»Das Urteil dürfte schnell korrigiert werden«

Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler zum gerichtlichen Verbot des Kita-Streiks

Das Verbot des Kita-Streiks dürfte einer Prüfung in zweiter Instanz nicht standhalten, schätzt Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler. IMAGO/Jürgen Heinrich

Interview: Christian Lelek

Bild: Yenihayat

Die in der Gewerkschaft Verdi organisierten Erzieher*innen der Kita-Eigenbetriebe wollten ab Montag eigentlich in den unbefristeten Streik für personelle Entlastung treten. In einem Eilverfahren hat das Berliner Arbeitsgericht den Streik am vergangenen Freitag untersagt. Wie argumentiert das Gericht?

Das Gericht hat sich ja auf zwei Argumente gestützt. Zum einen seien die Streikforderungen teilweise schon in dem geltenden Tarifvertrag der Länder geregelt. Es bestünde also eine sogenannte Friedenspflicht und ein Arbeitskampf zu diesen Forderungen wäre unrechtmäßig. Ob das hier der Fall ist, kann ich nicht beurteilen, weil ich die Forderungen nicht im Einzelnen kenne. Ich bin aber skeptisch, wenn das Gericht ein zweites politisches Argument angeführt. Die Satzung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) besagt, dass das einzelne Land keine separaten Tarifverträge schließen darf. Das Land Berlin müsse das Risiko, aus der TdL ausgeschlossen zu werden, nicht eingehen. Dem müsse Verdi Rechnung tragen. Für Arbeitgeberverbände in der Privatwirtschaft hat die Rechtsprechung einen drohenden Ausschluss nicht als Grund gewertet, um die Rechtmäßigkeit eines Streiks für einen Firmen- oder Haustarif infrage zu stellen. Denn sonst könnte der Arbeitgeberverband durch Ausgestaltung seiner Satzung den Firmentarif unmöglich machen. Die TdL kann tarifrechtlich nicht die Fähigkeit des einzelnen Mitglieds, eigene Tarife für bisher ungeregelte Bereiche auszuhandeln, einschränken. Mit Blick auf dieses Argument ist das Urteil ein grober Verstoß gegen das, was das Bundesarbeitsgericht zur selben Frage entschieden hat. Ich würde deshalb dringend empfehlen, in die Berufung zu gehen.

Laut »Tagesspiegel« habe bei der Abwägung auch eine Rolle gespielt, dass »dem Land Berlin durch die Warnstreiks ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstanden sei, indem bereits über 700 Kinder von den Eltern ›streikbedingt aus der Betreuung in Kita-Eigenbetrieben abgemeldet wurden‹«. Wie beurteilen Sie dieses Argument?

Wenn der Arbeitgeber gegebenenfalls Kunden verliert, weil ein Streik stattfindet, ist das nicht nur eine normale Begleiterscheinung eines Streiks. Es ist vielmehr ein Element dafür, dass der Streik eben gewissen Druck ausübt. Und es ist Sache des Arbeitgebers, den Streik irgendwann zu beenden und zu sagen: »Es ist besser, ich mache einen Kompromiss mit der Gewerkschaft, als dass ich immer mehr Kunden verliere.«

Was können wir davon mitnehmen, dass das Gericht hier nicht ein Hauptargument präsentiert, sondern mehrere Argumente?

Das Gericht schafft dadurch den Verdacht, dass es hier ein bisschen einseitig auf Arbeitgeberseite steht. Normalerweise formulieren Gerichte bei der einstweiligen Verfügung keine langen Begründungen. Wenn sie einmal festgestellt haben, die Friedenspflicht ist verletzt, dann bleibt es dabei und die anderen Fragen bleiben dahingestellt. Dass es im vorliegenden Fall anders lief, ist ein Indiz dafür, dass das Gericht selber nicht so ganz sicher war, dass eine Verletzung der Friedenspflicht vorliegt.

Welche Erfolgsaussichten würden Sie einem Berufungsverfahren ausstellen?

Die Erfolgsaussichten sind unter der Voraussetzung, dass die Friedenspflicht nicht verletzt ist, gut. Interview

Wolfgang Däubler ist Professor im Ruhestand an der Universität Bremen. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht.

Da es sich um ein vorläufiges Verfahren handelt, wäre der Rechtsweg für Verdi nach der Berufung erst mal erschöpft, ein Gang zum Bundesarbeitsgericht ausgeschlossen. Welche Möglichkeiten stehen der Gewerkschaft dann noch zur Verfügung?

Sie können ein Hauptverfahren anhängig machen. Das bringt dem laufenden Arbeitskampf aber wenig, denn bis sie eine Entscheidung in erster Instanz haben, müssen sie ein halbes, dreiviertel Jahr warten. Und dann geht es gegebenenfalls wieder in die Berufung. Wenn ein Verstoß gegen die Friedenspflicht tatsächlich vorliegen sollte, und das scheint mir die einzig realistische Gefahr zu sein, dann muss man die Forderungen dahingehend ändern, dass sie nicht unter bestehende Regelungen fallen. Das ist jederzeit möglich und das wäre die Reaktion, die man sinnvollerweise macht. Dann fordert man den Arbeitgeber noch mal auf, in Verhandlungen einzutreten und dann kann man den Streik durchaus beginnen.

Wie ist das Verfahren in die bisherige Rechtsprechung einzuordnen?

Im Vergleich wird deutlich, dass es sich beim vorliegenden Urteil um einen Ausreißer handelt, der schnell in der Berufungsinstanz korrigiert werden dürfte. Im zurückliegenden Tarifkampf im Einzelhandel haben wir mit wenigen Ausnahmen alle so gelagerten Verfahren gewonnen, die Urteile in den Auseinandersetzungen der DB gegen die GDL deuten in eine gleiche Richtung. Vor den Arbeitsgerichten hat sich die GDL immer gegen die Vorstellung behaupten können, dass Streiks die Rebellion im Kleinformat sind und bekämpft werden müssen. Das zeigt, die Arbeitsgerichtsbarkeit fällt nicht einfach um, nur weil wir derzeit politisch ungünstige Konstellationen vorfinden. In diesem Kontext ist das Berliner Urteil eine gewisse Ausnahme.

Erstveröffentlicht im nd v. 2.10. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1185678.arbeitsrechtler-wolfgang-daeubler-das-urteil-zum-kita-streik-duerfte-schnell-korrigiert-werden.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

Per Arbeitsgericht gegen den Kita-Streik

Verdi kündigt unbefristeten Streik an, eine zeitnahe Einigung mit dem Senat ist nicht in Sicht

Die Gewerkschaft Verdi ruft für Montag zum unbefristeten Kita-Streik auf. Der CDU-geführte Senat geht weiter auf Distanz und droht gar mit rechtlichen Schritten.

Bild: wikimedia

Von Christian Lelek

Auch wenn Arbeitskämpfe sich mit fortschreitender Zuspitzung durchaus dynamisch entwickeln und die Abwendung des Kita-Streiks in Berlin weiterhin bis zum kommenden Montag eine Möglichkeit bleibt: Wer am Donnerstag die Plenardebatte im Abgeordnetenhaus verfolgt hat, kann nur zu dem Schluss kommen, dass dieses Szenario nicht realistisch ist.

Insbesondere die CDU, die die Koalition dominiert und auch in der Angelegenheit des Kita-Streiks die verantwortlichen Senatsverwaltungen für Bildung und Finanzen besetzt hält, hielt ihre ablehnende Position dem Agieren der Gewerkschaft Verdi gegenüber nicht zurück. Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch erklärte »Verdis kompromisslose Haltung« für die Situation verantwortlich. Man behalte sich daher vor, rechtliche Schritte einzuleiten. An die möglicherweise betroffenen Eltern gerichtet erklärte Günther-Wünsch: »Wir werden in den kommenden Tagen und Wochen mit den Eigenbetrieben an Ihrer Seite stehen und eine Betreuung der Kinder ermöglichen.« Vom Berliner Arbeitsgericht hieß es auf nd-Anfrage, ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung sei noch nicht eingegangen. »Ein solcher Antrag im Verfahren des Eilrechtsschutzes wäre das zu erwartende Mittel der Wahl, sollte das Land – etwa gegen die zum Streik aufrufende Gewerkschaft – rechtliche Schritte gegen einen anstehenden Streik ergreifen wollen«, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit.

Die Gewerkschaftsposition war der Sitzverteilung im Abgeornetenhaus gemäß unterrepräsentiert. Die Forderungen von Verdi belaufen sich auf Entlastungsmaßnahmen für Beschäftigte der Kita-Eigenbetriebe. Konkret soll der Personalschlüssel verbessert werden. Sollten sich Beschäftigte in den Einrichtungen mit einer Unterschreitung der Fachkraft-Kind-Relation konfrontiert sehen, sollen zudem Ausgleichsmaßnahmen greifen, vorzugsweise in Form von Freizeit. Zunächst hatte Verdi die Umsetzung in Form eines Tarifvertrags gefordert. Inzwischen ist die Gewerkschaft davon ein Stück weit abgerückt, spricht nur noch von einer Regelung, »die verbindliche, individuell einklagbare Entlastungsregelungen schafft«.

»Ich sage Ihnen, was da drin steht: verkürzte Betreuungszeiten, geschlossene Gruppen bis hin zu geschlossenen Kitas. Das ist ein vergiftetes Angebot.«Katharina Günther-Wünsch (CDU) Bildungssenatorin

Ein letztes Gespräch zwischen Senat und Gewerkschaft war am Mittwoch ergebnislos zu Ende gegangen. Verdi sei bereit gewesen, den Beginn des unbefristeten Erzwingungsstreiks zu verschieben, sofern der Senat verbindliche, konstruktive Verhandlungen zugesagt hätte. Der Senat habe diese Chance jedoch verpasst, wollte sich laut Verdi nicht mal darauf festlegen, ob es eine »Belastung der Beschäftigten« gibt. In der Konsequenz seien die Mitglieder ab Montag zum Streik aufgerufen worden.

Günther-Wünsch erklärte dem Abgeordnetenhaus, dass sie gerne über konkrete Inhalte gesprochen hätte. Verdi sei es jedoch nur darum gegangen, wie Verhandlungen zustande kommen könnten. Die Senatorin appellierte an die Verantwortlichen, zu konstruktiven Gesprächen zurückzukehren. Die CDU-Politikerin erneuerte ihr Argument, dass die Umsetzung der geforderten Entlastungsmaßnahmen in den landeseigenen Betrieben die Kita-Beschäftigten weiter spalten würde. Der Abstand zu den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten freier Träger wüchse. Um dem Abgeordnetenhaus die Tragweite einer Umsetzung der Gewerkschaftsforderungen zu verdeutlichen, übertrug sie diese auf alle Kitas und errechnete den entsprechenden Personalbedarf. Demzufolge arbeiteten lediglich 6000 der 31 000 Erzieher*innen in den Eigenbetrieben. Gäbe man den Verdi-Forderungen nach, bräuchte es in allen Kitas zusammengenommen 4750 zusätzliche Stellen.

Günther-Wünsch offenbarte auch Gesprächspunkte aus den Treffen mit der Gewerkschaft. Da Verdi scheinbar selbst wisse, dass die Umsetzung der Maximalforderungen zum Scheitern verurteilt sei, seien Notfallpläne und Konsequenzenmanagement schon mitgeliefert worden. »Ich sage Ihnen, was da drin steht: verkürzte Betreuungszeiten, geschlossene Gruppen bis hin zu geschlossenen Kitas. Das ist ein vergiftetes Angebot«, schloss die Senatorin. Sie sprach davon, dass es an einzelnen Standorten zwar eine enorme Belastung gebe, aber selbst unter Berücksichtigung der Vakanzen durch Beschäftigungsverbote, Langzeitkrankheit oder Elternzeit sei der Personalbedarf zu über 100 Prozent gedeckt.

Rückendeckung erhielt Verdi von der Linke-Abgeordneten Franziska Brychcy. Sicherlich lasse sich der Betreuungsschlüssel nicht von heute auf morgen senken, Entlastungsmaßnahmen in Form von besseren Arbeitsbedingungen ließen sich aber schon umsetzen, sagt Brychcy. Das sei notwendig, um Beschäftigte zu halten und neue Beschäftigte zu gewinnen. Die derzeitige Situation habe einen hohen Krankenstand verursacht und die Teilzeitquote innerhalb von zehn Jahren verdoppelt.

Erstveröffentlich im nd v. 27.9. 2024
https://nd.digital/editions/nd.DerTag/2024-09-27/articles/14918474

Wir danken für das Publikationsrecht.

Preiserhöhung beim 49-Euro-Ticket: Hochgradig unsozial

Wolfgang Pomrehn kommentiert die geplanten Änderungen beim Deutschlandticket

Von Wolfgang Pomrehn

Bildmontage: Jochen Gester

Nun soll es also noch teurer werden. Die Verkehrsminister der Länder haben Anfang der Woche beschlossen, den Preis des 49-Euro-Tickets anzuheben. 58 Euro soll die Nutzung des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs künftig im Monat kosten. Damit zeigen die Landesregierungen nicht nur Klimaschützern und künftigen Generationen, sondern auch allen Menschen mit geringem Einkommen den Stinkefinger.

Zehn Prozent aller deutschen Haushalte haben pro Person im Monat nur 1000 Euro oder weniger zur Verfügung. Da muss jeder Euro zweimal umgedreht werden, da sind schon die jetzigen 49 Euro für manchen zu viel, und mit einer weiteren Verteuerung wird die Zahl der Ticketverkäufe sicherlich zurückgehen. Die Preiserhöhung ist also hochgradig unsozial und ausgrenzend, weil es Menschen das Recht auf freie Mobilität nimmt. Das bleibt in dieser Auto-dominierten – um nicht zu sagen Auto-besessenen – Gesellschaft weiter den Gesunden und den Wohlhabenden vorbehalten. Die Interessen von Kindern, Jugendlichen und Alten und allen anderen, die nicht Auto fahren, interessieren nicht. Insbesondere auf dem Land, wo der öffentliche Nahverkehr ohnehin meist nur ein schlechter Witz ist, bleiben sie auf der Strecke, können oft nicht einmal selbständig zum Arzt oder zur Apotheke gehen, geschweige denn Geschäfte erreichen.

Parallel zur zunehmenden Vernachlässigung und Ausdünnung des ÖPNV in der Fläche hat sich schließlich auch die Versorgung in den Dörfern dramatisch verschlechtert. Alles ist auf große Zentren vor den Toren der Städte zugeschnitten, die fast nur mit dem Auto erreichbar sind. An letzterem ändert natürlich auch ein günstiges Allround-Monatsticket nichts. Aber dieses könnte eine wichtige Dynamik anstoßen: Wenn mehr Menschen das Auto stehen lassen oder es gar ganz abschaffen, werden ÖPNV und Regionalbahnen voller. Geld könnte von Unterhalt und Neubau der Straßen in Bus und Bahn umgeschichtet werden, um deren Angebot zu verbessern und auszubauen, und in den Autofabriken könnten statt Pkws, die sich immer schlechter verkaufen lassen, Straßenbahnen und Busse gebaut werden. Das würde dort, wie am Beispiel von VW bereits vorgerechnet wurde, sogar mehr Arbeitsplätze schaffen, als es derzeit in der Automobilproduktion gibt. Zugleich würden damit, insbesondere wenn ÖPNV und Bahn endlich konsequent elektrifiziert werden, die Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors endlich gesenkt, etwas, wogegen sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) trotz gesetzlichen Auftrags nachhaltig sperrt.

Arbeitsplatzsicherung, Klimaschutz und mehr soziale Gerechtigkeit – was will man mehr? Nötig wäre für diese eierlegende Wollmilchsau der Sozial- und Umweltpolitik nur ein Bruchteil der Euro-Beträge, die derzeit in Aufrüstung und Kriegsvorbereitungen gesteckt werden. Doch es gibt einen Haken: Öl- und Autoindustrie machen noch immer glänzende Gewinne. Selbst bei VW wurden 2023 noch mehr als vier Milliarden Euro an Dividenden verteilt. Der Konzern verfügt über Gewinnrückstellungen jenseits von 100 Milliarden Euro, hält aber die Hand für Verkaufsprämien auf.

Wolfgang Pomrehn ist freier Journalist und schreibt zu klimapolitischen Themen.

Erstveröffentlicht im nd v. 26.9. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1185529.deutschlandticket-preiserhoehung-beim-euro-ticket-hochgradig-unsozial.html?sstr=Pomrehn




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