weiße Fabrik geführt haben und weiter führen werden.

Der Beitrag ist im Original hier erschienen. Wir danken für das Publikationsrecht.

Siehe auch den Vorgang

Arbeitszeitgesetz: 8-Stunden-Tag verteidigen!

Am 29. März dieses Jahres zogen IG Metaller:innen vor das Kanzleramt, um Friedrich Merz, noch vor seinem Einzug, vor Angriffen auf die Arbeitszeit lautstark zu warnen (siehe Titelbild).

M. Molde zeigt in einer sehr differenzierten und fundierten Analyse auf, dass das Arbeitszeitgesetz in der Praxis bereits an vielen Stellen weichgespült ist. Die jetzt geplanten gesetzlichen Änderungen werden zunächst vor allem die tariflich nicht gebundenen Beschäftigten treffen, aber schließlich den Druck auf alle erhöhen.

Die Gewerkschaftsbürokratie habe sich längst arrangiert.

Der massiv erhöhte Drang zu Mehrarbeit, um die Profite zu sichern, hat aber nicht allein die angespannte stagnierende wirtschaftliche Lage und gestiegene internationale Konkurrenz als Ursache. Der Weg in die Kriegswirtschaft und die damit einhergehende Schuldenbedienung fressen insgesamt ca. 7 Prozent gesellschaftlich sinnvoller Arbeit weg. Bunkeranlagen ersetzen eben keine Wohnungen, in Panzern lässt sich nicht in Urlaub fahren und Artilleriemunition kann man nicht essen. Wir werden also alle angesichts des eingeschlagenen Kriegskurses allein dafür mindestens 3 Stunden pro Woche länger arbeiten müssen, um den sozialen Lebensstandard zu halten. Dabei sind die immensen Folgekosten, die – wenn überhaupt – nur durch exponentielle Mehrarbeit kompensiert werden könnten, für Inflationsausgleich, Umwelt und kriegerische Zerstörung nicht eingerechnet. Wer da noch von „guter Arbeit“ für ein „auskömnliches Leben“ spricht, verbreitet faustdicke Illusionen.

Eines ist sicher: Sollte es in dem gegenwärtigen Kampf um weltweite Hegemonie wider aller Vernunft jemals Sieger geben, so werden auch deren Beschäftigte in den Ruin getrieben. Sie werden sich quasi „zutode“ arbeiten müssen um zu überleben.

(Peter Vlatten)

Arbeitszeitgesetz: 8-Stunden-Tag verteidigen!

Mattis Molde, Neue Internationale 293, Juli / August 2025

Seit Deutschland wirtschaftlich stagniert, heulen die Vertreter:innen und Propagandist:innen des Kapitals, dass alle mehr arbeiten müssten: länger, intensiver und mit weniger Ausfall z. B. durch Krankheit. Der frühere Wirtschaftsminister Habeck klopfte noch entsprechende Sprüche, die neue Regierung versucht im Koalitionsvertrag Nägel mit Köpfen zu machen:

Auswirkungen auf die Beschäftigten

  • Der 8-Stunden-Tag soll fallen.
  • Eine wöchentliche Höchstgrenze von 48 Stunden soll stattdessen gelten.
  • Überstundenzuschläge sollen steuerfrei werden.

Was bedeutet das für die Beschäftigten? Wie wollen die Unternehmen dadurch profitieren? Schon heute hat nur noch eine Minderheit einen fixen 8-Stunden-Tag. So kann der Arbeitstag auf 10 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt. Dies geschieht oft schon dadurch, dass der Samstag gesetzlich auch ein Arbeitstag ist. Im Grunde gibt es also bereits eine 48-Stunden-Woche. Aus dieser Sicht bedeutet der Vorstoß der Regierung also vor allem die Aufhebung der täglichen 10-Stunden-Grenze und die Ermöglichung von 13-Stunden-Schichten. Zweifellos stellt das einen Aspekt der Verschlechterungen dar, aber, wie wir sehen werden, keineswegs den einzigen.

