Von Anwerbung über Ausbildung bis Ausbeutung

Immer mehr Betriebe suchen Azubis im Ausland – oft mithilfe privater Vermittlungsagenturen. Für die Angeworbenen bedeutet das nicht selten: Schulden, Zwangslagen und drastische Ausbeutung

Von Jan Ole Arps, Paul Dziedzic und Nelli Tügel

Collage: Jochen Gester

»Das Ausbildungssystem in Deutschland ist ein Erfolgsmodell.« So steht es auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums. Und: »Da die deutsche Wirtschaft gut ausgebildete Fachkräfte braucht, sind Karrieren mit beruflicher Ausbildung so aussichtsreich wie nie.«

Anfang Juni 2025 sitzt Thuy Tien Vu (Name geändert) – Brille, graue Steppweste, die Haare zu einem kurzen Zopf gebunden – in einer Beratungsstelle im Osten Berlins. Hier, in der Storkower Straße, unterstützt die Beraterin Thanh Dam Menschen, die Fragen haben zu Beruf und Ausbildung, so wie Vu. Rosige Aussichten haben sich der 35-Jährigen durch den Beginn einer Lehre zur Restaurantfachfrau bisher nicht eröffnet – im Gegenteil: Sie hat in einem Hotel in einer mitteldeutschen Kleinstadt Ausbeutung erfahren. Dabei hat Vu sogar ihre Heimat verlassen und viel Geld bezahlt, um nach Deutschland zu kommen, dessen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt einen guten Ruf genießen. Auch für Menschen wie Vu, die bereits einen Studienabschluss in Vietnam gemacht haben.

Die drei Männer verlangen von Vu erst mal Geld.

Vu gehört zu einer größer werdenden Gruppe in Deutschland. Sie ist eine von Zehntausenden (meist) jungen Menschen, die aus einem Drittstaat für die duale betriebliche Ausbildung angeworben wurden – viele von ihnen durch private Vermittlungsagenturen, die weitgehend unreguliert arbeiten und dazu beitragen, dass Fälle wie der von Vu keine seltene Ausnahme sind. Als Drittstaaten werden Länder bezeichnet, die nicht zur EU gehören.

»Wer soll dann morgen hier arbeiten?«

Die Geschichte von Vu in Deutschland beginnt im September 2023. Sie kommt mit dem Flugzeug aus Saigon in Frankfurt am Main an, ist aufgeregt und hoffnungsvoll. Einige Monate vor der Abreise aus Vietnam hat sie einen Ausbildungsvertrag erhalten und erfahren, welchen Beruf sie in Deutschland lernen wird und wo. Am Frankfurter Flughafen wird Vu von drei Männern in Empfang genommen. Sie stellen sich als Mitarbeiter der deutschen Partnerfirma jener Vermittlungsagentur vor, mit deren Hilfe sich Vu um einen Ausbildungsplatz beworben hat – und verlangen erst mal Geld: 2150 Euro, eine Art »Kaution«, wie es heißt. 2500 Euro hatte Vu bereits in Vietnam bezahlt. Dann steigt sie in den Zug und erreicht wenig später das Hotel, in dem sie die nächsten Monate leben und arbeiten wird. Gut 100 Betten, etwa zehn Mitarbeiter*innen und neun Azubis, von denen acht aus asiatischen Ländern angeworben wurden.

In den Monaten, die folgen, wird sich Vus positives Bild von Deutschland gründlich ändern. Mehr Zeit als im Hotelrestaurant verbringt sie mit dem Saubermachen der Zimmer oder bei Hilfsarbeiten in der Küche. Das Hotel hat Vu außerdem einen »Darlehensvertrag« über einen (niedrigen) vierstelligen Betrag unterschreiben lassen, um sich die »Aufwandspauschale für die den Ausbildungsplatz vermittelnde Agentur« und die »Transferkosten« von ihr zurückzahlen zu lassen, wie es in dem Vertrag heißt. Den Betrag plus Zinsen soll Vu in zwölf monatlichen Raten abstottern – aus ihren Entgeltabrechnungen geht hervor, dass ihr diese Raten direkt von der Ausbildungsvergütung abgezogen werden. Im Darlehensvertrag heißt es zudem, dass der »ganze noch offene Betrag sofort zur Rückzahlung fällig« wird, sollte das Ausbildungsverhältnis »vor vollständiger Tilgung« enden.

Auch der Ton im Hotel ist ruppig. Überlange Arbeitstage und Kündigungsdrohungen sind laut Vu Alltag. Eines Tages muss sie ins Krankenhaus. Ihre Chefin sei dagegen gewesen und habe sie gefragt: »Wer soll dann morgen hier arbeiten?« Nur auf Drängen eines vietnamesischen Mitazubis erhält sie schließlich doch ärztliche Hilfe. Um Stellungnahme zu diesem Vorgang konnte die Chefin nicht gebeten werden, um Vus Anonymität zu schützen.

Das »Full-Service-Paket«

Das Hotel, in dem Vu ihre Ausbildung beginnt, ist nicht das einzige, das im Ausland um Auszubildende wirbt. In den vergangenen Jahren hat sich im Zuge der Fachkräfteanwerbung ein regelrechter Run auf junge Menschen entwickelt, um sie für eine Berufsausbildung in Deutschland zu motivieren. Unternehmen aller Branchen, vor allem aber solcher mit niedrigen Löhnen und harten Arbeitsbedingungen wie das Hotel- und Gastgewerbe, suchen in Vietnam, Marokko, Indien und anderen Ländern nach Azubis. Entsprechend steigt die Zahl derer, die mit einem Aufenthaltstitel zur Berufsausbildung in Deutschland leben: Das sind jene, die sich aus Ländern außerhalb der Europäischen Union auf eine Ausbildung in Deutschland beworben haben. Etwa 34 000 waren es Ende 2022, Ende März 2025 bereits 55 000.

