Omas Haus im Visier

Von Eva Roth


Bild: Bearbeitetes You Tube Video

Wer ins Krankenhaus muss, zahlt die Behandlung nicht selbst, das übernimmt die Krankenversicherung. Wer pflegebedürftig ist, muss dagegen oft erhebliche Kosten selbst tragen, bei stationärer Pflege sind es im Schnitt 3100 Euro im Monat. Denn die Pflegeversicherung finanziert nur einen Teil der nötigen Hilfen. Viele alte Menschen geraten deshalb in finanzielle Not, auch ihre pflegenden Angehörigen sind besonders häufig armutsgefährdet und verzichten wegen der Zuzahlungen oft auf professionelle Unterstützung. Doch aus Sicht des Spitzenverbands der Arbeitgeber ist der soziale Schutz noch viel zu generös: Die Politik soll die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung radikal kürzen, fordert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Hilfebedürftige Menschen sollen notfalls auch ihr Haus beleihen oder verkaufen, um ihre Pflege bezahlen zu können. Die schwarz-rote Koalition hat zentrale Forderungen der Arbeitgeber bereits aufgegriffen und erwägt nun, finanzielle Hilfen komplett zu streichen.

Die schwarz-rote Koalition hat vereinbart, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge für eine Pflegereform vorlegen soll. Im Juli hat die AG ihre Arbeit aufgenommen. Dies hat die BDA zum Anlass genommen, um ihre Forderungen in einem zwölfseitigen Papier vorzulegen. Übergreifendes Ziel der Arbeitgeber ist es, die gesamten Sozialversicherungsbeiträge, die Beschäftigte und Unternehmen zahlen, von aktuell knapp 42 Prozent auf unter 40 Prozent des Bruttolohns zu drücken. Auf dieses Niveau sollen sie dann dauerhaft begrenzt werden. Um das zu erreichen, verlangt der Spitzenverband der Unternehmen, in der Pflege die Hilfen für betagte Menschen drastisch zu kürzen. Vier Beispiele:

– Im ersten Jahr der Pflegebedürftigkeit soll die Pflegeversicherung »gestaffelt nach Pflegegraden noch keine Leistungen erbringen«, so die BDA. In dieser »Karenzzeit« sollen die Menschen ihre Pflege also selbst zahlen. Wer das nicht kann, könne eine Privatversicherung abschließen oder eben Sozialhilfe beantragen, so die BDA. Was mit der Staffelung gemeint ist, ob etwa besonders geschwächten Menschen die Hilfen weniger als ein Jahr verwehrt werden sollen, beantwortet die BDA auf Nachfrage nicht.

– Wer pflegebedürftig ist und zu Hause lebt, hat bislang Anspruch auf einen »Entlastungsbetrag« von 131 Euro im Monat. Bezahlt werden kann damit beispielsweise Hilfe im Haushalt, um Angehörige zu entlasten. Die BDA fordert, diesen Betrag zu streichen.

– Hilfebedürftige, die in einem Pflegeheim leben, müssen derzeit im Durchschnitt rund 3100 Euro pro Monat aus eigener Tasche bezahlen, darin enthalten sind rund 1580 Euro für die Pflege. Künftig sollen sie nach dem Willen der BDA noch höhere Kosten übernehmen: Der »Leistungszuschlag« der Pflegeversicherung soll auf Personen »konzentriert« werden, die seit mehr als zwei Jahren im Heim leben. Ob dieser Zuschuss in den ersten beiden Jahren ganz wegfallen oder gekürzt soll, sagt die BDA auf Nachfrage ebenfalls nicht. Derzeit beträgt der Zuschuss im zweiten Jahr im Schnitt 528 Euro im Monat.

– Ein »Nachhaltigkeitsfaktor« soll die Versicherungsleistungen begrenzen, wenn die Zahl der Pflegebedürftigen stärker steigt als die Zahl der Beitragszahlenden – was der Fall sein wird. Dies würde in jedem Fall zu starken Kürzungen führen, sagt der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang von der Universität Bremen »nd.DieWoche«. Der wohl kenntnisreichste Pflege-Sachverständige nennt die BDA-Positionen darum einem »Frontalangriff« auf die Pflegeversicherung.