Auch jetzt gibt es schon viele Möglichkeiten der Flexibilisierung. Aber trotz dieser schon vorhandenen Spielräume für den flexiblen, dem Kapital angepassten Einsatz von Arbeitskräften sind diese für die Unternehmen längst nicht genug, gelten als immer weniger hinnehmbare Einschränkungen – und sollen daher durch eine gesetzliche Neuregelung weiter geschliffen werden.

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Wie einzelne Beschäftigte von einer Gesetzesänderung betroffen sein könnten, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Ein ganz wesentlicher besteht darin, ob die Lohnabhängigen unter tarifliche Regelungen fallen oder nicht. Denn die Länge der Arbeitszeit wird nicht nur im Gesetz, sondern auch in Tarifverträgen (TV) und im individuellen Arbeitsvertrag geregelt. Die Lage der Arbeitszeit, also z. B. von Schichten, von Gleitzeit und Zeitkonten oder von Homeoffice, kann in Betriebsvereinbarungen geregelt werden – wenn es einen Betriebs- bzw. Personalrat gibt.

Die Fünftage-Woche, die im bestehenden Gesetz nicht vorkommt, wird überwiegend im TV vereinbart, der z. B. festlegt, dass die Regelarbeitszeit 35 Stunden von Montag bis Freitag beträgt. Analog dazu kann ein TV auch 38,5 Stunden an 5 Tagen von Montag bis Samstag enthalten. Ähnlich lauten die entsprechenden Formulierungen dann in Arbeitsverträgen. Aber dort, wo keine Tarifverträge bestehen, können eben auch 6 Arbeitstage vereinbart werden, bzw. dort, wo rund um die Uhr gearbeitet wird, 5 bzw. 6 Arbeitstage von Montag bis Sonntag.

Nicht übersehen sollte man dabei, dass Tarifverträge den gesetzlichen Arbeitszeitrahmen nicht nur einschränken, sondern ihn auch erweitern können: Das Arbeitszeitgesetz sieht schon heute Bereiche vor, in denen zum Beispiel längere tägliche Arbeitszeit oder Sonntagsarbeit ermöglicht wird (Landwirtschaft, Pflege, Kultur … ). Weitere Ausnahmen sind möglich unter der Bedingung, dass TV oder Betriebsvereinbarungen dies regeln und/oder Aufsichtsbehörden dies genehmigen.

Dabei darf man nicht vergessen, dass die Tarifbindung weiter gesunken ist: Laut Statistischem Bundesamt gelten Tarifverträge nur für 50 % der Beschäftigten in Westdeutschland, im Osten gar für nur 42 %.

Die Schere geht auf

Damit wird klar, dass sich das Vorhaben der Regierung und des deutschen Kapitals in erster Linie und unmittelbar gegen die Beschäftigten richtet, die über keinen tariflichen Schutz verfügen und die zusätzlich kaum Information oder Beratung durch Gewerkschaften erhalten, die ja in dieser komplizierten Rechtslage doppelt notwendig wären. Gerade Menschen, die selbst schon unter erschwerten und schikanösen Bedingungen leiden, z. B. Bürgergeldempfänger:innen, werden hier besonders starkem Druck ausgesetzt sein, möglichst flexibel im Sinne des Kapitals zu handeln. Die ersten Opfer der drohenden Gesetzesänderung werden vor allem Migrant:innen und Menschen in Ostdeutschland sein, Frauen und Jugendliche werden ebenfalls stärker betroffen sein. Ihnen werden ihre Arbeit„geber“:innen erklären, dass sie mit der Änderung des Gesetzes eben noch länger zur Verfügung stehen müssten, und zwar genau dann, wenn es für die Unternehmen am meisten Profit bringt.

Das Magazin „Markt und Mittelstand“, nach eigener Darstellung „das Unternehmermagazin für den deutschen Mittelstand“, erklärt denn auch auf seiner Website: „Von der geplanten Flexibilisierung würden vor allem Branchen mit wechselndem Arbeitsanfall oder Schichtbetrieb profitieren.“ Dazu zählen insbesondere:

  • Baugewerbe
  • Einzelhandel
  • Gastronomie
  • Projektarbeit.

