Filmabend – Geblieben in Rojava

Sonntag, 07.07.2024 | 19:00 Uhr | Zwille Reuleaux-Haus Fasanenstraße 1A 10623 Berlin

Rausschmiss schon nach einem Like

Ein neuer Gesetzentwurf diskriminiert Ausländer und schränkt ihre Grundrechte ein. Applaus kommt von rechts und extrem rechts. Wer keinen deutschen Pass hat und gegen Krieg und Menschenrechtsverletzungen eintritt, lebt in Zukunft gefährlicher!

Vor wenigen Monaten deckte CORRECTIV die Pläne und Überlegungen aus dem Umfeld rechter und rechtsextremer Parteien auf, migrantische Menschen zu „remigrieren“ bzw. zu „deportieren“. Ein Sturm der Entrüstung mit Massenprotesten und Massendemonstrationen durchbrandete die gesamte Republik. Unter den Protestlern auch etliche Vertreter der Ampelparteien.

Die poltische Realität hat die rechten Pläne nun für die Gruppe der „Ausländer ohne deutschen Pass“ brutal eingeholt.

Schon ein einzelner Kommentar oder Like im Netz soll reichen: Wer „terroristische“ Taten im Netz billigt, soll „problemlos“ aus Deutschland ausgewiesen werden können. Nicht einmal eine gerichtliche Überprüfung soll mehr vor der Abschiebung gewährleistet sein.

Das Kabinett beschloss dazu einen Vorschlag von Innenministerin Nancy Faeser.

Aber geht es wirklich darum, generell gegen gewaltverherrlichenden Rassismus und das Bejubeln von Menschenrechtsverletzungen vorzugehen? Das Gesetz ist selbst „Ausländer diskriminierend“. Und bisherige Praxis und Erläuterungen zum Gesetz machen klar: was „Terrorismus“ ist, geben letztlich allein staatliche Excutive und Regierung vor. Träger kontroverser Meinungen sollen, vor allem wenn es die „Staatsräson“ zu Israels Politik betrifft, ausgegrenzt und leichter mundtot gemacht werden können. Und „verhältnismäßig“ ist die Ausweisung und gegebenfalls Totalvernichtung einer Existenz wegen eines Likes sicher auch nicht.

Die Junge Welt bringt es auf den Punkt: „Wer also glaubt, das Gesetz könnte zum Beispiel auch jene treffen, die etwa die israelischen Kriegsverbrechen im Gazastreifen bejubeln, täuscht sich. Der Beschluss richtet sich ausdrücklich »gegen islamistische und antisemitische Hasskriminalität im Netz«, wie Faeser betonte. Durch die Verwässerung des Antisemitismusbegriffs, der zunehmend auch Kritik an der israelischen Kriegs- und Besatzungspolitik umfasst, wird das Gesetz so zu einem »Gummiparagraphen«, der sich gegen jeden ohne deutschen Pass richten kann, der den palästinensischen Freiheitskampf unterstützt. Aber auch in Deutschland lebende Kurden, die Aktionen der PKK-Guerilla in der Türkei begrüßen, könnten ins Fadenkreuz geraten.“ [1]https://www.jungewelt.de/artikel/478190.reaktion%C3%A4rer-staatsumbau-kein-like-ist-illegal.html

Ein schwerwiegendes Interesse des deutschen Staates an einer Ausweisung soll laut Faesers Entwurf künftig auch angenommen werden, wenn jemand bestimmte Straftaten in einer Art und Weise billigt und belohnt, die den öffentlichen Frieden stören könnte. In diesem Fall müsste eine strafgerichtliche Verurteilung vor einer Ausweisung nicht erst abgewartet werden.

Menschen zum Beispiel, die in Berlin „Stoppt das Töten, stoppt den Krieg“ skandierten und Menschenrechtler, die in vollem Einklang mit dem Internationalen Gerichtshof und UN Institutionen Israels Vorgehen als mutmaßlichen Genozid kritisierten, wurden in den letzten Monaten von Polizei und Innenbehörden sowie großen Teilen der Presse deswegen immer wieder als „Antisemiten“ oder gar als „Judenhasser“ diffamiert. Sie wurden mit einer Flut von Repressalien überzogen. Etliche Gerichtsurteile wiesen im Nachhinein die Vorverurteilungen und behördlichen Auflagen und Maßnahmen zurück.