Schon jetzt sind ein Drittel der Pflegeheimbewohner*innen auf Sozialhilfe angewiesen. Sollte sich die BDA durchsetzen, würde ihre Zahl weiter steigen, betont Rothgang. »Die Pflegeversicherung ist eingeführt worden, um pflegebedingte Verarmung zu vermeiden – der BDA-Vorschlag bewirkt das genaue Gegenteil«, kritisiert er. Durch die Karenzzeit müssten überdies Angehörige noch mehr Pflegeleistungen erbringen, die Überforderung würde wachsen. Letztlich liefen die BDA-Forderungen darauf hinaus, dass sich die Politik bei der Pflege am angelsächsischen Sozialstaatsmodell orientiert, das nur das Existenzminimum der Betroffenen sichert.

Tatsächlich weist das Positionspapier in genau diese Richtung. So schreibt die BDA: Damit die Pflegeversicherung finanziell tragfähig bleibt, könne man erwarten, dass Pflegebedürftige zunächst ihr eigenes Einkommen und Vermögen verwenden, um die Pflege zu bezahlen. Erst nach einiger Zeit soll die Versicherung einspringen. Explizit verlangt wird, dass die betagten Menschen »ggf.« ihre Eigentumswohnung oder das eigene Haus beleihen oder verkaufen, um die Hilfen finanzieren zu können. Schließlich könnten sie sich ein Wohnrecht sichern, so die BDA. Ob das auch der Partnerin gewährt werden soll, wenn der Ehemann ins Heim muss, lässt sie offen.

Es geht auch anders

Die Pflegeversicherung ist für den Alltag vieler Menschen bedeutsam. So waren zuletzt in Deutschland 5,7 Millionen Personen pflegebedürftig. Bereits 2021 gab es laut einer Studie mehr als sieben Millionen pflegende Angehörige. Heute dürften es mehr sein. Zudem arbeiten fast 1,3 Millionen Beschäftigte in ambulanten Diensten und Pflegeheimen.

IDie Pflegeversicherung ist für den Alltag vieler Menschen bedeutsam. So waren zuletzt in Deutschland 5,7 Millionen Personen pflegebedürftig. Bereits 2021 gab es laut einer Studie mehr als sieben Millionen pflegende Angehörige. Heute dürften es mehr sein. Zudem arbeiten fast 1,3 Millionen Beschäftigte in ambulanten Diensten und Pflegeheimen.

In der politischen Debatte geht es meist darum, wie die Politik die Ausgaben der Pflegeversicherung begrenzen kann. Die wachsende Zahl betagter Menschen erscheint oft als Bedrohung. In den Hintergrund tritt die aus sozialer und humanitärer Sicht entscheidende Frage: Wie ist eine gute Pflege möglich, die den Belangen der gebrechlichen Menschen, ihrer Angehörigen und den Beschäftigten gerecht wird?

Und welche finanziellen Mittel sollen Pflegebedürftigen und ihren Partner*innen verbleiben? Eine indirekte Antwort darauf gibt ein Gutachten des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), auf das die BDA verweist. Darin wird abgeschätzt, wie viele Rentnerhaushalte die aktuellen Pflegekosten aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlen könnten, wenn ein Haushaltsmitglied in ein Pflegeheim kommt. Entscheidend sind die Annahmen: Die Studie geht in ihrem Szenario davon aus, dass die zu Hause lebende Person ein Einkommen knapp oberhalb der Sozialhilfe behalten darf. Den Heimbewohner*innen wird ein »Taschengeld« zugestanden. Alles andere soll für die Pflege zur Verfügung stehen. Zudem wird ein »Schonvermögen« von 10 000 Euro pro Person zugrunde gelegt, auch das orientiert sich an Sozialhilferegeln. Alle weiteren Vermögen sind in dem Modell ebenfalls für die Pflegekosten verfügbar. Die Autoren unterstellen dabei, dass auch das Eigenheim oder die Wohnung notfalls verkauft wird.

Das IW geht also in seinem Modell davon aus, dass dem Partner oder der Partnerin eines pflegebedürftigen Menschen nur so viel bleiben soll, dass er oder sie knapp über dem Sozialhilfeniveau liegt. Unter dieser Maßgabe hätten dem Gutachten zufolge im Jahr 2023 rund 71 Prozent aller Rentnerhaushalte die Kosten für die stationäre Pflege eines Haushaltsmitglieds für zwei Jahre bezahlen können. Dabei wurden die Beträge zugrunde gelegt, die Pflegebedürftige damals tatsächlich selbst bezahlen mussten. Die BDA nimmt dieses Ergebnis dann als Argument dafür, dass die Menschen noch mehr Kosten selbst tragen können.

Die BDA beruft sich also auf eine Modellrechnung, in der Pflegebedürftige und ihre Partner*innen zahlen sollen, bis sie verarmt sind und nur noch knapp über dem Existenzminimum liegen. Knapp darüber, weil laut Gutachten vermieden werden soll, dass die Menschen Sozialhilfe beanspruchen. Denn das würde den Staat wieder Geld kosten.