In diesen Bereichen könnten Belastungsspitzen durch ruhigere Tage ausgeglichen werden. Wo Anwesenheitspflicht besteht – etwa im Supermarkt oder in der Produktion –, könnten sowohl Mitarbeiter als auch Unternehmen von der größeren Flexibilität profitieren. “

In der industriellen Produktion, z. B. der Autoindustrie, wird eine solche Gesetzesänderung die vielen Tausenden Beschäftigten treffen, die nicht zur Stammbelegschaft gehören, also jene mit Werksverträgen oder in Leiharbeitsverhältnissen.

In diesem Punkt wird die Entwicklung auch die durch Tarifvertrag, Betriebsrat und Betriebsvereinbarung geschützten Teile der Belegschaften und der Klasse insgesamt treffen. Diese Schichten, die heute eine Minderheit der Arbeiter:innenklasse in Deutschland darstellen und überwiegend als Arbeiter:innenaristokratie betrachtet werden müssen, werden durch die Entrechtung und gesteigerte Ausbeutung der unteren Schichten der Klasse weiter unter Druck gesetzt werden, zugunsten ihrer gehobenen Stellung Zugeständnisse zu machen. Betriebsräte und Gewerkschaften werden diese natürlich fein säuberlich in „Standort-“ oder „Zukunftssicherungsverträge“ verpacken.

Das vergiftete Bonbon

Das Angebot des Koalitionsvertrages, zugleich mit der Flexibilisierung und Verbilligung der Arbeitskraft Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge anzubieten, bekommt hier seinen Sinn. Zuschläge für Überstunden gibt es fast nur in den hochorganisierten Bereichen der Industrie, sie müssen in Tarifverträgen geregelt sein. In der Metall- und Elektroindustrie beispielsweise gibt es 25 % auf die ersten zwei Überstunden pro Tag, für die dritte sogar 50 %. Aufgrund der flexiblen Arbeitszeit und von Schichtmodellen kommen diese Zuschläge aber immer weniger zur Auszahlung, denn solche Überstunden wandern auf Zeitkonten. Im TVöD wird z. B. akribisch zwischen Überstunden und Mehrarbeit unterschieden. Letztere steht im Dienstplan und wird über einen längeren Zeitraum ohne Zuschläge ausgeglichen. Nur wenn diese in Einzelfällen so überlaufen, dass die Zeiten nicht mehr abgefeiert werden können, kommt es zur Auszahlung. Hier ist es schon in den hochorganisierten Bereichen der IG Metall schwierig, die Zuschläge durchzusetzen.

In der bundesdeutschen Realität gibt es viel mehr geleistete Überstunden, die gar nicht oder nur teilweise bezahlt, als solche, die mit Zuschlag bezahlt werden. Gerade im Handel oder der Gastronomie wird oft erwartet, dass Beschäftigte vor und nach der Geschäftsöffnung vorbereiten oder aufräumen, aber nur die eigentliche Ladenöffnungszeit wird bezahlt.

Das Grundbestreben der Gesetzesänderung ist ja gerade, die Begrenzung des Arbeitstages aufzuheben. Wann sollen denn dann die „Überstunden“ beginnen? Der einzige logische Schluss ist, dass Überstunden pro Woche abgerechnet werden. Es geht also darum, eine dauerhafte Ausweitung der Arbeitszeit für bestimmte Unternehmen und Branchen attraktiv zu machen. Die „Steuerfreiheit“ wird – nach den Erfahrungen mit der „Inflationsausgleichsprämie“ – vermutlich mit Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung kombiniert werden.

Damit stellt dieses „Angebot“ eine staatliche Lohnsubvention dar: Die Unternehmen müssen auf jeden Fall deutlich weniger Zuschlag bieten, damit Beschäftigte den gleichen Nettobetrag erhalten. Vermutlich werden sie ebenfalls die Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Den Beschäftigten würden diese an der Rente fehlen und den Krankenkassen im Budget.