Nach der neuen Gesetzeslage müssen die Betroffenen nun, wenn sie keinen deutschen Pass haben, darunter auch viele Israel:innen und Jüd:innen, zusätzlich ihre Abschiebung befürchten. Gegebenenfalls nach behördlicher Willkür, ohne eine gerichtliche Überprüfung abzuwarten.

Laut Grundgesetz soll niemand wegen seiner Herkunft diskriminiert werden. Die Ampelparteien deklarieren, weltweit für „Demokratie“ einzutreten. Doch gerade das Ausländerrecht gestalten sie weiter zur Entrechtung „nichtdeutscher“ Menschen, denen verfassungsmäßige Rechte wie im aktuellen Fall die freie Meinungsäusserung eingeschränkt werden soll.

Das ist nicht nur praktisch zur Schaffung gefügiger Arbeitskräfte, sondern auch besonders einschüchternd zur Unterdrückung nicht staatskonformer Meinungen. Im Fadenkreuz steht aktuell das Verbot von Solidarität mit antikolonialen Bewegungen. Applaus gibt es dafür von rechts bis ganz rechts. Nur reicht denen die gegenwärtige Gesetzesverschärfung nicht aus. Aber manche machen sich schon vor Verabschiedung des Gesetzes auf den Weg, das Netz gegen missliebige „Ausländer“ zu durchforsten.

Zum Gesamtbild gehört. Es wurde gleichzeitig beschlossen, den deutschen Pass schon nach 5 Jahren zu vergeben. Es werden händeringend Fachleute gebraucht. Aber eben untertänigst.

Unschöne Nebeneffekte? Einige für die Digitalisierung so dringend benötigte ausländische Experten sollen schon ihre Koffer packen. Die Schaffung eingeschüchterter Arbeitnehmer, die „alles“ mit sich machen lassen, ist gelinde gesagt ein „gewerkschaftsunfreundlicher Akt“.

Wie die Excutive inzwischen Tatsachen schafft und unabhängige Gerichtsurteile umgeht, zeigt der aktuelle Fall der Abschiebung von Maya T. nach Ungarn, bei dem sogar das Bundesverfassungsgericht durch die Berliner Generalstaatsabwaltschaft ausgetrickst wurde. Die Presse tituliert, dass das höchste deutsche Gericht und die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit dabei geradezu verhöhnt wurden. [2] … Continue reading

Sonntag 30.Juni "Wedding trauert und kämpft für Palästina!" 

Wir publzieren hier für weitere Infos den Beitrag von Netzpolitik.org

„Ausländerbehörden sollen künftig Menschen, die terroristische Taten „billigen“, leichter ausweisen und abschieben können. Einem entsprechenden Entwurf (PDF) von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes hat das Bundeskabinett heute zugestimmt.

Das gilt auch für Äußerungen im Netz: Anders als bisher soll dabei schon ein Kommentar oder Like ausreichen. „Künftig kann damit schon ein einzelner Kommentar, der eine terroristische Straftat auf sozialen Medien verherrlicht und gutheißt, ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen“, schreibt das Bundesinnenministerium

Zusätzlich wird ein neuer Passus in das Gesetz aufgenommen. Ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse des Staates liegt demnach vor, wenn eine Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit eine terroristischen Straftat laut Strafgesetzbuch belohnt oder öffentlich billigt. Die Ausländerbehörde darf dann ausweisen, ohne eine strafrechtliche Verurteilung abzuwarten.

Verbreitung nun „auch das Markieren eines Beitrags durch ‚Gefällt mir’“

Das Billigen einer terroristischen Straftat im Netz in Form eines Kommentars oder Likes soll damit künftig in einer Reihe stehen mit Taten wie Zwangsheirat, Drogendelikten oder falschen Angaben zur Erlangung eines Aufenthalts. Auch in diesen Fällen können Ausländerbehörden ein schweres Ausweisungsinteresse geltend machen.

