Gewalt im Zeichen der „Staatsräson“

Kommentare und Statements anlässlich der Polizeigewalt auf der Demonstration “Solidarität mit Palästina. Stoppt den Genozid. Keine Waffen für Israel” am 21. September 2024
Staatliches Machtgebahren zur Aufrechterhaltung einer Staatsräson, die Israels Politik immer noch bedingungslos unterstützt und Kritiker mundtot zu machen versucht. Ein Kommentar.

Vor wenigen Tagen hieß es in den ARD Nachrichten, dass Israels Gewalt und Krieg inzwischen keine Rote Linien mehr kenne. Mit anderen Worten:“Israels Kriegsführung“ habe den Charakter „einer grenzenlosen Barbarei“ erreicht. Totaler Krieg in alle Richtungen. Alle Aktionen sind darauf ausgerichtet, alles um Israel herum plattzumachen, Land zu besetzen und einen größeren regionalen Konflikt mit dem Iran – gedeckt durch die USA – zu provozieren!

Wer aber hierzu und über den historischen Kontext in Deutschland Klartext redet – voll in Einklang mit UN, Internationalem Gerichtshof und weltweit mit dem ganz überwiegenden Teil aller Menschenrechtsorganisationen Israel kritisiert und sich über die massenhafte Verletzung von Menschenrechten empört- muss um seinen Ruf, seine Existenz und um seine körperliche Unversehrtheit fürchten.

Das Machtgebahren der Sicherheitsbehörden auf Solidaritätsdemonstrationen für Palästina wird zunehmend respektloser. Rechtsstaatliche Grundsätze werden ausgehöhlt, verletzt und umgangen. Die Ereignisse am 21.September sind nur eines von vielen Beispielen dafür.

In letzter Zeit wurden immer häufiger gezielte Polizeiübergriffe gegenüber Jugendlichen und Kindern publik. Ebenso Fälle sexualisierter Gewalt gegen Frauen durch Polizeibeamte. Diese Verrohung polizeilichen Agierens scheint den politisch Verantwortlichen egal zu sein. Bisher sind keine Gegenmaßnahmen bekannt- trotz unzähliger Beweismittel. Im Gegenteil, eine pauschale vollkommen fehlgeleitete Diffamierung der Palästinasolidarität als „antisemitisch“ treibt die Sicherheitsskräfte geradzu zu besonderer -legale Grenzen überschreitender- Härte an.

Zu diesem Geflecht staatlichen Machtgebahrens gehört, dass auf Drängen des Regierenden Bürgermeisters eine Statue entfernt werden soll, die ganz konkret sexualisierte Gewalt an Frauen im letzten Weltkrieg durch Deutschlands Verbündete öffentlich anklagt. Die Statue steht einer Wegguck- und Totschweigekultur eigener oder von verbündeten Nationen begangener Verbrechen im Wege. Verantwortliche und Täter im eigenen Lager dürfen nicht „befleckt“ werden. Übergriffe und Kriegsverbrechen begehen immer nur die anderen, nie das eigene Miltär oder die eigenen Sicherheitsorgane. Diese müssen geschützt werden. Mit „aller Härte“eben. So auch wenn sich die Polizei gegenüber palästinasolidarischen Demonstranten und israelkritischen Jüd:innen die Hände schmutzig macht.

Friedensdemo 3.Oktober – Palästinasolidaität

Eine Leserin kommentiert die Ereignisse am 21.September kurz und bündig !

Die Videos über Polizeigewalt gegen Demonstrierende, die sich für einen Waffenstillstand aussprechen, sind schockierend.

Das Würgen bereits am Boden liegender Teilnehmender, das Zwängen von Menschen in einen Hauseingang um dann wild auf sie einzuknüppeln, das brutale Umstoßen einer Demonstrantin von hinten und in vollem Anlauf, das mit Fäusten einschlagen auf Menschen, die bereits am Boden liegen, das Einprügeln bis zur Bewusstlosigkeit, das über den Asphalt schleifen von Leuten…..

„Friedlich“, von der Polizei unbehelligt, demonstrieren können zur Zeit nur Nazis, z. B. bei Gegenprotesten zu LGBT- Veranstaltungen, wo sie trotz verfassungsfeindlicher Kennzeichen gänzlich unbehelligt bleiben, ja nahezu beschützt werden.