Um an den begehrten Nachwuchs zu kommen, schließen Bund und Länder zahlreiche Partnerschaften mit Drittstaaten ab. Um den wachsenden Bedarf an Azubis zu decken, reichen die Programme mit Namen wie Apal (Ausbildungspartnerschaften mit Lateinamerika) oder Mazubi (Azubis aus Marokko) allerdings nicht aus. So ist im Windschatten dieser Initiativen ein wachsender Markt privater Vermittlungsagenturen entstanden. Eine Zertifizierungspflicht gibt es für sie in Deutschland nicht, im Grunde kann jeder eine Agentur eröffnen. Das Versprechen: dafür zu sorgen, dass ausbildungswillige Unternehmen und potenzielle Azubis aus dem Ausland zueinander finden, und diese nach Deutschland zu bringen.

Diese Dienste sind nicht kostenlos. Viele Agenturen lassen sich von den Betrieben für ein »Full-Service-Paket« – Kandidat*innensuche, Vermittlung, Sprachkurs, Sprachzertifikat, Visum, Flug – bezahlen. Dabei legen die Vermittler und/oder – wie im Fall von Vu – die Ausbildungsbetriebe häufig Kosten auf die Azubis um.

Für die reine Vermittlung eines Ausbildungsplatzes darf in Deutschland kein Geld von Azubis verlangt werden – in den Heimatländern aber, etwa in Vietnam, bezahlen die Familien der jungen Menschen oft fünfstellige Beträge für eine Lehrstelle in der Bundesrepublik. Hat eine Agentur ihren Sitz dort, ist das nicht illegal. Hinzu kommt, dass auch zusätzlich zum Ausbildungsvertrag geschlossene Verträge – wie der »Darlehensvertrag« von Vu –, in denen nicht explizit Vermittlungsgebühren auf die Azubis abgewälzt werden, sondern »Anwerbekosten«, beispielsweise für Transfer, Sprachkurs und Visumsbeschaffung, legal sind oder sich zumindest in einer gesetzlichen Lücke bewegen. Trotz zahlreicher Versuche war keine Vermittlungsagentur zu einem Gespräch bereit.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sagt auf Anfrage, dass ihm »keine repräsentativen Erkenntnisse über die Tragung der Kosten im Rahmen der Anwerbung von Auszubildenden aus Drittstaaten durch private Arbeitsvermittler« vorlägen. Aus »Presseberichten sowie Gesprächen mit verschiedenen Beteiligten aus dem Bereich der Fachkräftegewinnung« aber seien solche Fälle durchaus bekannt. Dass Gebühren von den Angeworbenen gezahlt werden, zeigt sich auch in Beiträgen in Facebook-Gruppen wie »Deutsches Informationsportal zur Berufsausbildung« mit 40 000 Mitgliedern oder »Studium & Ausbildung in Deutschland« mit mehr als 100 000 Mitgliedern. Nicht selten ist dort zu lesen, wie sich anonyme User, die bereits in Deutschland sind, über Ausbeutung, überlange Arbeitszeiten, Schikanen oder Rassismus beschweren oder aber nach »Verträgen« suchen, das heißt nach Ausbildungsplätzen. Einige Nutzer*innen grenzen dafür die Beträge ein, fragen etwa nach Verträgen für unter 2000 Euro. In einer Studie der FU Berlin aus dem Jahr 2024 heißt es: »In der Regel kostet der Sprach- und Vermittlungsservice für eine*n Auszubildende*n von Vietnam nach Deutschland rund 12 000 Euro.« Eine enorme Summe, denn ein guter Durchschnittsverdienst in Vietnam beträgt 230 Euro pro Monat.

Alleingelassene Berufsschulen

»Damit sie Zugang zum deutschen Fachkräfteprogramm bekommen, müssen sie eine nennenswerte Geldsumme investieren, die sie als Schulden während der Ausbildung abarbeiten sollen. Dadurch besteht erheblicher Druck auf sie.« So steht es auch in der anonymen Auswertung der mehrsprachigen Rechtsberatung, die seit Kurzem am Oberstufenzentrum Brillat-Savarin im Berliner Bezirk Weißensee angeboten wird. Weitere aus den Gesprächen notierte Themen: Sprachschwierigkeiten, teilweise Mobbing und Rassismus im Betrieb, Probleme beim Wechseln des Betriebes, die Wohnsituation: »Die meisten Azubis wohnen in menschenunwürdigen Wohnverhältnissen: Eine Wohnung können sie sich nicht leisten. Sie wohnen (…) mit mehreren Personen in einem engen und nicht gut ausgestatteten Zimmer ohne einen Mietvertrag und mit hoher Miete zusammen«, heißt es in dem Dokument.

Die Berufsschule in Berlin-Weißensee trägt den Namen eines französischen Weichkäses, Brillat-Savarin, der wiederum nach einem Pionier der Gastrosophie benannt ist, also der Erforschung von Ernährung und Esskulturen. Alle, die in Berlin eine duale betriebliche Ausbildung in der Hotellerie und Gastronomie absolvieren, lernen hier. Darunter sind auch 700 in Vietnam angeworbene Azubis und kleinere Gruppen aus Indien und Georgien.