In der Begründung zum Entwurf (PDF) heißt es dazu: „Bislang war eine ähnliche Regelung für den Bereich der Schleusungskriminalität und der Betäubungsmittelkriminalität vorgesehen und wird nunmehr wegen des hohen Allgemeininteresses an der Bekämpfung von Handlungen, die als Belohnung und Billigung von terroristischen Straftaten im Rahmen des § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) einzustufen sind, ausgeweitet.“

Auch weitere Formulierungen im Gesetz werden angepasst. Aus der „Verbreitung von Schriften“ soll die „Verbreitung von Inhalten“ werden. „Unter Verbreitung eines Inhalts kann daher nunmehr etwa auch das Markieren eines Beitrags durch ‚Gefällt mir‘ auf den Sozialen Medien wie You Tube, Instagram, TikTok etc. fallen“, heißt es im Begründungsteil des Entwurfs.

Der Entwurf bezieht sich dabei auf ein Urteil des Landgerichtes Meiningen aus dem Jahr 2022. Dieses hatte entschieden, dass auch ein gehobener Daumen unter einem Beitrag eine strafbare Äußerung sein kann, die sogar Hausdurchsuchungen rechtfertigt.

Reaktion auf Messerangriff

„Auch in Deutschland wurden die barbarischen Terrorangriffe der Hamas auf Israel auf widerwärtigste Weise in sozialen Medien gefeiert“, sagte Faeser zum Kabinettsentwurf. Ebenso menschenverachtend sei, wie die „islamistische Messerattacke in Mannheim, bei der der junge Polizeibeamte Rouven Laur getötet wurde, im Netz verherrlicht wurde“.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Gesetzesverschärfung bereits Anfang Juni in einer Regierungserklärung angekündigt. In der Ankündigung war allerdings noch nicht klar geworden, dass eine „Billigung terroristischer Straftaten“ künftig schon mit einem „Gefällt mir“ in den sozialen Medien gegründet werden soll.

Kritik und Lob

Kritik kommt von der rechtspolitischen Sprecherin der Linken im Bundestag, Clara Bünger: „Dass Innenministerin Faeser nun offenbar plant, Menschen wegen eines Postings in den sozialen Medien auszuweisen“ sei der vorläufige Höhepunkt einer besorgniserregenden Entwicklung. „Wenn es um autoritär regierte Staaten wie die Türkei oder Russland geht, empören sich Politiker*innen hierzulande zu Recht darüber, dass Menschen dort wegen eines ‚Likes‘ in den sozialen Medien verfolgt werden oder gar im Gefängnis landen können“, sagt Büber.

Allerdings bewege sich die Bundesrepublik längst selbst in diese Richtung, so die Angeordnete der Linken. Präventivhaft für Klimaaktivist:innen, wochenlange Demonstrationsverbote, Hetze gegen Studierende und Lehrende, Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts – all das sieht Bünger als Anzeichen eines autoritären Staatsumbaus, der dringend gestoppt werden müsse.

„Ausweisungen lösen keine gesellschaftlichen Probleme. Das Ausweisungsrecht wurde in den letzten Jahren bereits etliche Male verschärft.“ Es gebe keine Belege dafür, dass dadurch Straftaten verhindert wurden. „Wenn Menschen Straftaten begehen, ist es Aufgabe der Strafjustiz, diese aufzuklären und die Täter*innen zur Verantwortung zu ziehen.“ Das solle für alle gelten, unabhängig von der Staatsbürgerschaft.

Rückenwind bekommt Faeser hingegen von Wirtschaftsminister und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne): Wer „die liberale Grundordnung verhöhnt, indem er Terrorismus bejubelt, furchtbare Morde feiert, verwirkt sein Recht zu bleiben“, sagte Habeck. „Deshalb ändern wir das Aufenthaltsrecht“. Der Islam gehöre zu Deutschland, der Islamismus nicht.

