Trübe Aussichten

Von BERND HONTSCHIK

Die Demontage des Gesundheitswesens nimmt Fahrt auf

Eine Kolumne zum Jahresende schreiben zu dürfen empfinde ich als ein großes Privileg. Man kann zurückschauen und sich fragen, was gut war und was weniger gut. Man kann dann vorwärtsschauen: Was erwarten wir im neuen Jahr, was wird besser, was ist bedroht? Die Zeit der guten Vorsätze! Schauen wir also ins Gesundheitswesen. Schauen wir zurück, was war gut, was war weniger gut? Nach einem knappen Jahr mit unserer neuen Regierung ist die Bilanz traurig.

Die Probleme sind benannt, die Kosten der Krankenversicherungen steigen und steigen, die Rentenversicherungen werden in Frage gestellt. Es ist aber nichts passiert. Wohl sollte mit dem „Herbst der Reformen“ alles längst auf einem guten Weg sein, aber der Herbst ist vorbei, es ist längst Winter, und mehr als eine Kommission nach der anderen ist bis jetzt nicht herausgekommen. Also Kehrtwende: Können wir Gutes erwarten im neuen Jahr? Weit gefehlt. Das Jahr hat noch nicht begonnen, da meldet sich der Kanzleramtsminister Thorsten Frei zu Wort. Er sieht die Notwendigkeit, Leistungen im Gesundheitswesen abzubauen. Deutschland habe das teuerste Gesundheitssystem der Welt. Die Franzosen gingen viel seltener zum Arzt als die Deutschen und Deutschland liege in der Lebenserwartung knapp unter dem EU-Durchschnitt.

Von einem Juristen im Kanzleramt kann man nicht verlangen, dass er von der Medizin und vom Gesundheitswesen Ahnung hat, aber bei der Wahrheit sollte er doch bleiben. Deutschland hat keineswegs das teuerste Gesundheitssystem der Welt. Das haben zweifellos und mit Abstand die USA. Tatsächlich gehen Franzosen etwas 6-7 Mal im Jahr zum Arzt, Deutsche hingegen 10 Mal. Warum? In Frankreich ist der Besuch eines Hausarztes die erste Anlaufstelle, um eine Überweisung an Spezialisten zu erhalten, was die Zahl der Besuche beeinflusst. Deutsche Ärzte behandeln doppelt so viele Patienten in kürzerer Zeit, während französische Konsultationen länger dauern (ca. 16-18 Minuten in Frankreich gegenüber 8 Minuten in Deutschland). Deutsche gelten europaweit als „Vorsorge-Champions“ und nehmen präventive Untersuchungen häufiger wahr, was ebenfalls zu mehr Arztkontakten beiträgt. Ein eklatanter Ärztemangel in Frankreich erschwert außerdem den Zugang und reduziert Arztbesuche.

Und dass die Lebenserwartung etwas mit der Qualität und dem System des Gesundheitswesens zu tun hat, ist ein uraltes, unausrottbares Märchen. Die Krankheitslage einer Bevölkerung und ihre Lebenserwartung ist in erster Linie Ausdruck der sozialen Verhältnisse. Ein Beispiel: Beengte Wohnverhältnisse in feuchten und lichtarmen Behausungen, Unterernährung und körperliche Belastung in den Städten begünstigten die Ausbreitung und Schwere der Tuberkulose. Lange vor der medizinischen Behandlungsmöglichkeit der Tuberkulose ging deren Häufigkeit mit der Verbesserung der sozialen Verhältnisse zurück. Das war keineswegs eine Leistung des Gesundheitswesens.

Leider ist nicht nur der Kanzleramtsminister, sondern auch der Bundeskanzler – noch ein Jurist – mit derart falschen Behauptungen im Land unterwegs. Keine Rede ohne die exorbitant hohe Zahl von Arztbesuchen, die das deutsche Gesundheitswesen ökonomisch in die Knie zwingen würden. „Eine Milliarde Arztbesuche in Deutschland pro Jahr (…) sind ein zweifelhafter europäischer Rekord“ erzählt er überall, wo er hinkommt. Auch hier denke ich, dass man von einem Bundeskanzler nicht erwarten kann, dass er sich mit dem Gesundheitswesen auskennt. Aber hat er denn keine Berater, die ihn vor solch grandiosem Unfug schützen?

