Atomwaffen sind immer Unrecht

Anlässlich des 79. Jahrestages der Atombombenabwürfe durch die USA auf Hiroshima und Nagasaki mit über 200 000 Toten erinnern die Völkerechtler von IALANA in einer Stelliungnahme daran, dass Atombomben internationales Unrecht sind.

Jeder, der Atombomben herstellt, einsetzt oder in seinem Land duldet oder dies in irgendeiner Weise wie die Bunderepublick Deutschland unterstützt, setzt sich ins Unrecht. Er oder sie sollte, deutlich gesagt, hinsichtlich der Einhaltung einer „regelbasierten Ordnung“ gegenüber Dritten besser die Klappe halten.(Peter Vlatten)


Etwa 100 Menschen versammelten sich am 6. August 2024 an der Friedensglocke im Volkspark Berlin-Friedrichshain zum diesjährigen Gedenken „Hiroshima und Nagasaki mahmen“. Bild: Ingo Müller

79 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki – Atomwaffen mit Recht unvereinbar

Stellungnahme IALANA, 5.August 2024

Am 6. August 1945 schlug eine US-Atombombe mit einer Sprengkraft von 16kt TNT, genannt „Little Boy“ auf Hiroshima ein. Schätzungen zur Folge starben 140 000 Personen. Drei Tage später, am 9. August 1945, wurde „Fat Man“, eine US-Plutoniumbombe, auf Nagasaki abgeworfen. Sie nahm geschätzte 80 000 Leben. Die Städte Hiroshima und Nagasaki waren gänzlich zerstört.

Dies geschah vor 79 Jahren. Und obgleich der erste logische Gedanke, der auf die Bilder von Hiroshima und Nagasaki von 1945 folgt, die vollständige nukleare Abrüstung ist, sehen wir dieser Gefahr heute immer noch ins Auge. Sie ist größer denn je. Atomwaffenstaaten haben stets und arbeiten auch aktuell daran, ihre Atomwaffenarsenale (Sprengköpfe und Trägerwaffen) auszubauen und zu modernisieren. Sie beharren weiterhin auf der unhaltbaren Abschreckungspolitik und setzten die nukleare Teilhabe fort und modernisieren die durch Deutschland und anderen Staaten dafür bereitgestellten Flugzeuge und Stützpunkte. Trotzdem sollte nicht der Eindruck entstehen, dass die letzten 79 Jahre erfolglos waren. Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg erhoben sich Stimmen, die eine atomare Abrüstung forderten. Die erste Resolution der UN-Generalversammlung vom 24. Januar 1946 forderte die “elimination from national armaments of atomic weapons and all other major weapons adaptable to mass destruction.” [1]UN Generalversammlung, Resolution 1 Establishment of a Commission to Atomic Energy, 24 Januar 1946. Ihr folgte eine große Reihe weiterer Resolutionen der UN Generalversammlung, in denen ein … Continue reading  Es gibt eine globale nukleare Abrüstungsbewegung, an deren Spitze die Hibakusha – die Überlebenden von Hiroshima und Nagasaki stehen. Mit ihrem unermüdlichen Einsatz mahnen sie die Welt, was die Folgen eines Atombombeneinsatzes sind und fordern deren Abschaffung. Die Bemühungen der Zivilgesellschaft, der UN Organe sowie der Gemeinschaft der Blockfreien um eine atomwaffenfreie Welt, führten u.a. auch zum Abschluss der Verträge über atomwaffenfreie Zonen. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Rechtinstrumenten und Rechtsnormen, die den Einsatz von Atomwaffen verbieten. Sie reichen von Verträgen über Kernwaffenfreie-Zonen, über den NPT und Test-Stopp-Verträge bis zum humanitären Völkerrecht, den Menschenrechten und Umweltstandrads. [2]Siehe die Tabelle in Anhang 1

Tatsächlich ist die Welt dem Ziel einer atomwaffenfreien Welt im Jahr 2021 einen Schritt nähergekommen, als der Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft trat. Dieser Vertrag, ein Meilenstein der nuklearen Abrüstung, ergänzt und baut auf andere Instrumente und Normen auf. Er verbietet u.a. die Herstellung, den Einsatz, die Weitergabe oder die Stationierung von Atomwaffen und enthält Normen zu Opferschutz und Umweltsanierung, einem zunehmend wichtigen Bereich

