Acht-Stunden-Tag: Wem gehörtdie Zeit?

Nicole Mayer-Ahuja über die Pläne der Bundesregierung, den Acht-Stunden-Tag abzuschaffen

Bild: Proge

»Mit Macht für die Acht!« So wirbt der Deutsche Gewerkschaftsbund für eine Forderung, für die 100 Jahre lang gekämpft wurde: Acht Stunden für Erwerbsarbeit – acht für Schlaf – acht für das, »was man will« (Freizeit, Familie, Engagement). Seit der Novemberrevolution 1918 gilt in Deutschland das Recht auf den Acht-Stunden-Tag. »Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten«, heißt es im Arbeitszeitgesetz. Dagegen wird aktuell mobil gemacht.

Laut Koalitionsvertrag soll »die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit« geschaffen werden – »auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf«. Was würde sich dadurch ändern, mag man fragen. Kann doch die Arbeitszeit schon jetzt auf bis zu zehn Stunden am Tag verlängert werden, wenn nur im Schnitt von sechs Monaten acht Stunden täglich herauskommen. Das Signal ist klar: Bei hohem Arbeitsanfall soll mehr als zehn Stunden rangeklotzt werden. Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben? Fehlanzeige.

Die »Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten« soll »unbürokratisch« geregelt, »Vertrauensarbeitszeit« weiter möglich bleiben. Der Europäische Gerichtshof hat 2019 geurteilt, dass jede Minute Arbeitszeit dokumentiert und bezahlt werden muss. Die Umsetzung in deutsches Recht steht aus. Ein Argument der Gegner: Die »ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden« im Arbeitszeitgesetz hindere junge Väter daran, ihr Kind ins Bett zu bringen und sich danach wieder an den Rechner zu setzen. Klartext: Feierabend, Wochenende – alles steht zur Disposition. Wenn Arbeitsstunden nicht erfasst werden, kann kein Betriebsrat ein Veto einlegen, Überstunden werden nicht bezahlt, Zuschläge gibt es nicht. Im Jahr 2024 fielen 1,2 Milliarden Überstunden an, davon 638 Millionen unbezahlt. Eine Entlastung für Eltern? Wohl kaum.

Friedrich Merz’ Forderung, »wir müssen in diesem Land wieder mehr und vor allem effizienter arbeiten«, heißt für Vollzeitbeschäftigte: noch längere Arbeitstage bei noch mehr Leistungsdruck! Wer krank wird, steht unter Blaumachverdacht – daher die Debatten über Karenztage bei der Lohnfortzahlung oder telefonische Krankmeldungen. Dabei sagt die Arbeitsmedizin unzweideutig, dass Arbeitszeiten von mehr als 40 Stunden in der Woche auf Kosten der Gesundheit gehen. Das schafft Leid und kostet Geld.

Zum Thema: Nur die Verwertbarkeit zählt – Claudia Wangerin über das Vorhaben in der Union, das Recht auf Teilzeitarbeit stark einzuschränken

Für Teilzeitbeschäftigte heißt die Botschaft: Arbeitet länger, wenn es Unternehmen und Behörden verlangen. Doch wie, wenn es an staatlicher Kinder- und Altenbetreuung fehlt? Wenn Arbeit in Teilzeit und »Minijob« so verdichtet wurde, dass man sie ganztags nicht durchhält? Die Mittelstandsunion meint, der Rechtsanspruch auf »Lifestyle-Teilzeit« müsse weg. Ein Affront, etwa für Beschäftigte in der Pflege, die Stunden reduzieren, um nicht in die Knie zu gehen – ohne Lohnausgleich, versteht sich.

Wem gehört die Zeit? Bei dieser Frage geht es um Umverteilung von Zeit und Reichtum zwischen Arbeit und Kapital, um Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation, um Gesundheit und Lebenszeit. Die Grenzen des Arbeitstags sind das Maß für die Freiheit von Lohnarbeit. Verteidigen wir sie – jetzt!

Nicole Mayer-Ahuja ist Professorin für die Soziologie von Arbeit, Unternehmen und Wirtschaft an der Universität Göttingen. Sie forscht zu Veränderungen der Arbeitswelt, auch in transnationaler Perspektive. Außerhalb der Wissenschaft ist sie linken Gewerkschafter*innen seit Langem bekannt, eine breite Öffentlichkeit erreichte sie 2021 mit ihrem …

Erstveröffentlicht im nd v. 3.2. 2026
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1197335.arbeitszeit-acht-stunden-tag-wem-gehoertdie-zeit.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

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