Was für ein fatales Zeichen für unseren Rechtsstaat.

Zwei Veranstaltungen vor dem 7.Oktober

Lobby Arbeit für Israel -gestern, heute morgen !

Statement von Palästina Spricht, PA-Allies und der Arrest Press Unit

Berlin 21. September 2024, Original mit Englischversion

Am 21. September 2024 demonstrierten in Berlin- Charlottenburg etwa 500 bis 600 Menschen friedlich aus Solidarität mit Palästina. Sie forderten ein Ende der deutschen Waffenlieferungen und des andauernden Völkermords.

Erneut stellen wir ungerechtfertigte oder unverhältnismäßige und damit rechtswidrige Polizeigewalt gegen die Demonstrierenden fest, insbesondere gegen Kinder und Jugendliche. Unser Dokumentationsteam fasst das Ausmaß der Polizeigewalt der Berliner Polizei auf der Basis von Augenzeugenberichten, Berichten von Betroffenen und Videodokumentation zusammen.

Ersten Berichten vor Ort zufolge wurden zwischen 60 und 70 Versammlungsteilnehmende von der Polizei festgenommen, darunter ein Kind und vier jugendliche Minderjährige – ein 11-jähriger Junge, zwei 14-Jährige, ein 16-Jähriger und ein 17-Jähriger, sowie ein Journalist von Alaraby TV und ein Pressefotograf. Eine Gruppe von Demonstrierenden wurde auf dem Nachhauseweg von der Polizei verfolgt und am Bahnhof Yorckstraße eingekesselt, bevor sie massenhaft festgenommen wurden.

Der Umgang der Polizei mit rassifizierten Kindern und Jugendlichen ist besonders alarmierend und ein Zeichen für eine rassistische, unverhältnismäßige und damit rechtswidrige Praxis der Berliner Polizei. Mehreren Zeugenaussagen und Videos zufolge war die Verhaftung des elfjährigen Kindes grundlos und gefährlich für das Kind. Das Kind lief mit einer Palästina Flagge in der Hand vor der Gedächtniskirche, als auf einmal mehrere Polizeibeamt:innen versuchten den Elfjährigen festzunehmen. Das Kind begann, in einer typisch kindlichen Reaktion, wegzurennen, da es sich bedroht fühlte durch die Polizei. Aus Augenzeugenberichten und Videodokumentation wird deutlich, dass die Polizei hier vollkommen unangemessen gegenüber dem 11jährigen Kind reagierte: Mehrere Polizeibeamte jagten den Jungen über eine weite Strecke über den Breitscheidplatz, die Treppen der Gedächtniskirche hinauf und hinunter, was ein hohes Risiko für die körperliche Unversehrtheit des Kindes darstellte. Erst als ein Versammlungsteilnehmer sich schützend vor das Kind stellte und ihm ein Gefühl von Sicherheit vermittelte, war es dem Kind möglich stehen zu bleiben. Das Kind wurde daraufhin gewaltsam von dem ihn schützenden Versammlungsteilnehmer getrennt. Ungefähr 12 Polizeibeamte umringten das Kind und führten es zum Polizeiwagen. Das Kind weinte und war sichtlich in großer Verzweiflung. Die Polizeibeamt:innen reagierten weder auf die Panik des Jungen, noch auf die Ansprache der Versammlungsteilnehmer:innen, den Grund für die Festnahme zu erfahren und den Jungen frei zu lassen. Ein Augenzeuge berichtet:

„Ich bat einen der Polizisten darum, mich zu dem Kind durchzulassen und seine Festnahme zu begleiten, da ich den Jungen kannte und ihn beruhigen wollte. Der Polizist verweigerte das jedoch und sagte, wir sollten besser auf unsere Kinder aufpassen, dann würde so etwas auch nicht passieren.“

Die Beamt:innen schoben den Jungen allein in den Polizeiwagen und schlossen die Tür. Als mehrere besorgte Versammlungsteilnehmende die Polizei ansprachen, um sicherzustellen, dass die Eltern des Kindes informiert werden würden, wurde eine Demonstrantin von einem Polizeibeamten ins Gesicht geschlagen. Sie erlitt eine Augenverletzung, die im Krankenhaus behandelt werden musste. Als der Vater des Elfjährigen eintraf, war der Junge bereits 90 Minuten allein im Polizeiwagen festgehalten worden. Die Familie des Jungen berichtet, dass der Junge seit der Festnahme unter Schock stehe und traumatisiert sei.

