Spaniens oberster Gerichtshof bestätigt skandalöses Urteil wegen friedlichen Protests

Kriminalisierte Gewerkschaftsarbeit

Sechs Mitglieder der anarchosyndikalistischen Gewerkschaft CNT im spanischen Gijón sollen wegen Kundgebungen und Flugblättern für dreieinhalb Jahre in den Knast.

Von Ralf Streck

Bild: Solidarisierte sich mit den Verurteilten Gewerkschafterinnen: Die spanische Vize-Ministerpräsidentin Yolanda Diaz.

Ein Arbeitskonflikt in Gijón schlägt große Wellen in Spanien, da der Oberste Gerichtshof in Madrid ein hartes Urteil gegen sechs Anarchosyndikalistinnen der Gewerkschaft CNT bestätigt hat. Dass die »6 de la Suiza«, wie sie genannt werden, dreieinhalb Jahre ins Gefängnis sollen, empört allerseits. Selbst die spanische Vize-Ministerpräsidentin Yolanda Díaz twitterte auf X: »Es ist unerträglich, dass die @6delaSuiza ins Gefängnis müssen, weil sie für bes­sere Arbeitsbedingungen kämpfen.« Gewerkschaftsarbeit sei »kein Verbrechen«, erklärte sie den Betroffenen ihre »volle Unterstützung«. An Demonstrationen anlässlich des Verfahrens nahmen Vertreter von fast allen Gewerkschaften und vielen Parteien teil.

Die CNT spricht von einem bedrohlichen Präzedenzfall. In einer Erklärung zum Urteil mahnte sie, es werde eine »gefährliche Tür zur Verfolgung von Gewerkschaftsarbeit geöffnet«. In dem Fall gehe es nämlich um allgemeine Gewerkschaftsaktivitäten, die rechtlich völlig legal seien.

Die Vorgänge liegen sieben Jahre zurück. Zwischen Mai und September 2017 gab es vor der Konditorei »La Suiza« im asturischen Gijón diverse friedliche Kundgebungen. Zuvor hatte sich eine Beschäftigte wegen »Belästigungen« am Arbeitsplatz, darunter auch »sexueller Belästigung«, an die CNT gewandt. Dieses Verfahren wurde mangels Beweisen eingestellt, ebenso die Retourkutsche des Unternehmers wegen angeblicher Verleumdung. Es ging dabei auch um ausstehenden Urlaub und die Bezahlung von geleisteten Überstunden, der sich Firmen in Spanien gerne verweigern. Erst seit 2019 sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen.

Zunächst versuchte die CNT zu verhandeln. Da sich der Unternehmer »verschlossen« gezeigt habe, ging die Gewerkschaft an die Öffentlichkeit. Mit Folgen: Fünf Frauen und ein Mann wurden im Jahr 2021 wegen »fortgesetzter schwerer Nötigung« und wegen »Behinderung der Justiz« verurteilt, da sie auf der gegenüberliegenden Straßenseite bei angemeldeten Versammlungen mit Spruchbändern und einem Megafon protestiert sowie Flugblätter an Passanten verteilt hatten. Das habe letztlich zur Schließung der Konditorei geführt, wird im nun bestätigten Urteil ausgeführt. Dabei wird sogar festgestellt, dass das Lokal schon ein Jahr zuvor zum Verkauf wegen Geschäftsaufgabe stand. Dennoch soll die CNT subsidiär für die verhängte Entschädigung von 150 428 Euro einstehen.

Für Richter Lino Rubio Mayo war das Vorgehen weder durch die Meinungs- noch durch die Gewerkschaftsfreiheit gedeckt. Er ist für harte Urteile gegen Gewerkschaftler bekannt. Schlagzeilen machte eine Strafe gegen zwei Aktivisten, die im Hintergrund des auch in Deutschland bekannten Films »Montags in der Sonne« standen. Cándido González Carnero und Juan Manuel Martínez Morala wurden wegen Protesten gegen die Privatisierung der Werft in Gijón zu Haftstrafen verurteilt.

