Verbot von antimilitaristischem Camp: Krieg ist Frieden

Mit der Zeitenwende nimmt auch der Autoritarismus zu, glaubt Raul Zelik

Bild: „Orwell Marketing“ – ebay; https://share.google/images/q7wR7HkoOLYLpcua9

Wer wissen möchte, worin die »Zeitenwende« besteht, muss nur das Radio anschalten. Auf dem Deutschlandfunk, früher vergleichsweise vielstimmig, wird mittlerweile zu jeder Tages- und Nachtzeit die Werbetrommel für deutsche Rüstungskonzerne gerührt. In den Börsennachrichten lobt man die »Performance« von Thyssenkrupp Marine Systems, in der Kultursendung wird erläutert, warum der ukrainische Nationalismus die Freiheit verteidigt, der palästinensische hingegen mörderisch ist.

Dass die Verhältnisse aufgrund dieser Mobilmachung autoritärer werden, hätte man ahnen können. Eine Gesellschaft, in der die »nationalen Interessen« beschworen werden, rückt zwangsläufig nach rechts. In diesem Sinne ist das Verbot des antimilitaristischen Camps »Rheinmetall-Entwaffnen« durch die Polizei keine Überraschung.

Um die 1000 Personen wollten ab dem 26. August in Köln zusammenkommen, um sich der Militarisierung in den Weg zu stellen. Anders als bei früheren Camps sollte es diesmal auch um die Bundeswehr gehen. Die Polizei hat das untersagt, weil ein »unfriedlicher« Verlauf befürchtet wurde. Als Begründung wurde unter anderem auf den Slogan »Krieg dem Krieg« verwiesen.

Das ist nicht in erster Linie deshalb ein Skandal, weil mit der Begründung auch Tucholsky-Lesungen untersagt werden könnten. Viel schlimmer ist der Euphemismus dahinter: »Unfriedlich« sind nicht etwa die Bombenangriffe in Jemen und Gaza, die Rheinmetall mit seinen Geschäften ermöglicht, sondern die Proteste dagegen.

Erstveröffentlicht im nd v. 14.8. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1193311.rheinmetall-entwaffnen-verbot-von-antimilitaristischem-camp-krieg-ist-frieden.html?sstr=Zelik

Wir danken für das Publikationsrecht.

Krieg dem Kriege

Der Ausspruch »Soldaten sind Mörder« stammt von Kurt Tucholsky, formuliert in den 1930er Jahren. Aber was genau ist Tucholskys Pazifismusbegriff?

Von Frédéric Valin

Bild : pixabay

Soldaten sind Mörder.» Dieses berühmte Zitat des Schriftstellers Kurt Tucholsky (1890–1935) hat – bei aller Kriegsbegeisterung in Politik und Medien – spätestens seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine wieder mehr Verbreitung gefunden. Nachdem Tucholsky von Friedensbewegten wieder vermehrt in Anschlag gebracht wird, lohnt sich ein genauerer Blick auf seinen Pazifismus und auch die Widersprüchlichkeiten, die sich hinter der Parole verbergen. Dabei scheint auf den ersten Blick eindeutig, dass Tucholsky den Satz genau so gemeint hat, wie er wiedergegeben wird. Dessen Sinn ergibt sich aus dem Kontext des berühmten «Weltbühne»-Artikels «Der bewachte Kriegsschauplatz» von 1931, den Tucholsky der Feldgendarmerie gewidmet hat; zudem hat der Schriftsteller diese Aussage bei verschiedenen Anlässen wiederholt.

Ein leichter kontextueller Unterschied zwischen der Bedeutung von «Soldaten sind Mörder» in unserer Gegenwart und in der Weimarer Republik könnte in folgendem Umstand liegen: Der Tatbestand Mord war damals anders definiert als heute. Grob gesagt, es bestand keine sprachliche Differenzierung zwischen Mord und Totschlag und entsprechend umfasste Tucholskys Diktum weit mehr Taten als im heutigen Strafgesetzbuch darunter fallen würden. Aber dieser Einwand ist eher spitzfindig, juristisch gesehen fehlt in dem Ausspruch ohnehin die konkrete handelnde Person, die des Mordes bezichtigt wird. So sah es auch Tucholskys Redakteur bei der «Weltbühne», Carl von Ossietzky, dem wegen dieses Zitats der Prozess gemacht wurde: Es handle sich nicht um die Diffamierung eines Standes, sondern um die Diffamierung des Krieges. Das Berliner Schöffengericht folgte dieser Auffassung und sprach Ossietzky 1932 frei.

Auch spätere Versuche, den Satz unter Strafe stellen zu lassen, scheiterten. Insbesondere der CSU-Politiker Franz Josef Strauß verfolgte in seiner Zeit als Verteidigungsminister Pazifist*innen mit grimmigem Furor; ausgerechnet jener Franz Josef Strauß, der als Wehrmachtssoldat in der Sowjetunion, wie er in seinen Memoiren schreibt, Zeuge mehrerer Massaker seiner Kameraden an jüdischen Menschen wurde. Aber weder Strauß’ noch alle anderen Anklagen hielten stand, bis 1995 das Bundesverfassungsgericht endgültig entschied, dass der Satz keinen Straftatbestand erfüllte.

Kämpferische Friedensliebe

Nachdem damit die juristischen Instrumentalisierungen verunmöglicht wurden, stellte sich die grundlegendere Frage, wie Tucholskys Pazifismus eigentlich definiert war – gerade weil der Satz in pazifistischen Zusammenhängen immer wieder auftaucht und Tucholsky nach wie vor einer der wirkmächtigsten Pazifisten in Deutschland. Klar ist: Sein Pazifismus speist sich aus den Erfahrungen aus dem Ersten Weltkrieg, der zumindest an der Westfront ein Gepräge hatte, wie ihn aktuelle Kriege nicht mehr aufweisen. Sprich, die einigermaßen klare Trennung zwischen Front und Hinterland, die bei Tucholsky immer wieder eine Rolle spielt, existiert so nicht (mehr).

Tucholsky schreibt: «Da gab es vier Jahre lang ganze Quadratmeilen Landes, auf denen war der Mord obligatorisch, während er eine halbe Stunde davon entfernt ebenso streng verboten war.» Aber heute haben sich die Grenzen des Krieges durch Drohnen- und Luftangriffe, den Einsatz verdeckter Truppen und systematisch eingesetzten Terror gegen die Zivilbevölkerung verwischt; in vielen modernen Kriegen existiert eigentlich überhaupt keine Front mehr, nur mehr «Konfliktgebiete». Die Aufhebung dieser Trennung ist im Übrigen kein ausschließliches Merkmal der Moderne, wie der Politologe Herfried Münkler belegt hat: Auch der 30-jährige Krieg (1618–1648) beispielsweise kannte diese Trennung nicht. Dieser Krieg war gerade zu seinem Ende hin nicht auf entscheidende Schlachten ausgelegt, sondern auf die Auspressung und Verheerung ganzer Regionen.

Scheinbar paradoxerweise geht es Tucholsky darum, den äußeren Krieg nach innen, also in die Gesellschaft zu tragen. Denn Tucholskys Pazifismus ist kein friedlicher. Er hält die Friedensliebe nur dann für wirkungsvoll, wenn sie kämpferisch ist: «Das Recht zum Kampf, das Recht auf Sabotage gegen den infamsten Mord: den erzwungenen – das steht außer Zweifel. Und, leider, außerhalb der so notwendigen pazifistischen Propaganda. Mit Lammsgeduld und Blöken kommt man gegen den Wolf nicht an.» An anderer Stelle brachte Tucholsky diese Haltung auf die griffige Formel «Krieg dem Kriege». Und er ließ keinen Zweifel daran, dass in diesem Krieg, den er gegen den Krieg der Staaten führen wollte, jedes Mittel Recht ist, sofern es wirkt: «Uns radikalen Pazifisten aber bleibt (…) das Naturrecht, imperialistische Mächte dann gegeneinander auszuspielen, wenn der Friede Europas, wenn unser Gewissen das verlangt, und ich spreche hier mit dem vollen Bewußtsein dessen, was ich sage, aus, dass es kein Geheimnis der deutschen Wehrmacht gibt, das ich nicht, wenn es zur Erhaltung des Friedens notwendig erscheint, einer fremden Macht auslieferte.»