Kritik an »Schonung« von Einkommen

Bei alldem bemüht sich die BDA, Sozialschutz für betagte Menschen als unbotmäßig darzustellen. So kritisiert sie, dass der Leistungszuschlag der Pflegeversicherung für Heimbewohner*innen derzeit »überwiegend der Schonung des Einkommens und Vermögens der Betroffenen und damit des Erbes dient«. Diese Aussage ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert:

Erstens sprechen hier die Arbeitgeber, die ansonsten für eine Schonung – hoher – Einkommen und Vermögen eintreten: Sie sind gegen eine Vermögenssteuer, gegen eine höhere Besteuerung großer Erbschaften, für eine Abschaffung des Soli für Besserverdienende und für niedrigere Unternehmenssteuern. Große Einkünfte und Vermögen sollen geschützt werden, Omas Häuschen und Opas Rente nicht.

Experte spricht von »Frontalangriff« auf Pflegeversicherung. –

Zweitens greifen die Arbeitgeber damit ein Prinzip des deutschen Sozialstaats an: Er soll gerade kleine und mittlere Einkommen gegen soziale Risiken abzusichern, sie also zu »schonen«. Deutschland gelte als Prototyp eines »konservativen Wohlfahrtsstaats«, erläutert der Forscher Rothgang: Der Sozialstaat ziele auf eine Sicherung des Lebensstandards. Die gesellschaftliche Position, die Beschäftigte einmal erreicht haben, soll gegen Wechselfälle des Lebens abgesichert werden. Diese Idee haben Regierungen bereits in vielerlei Hinsicht abgeschwächt, sie spiegelt sich jedoch weiterhin in Sozialleistungen wider: Die Rente und das Arbeitslosengeld bemessen sich an der individuellen Lohnhöhe, die Krankenversicherung zahlt kostspielige Behandlungen und auch das Krankengeld ist lohnabhängig. Die Pflegeversicherung fällt schon heute etwas aus dem Rahmen, weil sie nur einen begrenzten Schutz gewährt. Doch selbst das ist der BDA zu viel.

»Ohne Not strikte Vorgaben gemacht«

Auch die schwarz-rote Koalition will »die seit Jahren steigende Ausgabendynamik« in der Pflegeversicherung stoppen, obwohl die Zahl der Hilfebedürftigen wächst. Das macht Leistungskürzungen wahrscheinlich. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll denn auch generell »Nachhaltigkeitsfaktoren« prüfen. Als ein Beispiel wird die ebenfalls von der BDA verlangte Karenzzeit genannt. Sollte die schwarz-rote Koalition diese tatsächlich beschließen, wäre es wohl das erste Mal seit Einführung der Pflegeversicherung vor 30 Jahren, dass Hilfen komplett gestrichen werden.

Schon jetzt hält die Koalition den Spardruck hoch. So hat die Regierung der Pflegeversicherung für dieses Jahr gerade einmal 0,5 Milliarden Euro gewährt – allerdings in Form eines Darlehens, das zurückgezahlt werden muss. Dabei ist unstrittig, dass der Bund der Pflegeversicherung noch Kosten erstatten muss, die während der Pandemie entstanden sind und nichts mit Pflege zu tun haben, betont Rothgang. Der GKV-Spitzenverband, der auch die Pflegekassen vertritt, beziffert den Betrag, den der Bund noch zahlen muss, auf 5,2 Milliarden Euro. Das ist für die Pflegeversicherung viel Geld: Insgesamt hat sie im vorigen Jahr 64 Milliarden Euro eingenommen. Der GKV-Spitzenverband fordert überdies, dass der Bund dauerhaft die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige zahlt, die sich zuletzt auf 4,5 Milliarden Euro pro Jahr summiert haben.

»Mit der Auflösung der Schuldenbremse hat sich die Regierung massiv Luft verschafft«, sagt der Volkswirt Rothgang. »Trotzdem hat das Finanzministerium der Pflegeversicherung ohne Not strikte Vorgaben gemacht – gerade hier, wo es brennt. Das hatte ich nicht erwartet.«

Für Rothgang sind die derzeitigen Leistungen der Pflegeversicherung eindeutig unzureichend. Die hohen Eigenbeträge bei stationärer Pflege sind dafür nur ein Beispiel. Wie es möglich wäre, dass die Pflegeversicherung sämtliche Kosten übernimmt und so den Menschen mehr Schutz bietet, hat er kürzlich in einer Studie berechnet (siehe Infobox). Sie zeigt: Es gibt Alternativen zu Kürzungen zulasten alter Menschen, die sich kaum wehren können.

Erstveröffentlicht im nd v. 24.7. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1192856.pflegeversicherung-omas-haus-im-visier.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

Arbeitszeitgesetz: 8-Stunden-Tag verteidigen!

Am 29. März dieses Jahres zogen IG Metaller:innen vor das Kanzleramt, um Friedrich Merz, noch vor seinem Einzug, vor Angriffen auf die Arbeitszeit lautstark zu warnen (siehe Titelbild).

M. Molde zeigt in einer sehr differenzierten und fundierten Analyse auf, dass das Arbeitszeitgesetz in der Praxis bereits an vielen Stellen weichgespült ist. Die jetzt geplanten gesetzlichen Änderungen werden zunächst vor allem die tariflich nicht gebundenen Beschäftigten treffen, aber schließlich den Druck auf alle erhöhen.

Die Gewerkschaftsbürokratie habe sich längst arrangiert.

Der massiv erhöhte Drang zu Mehrarbeit, um die Profite zu sichern, hat aber nicht allein die angespannte stagnierende wirtschaftliche Lage und gestiegene internationale Konkurrenz als Ursache. Der Weg in die Kriegswirtschaft und die damit einhergehende Schuldenbedienung fressen insgesamt ca. 7 Prozent gesellschaftlich sinnvoller Arbeit weg. Bunkeranlagen ersetzen eben keine Wohnungen, in Panzern lässt sich nicht in Urlaub fahren und Artilleriemunition kann man nicht essen. Wir werden also alle angesichts des eingeschlagenen Kriegskurses allein dafür mindestens 3 Stunden pro Woche länger arbeiten müssen, um den sozialen Lebensstandard zu halten. Dabei sind die immensen Folgekosten, die – wenn überhaupt – nur durch exponentielle Mehrarbeit kompensiert werden könnten, für Inflationsausgleich, Umwelt und kriegerische Zerstörung nicht eingerechnet. Wer da noch von „guter Arbeit“ für ein „auskömnliches Leben“ spricht, verbreitet faustdicke Illusionen.

Eines ist sicher: Sollte es in dem gegenwärtigen Kampf um weltweite Hegemonie wider aller Vernunft jemals Sieger geben, so werden auch deren Beschäftigte in den Ruin getrieben. Sie werden sich quasi „zutode“ arbeiten müssen um zu überleben.

(Peter Vlatten)

Arbeitszeitgesetz: 8-Stunden-Tag verteidigen!

Mattis Molde, Neue Internationale 293, Juli / August 2025

Seit Deutschland wirtschaftlich stagniert, heulen die Vertreter:innen und Propagandist:innen des Kapitals, dass alle mehr arbeiten müssten: länger, intensiver und mit weniger Ausfall z. B. durch Krankheit. Der frühere Wirtschaftsminister Habeck klopfte noch entsprechende Sprüche, die neue Regierung versucht im Koalitionsvertrag Nägel mit Köpfen zu machen:

Auswirkungen auf die Beschäftigten

  • Der 8-Stunden-Tag soll fallen.
  • Eine wöchentliche Höchstgrenze von 48 Stunden soll stattdessen gelten.
  • Überstundenzuschläge sollen steuerfrei werden.

Was bedeutet das für die Beschäftigten? Wie wollen die Unternehmen dadurch profitieren? Schon heute hat nur noch eine Minderheit einen fixen 8-Stunden-Tag. So kann der Arbeitstag auf 10 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt. Dies geschieht oft schon dadurch, dass der Samstag gesetzlich auch ein Arbeitstag ist. Im Grunde gibt es also bereits eine 48-Stunden-Woche. Aus dieser Sicht bedeutet der Vorstoß der Regierung also vor allem die Aufhebung der täglichen 10-Stunden-Grenze und die Ermöglichung von 13-Stunden-Schichten. Zweifellos stellt das einen Aspekt der Verschlechterungen dar, aber, wie wir sehen werden, keineswegs den einzigen.

Auch jetzt gibt es schon viele Möglichkeiten der Flexibilisierung. Aber trotz dieser schon vorhandenen Spielräume für den flexiblen, dem Kapital angepassten Einsatz von Arbeitskräften sind diese für die Unternehmen längst nicht genug, gelten als immer weniger hinnehmbare Einschränkungen – und sollen daher durch eine gesetzliche Neuregelung weiter geschliffen werden.

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Wie einzelne Beschäftigte von einer Gesetzesänderung betroffen sein könnten, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Ein ganz wesentlicher besteht darin, ob die Lohnabhängigen unter tarifliche Regelungen fallen oder nicht. Denn die Länge der Arbeitszeit wird nicht nur im Gesetz, sondern auch in Tarifverträgen (TV) und im individuellen Arbeitsvertrag geregelt. Die Lage der Arbeitszeit, also z. B. von Schichten, von Gleitzeit und Zeitkonten oder von Homeoffice, kann in Betriebsvereinbarungen geregelt werden – wenn es einen Betriebs- bzw. Personalrat gibt.

Die Fünftage-Woche, die im bestehenden Gesetz nicht vorkommt, wird überwiegend im TV vereinbart, der z. B. festlegt, dass die Regelarbeitszeit 35 Stunden von Montag bis Freitag beträgt. Analog dazu kann ein TV auch 38,5 Stunden an 5 Tagen von Montag bis Samstag enthalten. Ähnlich lauten die entsprechenden Formulierungen dann in Arbeitsverträgen. Aber dort, wo keine Tarifverträge bestehen, können eben auch 6 Arbeitstage vereinbart werden, bzw. dort, wo rund um die Uhr gearbeitet wird, 5 bzw. 6 Arbeitstage von Montag bis Sonntag.

Nicht übersehen sollte man dabei, dass Tarifverträge den gesetzlichen Arbeitszeitrahmen nicht nur einschränken, sondern ihn auch erweitern können: Das Arbeitszeitgesetz sieht schon heute Bereiche vor, in denen zum Beispiel längere tägliche Arbeitszeit oder Sonntagsarbeit ermöglicht wird (Landwirtschaft, Pflege, Kultur … ). Weitere Ausnahmen sind möglich unter der Bedingung, dass TV oder Betriebsvereinbarungen dies regeln und/oder Aufsichtsbehörden dies genehmigen.

Dabei darf man nicht vergessen, dass die Tarifbindung weiter gesunken ist: Laut Statistischem Bundesamt gelten Tarifverträge nur für 50 % der Beschäftigten in Westdeutschland, im Osten gar für nur 42 %.

Die Schere geht auf

Damit wird klar, dass sich das Vorhaben der Regierung und des deutschen Kapitals in erster Linie und unmittelbar gegen die Beschäftigten richtet, die über keinen tariflichen Schutz verfügen und die zusätzlich kaum Information oder Beratung durch Gewerkschaften erhalten, die ja in dieser komplizierten Rechtslage doppelt notwendig wären. Gerade Menschen, die selbst schon unter erschwerten und schikanösen Bedingungen leiden, z. B. Bürgergeldempfänger:innen, werden hier besonders starkem Druck ausgesetzt sein, möglichst flexibel im Sinne des Kapitals zu handeln. Die ersten Opfer der drohenden Gesetzesänderung werden vor allem Migrant:innen und Menschen in Ostdeutschland sein, Frauen und Jugendliche werden ebenfalls stärker betroffen sein. Ihnen werden ihre Arbeit„geber“:innen erklären, dass sie mit der Änderung des Gesetzes eben noch länger zur Verfügung stehen müssten, und zwar genau dann, wenn es für die Unternehmen am meisten Profit bringt.

Das Magazin „Markt und Mittelstand“, nach eigener Darstellung „das Unternehmermagazin für den deutschen Mittelstand“, erklärt denn auch auf seiner Website: „Von der geplanten Flexibilisierung würden vor allem Branchen mit wechselndem Arbeitsanfall oder Schichtbetrieb profitieren.“ Dazu zählen insbesondere:

  • Baugewerbe
  • Einzelhandel
  • Gastronomie
  • Projektarbeit.

In diesen Bereichen könnten Belastungsspitzen durch ruhigere Tage ausgeglichen werden. Wo Anwesenheitspflicht besteht – etwa im Supermarkt oder in der Produktion –, könnten sowohl Mitarbeiter als auch Unternehmen von der größeren Flexibilität profitieren. “

In der industriellen Produktion, z. B. der Autoindustrie, wird eine solche Gesetzesänderung die vielen Tausenden Beschäftigten treffen, die nicht zur Stammbelegschaft gehören, also jene mit Werksverträgen oder in Leiharbeitsverhältnissen.