Dass die Anzahl der Arztbesuche etwas mit den Kosten im Gesundheitswesen zu tun hat, ist an Einfalt kaum zu überbieten. Die Vergütung der niedergelassenen Ärzte ist budgetiert, gedeckelt, pauschaliert, und ob ein Patient einmal, fünfmal oder zwanzig Mal im Quartal seinen Arzt aufsucht, ist nahezu egal, es ändert fast nichts an der Vergütung, also an den entstehenden Kosten. Erschreckend, dass eine „Wirtschaftsweise“ in das gleiche Horn bläst. Ist wohl doch nicht so weit her mit der Weisheit?

Was bedeutet das alles? Müssen wir uns mit solch krasser Inkompetenz unserer Regierung abfinden? Ich glaube, hier geht es um die demagogische Vorbereitung des Abbaus sozialer Leistungen, koste es, was es wolle, ob wahr oder nicht. Der Propaganda ist Wahrheit egal.

Deswegen bin ich skeptisch für die Aussichten im nächsten Jahr.

Ich wünsche trotzdem alles Gute!

Frankfurter Rundschau; Samstag, 27.12.2025
https://www.fr.de/meinung/kolumnen/die-demontage-des-gesundheitswesens-nimmt-fahrt-auf-94099292.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

6000 streikten für mehr Geld und demonstrierten gegen Berliner Kürzungshaushalt


Am 18.12. protestierten streikende Beschäftigte des Tarifvertrags der Länder (TV-L) vor dem Abgeordnetenhaus Berlin gegen die Tarifpolitik und die Haushaltskürzungen des Berliner Senats. Ca. 6000 Lehrer:innen sowie Beschäftigte der Hochschulen, Unikliniken, landeseigenen Kitas und der Verwaltung hatten sich vor dem Haus der Stadtparlamentarier versammelt. Unter ihnen viele Jugend- und Sozialarbeiter:innen, die bei dem TV-L angelehnten freien Trägern beschäftigt sind. Einige von ihnen beteiligten sich unter dem Motto „Sick out – statt Burnout“ auch ohne offiziellen Streikaufruf krankgemeldet an der Kundgebung.

Sie setzten alle ein starkes Zeichen für faire Bezahlung, gute Arbeitsbedingungen und eine verlässliche öffentliche Daseinsvorsorge – und KEINE weiteren Kürzungen!

Eine Reihe von Redner:innen erklärten: die Aussage „es ist kein Geld da“ sei angesichts der schwindelerregenden Ausgaben für Prestigeprojekte und Sicherheitsapparat sowie Kriegsinfrastruktur und Hochrüstung eine Lachnummer. Berlin unter Wegner leistet sich inzwischen mehr Polizisten als New York.

Passend dazu erschien heute in der Berliner Zeitung ein offener Brief an Kai Wegner mit dem Titel: „Für die Probleme der Jugend fehlt das Geld, für Zwangsdienste jedoch nicht“. [1] … Continue reading

Zum gemeinsamen Streik und Protest hatten aufgerufen: ver.di, die GEW und weitere Gewerkschaften wie die IG BAU. Sie fordern eine Entgelterhöhung von sieben Prozent, mindestens aber 300 Euro, mit einer Laufzeit von zwölf Monaten. Der branchenübergreifende Auftritt ist ein Signal, dass sich die Beschäftigten nicht mehr gegeneinander aufspalten lassen und gemeinsam kämpfen wollen. Auch IG Metaller erklären sich solidarisch: „Eine gute Daseinsvorsorge und ein anständiger Lohn- und Gehaltsstandard in der Region ist in unserem ureigenen Interesse.“

In der laufenden TV-L-Tarifrunde machen wir klar: Haushaltskürzungen dürfen nicht zulasten von Bildung, Wissenschaft und öffentlicher Daseinsvorsorge gehen. Gute Kitas, Schulen und Hochschulen brauchen gute Arbeitsbedingungen für Fachpersonal. (GEW Berlin)

Die Tarifrunde der Länder (TV-L) läuft – und gleichzeitig setzt das Land Berlin auf Haushaltskürzungen. Die Kürzungen bedeuten: weniger Geld, weniger Personal, mehr Belastung. In den kommenden Jahren wird sich die Situation noch deutlich verschärfen.Wir sagen: Das passt nicht zusammen! Wir brauchen mehr Lohn und gute Arbeitsbedingungen statt Kürzungen. Deswegen wollen wir Stärke
zeigen in der Tarifrunde und gegen die Kürzungen. (Ver.di Berlin)

Von den Beschäftigten
kommt das Signal: sie sind kampfbereit. Es werden sich nur Erfolge einstellen, wenn ab jetzt dieser Kampfwille bei den weiteren Auseinandersetzungen voll in die Waagschale geworfen wird.

Video und Titelbild: Betriebsgruppe ver.di FU

ver.di begrüßt wegweisendes Gerichtsurteil: Beschäftigte der HU und FU haben Anspruch auf die Hauptstadtzulage

Eine Klatsche für den Berliner Senat für dessen windige Versuche, Tarifansprüche zu unterlaufen, die Beschäftigten zu spalten und durch Vorenthalten der Hauptstadtzulage einen Teil von ihnen unfair bezahlen zu wollen. Nicht nachgeben hat sich gelohnt.

Hier die Pressemitteilung vom 17.12.2025 von Ver.di

ver.di Berlin-Brandenburg begrüßt das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, nach dem die Hauptstadtzulage auch Beschäftigten der HU und FU zusteht. Bei den beiden Universitäten gilt – wie bei anderen sog Anwender- Einrichtungen der Tarifvertrag der Länder (TV-L) nicht direkt, sondern auf Grundlage einer dynamischen Bezugnahme in eigenen Tarifverträgen. Das heutige Urteil des Arbeitsgerichts Berlin betrifft die beiden genannten Universitäten. Zu anderen Anwender- Einrichtungen mit inhaltlich unterschiedlichen eigenen Tarifverträgen sind weitere sog. Verbandsklagen anhängig.

Der Berliner Senat hatte bislang den Anspruch der Hochschulbeschäftigten auf die Hauptstadtzulage nicht anerkannt und den Einrichtungen eine Refinanzierung der Kosten verweigert. In der Folge zeigten sich die Berliner Hochschulen nicht bereit, die Hauptstadtzulage an ihre Beschäftigten auszuzahlen. Mit der von den Hochschulen eingereichten Verbandsklage sollte Rechtssicherheit geschaffen werden.

„Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für den Berliner Senat, der sich geweigert hat, eine klare Rechtslage anzuerkennen. Jetzt haben wir Klarheit. Die HU und FU  müssen die Hauptstadtzulage zahlen. Wir sehen das Urteil als wegweisend auch für andere sogenannte Anwender, wie die TU Berlin, Stiftung Oper in Berlin, Lette-Verein, Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH.  Wir fordern alle Arbeitgeber mit vergleichbaren Anwendungsklauseln auf, ihren Beschäftigten die Hauptstadtzulage rückwirkend auszuzahlen. Den Senat fordern wir auf, den Einrichtungen die entstandenen und entstehenden Kosten vollständig zu refinanzieren.“ erklärt Benjamin Roscher, stellvertretender Landesbezirksleiter für ver.di Berlin-Brandenburg.

ver.di hatte eine tarifvertragliche Regelung der Hauptstadtzulage in den Tarifverhandlungen zum TV-L im Jahr 2023 durchgesetzt. Bis zum Inkrafttreten des Tarifvertrages hatte der Berliner Senat die Hauptstadtzulage nur für die unmittelbaren Landesbeschäftigten gezahlt.  Das Urteil ist ein wichtiger Schritt gegen die Spaltung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Berlin. ver.di sieht darin ein wichtiges Signal für faire Entlohnung und eine verlässliche Anwendung tariflicher Regelungen in Berlin.

Hauptstadtzulage in den Tarifverhandlungen zum TV-L im Jahr 2023 durchgesetzt. Bis zum Inkrafttreten des Tarifvertrages hatte der Berliner Senat die Hauptstadtzulage nur für die unmittelbaren Landesbeschäftigten gezahlt.  Das Urteil ist ein wichtiger Schritt gegen die Spaltung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Berlin. ver.di sieht darin ein wichtiges Signal für faire Entlohnung und eine verlässliche Anwendung tariflicher Regelungen in

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