Auch für Stephan Thomae, den parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Fraktion, kann ein einzelner Post ein „schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen“. Soziale Medien seien kein rechtsfreier Raum, und „wer online hetzt, der begeht keine Bagatelle, sondern stört den öffentlichen Frieden, gefährdet unser freiheitlich-demokratische Grundordnung und hat in Deutschland nichts verloren“, schreibt Thomae.

Die Regelung soll an ein bereits laufendes Gesetzesverfahren zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung angefügt und schnellstmöglich im Bundestag beraten werden.“

Der Beitrag von Chris Köver ist erschienen in Netzpolitik.org 26.06.2024, wir danken für die Publikationsrechte

Über die Autor:in

Chris Köver

Chris Köver ist seit 2018 Redakteurin von netzpolitik.org. Sie recherchiert unter anderem zu Digitaler Gewalt, so genannter Künstlicher Intelligenz und zur Migrationskontrolle. Bis 2014 war sie Chefredakteurin des Missy Magazine.

Kontakt: Mail chris@netzpolitik.org (PGP-Schlüssel)

Macrons Spiel mit dem Feuer – Wer gewinnt die „Neuwahlen“ in Frankreich?

Macron handelte nach der Europawahl schnell. Aber wirklich überraschend? Was sich schon bei den Auseinandersetzungen um die Rentenreform abzeichnete: Aushöhlung der Demokratie, Hetze gegen Gewerkschafter:innen und brutalster Einsatz des staatlichen Machtapparates gegen die Demonstrierenden. Neoliberalismus küsst und umarmt am Ende den Rechtsextremismus. Das war schon in seinem praktischen Geburtsland Chile mit Pinochet so. Und das ist im heutigen Europa so beim Tete a Tete `mit der Postfaschistin Meloni. Überraschend ist, wie die zerstrittene französische Linke in Windeseile zusammengefunden hat . Mit einem kompletten überzeugenden sozialen Sofortprogramm. Müßig bei der aktuellen Dramatik, darüber zu spekulieren, wie lang der Kitt wohl halten wird, mit dem inhaltliche Widersprüche überdeckt und Rivalitäten zurückgestellt wurden. Hier von Sebastian Chwala eine ausgezeichnete Blitzanalyse der Situation. (Peter Vlatten)

Sebastian Chwala, 19.Juni 2024, NDSDie Europawahlen brachten am 9. Juni 2024 den sich seit langem abzeichnenden deutlichen Sieg der ultrarechten Partei „Rassemblement National“ (RN). So gut wie niemand hatte erwartet, dass Staatspräsident Emmanuel Macron, dessen Partei „Renaissance“ eine derbe Wahlniederlage einstecken musste, dieses Wahlergebnis dazu nutzen würde, die Nationalversammlung aufzulösen und innerhalb von drei Wochen Neuwahlen anzusetzen. Noch niemals zuvor hatte eine Europawahl in Frankreich schwerwiegende innenpolitische Auswirkungen zur Folge. Zahlreiche französische Medien zweifelten in der Folge an der Richtigkeit der Entscheidung und warfen Macron vor, durch die Aufwertung dieser innenpolitisch nicht direkt wichtigen „Zwischenwahl“ die Französische Republik an den RN auszuliefern.

Auf der Linken deutete man Macrons Versuch folgerichtig so, eine „Cohabitation“ herbeiführen zu wollen. Damit ist gemeint, dass eine RN-geführte Regierung mit Staatspräsident Macron koexistieren müsste. Da sämtliche Machtmittel der Exekutive, wie die Erlassung von Gesetzen per Dekret (Verfassungsartikel 49.3), nur der Regierung zustehen, blieben Macron wenige Machtmittel, die Agenda des RN zu stoppen. Höchstens der „Conseil Constitutionel“ (Verfassungsrat) könnte einschreiten. Dieser hatte allerdings Anfang dieses Jahres Teile eines neuen Zuwanderungsgesetzes stoppen müssen, die soziale Leistungen wie das Kindergeld explizit an die Staatsbürgerschaft binden wollten. Diese Reform wurde aber in der Nationalversammlung mit den Stimmen eines Großteils der „macronitischen“ Abgeordneten verabschiedet. Dass die „Préference national“ („Nationale Präferenz“), die immer Kernbestandteil der Programmatik des RN war, nun auch vom „Macronismus“ mitgetragen wurde, zeigte einmal mehr auf, wie sehr sich Macron auf ganzer Linie von seinem „sozialliberalen“ Image verabschiedet hatte, mit dem er seine erste Wahlkampagne 2017 geführt hatte.