Mitte Mai sitzt der Schulleiter Jürgen Dietrich gemeinsam mit der Lehrerin Ulrike Holaschke im Integrationsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses und erklärt dort vor den Parlamentarier*innen, dass sie an der Schule seit etwa drei Jahren »mit großer Besorgnis beobachten, dass junge Menschen, insbesondere aus Vietnam, durch organisierte Strukturen gezielt nach Deutschland entsendet werden«. Seine Kollegin spricht von »Ausbeutung in den Betrieben, Überstunden, Angst vor den Arbeitgebern, weil natürlich auch oft der Verlust des Arbeitsplatzes daran hängt«. Die Ausbildungsverhältnisse seien, so Dietrich, »zum Teil sehr, sehr dramatisch«. Das Thema war in dem Ausschuss unter anderem aufgekommen, nachdem im Herbst 2024 ein vietnamesischer Auszubildender einen einsamen Protest mit einem selbstgemalten Schild vor dem Restaurant, in dem er oft 66 statt der vereinbarten 40 Stunden pro Woche arbeiten musste, gestartet hatte.

Auch die Vermittlungsagenturen sind mehrfach Thema. Dietrich sagt, seine Schüler*innen stünden »in einem immensen Abhängigkeitsverhältnis zu den Agenturen, sie haben aus diesem Grund auch Angst, sich uns gegenüber zu öffnen«. Holaschke betont, die Lehrkräfte würden an ihre Grenzen geraten. »Wir wünschen uns Unterstützung durch Sie«, sagt sie und öffnet dabei ihre Arme in Richtung der Abgeordneten.

An diesem Tag im Integrationsausschuss wird deutlich: Das System der Anwerbung setzt, so wie es gestaltet ist, Auszubildende aus Drittstaaten auf eine Art unter Druck, die mit der Situation deutscher Azubis nicht vergleichbar ist. In Fällen wie dem des protestierenden Azubis, der 66 Stunden in der Woche arbeiten musste, ist die Rechtslage klar: Die erlaubte Höchstarbeitszeit wurde weit überschritten. Andere Fälle sind dagegen formal rechtens oder juristische Grauzone und müssen erst vor Gericht geklärt werden, da das Phänomen noch recht neu ist.

Ein möglicherweise richtungsweisendes Urteil hat das Arbeitsgericht Magdeburg im März 2024 gefällt. Eine von einem Hotel angeworbene vietnamesische Auszubildende zur Restaurantfachfrau hatte auf Rückzahlung von 1000 Euro geklagt, die ein großer Branchenverband, der für die Vermittlung verantwortlich war, von ihr einbehalten hatte für den Fall, dass sie die Ausbildung nicht abschließt oder den Betrieb wechselt. Nach einigen Monaten tat die Auszubildende dies tatsächlich. Das Gericht entschied, dass die »Vertragsstrafe« nicht zulässig sei: Diese war zwar in einem Zusatzvertrag vereinbart worden, doch sah das Gericht einen »untrennbaren Zusammenhang« zum Ausbildungsvertrag und wandte daher auf den Zusatzvertrag das Berufsbildungsgesetz an, das derlei Strafen verbietet. Der Branchenverband musste der Auszubildenden das einbehaltene Geld zurückzahlen.

Das ILO-Übereinkommen 181

Dass solche Fragen überhaupt vor Gericht geklärt werden müssen und sich nicht selbstverständlich verbieten, liegt auch daran, dass in Deutschland die private Arbeitsvermittlung wenig reguliert ist. Dabei gäbe es ein Mittel, Standards gesetzlich zu verankern: Das ILO-Übereinkommen 181 aus dem Jahr 1997. Es soll Arbeiter*innen – auch Azubis – vor Missbrauch, Ausbeutung und Diskriminierung schützen, etwa durch Zulassungs- und Registrierungsmechanismen für private Arbeitsvermittlungen. Außerdem sieht es vor, dass anfallende Kosten nie von den vermittelten Beschäftigten selbst, sondern ausschließlich von den suchenden Betrieben getragen werden (»Employer-Pays-Prinzip«), und verbietet Klauseln, die Arbeiter*innen oder eben Azubis unter Androhungen von Geldforderungen an den Betrieb binden. Nur: Die Bundesrepublik hat das Übereinkommen 181 nie ratifiziert.

Und hat es offenbar auch nicht vor. So erklärt das Bundesarbeitsministerium, das Übereinkommen werde nicht ratifiziert, da es eine 2002 erfolgte Deregulierung der Arbeitsvermittlung in Deutschland konterkarieren würde. Zugleich, so sieht es das Ministerium, »stimmen die Bestimmungen des deutschen Rechts in weiten Teilen mit den Zielvorstellungen und Vorschriften des genannten ILO-Übereinkommens überein, ohne dass hierfür eine Ratifizierung erforderlich ist«. Gemeint ist offenbar, dass in Deutschland keine reinen Vermittlungsgebühren genommen werden dürfen. Dass diese in der Praxis oft im Heimatland zu zahlen sind, gibt allerdings auch das Ministerium zu. Überdies legen in Deutschland ansässige Agenturen oder Ausbildungsbetriebe »Anwerbekosten«, die nicht ausdrücklich als »Vermittlungsgebühren« bezeichnet werden, oft auf die Azubis um. Damit kann vom »Employer-Pays-Prinzip« keine Rede sein. Dazu sagt das BMAS nichts.

In Ermangelung entsprechender gesetzlicher Standards empfehlen einige Akteure, die in Deutschland über die Anwerbung von Azubis informieren, freiwillige Maßnahmen. Das Netzwerk »Unternehmen integrieren Flüchtlinge« etwa, in dem mehr als 4000 Betriebe zusammengeschlossen sind und das seit einiger Zeit auch beim Thema Azubianwerbung mitmischt, hat eine Checkliste zur »Zusammenarbeit mit Vermittlungsagenturen« entworfen. Es rät darin Unternehmern, bei Privatvermittlern auf Kriterien zu achten, die sich am ILO-Übereinkommen 181 orientieren. Allerdings: Alles ist freiwillig, es sind eben nur Empfehlungen.