Wie an den CNT-Aktivisten »wurde auch an uns ein Exempel für Vergehen statuiert, die wir nicht begangen haben«, erklärte Morala gegenüber der Internetzeitung »El Salto« zu dem Urteil. Es habe sich nur um einen gewerkschaftlichen Kampf gehandelt, doch der Richter wende »Gesetze an, wie es ihm gerade passt«. Das sieht auch der Anwalt der »6 de la Suiza« so. Für Evaristo Bango ist das Urteil gegen seine Mandant*innen »unfassbar«. Er kündigt an, auch vor europäische Gerichte zu ziehen. Das will auch die CNT. Sie sieht einen »verheerenden Angriff« auf Gewerkschaftsarbeit und will weiter »auf der Straße an der Seite der Beschäftigten stehen«, erklärte Generalsekretärin Erika Conrado.

Quelle: nd v. 2.7. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1183379.arbeitskaempfe-kriminalisierte-gewerkschaftsarbeit-in-spanien.html?sstr=Ralf|Streck

Wir danken für da Publikationsrecht.

Permanent bedroht: Frauenrevolution und Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien

Filmvorführung und Infoveranstaltung
Frauenrevolution und Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien (Rojava) von allen Seiten bedroht

Eine Veranstaltung des „Geschichtssalon im Beginenhof“ in Kooperation mit dem Städtepartnerschaftsverein Friedrichshain-Kreuzberg –Dêrik e.V.

Donnerstag, 18.7.2024, 19:30 Uhr

 Beginenhof, Erkelenzdamm 51, 10999 Berlin

Auf dem Gebiet der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien ist seit 2012 ein für den Nahen Osten einzigartiges Modell der Gleichberechtigung von Frauen entstanden. Alle wichtigen Positionen, wie z.B. auch das Bürgermeisteramt, sind immer mit einer Doppelspitze aus einer Frau und einem Mann besetzt. Ausserdem sind alle ethnischen und religiösen Gruppen entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil an der Selbstverwaltung beteiligt. Im Gesellschaftsvertrag, der einer Verfassung entspricht,  sind die auf allen gesellschaftlichen Ebenen diskutierten Ziele und Rechte festgehalten.

Diese demokratischen Errungenschaften werden von allen Seiten, insbesondere durch die Angriffe der türkischen Armee unter Erdogan bedroht. In den vergangenen Jahren hat die Türkei zwei große Gebiete der Selbstverwaltung um Afrin und Serêkaniyê im Verein mit islamistischen Milizen erobert. Die kurdische und christliche Bevölkerung wurde dort weitgehend vertrieben und enteignet, in den Schulen dort wird nur noch auf türkisch und arabisch unterrichtet. Aktuell versucht Erdogan durch permanente Drohnenangriffe gegen die Infrastruktur die geplanten Kommunalwahlen zu torpedieren. Obwohl insbesondere die kurdische Bevölkerung einen hohen Blutzoll im Kampf gegen den IS gezahlt hat, bleibt anders als in anderen Konfliktgebieten der Protest der internationalen Gemeinschaft dagegen aus.

Die Zukunft dieses basisdemokratischen Gesellschaftsmodells ist völlig ungewiss. Die Selbstverwaltung und die Erfolge der Frauenbefreiung in Nord- und Ostsyrien stehen auf dem Spiel. Mit dieser Veranstaltung möchte der Städtepartnerschaftsverein Friedrichhain-Kreuzberg – Dêrik über die basisdemokratischen Ansätze in der Region informieren und die aktuelle Unterstützungsarbeit des Vereins vorstellen.

Frankreich – wie ist die Lage wirklich?

Von Sebastian Chwala, 01. Juli 2024

Die erste Runde der kurzfristig angesetzten französischen Parlamentswahlen ist Geschichte. Wie viele Umfragen im Vorfeld schon angedeutet hatten, konnte die ultrarechte Partei „Rassemblement National (RN)“ wie schon bei den Europawahlen die meisten Stimmen erzielen. Damit ist allerdings noch keine Entscheidung gefallen, wie es politisch in Frankreich weitergeht. In den meisten Wahlkreisen steht nächste Woche noch eine Stichwahl an, da dort keiner der Kandidatinnen oder Kandidaten die gesetzlich vorgeschriebenen Quoren erfüllt hat. Zudem bleibt es sehr unwahrscheinlich, dass sich nächste Woche klare Mehrheiten abzeichnen werden. Fest steht nur: Der klare Verlierer des gestrigen Abends ist der „Macronismus“.

Die Zahlen der ersten Wahlrunde: Das RN führt knapper, als es die Medien behaupten

Zunächst einmal die nackten Zahlen dieses ersten Wahlgangs. Anders als von den französischen Medien etwas manipulativ berichtet und in Folge von der deutschen Presse übernommen, erzielte das RN landesweit keine 33 Prozent, sondern „nur“ 29,25 Prozent der Stimmen. Hier addierten die Medien einfach die Stimmenanteile der Kandidaten des locker mit dem RN verbündeten Noch-Parteivorsitzenden der rechtskonservativen „Republikaner“ hinzu. Dieses Wahlbündnis wurde aber niemals wirklich finalisiert, und selbst viele Wähler dürften nicht unbedingt gewusst haben, ob sie für die Kandidaten der „regulären“ oder der „Ciotti“-Republikaner gestimmt haben. Das Linksbündnis der „Neuen Volksfront“ (NFP) erzielte den offiziellen Zahlen des Innenministeriums zufolge 27,99 Prozent. Hier sind Stimmen für Kandidaten, die sich zur Linken bekennen, aber aus diversen Gründen nicht die offiziellen Kandidaten der NFP waren, nicht mit einberechnet. Das „macronitische“ Lager landete mit 20,04 Prozent nur noch auf Platz Drei. Die Wahlbeteiligung stieg im Vergleich zur letzten „regulären“ Parlamentswahl 2022 auf 66,71 Prozent an. Im Juni 2022 hatte sie nur 47,51 Prozent betragen.

Diese landesweiten Zahlen haben allerdings nur statistischen Wert, denn im französischen Mehrheitswahlrecht fallen die Entscheidungen auf der Ebene der 577 Wahlkreise, die jeweils den Kandidaten, der spätestens im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhält, in die Nationalversammlung entsenden. Um bereits im ersten Wahlgang gewählt zu werden, reicht es auch nicht, wenn nur 50 Prozent der Wählerstimmen erreicht werden, sondern es muss auch das Quorum von 25 Prozent der registrierten Wähler überschritten werden. Nur die recht hohe Wahlbeteiligung am gestrigen Sonntag war deshalb der Grund, dass bereits mehrere Dutzend Kandidaten auf Anhieb ein Mandat in der Nationalversammlung erhielten, nämlich 37 auf Seiten des RN und 32 auf Seiten der NFP. Auch zwei Vertreter des „Macronismus“ schafften dies sowie fünf Kandidaten, die formal keinem der Lager angehören.

Über die Verteilung der restlichen 501 Mandate muss demzufolge nächste Woche in einer zweiten Wahlrunde entschieden werden. Auch hier gelten spezielle Regeln, deren Reichweite auch durch die Höhe der Wahlbeteiligung mitbestimmt werden. So qualifizieren sich zwar der Erst-und Zweitplatzierte, aber jeder weitere Kandidat, der mehr als 12,5 Prozent der Stimmen aller im Wählerverzeichnis registrierten Personen erhält, darf ebenso erneut antreten. Die Wähler sorgten mit ihrer Stimmabgabe gestern dafür, dass sich nächsten Sonntag in 306 Wahlkreisen tatsächlich drei Kandidaten erneut um die Stimmen der Wähler bewerben dürfen. Dieser Wert ist ein absoluter Rekord und das Ergebnis der politischen Dreiteilung im Land.