Die Polizei zeigte zudem, dass sie die Pressefreiheit missachtet. Während der Demonstration wurden ein Fotojournalist und ein Videoreporter von Alaraby TV verhaftet, obwohl beide ihre Presseausweise deutlich sichtbar trugen. Im zweiten Fall dokumentierte der Reporter die Verhaftung eines Demonstranten. Ein Polizeibeamter griff nach der Kamera des Reporters, um die Dokumentation der Verhaftung zu unterbinden. Als der Kameramann versuchte, seine Arbeitsausrüstung zu schützen, wurde auch er gewaltsam festgehalten und in Gewahrsam genommen.

Die Eskalation der Polizeigewalt gegenüber der friedlichen Demonstration war damit noch nicht beendet, sondern erreichte nach Ende der Versammlung ein beispielloses Ausmaß. Etwa 50-60 Versammlungsteilnehmende, die die Demonstration mit der U-Bahn vom Kurfürstendamm aus verlassen hatten, wurden von der Polizei am Bahnhof Yorckstraße angehalten. Die Polizei zwang die Menschen, darunter auch unbeteiligte arabisch gelesene Fahrgäste, die U-Bahn zu verlassen und hielt sie länger als zwei Stunden lang im Bahnhof Yorckstrasse fest, dessen Ausgänge sowie der Zugverkehr inzwischen blockiert waren.

Der Polizeieinsatz wirft nach Aussage eines vor Ort anwesenden Rechtsanwalts M. Yilmaz rechtliche Fragen auf:

„Die langandauernde Einkesselung (2-3 Stunden) könnte als unverhältnismäßige Freiheitsentziehung gewertet werden“.

Den Festgesetzten wurde der Grund der freiheitsentziehenden Maßnahme erst verspätet mitgeteilt. Weiterhin wurde den eingekesselten Menschen Zugang zu Grundbedürfnissen wie Wasser, Nahrung und sanitären Einrichtungen verwehrt. Der Polizeieinsatz, der in einer Massenverhaftung endete, verletzte demnach nach Aussage des anwesenden Rechtsanwalts mehrere Grundrechte der Versammlungsteilnehmer:innen. Eine Frau wurde während der Festnahme von einem Polizisten verbal sexuell belästigt: „Bist Du im Bett auch so eine Löwin?“.

Eine andere Frau wurde während der Festnahme brutal zu Boden gedrückt, sodass sie nur noch schwer atmen konnte. Die Frau musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Eine weitere Frau, die ihre Menstruation hatte, erhielt erst nach langen Verhandlungen mit der Polizei Zugang zueiner Toilette. Darüber hinaus wies die Polizei die Betroffene an, die Tür der Toilette offen halten, eine Bedingung, die eine Verletzung der Würde darstellt.

in 16 jähriger wurde von einem Polizeibeamten mit Schmerzgriff festgenommen, zu Boden gebracht und geschlagen. Zudem wurde ein Jugendlicher von einem Polizisten rassistisch beleidigt: „Du siehst ja aus wie ein Affe.“

Die Polizei schränkte auch die Religionsfreiheit ein, als sie zwei Männer, die das islamische Abendgebet hielten, grundlos unterbrach und ihre Ausweisdokumente kontrollierte.

Wie schon bei früheren pro-palästinensischen Demonstrationen behinderte die Polizei auch hier

Erste-Hilfe-Einsätze, indem sie Anrufe beim Rettungsdienst behinderte und dadurch den Zugang zu Hilfe für verletzte oder bewusstlose Demonstrierende verzögerte. Wir sind höchst alarmiert von der rassistischen und unverhältnismäßigen Polizeigewalt, die sich insbesondere gegen rassifizierte Kinder und Jugendliche wendet. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Jedes Kind hat ein Recht darauf, vor Gewalt geschützt zu werden, so auch Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention. Die Polizeigewalt muss gestoppt werden. Das Versammlungsrecht muss für alle Menschen gelten.

Wir fordern:

  • einen sofortigen Stopp der rechtswidrigen Polizeigewalt, insbesondere gegen Kinder und Jugendliche
  • eine unabhängige Untersuchung der Polizeigewalt
  • lückenlose Aufklärung der sexuellen Belästigung einer Versammlungsteilnehmenden durch einen Polizeibeamten
  • Einleitung einer gerichtlichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Einkesselung

Titelbild:Collage Peter Vlatten ( Basis von Screenshots, https://www.instagram.com/egultekin_)

Arbeitsgericht verbietet Kitastreik – Ver.di will sich wehren.