An der erwähnten Checkliste hat noch eine weitere Institution mitgearbeitet, auf die viele angeworbene Auszubildende noch im Herkunftsland treffen: das Goethe-Institut. Das deutsche Kulturinstitut ist eine jener Stellen, die Deutsch-Zertifikate nach bestandener Prüfung vergeben dürfen. Diese wiederum sind Voraussetzung für ein Ausbildungsvisum. Dass es in Deutschland verbindliche Standards für Arbeitsvermittler gibt, wäre wünschenswert, sagt Nina Hoferichter, Referentin für Migration und Fachkräfteeinwanderung beim Goethe-Institut. Und sie fragt sich, ob die neue Regierung das Thema aufgreifen wird. Zumindest steht im Koalitionsvertrag dieser Satz: »Wir wollen im Rahmen der Erwerbsmigration Arbeitnehmerrechte schützen sowie Missbrauch konsequent bekämpfen.«

Hoferichter erzählt auch, dass sie und ihre Kolleg*innen das Phänomen der verstärkten Azubianwerbung seit Anfang der 2020er Jahre beobachteten – damals, 2020, trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Seitdem habe es, so Hoferichter, einen »Shift« gegeben – legale Zugänge zum deutschen Arbeitsmarkt würden nun häufiger über Migration in die Ausbildung erschlossen. Die steigenden Zahlen angeworbener Azubis belegen diesen Eindruck. Auch Menschen, die bereits einen qualifizierenden Abschluss im Heimatland erworben haben, nehmen immer öfter den Weg über die Ausbildung.

Selbst machen ist besser

So war es auch bei Omar Brahimi (Nachname geändert), der aus Marokko nach Thüringen kam und mittlerweile in Frankfurt am Main lebt. Der 29-jährige hatte sich 2020 erfolgreich auf ein Programm der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (GIZ) beworben. Eine Ausbildung zum Elektriker hatte er da in Marokko schon abgeschlossen. Nach einer Zusage kam die Covid-Pandemie dazwischen, das Programm wurde auf Eis gelegt. Daraufhin übernahm Brahimi in Eigenregie den weiteren Prozess, besorgte alle Papiere, beendete seinen Sprachkurs und bewarb sich bei einem Elektrotechnikbetrieb in Ostthüringen. An das Leben in dem kleinen Ort musste er sich erst gewöhnen. »Die Leute dort waren nicht sehr warm«, erinnert er sich. Und: Ihm fiel auch auf, dass der Betrieb versuchte, die ausländischen Azubis auszunutzen. Er begann, Anweisungen zu verweigern, wenn sie ihm unrechtmäßig vorkamen, etwa wenn ihn das Unternehmen allein auf eine Baustelle oder auf Montage ins Ausland schickte, ohne dass der weite Anfahrtsweg als Arbeitszeit angerechnet wurde.

In dieser Zeit nahm Brahimi auch Kontakt zum Beratungsprojekt »Faire Integration« in Erfurt auf, einem der wenigen Unterstützungsangebote, die sich an angeworbene Azubis richten. Ein frappierender Unterschied: Wer im Netz nach ausländischen Auszubildenden googelt, stößt auf Vermittlungsagenturen, aber auch etliche Beratungsseiten und Anlaufstellen für Unternehmen: Krankenkassen, Branchenverbände, die Bundesregierung – alle wollen Betrieben bei der Anwerbung helfen. Brauchen indes Azubis, die Tausende Kilometer von zuhause entfernt auf sich allein gestellt sind, Rat und Hilfe, müssen sie lange suchen oder aber bereits wissen, dass es Projekte wie »Faire Integration« und die Beratungsstelle von Thanh Dam in Berlin gibt.

Brahimi bemühte sich jedenfalls, Kenntnisse aus seiner früheren Ausbildung anerkennen zu lassen, und konnte nach zwei Jahren seine Ausbildung beenden. Der Betrieb übernahm ihn nicht, er vermutet, weil er sich nicht alles gefallen ließ. Mittlerweile arbeitet er bei einem großen internationalen Unternehmen in Frankfurt am Main. Ihm kam zugute, dass er viel selbst organisierte und kein Akteur zwischengeschaltet war, der ihn zusätzlich unter Druck setzen konnte: keine Abhängigkeit durch hohe Schulden bei einer Vermittlungsagentur oder Spezialklauseln, die ihn an den Betrieb banden.

Vu hatte bisher weniger Glück. Sie wurde in eine Zweigstelle der Hotelkette in Brandenburg versetzt. Die Situation dort ähnelt der des vorherigen Standortes: knapp zehn Angestellte, sieben Azubis aus dem Ausland. Wieder wohnt sie, wo sie arbeitet, auch im neuen Hotel drohen Vorgesetzte den Azubis, erzählt sie. Die Vermittlungsagentur, der sie viel Geld gegeben hat, ist nach ihrer Ankunft nicht mehr in Erscheinung getreten. Doch mit der Situation abfinden will Vu sich nicht. Mit Thanh Dams Hilfe sucht sie nach einem neuen Ausbildungsplatz. Dass deutsche Behörden in diesem Prozess keine große Hilfe sind, dass sie auf eigene Faust Unterstützung suchen muss – diese Erfahrung teilen Omar Brahimi und Thuy Tien Vu.

Diese Recherche wurde durch ein Stipendium der Otto-Brenner-Stiftung ermöglicht.