Das RN wird nicht von den „Abgehängten“ gewählt

Betrachtet man Wahlergebnis sowohl räumlich als auch soziologisch, fällt eine massive Polarisierung auf. So führte die Explosion der Wahlbeteiligung dazu, dass das Linksbündnis seine Dominanz im städtischen und den räumlich verdichteten Regionen stärken konnte, das RN dominiert die ländlicheren Regionen. Auch die Wählerschaften unterscheiden sich teils deutlich. So wird die Linke hauptsächlich von jungen Geringverdienern gewählt, während das RN in der Generation der 35- bis 50-jährigen Durchschnittsverdiener besonders gut abschneidet. Der Mythos vom Rechtsruck der europäischen jungen Generation, wie er nach den Europawahlen in aller Munde war, muss also zumindest relativiert werden. Der „Macronismus“ dagegen hat diese Wahlen nur aufgrund des hohen Zuspruchs der Rentner nicht noch deutlicher verloren.

Das gestrige Wahlergebnis zeigte erneut, dass politischen Frontlinien zwar zwischen Stadt und Land verlaufen, hier aber nicht davon gesprochen werden kann, dass eine generelle Verarmung des ländlichen Raums die Erfolge des RN dort erklärt. Vielmehr ist es die viel zu kurz greifende Suche nach sozial schlechter gestellten gesellschaftlichen sozialen Gruppen. Verbunden mit einem durch die „postkoloniale“ Geschichte größer als in Deutschland ausgeprägten Rassismus, werden Menschen aus Familien mit Migrationserfahrung viel häufiger zum alleinigen Grund aller Probleme im Land stilisiert. Hier spielen die privaten Medien eine inzwischen unerträgliche Rolle, welche den sozial und kulturell durchmischten städtischen Raum als Hort von Kriminalität, Gewalt und (unfranzösischem) kulturellem Separatismus brandmarken. Tatsächlich wird der ländliche Raum aber von einer massiven staatlichen Dysfunktionalität geprägt. Der Abbau staatlicher Infrastruktur in der Breite sowie mangelnde Qualität der vorgefundenen Dienstleistungen lässt bei vielen Menschen den Eindruck entstehen, unangemessen durch Steuern und Gebühren ausgepresst zu werden, während diese Gelder anschließend in die Taschen der „assisté“ (deutsch: arbeitslose, nichtweiße Faulpelze) wandern. Zudem zeichnet sich der ländliche Raum durch eine große Zahl von Kleinunternehmern sowie Grund-und Hausbesitzer aus, die linken Vorstellungen nach stärker öffentlich geförderten und kollektiv gestalteten Formen von Eigentum kritisch gegenüberstehen.

So ist es zu erklären, dass die vollkommen wirtschaftsliberalen Forderungen des RN, die inzwischen längst allgemein bekannt sind, nicht zu einer schwindenden Zustimmung zu dieser Partei führen. Dennoch ist es wichtig zu verstehen, dass das RN sich noch nicht in der Regierungsverantwortung desavouiert hat und als Gesicht der Partei in den letzten Wochen eben nicht die in Deutschland immer wieder gern in den Vordergrund gerückte Marine Le Pen, sondern der junge Parteivorsitzende Jordan Bardella wahrgenommen wird. Zwar spekuliert Le Pen höchstpersönlich damit, mit großen Chancen in den nächsten Präsidentschaftswahlkampf zu ziehen, aktuell hat sie sich aber eher ein wenig in die zweite Reihe zurückgezogen.