Die Gewerkschaftsbürokratie

In der Stellungnahme des DGB zum Koalitionsvertrag wird das Vorhaben kritisiert. Betont wird die Gesundheitsgefährdung durch 13-Stunden-Schichten. Aber diese Bedenken kommen nach den Lobliedern auf die neue Regierung, die als die Vollstreckerin gewerkschaftlicher Forderungen präsentiert wird: Der Koalitionsvertrag, so hören wir vom DGB„bietet Perspektiven für die Beschäftigten und für Wachstum in unserem Land.“ Und deshalb: „Sobald die neue Regierung im Amt ist, muss sie die notwendigen Schritte schnell und entschlossen umsetzen.“

Der Angriff auf den 8-Stunden-Tag erscheint jedenfalls nicht als etwas Bekämpfenswertes, der DGB will ihn in einem Hinterzimmergespräch mit Kapital und Regierung erledigen: „Wir erwarten von der Politik, dass sie die wissenschaftlichen Erkenntnisse ernst nimmt und mit den Sozialpartnern gemeinsam an guten, fairen Lösungen arbeitet – und nicht Regelungen verfolgt, die zulasten der Beschäftigten gehen.“

Generell sei der Koalitionsvertrag ja davon geprägt, das „Versprechen der Sozialen Marktwirtschaft zu erneuern … Dieses Grundverständnis ist deutlich positiver als die Vorschläge aus der neoliberalen Mottenkiste, die in den vergangenen Monaten insbesondere von Arbeitgeberverbänden gemacht wurden – wie etwa die Forderung nach Streichung eines Feiertags.“

Wenn ein Angriff auf eine historische Errungenschaft nicht einmal viertelherzig zurückgewiesen und stattdessen das vage Gesülze von „sozialer Marktwirtschaft“ gepriesen wird, dann stinkt das danach, dass die ebenfalls gepriesene „Sozialpartnerschaft“ hier schon im Vorfeld praktiziert worden ist.

Ähnlich wie 2022, als vor den Tarifrunden in einer Konzertierten Aktion mit Kapital und Kanzler eine „Inflationsausgleichsprämie“ verhandelt worden war, die als Hebel diente, dauerhaft die Reallöhne zu senken, die Rentenansprüche und Lohnersatzleistungen gleich mit, ähnlich wie beim Angriff auf den Streik vor rund 10 Jahren scheinen die Angriffe vorher abgeklärt worden zu sein.

Die Gewerkschaften verlangen Investitionen, statt gegen Arbeitsplatzabbau zu kämpfen, was das Kapital freut. Sie stimmen der Aufrüstung zu und nehmen Arbeitsplatzsicherung in der Metallindustrie hin. Sie ziehen eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit der Streichung eines Feiertags vor: Gegen die Streichung des 1. Mai als Feiertag, wie es der Wunsch der Kapitalist:innen war, müsste auch der/die faulste DGB-Bürokrat:in mobilisieren, die Flexibilisierung soll stattdessen im unklaren Phrasengeblubber durchplätschern.

Vor allem würde die Streichung eines Feiertags alle Beschäftigten treffen, und zwar ziemlich gleich. Die Flexibilisierung trifft die Schicht der Klasse, auf die sich die Bürokratie stützt, am wenigsten und tendenziell später. Sie wird immer noch ihre relativ besseren Arbeitsbedingungen behalten und es werden vor allem die Schichten der Klasse getroffen werden, die von der Gewerkschaftsbürokratie in den letzten zwei Jahrzehnten zur Überausbeutung freigegeben worden sind.

Es sieht ganz so aus, als ob die engste Führungsschicht der Bürokratie an dem Koalitionsvertrag beteiligt war, direkt oder indirekt, auf jeden Fall mit Hilfe ihrer Beziehungen zur SPD. Tatsächlich ist ja auch die SPD an der Regierung nur deshalb beteiligt, weil sie die Gewerkschaften einbinden kann, so weit, dass sie die Arbe:innenklasse ruhig halten kann.