In diesem Punkt wird die Entwicklung auch die durch Tarifvertrag, Betriebsrat und Betriebsvereinbarung geschützten Teile der Belegschaften und der Klasse insgesamt treffen. Diese Schichten, die heute eine Minderheit der Arbeiter:innenklasse in Deutschland darstellen und überwiegend als Arbeiter:innenaristokratie betrachtet werden müssen, werden durch die Entrechtung und gesteigerte Ausbeutung der unteren Schichten der Klasse weiter unter Druck gesetzt werden, zugunsten ihrer gehobenen Stellung Zugeständnisse zu machen. Betriebsräte und Gewerkschaften werden diese natürlich fein säuberlich in „Standort-“ oder „Zukunftssicherungsverträge“ verpacken.

Das vergiftete Bonbon

Das Angebot des Koalitionsvertrages, zugleich mit der Flexibilisierung und Verbilligung der Arbeitskraft Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge anzubieten, bekommt hier seinen Sinn. Zuschläge für Überstunden gibt es fast nur in den hochorganisierten Bereichen der Industrie, sie müssen in Tarifverträgen geregelt sein. In der Metall- und Elektroindustrie beispielsweise gibt es 25 % auf die ersten zwei Überstunden pro Tag, für die dritte sogar 50 %. Aufgrund der flexiblen Arbeitszeit und von Schichtmodellen kommen diese Zuschläge aber immer weniger zur Auszahlung, denn solche Überstunden wandern auf Zeitkonten. Im TVöD wird z. B. akribisch zwischen Überstunden und Mehrarbeit unterschieden. Letztere steht im Dienstplan und wird über einen längeren Zeitraum ohne Zuschläge ausgeglichen. Nur wenn diese in Einzelfällen so überlaufen, dass die Zeiten nicht mehr abgefeiert werden können, kommt es zur Auszahlung. Hier ist es schon in den hochorganisierten Bereichen der IG Metall schwierig, die Zuschläge durchzusetzen.

In der bundesdeutschen Realität gibt es viel mehr geleistete Überstunden, die gar nicht oder nur teilweise bezahlt, als solche, die mit Zuschlag bezahlt werden. Gerade im Handel oder der Gastronomie wird oft erwartet, dass Beschäftigte vor und nach der Geschäftsöffnung vorbereiten oder aufräumen, aber nur die eigentliche Ladenöffnungszeit wird bezahlt.

Das Grundbestreben der Gesetzesänderung ist ja gerade, die Begrenzung des Arbeitstages aufzuheben. Wann sollen denn dann die „Überstunden“ beginnen? Der einzige logische Schluss ist, dass Überstunden pro Woche abgerechnet werden. Es geht also darum, eine dauerhafte Ausweitung der Arbeitszeit für bestimmte Unternehmen und Branchen attraktiv zu machen. Die „Steuerfreiheit“ wird – nach den Erfahrungen mit der „Inflationsausgleichsprämie“ – vermutlich mit Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung kombiniert werden.

Damit stellt dieses „Angebot“ eine staatliche Lohnsubvention dar: Die Unternehmen müssen auf jeden Fall deutlich weniger Zuschlag bieten, damit Beschäftigte den gleichen Nettobetrag erhalten. Vermutlich werden sie ebenfalls die Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Den Beschäftigten würden diese an der Rente fehlen und den Krankenkassen im Budget.

Die Gewerkschaftsbürokratie

In der Stellungnahme des DGB zum Koalitionsvertrag wird das Vorhaben kritisiert. Betont wird die Gesundheitsgefährdung durch 13-Stunden-Schichten. Aber diese Bedenken kommen nach den Lobliedern auf die neue Regierung, die als die Vollstreckerin gewerkschaftlicher Forderungen präsentiert wird: Der Koalitionsvertrag, so hören wir vom DGB„bietet Perspektiven für die Beschäftigten und für Wachstum in unserem Land.“ Und deshalb: „Sobald die neue Regierung im Amt ist, muss sie die notwendigen Schritte schnell und entschlossen umsetzen.“

Der Angriff auf den 8-Stunden-Tag erscheint jedenfalls nicht als etwas Bekämpfenswertes, der DGB will ihn in einem Hinterzimmergespräch mit Kapital und Regierung erledigen: „Wir erwarten von der Politik, dass sie die wissenschaftlichen Erkenntnisse ernst nimmt und mit den Sozialpartnern gemeinsam an guten, fairen Lösungen arbeitet – und nicht Regelungen verfolgt, die zulasten der Beschäftigten gehen.“

Generell sei der Koalitionsvertrag ja davon geprägt, das „Versprechen der Sozialen Marktwirtschaft zu erneuern … Dieses Grundverständnis ist deutlich positiver als die Vorschläge aus der neoliberalen Mottenkiste, die in den vergangenen Monaten insbesondere von Arbeitgeberverbänden gemacht wurden – wie etwa die Forderung nach Streichung eines Feiertags.“

Wenn ein Angriff auf eine historische Errungenschaft nicht einmal viertelherzig zurückgewiesen und stattdessen das vage Gesülze von „sozialer Marktwirtschaft“ gepriesen wird, dann stinkt das danach, dass die ebenfalls gepriesene „Sozialpartnerschaft“ hier schon im Vorfeld praktiziert worden ist.

