»Der Staat darf nicht länger wegschauen«

Mietwucher

Die Linke will Mietwucher wirksam verfolgen. Caren Lay über das Wiener Modell und den Unwillen der Bundesregierung, tätig zu werden

Interview: Patrick Lempges

Bild: Jochen Gester. Kreuzberger Wohnungskomplex

Die Linke hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Miet­wucher-Regelungen in Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes vorgelegt. Warum?

Es gibt einfach sehr viele Mieten in Deutschland, die illegalerweise zu hoch sind. Wir haben vor einem Jahr als Linksfraktion unsere Mietwucher-App an den Start gebracht. Die 220 000 Menschen, die sie genutzt haben, haben ein selbst für uns ungeahntes Ausmaß illegal überhöhter Mieten ans Tageslicht befördert: In zwei Dritteln aller Fälle waren die Mieten überhöht. Das ist natürlich keine repräsentative Studie, aber wir wissen auch aus den Kommunen, dass es eine ziemlich hohe Zahl von Mietverhältnissen gibt, die nicht Recht und Gesetz entsprechen. Und wir sagen: Der Staat darf beim massenhaften Gesetzesbruch auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter nicht weiter wegschauen.

Gesetze gegen Mietwucher existieren seit Jahrzehnten. Warum greifen sie nicht?

Ein Urteil von 2004 hat dazu geführt, dass die meisten Wohnungsämter aufgehört haben, überhöhte Mieten nach Paragraf 5 Wirstschaftsstrafgesetz zu verfolgen. Der Grund: Die Rechtsprechung setzt sehr hohe Hürden und verlangt, dass im Einzelfall nachgewiesen wird, dass eine individuelle Notlage des Mieters ausgenutzt wurde. Erst durch den Druck, den wir im letzten Jahr gemacht haben, fangen Städte wie Hamburg, Frankfurt am Main, Leipzig oder der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin wieder an, das Thema anzugehen. Hinter dieser Misere steckt auch diese Haltung, die in den 1990er und 2000er Jahren hege­monial war, von wegen: Der Markt wird das schon regeln. Das muss sich endlich ändern. Es ist eine öffentliche Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Mieterinnen und Mieter nicht übers Ohr gehauen werden.Interview

Caren Lay setzt sich seit Langem für die Rechte von Mieter*innen ein. Seit 2009 ist sie Mitglied des Bundestages und seit 2016 Sprecherin für Mieten- und Wohnungspolitik der Linksfraktion im Bundestag. Am 6. November lehnte der Bundestag den Gesetzesentwurf der Linken zur wirksamen Bekämpfung von Mietwucher ab. Von 571 anwesenden Abgeordneten votierten 131 dafür und 440 dagegen.

Was würde sich mit Ihrem Gesetzentwurf ändern?

Zwei Dinge: Erstens eine einfache Klarstellung im Gesetz. Die Tatsache, dass die Mieten überhöht sind, muss reichen, um die Sache weiterzuverfolgen – ohne nachweisen zu müssen, dass eine individuelle Notlage ausgenutzt wurde. Zweitens ein von 50 000 auf 100 000 Euro erhöhter Bußgeldrahmen. Fachleute sagen, es gebe Großvermieter, die systematisch geltendes Recht brechen. Die machen so viele Gewinne damit, dass 50 000 Euro einfach nicht mehr abschreckend genug sind, und da müssen wir gegensteuern.

Dieser Entwurf ist Teil Ihrer Mietenkampagne. Was steckt dahinter?

Die Kampagne der Bundestagsfraktion fokussiert besonders auf das Thema Mietwucher – und das seit einem Jahr. Der nächste Höhepunkt ist, dass wir mit unserer Mietwucher-App in zwölf weiteren Städten an den Start gehen. Und gerade haben wir unseren Gesetzentwurf zur Abstimmung gesstellt, wenngleich er leider wie befürchtet abgelehnt wurde. Darüber hinaus startet jetzt eine Mietenkampagne der Partei Die Linke. Dazu gab es schon vor ein paar Wochen eine Aktivenkonferenz in Berlin mit über 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmern – das war wirklich ein Hoffnungsschimmer. Bei der Kampagne der Partei werden sicher auch weitere Pro­bleme der Mietenpolitik zur Sprache kommen. Und auch wir im Bundestag werden natürlich nicht nur über Mietwucher, sondern auch zum Thema Mietendeckel sprechen.