Erstveröffentlicht im nd v. 11.7. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1192514.exklusiv-ausbeutung-von-azubis-von-anwerbung-ueber-ausbildung-bis-ausbeutung.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

Arbeitszeitgesetz: 8-Stunden-Tag verteidigen!

Am 29. März dieses Jahres zogen IG Metaller:innen vor das Kanzleramt, um Friedrich Merz, noch vor seinem Einzug, vor Angriffen auf die Arbeitszeit lautstark zu warnen (siehe Titelbild).

M. Molde zeigt in einer sehr differenzierten und fundierten Analyse auf, dass das Arbeitszeitgesetz in der Praxis bereits an vielen Stellen weichgespült ist. Die jetzt geplanten gesetzlichen Änderungen werden zunächst vor allem die tariflich nicht gebundenen Beschäftigten treffen, aber schließlich den Druck auf alle erhöhen.

Die Gewerkschaftsbürokratie habe sich längst arrangiert.

Der massiv erhöhte Drang zu Mehrarbeit, um die Profite zu sichern, hat aber nicht allein die angespannte stagnierende wirtschaftliche Lage und gestiegene internationale Konkurrenz als Ursache. Der Weg in die Kriegswirtschaft und die damit einhergehende Schuldenbedienung fressen insgesamt ca. 7 Prozent gesellschaftlich sinnvoller Arbeit weg. Bunkeranlagen ersetzen eben keine Wohnungen, in Panzern lässt sich nicht in Urlaub fahren und Artilleriemunition kann man nicht essen. Wir werden also alle angesichts des eingeschlagenen Kriegskurses allein dafür mindestens 3 Stunden pro Woche länger arbeiten müssen, um den sozialen Lebensstandard zu halten. Dabei sind die immensen Folgekosten, die – wenn überhaupt – nur durch exponentielle Mehrarbeit kompensiert werden könnten, für Inflationsausgleich, Umwelt und kriegerische Zerstörung nicht eingerechnet. Wer da noch von „guter Arbeit“ für ein „auskömnliches Leben“ spricht, verbreitet faustdicke Illusionen.

Eines ist sicher: Sollte es in dem gegenwärtigen Kampf um weltweite Hegemonie wider aller Vernunft jemals Sieger geben, so werden auch deren Beschäftigte in den Ruin getrieben. Sie werden sich quasi „zutode“ arbeiten müssen um zu überleben.

(Peter Vlatten)

Arbeitszeitgesetz: 8-Stunden-Tag verteidigen!

Mattis Molde, Neue Internationale 293, Juli / August 2025

Seit Deutschland wirtschaftlich stagniert, heulen die Vertreter:innen und Propagandist:innen des Kapitals, dass alle mehr arbeiten müssten: länger, intensiver und mit weniger Ausfall z. B. durch Krankheit. Der frühere Wirtschaftsminister Habeck klopfte noch entsprechende Sprüche, die neue Regierung versucht im Koalitionsvertrag Nägel mit Köpfen zu machen:

Auswirkungen auf die Beschäftigten

  • Der 8-Stunden-Tag soll fallen.
  • Eine wöchentliche Höchstgrenze von 48 Stunden soll stattdessen gelten.
  • Überstundenzuschläge sollen steuerfrei werden.

Was bedeutet das für die Beschäftigten? Wie wollen die Unternehmen dadurch profitieren? Schon heute hat nur noch eine Minderheit einen fixen 8-Stunden-Tag. So kann der Arbeitstag auf 10 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt. Dies geschieht oft schon dadurch, dass der Samstag gesetzlich auch ein Arbeitstag ist. Im Grunde gibt es also bereits eine 48-Stunden-Woche. Aus dieser Sicht bedeutet der Vorstoß der Regierung also vor allem die Aufhebung der täglichen 10-Stunden-Grenze und die Ermöglichung von 13-Stunden-Schichten. Zweifellos stellt das einen Aspekt der Verschlechterungen dar, aber, wie wir sehen werden, keineswegs den einzigen.

Auch jetzt gibt es schon viele Möglichkeiten der Flexibilisierung. Aber trotz dieser schon vorhandenen Spielräume für den flexiblen, dem Kapital angepassten Einsatz von Arbeitskräften sind diese für die Unternehmen längst nicht genug, gelten als immer weniger hinnehmbare Einschränkungen – und sollen daher durch eine gesetzliche Neuregelung weiter geschliffen werden.

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Wie einzelne Beschäftigte von einer Gesetzesänderung betroffen sein könnten, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Ein ganz wesentlicher besteht darin, ob die Lohnabhängigen unter tarifliche Regelungen fallen oder nicht. Denn die Länge der Arbeitszeit wird nicht nur im Gesetz, sondern auch in Tarifverträgen (TV) und im individuellen Arbeitsvertrag geregelt. Die Lage der Arbeitszeit, also z. B. von Schichten, von Gleitzeit und Zeitkonten oder von Homeoffice, kann in Betriebsvereinbarungen geregelt werden – wenn es einen Betriebs- bzw. Personalrat gibt.

Die Fünftage-Woche, die im bestehenden Gesetz nicht vorkommt, wird überwiegend im TV vereinbart, der z. B. festlegt, dass die Regelarbeitszeit 35 Stunden von Montag bis Freitag beträgt. Analog dazu kann ein TV auch 38,5 Stunden an 5 Tagen von Montag bis Samstag enthalten. Ähnlich lauten die entsprechenden Formulierungen dann in Arbeitsverträgen. Aber dort, wo keine Tarifverträge bestehen, können eben auch 6 Arbeitstage vereinbart werden, bzw. dort, wo rund um die Uhr gearbeitet wird, 5 bzw. 6 Arbeitstage von Montag bis Sonntag.