Macron sucht nach einem neuen „Regierungsblock“

Doch die Überlegungen von Staatspräsident Macron, der laut Verfassung über die Möglichkeit verfügt, einmal im Jahr die Nationalversammlung aufzulösen, waren anderer Natur. Viel eher wollte Macron durch die Anordnung plötzlicher Neuwahlen Nutzen aus dem Zerfall des Linksbündnisses NUPES (La Nouvelle Union populaire), bestehend aus „La France insoumise“ (LFI), dem grünen Wahlbündnis „Pôle écologiste“, der Parti communiste français (PCF) und der Parti socaliste (PS), ziehen. Dieses Bündnis war am Umgang mit dem Einmarsch und dem folgenden Krieg Israels im Gazastreifen schon im Oktober 2023 zerbrochen. Vor allen Dingen LFI profilierte sich in der Folge als scharfer Kritiker dieses Krieges und forderte scharfe Sanktionen gegen die israelische Regierung.

Diese Strategie von LFI war die Folge einer seit Jahren anhaltenden wachsenden Verankerung in den sozialen Brennpunkten an den Stadträndern, insbesondere in der Pariser Region, die stark muslimisch geprägt sind. Dagegen hielten sich die PCF, aber auch Grüne, trotz der antiimperalistischen Strömungen in ihren Reihen, zurück, sich klar zu den Rechten der Palästinenser zu bekennen. Dies ist auch Ausdruck der starken antimuslimischen Strömungen in der französischen Gesellschaft, welche die Kommunistische Partei besonders bei jenen Wählern verbreitet sieht, die man politisch vertreten will. Die PS positionierte sich in der Vergangenheit ohnehin traditionell „pro-israelischer“ als der Rest der Linken. Eine zersplitterte Linke kann im französischen Mehrheitswahlsystem aber keinerlei politische Wirkungsmacht mehr entwickeln.

Zudem war sich Macron bewusst, dass nach dem Wahlsieg des RN die rechtskonservativen „Republikaner“, die nur noch lose in der Tradition des „Gaullismus“ stehen, aufgerieben werden würden zwischen jenen Fraktionen, die ein offenes Rechtsbündnis mit dem RN für Parlamentswahlen eingehen würde, jenen, die für eine autonome Kandidatur plädieren, und jenen Kräften, die sich dem „Macronismus“ annähern würden. Bei den „Republikanern“ kam es auch, wie erwartet, zum Bruch zwischen der Partei und ihrem Parteichef Eric Ciotti, der ohne Absprache mit den Gremien ein Wahlbündnis mit dem RN verkündete. Als dieser sich vor dem Parteivorstand rechtfertigen sollte, schloss er sich in der Parteizentrale ein und versuchte so, eine Sitzung zu verhindern, die seinen Ausschluss beschließen wollte. Vergeblich, denn der Vorstand beschloss in den folgenden Tagen zweimal den Parteiausschluss. Ciotti konnte diesen aber bisher juristisch abwenden.

Macrons Kalkül bestand darin, den Überraschungseffekt seiner Ankündigung dazu zu nutzen, in der allgemeinen Verunsicherung über den Vormarsch des RN „Renaissance“ als zentrale Partei re-etablieren zu können, die erneut flankiert würde von „liberalen“ Vertretern aus dem Spektrum der Sozialdemokratie und dem rechtsbürgerlichen Lager. Auf diese Weise könnte die bei den Parlamentswahlen 2022 verlorene politische Mehrheit, die den „Macronismus“ seitdem zwang, oftmals mit Dekreten am Parlament vorbeizuregieren, wieder zurückgewonnen werden.

