Lage am AKW Saporischja spitzt sich zu

Im Ukrainekrieg tickt eine Zeitbombe. Die Angriffe der mit viel deutcher Ausrüstung und Geld unterstützten ukrainischen Armee auf das Atomkraftwerk Saporischja sind längst ein immenses Sicherheitrisiko für große Teile Europas geworden. Die Sicherheit von Saporischja hängt am „seidenen Faden“, wie der folgende Bericht von Infosperber detailliert nachweist. Viele Orte liegen näher am Ort des Geschehens als die Schweiz. Man kann auch sagen, es braucht nicht einen Angriff durch Russland, unsere Kriegsertüchtiger schaffen es möglicherweise auch selbst, vielen von uns – nicht nur den Ukrainer:innen- ein Grab zu schaufeln.

Werfen wir einen Blick nach Westasien, auch „Naher Osten“ genannt. Hier das gleiche Spiel mit dem Feuer. Trump erklärte am Dienstag, dem 21. Juli 2026 , die USA würden den „Pickaxe Mountain“ ins Visier nehmen, eine im Bau befindliche, tief unter der Erde gelegene iranische Atomanlage. „Wir werden dieses Gebiet schon sehr bald und mit voller Wucht angreifen“. Die Folgen solcher Angriffe sind laut internationaler Atom Experten unkalkulierbar, nicht nur für den Iran, sondern auch dessen Nachbarländer! (Peter Vlatten)

Martina Frei / 18.07.2026 , Infosperber

Ein Nuklearszenario in der «Kornkammer Europas» wäre dort verheerend. Trotz des Risikos wird weiter geschossen und getötet.

Es war ein gezielter Drohnenangriff auf das Dienstfahrzeug, in dem der Chefingenieur des von Russland besetzten Atomkraftwerks von Saporischja sass. Sowohl er als auch sein Fahrer starben am vergangenen Mittwoch. Der Direktor der Internationalen Atomenergieagentur IAEA, Rafael Grossi, verurteilte den Vorfall auf X. Er vermied es jedoch, die Täter zu benennen. Russland macht die Ukraine dafür verantwortlich.

Es handle sich um einen inakzeptablen Angriff auf das Kraftwerk und seine Führung und gefährde die nukleare Sicherheit ernsthaft, so Grossi. «Die IAEA fordert ein sofortiges Ende aller Angriffe auf oder in der Nähe von Nuklearanlagen und ihr Personal», forderte er. Das verlangt der Direktor der IAEA schon seit Jahren.

«Ich appelliere dringend an die militärischen Entscheidungsträger, sämtliche Aktionen zu unterlassen, die gegen Prinzipien zum Schutz nuklearer Anlagen verstossen», hatte er beispielsweise im April 2024 gefordert. Als im Mai 2026 eine Drohne das Turbinengebäude traf, warnte Grossi: «Angriffe auf nukleare Anlagen sind wie das Spiel mit dem Feuer.» Doch Grossis Mahnungen scheinen in den Wind gesprochen.

Zehn komplette Stromausfälle in den letzten drei Monaten

Am Mittwoch wies die IAEA erneut auf die prekäre, sich weiter zuspitzende Lage rund um das grösste Atomkraftwerk Europas hin. Dies, nachdem tags zuvor zum 22. Mal seit Kriegsbeginn der Strom am AKW Saporischja vollständig ausgefallen war. «Allein in den letzten drei Monaten traten zehn solcher Ausfälle auf, was die sich verschlechternde Zuverlässigkeit des Stromnetzes unterstreicht», schreibt die IAEA in ihrer Medienmitteilung.

Die Lage am AKW Saporischja sei weiter eskaliert. Verfügte das AKW vor dem Krieg über zehn externe Stromleitungen, die Strom zuliefern konnten, sei es jetzt nur noch eine einzige. Von ihr hängt alles ab. Denn das Kraftwerk benötige – auch im derzeitigen Stilllegungszustand – «einen zuverlässigen und stabilen Netzanschluss, um seine wesentlichen Sicherheits- und Schutzfunktionen aufrechtzuerhalten».