Nicht übersehen sollte man dabei, dass Tarifverträge den gesetzlichen Arbeitszeitrahmen nicht nur einschränken, sondern ihn auch erweitern können: Das Arbeitszeitgesetz sieht schon heute Bereiche vor, in denen zum Beispiel längere tägliche Arbeitszeit oder Sonntagsarbeit ermöglicht wird (Landwirtschaft, Pflege, Kultur … ). Weitere Ausnahmen sind möglich unter der Bedingung, dass TV oder Betriebsvereinbarungen dies regeln und/oder Aufsichtsbehörden dies genehmigen.

Dabei darf man nicht vergessen, dass die Tarifbindung weiter gesunken ist: Laut Statistischem Bundesamt gelten Tarifverträge nur für 50 % der Beschäftigten in Westdeutschland, im Osten gar für nur 42 %.

Die Schere geht auf

Damit wird klar, dass sich das Vorhaben der Regierung und des deutschen Kapitals in erster Linie und unmittelbar gegen die Beschäftigten richtet, die über keinen tariflichen Schutz verfügen und die zusätzlich kaum Information oder Beratung durch Gewerkschaften erhalten, die ja in dieser komplizierten Rechtslage doppelt notwendig wären. Gerade Menschen, die selbst schon unter erschwerten und schikanösen Bedingungen leiden, z. B. Bürgergeldempfänger:innen, werden hier besonders starkem Druck ausgesetzt sein, möglichst flexibel im Sinne des Kapitals zu handeln. Die ersten Opfer der drohenden Gesetzesänderung werden vor allem Migrant:innen und Menschen in Ostdeutschland sein, Frauen und Jugendliche werden ebenfalls stärker betroffen sein. Ihnen werden ihre Arbeit„geber“:innen erklären, dass sie mit der Änderung des Gesetzes eben noch länger zur Verfügung stehen müssten, und zwar genau dann, wenn es für die Unternehmen am meisten Profit bringt.

Das Magazin „Markt und Mittelstand“, nach eigener Darstellung „das Unternehmermagazin für den deutschen Mittelstand“, erklärt denn auch auf seiner Website: „Von der geplanten Flexibilisierung würden vor allem Branchen mit wechselndem Arbeitsanfall oder Schichtbetrieb profitieren.“ Dazu zählen insbesondere:

  • Baugewerbe
  • Einzelhandel
  • Gastronomie
  • Projektarbeit.

In diesen Bereichen könnten Belastungsspitzen durch ruhigere Tage ausgeglichen werden. Wo Anwesenheitspflicht besteht – etwa im Supermarkt oder in der Produktion –, könnten sowohl Mitarbeiter als auch Unternehmen von der größeren Flexibilität profitieren. “

In der industriellen Produktion, z. B. der Autoindustrie, wird eine solche Gesetzesänderung die vielen Tausenden Beschäftigten treffen, die nicht zur Stammbelegschaft gehören, also jene mit Werksverträgen oder in Leiharbeitsverhältnissen.

In diesem Punkt wird die Entwicklung auch die durch Tarifvertrag, Betriebsrat und Betriebsvereinbarung geschützten Teile der Belegschaften und der Klasse insgesamt treffen. Diese Schichten, die heute eine Minderheit der Arbeiter:innenklasse in Deutschland darstellen und überwiegend als Arbeiter:innenaristokratie betrachtet werden müssen, werden durch die Entrechtung und gesteigerte Ausbeutung der unteren Schichten der Klasse weiter unter Druck gesetzt werden, zugunsten ihrer gehobenen Stellung Zugeständnisse zu machen. Betriebsräte und Gewerkschaften werden diese natürlich fein säuberlich in „Standort-“ oder „Zukunftssicherungsverträge“ verpacken.

Das vergiftete Bonbon

Das Angebot des Koalitionsvertrages, zugleich mit der Flexibilisierung und Verbilligung der Arbeitskraft Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge anzubieten, bekommt hier seinen Sinn. Zuschläge für Überstunden gibt es fast nur in den hochorganisierten Bereichen der Industrie, sie müssen in Tarifverträgen geregelt sein. In der Metall- und Elektroindustrie beispielsweise gibt es 25 % auf die ersten zwei Überstunden pro Tag, für die dritte sogar 50 %. Aufgrund der flexiblen Arbeitszeit und von Schichtmodellen kommen diese Zuschläge aber immer weniger zur Auszahlung, denn solche Überstunden wandern auf Zeitkonten. Im TVöD wird z. B. akribisch zwischen Überstunden und Mehrarbeit unterschieden. Letztere steht im Dienstplan und wird über einen längeren Zeitraum ohne Zuschläge ausgeglichen. Nur wenn diese in Einzelfällen so überlaufen, dass die Zeiten nicht mehr abgefeiert werden können, kommt es zur Auszahlung. Hier ist es schon in den hochorganisierten Bereichen der IG Metall schwierig, die Zuschläge durchzusetzen.

In der bundesdeutschen Realität gibt es viel mehr geleistete Überstunden, die gar nicht oder nur teilweise bezahlt, als solche, die mit Zuschlag bezahlt werden. Gerade im Handel oder der Gastronomie wird oft erwartet, dass Beschäftigte vor und nach der Geschäftsöffnung vorbereiten oder aufräumen, aber nur die eigentliche Ladenöffnungszeit wird bezahlt.