Die „Neue Volksfront“ als Ergebnis des zivilgesellschaftlichen Drucks

Doch im Angesicht der Gefahr von rechts war der Druck aus der gesellschaftlichen Linken auf die politische Linke, die drohende Regierungsübernahme der Ultrarechten zu verhindern, groß – besonders die beiden großen Gewerkschaftsdachverbände, die linke, klassenkämpferische CGT-Gewerkschaft und die sozialdemokratische CFDT, rufen zu Großdemonstrationen auf, um dem gesellschaftlichen Widerstand gegen RN ein Gesicht zu geben. Am letzten Samstag demonstrierten mehrere hunderttausend Menschen in vielen Städten Frankreichs gegen den RN.

Innerhalb weniger Tage konnte auch eine politische Übereinkunft – sowohl personeller als auch programmatischer Natur – zwischen den Parteien erreicht werden, die noch während des Europawahlkampfes unmöglich schien. Die „Neue Volksfront“ (NPS) war geboren. Damit spielt die Linke ganz direkt auf die historische „Volksfront“ an, die 1934 im Angesicht der faschistischen Bedrohung entstand und 1936 die Parlamentswahlen gewinnen konnte. In der Folge wurden, begleitet durch wochenlange Massenstreiks, grundlegende Arbeiterrechte beschlossen. So wurde ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaub durchgesetzt, die Arbeitszeiten deutlich reduziert und die Gewerkschaften in den industriellen Großbetrieben legalisiert.

Der Europawahlkampf war allerdings noch stark geprägt gewesen vom Gegensatz der PS-Liste „Place publique“ und LFI. Während „Place publique“ voll auf die Person Raphaël Glucksmann setzte, stellte LFI weiterhin den Krieg im Gazastreifen in den Mittelpunkt und nominierte mit Rima Hassan eine in Frankreich bekannte Aktivistin für die Rechte der Palästinenser für einen aussichtsreichen Listenplatz. In der Folge versuchten Akteure aus dem Spektrum der französischen Rechten, „Macroniten“, aber auch jüdische Interessenverbände Vorträge in öffentlichen Einrichtungen, besonders Universitäten, verbieten zu lassen, waren damit aber nur teilweise erfolgreich.

Glucksmann dagegen, Sohn des antikommunistischen „Neuen Philosophen“ André Glucksmann, betätigte sich in rechtsliberalen, pro-amerikanischen Kreisen und stieg dann Mitte der 2000er Jahre zum führenden Berater des georgischen „Farbrevolutionärs“ Micheil Saakaschwili auf. Hier war er führend am wirtschaftsliberalen Umbau des Landes beteiligt. Anschließend unterstützte er die Politik des rechtskonservativen französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy, bevor er sich der Sozialdemokratie zuwendete und die Partei „Place publique“ mitgründete. Glucksmann, der bereits seit 2019 Mitglied des Europaparlaments ist, stimmte dort, obwohl auf dem Papier Sozialdemokrat, in der Regel mit den Rechtsliberalen. Der „Atlantiker“ Glucksmann bekannte sich bedingungslos zum Ukrainekrieg und lehnte eine konsequente Verurteilung des Vorgehens der israelischen Armee in Gaza ab. Viele Medien hoben ihn auch deshalb als „moderate“ Alternative zu den „radikalen“ Aktiven von LFI auf ihr Schild. „Place publique“ (13,83 Prozent) und LFI (9,89 Prozent) erzielten in der Folge die stärksten Ergebnisse im linken Lager, während die Grünen auf 5,5 Prozent zurückfielen und damit die 5-Prozent-Hürde, deren Überschreitung bei den französischen Europawahlen notwendig ist, um Mandate zur erhalten, nur knapp überschritten. Die PCF erreichte gerade einmal 2,36 Prozent.