Aber was die Gewerkschaftsspitze hier vermutlich macht, ist nicht der miese Deal nach einem schlecht geführten Kampf, wie wir es gewohnt sind. Es ist die Gestaltung eines Angriffs auf die Klasse im Vorfeld. Die „Rettung der deutschen Wirtschaft“ ist die Rettung des deutschen Kapitals im internationalen Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten. Wem das übertrieben scheint, die/der schaue noch mal genauer den VW-Deal an, bei dem das Management alle Forderungen erfüllt bekommen hat und die IG Metall zufrieden war mit einem Kündigungsschutz für die Stammbelegschaft – was Zehntausenden anderen Arbeitslosigkeit und Lohnverlust bringt.

Daraus lässt sich ersehen, dass das neue Arbeitszeitgesetz ein Angriff auf alle ist, ein Einfallstor zur generellen Erhöhung der Ausbeutungsrate. Beim Kampf um Arbeitszeit geht es für das Kapital schließlich immer um die Frage, wie viel Mehrwert es aus der gekauften Arbeitskraft schlagen kann: sei es durch Verlängerung der Arbeitszeit, durch eine Intensivierung der Arbeit, durch Produktivitätssteigerung oder durch die Senkung des Werts der Ware Arbeitskraft.

Die Erhöhung der Mehrwert- und dadurch auch der Profitrate stößt jedoch auf letzterem Gebiet an Grenzen. Aufgrund der Preissteigerung von grundlegenden Konsumgütern (z. B. Lebensmittel, Wohnen) können die Kosten für die Reproduktion der Arbeitskraft immer weniger gesenkt werden, ohne historisch errungene Lebensstandards der Arbeiter:innenklasse insgesamt zu schleifen oder die Reproduktionsfähigkeit ganzer Schichten in Frage zu stellen. Daher versucht das Kapital, seine Stellschrauben auch bei der Verlängerung des Arbeitstages und der viel intensiveren Nutzung der Arbeitskraft anzusetzen. Daher stellt der Angriff auf den 8-Stunden-Tag, mag er auch schon viel zu sehr unterhöhlt sein, einen wichtigen Teil des Generalangriffs auf alle Lohnabhängigen dar.

8-Stunden-Tag verteidigen!

Zu Recht erfüllt dieser viele aktive Gewerkschafter:innen mit Unbehagen und Empörung. Die Tatsache, dass die Führung diesen Angriff herunterspielt, darf niemanden davon abhalten, in den Betrieben und Gewerkschaftsstrukturen die praktischen Auswirkungen dieses Angriffs zu diskutieren und Aktionen zu verlangen und selbst zu organisieren. Dabei können die negativen Erfahrungen mit der Flexibilisierung aufgenommen werden.

Linke und Basisaktivist:innen sowie linke Gewerkschaftsstrukturen wie die Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften können diese Erfahrungen sammeln und einen Austausch organisieren. Es muss genau darum gehen, Betriebe und Belegschaften ohne Tarifbindung und Betriebsräte in diese Bewegung einzubeziehen und ihnen zu helfen, sich zu organisieren. Wir können solche Basisinitiativen nutzen, um strategisch eine Opposition in den Gewerkschaften gegen die korrupte Führung aufzubauen!

Auch wenn der 8-Stunden-Tag schon jetzt durchlöchert ist, muss er mit den Mitteln des Klassenkampfes, mit politischen Demonstrationen und Streiks, verteidigt werden! Ziel muss es sein, die 5-Tage-Woche gesetzlich zu verankern und eine Reduktion der Arbeitszeit auf 30 Stunden/Woche durchzusetzen – bei vollem Lohn- und Personalausgleich!

Wir sollten alles dafür tun, dass es dieser Regierung schnell leid tut, den Finger an das Thema Arbeitszeit gelegt zu haben!

Der Beitrag ist im Original hier erschienen. Wir danken für das Publikationsrecht.

Titelbild: Collage Peter Vlatten, Bildmaterial von Beteiligten

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