Das GRUNDGESETZ ist (ziemlich) GUT.
IHR seid es (gar) Nicht!
Unsere Leserin Irmgard Schuster stupste mich rechtzeitig an, noch bevor der ganze offiziellé Rummel um die 75 Jahr Feier anfing.
„Mein Text zum GG“, schrieb Irmgard „vielleicht kannst Du ihn brauchen?“
„Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft, heute vor 75 Jahren. Damals schrieben die Väter und Mütter nicht nur auf, dass die Würde des Menschen unantastbar und Männer und Frauen gleichberechtigt sind, sie stellten auch fest, dass Eigentum verpflichtet. Wer ein großes Vermögen besitzt, ist folglich laut Grundgesetz dazu verpflichtet verantwortungsbewusst damit umzugehen und es zum Wohl der Allgemeinheit zu nutzen. Das GG schreibt also nicht Kapitalismus und Gewinnmaximierung vor, wie oft irrtümlich angenommen. 1949 war man sich einig, dass von deutschem Boden nie wieder Krieg ausgehen darf. Man konnte sich ganz sicher nicht vorstellen, dass die Bundeswehr – 1955 zur Landesverteidigung gegründet – heute weltweit eingesetzt wird, um Wirtschaftsinteressen und die Dominanz des Westens durchzusetzen. Das Grundgesetz ist in vielen Bereichen nach dem Vorbild der Weimarer Verfassung entstanden. Die Weimarer Verfassung war bis 1945 in Kraft und hat den Naziterror nicht verhindert. Das beweist, dass es nicht reicht, ein GG zu haben, es muss mit Leben erfüllt und von der Zivilgesellschaft akzeptiert und verteidigt werden. Wer heute verfolgt, wie mit Andersdenkenden von Politik und Medien umgegangen wird (Thema Corona, Ukraine, Israel) der ist in großer Sorge um den Fortbestand demokratischer Grundwerte.“
„Das GRUNDGESETZ ist GUT.
IHR seid es NICHT„, kommentierte Peter Jüriens das Selbstgelöbnis der meisten Politiker zur 75 Jahr Feier und schickte uns das folgende passende Gedicht zu:
“An ihren Taten und nicht an ihren Worten sollt ihr sie messen.“
„Die Würde des Menschen ist unantastbar!“ Artikel 1 des Grundgesetzes. Jeder kann sehen, wie diese Würde in GAZA seit Monaten Tag für Tag mit Füssen getreten wird.
Während mehr als zwei Drittel aller Deutschen das Vorgehen Israels in GAZA inzwischen ablehnen und Israel weltweit des Völkermords angeklagt wird, hält die Bundesregierung unbeirrt an ihrer militärischen, finanziellen Unterstützung und politischen Rückendeckung für das Nethanyahu Regime und das zionistische Modell eines Großisrael fest.
Deutschland hat seine Waffenlieferungen seit dem 7. Oktober letzten Jahres verzehnfacht. Deutschland und die USA behaupten, sie seien um die Menschen in GAZA besorgt, in Wahrheit aber liefern sie genau die Waffen und Bomben, die die Menschen mit den schlimmsten Kollateralschäden überziehen. Gelder an die UN Hilfsorganisation UNRWA zur humanitären Hilfe in GAZA werden weiter verweigert. Für systematisch zerstörte Kankenhäuser, Schulen und Folterlager gibt es seitens des Auswärtigen Amts lediglich warme mahnende Worte. Den eigenen Bomben und Opfern ein paar Carepakete hinterherzuschicken, das ist Zynismus, aber kein Eintreten für die Menschenwürde!
Inzwischen ist Deutschland selbst vor dem internationalen Gerichtshof wegen Beihilfe angeklagt.
Mehr noch. Wer im Inland unterschiedslos für die weltweite Einhaltung der Menschenwürde eintritt, wer sich der globalen Kritik an Israel und dem deutschen Staat anschließt, muss befürchten, als „Antisemit“ diffamiert und ausgegrenzt zu werden. Selbst Jüd:innen und Israel:innen bekommen wieder Repressalien und die Willkür der staatlichen Behörden in Deutschland zu spüren, wenn sie öffentlich die rechtsradikale zionistische Politik Israels verurteilen. Und wer neben dem Existenzrecht Israels auch wie die UN die Anerkennung der Rechte der Palästinenser:innen vor allem gegen die jahrzehntelange Besatzung einfordert, muss damit rechnen als Terrorismusfreund verunglimpft zu werden.
Artikel 3 Absatz 3 muss für Israeli:innen und Palästinser:innen gleichermaßen gelten: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.„

kubanische Künstlerin und AktivistIn

kubanische Künstlerin und AktivistIn

Vor einigen Tagen hat der Chefankläger des internationalen Strafgerichtshofes Haftbefehle gegen Hamasführer, aber auch gegen Netanyahu und seinen Kriegsminister beantragt. Die deutsche Aussenministerin empörte sich prompt und rügte die „Gleichsetzung“ von Hamas und israelischer Führung. Kennt denn die deutsche Aussenministerin den Artikel 3 Absatz 1 nicht? „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Der israelische Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, stellte nach der IStGH-Entscheidung schadenfroh fest, die deutsche Staatsräson werde nun getestet. „Die Staatsräson kollidiert eben mit dem Völkerrecht“, meint der Politologe und Nahostexperte Daniel Marwecki. [1]https://taz.de/Deutschland-Israel-und-der-Gaza-Krieg/!6010016/. Bundeskanzler Scholz stellte schon vorher klar, dass an der Staaträson für Isreal nicht gerüttelt werden dürfe. Aber der Spagat wird immer schwieriger.
Heute hat der Internationale Gerichtshof entschieden, dass Israel seine Rafah Offensive sofort zu stoppen hat. UN-Generalsekretär António Guterres machte deutlich, dass er einen Stopp des israelischen Militäreinsatzes in Rafah erwartet: Entscheidungen des Gerichtshofs seien bindend! Immer mehr Staaten schliessen sich dieser Auffassung an. Deutschland ist nicht dabei.
Israel wird sich aber, angesichts nur verhaltener Kritik ohne spürbare Konsequenzen durch seine Schutzmächte USA und Deutschland, auch an diese Gerichtsentscheidung nicht halten. Das Morden geht weiter. Die Mitglieder des Gerichts werden öffentlich bedroht. War da was? Die Grundrechte unseres Grundgesetzes? Die UN Charta und Menschenrechtskonventionen? Die Anerkennung des internationalen Gerichtshofs durch Deutschland?
Justizminister Buschmann fordert mehr Wertschätzung für die Demokratie
Wen meint er damit? Etwa den regierenden Bürgermeister Berlins Kai Wegner? Den Volksentscheid von 2014 zur Nichtbebauung des Tempelhofer Felds will Kai Wegner so nicht stehen lassen. Den Volksentscheid für eine ökologische Wende in Berlin mochte er nicht. Und den Entscheid zur Enteignung der Grossen Wohnkonzerne will er einfach nicht umsetzen.“Mit mir als Regierendem Bürgermeister wird es Enteignungen von Wohnungsunternehmen in dieser Stadt nicht geben. Punkt.“
1.035.950 oder 59 Prozent der Berliner:innen haben für die Vergesellschaftung der großen Wohnkonzerne gestimmt – und die Zahl wäre noch höher gewesen, wenn nicht über 20 Prozent der Berliner*innen etwa aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft von der Wahl ausgeschlossen worden wären. Wegners CDU erhielt bei der zeitgleich stattfindenen Wahl zum Abgeordnetenhaus nur 428.228 Zweitstimmen. Selbst zusammen mit den Stimmen der mitregierenden SPD erreicht er bei weitem nicht das Quorum des Volksentscheids. Aber das ficht einen „echten“ Demokraten wie Kai Wegner nicht an.
Nicht nur bei Fragen von Wohnen und Ökologie gebährdet sich Kai Wegner wie ein Regent.
Während in „seiner“ Stadt Berlin überall 75 Jahre Grundgesetz gefeiert wird, regiert der regierende Bürgermeister in „seiner“ Stadt durch. Gegen Menschen, die dieses Grundgesetz mit seinen Grundrechten ernst und für sich in Anspruch nehmen wollen. Wer sich mit Palästinenser:innen und den Menschen in GAZA solidarisiert, muss in dieser Stadt damit rechnen, verdächtig zu sein. Kunstschaffende und Filmemacher, die zum Beispiel auf der Berlinale Israel kritisierten, wurden pauschal des Antisemitismus bezichtigt. Obwohl schon mehrfach falsche Anschuldigungen in der Tagespresse nach gerichtlicher Überprüfung zurückgezogen werden mussten, wird an der Praxis verzerrender Darstellungen und staatlicher Repressalien festgehalten. Ein propalästinensischer Kongress mit internationaler Besetzung wurde mit fadenscheinigen Begründungen und rechtlich zweifelhaften Methoden verboten. Renommierte Wissenschaftler, Kunstschaffende, Studierende , Beschäftigte im Bildungswesen fordern in mehreren Erklärungen und Brandbriefen die Einhaltung von Grundrechten ein: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ (Artikel 5 Absatz 3), „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ (Artikel 8 ,Absatz 1).
Am Tag des Grundgesetzes kam es zu einem propalästinensischen Protest in der Humbold Universität. Die besetzenden Studentent:innen und Universitätsleitung hatten eine Übereinkunft zum Diskurs getroffen. Dieser laut aller Beteiligten „respektvolle Dialog“ musste aber jäh abgebrochen werden.
Regierender Bürgermeister Berlin agiert an Grundrechten und Hochschulautonomie vorbei
Wie die Präsidentin der Universität Julia von Blumenthal der Presse mitteilte, kam die Anweisung zum Abbruch von „ganz oben“, also von der Bildungssenatorin Ina Czyborra (SPD) und vom regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU). Die Vorstellungen der Verantwortlichen an der Universität wurden wohl einfach beiseite gewischt. Ein beispielloser Vorgang von Missachtung von Hochschulautonomie und der zuletzt zitierten Grundrechte.
Berliner Polizei verhaftet und misshandelt Journalisten
„Senat und Polizei in Berlin kennen nur die Sprache der Härte“ titelte die Berliner Zeitung. [2]Nach Gewalt gegen Journalisten: Senat und Polizei in Berlin kennen nur die Sprache der Härte (berliner-zeitung.de Einer ihrer Journalisten war bei der Erstürmung der UNI-Räume von der Polizei massiv behindert, festgenommen und misshandelt worden. [3]der Betroffene Journalist berichtet: Zweimal habe ihm der Polizist mit Fäusten ins Gesicht geschlagen, sagt Rosaslanda am Freitag. Und ihn dann über mehrere Stunden mit Handschellen fixiert. In … Continue reading Sein Video enttarnte die offensichtlichen Lügen der Polizei, die sie vorher über die Vorgänge verbreitet hatte. Das Handeln der Polizei war in mehrfacher Hinsicht strafbar und stellte einen schwerwiegenden Eingriff in die grundfrechtlich geschützte Pressefreiheit dar.
Illegale Verhaftung des zuständigen Rechtsanwalts…
Aber nicht genug damit. Der für die rechtliche Unterstützung der Besetzer anwesende Anwalt Benjamin Düsberg wurde ebenfalls gleich mit verhaftet. Mehrere Anwaltsverbände protestierten. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen teilte mit, dass die Festnahme gegen mehrere Grundrechte verstoßen habe, u.a. gegen Artikel 12, in dem die Berufsfreiheit der Rechtsanwälte geregelt ist. Ausserdem seien die Besetzer während der Festnahme ohne Rechtsbeistand gewesen!
Nachbemerkung: bei Fortsetzung dieser Politik bleibt bald nur noch ein Scherbenhaufen übrig. Von der bis vor kurzem relativ toleranten kosmopolitischen Stadt. Bei Kai Wegner bleibt von der Lücke zwischen Wort und Tat nur noch Lücke übrig.
siehe auch "Grossdemo in Berlin setzt Zeichen für ein freies Palästina für Alle!"
Titelbild Collage Foto: Wafa (Q2915969)
Wikicommons und eigenes Foto, weitere Tania Bruguera
References
| ↑1 | https://taz.de/Deutschland-Israel-und-der-Gaza-Krieg/!6010016/ |
|---|---|
| ↑2 | Nach Gewalt gegen Journalisten: Senat und Polizei in Berlin kennen nur die Sprache der Härte (berliner-zeitung.de |
| ↑3 | der Betroffene Journalist berichtet: Zweimal habe ihm der Polizist mit Fäusten ins Gesicht geschlagen, sagt Rosaslanda am Freitag. Und ihn dann über mehrere Stunden mit Handschellen fixiert. In seinem Gesicht, auf dem Bauch und am Arm sind Schürfwunden und Hämatome zu sehen. Seine linke Hand ist auch heute noch taub. |