Fällt diese Leitung aus – am vergangenen Dienstag angeblich infolge eines Gewitters – springen automatisch 19 Notstromdieselgeneratoren an, um die notwendigen Funktionen, inklusive der Reaktorkühlung, bereitzustellen. Laut der IAEA gibt es in der Nähe des Atomkraftwerks ein Diesellager, das über Kraftstoffvorräte «für mehr als zehn Tage» verfüge. «Aus Sicherheitsgründen» sei dem IAEA-Team jedoch der Zugang dort verweigert worden.

Mitarbeiter und ihre Familien akut bedroht

Auch die Mitarbeitenden des Atomkraftwerks und ihre Familien werden beschossen: «In den letzten Tagen meldete das Kernkraftwerk Saporischschja mehrere Drohnenangriffe in Enerhodar, wo viele Mitarbeiter des Kraftwerks leben. Am 12. Juli sollen Drohnenangriffe mehrere Opfer gefordert haben, darunter auch Mitarbeiter des Kernkraftwerks Saporischschja und Subunternehmer», so die IAEA. «Am 13. Juli richteten sich weitere Angriffe Berichten zufolge gegen Wohngebäude, die städtische Feuerwehrwache, Lebensmittelgeschäfte und das Krankenhaus von Enerhodar, das trotz Schäden an einem Dienstfahrzeug und einem Dieselgenerator weiterhin in Betrieb blieb.» Am 14. Juli sei ein Transportfahrzeug für Mitarbeiter unter Drohnenbeschuss geraten, ohne, dass es Verletzte gegeben habe. Tags darauf wurde dann der Chefingenieur des AKW getötet.

Laut dem Generaldirektor von Rosatom, der russischen Firma, die das AKW seit der Annektierung führt, wurden seit Anfang Mai 13 Menschen getötet und 48 verletzt. Es bestehe «die reale Gefahr eines massiven nuklearen Zwischenfalls in weiten Teilen Russlands, der Ukraine und Europas».

«Die Mitarbeiter des Kernkraftwerks Saporischschja arbeiten weiterhin unter extrem schwierigen Umständen. Militärische Aktivitäten in Enerhodar können den Druck auf sie und ihre Familien zusätzlich erhöhen. Dies steht in direktem Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und den sieben unverzichtbaren Säulen der IAEA, wonach das Betriebspersonal in der Lage sein muss, seine Aufgaben zu erfüllen und Entscheidungen frei von unangemessenem Druck zu treffen. Ich fordere erneut grösstmögliche militärische Zurückhaltung in der Umgebung von Kernkraftwerken, um jegliches Risiko eines nuklearen Unfalls zu vermeiden», sagte IAEA-Generaldirektor Grossi.

Russland ging Grossis Stellungnahme zum Tod des Chefingenieurs nicht weit genug. Maria Sacharowa, die Sprecherin des russischen Aussenministeriums, forderte von der IAEA eine «klare und deutliche Erklärung, in der dieser Mord verurteilt wird».

Strahlenüberwachung zu zwei Dritteln ausgefallen

Infolge von Stromausfällen oder Beschädigungen scheinen laut der IAEA auch «mehr als zwei Drittel der externen Strahlungsüberwachungsstationen des Kraftwerks keine Daten zu übermitteln». Noch könne die Strahlungsüberwachung zwar aufrecht erhalten werden, es bestehe jedoch eine «verminderte Ausfallsicherheit und Redundanz». Die IAEA-Mitarbeiter würden nun untersuchen, ob die Strahlungsüberwachung im Notfall noch funktioniere.

