»Der Mauretanier« darf einreisen

Ehemaliger Guantanamo-Häftling klagt erfolgreich gegen Einreiseverbot

Von SEBASTIAN WEIERMANN

Vorbemerkung: Ein Film über eine reale Geschichte. Ein Mann gerät auf politische Abwege. Nimmt Kontakt auf zu Terroristen, begeht aber keinerlei politisch motivierte Verbrechen. Er wird verhaftet, landet schließlich in Guantanmo und wird jahrelang gefoltert. Ein deutsches Gericht, das nach geltendem Recht urteilt, hat nun entschieden, dass er nach Deutschland einreisen darf.

Jodie Foster hat für ihre Rolle als engagierte Anwältin in »Der Mauretanier« Auszeichnungen wie den Golden Globe bekommen. Für den Mauretanier, der Mohamedou Ould Slahi heißt, ging es am Montag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster nicht mehr wie im Film um seine Freiheit, aber immerhin um die Frage, ob er nach Deutschland einreisen darf, wo er familiäre Bindungen hat.

Aber der Reihe nach: Mohamedou Ould Slahi stammt aus Mauretanien. 1990 hatte er die Chance, mit einem Stipendium in Duisburg zu studieren. Slahi nahm die Möglichkeit wahr, studierte Elektrotechnik und schloss das Studium 1995 erfolgreich ab. Während seines Studiums reiste er zweimal nach Afghanistan und schwor dort Al-Qaida die Treue. In Deutschland soll er mehrfach Islamisten beherbergt haben. Slahi selbst sagt, er habe schon kurz nach seiner zweiten Afghanistan-Reise Anfang der 90er Jahre alle Kontakte zu Al-Qaida abgebrochen.

1999 wird Slahi dann wegen einer Straftat verurteilt, die nichts mit Islamismus zu tun hat. Eine halbjährige Bewährungsstrafe wegen Betrugs. Slahi hatte eine Firma gegründet, aber weiter Arbeitslosengeld bezogen. Er wird ausgewiesen und von der Stadt Duisburg, in der er gelebt hat, mit einer Einreisesperre belegt. Diese Sperre aus dem Jahr 1999 war auch Anlass für den Protest vor dem Oberverwaltungsgericht am Montag.

»Dieses Urteil ist nicht nur ein Sieg für Mohamedou Ould Slahi, sondern ein deutliches Signal gegen die fortgesetzten Folgen der US-Anti-Terror-Politik, die Menschenrechte systematisch verletzt.« Andreas Schüller ECCHR

Nach der Ausweisung aus Deutschland geht das Leben von Mohamedou Ould Slahi rasant weiter. Er lebt kurz in Kanada, geht dann zurück in sein Heimatland Mauretanien. Nach dem 11. September 2001 wird Slahi mehrmals von mauretanischen Sicherheitsbehörden befragt, schließlich im November 2001 verhaftet und an die USA überstellt. Nach kurzen Stationen in Gefängnissen in Jordanien und Afghanistan landet der Mauretanier schließlich in Guantanamo.

Dort wurden Schlafentzug, Isolationshaft, Waterboarding, Dauerbeschallung, sexuelle Belästigung, Scheinhinrichtung, weitere Körperverletzungen und die Androhung von Gewalt gegen seine Mutter gegen Slahi angewandt. Unter Folter bestätigte der Mann einen Großteil der Terrorvorwürfe, die gegen ihn erhoben wurden. Nach einer internen Statistik ist er der »meistgefolterte Mann in Guantanamo« gewesen. Ein US-Militärrichter weigerte sich, einen Prozess gegen Slahi zu führen, weil dessen Aussagen nur unter Folter zustande kamen.

Erst im Oktober 2016, nachdem eine von US-Präsident Obama eingesetzte Untersuchungskommission ihn entlastet hatte, wurde Slahi freigelassen und nach Mauretanien gebracht.

Noch während Slahi inhaftiert war, veröffentlichte er sein Guantanamo-Tagebuch. 2020 war er an der Produktion des Films »Der Mauretanier« beteiligt, der seine Zeit in Guantanamo schildert. Slahi lebt zurzeit in den Niederlanden, und weil die Familie seiner Frau zum Teil in Deutschland lebt, würde er gerne wieder in die Bundesrepublik einreisen dürfen. Im Jahr 2020 beantragte er deshalb die Befristung seines Einreiseverbots aus dem Jahr 1999. Die Stadt Duisburg entschied daraufhin, dass sie Slahi für weitere 20 Jahre nicht einreisen lassen wolle, wegen »einer nicht aufgelösten Verstrickung in die Terrororganisation Al-Qaida und die Terroranschläge vom 11. September 2001« und einer deshalb weiter von ihm ausgehenden Gefahr für die Bundesrepublik.

Slahi klagte dagegen und bekam vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf recht. Es entschied, dass der Mauretanier nur wegen des Betrugs verurteilt worden war und deshalb die Einreisesperre erhalten hatte, die Stadt könne nun nicht mit der angeblichen Terrorgefahr argumentieren. Die Stadt Duisburg legte gegen die Entscheidung Berufung ein, konnte sich aber auch vor dem Oberverwaltungsgericht nicht durchsetzen. Es entschied am Montag, dass Slahi schon allein, weil er mittlerweile niederländischer Staatsbürger ist, in die Bundesrepublik einreisen darf. Die Rechtslage habe sich mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz 2024 geändert. Auf die Frage, ob von Slahi eine Gefahr ausgehe, sei es nicht angekommen, so das Oberverwaltungsgericht. Wegen der grundsätzlichen, juristischen Bedeutung des Falls ist eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich.

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat Slahi in seinem Kampf um umfängliche Reisefreiheit unterstützt und begrüßt das ergangene Urteil. »Dieses Urteil ist nicht nur ein Sieg für Mohamedou Ould Slahi, sondern ein deutliches Signal gegen die fortgesetzten Folgen der US-Anti-Terror-Politik, die Menschenrechte systematisch verletzt«, sagt Andreas Schüller, Ko-Programmleiter des Bereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung des ECCHR. Slahi musste in Guantanamo 14 Jahre Haft und Folter erdulden – mit erheblichen körperlichen und seelischen Folgen. Die unrechtmäßige Einreisesperre einer deutschen Behörde stellte eine weitere Schikane dar. »Deutschland darf sich nicht zu einem verlängerten Arm von US-Terrorbekämpfungsmethoden machen, indem es Einreiseverbote aufrechterhält, die aus einem Kontext von Folter und extralegaler Haft resultieren«, so Schüller. Das ECCHR kritisiert darüber hinaus, dass »pauschale Terrorverdächtigungen« die Bewegungsfreiheit und Rechte von Betroffenen massiv einschränken.

Erstveröffentlicht im nd v. 3.2. 2026
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1197325.guantanamo-der-mauretanier-darf-einreisen.html?sstr=Der|Mauretanier

Wir danken für das Publikationsrecht.

https://www.kino.de/film/der-mauretanier-2021/


FOR PALESTINE: CALL-OUT

Monatliche Großdemonstration zur Solidarität mit den Palästinenser:innen

Samstag, 7. Februar, 14 Uhr Berlin Wedding, S+U Gesundbrunnen

Das Sterben in Gaza und die massive Unterdrückung in der Westbank gehen weiter. Die Täter hätten es gern, dass über ihre Verbrechen ein Mantel des Schweigens ausgebreitet wird. Machen wir einen Strich durch dieses Kalkül.

Die Palästina Demo findet zu unserem Bedauern parallel zur Großdemo „Free Iran – weder Schah noch Mullahs“ statt, die mit politischer Signalwirkung auf den Jahrestag des Sturzes der Schahdiktatur gelegt wurde. Auch die Palästinser:innen erinnern an diesem Samstag an die Ereignisse bei Rafah vor 2 Jahren.

Nichts desto trotz: wir werden nicht müde, dazu aufzurufen sich besser abzustimmnen, identitäre Grenzen zu überwinden und möglichst gemeinsam zu kämpfen. Völker vereinigt Euch gegen weltweiten Faschismus, Imperialismus und Krieg. Das würden wir gern auch auf Berlins Straßen sehen. Hier der Aufruf der Veranstalter:innen:

Ehrung palästinensischer Märtyrerinnen-

Rafah wird nicht vergessen werden Wirversammeln uns heute in Berlin, um die palästinensischen Märtyrerinnen zu ehren- jene, die von einem zionistischen kolonialen System ermordet wurden, das auf ethnischer Säuberung, Besatzung, Apartheid und Genozid aufgebaut ist. Fast genau zwei Jahre zuvor, im Februar 2024, führten die Besatzungskräfte des zionistischen Regimes zwei aufeinanderfolgende Massaker an der Zivilbevölkerung in Rafah durch. Wir stehen heute hier, um ihres Mordes zu gedenken. Sie wurden, genau wie Tausende andere, in der gezielten Kampagne des zionistischen Regimes zur Auslöschung des palästinensischen Volkes getötet- des indigenen Volkes des besetzten Landes.

Am 9. Februar 2024 führte die Luftwaffe der zionistischen Entität eine koordinierte Serie von Luftangriffen auf die Stadt Rafah im südlichen Gazastreifen durch. Diese Angriffe wurden gleichzeitig an mehreren Orten in einer Stadt ausgeführt, die zu einer Todesfalle geworden war, nachdem Palästinenserinnen, die vor der Zerstörung des nördlichen Gazastreifens geflohen waren, gewaltsam dorthin vertrieben worden waren. Mehr als 25 Palästinenserinnen wurden bei diesen Angriffen ermordet, ganze Familien wurden in ihren Häusern ausgelöscht

Sechs Mitglieder der Familie Ghnam wurden in einem Haus getötet. Zwölf Mitglieder der Familie al-Zurabi wurden in einem anderen ermordet. Sieben Mitglieder der Familie al-Jarmi wurden gemeinsam getötet.

Dies waren Luftangriffe, die von Kampfjets gegen zivile Wohnhäuser ausgeführt wurden. Dies war eine Massentötung- ein Massaker- belegt durch das Ausmaẞ der zivilen Opfer und die Auslöschung ganzer Familien.

Nur drei Tage später, am 12. Februar 2024, eskalierte das Massaker. Innerhalb von etwa dreiẞig Minuten startete die zionistische Entität erneut mehrere Luftangriffe über ganz Rafah hinweg und zielte auf Wohngebäude, Moscheen, Straẞen und dicht besiedelte Viertel. Mehr als 100 Palästinenser*innen wurden während des Angriffs ermordet, 3 palästinensische Leben wurden pro Minute genommen.

Die Mehrheit der Ermordeten waren Frauen und Kinder. Die meisten Opfer waren Binnenvertriebene, Menschen, die frühere Bombardierungen kaum überlebt hatten, nur um getötet zu werden, während sie Zuflucht suchten. Häuser wurden dem Erdboden gleichgemacht. Moscheen wurden zerstört. Straẞen wurden zu Massengräbern. Sie wurden getötet wegen dessen, wer sie waren – das indigene Volk des besetzten Landes – und weil sie sich weigerten zu kapitulieren, ihre Würde, ihr Land, ihre Zukunft aufzugeben. Ihre Namen müssen erinnert werden, genau wie die Namen aller palästinensischen Märtyrerinnen

Es ist ein Genozid. Und bis heute hat das Töten nicht aufgehört.

Trotz Behauptungen eines Waffenstillstands hat der Genozid niemals geendet. Es sind nun über 120 Tage seit dem sogenannten Waffenstillstand vergangen, und die zionistische Entität hat ihn mehr als 1.300 Mal verletzt. Seit Oktober 2025 wurden mehr als 500 Palästinenserinnen in Gaza ermordet. Humanitäre Hilfe wird eingeschränkt. Wiederaufbau wird blockiert. Hunger wird durchgesetzt. Gaza bleibt unter Belagerung. Die Bedingungen für Leben werden systematisch zerstört.

Palästinenserinnen sterben und leiden weiterhin in provisorischen Unterkünften, die durch Regen und starke Winde zerstört werden. Die zionistische Entität hat Gaza in einen unbewohnbaren Ort verwandelt; die Blockade von Hilfe, Medizin und Wiederaufbaumaẞnahmen bedeutet für viele einen langsamen Tod. Wir weigern uns, die leeren Worte eines sogennanten „,Waffenstillstands“ zu akzeptieren, während Menschen weiterhin getötet werden – durch Bomben und durch gezielte Vernachlässigung. Ein Waffenstillstand ohne Freiheit ist eine Lüge. Ein Waffenstillstand unter Belagerung ist eine Waffe. Ein Waffenstillstand, deres dem Genozid erlaubt weiterzugehen, ist kein Waffenstillstand.

Und lasst uns nicht vergessen, dass Deutschland an diesem Genozid mitschuldig ist. Als politischer Unterstützer und Waffenlieferant der zionistischen Entität ermöglicht Deutschland Genozid im Ausland, während es palästinensische Existenz und Solidarität im eigenen Land kriminalisiert. Doch Palästinenserinnen weigern sich zu verschwinden. Trotz Massaker, Belagerung, Inhaftierung und Exil setzt das palästinensische Volk seinen Widerstand fort. Die Märtyrerinnen von Rafah sind nicht umsonst gefallen. Der Genozid geht weiter, aber auch unser Kampf geht weiter.

Wir sind heute auf der Straẞe, um die Märtyrer*innen zu ehren. Genozid, Besatzung und koloniale Auslöschung für die palästinensische Befreiung.
Wir erinnern heute auch an die Red Ribbon Campaign, einen globalen Aufruf, die Freiheit palästinensischer politischer Gefangener zu fordern und das System von Inhaftierung, Folter und Verschwindenlassen offenzulegen, das eingesetzt wird, um palästinensischen Widerstand zu unterdrücken. Das rote Band wird als Symbol der Solidarität mit Gefangenen getragen, der Weigerung der Kriminalisierung und des Bekenntnisses zum kollektiven Kampf- tragt es, teilt es und macht palästinensische Gefangene unmöglich auszulöschen.

Wir fordern:

  • Ein sofortiges und dauerhaftes Ende des Genozids in Gaza
  • Ein Ende aller Waffenstillstandsverletzungen und fortlaufenden Tötungen
  • ·Die Aufhebung der Belagerung und vollen humanitären Zugang
  • Die Zerschlagung des Apartheid-Systems und der militärischen Besatzung
  • ·Rechenschaftspflicht für alle Täterinnen kolonialer Gewalt ·
  • Ein Ende deutscher Waffenexporte und politischer Komplizenschaft
  • Das bedingungslose Rückkehrrecht für alle Palästinenserinnen

,Free Palestine“ ist kein Slogan. Es ist Loyalität gegenüber den Märtyrer*innen. Es ist die Verantwortung gegenüber den Lebenden. Es ist ein Bekenntnis zur Befreiung.
Wir werden nicht vergessen. Wir werden keinen Genozid unter einem anderen Namen akzeptieren. Wir werden nicht aufhören Widerstand zu leisten, bis Palästina frei ist.

Acht-Stunden-Tag: Wem gehörtdie Zeit?

Nicole Mayer-Ahuja über die Pläne der Bundesregierung, den Acht-Stunden-Tag abzuschaffen

Bild: Proge

»Mit Macht für die Acht!« So wirbt der Deutsche Gewerkschaftsbund für eine Forderung, für die 100 Jahre lang gekämpft wurde: Acht Stunden für Erwerbsarbeit – acht für Schlaf – acht für das, »was man will« (Freizeit, Familie, Engagement). Seit der Novemberrevolution 1918 gilt in Deutschland das Recht auf den Acht-Stunden-Tag. »Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten«, heißt es im Arbeitszeitgesetz. Dagegen wird aktuell mobil gemacht.

Laut Koalitionsvertrag soll »die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit« geschaffen werden – »auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf«. Was würde sich dadurch ändern, mag man fragen. Kann doch die Arbeitszeit schon jetzt auf bis zu zehn Stunden am Tag verlängert werden, wenn nur im Schnitt von sechs Monaten acht Stunden täglich herauskommen. Das Signal ist klar: Bei hohem Arbeitsanfall soll mehr als zehn Stunden rangeklotzt werden. Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben? Fehlanzeige.

Die »Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten« soll »unbürokratisch« geregelt, »Vertrauensarbeitszeit« weiter möglich bleiben. Der Europäische Gerichtshof hat 2019 geurteilt, dass jede Minute Arbeitszeit dokumentiert und bezahlt werden muss. Die Umsetzung in deutsches Recht steht aus. Ein Argument der Gegner: Die »ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden« im Arbeitszeitgesetz hindere junge Väter daran, ihr Kind ins Bett zu bringen und sich danach wieder an den Rechner zu setzen. Klartext: Feierabend, Wochenende – alles steht zur Disposition. Wenn Arbeitsstunden nicht erfasst werden, kann kein Betriebsrat ein Veto einlegen, Überstunden werden nicht bezahlt, Zuschläge gibt es nicht. Im Jahr 2024 fielen 1,2 Milliarden Überstunden an, davon 638 Millionen unbezahlt. Eine Entlastung für Eltern? Wohl kaum.

Friedrich Merz’ Forderung, »wir müssen in diesem Land wieder mehr und vor allem effizienter arbeiten«, heißt für Vollzeitbeschäftigte: noch längere Arbeitstage bei noch mehr Leistungsdruck! Wer krank wird, steht unter Blaumachverdacht – daher die Debatten über Karenztage bei der Lohnfortzahlung oder telefonische Krankmeldungen. Dabei sagt die Arbeitsmedizin unzweideutig, dass Arbeitszeiten von mehr als 40 Stunden in der Woche auf Kosten der Gesundheit gehen. Das schafft Leid und kostet Geld.

Zum Thema: Nur die Verwertbarkeit zählt – Claudia Wangerin über das Vorhaben in der Union, das Recht auf Teilzeitarbeit stark einzuschränken

Für Teilzeitbeschäftigte heißt die Botschaft: Arbeitet länger, wenn es Unternehmen und Behörden verlangen. Doch wie, wenn es an staatlicher Kinder- und Altenbetreuung fehlt? Wenn Arbeit in Teilzeit und »Minijob« so verdichtet wurde, dass man sie ganztags nicht durchhält? Die Mittelstandsunion meint, der Rechtsanspruch auf »Lifestyle-Teilzeit« müsse weg. Ein Affront, etwa für Beschäftigte in der Pflege, die Stunden reduzieren, um nicht in die Knie zu gehen – ohne Lohnausgleich, versteht sich.

Wem gehört die Zeit? Bei dieser Frage geht es um Umverteilung von Zeit und Reichtum zwischen Arbeit und Kapital, um Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation, um Gesundheit und Lebenszeit. Die Grenzen des Arbeitstags sind das Maß für die Freiheit von Lohnarbeit. Verteidigen wir sie – jetzt!

Nicole Mayer-Ahuja ist Professorin für die Soziologie von Arbeit, Unternehmen und Wirtschaft an der Universität Göttingen. Sie forscht zu Veränderungen der Arbeitswelt, auch in transnationaler Perspektive. Außerhalb der Wissenschaft ist sie linken Gewerkschafter*innen seit Langem bekannt, eine breite Öffentlichkeit erreichte sie 2021 mit ihrem …

Erstveröffentlicht im nd v. 3.2. 2026
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1197335.arbeitszeit-acht-stunden-tag-wem-gehoertdie-zeit.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

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