Das Grundbestreben der Gesetzesänderung ist ja gerade, die Begrenzung des Arbeitstages aufzuheben. Wann sollen denn dann die „Überstunden“ beginnen? Der einzige logische Schluss ist, dass Überstunden pro Woche abgerechnet werden. Es geht also darum, eine dauerhafte Ausweitung der Arbeitszeit für bestimmte Unternehmen und Branchen attraktiv zu machen. Die „Steuerfreiheit“ wird – nach den Erfahrungen mit der „Inflationsausgleichsprämie“ – vermutlich mit Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung kombiniert werden.

Damit stellt dieses „Angebot“ eine staatliche Lohnsubvention dar: Die Unternehmen müssen auf jeden Fall deutlich weniger Zuschlag bieten, damit Beschäftigte den gleichen Nettobetrag erhalten. Vermutlich werden sie ebenfalls die Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Den Beschäftigten würden diese an der Rente fehlen und den Krankenkassen im Budget.

Die Gewerkschaftsbürokratie

In der Stellungnahme des DGB zum Koalitionsvertrag wird das Vorhaben kritisiert. Betont wird die Gesundheitsgefährdung durch 13-Stunden-Schichten. Aber diese Bedenken kommen nach den Lobliedern auf die neue Regierung, die als die Vollstreckerin gewerkschaftlicher Forderungen präsentiert wird: Der Koalitionsvertrag, so hören wir vom DGB„bietet Perspektiven für die Beschäftigten und für Wachstum in unserem Land.“ Und deshalb: „Sobald die neue Regierung im Amt ist, muss sie die notwendigen Schritte schnell und entschlossen umsetzen.“

Der Angriff auf den 8-Stunden-Tag erscheint jedenfalls nicht als etwas Bekämpfenswertes, der DGB will ihn in einem Hinterzimmergespräch mit Kapital und Regierung erledigen: „Wir erwarten von der Politik, dass sie die wissenschaftlichen Erkenntnisse ernst nimmt und mit den Sozialpartnern gemeinsam an guten, fairen Lösungen arbeitet – und nicht Regelungen verfolgt, die zulasten der Beschäftigten gehen.“

Generell sei der Koalitionsvertrag ja davon geprägt, das „Versprechen der Sozialen Marktwirtschaft zu erneuern … Dieses Grundverständnis ist deutlich positiver als die Vorschläge aus der neoliberalen Mottenkiste, die in den vergangenen Monaten insbesondere von Arbeitgeberverbänden gemacht wurden – wie etwa die Forderung nach Streichung eines Feiertags.“

Wenn ein Angriff auf eine historische Errungenschaft nicht einmal viertelherzig zurückgewiesen und stattdessen das vage Gesülze von „sozialer Marktwirtschaft“ gepriesen wird, dann stinkt das danach, dass die ebenfalls gepriesene „Sozialpartnerschaft“ hier schon im Vorfeld praktiziert worden ist.

Ähnlich wie 2022, als vor den Tarifrunden in einer Konzertierten Aktion mit Kapital und Kanzler eine „Inflationsausgleichsprämie“ verhandelt worden war, die als Hebel diente, dauerhaft die Reallöhne zu senken, die Rentenansprüche und Lohnersatzleistungen gleich mit, ähnlich wie beim Angriff auf den Streik vor rund 10 Jahren scheinen die Angriffe vorher abgeklärt worden zu sein.

Die Gewerkschaften verlangen Investitionen, statt gegen Arbeitsplatzabbau zu kämpfen, was das Kapital freut. Sie stimmen der Aufrüstung zu und nehmen Arbeitsplatzsicherung in der Metallindustrie hin. Sie ziehen eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit der Streichung eines Feiertags vor: Gegen die Streichung des 1. Mai als Feiertag, wie es der Wunsch der Kapitalist:innen war, müsste auch der/die faulste DGB-Bürokrat:in mobilisieren, die Flexibilisierung soll stattdessen im unklaren Phrasengeblubber durchplätschern.

Vor allem würde die Streichung eines Feiertags alle Beschäftigten treffen, und zwar ziemlich gleich. Die Flexibilisierung trifft die Schicht der Klasse, auf die sich die Bürokratie stützt, am wenigsten und tendenziell später. Sie wird immer noch ihre relativ besseren Arbeitsbedingungen behalten und es werden vor allem die Schichten der Klasse getroffen werden, die von der Gewerkschaftsbürokratie in den letzten zwei Jahrzehnten zur Überausbeutung freigegeben worden sind.

Es sieht ganz so aus, als ob die engste Führungsschicht der Bürokratie an dem Koalitionsvertrag beteiligt war, direkt oder indirekt, auf jeden Fall mit Hilfe ihrer Beziehungen zur SPD. Tatsächlich ist ja auch die SPD an der Regierung nur deshalb beteiligt, weil sie die Gewerkschaften einbinden kann, so weit, dass sie die Arbe:innenklasse ruhig halten kann.

Aber was die Gewerkschaftsspitze hier vermutlich macht, ist nicht der miese Deal nach einem schlecht geführten Kampf, wie wir es gewohnt sind. Es ist die Gestaltung eines Angriffs auf die Klasse im Vorfeld. Die „Rettung der deutschen Wirtschaft“ ist die Rettung des deutschen Kapitals im internationalen Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten. Wem das übertrieben scheint, die/der schaue noch mal genauer den VW-Deal an, bei dem das Management alle Forderungen erfüllt bekommen hat und die IG Metall zufrieden war mit einem Kündigungsschutz für die Stammbelegschaft – was Zehntausenden anderen Arbeitslosigkeit und Lohnverlust bringt.