Kritiker sagen, eine schärfere Regulierung verschrecke Investoren und ver­schärfe den Wohnungsmangel. Was entgegnen Sie?

Ein Geschäftsmodell, das gegen geltendes Recht verstößt, ist nicht tragfähig. Und generell ist es falsch, Investitionen in bezahlbaren Wohnraum so zu organisieren, dass sie auf massiven Mietsteigerungen basieren. Wir brauchen nicht nur ein schärferes Mietrecht, sondern vor allem ein öffentliches Investitionsprogramm nach Wiener Vorbild. Hier muss öffentliches Geld in eine gemein­nützige Wohnungswirtschaft investiert werden, wo nicht hohe Renditen im Vordergrund stehen, sondern Wohnungsangebote für Normal- und Geringverdienende. Das geht nur mit öffentlichem Geld. Jeder Euro, der in bezahlbaren Wohnraum angelegt ist, ist gut angelegtes Geld – eine Investition in den Sozialstaat, in den sozialen Zusammenhalt. Die Stadt Wien macht gut vor, dass das funktioniert.

Union und SPD haben den Gesetzesentwurf wie erwartet abgelehnt. Warum haben Sie ihn dennoch zur Abstimmung gestellt?

Es geht in jedem Fall darum, Druck aufzubauen, aber wir wollen nicht bis zur nächsten Legislatur warten. Und wir stehen nicht alleine: Der Druck kommt auch von den Städten und von der Mehrheit der Bundesländer, und er wächst. Unser Gesetz entsprach nicht den Maximalforderungen der Linken, sondern es ist der Gesetzentwurf von Markus Söder und Hen­drik Wüst, also von Leuten der Unionsparteien. Das ist nicht mal sonderlich links, das ist einfach schlichtweg notwendig, damit Mietwucher wieder verfolgt werden kann. Die Bundesregierung hat das Thema an eine Kommission zum Mietrecht übergeben – aus meiner Sicht ein reiner Verschiebebahnhof. Dabei stehen die Kommunen in den Startlöchern und können nicht länger warten. Wir hatten am Montag ein Gespräch im Bau­ausschuss mit Vertretern des Städte­tages, und die Kommunen sagen alle: Bitte ändert das endlich, damit wir arbeiten können.

Was wäre die Maximalforderung der Linken?

Wir brauchen einen ganz anderen Gesetzesrahmen für Mieten, eine echte Preisregulierung. Da gibt es ein Konzept des Stadtsoziologen Andrej Holm, das wir überarbeitet in den Bundestag einbringen wollen. Die Absenkung von zu hohen Mieten ist ein wichtiger Bestandteil. Das aktuelle Gesetz sagt, dass 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu viel sind. Ich würde vorschlagen, dass es schon bei zehn Prozent anfangen muss. Wir werden dazu eigene Vorschläge bringen. Der Gesetzentwurf gegen Mietwucher ist das bare Minimum – und das muss kommen. Meine Hoffnung ist, dass es gesellschaftliche Kräfte gibt, die auch die Veränderungen wollen, die Die Linke fordert.

Breite gesellschaftliche Kräfte – hier in Berlin wäre das beispielsweise die Bürgerinitiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen. Ist die Enteignungsfrage auch ein Hebel, oder wollen Sie das auf Bundesebene ausschließlich über den Mietendeckel regeln?

Prinzipiell ist Enteignung ein Hebel auf allen Ebenen, aber der Fokus beim Thema Vergesellschaftung liegt jetzt gerade auf den Stadtstaaten Berlin und Hamburg. Da ist der Hebel mit der Volksgesetzgebung einfach größer, um das auch tatsächlich Realität werden zu lassen. Deswegen ist die Fokussierung auf Enteignung dort im Moment richtig und natürlich unterstützen wir das als Bundestagsfraktion von ganzem Herzen. Auf Bundesebene ist der größte Hebel aber gerade beim Mietwucher-Thema, weil es hier sehr viel Unterstützung gibt, die weit über Die Linke hinausgeht.

