Engagiertem Antifaschisten und IG Metaller droht Verweigerung der Staatsbürgerschaft und Abschiebung in Iran!

Forum Gewerkschaftliche Linke Berlin ruft auf zur

Solidarität mit einem Gewerkschafter, dem wegen seines Engagements gegen Rechtsradikalismus die deutsche Staatsbürgerschaft verweigert wird.

Petition unterstützen

Es geht um die Zurückweisung eines weiteren Präzedenzfalls, migrantische Kolleg:innen für ihr antifschistisches und gewerkschaftliches Engagement gezielt einzuschüchtern und abzustrafen!

Ende Januar entscheidet sich, ob Danial Bamdadi deutscher Staatsbürger werden kann oder ob er weiterhin nur unter Vorbehalt in Deutschland leben darf. Das Ausländeramt Rems-Murr-Kreis verweigert ihm derzeit den deutschen Pass und begründet dies mit dem Vorwurf „linksextremistischen“ Engagements. Gegen diese Entscheidung hat Danial Klage eingereicht. Ende Januar wird das Verwaltungsgericht darüber entscheiden.

Was wird Danial vorgeworfen?

Das Ausländeramt sieht Belege für seine „extremistische“ Haltung in seinem Engagement gegen Rechtsradikalismus und wirft ihm etwa vor, sich an Demonstrationen beteiligt zu haben. Dabei geht es unter anderem um seine Beteiligung an Protesten gegen die rechtsradikale AfD.

Warum Danial?

Danial steht für vieles, was die radikale Rechte ablehnt: Er ist Gewerkschafter, Migrant und politisch engagiert. Er setzt sich für demokratische Teilhabe und gegen Rechtsradikalismus ein. Dass ihm nun die Staatsbürgerschaft verweigert werden soll, ist kein isolierter Einzelfall, sondern Ausdruck eines gesellschaftlichen und institutionellen Rechtsrucks, in dem Engagement gegen Rechtsradikalismus zunehmend delegitimiert wird.

Wer ist Danial?

Danial kam vor 13 Jahren nach Deutschland. Seine Familie floh aus dem Iran, nachdem sein Vater politisch verfolgt worden war. Zwei Jahre lang war die Familie getrennt, bevor sie sich in Deutschland wieder vereinen konnte. Danial kennt politische Unterdrückung aus eigener Erfahrung. Er weiß, was es bedeutet, in einem Staat zu leben, in dem Menschen wegen ihrer politischen Überzeugungen verfolgt, gefoltert oder getötet werden. Auch deshalb engagiert er sich hier für demokratische Rechte.

Trotz erheblicher Hürden hat er vier Jahre nachdem er nach Deutschland kam sein Abitur gemacht, anschließend studiert und sich gewerkschaftlich organisiert. Seit 2020 arbeitet er beim „Verein zur Bewahrung der Demokratie“, der von der IG Metall mit initiiert wurde. Dort setzt er sich gegen rechte Hetze in Betrieben und im öffentlichen Raum ein.

Was bedeutet die Passverweigerung?

Die Entscheidung der Behörde stellt Danials Zugehörigkeit infrage trotz langjährigen Aufenthalts, gesellschaftlichen Engagements und beruflicher Integration. Zugleich bedeutet sie eine reale Unsicherheit bis hin zur Gefahr einer Abschiebung in den Iran. Dort sind politische Repression, Folter und Hinrichtungen weiterhin Alltag. Die Verweigerung der Staatsbürgerschaft ist damit keine formale Verwaltungsfrage, sondern eine Entscheidung mit möglichen existenziellen Konsequenzen.

Warum Solidarität notwendig ist

Wenn Engagement gegen die radikale Rechte als Extremismus ausgelegt wird, gerät demokratische Beteiligung insgesamt unter Druck. Danials Engagement ist kein Angriff auf die Demokratie, sondern Teil ihrer Verteidigung. Der Umgang mit seinem Fall betrifft deshalb nicht nur den konkreten Fall von Danial. Er wirft grundsätzliche Fragen darüber auf, wer in dieser Gesellschaft als zugehörig gilt und ob politisches Engagement gegen rechts künftig stärker sanktioniert wird.

Was jetzt zählt

Öffentliche Aufmerksamkeit und Solidarität sind entscheidend. Unterstützt jetzt die Petition. Macht den Fall bekannt. Setzen wir gemeinsam ein Zeichen gegen Ausgrenzung und politische Delegitimierung.

Danial gehört zu uns. Petition unterstützen

Weitere Infos auf der Homepage

Presseanfragen an folgende Mail Adresse:

kontakt@danialeinervonuns.de

Hier könnt ihr noch für Danial spenden:

https://gofundme.com/danialeinervonuns

Rote Hilfe: Kontenkündigung war rechtswidrig

Eilfverfahren: Landgericht sieht keinen Grund für Maßnahme der Sparkasse Göttingen

Von SEBASTIAN WEIERMANN

Bild: Rote Hilfe Potsdam

Vor dem Göttinger Landgericht hat die Solidaritätsorganisation Rote Hilfe am Freitag einen Etappensieg erzielt. Die Sparkasse Göttingen muss ein Konto des Vereins fortführen.

Zur Erinnerung: Mitte Dezember hatten sowohl die GLS Bank als auch die Sparkasse Göttingen die Konten der Roten Hilfe gekündigt. Zur Begründung machten beide Banken nur vage Angaben. Von der GLS Bank hieß es etwa, dass man sich an die »gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben im deutschen und europäischen Bankensystem sowie an international verbindliche Abkommen« halten müsse.

Die Rote Hilfe vermutete einen Zusammenhang zwischen ihrer Kontokündigung und der Aufnahme der »Antifa-Ost« auf die Terrorliste der USA. Die Banken agierten aus Angst vor möglichen Sanktionen der USA, so die Schlussfolgerung der Organisation, die linke Gefangene unterstützt. Gegen die Kontenkündigung bei der GLS Bank protestierten zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen mit einem Brief, der die Bank aufforderte, das »Debanking« zu stoppen. Den Brief haben mittlerweile Tausende Menschen unterschrieben.

Gegen die Kontokündigung durch die Sparkasse der Stadt Göttingen, in der die Rote Hilfe ihren Sitz hat, klagte der Verein. Die Sparkassen haben als Anstalten des öffentlichen Rechts einen Versorgungsauftrag. Kontokündigungen etwa von NPD- oder AfD-Gliederungen mussten sie in der Vergangenheit immer wieder zurücknehmen.

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Auch der Roten Hilfe darf die Sparkasse das Konto nicht wegnehmen. Das Landgericht entschied, dass die Kündigung zum 9. Februar nicht wirksam ist und die Sparkasse das Konto mindestens fortführen muss, bis in einem Hauptverfahren entschieden wurde. Als Gründe für die Kontokündigung hatte die Sparkasse einen höheren Prüfaufwand bei Überweisungen infolge der US-Einstufung der »Antifa-Ost« als Terrororganisation genannt. Außerdem habe man Sorge, vom internationalen Zahlungsverkehr ausgeschlossen zu werden, und befürchte einen Reputationsverlust.

Argumente, die für das Gericht nicht zählten. Politische Entscheidungen oder Listungen eines »x-beliebigen Drittstaates« könnten keine Grundlage für eine Kontokündigung in Deutschland sein, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung des Gerichts. Auch ein möglicher Imageschaden für die Sparkasse sei kein ausreichender Grund. Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe erklärte dazu: »Das Gericht hat klargestellt, dass politische Entscheidungen und Listungen eines Drittstaates kein Maßstab für das Handeln deutscher Banken sein dürfen. Die von der Sparkasse vorgebrachten Gründe konnten das Gericht nicht überzeugen. Das Urteil ist ein wichtiges Signal gegen politisch motivierte Kontokündigungen.«

Rechtsanwalt Jasper Prigge, der das Verfahren für die Rote Hilfe geführt hat, sieht eine große Bedeutung der Entscheidung für die Zivilgesellschaft: »Der Zugang zu einem Konto ist für Vereine existenziell. Willkürliche Entscheidungen der Trump-Regierung dürfen in Deutschland grundrechtlich geschütztes Verhalten nicht faktisch unterbinden. Das ist durch die Entscheidung des Landgerichts nun klargestellt.«

Erstveröffentlicht im nd v. 16.1. 2026
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1196913.rote-hilfe-rote-hilfe-kontenkuendigung-war-rechtswidrig.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

Al-Sharaa: Von Merz eingeladen, von uns angeklagt! (Demo findet statt!)

Update:


Auch hier in Berlin gilt es die Errungenschaften der Frauenrevolution in Rojava zu verteidigen. Zeigen wir Solidarität mit unseren kurdischen Kolleg:innen. Kommt am Montag zahlreich zur Demonstration gegen den Jolani-Besuch im Kanzleramt! Kolleg:innen aus allen Berliner Gewerkschaften sind herzlich eingeladen sich mit uns am Treffpunkt zu versammeln!

Wir dokumentieren im folgenden den Aufruf des kurdischen Zentrums für Öffentlichkeitsarbeit (Civaka Azad):

Am 19. Januar mobilisiert ein breites Bündnis zu einer Demonstration gegen den Besuch Ahmed al-Sharaa, auch bekannt als „Jolani“. Der Anführer islamistischer Milizen und heute selbsternannter Übergangspräsident Syriens, wird an diesem Tag vom Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin empfangen. Wir haben uns diesem Aufruf angeschlossen, weil auch für uns klar steht, Kriegsverbrecher dürfen nicht hofiert, sondern müssen angeklagt werden.

Wo und wann?

19. Januar 2026
16:00 Uhr
Start: Bundeskanzleramt / Wilhelmsgarten
Von dort aus wird sich die Demonstration in Richtung Brandenburger Tor bewegen und sich einer weiteren Kundgebung anschließen.

Weitere Informationen zum Demonstrationsbündnis:

Mehr zur Selbstverwaltung in Rojava: 

Städtepartnerschaft Friedrichshain-Kreuzberg – Dêrik e.V.: Frauenbefreiung in Nord- und Ostsyrien und Dêrik

GEW Berlin: Wie ein Besuch aus Nord- und Ostsyrien Schüler*innen an einer Neuköllner Gemeinschaftsschule inspirierte, sich zu engagieren

GEW: Interview mit Nesrîn Reşik, Ko-Vorsitzende der Yekîtiya Mamosteyên Bakur û Rojhilatê Sûriyeyê (Bildungsgewerkschaft in der syrischen Autonomieregion Rojava)

siehe aktuell auch: Solidarität mit den Menschen in Iran

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