Ähnlich wie 2022, als vor den Tarifrunden in einer Konzertierten Aktion mit Kapital und Kanzler eine „Inflationsausgleichsprämie“ verhandelt worden war, die als Hebel diente, dauerhaft die Reallöhne zu senken, die Rentenansprüche und Lohnersatzleistungen gleich mit, ähnlich wie beim Angriff auf den Streik vor rund 10 Jahren scheinen die Angriffe vorher abgeklärt worden zu sein.

Die Gewerkschaften verlangen Investitionen, statt gegen Arbeitsplatzabbau zu kämpfen, was das Kapital freut. Sie stimmen der Aufrüstung zu und nehmen Arbeitsplatzsicherung in der Metallindustrie hin. Sie ziehen eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit der Streichung eines Feiertags vor: Gegen die Streichung des 1. Mai als Feiertag, wie es der Wunsch der Kapitalist:innen war, müsste auch der/die faulste DGB-Bürokrat:in mobilisieren, die Flexibilisierung soll stattdessen im unklaren Phrasengeblubber durchplätschern.

Vor allem würde die Streichung eines Feiertags alle Beschäftigten treffen, und zwar ziemlich gleich. Die Flexibilisierung trifft die Schicht der Klasse, auf die sich die Bürokratie stützt, am wenigsten und tendenziell später. Sie wird immer noch ihre relativ besseren Arbeitsbedingungen behalten und es werden vor allem die Schichten der Klasse getroffen werden, die von der Gewerkschaftsbürokratie in den letzten zwei Jahrzehnten zur Überausbeutung freigegeben worden sind.

Es sieht ganz so aus, als ob die engste Führungsschicht der Bürokratie an dem Koalitionsvertrag beteiligt war, direkt oder indirekt, auf jeden Fall mit Hilfe ihrer Beziehungen zur SPD. Tatsächlich ist ja auch die SPD an der Regierung nur deshalb beteiligt, weil sie die Gewerkschaften einbinden kann, so weit, dass sie die Arbe:innenklasse ruhig halten kann.

Aber was die Gewerkschaftsspitze hier vermutlich macht, ist nicht der miese Deal nach einem schlecht geführten Kampf, wie wir es gewohnt sind. Es ist die Gestaltung eines Angriffs auf die Klasse im Vorfeld. Die „Rettung der deutschen Wirtschaft“ ist die Rettung des deutschen Kapitals im internationalen Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten. Wem das übertrieben scheint, die/der schaue noch mal genauer den VW-Deal an, bei dem das Management alle Forderungen erfüllt bekommen hat und die IG Metall zufrieden war mit einem Kündigungsschutz für die Stammbelegschaft – was Zehntausenden anderen Arbeitslosigkeit und Lohnverlust bringt.

Daraus lässt sich ersehen, dass das neue Arbeitszeitgesetz ein Angriff auf alle ist, ein Einfallstor zur generellen Erhöhung der Ausbeutungsrate. Beim Kampf um Arbeitszeit geht es für das Kapital schließlich immer um die Frage, wie viel Mehrwert es aus der gekauften Arbeitskraft schlagen kann: sei es durch Verlängerung der Arbeitszeit, durch eine Intensivierung der Arbeit, durch Produktivitätssteigerung oder durch die Senkung des Werts der Ware Arbeitskraft.

Die Erhöhung der Mehrwert- und dadurch auch der Profitrate stößt jedoch auf letzterem Gebiet an Grenzen. Aufgrund der Preissteigerung von grundlegenden Konsumgütern (z. B. Lebensmittel, Wohnen) können die Kosten für die Reproduktion der Arbeitskraft immer weniger gesenkt werden, ohne historisch errungene Lebensstandards der Arbeiter:innenklasse insgesamt zu schleifen oder die Reproduktionsfähigkeit ganzer Schichten in Frage zu stellen. Daher versucht das Kapital, seine Stellschrauben auch bei der Verlängerung des Arbeitstages und der viel intensiveren Nutzung der Arbeitskraft anzusetzen. Daher stellt der Angriff auf den 8-Stunden-Tag, mag er auch schon viel zu sehr unterhöhlt sein, einen wichtigen Teil des Generalangriffs auf alle Lohnabhängigen dar.