Sie beschäftigen sich seit Jahren intensiv mit Mietenpolitik. Was treibt Sie persönlich an?

In Zeiten des Neoliberalismus, eklatant steigender Mieten und privatisierter Wohnungswirtschaft ist die Wohnungsfrage einfach die soziale Frage unserer Zeit. Es ist eine absolute Frechheit, dass die letzten zwei, drei Bundesregierungen dieses Thema nicht angegangen sind und es ist ein Skandal, dass die aktuellen Regierungsfraktionen nicht einmal unserem Gesetzentwurf zugestimmt haben, dessen Umsetzung schlicht das Mindeste wäre, um den Mieterinnen und Mietern in diesem Land ein wenig mehr Luft zum Atmen zu verschaffen.

Erstveröffentlicht im nd v. 8.11. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1195305.mietwucher-caren-lay-der-staat-darf-nicht-laenger-wegschauen.html?sstr=Caren|Lay

Wir danken für das Publikationsrecht.

Wertlose Zahlen

Der maue Klimakompromiss der EU-Umweltminister hilft niemandem weiter

90 Prozent Reduktion des Treibhausgasausstoßes bis 2040 – es klingt nicht schlecht, was die EU-Mitgliedstaaten in Gestalt ihrer Umweltminister beschlossen haben. Freilich handelt es sich um einen Rechentrick: Fünf Prozent können durch internationale Zertifikate erreicht werden. Will heißen: Andere Länder, vor allem arme Staaten aus dem globalen Süden, nehmen den Europäern einen Teil der Arbeit ab und bekommen dafür ein paar Euro.

Einigen Mitgliedstaaten ging selbst diese maue Einigung zu weit, so dass sie letztlich überstimmt werden mussten. Als Ausrede taugt der Verweis nicht, dass mit Polen und Ungarn nicht mehr drin war. Historisch verantwortlich für den Klimaschlamassel sind in der EU vor allem die westeuropäischen Industrieländer. Doch gerade die Schwergewichte Deutschland, Frankreich und Italien gaben den Kurs vor, dass ambitionierte Klimaziele gemäß wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht zur Debatte standen.

Dabei wissen natürlich auch die übelsten Realpolitiker, dass das Weltklima nicht stabilisiert werden kann, indem nationale Minderungspläne in Teilen nur auf dem Papier stehen. Und die Realisierung selbst der jetzt beschlossenen schwachen Vorgabe steht in den Sternen, da in der EU momentan fast jedes Klimaschutzinstrument aufgeweicht oder infrage gestellt wird. Letztlich ging es darum, die Blamage zu verhindern, dass die EU-Vertreter samt Bundeskanzler Friedrich Merz mit leeren Händen zum UN-Klimagipfel nach Belém reisen. Der schöne Schein soll gewahrt werden – mit wertlosen Zahlen.

Erstveröffentlicht im nd v. 6.11. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1195241.cop-wertlose-zahlen.html?sstr=Wertlose|Zahlen

Wir danken für das Publikationsrecht.

Wir wollen keinen Reallohnverlust und Lohnverzicht zugunsten von Rüstungsmilliarden – wir brauchen einen automatischen Inflationsausgleich und tabellenwirksame Entgelterhöhungen!

Auf ihrer Mitgliederversammlung vom 13. Juli 2023 beschloss die Betriebsgruppe ver.di-fu ein Positionspapier, auf das sie sich auch in ihrem aktuellen Beschluss vom 6. November 2025 bezieht. Das Positionspapier ist also immer noch aktuell. Daher veröffentlichen wir es hier.

Wir wollen keinen Reallohnverlust und Lohnverzicht zugunsten von Rüstungsmilliarden – wir brauchen einen automatischen Inflationsausgleich und tabellenwirksame Entgelterhöhungen!

Das folgende Positionspapier der ver.di-Betriebsgruppe Freie Universität Berlin zur TV-L-Tarifrunde 2023 wurde diskutiert und verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 13. Juli 2023. Auf der Versammlung wurde ebenfalls die Bildung eines Aktionskomitees für die Organisation der Aktivitäten und Streiks auf der betrieblichen Ebene während der kommenden Tarifauseinandersetzung beschlossen. Im Aktionskomitee werden auch die studentischen Beschäftigten nach TVStud vertreten sein, um die Einheit aller Tarifbeschäftigten (TV-L und TVStud) im Tarifkampf herzustellen.

Der Entwurf des Bundeshaushalts hat ein um 30 Milliarden geringeres Volumen und der Bundesfinanzminister fordert im Namen der Schuldenbremse zu Einsparungen auf, die natürlich auf Länderebene fortgesetzt werden sollen. „Die öffentlichen Kassen sind leer!“ wird es ab jetzt noch öfter bei Bund, Ländern und Kommunen heißen und als Argument herhalten, warum Tarifforderungen der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst als „unrealistisch“ abgebügelt werden.

„Leere Kassen“? Nicht im Rüstungshaushalt, der nun 71 Milliarden umfassen soll: 51,8 Mrd. plus 19,2 Mrd. aus dem „Sondervermögen Bundeswehr“ (gegen das die ver.di-Betriebgruppe bereits vor einem Jahr protestiert hatte[1]). „Leere Kassen“? Nicht bei „Rheinmetall“, dessen Auftragsbücher aus allen Nähten platzen und das jetzt eine Panzerfabrik in der Ukraine errichtet, um die Kriegsmaschinerie am Laufen zu erhalten. Ob Pandemie oder Krieg, für die Sicherung von Unternehmensgewinnen standen und stehen immer Milliarden bereit.

Geld ist da und es gibt keinen Grund für uns, bescheiden zu sein. Seit Jahren leiden wir Beschäftigte unter explodierenden Preisen für Lebensmittel und Energie, während unsere Reallöhne sinken.[2] Bereits anlässlich des letzten Tarifergebnisses hatte die ver.di-Betriebsgruppe auf ihrer Mitgliederversammlung am 15. Dezember 2021 einstimmig festgestellt: „Die ver.di-Betriebsgruppe lehnt das Tarifergebnis ab, weil es einen nicht hinnehmbaren Reallohnverlust beinhaltet, und fordert die Bundestarifkommission auf, es auch abzulehnen.“ Und das war noch Monate vor Krieg und Inflation!

Wie auch andere Tarifabschlüsse in den letzten Jahren beinhaltete das letzte TV-L-Tarifergebnis ein Jahr ohne Nominalerhöhung des Tabellenlohns (erst im 2. Jahr der Laufzeit gab es eine bescheidene Erhöhung von 2,8%), auf dem alle folgenden Erhöhungen sowie Punkte für die Rente, Beiträge für die Sozialversicherungen usw. beruhen. Mit anderen Worten: jedes Jahr ohne Erhöhung des tabellenwirksamen Entgelts senkt „nachhaltig“, d.h. lebenslang, das Lohn- und Rentenniveau! Daran ändert auch das „Trostpflaster“ einer einmalig gezahlten sog. „Inflationsausgleichs­prämie“ nichts, so willkommen sie im jeweiligen Moment auch erscheinen mag. Wir lehnen eine Inflationsausgleichs­prämie als Ersatz für eine reale Tabellenentgelterhöhung ausdrücklich ab.

Wir stellen fest, dass Tarifergebnisse, die dazu führen, dass der Tabellenlohn hinter der Inflationsrate zurückbleibt, den Namen „Entgelterhöhung“ nicht verdienen, da sie inflationsbereinigt eine Lohnsenkung sind! Es kann jedoch nicht der Sinn von Entgelttarifverhandlungen sein, über das Ausmaß von Lohnsenkungen zu verhandeln. Da sich die Inflationsentwicklung nicht über Jahre voraussagen lässt, die Beschäftigten aber unmittelbar in Echtzeit von jeder Preissteigerung betroffen sind, erneuert die ver.di-Betriebsgruppe ihre bereits im Mai 2022 erhobene Forderung nach einem automatischen Inflationsausgleich bei den Löhnen, d.h. „eine tarifvertraglich abgesicherte Vereinbarung mit den Arbeitgebern zu erreichen, dass sämtliche Löhne automatisch entsprechend der Preissteigerung tabellenwirksam erhöht werden (gleitende Lohnskala).“[3] Damit wäre das Fundament gelegt, endlich auch wieder Reallohnerhöhungen zu erkämpfen.

Für die Forderungsdiskussion zum TV-L schlägt die ver.di-Betriebsgruppe folgende „Leitplanken“ vor:

  • Die Reallohnverluste der Jahre 2021 bis 2023 müssen ausgeglichen werden!
  • Der nach wie vor hohen Inflation muss mit der gleitenden Lohnskala begegnet werden.
  • Wir brauchen endlich wieder eine Reallohnerhöhung, d.h. die Forderungen müssen neben dem Inflationsausgleich den Produktivitätszuwachs der Jahre 2021 bis zum Ende der Laufzeit und einen „Umverteilungszuschlag“ beinhalten.
  • Der höheren Belastung unterer Entgeltgruppen muss zusätzlich mit einem hohen Sockelbetrag Rechnung getragen werden.
  • Die Laufzeit muss mit der des TVÖD synchronisiert werden – als ein Schritt zur Überwindung der Aufspaltung in verschiedene Tarifverträge des ÖD.
  • „Sonderforderungen“ im Entgeltbereich für bestimmte Bereiche des TV-L sehen wir kritisch, da sie ein Spaltungspotenzial darstellen; diese dürfen keinesfalls auf Kosten der Entgelterhöhungen für alle gehen („Volumenumverteilung“).
  • Keine „Inflationsausgleichsprämien“ als kurzzeitigen „Ausgleich“ für Reallohnverlust – Vorrang müssen Tabellenlohnerhöhungen haben.

Bezüglich Forderungsdiskussion und Arbeitskampf wiederholen wir die Thesen aus der Betriebsgruppe FU zur Tarifpolitischen Konferenz am 13.09.2022 von ver.di:

Von der Forderungsfindung bis zum Tarifabschluss: Die Mitglieder müssen entscheiden!

Es muss eine wirkliche Diskussion in und zwischen den Betriebsgruppen über die Forderungen, über den Arbeitskampf/Streik und über ein mögliches Ergebnis organisiert werden. Es darf nicht bei individuellen Befragungen und Telefonaktionen bleiben.

Das heißt:

  1. Auf betrieblicher Ebene: die Wiederbelebung der Streikversammlung, organisiert durch die jeweiligen Betriebsgruppen, als zentrales Organ der Mobilisierungs- und Arbeitskampf­maßnahmen.
  2. Auf überbetrieblicher Ebene: Versammlungen von demokratisch gewählten (und abberufbaren!) Streikdelegierten
  3. Die Streik(delegierten)versammlungen entscheiden über Aufnahme, Durchführung und Ende von Streiks.
  4. Die Tarif- und Verhandlungskommission wird von der zentralen Streikversammlung gewählt.
  5. Die Tarifkommission ist zwar verhandlungsberechtigt, sie darf aber keine Entscheidungen treffen, sondern muss die Mitglieder bzw. die Streikdelegiertenversammlungen befragen.
  6. Über vorläufige Verhandlungsergebnisse muss eine Diskussion ermöglicht werden, bevor eine Abstimmung darüber erfolgt.

Über Verhandlungsergebnisse und alle weiteren möglichen Arbeitskampf­maßnahmen dürfen dann ausschließlich die betroffenen Gewerkschafts­mitglieder entscheiden. Hierfür muss ein digitales Verfahren entwickelt werden, so dass die betroffenen ver.di-Mitglieder über ihre Mitgliedsnummer zentral befragt werden, ob sie das Angebot annehmen oder weiterkämpfen wollen.

Quelle: https://www.verdi-fu.de/wordpress/2023/07/13/wir-wollen-keinen-reallohnverlust-und-lohnverzicht-zugunsten-von-ruestungsmilliarden-wir-brauchen-einen-automatischen-inflationsausgleich-und-tabellenwirksame-entgelterhoehungen/

[1] https://www.verdi-fu.de/wordpress/2022/05/03/mitgliederversammlung-der-ver-di-betriebsgruppe-fu-fordert-automatischen-inflationsausgleich-bei-loehnen/

[2] https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008656

[3] https://www.verdi-fu.de/wordpress/2022/05/03/mitgliederversammlung-der-ver-di-betriebsgruppe-fu-fordert-automatischen-inflationsausgleich-bei-loehnen/

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