Während der AVV nur für Mitgliedsstaaten bindend ist, gibt es völkerrechtliche Normen, die als Gewohnheitsrecht für alle Staaten gelten. Zu diesen gehören die Regeln und Prinzipien des humanitären Völkerrechts, die den Einsatz von Atomwaffen verbieten, weil a) Atomwaffen zwischen Zivilisten und Kombattanten nicht unterscheiden, b) sie unnötiges Leiden verursachen, und c) sie langfristige und schwere Schäden in der Umwelt verursachen. Zusätzlich werden durch einen solchen Einsatz neutrale Staaten in Mitleidenschaft gezogen. Dies bestätigte der IGH in seinem epochalen Gutachten vom 07.08.1996. Die offen gelassene Frage, ob der Einsatz von Atomwaffen in einer extremen Notwehrsituation, in der das Überleben des Staates auf dem Spiel stünde, rechtmäßig ist, sollte keinesfalls als ein Bejahen gedeutet werden. Eindeutig für den IGH war, dass Notwehr nur dann rechtmäßig ist, wenn sie mit den Regeln und Prinzipien des humanitären Völkerrechts konform sind. Mit anderen Worten, das Selbstverteidigungsrecht ist durch das humanitäre Völkerrecht sowie durch die Prinzipien der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit eingeschränkt. Atomwaffen, die heute existieren, erfüllen diese Bedingungen nicht. Somit ist ihr Einsatz in jeglicher Situation völkerrechtswidrig. Im Übrigen ergibt sich hieraus auch ein Androhungsverbot des Einsatzes von Atomwaffen.

Des Weiteren sind Atomwaffen mit Menschenrechten insbesondere dem Recht auf Leben nicht vereinbar. Der Menschenrechtsausschuss bekräftigte diese Feststellung in der Allgemeinen Bemerkung 36, in der er hervorhob, dass es Staaten untersagt ist, Atomwaffen zu entwickeln, zu testen oder einzusetzen.[3] Allgemeine Bemerkung Nr. 36, CCPR/C/GC/36, para. 66. Zusätzlich stelle der Menschenrechtsausschuss fest, dass Staaten der internationalen Verpflichtung unterliegen, Verhandlungen in gutem Glauben zu beginnen und abzuschließen, die zu atomarer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle führen. Die aus dem Jahre 1970 stammende Rechtsverpflichtung des Artikel 6 des Nichtverbreitungsvertrages hat der IGH in seinem Gutachten 1996 ausdrücklich bekräftigt und zum völkerrechtlichen Gewohnheitsrecht erklärt. Damit ist sie für alle Staaten der Welt verbindlich: Alle Staaten haben für die vollständige Abschaffung der Atomwaffen zu sorgen!

Ein Androhungs- und Einsatzverbot von Atomwaffen und eine Verhandlungsverpflichtung mit dem Ziel der vollständigen atomaren Abrüstung sind die größten Errungenschaften der letzten 79 Jahre. Sie gelten für alle Staaten ausnahmslos. IALANA erinnert an diese Verpflichtungen schon seit ihrer Gründung.[4] Siehe eine Liste von Veröffentlichungen im Anhang 2 Trotz dieser Errungenschaften, haben wir noch viel zu tun. Leider sind wir Zeugen der fortwährenden Missachtung der vertraglichen und gewohnheitsrechtlichen Verpflichtung ernsthafte Verhandlungen über atomare Abrüstung aufzunehmen. Beispielhaft dafür steht der Boykott der Verhandlungen über das Zustandekommen des TPNW und der Konferenzen zur Förderung des Vertrages.

79 Jahre sind seit jenen Augusttagen 1945 vergangen. Taniguchi Sumiteru, Hibakusha aus Nagasaki, widmete sein Leben der Erzählung seiner Lebensgeschichte, der Atombombe auf seinem Rücken[5] Sumiteru Taniguchi, The Atomic Bomb on My Back: A Life Story of Survival and Activism, 2020 , und dem Kampf für Frieden und nukleare Abrüstung. In einem Interview sage er: „Um eine Welt zu schaffen, in der wir als Menschen leben können, müssen wir uns von allen Substanzen befreien, die man als „nuklear“ bezeichnen könnte.“ [6] https://www.pbs.org/wgbh/peoplescentury/episodes/fallout/taniguchitranscript.html Diesem Ziel ist die IALANA verpflichtet. Wir fordern alle Staaten dazu auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine Welt ohne Atomwaffen zu schaffen. Diese schließen die Beendigung der nuklearen Teilhabe sowie die Abschaffung und Zerstörung von allen vorhandenen Atomwaffen ein. Denn nur eine Welt ohne Atomwaffen ist eine sichere Welt. 

Anhang 1

Anhang 2

wer ist IALANA und mehr 

References

References
1 UN Generalversammlung, Resolution 1 Establishment of a Commission to Atomic Energy, 24 Januar 1946. Ihr folgte eine große Reihe weiterer Resolutionen der UN Generalversammlung, in denen ein Atombombeneinsatz als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gebrandmarkt wird.
2 Siehe die Tabelle in Anhang 1
3 Allgemeine Bemerkung Nr. 36, CCPR/C/GC/36, para. 66.
4 Siehe eine Liste von Veröffentlichungen im Anhang 2
5 Sumiteru Taniguchi, The Atomic Bomb on My Back: A Life Story of Survival and Activism, 2020
6 https://www.pbs.org/wgbh/peoplescentury/episodes/fallout/taniguchitranscript.html

Dauerstreik beim „Bundesanzeiger“ braucht Rückendeckung

Die Kolleg:innen vom Bundesanzeiger-Verlag in Köln streiken inzwischen volle 10 Wochen. Sie fordern nichts weiter als einen Tarifvertrag. Für faire auskömmliche Bezahlung. Für zumutbare Arbeitsbedingungen. Diese Selbstverständlichkeiten werden ihnen komplett verwehrt. Mehr noch, es wird ihnen bisher auch jegliche Bereitschaft für Verhandlungen darüber verweigert. Ver.di unerstützt die Streikenden.

Die Kolleg:innen werden am untersten Level bezahlt, so dass einige nur mit einem Zweitjob über die Runden kommen. Es gibt überproportional viele Leiharbeiter. Martin Löber, ein Kölner ver.di Betriebsrat, der die Betroffenen interviewt hat, führt weiter aus: „Eine Reihe von Beschäftigten ist sachgrundlos befristetet eingestellt, was natürlich eine stabile Zukunftsplanung erschwert. Viele Leiharbeitnehmer*innen müssen zu schlechteren Bedingungen die gleiche Arbeit leisten. Darüber hinaus berichten einige, dass bei Vertragsunterzeichnung klar kommuniziert wird, dass über die Bezahlung mit niemandem gesprochen werden darf.

Alles Zutaten für Individualisierung, Entsolidarisierung und Spaltung, mit dem Ziel möglichst wenig für die geleistete Arbeit bezahlen zu müssen.“ [1]Streik beim Bundesanzeiger in Köln | Sozialistische Organisation Solidarität (solidaritaet.info)

Der Bundesanzeiger-Verlag gehört zur Verlagsgruppe Dumont, die satte Profite einstreicht.

Es ist ein besonderer Skandal, dass ein gut verdienendes Unternehmen, das weitgehend risikolos von Aufträgen aus Bundesministerien lebt, mit den Mitarbeiter:innen derart schändlich Schlitten fährt. Der Fall muss publik gemacht werden. Die Veranwortlichen in Verwaltung und Politik sind zur Rede zu stellen. Dem Unternehmen gehören die öffentlichen Aufträge entzogen. Diese könnten unter staatlicher Kontrolle viel direkter und auch besser abgewickelt werden! Mit anständigen Tarifverträgen und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigen.

Da Dumont die Presse am Streikort Köln monopolisiert, ist die Berichterstattung über den Streik und die Anliegen der Kolleg:innen massiv behindert. „Genau diesen Punkt betonen die Kolleg*innen im Gespräch. Sie wünschen sich eine weitere Verbreitung ihres Themas und Unterstützung,“ schreibt Martin Löber. Vollkommen richtig. Aber machen wir den Fall nicht nur in Köln bekannt. Sondern treten wir gerade auch den Auftraggebern öffentlich auf die Füße. Die sitzen hier in Berlin. Auch eine parlamentarische Anfrage im Bundestag von „linken“ Abgeordneten könnte hilfreich sein.

Also teilt diesen Artikel. Redet darüber. Nehmen wir uns die Solidaritätserklärung der SOL zum Vorbild.

Nicht zuletzt die aktuelle Haushaltsdebatte zeigt: es droht ein breitflächiger Angriff auf die soziale Lage der Bevölkerung. Unternehmer wie Dumont spielen den Vorreiter dabei. Jeder dieser Angriffe gehört zurückgeschlagen. Und zwar von uns allen. Es wird Zeit, daß wir Alarm schlagen!

Ausführlicher Bericht von ver.di Betriebsrat Martin Löber und Solidaritätserklärung der SOL/CWI

Titelfoto: Quelle

„Ich fürchte, dass die deutsche Regierung die falschen Schlüsse aus dem Holocaust zieht“

Der ehemalige Direktor von Human Rights Watch, Kenneth Roth, wirft der Bundesregierung Inkonsequenz in ihrer Nahostpolitik vor. Wenn Palästinenser von Menschenrechten ausgenommen würden, gebe es für niemanden Menschenrechte, sagt Roth im Deutschlandfunk.

Kenneth Roth im Gespräch mit Stephan Detjen | 27.07.2024

Aus dem Gespräch:

„Der Menschenrechtsanwalt und ehemalige Direktor von Human Rights Watch, Kenneth Roth, hat das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zur israelischen Besatzung im Westjordland, dem Gazastreifen und in Ostjerusalem begrüßt.
Das oberste UN-Gerichts wirft Israel in seiner Stellungnahme vom 19. Juli eine militärische Landnahme und schwere Verstöße gegen völkerrechtlich garantierte Menschenrechte vor. Die Richter in den Haag fordern Israel deshalb zu einem Rückzug aus alles besetzten Gebieten auf.
„Es hätte auch sagen können, dass es sich um Kriegsverbrechen handelt“, so Roth. „Das war quasi eine Einladung an den Internationalen Strafgerichtshof, die Verantwortlichen für den Siedlungsbau wegen Kriegsverbrechen anzuklagen.“ Das Gutachten des Gerichtshofs ist rechtlich nicht bindend. Aber es wird erwartet, dass es den internationalen politischen Druck auf Israel weiter erhöhen wird.“

Weiterlesen hier:

Diese Seite verwendet u. a. Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung