Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG)

Was den abhängig beschäftigten Menschen im Spannungs- und Verteidigungsfall so alles blühen kann

Vom GEWERKSCHFTSFORUM DORTMUND

Das Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) ist kaum einem Menschen bekannt. Dabei gibt es das ASG schon seit 1968, zu Zeiten der Notstandsgesetzgebung und es kam noch nie zur Anwendung. Das Gesetz wurde im Frühjahr 2025 noch von der Scholz-Regierung überarbeitet.

Es gilt nur im Spannungs- und Verteidigungsfall und damit es greift, muss der Bundestag diesen Ernstfall mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen. Dann ermöglicht es z.B. die „Verpflichtung in Arbeitsverhältnisse“ und eine „Beschränkung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen“ zu verhängen. Möchte etwa eine Krankenschwester im Spannungsfall kündigen, würde die Agentur für Arbeit auf Grundlage des ASG prüfen, ob sie die Kündigung „unterbindet“. Äußerst brisant ist auch die Rolle, die den Gewerkschaften in dem Spannungs- und Verteidigungsfall zugedacht ist, so sollen dann regionale Unternehmerverbände und Gewerkschaften als „Sozialpartner“ in sogenannte Arbeitskräfteausschüsse eingebunden werden, die über die Zuweisung, Bindung und Einsatz von Arbeitskräften mitentscheiden.

Die von den DGB-Gewerkschaften so hochgehaltene Sozialpartnerschaft wird in die militärische Zwangsarchitektur überführt, die Interessenvertretung zur staatlichen Mobilmachung genutzt und die Kriegsvorbereitung greift praktisch in Betriebe, Tarifverhältnisse und kollektive Rechte ein.

Arbeitssicherstellungsgesetz und seine kürzliche „Modernisierung“

Das ASG soll dazu dienen, lebenswichtige Funktionen der öffentlichen Daseinsvorsorge und der militärischen Verteidigung sicherzustellen, indem es die freie Wahl des Arbeitsplatzes (Art. 12 GG) einschränkt, wenn notwendige Leistungen nicht freiwillig erbracht werden können.

Es soll die Sicherung der Arbeitskraft für militärische und zivile Verteidigungszwecke, z.B. im Gesundheitswesen oder bei der Sicherung kritischer Infrastruktur gewährleisten. Die freie Arbeitsplatzwahl hat zwar grundgesetzlich gesichert Vorrang, doch Verpflichtungen dürfen erfolgen, wenn die Freiwilligkeit nicht ausreicht. So kann beispielsweise die Kündigung von Arbeitsverhältnissen eingeschränkt und Personen in bestimmten Arbeitsverhältnissen (z.B. Wehrpflichtige, Frauen im Sanitätswesen) verpflichtet werden.

Auch sind die Aufgaben der Agentur für Arbeit auf Grundlage des Gesetzes festgelegt. So erfasst und koordiniert sie den Personalbedarf für „lebens- und verteidigungswichtige Aufgaben“ und vermittelt gezielt Arbeitskräfte auf Anforderung der Betriebe.

Nach dem Gesetz können Beschäftigte demnach von der Agentur für Arbeit davon abgehalten werden, ihren Job zu kündigen oder sie können dazu verpflichtet werden, einen anderen, relevanteren Job zu übernehmen. Das ASG ist deshalb ein scharfes Schwert, weil es Grundrechte einschränken kann, vor allem das Recht auf freie Berufswahl, das im Grundgesetz verankert ist.

Eine Krankenschwester, die hauptsächlich schwer Verwundete und Verletze versorgen muss, könnte daran gehindert werden, ihren Job zu kündigen. Andererseits könnte ein Friseur, der einen Lkw-Führerschein besitzt, „versetzt“ werden, um als Lastwagenfahrer die Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen.

Die Agentur kann nur deutsche Staatsbürger für neue Arbeitsstellen verpflichten. Aber von einer Kündigung kann das Amt alle Beschäftigten abhalten, auch die, die keinen deutschen Pass haben. Unklar ist noch, wie die Sanktionen aussehen werden, wenn jemand den Dienst verweigert und eine zugewiesene Stelle nicht antritt.

Es ist das erste Mal, dass sich die Arbeitsagentur überhaupt mit dem ASG und seiner konkreten Umsetzung befasst.

Kurz vor dem Ende der Ampelkoalition brachte der alte wie auch neue Verteidigungsminister Boris Pistorius am 23.10.2024 das „Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr“ ein. Unter dem Radar der öffentlichen Berichterstattung wurde es am 31.01.2025 vom Bundestag beschlossen. Wie der Titel dieses Gesetzes verrät, werden verschiedene Gesetze und Vorschriften für die Bundeswehr weiter auf die Kriegswirtschaft getrimmt. Zum ASG ändert dieses Gesetz insbesondere den Anwendungsbereich durch eine Ausweitung der Gesellschaften, Betriebe und anderen Einrichtungen, für die Arbeitskräfte nach dem ASG zwangsverpflichtet werden können.

Besonderer Wert wird daraufgelegt, dass auch alle Betriebe erfasst werden, die „Leistungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit oder der Sicherheit der Informationstechnik gegenüber Betrieben oder Dienststellen“ erbringen, welche sonst im ASG als Anwendungsbereich genannt sind.

In dem überarbeiteten ASG brauchte die Zwangsverpflichtung für wehrpflichtige Männer und auch eine Zwangsverpflichtung für Frauen zwischen dem 18. und 55. Lebensjahr nicht mehr geändert werden. Es steht von Anfang an, seit 1968 also, im ASG.  Eine Zwangsverpflichtung für Frauen ist allerdings nur im „zivilen Sanitäts- oder Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation“ vorgesehen.

Arbeitssicherungsstellungsgesetz in der aktuellen Praxis
a). Grundsatzvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Im November 2024 wurde eine neue Grundsatzvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und der BA mit dem Titel „Gemeinsam für eine starke Bundeswehr: Die Zeitenwende personell gestalten“ getroffen. Demnach soll die BA in ihrer Beratung „Interessierten“ künftig sämtliche Berufsfelder der Bundeswehr präsentieren.

Den Vertrag unterzeichneten Minister Pistorius und die BA-Vorstandsvorsitzende Andrea Nahles. Dem Inhalt nach sollen „soldatische Aufgaben als berufliche Perspektive gezeigt werden“, erklärte Pistorius. Die Vereinbarung stütze sich auf die „guten Erfahrungen der bisherigen Kooperation“, insbesondere im Bereich der zivilen Personalgewinnung und der zivilberuflichen Eingliederung.

Im Fokus der neuen Vereinbarung steht nun aber besonders die Unterstützung der militärischen Personalgewinnung zur „Ertüchtigung der Streitkräfte im Geiste der ›Zeitenwende‹ durch die BA“. Vor allem geht es darum, den von Pistorius geplanten „Aufwuchs“ bei der Truppenstärke um gut 20.000 Personen „zeitgerecht“ zu bewerkstelligen.

BA und Bundeswehr wollen mit der neuen Vereinbarung „weiterhin im wichtigen Bereich der beruflichen Qualifizierung und Eingliederung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in den Arbeitsmarkt“ kooperieren und so „zielgerichtet auch den Fachkräftebedarf“ der Wirtschaft decken.

Explizit sollen von der BA laut der Vereinbarung „arbeitsuchende und arbeitslose Bewerbende auf offene militärische und zivile Stellen der Bundeswehr“ vermittelt werden.

Parallel dazu ist das Ziel, die Beratung der BA für „einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten nach dem Ende des aktiven Dienstes mit dem Ziel der beruflichen Integration“ zu verbessern.

Insgesamt gesehen soll die Intensivierung der Zusammenarbeit „ein Ergebnis der grundlegend veränderten Sicherheitslage in Europa in Folge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine“ sein, teilt das BMVg mit.

Die Bundeswehr soll „Garant für die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands im Kontext von Nato und EU“ zur Verteidigung „auf deutschem Hoheitsgebiet“ wie auch „im Bündnisgebiet“ in der Lage sein. Aus diesem Kernauftrag leite sich der Bedarf an militärischem und zivilem Personal ab, so die Grundsatzvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundesagentur für Arbeit.

b). Bundeswehrmanöver Red Storm Bravo und Agenturen für Arbeit

Nach Ansicht der Kriegstreiber ist der Ernstfall eine gesamtstaatliche, sogar eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dann sind nicht nur Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei und THW zuständig, auch alle Unternehmen, die in irgendeiner Weise für das Funktionieren von Staat und Gesellschaft relevant sind, sind dann gefragte Partner.

Die einzelne Agentur für Arbeit übernimmt eine wichtige Rolle: Sie ist im Verteidigungsfall dafür verantwortlich, dass kritische Jobs, die z.B. für die Versorgung der Bevölkerung wichtig sind, personell besetzt bleiben oder besetzt werden. Die Agentur und ihre Angestellten sollen gewährleisten, dass lebenswichtige Aufgaben auch in Zeiten von Krieg für Deutschland erledigt werden.

Die Liste der betroffenen Branchen in denen diese Unternehmen arbeiten ist lang: Wasserwerke, Energieversorger, Abfallunternehmen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Mineralölunternehmen und Verkehrsbetriebe, Transportunternehmen, Nachrichtenmedien und Telefonanbieter gehören auch dazu.

Betroffen sind alle möglichen Berufe: Netztechniker, Bäcker, Metzger, Wassermeister, Logistiker, IT-Systemadministratoren, Lokführer, Lehrer, Busfahrer, Fluglotsen, Pflegekräfte, Ärzte, Rettungssanitäter, Apotheker, Müllwerker, Verwaltungsbeamte, Redakteure, Labormitarbeiter, Techniker bei der Rundfunkübertragung usw.

Wie das in der Praxis klappt, sollte sich im September 2025 zeigen, damals beteiligte sich die Agentur für Arbeit mit 75 Personen im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit am Bundeswehrmanöver Red Storm Bravo in Hamburg. Das Manöver war eine „von der Bundeswehr geführte regionale Verteidigungsübung unter Beteiligung von Behörden, weiteren staatlichen Institutionen, privaten Organisationen und Hamburger Unternehmen, um gemeinsam und gesamtstaatlich die Verteidigungsfähigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg zu erhöhen“. Die Agentur für Arbeit testete im Rahmen von Red Storm Bravo – nach Angaben der Bundeswehr „erstmalig“ – die Anwendung des Gesetzes.

Die Bundeswehr weiter: „In so einer Ausnahmesituation muss vieles schnell, koordiniert und zuverlässig funktionieren, vor allem auch der Einsatz von Arbeitskräften in kritischen Bereichen wie Versorgung, Infrastruktur, Gesundheit und Verwaltung. Beim Bundeswehrmanöver Red Storm Bravo war vor Ort die Agentur für Arbeit Hamburg, zuständig.

Die Agentur für Arbeit übernahm dabei eine zentrale Rolle:

  • Sie erfasst und koordiniert den Personalbedarf lebens- und verteidigungswichtiger Aufgaben,
  • Sie vermittelt dort gezielt Arbeitskräfte – auf Anforderung der zuständigen Betriebe,
  • Sie sorgt für geordnete Verfahren und Rechtssicherheit

und sie informiert – frühzeitig, transparent und verlässlich.“

Das Manöver zeigte die zukünftigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit und der örtlichen Agenturen: Die Besetzung von freiwerdenden Stellen in den für die „Verteidigung  relevanten und notwendigen Branchen“, sowie den jetzt schon steigenden Bedarf bei Rüstungskonzernen oder Treibstoffproduzenten aufzufüllen.

Nicht nur Bundeswehrangehörige und Beschäftigte aus dem Gesundheitssektor sind vom Kriegsfall betroffen. Wenn sich die Kriegstreiber zu einem dritten Weltkrieg gezwungen sehen, hängt das Leben der unteren Schichten daran, ob als Beschäftigte bei der Müllabfuhr oder in der Bäckerei.

Gefordert werden eine stabile Heimatfront, die Gewährleistung der Munitionsherstellung und eine funktionierende Wirtschaft.

Und die Gewerkschaften?

Dazu schrieb neulich Andreas Buderus an dieser Stelle:

„Besonders brisant ist beispielsweise auch die Rolle, die den Gewerkschaften in diesem Zusammenhang zugedacht ist. Im Rahmen des ASG sollen regionale Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften als „Sozialpartner“ in sogenannte ´Arbeitskräfteausschüsse´ eingebunden werden, die über Zuweisung, Bindung und Einsatz von Arbeitskräften mitentscheiden. Sozialpartnerschaft wird so in eine – seit dem Gesetz zum „Vaterländischen Hilfsdienst“ von 1916 bekannte militärische Zwankgsarchitektur überführt: von Interessenvertretung über Burgfrieden zu Mitverwaltung staatlicher Mobilmachung. Kriegsvorbereitung greift damit unmittelbar in Betriebe, Tarifverhältnisse und kollektive Rechte ein.

Wehrdienst, Pflichtdienste und Zwangsverpflichtungen sind unter diesen Bedingungen keine isolierten Maßnahmen, die nur einzelne Altersgruppen betreffen. Sie wirken direkt am Arbeitsplatz, in Ausbildung und Beruf, in der Organisation gesellschaftlicher Arbeit. Kriegsvorbereitung bedeutet nicht nur Militarisierung nach außen, sondern autoritäre Umstrukturierung nach innen.

Historisch ist diese Entwicklung keineswegs neu. In der Auseinandersetzung um die Notstandsgesetze von 1968 stellten sich der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften öffentlich gegen jede verfassungsändernde Gesetzgebung, die Grundrechte einschränkt und bereits in Friedenszeiten die verpflichtende Inanspruchnahme großer Teile der Bevölkerung ermöglicht. Gerade im Vergleich dazu wird jedoch der Bruch zur gegenwärtigen Praxis des DGB und seiner Mitgliedsgewerk- schaften sichtbar: Antimilitaristische Positionen existieren in den Gewerkschaften weiterhin – doch sie sind heute Minderheitenpositionen. Initiativen wie „Sagt NEIN!“ und Teile der Gewerkschaftsjugend halten an den antimilitaristischen, antifaschistischen und internationalistischen Grundsätzen der Satzungen und Programme fest, während die gewerkschaftlichen Apparate und Leitungsgremien weitgehend schweigen – trotz konkreter Vorbereitungen zur Anwendung des ASG und trotz des fortschreitenden Ausbaus zivil-militärischer Zusammenarbeit.“

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Quellen: ASG, Bundeswehr, Bundesagentur für Arbeit, Bündnis „Kein NATO-Hafen“, Die Linke Hamburg, perspektive oneline, Andreas Buderus

Bildbearbeitung: L.N.

Erstveröffentlicht im Gewerkschaftsforum Dortmund am 11.7. 2026
ASG

Wir danken für das Publikationsrecht.

Praxishandbuch Selbstverwaltung


Rechtsformen und Finanzierung für die Gründung von Kollektivbetrieben und Hausprojekten

Von Werner Ruhoff

Wie kann mensch sich eine andere Art des Wirtschaftens als die des „ewigen“ Geldvermehrens mit den sozialen und ökologischen Verwerfungen vorstellen? Das nachhaltige Anliegen der Autorin Elisabeth Voss ist die Vermittlung ihrer Erfahrungen und ihres Wissens aus der bunten Welt solidarischer Praktiken des Wirtschaftens, um die Entstehung neuer Unternehmen der Solidarischen Ökonomie zu unterstützen. In der von Kapitalverhältnissen beherrschten Gesellschaft erfüllt das Mittel der Befriedigung und Weckung von Bedürfnissen den Zweck einer endlosen Profitproduktion. Bei den Praktiken des alternativen Wirtschaftens ist der Zweck eine materielle, soziale und idelle Befriedigung ihrer Teilnehmer*innen.

Das Geld dient als Mittel zur Erfüllung dieses Zwecks, soweit die Praktizierenden das Geld nicht durch geldlose Beziehungen ersetzen wollen oder können. Die Autorin ist gelernte Betriebswirtin und hat mit ihrer praktischen Tätigkeit und ihrem journalistischen Schaffen einen reichen Erfahrungsschatz aus selbstverwalteten Strukturen und Netzwerken angesammelt. Während meiner Zeit in Köln-Mülheim nach der Jahrtausendwende beriet Elisabeth Voss uns während der kollektiven Planung für den Aufbau einer im Stadtteil zu verankernden Genossenschaft. Viele Jahre gehörte sie dem Herausgeberkollektiv der Zeitung Contraste, einem Organ für Selbstverwaltung, an. Die Autorin äußert sich in Beiträgen verschiedener Publikationen zu solidarischen Projekten und zur Frage einer demokratisch und ökologisch strukturierten Wirtschaft. Sie veranstaltet Seminare und hält Vorträge. Der Schwerpunkt ihres Interesses gilt einer Solidarischen Ökonomie, zu dem sie einen ausführlichen Wegweiser verfasste, den es inzwischen in zweiter, erweiteter Auflage gibt.

Ende 2025 erschien ihr neues Buch, das als ein Standard- und Nachschlagewerk für Menschen betrachtet werden kann, die Rat suchen, wenn sie ein selbstverwaltetes Unternehmen gründen wollen. Die Zielgruppen des fast 500 Seiten umfassenden Buches mit dem Titel Praxishandbuch Selbstverwaltung sind – so steht es im Vorwort – „die Gründer*innen von Kollektivbetrieben und Hausprojekten.“ In der Einleitung erläutert die Autorin ihr Verständnis von „Solidarischen Ökonomien“. Dazu zählt sie neben den Genossenschaften auch Care, Commons, feministiche Ökonomie und das Konzept Degrowth auf. Ihr geht es darum, dass sich solche „Alternativen zur herrschenden Ausbeutungsökonomie“ vermehren. Wesentliches Element solcher Alternativen ist, dass es nicht um eine persönliche Bereicherung auf Kosten anderer Menschen geht, sondern „um die Herstellung des Lebensnotwendigen, um ein gutes Leben für alle zu ermöglichen.“

Das Buch behandelt Projekte demokratischer Selbstverwaltung in Form von kollektiven Unternehmen in unterschiedlichen Rechtsformen. Dass solche Rechtsformen ebenso wie die kapitalistische Wirtschaft und anonyme Märkte auch für Alternativbetriebe die Rahmenbedingungen stellen, deutet auf die altbekannte Frage hin, ob es ein richtiges Leben im falschen geben kann. Haben Solidarische Ökonomien das Potenzial zur positiven gesellschaftlichen Veränderung, oder sind sie nur Lückenfüller, wo das System soziale Leerstellen und Nöte verursacht? Die Autorin weist darauf hin, dass alternative Betriebe soziale Kämpfe nicht überflüssig machen. Dass eine solidarische Ökonomie von einer Wahlmöglichkeit zur Notwendigkeit werden könnte, bringt die Autorin mit den „zunehmenden Krisen und Kriegsgefahren“ hinsichtlich der aktuellen Weltsituation in Verbindung.

Das Buch ist mit der Einleitung in zwölf Kapitel gegliedert. Das beginnt mit Anregungen zur Kommunikation und Zusammenarbeit im Spannungsbogen möglicher Gruppenkonflikte. Im dritten Kapitel heißt es, dass die Rechtsform dem Projekt dient und nicht umgekehrt. Es geht um inhaltliche Fragen der Gruppenarchitektur, um Ziele, Qualifikationen, Räumlichkeiten und Zugehörigkeit; ebenso um die finanziellen Grundlagen und deren Quellen.

Ab dem vierten Kapitel geht es ans Eingemachte rechtlicher Fragen. Hier werden Grundbegriffe erläutert, und im fünften Kapitel werden Unternehmensformen vorgestellt. Dabei geht es u.a. um die Klärung, was Personengesellschaften und juristische Personen sind. Wichtig sind die Darstellungen der Haftungsbedingungen. Da die Aktiengesellschaft ausdrücklich auf die Vermehrung der Aktionärsvermögen ausgerichtet ist, wird diese Rechtsform nicht erklärt. Das sechste Kapitel behandelt die Rechtsform und Besonderheit der Genossenschaften.

Die Frage der Gemeinnützigkeit wird hinsichtlich der Zwecke und Steuern in Kapitel sieben beleuchtet. Finanzen und Grundbegriffe betriebswirtschaftlicher Kategorien werden im darauf folgenden Kapitel verständlich dargestellt, ebenso die Frage der Buchführung, der Steuern und Versicherungen. Zur Frage der im Kapitel Zehn erörterten Motivation, im Kollektivbetrieb zu arbeiten, gehört die eigentlich zentrale Bedeutung der Empfänger der Arbeit, eben der Kund*innen, die hier meines Erachtens zu kurz gekommen ist.

Wenn ich meine Produkte am Markt verkaufen muss, wie kann das Kollektiv seine Chancen und Risiken einschätzen? Wer hilft dabei, eine realistische Einschätzung zu gewinnen? Welche Einschätzungen, Erfahrungen bringen die Gründer*innen dazu selbst ein? Oder beschränkt sich das Kollektiv auf ihm vertraute Abnehmer*innen im politischen Freundeskreis oder in einem alternatven Netzwerk? Hier hätten ausführlichere Darstellungen der Bedeutung dieses Problems mehr Raum geben können.

Die elfte Kapitel dreht sich um alle Fragen, in ein Hausprojekt einzusteigen. Angefangen bei den Gründen gemeinschaftlichen Wohnens über den Erwerb oder den Bau eines Hauses und der Finanzierung, werden die Rechtsformen kollektiver Wohnprojekte erläutert. Es werden Projekte vorgestellt, u.a. das Mietshäuser-Syndikat oder die in Berlin-Kreuzberg ansässige Regenbogenfabrik.

Inzwischen gibt es zwar keine spektakulären Häuserbesetzungen mehr, aber in Anbetracht der akuten Wohnungslosigkeit vieler Menschen könnte die Erwähnung der Hausbesetzungen eine Anregung auf dem Feld sozialer Kämpfe sein. Das letzte Kapitel beschäftigt sich noch einmal mit speziellen Aspekten der in Kapitel fünf und sechs behandelten Unternehmensformen.

Wie passt eine Personengesellschaft oder Gmbh beispielsweise, ein Verein oder die Genossenschaft zum geplanten Vorhaben bzw. Projekt? Dazu gehören Fragen, wer in welcher Art am geplanten Projekt beteiligt werden soll und in welchem Ausmaß ist das mit wem zu finanzieren, woraus auch resultiert, dass es Beteiligte mit unterscheidbarer Bedeutung geben kann. Des Weiteren: wer ist vertretungsberechtigt? Benötigt mensch eine gesonderte Geschäftsführung bzw. einen Vorstand und einen Aufsichtsrat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen?

Auch die finanzielle Haftung wird noch einmal in den Zusammenhang mit der zu wählenden Rechtsform erwähnt. Die „einfachen Gesellschafter*innen oder Mitglieder“ von Gmbhs und Genossenschaften haften mit ihren Einlagen. Wenn sie „von der Haftung befreit“ befreit sind, wie es am Anfang des zwölften Kapitels heißt, kann das missverstanden werden. Gemeint ist wohl, dass diese Personen nicht über ihre Kapitaleinlagen und die Bestimmungen der Satzung hinaus haften und sie von den „Verpflichtungen und Haftungsrisiken“ der Geschäftsführung und des Vorstandes befreit sind. In den Kapiteln fünf und sechs sind die Haftungsbedingungen konkret erläutert.

Das Werk entählt einen umfangreichen Anhang, u.a. mit zahlreichen Internetadressen. Der Text ist gut, verständlich geschrieben und mit wertvollen Hinweisen versehen; auch bezüglich des gegenseitigen Umgangs und der respektvollen Achtsamkeit miteinander. Für Menschen, die beabsichtigen, ein selbstverwaltetes Unternehmen zu gründen, erfüllt es den Zweck, sich kundig zu machen und mit gezielten Fragestellungen bei Rechtsberatern und Kreditinstituten im Bedarfsfall aufzutreten. Darüber hinaus ist es ein Nachschlagewerk bei auftretenden Fragen, die sich im Verlauf des Gründungsprozesses und danach ergeben.

Autorin: Elisabeth Voss – 475 Seiten; 39 € – Transcript Verlag 2025

Wir danken Autorin und Rezensenten.

Das Bild Kubas in den westlichen Medien – es ist Framing

Von: DIETER REINISCH

Der Globale Süden kommt in den westlichen Medien vergleichsweise selten vor, und falls doch, ist er von kolonialen und eurozentrischen Vorurteilen geprägt. Dies wird deutlich bei einer kritischen Medienanalyse zu Kuba. In diesem ersten von zwei Beiträgen wird das Framing beschrieben.

Titelbild: Jens Schulze – R-mediabase.eu

Studien zeigen ein deutliches Unbehagen gegenüber den Medien im Allgemeinen und den öffentlich-rechtlichen Medien im Besonderen. Immer weniger Menschen konsumieren regelmäßig traditionelle Medien. Das hat unterschiedliche Gründe, aber auch eine zunehmend offene Parteilichkeit bei ehemaligen oder vorgeblichen Qualitätsmedien. Das ist besonders offensichtlich in der internationalen Berichterstattung über die Kriege in Osteuropa und Westasien, wo sich die Tonalität deutlich unterscheidet. Während Russland „direkt und gezielt“ die Ukraine bombardiert und die dortige Bevölkerung „terrorisiert und ermordet“, ist die Beschreibung des Genozids in Gaza eine gänzlich andere. Dort „sterben Menschen“ durch „Explosionen“. Einmal in aktiver Sprache mit direkter Nennung des Aggressors und deutlicher Wertung, auf der anderen Seite passive Sprache und Vermeidung der Erwähnung Israels als Täter. Mehrere Studien zeigten diese Unterschiede etwa in der Berichterstattung der New York Times. Derartige Mechanismen sind nicht auf die Berichterstattung über diese beiden Konflikte beschränkt und nicht neu; sie haben jedoch in den letzten Jahrzehnten rapide zugenommen.

Anhaltender Medienputsch gegen die Linke in Lateinamerika

In der September-2024-Ausgabe der Granma lesen wir: „Nicolás Maduro hat die letzten Wahlen in Venezuela gewonnen, aber die Geschichte der Mainstream-Medien und einiger der nicht ganz so mächtigen Medien ist eine andere.“ Die Zeitung beobachte einen „anhaltenden Medienputsch gegen die Linke in der Region“ und nannte als Beispiele dafür den „schmutzigen Krieg gegen den Sandinismo in Nicaragua, der Militärputsch gegen Zelaya in Honduras, der parlamentarische Putsch gegen Fernando Lugo in Paraguay (und) das Amtsenthebungsverfahren gegen Dilma Roussef in Brasilien und der Militärputsch gegen Evo Morales in Bolivien“. Dadurch sei es „diesem journalistischen Diskurs“ gelungen, in der lateinamerikanischen Gesellschaft den Eindruck zu erwecken, „dass die Linke korrupt ist, weshalb es schwierig war, angesichts dieser Gerichtsprozesse die Straße zu mobilisieren, und weshalb es ihnen sogar gelungen ist, dafür zu sorgen, dass dies für viele nicht mehr in Frage kommt“.

Diese Medienpropaganda gegen Kuba hat bereits mit der Revolution begonnen. 1960 sagte der spätere chilenische Präsident Salvador Allende im dortigen Senat: „Tag für Tag, Minute für Minute stellen sie (die großen Medienkonzerne) falsch dar, was in Kuba passiert“, wie im Text von Tim Anderson „‘Orientalism‘ and Cuba: How Western media get it wrong“, erschienen 2010 in Links: International Journal of Socialist Renewal nachzulesen ist.

In der Einleitung seines 2019 bei Pluto Press erschienenen Buchs Manufacturing the Enemy: The Media War Against Cuba schreibt Keith Bolender: „Die Massenmedien haben die konterrevolutionären Ziele der Regierung, Kubas sozialistisches Experiment zu beenden und das Land zu zwingen, in die Arme Amerikas zurückzukehren, enthusiastisch unterstützt.“ Die Rolle der Medien bestehe darin, die Revolution „in den negativsten Formen zu propagieren, was zur Normalität der Dämonisierung der kubanischen Revolution und ihrer Unterstützer“ geführt habe: „Die Medien haben den unaufhaltsamen Marsch hin zur Schaffung einer kritischen Erzählung angeführt, die einer ehrlichen Prüfung nicht standhält“, so Bolender, der in seiner Studie über die US-Medien schreibt. Doch gleiches gilt auch für andere Länder und die dortigen Medien: Denise Baden von er Universität Southampton forscht zu Kuba und erinnert sich an die Berichterstattung zum Tod von Fidel Castro in britischen Medien: „In Großbritannien wurde den überwiegend negativen Ansichten einiger Emigranten aus Miami, die seinen Tod bejubelten, große Aufmerksamkeit geschenkt, während die Millionen Trauernden, die ihren Führer verloren hatten, übersehen wurden, wie sie im Beitrag „On Western Bias Against Cuba“ in der Ausgabe 9.1 des International Journal of Cuban Studies 2017 schreibt.

Denise Baden musste zudem erfahren, dass es nicht nur die Massenmedien sind, sondern auch Hindernisse gibt, in akademischen Publikationen ausgewogen über Kuba zu berichten: „Erst nach meinem zweiten Besuch in Kuba im Jahr 2015 wurde mir bewusst, wie schwierig es ist, eine ausgewogene Geschichte über die Insel zu erzählen.“ Ziel der Recherchereise war es, mit Spitzenmanagern der Pharma- und Biotechnologiebranche zu sprechen, um das Erfolgsgeheimnis Kubas zu erörtern, etwa die Herstellung des ersten Impfstoffs gegen Lungenkrebs, schreibt sie. Doch Baden konnte ihre Forschung später nicht publizieren: „Als meine Kollegen und ich versuchten, unseren Artikel über die kubanische Pharmaindustrie zu veröffentlichen, wurde er von einer angesehenen wissenschaftlichen Zeitschrift abgelehnt, und zwar nicht aus methodologischen oder analytischen Gründen, wie es normalerweise der Fall ist, sondern aus ideologischen Gründen.“ Ihr Team sei „überrascht“ gewesen, als ein Gutachter die Empfehlung erhielt, den Artikel abzulehnen, „und zwar mit der Begründung, Kuba sei eine Diktatur, die das Leben seiner Bevölkerung ruiniert habe!“ Ähnliche Erfahrungen hat auch Helen Yaffe gemacht, wie sie mir in einem Interview für das deutsche Magazin Cuba Libre erzählt hat, das am 10. Jänner 2024 unter dem Titel „Kuba ist für viele Wissenschaftler nicht zu erklären“ erschien. 

Eine Rekonstruktion der Realität

In einer 2010 in der Revista Latina de Comunicación Social erschienenen Studie untersuchte Miguel Ernesto Gómez Masjuán, wie die Washington Post zwischen August 2006 und Februar 2008 über Kuba berichtete. Es ist die Phase der Ankündigung des Rücktritts Fidels Castro und der offiziellen Wahl Raúls Castro. Die Arbeit eines Reporters ist, den Diskurs zu nutzen, um über Ereignisse zu berichten, sowie um Situationen, Charaktere und Szenarien zu beschreiben, die Ereignisse zu erzählen und Nachrichtenereignisse zu bewerten und zu kommentieren: „Journalisten präsentieren selten die nackten Tatsachen und selten in der Reihenfolge, in der sie geschehen sind. Was in Zeitungen, im Radio und im Fernsehen als Realität erscheint, ist zwangsläufig eine Rekonstruktion der Realität, um den Bedürfnissen und Anforderungen des Journalismus gerecht zu werden“, schreibt Herbert Altschull 1995 in Agents of Power: The Media and Public Policy.

Der journalistische Diskurs der Washington Post konzentrierte sich hauptsächlich auf die Reaktionen der in Südflorida ansässigen kubanisch-amerikanischen Gemeinschaft: Zweifel innerhalb der kubanischen Bevölkerung bezüglich ihrer Zukunft, die massiven Einwanderungswellen, die die US-Küste erreichen würden, sowie Spekulationen über Machtkämpfe zwischen verschiedenen Regierungspersönlichkeiten spielten in diesem Diskurs eine zentrale Rolle. Der Diskurs der Washington Post zeichnete somit ein verzerrtes, fragmentiertes und voller Klischees behaftetes Bild. Die Zeitung ging noch weiter und zog eine Parallele zwischen Fidel und der Diktatur des chilenischen Faschisten Augusto Pinochet: „Die Parallelen sind frappierend: Zwei skrupellose Diktatoren, die Menschenrechte für politische Ziele opferten. Zwei Männer, die von ihren Anhängern vergöttert und von den Exilanten, die sie vertrieben, verachtet wurden“, war 2006 in einem Artikel von Michael Shifter zu lesen.

Was hier gemacht wird, nennt sich Framing. Darunter ist zu verstehen, wie Medien den Rahmen des Denkens und der öffentlichen Diskussion über die Ereignisse bestimmen. Dem Leser werden die notwendigen Elemente zur Verfügung gestellt, um das Verständnis der Ereignisse zu gewährleisten – Schlüsselkonzepte, paratextuelle Beziehungen –, zusätzlich dazu, die Aufmerksamkeit auf einen bestimmten Aspekt des informativen Objekts zu lenken, gleichzeitig andere auszuschließen, während Vorurteile, die zu seltsamen und ‚abweichenden‘ Lesarten führen, strategisch konfrontiert und widerlegt werden, und somit ein kohärentes und interdefinierbares Diskussionsfeld geschaffen wird. Der Framing-Effekt ist mit der Fähigkeit der Presse verbunden, die Wirklichkeit sozial zu konstruieren und im Publikum nützliche Bezugsrahmen für die Diskussion und Interpretation öffentlicher Angelegenheiten zu schaffen.

Die Washington Post stellte die kubanische Realität anhand mehrerer solcher Frames dar. Zunächst gab es einen Diskurs, der erneut versuchte, die Castro-Brüder zu dämonisieren. Die beiden galten als große Hindernisse für den Dialog und die Normalisierung der Beziehungen zwischen Kuba und den USA. Ein zweiter allgemeiner Ansatz betraf die Zukunft der Beziehungen zwischen den beiden Ländern: Obwohl der Diskurs mehrere Strategien nutzte, um einen gewissen Konsens der Eliten über die Möglichkeit einer anderen politischen Annäherung an Kuba zu erreichen, gab es tatsächlich keine wesentliche Kritik an der Politik der Regierung George Bushs.

Die dritte Linie, die in der Argumentation der Washington Post herausgearbeitet wurde, war die Darstellung einer Interessengemeinschaft zwischen den sogenannten Dissidenten in Kuba und den Kubanern in Südflorida, eine Vereinigung, die die Zeitung als eine der wichtigsten Möglichkeiten zur Gestaltung des „neuen Kuba“ betrachtete. Die vierte Achse, um die sich verschiedene Annäherungen drehten, galt dem „gescheiterten kubanischen System“. Die Washington Post stellte es als Ursache für „die Armut aller Städte des Landes“ und als einen „Zustand kollektiver Verzweiflung“ dar, der die Kubaner dazu veranlasste, sich auf das „Abenteuer übers Meer“ in die USA einzulassen.

Framing der Proteste 2021

Die Kuba-Solidaritätsgruppe in Großbritannien veröffentlichte gemeinsam mit der britischen Tageszeitung Morning Star einen Bericht über das Framing der Proteste in Kuba im Jahr 2021. Sie erwähnen zunächst das Vokabular: Gesprochen wird nicht von der Regierung oder der Verwaltung, sondern von „Regime“. Dies deutet auf ein verwerfliches politisches System hin, das mittels eines „Regimewechsels“ (regime change) geändert werden sollte. Dieser Begriff wird nie für befreundete Nationen oder westliche Länder verwendet, selbst wenn es in diesen Ländern viele Probleme mit der Demokratie oder den Menschenrechten gibt. (Hervorhebung durch die Redaktion.)

In Kolumbien wurden in den Jahren unter rechten Regierungen vor dem Amtsantritt des linken Pedro mehr als 400 politische Morde verübt, und dennoch sprachen die westlichen Medien weiterhin von der kolumbianischen „Regierung“. In Indien wurden Massenlager errichtet, um zwei Millionen Einwohner, hauptsächlich Muslime, zu deportieren. Dennoch lesen wir in den westlichen Medien nicht vom „indischen Regime“ oder vom „Modi-Regime“ – denn er ist ein Verbündeter des Westens.

Wenn es um Kuba geht, verwenden die Medien oft das Wort „Diktatur“, obwohl das Land über ein sehr umfangreiches Konsultationssystem verfügt: Keine grundlegende Entscheidung wird getroffen, ohne die Bevölkerung zu konsultieren. In einer Diktatur passiert das nicht. Selbst in europäischen Systemen gibt es keine Gewohnheit oder Bereitschaft, die Bevölkerung bei wichtigen Entscheidungen innerhalb von Legislaturperioden zu konsultieren – es sei denn, dies ist durch Verfassungen zwingend vorgeschrieben. Die aktuelle kubanische Regierung konnte, wie auch die vorherigen, immer auf die starke Unterstützung der Bevölkerung zählen; sonst hätte die Revolution unter den feindseligen und schwierigen Umständen, die Kuba erlebt hat, nicht überlebt – dieser Aspekt soll durch die Verwendung des Begriffs „Diktatur“ ausgeblendet werden.

Framing bedeutet auch, bestimmte Themen über- oder unterzubetonen. So waren beispielsweise die Demonstrationen gegen die Regierung 2021 deutlich kleiner als jene zugunsten der Regierung.

Darüber hinaus werden der wirtschaftliche Kontext und der Einfluss der US-Blockade – von den Mainstream-Medien als „Embargo“ bezeichnet – heruntergespielt. Kuba hat innerhalb von 30 Jahren zweimal seine wichtigsten Handelspartner und ausländischen Investoren verloren – und Anfang Jänner durch die imperialistische Aggression gegen Venezuela sogar ein drittes Mal. Dies ist eine wirtschaftliche Katastrophe für jedes Land. Das globale Sanktionsregime trifft Kuba besonders hart.

Das Land ist der längsten Wirtschaftsblockade der Weltgeschichte ausgesetzt und kann keinen Dollar mehr verwenden. Die Blockade kostet das Land jährlich etwa fünf Prozent seines BIP. Für die Mainstream-Medien ist das „Embargo“ jedoch kein wesentlicher Faktor. Ihrer Ansicht nach liegt die Ursache der wirtschaftlichen Misere in der Unfähigkeit der Regierung. (Hervorhebung durch die Redaktion.)

Die westlichen Medien geben dem letzten und aktuellen US-Präsidenten Joe Biden und Donald Trump gerne ein Forum: Ohne jegliche Kontextualisierung konnten bzw. können die beiden Präsidenten des Landes, das Kuba wirtschaftlich im Würgegriff hält, freimütig behaupten, dass sie dem kubanischen Volk zur Seite stehen? Der ehemalige mexikanische Präsident Andrés Manuel López Obrador erwiderte Biden in einem Interview, dass er, wenn er Kuba wirklich helfen wolle, die Wirtschaftsblockade beenden müsste. Obradors Botschaft gelangte nicht in die europäischen Mainstreammedien.

(Red.) Auch die Schweizer Banken, inklusive die dem Staat gehörende „PostFinance“, verweigern Zahlungen nach Kuba – offensichtlich auf „Wunsch“ der USA. Es ist so einfach: Man bringt mit Wirtschaftssanktionen ein Land in wirtschaftliche Nöte und behauptet dann, dass das dortige „Regime“ für die Wirtschaftsprobleme verantwortlich sei. Gerade hat die staatliche Schweizer Infoplattform „swissinfo“ über Kuba berichtet. Ein kritisches Wort gegenüber dem US-Politiker Rubio? Denkste! (cm)

Weitere Artikel von: Dieter Reinisch

Erstveröffentlicht auf GlobalBridge v. 12.7. 2026
Kubas Bild …

Wir danken für das Publikationsrecht.

Diese Seite verwendet u. a. Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung