Solidarität mit Gaza heute – die Lage bei Rafah eskaliert weiter

Nicht Weggucken! Nicht schweigen! Kommt zum Protest heute, 29.5.2024, Berlin Kreuzberg, Oranienplatz, 18 Uhr.

Israelischer Angriff auf „humanitäre Zone“ in der Nähe von Rafah im Gazastreifen. Das war kein „Fehler“ oder „Missgeschick“, wie Netanyahu behauptet, sondern Folge eines systematischen Vernichtungsfeldzuges. Und dieser geht weiter. Die israelischen Truppen bewegen sich auf das Zentrum von Rafah zu. Trotz der klaren Aufforderung seitens des internationalen Gerichtshofs, die Kämpfe sofort einzustellen.

UN-Generalsekretär António Guterres machte deutlich, dass er einen Stopp des israelischen Militäreinsatzes in Rafah erwartet: Entscheidungen des Gerichtshofs seien bindend! Immer mehr Staaten schliessen sich dieser Auffassung klar und deutlich an. Deutschland ist nicht dabei!

Das US-Präsidialamt will nach dem tödlichen Angriff auf Rafah weitere Untersuchungen von israelischer Seite abwarten. Täuschen und hinhalten, dass machen die USA seit Monaten schon. „Ich habe keinen politischen Kurswechsel zu vermelden“, sagte der Kommunikationsdirektor des Nationalen Sicherheitsrats, John Kirby, bei einer Pressekonferenz im Weißen Haus. Die Hilfslieferungen über den von den USA eingerichteten Grenzübergang per Seeweg mussten wegen Beschädigungen eingestellt werden.

Angesichts fortgesetzter Unterstützung und nur verhaltener Kritik ohne spürbare Konsequenzen durch seine Schutzmächte USA und Deutschland, erlaubt sich Israel weiterhin, die Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs voll und ganz zu ignorieren!

Und nach wie vor versuchen die Berliner Behörden Palästinasolidarität mit allen Mitteln zu diskreditieren und zu unterbinden! Immer mehr Menschen fehlen die Worte! Der regierende Bürgermeister Kai Wegner führe sich – so kennzeichnen es Betroffene – wie „Klein-Netanjahu“ auf.

Nicht Weggucken! Nicht schweigen! Kommt zum Protest heute, 29.5.2024, Berlin Kreuzberg, Oranienplatz, 18 Uhr.

75 Jahre Grundgesetz – die Lücke zwischen Wort und Tat!

Das GRUNDGESETZ ist (ziemlich) GUT.
IHR seid es (gar) Nicht!

Unsere Leserin Irmgard Schuster stupste mich rechtzeitig an, noch bevor der ganze offiziellé Rummel um die 75 Jahr Feier anfing.

„Mein Text zum GG“, schrieb Irmgard „vielleicht kannst Du ihn brauchen?“

„Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft, heute vor 75 Jahren. Damals schrieben die Väter und Mütter nicht nur auf, dass die Würde des Menschen unantastbar und Männer und Frauen gleichberechtigt sind, sie stellten auch fest, dass Eigentum verpflichtet. Wer ein großes Vermögen besitzt, ist folglich laut Grundgesetz dazu verpflichtet verantwortungsbewusst damit umzugehen und es zum Wohl der Allgemeinheit zu nutzen. Das GG schreibt also nicht Kapitalismus und Gewinnmaximierung vor, wie oft irrtümlich angenommen. 1949 war man sich einig, dass von deutschem Boden nie wieder Krieg ausgehen darf. Man konnte sich ganz sicher nicht vorstellen, dass die Bundeswehr – 1955 zur Landesverteidigung gegründet – heute weltweit eingesetzt wird, um Wirtschaftsinteressen und die Dominanz des Westens durchzusetzen. Das Grundgesetz ist in vielen Bereichen nach dem Vorbild der Weimarer Verfassung entstanden. Die Weimarer Verfassung war bis 1945 in Kraft und hat den Naziterror nicht verhindert. Das beweist, dass es nicht reicht, ein GG zu haben, es muss mit Leben erfüllt und von der Zivilgesellschaft akzeptiert und verteidigt werden. Wer heute verfolgt, wie mit Andersdenkenden von Politik und Medien umgegangen wird (Thema Corona, Ukraine, Israel) der ist in großer Sorge um den Fortbestand demokratischer Grundwerte.“

Das GRUNDGESETZ ist GUT.
IHR seid es NICHT
„, kommentierte Peter Jüriens das Selbstgelöbnis der meisten Politiker zur 75 Jahr Feier und schickte uns das folgende passende Gedicht zu:

An ihren Taten und nicht an ihren Worten sollt ihr sie messen.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar!“ Artikel 1 des Grundgesetzes. Jeder kann sehen, wie diese Würde in GAZA seit Monaten Tag für Tag mit Füssen getreten wird.

Während mehr als zwei Drittel aller Deutschen das Vorgehen Israels in GAZA inzwischen ablehnen und Israel weltweit des Völkermords angeklagt wird, hält die Bundesregierung unbeirrt an ihrer militärischen, finanziellen Unterstützung und politischen Rückendeckung für das Nethanyahu Regime und das zionistische Modell eines Großisrael fest.

Deutschland hat seine Waffenlieferungen seit dem 7. Oktober letzten Jahres verzehnfacht. Deutschland und die USA behaupten, sie seien um die Menschen in GAZA besorgt, in Wahrheit aber liefern sie genau die Waffen und Bomben, die die Menschen mit den schlimmsten Kollateralschäden überziehen. Gelder an die UN Hilfsorganisation UNRWA zur humanitären Hilfe in GAZA werden weiter verweigert. Für systematisch zerstörte Kankenhäuser, Schulen und Folterlager gibt es seitens des Auswärtigen Amts lediglich warme mahnende Worte. Den eigenen Bomben und Opfern ein paar Carepakete hinterherzuschicken, das ist Zynismus, aber kein Eintreten für die Menschenwürde!

Inzwischen ist Deutschland selbst vor dem internationalen Gerichtshof wegen Beihilfe angeklagt.

Mehr noch. Wer im Inland unterschiedslos für die weltweite Einhaltung der Menschenwürde eintritt, wer sich der globalen Kritik an Israel und dem deutschen Staat anschließt, muss befürchten, als „Antisemit“ diffamiert und ausgegrenzt zu werden. Selbst Jüd:innen und Israel:innen bekommen wieder Repressalien und die Willkür der staatlichen Behörden in Deutschland zu spüren, wenn sie öffentlich die rechtsradikale zionistische Politik Israels verurteilen. Und wer neben dem Existenzrecht Israels auch wie die UN die Anerkennung der Rechte der Palästinenser:innen vor allem gegen die jahrzehntelange Besatzung einfordert, muss damit rechnen als Terrorismusfreund verunglimpft zu werden.

Artikel 3 Absatz 3 muss für Israeli:innen und Palästinser:innen gleichermaßen gelten: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Vor einigen Tagen hat der Chefankläger des internationalen Strafgerichtshofes Haftbefehle gegen Hamasführer, aber auch gegen Netanyahu und seinen Kriegsminister beantragt. Die deutsche Aussenministerin empörte sich prompt und rügte die „Gleichsetzung“ von Hamas und israelischer Führung. Kennt denn die deutsche Aussenministerin den Artikel 3 Absatz 1 nicht? „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Der israelische Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, stellte nach der IStGH-Entscheidung schadenfroh fest, die deutsche Staatsräson werde nun getestet. „Die Staatsräson kollidiert eben mit dem Völkerrecht“, meint der Politologe und Nahostexperte Daniel Marwecki. [1]https://taz.de/Deutschland-Israel-und-der-Gaza-Krieg/!6010016/. Bundeskanzler Scholz stellte schon vorher klar, dass an der Staaträson für Isreal nicht gerüttelt werden dürfe. Aber der Spagat wird immer schwieriger.

Heute hat der Internationale Gerichtshof entschieden, dass Israel seine Rafah Offensive sofort zu stoppen hat. UN-Generalsekretär António Guterres machte deutlich, dass er einen Stopp des israelischen Militäreinsatzes in Rafah erwartet: Entscheidungen des Gerichtshofs seien bindend! Immer mehr Staaten schliessen sich dieser Auffassung an. Deutschland ist nicht dabei.

Israel wird sich aber, angesichts nur verhaltener Kritik ohne spürbare Konsequenzen durch seine Schutzmächte USA und Deutschland, auch an diese Gerichtsentscheidung nicht halten. Das Morden geht weiter. Die Mitglieder des Gerichts werden öffentlich bedroht. War da was? Die Grundrechte unseres Grundgesetzes? Die UN Charta und Menschenrechtskonventionen? Die Anerkennung des internationalen Gerichtshofs durch Deutschland?

Justizminister Buschmann fordert mehr Wertschätzung für die Demokratie

Wen meint er damit? Etwa den regierenden Bürgermeister Berlins Kai Wegner? Den Volksentscheid von 2014 zur Nichtbebauung des Tempelhofer Felds will Kai Wegner so nicht stehen lassen. Den Volksentscheid für eine ökologische Wende in Berlin mochte er nicht. Und den Entscheid zur Enteignung der Grossen Wohnkonzerne will er einfach nicht umsetzen.“Mit mir als Regierendem Bürgermeister wird es Enteignungen von Wohnungsunternehmen in dieser Stadt nicht geben. Punkt.“

1.035.950 oder 59 Prozent der Berliner:innen haben für die Vergesellschaftung der großen Wohnkonzerne gestimmt – und die Zahl wäre noch höher gewesen, wenn nicht über 20 Prozent der Berliner*innen etwa aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft von der Wahl ausgeschlossen worden wären. Wegners CDU erhielt bei der zeitgleich stattfindenen Wahl zum Abgeordnetenhaus nur 428.228 Zweitstimmen. Selbst zusammen mit den Stimmen der mitregierenden SPD erreicht er bei weitem nicht das Quorum des Volksentscheids. Aber das ficht einen „echten“ Demokraten wie Kai Wegner nicht an.

Nicht nur bei Fragen von Wohnen und Ökologie gebährdet sich Kai Wegner wie ein Regent.

Während in „seiner“ Stadt Berlin überall 75 Jahre Grundgesetz gefeiert wird, regiert der regierende Bürgermeister in „seiner“ Stadt durch. Gegen Menschen, die dieses Grundgesetz mit seinen Grundrechten ernst und für sich in Anspruch nehmen wollen. Wer sich mit Palästinenser:innen und den Menschen in GAZA solidarisiert, muss in dieser Stadt damit rechnen, verdächtig zu sein. Kunstschaffende und Filmemacher, die zum Beispiel auf der Berlinale Israel kritisierten, wurden pauschal des Antisemitismus bezichtigt. Obwohl schon mehrfach falsche Anschuldigungen in der Tagespresse nach gerichtlicher Überprüfung zurückgezogen werden mussten, wird an der Praxis verzerrender Darstellungen und staatlicher Repressalien festgehalten. Ein propalästinensischer Kongress mit internationaler Besetzung wurde mit fadenscheinigen Begründungen und rechtlich zweifelhaften Methoden verboten. Renommierte Wissenschaftler, Kunstschaffende, Studierende , Beschäftigte im Bildungswesen fordern in mehreren Erklärungen und Brandbriefen die Einhaltung von Grundrechten ein: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ (Artikel 5 Absatz 3), „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ (Artikel 8 ,Absatz 1).

Am Tag des Grundgesetzes kam es zu einem propalästinensischen Protest in der Humbold Universität. Die besetzenden Studentent:innen und Universitätsleitung hatten eine Übereinkunft zum Diskurs getroffen. Dieser laut aller Beteiligten „respektvolle Dialog“ musste aber jäh abgebrochen werden.

Regierender Bürgermeister Berlin agiert an Grundrechten und Hochschulautonomie vorbei

Wie die Präsidentin der Universität Julia von Blumenthal der Presse mitteilte, kam die Anweisung zum Abbruch von „ganz oben“, also von der Bildungssenatorin Ina Czyborra (SPD) und vom regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU). Die Vorstellungen der Verantwortlichen an der Universität wurden wohl einfach beiseite gewischt. Ein beispielloser Vorgang von Missachtung von Hochschulautonomie und der zuletzt zitierten Grundrechte.

Berliner Polizei verhaftet und misshandelt Journalisten

„Senat und Polizei in Berlin kennen nur die Sprache der Härte“ titelte die Berliner Zeitung. [2]Nach Gewalt gegen Journalisten: Senat und Polizei in Berlin kennen nur die Sprache der Härte (berliner-zeitung.de Einer ihrer Journalisten war bei der Erstürmung der UNI-Räume von der Polizei massiv behindert, festgenommen und misshandelt worden. [3]der Betroffene Journalist berichtet: Zweimal habe ihm der Polizist mit Fäusten ins Gesicht geschlagen, sagt Rosaslanda am Freitag. Und ihn dann über mehrere Stunden mit Handschellen fixiert. In … Continue reading Sein Video enttarnte die offensichtlichen Lügen der Polizei, die sie vorher über die Vorgänge verbreitet hatte. Das Handeln der Polizei war in mehrfacher Hinsicht strafbar und stellte einen schwerwiegenden Eingriff in die grundfrechtlich geschützte Pressefreiheit dar.

Illegale Verhaftung des zuständigen Rechtsanwalts

Aber nicht genug damit. Der für die rechtliche Unterstützung der Besetzer anwesende Anwalt Benjamin Düsberg wurde ebenfalls gleich mit verhaftet. Mehrere Anwaltsverbände protestierten. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen teilte mit, dass die Festnahme gegen mehrere Grundrechte verstoßen habe, u.a. gegen Artikel 12, in dem die Berufsfreiheit der Rechtsanwälte geregelt ist. Ausserdem seien die Besetzer während der Festnahme ohne Rechtsbeistand gewesen!

Nachbemerkung: bei Fortsetzung dieser Politik bleibt bald nur noch ein Scherbenhaufen übrig. Von der bis vor kurzem relativ toleranten kosmopolitischen Stadt. Bei Kai Wegner bleibt von der Lücke zwischen Wort und Tat nur noch Lücke übrig.

siehe auch "Grossdemo in Berlin setzt Zeichen für ein freies Palästina für Alle!"

Titelbild Collage Foto: Wafa (Q2915969)
Wikicommons und eigenes Foto, weitere Tania Bruguera

References

References
1 https://taz.de/Deutschland-Israel-und-der-Gaza-Krieg/!6010016/
2 Nach Gewalt gegen Journalisten: Senat und Polizei in Berlin kennen nur die Sprache der Härte (berliner-zeitung.de
3 der Betroffene Journalist berichtet: Zweimal habe ihm der Polizist mit Fäusten ins Gesicht geschlagen, sagt Rosaslanda am Freitag. Und ihn dann über mehrere Stunden mit Handschellen fixiert. In seinem Gesicht, auf dem Bauch und am Arm sind Schürfwunden und Hämatome zu sehen. Seine linke Hand ist auch heute noch taub.

Deutsche Kriegstüchtigkeit: Was vor 75 Jahren nicht im Grundgesetz stand

Von Peter Nowak

Die Wiederbewaffnung war von Repression gegen Andersdenkende begleitet. Statt zu feiern, sollte die Realität kritisch geprüft werden. Ein Kommentar.

Vor rund 20 Jahren gab es große Proteste, als die Bundeswehr mit öffentlichen Gelöbnisfeiern den Wiederaufstieg des deutschen Militarismus zelebrierte. Der hatte nach 1990 in der vergrößerten Bundesrepublik einen mächtigen Sprung gemacht.

Ortswahl für Bundeswehr-Rituale: Ein Politikum

Zeitweise verzog sich die Bundeswehr mit ihren Zeremonien auf das Gelände des Bendlerblocks, wo schon seit mehreren Generationen jene Behörde residiert, die schönfärberisch Verteidigungsministerium genannt wird – und doch viel öfter ein Kriegsministerium war.

So könnte es auch nach der „Zeitenwende“ wieder genannt werden. Schließlich spricht der Amtsinhaber davon, dass Deutschland wieder kriegstüchtig werden muss. „Kanonen statt Butter“ ist zumindest sinngemäß längst wieder zur politischen Maxime geworden.

Reklame für Wehrpflicht und Kriegstüchtigkeit

Zudem wird über die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht diskutiert. Deutschland soll erklärtermaßen „kriegstüchtig“ werden, wie es der zuständige Bundesminister Boris Pistorius (SPD) nennt.

Da ist es nur konsequent, dass die Bundeswehr gerade wieder ein Gelöbnis außerhalb des Bendlerblocks abhielt, direkt vor dem Berliner Abgeordnetenhaus. Nur wenige Meter entfernt kann man sich in der „Topographie des Terrors“ über die Verbrechen des letzten deutschen Versuchs informieren, zur Weltmacht zu werden.

Kitschige Polit-Phrasen über Sicherheit, Freiheit und Frieden

Es wird zwar noch daran erinnert, aber immer mit dem Hintergedanken: Beim nächsten Versuch haben wir die richtigen Bündnispartner dabei. Weil nun die Menschen nicht so gerne für Volk und Vaterland in den Tod ziehen, wenn die nackten Kapitalinteressen benannt werden, braucht man auch etwas für das Gemüt.

Dafür dient das ganze Zeremoniell der Feier des Grundgesetzes, das nun 75 Jahre alt wird. Dazu wird dann ein Polit-Kitsch verbraten, der sich so liest:

Wir feiern 75 Jahre Grundgesetz und die damit verbundenen Kernelemente Sicherheit, Freiheit, Frieden und Demokratie. Unsere freiheitlich demokratische Grundordnung und die Bundeswehr sind inhaltlich eng miteinander verknüpft. Mit dem Gelöbnis wollen wir deutlich sichtbar unterstreichen, dass die Bundeswehr als Parlamentsarmee in die Mitte der Gesellschaft gehört. Dies gilt vor allem in Zeiten, in denen sie sicherheitspolitisch wieder eine größere Rolle spielt.Die Präsidentin des Berliner Abgeordnetenhauses, Cornelia Seibeld (CDU)

Die Wiederbewaffnung war im Grundgesetz nicht vorgesehen

Interessant ist, was bei soviel inhaltsleerem Wortgeklingel vergessen wird: In der ursprünglichen Fassung des Grundgesetzes war eine Wiederbewaffnung nicht vorgesehen – und viele hätten sie sich 1949 auch nicht vorstellen können.

Das war eine Konsequenz der beiden von Deutschland ausgegangenen verbrecherischen Weltkriege. Eine dritte Gelegenheit wollten damals auch die anderen kapitalistischen Mächte Deutschland nicht geben. Doch als die BRD im Kalten Krieg zum Vorposten des Kampfes gegen die vermeintlich kommunistische Gefahr wurde, war das alles schnell vergessen.

Für die Wiederbewaffnung Deutschlands 1956 musste das Grundgesetz geändert werden – und sie wurde gegen eine große Opposition durchgesetzt. Das hatten Hunderttausende, die in den 1950er-Jahren aus sehr unterschiedlichen Gründen in der BRD gegen die Remilitarisierung auf die Straße gingen, durchaus erkannt.

Der erste Tote der Wiederbewaffnung: Ein junger Demonstrant

Gegen sie wurde ein Großaufgebot der Polizei eingesetzt. Der erste von der Polizei nach 1945 in der BRD erschossene Demonstrant war der gerade 21-jährige Philipp Müller, den die Kugeln der Ordnungshüter trafen, als er 1952 gegen die Wiederbewaffnung protestierte.

In den 1950er-Jahren gab es eine erste massive Repressionswelle gegen linke Kritiker. Dazu zählt auch das Verbot der KPD und zahlreicher linker Organisationen, die Verfolgung linker Gewerkschafter sowie tatsächlicher oder vermeintlicher Kommunisten und Sozialisten in der BRD.

Altnazis gegen Kommunisten: Alte Rollenverteilung im neuen Staat

Dies waren keine Einzelfälle, die Repressalien hatten System. So schnell wie die ehemaligen Nazis und ihre Förderer wieder in den alten Machtpositionen in der BRD saßen, so schnell wurden die wenigen aktiven Antifaschisten, die Widerstand gegen den NS-Staat geleistet hatten, wieder inhaftiert.

Mit dem Vorwurf, die Arbeit der verbotenen KPD fortzusetzen, hatte man immer eine gute Handhabe, um gegen Oppositionelle vorzugehen. Und die wurde reichlich genutzt. Nach dem KPD-Verbot wurden viele verfolgt und inhaftiert, waren es die NS-Widerstandskämpfer, die mitansehen mussten, wie ihre Gegner von einst, die Nazis wieder in hohen Positionen saßen.

Von dieser realen Praxis der Verfolgung müsste heute die Rede sein, statt das Ideal eines Grundgesetzes zu beschwören, das mit der Wirklichkeit wenig zu tun hat.

Von der DDR-Opposition lernen

Im Vergleich zwischen Anspruch und Wirklichkeit könnten wir durchaus von den linken DDR-Oppositionellen nennen, die Ilko Sascha Kowalczuk in der taz beschreibt. Sie machten die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit der DDR-Verfassung immer wieder zum Thema.

„In der DDR berief ich mich oft auf die Verfassung, um meine Kritik am SED-Staat mit dessen eigenen Papieren zu untermauern“, schrieb Kowalczuk. Berechtigterweise kritisiert er auch, dass nach 1989 keine neue Verfassung geschrieben, sondern das westdeutsche Grundgesetz einfach übergestülpt wurde.

Unverständlicherweise schwadroniert Kowalczuk aber im Anschluss von den „Freiheitsfeinden von links und rechts“ und merkt gar nicht, dass er damit in eine autoritäre Staatsschutzsprache verfällt.

Es ist diese Feinderklärung, die auch das Grundgesetz seit 75 Jahren begleitet. Dabei wird aber schnell klar, dass der Feind links steht und die Rechten nur dann die Staatsgewalt zu spüren bekamen, wenn sie zu offen gegen die Staatsräson verstoßen. Das bekommt jetzt der nato-kritische Teil der AfD zu spüren.

Doch die Opfer der üblichen Auslegung Grundgesetzes waren größtenteils Linke, erst tatsächliche oder vermeintliche Mitglieder und Sympathisanten der KPD, aber auch unabhängige Sozialisten wie der Gewerkschaftler Viktor Agartz, der durch eine Verfassungsschutzaktion kaltgestellt wurde.

FDGO als Waffe gegen Linke

Ab Mitte der 1960er-Jahre bekam dann auch die Neue Linke, die sich klar vom autoritären Nominalsozialismus osteuropäischer Prägung distanzierte, die Schärfe des Rechtsstaats zu spüren.

Heute ist weitgehend vergessen, wie in den 1970er- und 1980er-Jahren das Kürzel „FDGO“ zum Schrecken für eine kritische Generation wurde. „Stehen sie auf den Boden der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung?“ Diese Frage konnte über die beruflichen Perspektiven hunderttausender Menschen entscheiden.

Die Regelanfrage beim Verfassungsschutz führte schnell zu Berufsverboten, die es aber offiziell in der BRD nicht geben dürfte. Das konnte bedeuten, dass jemand schon deshalb nicht Lehrerin werden durfte, weil er oder sie in einen Artikel oder einer Rede das Wort „Berufsverbot“ verwendet hatte.

Man brauchte nicht in einer inkriminierten linken Partei wie der DKP zu sein, um nicht Lehrer, nicht Postbeamter oder Briefträger werden zu können. Es reichte schon, in einer Organisation mitzuarbeiten, in der auch Kommunisten aktiv waren. Das Klima der Verdächtigung und der Denunziation hat der linksliberale Schriftsteller Heinrich Böll in seiner Erzählung „Du fährst zu oft nach Heidelberg“ gut beschrieben.

Tod eines Arbeiters durch Polizeigewalt vor 50 Jahren

Doch es blieb nicht nur bei Berufsverboten. Es gab auch Tote unter den Linken. Am 5. Juni jährt sich zum 50. Mal der Tod des Arbeiters Günther Routhier. Der mit einer maoistischen Kleinstpartei sympathisierende Frührentner besuchte 1974 mit seinem Sohn einen Arbeitsgerichtsprozess.

Als der Saal von der Polizei geräumt wurde, gab es viele Verletzte. Routhier wurde von einem Polizisten so heftig geschlagen, dass er starb. Sein Sohn versuchte vergeblich, die Polizisten auf die Vorerkrankung seines Vaters aufmerksam zu machen.

Nach Routhiers Tod gab es bis in die 1980er-Jahre hinein zahlreiche Prozesse gegen Menschen, die Mordvorwürfe gegen die Polizei erhoben hatten. Einige Verurteilte mussten deswegen ins Gefängnis. Heute ist Routhier weitgehend vergessen. Es wäre doch eine gute Gelegenheit, zu seinem Todestag an 75 Jahre Repression gegen Linke zu erinnern.

Es ist einer historischen Amnesie geschuldet, dass heute mit großem Brimborium 75 Jahre Grundgesetz gefeiert werden und selbst Linksliberale nur dazu aufriefen, es zu verteidigen. Das zeigt, wie sehr eine staatskritische Linke heute fehlt.

Bundeswehr-Gelöbnis nicht völlig ungestört

Allerdings haben Adbuster auf Plakaten ein Stück Realität sichtbar gemacht und dafür gesorgt, dass besagte Bundeswehr-Gelöbnis nicht ganz ungestört von Protest über die Bühne gehen konnte. In dem Satz „Ausbeutung gewaltsam verteidigen“ kommt die Realität hinter den Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes gut zum Ausdruck.

Zum Schluss stellt sich die Frage: Hat das Grundgesetz in der Realität gar keinen Wert? Das kann mit einer Passage aus Franz Josef Degenhardt „Befragung eines Kriegsdienstverweigerers“ beantwortet werden:

„Also, sie berufen sich hier pausenlos aufs Grundgesetz. Sagen sie mal, sind Sie eigentlich Kommunist?“

Erstveröffentlicht auf „Teleplis“ v. 23.5. 2024
https://www.telepolis.de/features/Deutsche-Kriegstuechtigkeit-Was-vor-75-Jahren-nicht-im-Grundgesetz-stand-9729998.html?wt_mc=nl.red.telepolis.telepolis-nl.2024-05-24.link.link

Wir danken dem Autor für das Publikationsrecht.

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