8-Stunden-Tag verteidigen!

Zu Recht erfüllt dieser viele aktive Gewerkschafter:innen mit Unbehagen und Empörung. Die Tatsache, dass die Führung diesen Angriff herunterspielt, darf niemanden davon abhalten, in den Betrieben und Gewerkschaftsstrukturen die praktischen Auswirkungen dieses Angriffs zu diskutieren und Aktionen zu verlangen und selbst zu organisieren. Dabei können die negativen Erfahrungen mit der Flexibilisierung aufgenommen werden.

Linke und Basisaktivist:innen sowie linke Gewerkschaftsstrukturen wie die Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften können diese Erfahrungen sammeln und einen Austausch organisieren. Es muss genau darum gehen, Betriebe und Belegschaften ohne Tarifbindung und Betriebsräte in diese Bewegung einzubeziehen und ihnen zu helfen, sich zu organisieren. Wir können solche Basisinitiativen nutzen, um strategisch eine Opposition in den Gewerkschaften gegen die korrupte Führung aufzubauen!

Auch wenn der 8-Stunden-Tag schon jetzt durchlöchert ist, muss er mit den Mitteln des Klassenkampfes, mit politischen Demonstrationen und Streiks, verteidigt werden! Ziel muss es sein, die 5-Tage-Woche gesetzlich zu verankern und eine Reduktion der Arbeitszeit auf 30 Stunden/Woche durchzusetzen – bei vollem Lohn- und Personalausgleich!

Wir sollten alles dafür tun, dass es dieser Regierung schnell leid tut, den Finger an das Thema Arbeitszeit gelegt zu haben!

Der Beitrag ist im Original hier erschienen. Wir danken für das Publikationsrecht.

Titelbild: Collage Peter Vlatten, Bildmaterial von Beteiligten

#Unkürzbar – Demo gegen sozialen Kahlschlag in Berlin!

#Unkürzbar Demo

8. Juli 2025, 11:30 Uhr vor dem Roten Rathaus

Kultur, Bildung, Gesundheit, Stadtreinigung, Öffentlicher Nahverkehr, sozialer Wohnungsbau, Pflege, Sozial- und Jugendarbeit, Stadtbegrünung und vieles mehr – das alles ist für ein menschenwürdiges Leben und eine intakte demokratische Gesellschaft unverzichtbar. Bei vielem – wie zum Beispiel ausreichend bezahlbarem Wohnraum – sind die Zustände bereits unzumutbar geworden. Aber es soll weiter gekürzt, gekürzt und gekürzt werden. In bisher nie dagewesener Dimension.

Der gesamte Staatshaushalt in Deutschland war noch nie so hoch wie heute. Die neue Bundesregierung verfügt über einen Freibrief für unlimitierte Verschuldung. Allerdings sollen und „müssen“ all diese Gelder in erster Linie für Aufrüstung und „Kriegsertüchtigung“ sowie zur Stimulanz von Kapitalinteressen eingesetzt werden. Alle Planungen laufen darauf hinaus, dass in den nächsten Jahren 50 % des öffentlichen Bundeshaushalts für Militar und Militärnahe Aufgaben sowie weitere 15 Prozent für die Schuldenbedienung aufgewendet werden müssen. Aktuell sollen zum Beispiel für den Bunkerausbau der Berliner U- und S-Bahnhöfe große Summen bereitgestellt werden.

Sozialverbände, Gewerkschaften und andere NGOs schlagen Alarm, mobilisieren Protest gegen eine bisher nicht gekannte Kürzungsorgie, bei der gerade der Berliner Senat eine Vorreiterrolle einzunehmen scheint. Sie rufen #Unkürzbar. Dazu haben sie unsere volle Unterstützung.

Wir müssen aber der Realität ins Auge schauen. Diesen immensen Kahlschlag können wir nur aufhalten, wenn wir gleichzeitig als Voraussetzung den eingeschlagenen Weg in den oben beschriebenen Kriegshaushalt stoppen. Und aus Protest muss spürbarer Widerstand werden.

Kampf gegen den sozialen Kahlschlag und gegen den Kriegskurs und den damit verbundenen Haushalt gehören zusammen. Ebenso gehört der Kampf gegen Rassismus dazu, damit wir nicht gegeneinander bei der Verteilung der immer knapper werdenden Mittel über uns herfallen.

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