Was Tucholsky unter Krieg versteht, ist der Waffengang der Nationalstaaten, ist die Konfrontation der imperialistischen Mächte. Die Hybridität gegenwärtiger Kriegsführung, die den Terror gegen die Zivilgesellschaft nicht nur toleriert, sondern strategisch einbezieht, hätte vielleicht nicht jenseits von Tucholskys Vorstellungskraft gelegen, aber sie liegt quer zu seiner Argumentation. Denn es ist nicht nur der Frieden um jeden Preis, den Tucholsky mit seinem eigenen, privaten Krieg gegen den Krieg verteidigt, sondern es ist auch eine Idee einer Gemeinschaft jenseits des Nationalstaates: «Wir halten den Krieg der Nationalstaaten für ein Verbrechen, und wir bekämpfen ihn, wo wir können, wann wir können, mit welchen Mitteln wir können. Wir sind Landesverräter. Aber wir verraten einen Staat, den wir verneinen, zugunsten eines Landes, das wir lieben, für den Frieden und für unser wirkliches Vaterland: Europa.»

Wie Kurt Tucholsky über aktuelle Kriege denken würde, muss aber letztlich Spekulation bleiben und ist entsprechend müßig. Dass und wie seine geistigen Nachfolger*innen mit dem Krieg insbesondere in der Ukraine verfahren sind, hat nun allerdings Pascal Beucker in seinem Buch «Pazifismus – ein Irrweg?» verarbeitet. Der Überfall Russlands auf die Ukraine hat gerade jenen Teil der Friedensbewegung erschüttert, die Russland für eine Friedensmacht hielt (und in manchen Teilen sogar heute noch hält). Und diese Zuschreibung allein ist schon eine Abkehr vom Pazifismus tucholskyscher Prägung, der jedem Staat misstraut. Mit dem Vaterland, das Tucholsky zu verraten jederzeit bereit ist, ist nicht nur das eigene gemeint, sondern jedes Vaterland.

Etwas ratlos wirkte Tucholsky häufig, wenn es darum ging, welche Mittel zu ergreifen seien, um den Frieden zu bewahren; gerade weil er den Frieden um jeden Preis will, weiß er bisweilen nicht den Weg dorthin. Einen Interventionskrieg habe er, so schreibt er in der Korrespondenz mit der Zürcher Ärztin Hedwig Müller, einer engen Freundin, stets für wahnsinnig gehalten; notwendig wäre gewesen, dass die deutsche Bevölkerung von sich aus die Kriegsvorbereitungen unterläuft – durch Blockaden, durch Sabotage, durch eine positive europäische Idee, die den grassierenden Nationalismen etwas entgegensetzt.

Aber all das gab es nicht, weswegen Tucholsky 1935 konstatiert: «Es gibt keine geistige Position. Daher mein Schweigen.» Sein Pazifismus ist kein Deckmantel für andere Ideologien, er verbirgt nichts. Und es ist gerade diese Ratlosigkeit, die Tucholskys Texten zum Frieden eine menschliche Dimension gibt, der vielen aktuellen Traktaten und Aufrufen fehlt. Sie führt ihn zum Versuch, so ehrlich wie möglich zu sein. Dass Tucholskys Parolen in der heutigen Neuauflage «seiner» Zeitung, der «Weltbühne», zwar gedruckt werden, aber Russland nicht als Aggressor im Ukraine-Krieg benannt wird, bricht mit diesem Erbe.

Wie geht Frieden?

Indem er sich im Falle eines Krieges für einen Generalstreik und Regierungssturz aussprach, für einen Kampf im Inneren, gegen die Regierung, war Kurt Tucholskys Pazifismus auch revolutionär. Dass der Frieden dabei Konditionen braucht und sich nicht einfach nur herbeiwünschen lässt, schien ihm überdeutlich: «Die stupide Anschauung Ernst Jüngers, Kampf sei das Primäre, das Eigentliche, wofür allein zu leben sich verlohne, steht auf ähnlichem Niveau wie die eines falschen Friedensfreundes, der jeden Kampf verabscheut und für Kamillentee optiert. Weder ewiger Kampf ist erstrebenswert noch ewige Friedfertigkeit. Nur Krieg … das ist eine der dümmsten Formen des Kampfes, weil er von einer recht unvollkommenen Institution und für sie geführt wird.»

Die Spannung zwischen der in der Weimarer Republik verbreiteten Kriegslüsternheit und seinem radikalen Pazifismus hat Kurt Tucholsky am Ende nicht mehr ausgehalten. Als abzusehen war, dass seine Versuche, eine bessere Welt herbeizuschreiben, gescheitert waren, verstummte er nach und nach; nur seine Briefe geben bruchstückhaft Auskunft über seine innere Erschütterung. Am 16. Mai 1935, neun Monate vor seinem Tod schreibt er an Hedwig Müller: «Nichts als Pacifist zu sein – das ist ungefähr so, wie wenn ein Hautarzt sagt: ›Ich bin gegen Pickel.‹ Damit heilt man nicht.» Das Wettrüsten, das er in diesen Tagen beobachtete, hielt er für einen Wahnwitz mit einem ganz bestimmten Grund: «Aber das nur deshalb, weil die Regierungen, vollgesogen von der blödsinnigen Idee der absoluten Souveränität – in Anarchie leben und keine Rechtsordnung über sich anerkennen wollen.»

Diese Rechtsordnung, die Tucholsky vermisst, soll seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges das Völkerrecht bilden. Dieses nicht anzuerkennen, es nicht als Grundlage für die Bewertung von Krieg und Frieden zu nehmen, führt automatisch, so lässt sich mit Tucholsky schließen, selbst wiederum zum Kriege: «Also muß der Friedenstörer, der ja Deutschland ist, den Ton angeben, wie ja immer der niedrigste den Ton angibt.» 1945 erklärten die Gründungsmitglieder der UN in ihrer Charta, nunmehr «künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren». Das ist bislang nicht gelungen; die Hamburger Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF) zählte 2023 weltweit 28 Kriege und bewaffnete Konflikte.

Erstveröffentlicht im nd v. 14.8. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1193304.pazifismus-krieg-dem-kriege.html

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Notorisch unschuldig: Polizei bei Schusswaffeneinsatz

Von Britta Rabe

Bild: Der Ort des Polizeieinsatzes vom 10.8. 2024 in Düsseldorf. Foto: Britta Rabe

Am 10. August 2024 wurde ein wohnungsloser Mann bei einem nächtlichen Polizeieinsatz in Düsseldorf durch einen Schuss in den Rücken lebensgefährlich verletzt, er überlebte nur durch eine sofortige Notoperation. Der polizeiliche Schütze wurde wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt angeklagt, das Landgericht Düsseldorf urteilte im Juni mit einem Freispruch. Zusammen mit anderen Organisationen hatte das Grundrechtekomitee die Prozesstage beobachtet und zwei erste Prozessberichte veröffentlicht.

Der Überlebende sagte vor Gericht aus, er habe sich damals im Park schlafen gelegt, als ihn ein Pärchen als Penner und Junkie beleidigt habe. Aus einer Handbewegung schlossen sie fälschlich, der Mann spiele mit einem Butterfly-Messer und riefen die Polizei. Der Mann hatte lediglich mit einem Schlüsselbund hantiert. Auf den Notruf bei der Polizei hin, betraten der Schütze und seine Kollegin den Park, er mit gezogener Waffe. Sie fanden den Mann unbewaffnet vor.

Da er aber den Befehl, sich auf den Boden zu legen, nicht befolgt habe, habe der Polizist mit einem Taser einen Elektroschock gegen ihn eingesetzt, so dass der Mann zu Boden fiel. Als er sich daraufhin laut Aussagen der Beamt*innen bei dem Versuch der Festnahme gewehrt habe und aufgestanden sei, schoss der Polizist aus mindestens 6 Meter Entfernung auf ihn, der dritte Schuss traf den Mann in den Rücken und verletzte ihn lebensgefährlich.

Obwohl die Schüsse laut Gerichtsbeschluss nicht verhältnismäßig gewesen seien, da keine akute Gefahr für Leib und Leben von Menschen bestanden habe, beurteilte das Gericht die Tat zwar als polizeirechtlich rechtswidrig, aber als nicht strafbar und sprach den Beamten frei. Als Begründung wurde ein „stressbedingtes Augenblicksversagen“ herangezogen, der Beamte habe unter dem Eindruck einer „hochdynamischen Situation“ eine Fehleinschätzung getroffen.

Wie üblich endet damit ein Strafprozess gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt mit einem Freispruch. Polizeieinsatz sowie Prozess in Düsseldorf weisen darüber hinaus weitere Ähnlichkeiten mit anderen derartigen Fällen auf.
(Potentiell) tödliche Polizeigewalt wird mit allerlei juristischer Kreativität legitimiert. Das „Augenblicksversagen“ ist eigentlich als üblicher Kniff im Verkehrsrecht zu finden, um Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen zu rechtfertigen und Fahrverbote zu umgehen und wird nun augenscheinlich zu einem juristischen Mittel im Strafrecht geadelt, um einen Freispruch trotz polizeilichen Fehlverhaltens zu erreichen.

In Dortmund diente die Konstruktion des „Erlaubnistatbestandsirrtums“ (Polizist sieht sich fälschlich in Notwehr) als Grund für die Freisprüche. Diese Begründung war in Düsseldorf nicht anwendbar, weil das Opfer der Polizei den Rücken zuwandte. In Mannheim brachte ein von den angeklagten Polizisten beauftragter und von der Polizeigewerkschaft bezahlter Gutachter das sogenannte „excited delirium syndrome“ als mögliche Todesursache von Ante P. ins Spiel. Das von einem US-amerikanischen Gerichtsmediziner erfundene Syndrom hält keiner wissenschaftlichen Überprüfung stand, muss aber für zahllose polizeigemachte Todesfälle Schwarzer und LatinX-Personen in den USA als Erklärung herhalten.

Die weiterhin steigende Anzahl von Fällen tödlicher Polizeieinsätze und die systematische nachträgliche staatliche Legitimierung ohne jegliche Veränderung in den Vorgehensweisen zeigt immer deutlicher, dass diese Gewalt strukturell und gewollter Teil des Systems Polizei und des Gewaltmonopols ist. Polizeigewalt schafft neben Tod und Verletzung auch Hinterbliebene und Traumatisierte. Immer lauter fordern diese inzwischen zusammen mit zahlreichen Initiativen das Ende tödlicher Polizeigewalt. Als Grundrechtekomitee unterstützen wir dieses Ziel mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln.

Erstveröffentlicht im Informationsbulletin des Komitees für Grundrechte und Demokratie
https://www.grundrechtekomitee.de/details/notorisch-unschuldig-polizei-bei-schusswaffeneinsatz

Wir danken für das Publikationsrecht.

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