Das Gelände des früheren Atomkraftwerks Tschernobyl wird offenbar ebenfalls mit Drohnen ins Visier genommen: Zwischen dem 9. und 14. Juli seien dort insgesamt acht Drohnenflüge innerhalb der Überwachungszone des Geländes registriert worden. «Die anhaltende Präsenz von Drohnen in der Nähe von Kernkraftwerken ist ein weiterer Hinweis auf die Risiken, die dieser Krieg für die nukleare Sicherheit und Sicherung mit sich bringt», sagte Generaldirektor Grossi.

«Es wäre furchtbar»

«Es wäre furchtbar», wenn in Saporischja etwas passieren würde, «insbesondere auch für die Bevölkerung vor Ort», sagte der frühere Chef der Nationalen Alarmzentrale Gerald Scharding schon 2023 gegenüber «SRF». Da das AKW heruntergefahren sei, wäre die Menge an radioaktiven Stoffen, die freigesetzt werden könnte, jedoch «deutlich geringer als bei einem Kernkraftwerk in Vollbetrieb»

Meist würden die Hauptwinde von der Ukraine nicht in Richtung Schweiz wehen. «Nur in etwa 20 Prozent der Fälle bewegen sich die Luftmassen aus der Ukraine auf mehr oder weniger direktem Weg in die Schweiz.» Scharding rechnete deshalb nicht damit, dass im Fall eines Nuklearszenarios in Saporischja in der Schweiz die Einnahme von Jodtabletten oder der Aufenthalt im Haus oder in Schutzräumen nötig würden. Das gilt laut dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) weiterhin. Scharding hatte 2023 jedoch von möglichen Ernte- und Weideverboten in jenen Schweizer Gebieten gesprochen, die am meisten betroffen wären.

Inzwischen sei die Menge an vorhandenem und potentiell freisetzbarem radioaktiven Material in Saporischja viel geringer als vor drei Jahren, antwortet ein Mediensprecher des VBS nun auf Anfrage von Infosperber. Würde in Saporischja Radioaktivität austreten und der Wind stünde ungünstig, habe die Schweiz eine Vorlaufzeit von mindestens 24 bis 48 Stunden. Falls eine radioaktive Wolke die Schweiz erreichen würde, wäre «nur die Lebensmittelsicherheit oder der Importbereich» betroffen, so der VBS-Mediensprecher.

Wir danken für das Publikationsrecht. Der Beitrag ist im Original bei Infosperber am 17.Juli 2026 erschienen.

Titelbild: Collage Peter Vlatten

Kongress für einen Sozialismus von unten – 13. bis 15. November 2026

Kriege, Klimawandel, Sozialabbau – Der Kapitalismus steckt in der Krise. Doch eine andere Welt ist möglich!

Auf dem Kongress diskutieren wir auf Grundlage marxistischer Theorie und Praxis Strategien für den Kampf und die Perspektive eines Sozialismus von unten.

Merkt euch den Termin vor und bleibt dran!
Save the date und stay tuned!

Von der Fabrik ins Wohnzimmer?

Die »dritte Welle« der Vergesellschaftung

von Ralf Hoffrogge*

Titelbild: https://comun-magazin.org/vergesellschaftung-als-eisbrecherin-fuer-den-wandel/