27/09/2024

Von Benedikt Hopmann

Bild: Ingo Müller

Der Antrag des Senats auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hatte in der ersten Instanz Erfolg: Das Arbeitsgericht unterband den Streik, weil die Gewerkschaft noch in der Friedenspflicht stehe. Das Arbeitsgericht führt “bestehende Entlastungsregelungen für Auszubildende” an, die tariflich geregelt seien und die Gewerkschaften nun zur Friedenspflicht zwinge. Doch ein besserer Betreuungssschlüssel, den ver.di jetzt fordert, ist etwas ganz anderes als “Entlastungsregelungen für Auszubildende”[1]. Zur Regelung eines Betreuungsschlüssels gibt es keinen Tarifvertrag, so dass auch keine Friedenspflicht der Gewerkschaft besteht.

Das Arbeitsgericht meinte außerdem, der Senat müsse nicht über einen besseren Betreuungsschlüssel verhandeln, weil er “das Risiko eines Ausschlusses aus der Tarifgemeinschaft der Länder bei einem eigenständigen Tarifabschluss nicht eingehen” müsse[2]. Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch mehrfach hervorgehoben, dass für Ziele, die in einem Tarifvertrag regelbar sind, gestreikt werden darf. Ein Tarifvertrag zur Entlastung ist unbestreitbar ein Streikziel, das sich durch Tarifvertrag regeln lässt, und ist damit als Streikziel zulässig. Dagegen hat das Arbeitsgericht einen völlig neuen Maßstab entwickelt, an dem es die Zulässigkeit von Streikzielen beurteilt. Es illegalisiert ein Streikziel, weil es das Risiko enthalten soll, dass der bestreikte Arbeitgeber, das Land Berlin, aus dem Arbeitgeberverband – hier die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) – ausgeschlossen werden könnte. Der Ausschluss von Mitgliedern aus dem Arbeitgeberverband TdL wird ausschließlich vom Arbeitgeberverband selbst geregelt. Würde davon das Streikrecht der Gewerkschaft abhängen, so könnte der Arbeitgeberverband über diese internen Regelungen, auf die ver.di keinerlei Einfluss hat, bestimmen, ob ver.di streiken darf oder nicht. Einen solchen neuen Maßstab in einem vorläufigen Verfahren, in dem nur summarisch geprüft werden kann, aus dem Hut zu zaubern[3], kann nur als skandalös bezeichnet werden.

Ver.di kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen. Der Rechtsstreit ist also noch nicht zu Ende, sondern wird in der nächsten Woche vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg fortgesetzt werden.

Ein Problem könnte allerdings im weiteren Verlauf dieses Rechtsstreits eine hohe Bedeutung gewinnen: Diese vorläufigen Verfahren, die zur Vehinderung von Streiks vom Arbeitgeber in Gang gesetzt werden – so wie jetzt durch den Senat geschehen – enden immer nach der zweiten Instanz; im vorliegenden Fall also vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in der nächsten Woche. Das sonst mögliche Rechtmittel – die 3. Instanz – ist in diesen vorläufigen Verfahren versperrt. Es ist also in einem solchen Rechtsstreit unmöglich, Fehlentscheidungen der Landesarbeitsgerichte durch das Bundesarbeitsgericht korrigieren zu lassen. Das kann in solchen Vefahren zu schweren rechtwidrigen Einschränkung des Streikrechts durch die Landesarbeitsgerichte führen.

Die Konsequenz dieses verkürzten Verfahrens kann nur sei sein, dass die Untersagung eines Streiks auf diesem Wege nur sehr eingeschränkt möglich sein darf, nur ein offensichtlich rechtwidriger Streik darf vom Gericht untersagt werden[4]. Sonst werden die Gerichte der hohen verfassungsrechtlichen Bedeutung des Streikrechts nicht gerecht; das Streikrecht ist das wichtigste Instrument der abhängig Beschäftigten zur Verteidigung ihrer Rechte.

Dieser Rechtsstreit entwickelt sich zu einem Kampf um die Verteidigung des bestehenden Streikrechts. Der Kitastreik ist nicht rechtswidrig und schon gar nicht offensichtlich rechtswidrig.