Gegen Glucksmanns Widerstand – der hatte sich als absoluter politischer Antipode zu LFI präsentiert – und zur Überraschung der „Macroniten“ nahmen alle Linksparteien schon am Montag nach den Europawahlen Gespräche zur Bildung eines Wahlbündnisses auf. Ziel war in erster Linie die Aufstellung von Einheitskandidaten in allen Wahlkreisen sowie die Ausarbeitung eines Sofortprogramms mit Maßnahmen, die bereits in der ersten Woche nach dem Wahlsieg des Linksbündnisses in Kraft gesetzt werden sollen. Da alle potenziellen Partner mit eingebunden werden sollten, kam man Glucksmanns Partei entgegen und beschloss, dass auch eine Linksregierung die Ukraine mit Waffenlieferungen unterstützen wird. Gleichzeitig soll aber ebenso eine Anerkennung eines palästinensischen Staates sowie ein Waffenembargo erfolgen. Alle Partner fordern gemeinsam einen Waffenstillstand.

Diese Fragen standen bei den viertägigen Verhandlungen aber nicht im Mittelpunkt, viel eher ging es den Partnern der „Neuen Volksfront“ darum, ein Aktionsprogramm vorzustellen, das mit dem harten angebotsorientierten Kurs des „Macronismus“ bricht. Deshalb will man die im letzten Jahr per Dekret durchgesetzte Rentenerhöhung wieder zurücknehmen. Außerdem plant das NPS Preise für Grundnahrungsmittel und Energie einzufrieren, außerdem sollen die Mindestlöhne deutlich steigen. Zudem sollen die Mieten eingefroren werden. Zur Gegenfinanzierung sollen die Steuern auf Vermögen steigen.

Zwar gelang es durch den Druck der Straße, die Linke zu einem Vernunftbündnis zu drängen. Doch die Widersprüche bleiben gewaltig. Auf der einen Seite steht die von jungen Aktivisten getragene Bewegung und Partei „LFI“, die im Schatten des keine Funktion mehr bekleidenden Jean-Luc Mélenchon aufgrund ihrer Bewegungsorientierung viele junge Menschen anzieht, die sich politisch engagieren wollen. Ideen der antikapitalistischen Linken sind in der Bewegung weitverbreitet und der „Bruch mit dem bestehenden“ Wirtschaftssystem wird auch in der internen Bildungsarbeit hervorgehoben. Die kaum existenten Mitbestimmungsebenen bei LFI sorgen dafür, dass sich die Bewegung von der Spitze her immer wieder schnell neu erfinden kann. So wurden für diese Wahlen viele „nicht-weiße“ zivilgesellschaftliche Aktivisten für Kandidaturen nominiert. Auch Vertreter aus dem französischen Antifa-Spektrum wurden aufgestellt.

Demgegenüber stehen die etablierten „Mitte-Links“-Parteien PS, Grüne und PCF, die versuchen, politische Konstellationen zu schaffen und zu nutzen, die die LFI schwächen oder sogar spalten sollen, um die alten Machtverhältnisse in der Linken wieder herzustellen. So unterstützen die drei Parteien bei der kommenden Wahl offen drei nicht mehr nominierte Ex-Abgeordnete gegen die offiziell nominierten Kandidaten, die sich schon vor längerer Zeit in Dissidenz zur LFI-Spitze begeben haben, weil sie die Bewegung politisch in Richtung Mitte verschieben wollen. Ein Affront gegen LFI, die wiederum die Dominanz der „alten Seilschaften“ insbesondere bei der PS beklagen, die tatsächlich François Hollande, dessen politisches Ziehkind Macron ist, wieder ins Rennen schickt. Spannungen innerhalb der NPS sind also allgegenwärtig und vermitteln den Wählern den Eindruck, dass ein wirkliches gemeinsames Regierungshandeln nur schwer möglich sein könnte.

Der Beitrag von Sebastian Chwala ist erschienen im NDS am 19.Juni 2023, wir danken für die Publikatiosnrechte

Titelfoto, Collage Peter Vlatten

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