Vorbemerkung FORUM-Red.: Ja, wie kommt die Vergesellschaftung als Forderung in die Betriebe? Will man diese Frage beantworten, muss man sich erst einmal darüber klar sein, dass diese Forderung nicht eine effektivere Art ist, die bisherige Politik fortzusetzen, sondern eine offene Herausforderung der besitzenden Klasse ist, die es als ihr Gewohnheitsrecht begreift, Probleme so zu lösen, dass ihre Machtposition nicht angetastet wird. Die Forderung nach Vergesellschaftung stellt genau dieses „Recht“ in Frage und möchte die Regelung gesellschaftlicher Probleme zum Bestandteil demokratischer Herrschaft machen. Entsprechend stossen alle Versuche in dieser Richtung auf massiven Widerstand. Das lehrt die Geschichte, die vergangene sowohl als auch die aktuelle. Wir wissen zwar jetzt alle, dass „das Ende der Geschichte“ nie mehr war als ein Wunschtraum der Herrschenden, doch wissen wir auch, dass die Beherrschten, aktuell nicht das Bewusstsein und die Einigkeit besitzen, durch die Realisierung der Vergesellschaftung Geschichte zu schreiben. Doch ihr Fordern ist ein notwendiger Schritt, wieder offen zu sagen, dass alle großen gesellschaftlichen Probleme ohne sie nicht lösbar sind. Und das betrifft erstmals wieder in einem großen Umfang auch die industriell-produktiven Bereiche, die erfahren, dass sie nach herrschendem Verständnis keinen wirklichen Einfluss darauf haben sollen, was und wie produziert wird und wie ihre Arbeitszukunft aussieht. Sie sollen Massenentlassungen und Werksschließungen als alterntivlos hinnehmen und ggfs noch Arbeitszwang zur Absicherung der kriegerischen Pläne der Unternehmer, die sich durch diese bewährten „Lösungen“ bereichern, während der Kampf gegen den Klimawandel zu scheitern droht. So finden wir auch wieder Anschluss an die in diesem Artikel beschriebenen historischen Wellen. (JG)

Vom 15. bis 17.Mai 2026 fand in Tutzing eine beachenswerte Veranstaltung zum Thema »Vergesellschaftung. Demokratisierung der Wirtschaft?« statt, die von der Evangelischen Akademie Tutzing organisiert wurde. Beachtenswert vor allem, weil hier Aktivist:innen aus der Praxis und Wissenschaftler:innen miteinander auf Augenhöhe zwei Tage lang diskutierten. Einig waren sich die Beteiligten darüber, dass Vergesellschaftung nicht Verstaatlichung bedeute, dass es vielmehr darum gehe, »das Wirtschaftsleben unter die Kontrolle der Allgemeinheit zu stellen«, wie es in der Ankündigung heißt. Aber, was ist eigentlich Vergesellschaftung, welche konkreten Formen sind denkbar, welche praktischen Schritte notwendig?Die Debatte steht noch in den Startlöchern, einige Referent:innen haben hinter ihr Thema ein Fragezeichen gesetzt. Gewerkschaften spielen bei dieser entscheidenden Frage nach einer »demokratischen Eigentumspolitik des 21. Jahrhunderts« bisher kaum eine Rolle, Industriebetriebe stehen nicht im Fokus der Vergesellschaftungsdebatte. Umso wichtiger, dass Ralf Hoffrogge in seinem Vortrag, den er uns in überarbeiteter Fassung zur Verfügung gestellt hat, diese Lücke thematisiert und in einen historischen Kontext stellt.

Der Kampf um Grund und Boden – die »erste Welle«

Die erste historische Welle im Kampf um »Vergesellschaftung« waren Aufstände, mit denen sich Bauern und Tagelöhner gegen die Privatisierung der Allmenden und Gemeingüter durch adelige Grundherren wehrten. Sie fanden sich vermehrt im 16. Jahrhundert in Europa, aber auch in anderen Weltteilen als indigene Bewegungen gegen kolonialen Landraub. Der größte dieser Aufstände in Deutschland war der Bauernkrieg von 1524/25. Bauern und ihre Familien wehrten sich gegen den entstehenden Agrarkapitalismus und die Kommerzialisierung der Religion durch den Ablasshandel. Die Bewegung war spirituell und verfolgte dennoch weltliche Ziele: Neben der freien Priesterwahl forderten die Aufständischen die Wiederherstellung von Gemeindewiesen und Äckern, die Adelige sich angeeignet hatten. Der Historiker Peter Blickle gab ihr den Begriff »Revolution des gemeinen Mannes« – angelehnt an eine historische Selbstbezeichnung, die auch städtische Unterschichten oder Bergarbeiter einschloss. Obwohl die Bewegung eine Verbindung von Gemeineigentum, Demokratie und individuellen Frei- heitsrechten herstellte, vertrat sie eine patriarchale Hausväterdemokratie.

Vom Acker in die Fabrik – die »zweite Welle«

Die Bauernaufstände der Frühen Neuzeit wurden brutal niedergeschlagen – das Ergebnis der Krise des Feudalismus war keine Ökonomie der Gemeingüter, sondern ein Agrarkapitalismus als Grundlage des späteren Industriekapitalismus. Die Idee der Aufständischen überlebte jedoch als »Utopia«, etwa in der gleichnamigen Schrift des britischen Humanisten Thomas Morus, und inspirierte den Frühsozialismus in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Das Konzept der Gemeingüter wurde vom Acker in die Fabriken getragen, kommunistische Handwerker und Wandergesellen diskutierten Produktionsgenossenschaften, Kommunen und Gilden.

Christlich-religiöse Vorstellungen wirkten weiter, doch Vergesellschaftung bezog sich nun auf die neu entstehende und bald ganz Europa beherrschende Produktivkraft Nummer eins: die Industrie.

In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts verdrängte der Marxismus die bunten Utopien. Marx und Engels entwarfen keine Kommunen am Reißbrett, sondern verstanden Vergesellschaftung als Prozess, bei dem sich die Arbeitenden zusammentaten, um den Staat zu übernehmen, zu demokratisieren und die Industrie zu zentralisieren. Allerdings arbeiteten Marx und Engels, aber auch Kautsky und Luxemburg sich intensiv an der ersten Welle agrarischer Vergesellschaftung ab: Friedrich Engels schrieb ein Buch über den deutschen Bauernkrieg, Marx untersuchte im Kapital die britische »enclosure of the commons« als »ursprüngliche Akkumulation« des Kapitals. Rosa Luxemburg entwickelte daraus ihr Konzept einer »kapita- listischen Landnahme«, mit der sie den Imperialismus ihrer Zeit erklärte. Auch Karl Kautsky untersuchte in seinem 1895 erschienenen Standardwerk Klöster, Ketzer und rebellische Bauern als »Vorläufer des neueren Sozialismus«[1]Karl Kautsky: Die Vorläufer des neueren Sozialismus, Stuttgart 1895..

Vergesellschaftung der Re-Produktion – die »dritte Welle«

Während es in der ersten Vergesellschaftungswelle des 16. Jahrhunderts um Gemeineigentum an Grund und Boden ging und in der zweiten um die Sozialisierung der großen Industrie, werden heute Forderungen nach einer Vergesellschaftung in der Daseinsfürsorge und in Re-Produktionsbereichen wie Wohnen, Energie, Gesundheit und Sorgearbeit laut. Diese »dritte Wel- le« begann in Deutschland mit einer »Neuen Mietenbewegung«, mit »Deutsche Wohnen & Co Enteignen« (2018) und »Hamburg Enteignet« (2022). Auch die Gesundheitsbewegung griff den Gedanken der Vergesellschaftung auf und verlangte z.B. 2021 in einer Petition die Vergesellschaftung der privatisierten Unikliniken Gießen und Marburg. Inzwischen gibt es Initiativen wie »RWE & Co Enteignen« (2021), die sich für eine vergesellschaftete Energiewirtschaft einsetzen. Auch die feministische Debatte denkt Vergesellschaftung weiter, Initiativen fordern etwa die Umwandlung von leerstehenden Shopping-Malls und ihre Umwandlung in Sorgezentren als Schritt zur Vergesellschaftung von Care-Arbeit.

Nicht Agrargüter oder Industrieprodukte, sondern Dienstleistungen stehen im Focus dieser neuen Welle von Bewegungen. Ihnen gemein ist, dass die zu vergesellschaftenden Güter orts- gebunden sind und sich nicht auf dem globalisierten Markt behaupten müssen. Dies erhöht die Machtposition der Nutzenden und Beschäftigten, erlaubt aber auch den Zugriff von Kommu- nen, Ländern und Bund. Oft genug handelt es sich um Bereiche, die einst staatlich waren – wie der Gesundheitssektor – oder mit viel staatlicher Regulierung erst als Markt konstituiert wurden, wie Bahn- oder Stromnetze.

Der Ruf nach Vergesellschaftung ist somit eine Radikalisierung der Re-Kommunalisierungsbewegung der 2000er Jahre. Verlangt wird nicht mehr die Rückkehr zum Sozialstaat der 1970er Jahre, sichtbar wird eine wirtschaftsdemokratische bis antikapitalistische Stoßrichtung. Mittlerweile vernetzen sich die Initiativen, es gibt neue NGOs wie »Communia«, die Vergesellschaftungskonzepte vordenken. In Rechts- und Sozialwissenschaften finden intensive Debatten zur Vergesellschaftung als sozial-ökologische Transformation statt. Mit der Ent- stehung verschiedener Initiativen, ihrer Vernetzung und der Formalisierung ihrer Organisati- onsstrukturen sowie dem Dialog mit Wissenschaftler:innen erfüllt der neue Aufbruch immer mehr Merkmale einer sozialen Bewegung.

Doch ob wirklich eine »dritte Welle« von Vergesellschaftung entsteht, ist noch nicht aus- gemacht. Einerseits ist der Begriff Vergesellschaftung sehr deutsch: In der Bundesrepublik dient der Vergesellschaftungs-Artikel 15 des deutschen Grundgesetzes als Vorlage, in angel- sächsischen Ländern dagegen propagieren neo-sozialistische Akteure Preiskontrollen und wohlfahrtsstaatliche Maßnahmen. »Sozialismus« meint hier eher den Aufbau eines Sozialstaates. Zwar gibt es Nationalisierungs- und Sozialisierungsforderungen für US-Tech-Konzerne und für die Bahn in Großbritannien, aber (noch) keine eigenständigen sozialen Bewegungen für Vergesellschaftung.

Zudem ist die »dritte Welle« auch in Deutschland gerade eher ein Plätschern. Viele Initiati- ven haben ihren ersten Höhepunkt bereits in den Jahren 2021/2022 überschritten. Es fehlen die gesellschaftlichen Druckmittel. So wurde der Berliner Volksentscheid von 2021 bisher nicht umgesetzt, das Volksbegehren »Hamburg Enteignet« dümpelte jahrelang vor Gericht und wurde 2025 zurückgezogen, andere Initiativen blieben gleich auf der Ebene von Appellen stecken. Des Weiteren fehlt eine »große Erzählung« von Vergesellschaftung. Wo die Bauern mit biblischem Bezug das neue Jerusalem erschaffen wollten, säkularisierte die Arbeiter:in- nenbewegung die Gütergemeinschaft und entwarf den Sozialismus als Klassenerzählung des 19. und 20 Jahrhunderts. Bei heutigen Aufbrüchen ist dagegen oft unklar, ob »Vergesellschaf- tung« ein Gesellschaftsentwurf oder ein juristisches Instrument sein soll. Es gibt keine gemeinsame Erzählung darüber, wie Vergesellschaftung in verschiedenen Wirtschaftsbereichen zusammenwirken könnte.

Die Akteure der »dritten Welle«

Auch die von den einzelnen Kampagnen angerufenen Subjekte der Veränderung bleiben bisher vage. Die Bewegungen benennen »Mieterinnen und Mieter«, die »Zivilgesellschaft«, auch Aufrufe wie »alle können mitmachen« kommen vor. Die Berliner Krankenhausbewegung, die 2021 ein Bündnis mit dem Vergesellschaftungs-Volksentscheid einging, ist als betriebliche, von Beschäftigten getragene Bewegung eine Ausnahme. Die meisten Kampagnen sind zwar Bündnisse aus verschiedenen Milieus der Lohnabhängigen aus dem urbanen Dienstleistungssektor – nehmen jedoch die Perspektive der Nutzenden ein. Dies ist eine Stärke, wenn es um Mehrheiten für eine öffentliche Daseinsvorsorge geht. Eine Schwäche ist die Nutzer:innen- und Konsument:innenperspektive jedoch, wenn es um die Organisation von Gesellschaft geht. Gesellschaft besteht nicht nur aus Daseinsvorsorge und Dienstleistung, sondern auch aus In- dustrie – doch im Automobilsektor ist die Idee der Vergesellschaftung trotz Krise kaum ange- kommen. Ebenso wenig bei jener Produktion, die wir in Billiglohnländer verdrängt und ver- gessen haben. Damit ist Vergesellschaftung zur Zeit noch eine Utopie mit beschränkter Haf- tung, ähnlich wie das Grundeinkommen: Der hiesige Konsum soll sozialisiert werden, aber die gesellschaftliche Arbeitsteilung in Deutschland und die global verdrängte Arbeit bleiben große Fragezeichen. Vergesellschaftung braucht daher eine Klassenperspektive. Aus dem Blickwinkel von Nutzenden und Konsumierenden wird sie über einen schwammigen Begriff von Allgemeinwohl nicht hinauskommen. Als Klassenpolitik der Produzierenden kann sie zur Systemalternative heranwachsen.

Wie kommt »Vergesellschaftung« in die Betriebe?

Es ist daher eines der größten Probleme der »dritten Welle«, dass die Idee der Vergesellschaftung in gewerkschaftlichen Debatten kaum eine Rolle spielt. Zwar unterstützten einige Gewerkschaften Petitionen und Volksbegehren zur Aktivierung von Artikel 15 in Gießen, Berlin und Hamburg. Doch die Arbeitsteilung »Bewegung macht, Gewerkschaft un- terstützt« überlässt das Weiterdenken von Vergesellschaftung überforderten, ehrenamtlichen Bewegungen oder akademischen Zirkeln, deren Interesse nachlassen wird, wenn die For- schungsförderung versiegt. Dies ist verwunderlich, denn die Diskurse von Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft kommen aus den gewerkschaftlichen Debatten des ADGB in den 1920er Jahren. Doch die »dritte Welle« hat sich gerade nicht aus dieser wirtschaftsdemokratischen Tradition entwickelt. Sie entstand aus einem Bruch, an dessen Anfang die Privatisierung von Wohnungsbeständen stand, die in den 1920ern von Gewerkschaften und sozialdemokratischen Parteien aufgebaut wurden. Die Wohnungen wurden verkauft – doch die Utopie dahinter blieb im Artikel 15 unserer Verfassung gespeichert.

Diese Entstehung aus einem Traditionsbruch ist der Vergesellschaftungsbewegung bis heute anzumerken. Artikel 15 verlieh DWE und anderen eine Legitimation und den Geruch der Machbarkeit. Doch die Berufung auf das Grundgesetz verdeckte den Blick auf die Mehrheit der arbeitenden Menschen als Motor jeder bisherigen Welle von Vergesellschaftung – und auf die Gewerkschaften als Akteure. Die Friedens- und Frauenbewegung wirkte in den 1970er Jahren auch durch gewerkschaftliche Arbeitskreise, hier kamen alte und neue Soziale Bewegungen zusammen. Es ist an der Zeit, den Gedanken der Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft wieder in die Gewerkschaften hineinzuholen – zur Entwicklung von Strategien für die anstehenden Transformationskämpfe.

*Ralf Hoffrogge ist Historiker und forscht zu Wirtschaftsdemokratie und Arbeiter:innenbewegung.
https://www.researchgate.net/profile/Ralf-Hoffrogge

Erstveröffentlicht im express 6/2026
https://www.express-afp.info/express-6-2026-erschienen/

Wir danken für das Publikationsrecht.

References

References
1 Karl Kautsky: Die Vorläufer des neueren Sozialismus, Stuttgart 1895.

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