Entscheidung des Arbeitsgerichts: Urteil vom 27.09.2024, 56 Ga 11777/24.

Hier die Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Berlin Nr. 18/24 vom 27.09.2024 lesen.

References

↑1https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1489507.php
↑2https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1489507.php; die Tarifgemeinschaft der Länder ist der Verband, mit dem die Gewerkschaften ver.di und GEW bundesweit Tarifverträge abschließen, die sogenannten Flächentarifverträge
↑3“Daneben seien auch verbandspolitische Erwägungen des Landes Berlin von der Koalitionsfreiheit in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützt, weil das Land als Arbeitgeber berechtigt sei, sich in der Tarifgemeinschaft der Länder zu organisieren. Das Risiko eines Ausschlusses aus der TdL bei einem eigenständigen Tarifabschluss müsse das Land Berlin nicht eingehen”, Pressemitteilung des Arbeitsgericht Nr. 18/24 vom 27.09.2024, siehe https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1489507.php
↑4LAG Köln v. 19.03.2007 Az.: 12 Ta 4107, LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 7; SächsLAG v. 2.11.2007 Az.: 7 SaGa 19/07, NZA 2008, 59; HessLAG v. 2.5.2003 Az.: 9 SaGa 637/03 Rn. 31. Bundesverfassungsgericht und Bundesarbeitsgericht stehen auf dem Standpunkt, dass eine Bewertung von Arbeitskampfmaßnahmen durch die Fachgerichte grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn eine Arbeitskampfmaßnahmen offensichtlich ungeeignet oder unverhältnismäßig ist (Däubler Arbeitskampfrecht 4. Aufl. § 24 Rn. 43).
Erstveröffentlicht auf widerständig.de
https://widerstaendig.de/ver-di-geht-in-die-zweite-instanz-vorlaeufige-verfahren-eine-grosse-gefahr-fuer-das-streikrecht/

30.09.2024: CFM Mitarbeiter.innen wollen Tarifvertrag kündigen!

Inhaltsverzeichnis

Kurzeinführung

Am 30. September 2024 übergaben die Mitarbeiter der Charité CFM GmbH die 1.700 Unterschriften der Petition, indem sie die Forderung der Bezahlung nach dem TVöD Nachdruck verleihen und kündigen die Kündigung des Haustarifvertrages zum 31.12.2024 an.

Auszug aus dem Wortlaut der Pressemitteilung vom 27.09.2024:

Über 1.700 und damit eine Mehrheit der Beschäftigten bei der Charité Facility Management (CFM) fordert die Bezahlung nach dem TVöD, dem an der Charité gültigen Tarifvertrag. Die schwarz-rote Koalition hat im Koalitionsvertrag die schnellstmögliche Rückführung der Krankenhaus-Tochtergesellschaften vereinbart. Konkrete Umsetzungsschritte sind, trotz Planungsschritten im Landeshaushalt, bisher jedoch noch nicht erfolgt. Die CFM-Beschäftigten wenden sich nun mit einer Petition an den Berliner Senat, die Charité und ihre Geschäftsführung. Sie wollen wie die Kolleg:innen der Muttergesellschaft Charité nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) bezahlt werden. Mit der Petition starten die Beschäftigten eine Tarifbewegung für höhere Löhne bei der CFM. Damit droht der Charité neben den ohnehin anstehenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst eine weitere Tarifauseinandersetzung.

„Die Politik hat uns viel versprochen – u. a. die komplette Rückführung in die Charité und damit die Gleichstellung mit unseren Kolleginnen und Kollegen an der Charité. Passiert ist nichts! Nun nehmen die Beschäftigten der CFM ihre Zukunft selbst in die Hand. Die Beschäftigten sind sich einig, sie werden Zusammenstehen für den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes“, so der Maik Sosnowsky, ver.di Mitglied bei der CFM.

Quelle:

Hier einige Redebeiträge sowie die Übergabe der 1700 Unterschriften an Frau Czyborra, Finanzsenator und eine kleine Bildergalerie.

Redebeitrag Marcel:

Redebeitrag: Lisa

Redebeitrag Kati: Seit 40 Jahre bei der CFM.


Video der Übergabe der Unterschriften:

Kleine Fotogalerie:

Foto, Video und Audio: Ingo Müller

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