Daraus lässt sich ersehen, dass das neue Arbeitszeitgesetz ein Angriff auf alle ist, ein Einfallstor zur generellen Erhöhung der Ausbeutungsrate. Beim Kampf um Arbeitszeit geht es für das Kapital schließlich immer um die Frage, wie viel Mehrwert es aus der gekauften Arbeitskraft schlagen kann: sei es durch Verlängerung der Arbeitszeit, durch eine Intensivierung der Arbeit, durch Produktivitätssteigerung oder durch die Senkung des Werts der Ware Arbeitskraft.

Die Erhöhung der Mehrwert- und dadurch auch der Profitrate stößt jedoch auf letzterem Gebiet an Grenzen. Aufgrund der Preissteigerung von grundlegenden Konsumgütern (z. B. Lebensmittel, Wohnen) können die Kosten für die Reproduktion der Arbeitskraft immer weniger gesenkt werden, ohne historisch errungene Lebensstandards der Arbeiter:innenklasse insgesamt zu schleifen oder die Reproduktionsfähigkeit ganzer Schichten in Frage zu stellen. Daher versucht das Kapital, seine Stellschrauben auch bei der Verlängerung des Arbeitstages und der viel intensiveren Nutzung der Arbeitskraft anzusetzen. Daher stellt der Angriff auf den 8-Stunden-Tag, mag er auch schon viel zu sehr unterhöhlt sein, einen wichtigen Teil des Generalangriffs auf alle Lohnabhängigen dar.

8-Stunden-Tag verteidigen!

Zu Recht erfüllt dieser viele aktive Gewerkschafter:innen mit Unbehagen und Empörung. Die Tatsache, dass die Führung diesen Angriff herunterspielt, darf niemanden davon abhalten, in den Betrieben und Gewerkschaftsstrukturen die praktischen Auswirkungen dieses Angriffs zu diskutieren und Aktionen zu verlangen und selbst zu organisieren. Dabei können die negativen Erfahrungen mit der Flexibilisierung aufgenommen werden.

Linke und Basisaktivist:innen sowie linke Gewerkschaftsstrukturen wie die Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften können diese Erfahrungen sammeln und einen Austausch organisieren. Es muss genau darum gehen, Betriebe und Belegschaften ohne Tarifbindung und Betriebsräte in diese Bewegung einzubeziehen und ihnen zu helfen, sich zu organisieren. Wir können solche Basisinitiativen nutzen, um strategisch eine Opposition in den Gewerkschaften gegen die korrupte Führung aufzubauen!

Auch wenn der 8-Stunden-Tag schon jetzt durchlöchert ist, muss er mit den Mitteln des Klassenkampfes, mit politischen Demonstrationen und Streiks, verteidigt werden! Ziel muss es sein, die 5-Tage-Woche gesetzlich zu verankern und eine Reduktion der Arbeitszeit auf 30 Stunden/Woche durchzusetzen – bei vollem Lohn- und Personalausgleich!

Wir sollten alles dafür tun, dass es dieser Regierung schnell leid tut, den Finger an das Thema Arbeitszeit gelegt zu haben!

Der Beitrag ist im Original hier erschienen. Wir danken für das Publikationsrecht.

Titelbild: Collage Peter Vlatten, Bildmaterial von Beteiligten

#Unkürzbar – Demo gegen sozialen Kahlschlag in Berlin!

#Unkürzbar Demo

8. Juli 2025, 11:30 Uhr vor dem Roten Rathaus

Kultur, Bildung, Gesundheit, Stadtreinigung, Öffentlicher Nahverkehr, sozialer Wohnungsbau, Pflege, Sozial- und Jugendarbeit, Stadtbegrünung und vieles mehr – das alles ist für ein menschenwürdiges Leben und eine intakte demokratische Gesellschaft unverzichtbar. Bei vielem – wie zum Beispiel ausreichend bezahlbarem Wohnraum – sind die Zustände bereits unzumutbar geworden. Aber es soll weiter gekürzt, gekürzt und gekürzt werden. In bisher nie dagewesener Dimension.

Der gesamte Staatshaushalt in Deutschland war noch nie so hoch wie heute. Die neue Bundesregierung verfügt über einen Freibrief für unlimitierte Verschuldung. Allerdings sollen und „müssen“ all diese Gelder in erster Linie für Aufrüstung und „Kriegsertüchtigung“ sowie zur Stimulanz von Kapitalinteressen eingesetzt werden. Alle Planungen laufen darauf hinaus, dass in den nächsten Jahren 50 % des öffentlichen Bundeshaushalts für Militar und Militärnahe Aufgaben sowie weitere 15 Prozent für die Schuldenbedienung aufgewendet werden müssen. Aktuell sollen zum Beispiel für den Bunkerausbau der Berliner U- und S-Bahnhöfe große Summen bereitgestellt werden.

Sozialverbände, Gewerkschaften und andere NGOs schlagen Alarm, mobilisieren Protest gegen eine bisher nicht gekannte Kürzungsorgie, bei der gerade der Berliner Senat eine Vorreiterrolle einzunehmen scheint. Sie rufen #Unkürzbar. Dazu haben sie unsere volle Unterstützung.

Wir müssen aber der Realität ins Auge schauen. Diesen immensen Kahlschlag können wir nur aufhalten, wenn wir gleichzeitig als Voraussetzung den eingeschlagenen Weg in den oben beschriebenen Kriegshaushalt stoppen. Und aus Protest muss spürbarer Widerstand werden.

Kampf gegen den sozialen Kahlschlag und gegen den Kriegskurs und den damit verbundenen Haushalt gehören zusammen. Ebenso gehört der Kampf gegen Rassismus dazu, damit wir nicht gegeneinander bei der Verteilung der immer knapper werdenden Mittel über uns herfallen.

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