Die politischen Mehrheitsverhältnisse sind völlig unklar

Ob all diese beschriebenen Verwerfungen innerhalb der französischen Gesellschaft dafür reichen, dass nächste Woche eine Regierung unter der Führung Jordan Bardellas die Amtsgeschäfte übernehmen kann, bleibt weiterhin unklar. Die Hürde von 289 Mandaten zu überspringen, scheint für das RN und etwaige Unterstützer sehr hoch. So hat die NFP bereits angekündigt, alle ihre drittplatzierten Kandidaten in Wahlkreisen, in denen ein Vertreter des RN in die zweite Wahlrunde eingezogen ist, zurückzuziehen. Der „Macronismus“ beginnt ebenfalls langsam, auf diese Linie einzuschwenken, auch wenn man sich weiterhin nicht wirklich dazu durchringen möchte, im Einzelfall die „Extremisten“ von La France insoumise (LFI) offiziell zu unterstützten. Die politische Gleichsetzung des ultrarechten RN und der linken Bewegung LFI war schließlich Kernelement des „macronitischen“ Wahlkampfs. Daran ändern auch Aufrufe des Staatspräsidenten Macron, jetzt eine „breite republikanische Front zu bilden“, erst einmal wenig. Ohnehin entscheiden am Ende die Wähler. Hier bleibt offen, ob und wie stark der Wille ist, eine RN-Regierung zu verhindern.

Klar ist nur, dass der „Macronismus“ nicht mehr die stärkste Kraft in der Nationalversammlung sein und damit nicht mehr den politischen Ton im Land angeben wird. Staatspräsident Macrons Möglichkeiten zu Verfahrenstricks und Verordnungen funktionieren nur, wenn eine „macronitisch“ gefärbte Regierung im Amt ist, die ihre verfassungsrechtlich möglichen Wege nutzten kann, um Gesetze am Parlament vorbei zu beschließen. Sobald dies nicht mehr der Fall ist, steht Macron handlungsunfähig da, denn die formalen politischen Entscheidungen fällt der Premierminister. In Anbetracht der Kräfteverhältnisse, die sich im neuen Parlament abzeichnen, dürfte es schwierig werden, eine rechtsliberale Koalition zu konstruieren. Allerdings ist im Moment auch überhaupt noch nicht absehbar, welche politische Formation Mehrheiten organisieren kann. Sicherlich wäre es möglich, dass eine trotz des Erfolges des RN letzten Endes gestärkte Linke aus dem zweiten Wahlgang hervorgeht und dem „macronistischen“ Block für die Zusicherung einer leichten Wende in sozial-und wirtschaftspolitischen Fragen eine Zusammenarbeit anbietet. Die ideologischen Differenzen dürften hier aber eigentlich viel zu groß sein.

Möglicherweise wird auch eine Rechtskoalition zwischen den „Republikanern“ und dem RN möglich. Im schlimmsten Fall droht der politische Stillstand, da es unmöglich wird, einen Premierminister zu finden, der eine Mehrheit der Nationalversammlung hinter sich weiß. Eines ist aber klar: Sollte sich eine politische Koalition herausbilden, muss Staatspräsident Macron deren gewünschten Kandidaten für das Amt des Regierungschefs auch ernennen. Eine Möglichkeit, diesem die Ernennung zu verweigern, besteht faktisch nicht. Da Staatspräsident Macron in drei Jahren aufgrund der Amtszeitbegrenzung des Präsidentenamts auf zwei Wahlperioden nicht wieder kandidieren darf, droht er für den Rest seiner Amtszeit zu einer politisch nicht mehr handlungsfähigen Repräsentationsfigur zu verkommen. Ob er im nächsten Jahr die Möglichkeit erneut nutzt, kurzfristig Neuwahlen auszurufen, darf bezweifelt werden. Und ob er so weit geht, den Artikel 16 der Verfassung zu ziehen, der ihm im Falle innerer Unruhen für mindestens einen Monat faktisch alle politische Macht in die Hände gibt, ebenfalls.

Der Beitrag wurde publiziert in den NachDenkSeiten am 1.Juli 2024

Wir danken Sebastian Chwala für die Publikationsrechte

Titelbild Peter Vlatten

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