Keine Meinungsfreiheit: Bundesrat will Staatsräson in Gesetzesform gießen

Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der das Leugnen des Existenzrechts Israels kriminalisieren soll. Geplant sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Sollte der Entwurf im Bundestag verabschiedet werden, steht eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit bevor.

Redaktion PERSPEKTIVE ONLINE

Collage: JG

Die hessische Landesregierung aus CDU und SPD hat einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht, welcher das Leugnen des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen soll. Im Bundesrat wurde dem Entwurf am Freitag von der Mehrheit der Länder zugestimmt. Nach der Sommerpause soll das Gesetz dann im Bundestag beraten werden.

Der Gesetzesentwurf sieht die Erweiterung des § 130 StGB (Volksverhetzung) um einen vierten Absatz vor. Wer öffentlich das Existenzrecht Israels leugnet oder zur Beseitigung Israels aufruft, soll mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, sofern dadurch antisemitischer Hass oder Gewalt gefördert wird.

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) und Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) haben den Gesetzesentwurf eingebracht. Öffentlich begründen sie den Entwurf mit dem Kampf gegen Antisemitismus und dem Schutz von Jüd:innen in Deutschland. Das Gesetz sei notwendig, um eine Lücke im Strafrecht zu schließen, heißt es. Heinz zufolge würden die momentanen Gesetze nicht ausreichen.

Neues Gesetz zur Staatsräson

Gesetzesentwurf geht gegen Verfassung

Der wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung stufte das geplante Gesetz Ende Mai als einen verfassungswidrigen Eingriff in die Meinungsfreiheit ein. Diese erfahre durch Artikel 5 des Grundgesetzes besonderen Schutz. Es heißt, der Entwurf sei nicht mit der Verfassung vereinbar, weil versucht wird, eine subjektive Meinung zu kriminalisieren und nicht beispielsweise das Kundtun falscher Tatsachen.

Auch Dr. Max Kolter von Legal Tribune Online stimmt dieser Einschätzung zu: Die Meinungsfreiheit darf nur eingeschränkt werden, wenn dadurch ein anderes Rechtsgut geschützt wird. Es darf nicht nur eine Meinung verboten werden, weil sie der Regierung nicht passt – genau dies sei hier allerdings der Fall. In einem offenen Brief sprechen sich des Weiteren mehr als 30 Rechtswissenschaftler:innen gegen den Entwurf aus.

Die CDU hält dennoch an dem Gesetzesentwurf fest. Juristisch begründen sie diesen mit der Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2009. Das Gericht hatte damals ausnahmsweise ein Sondergesetz erlaubt, das die Verherrlichung der NS-Herrschaft verbietet. Die CDU argumentiert, dass die Gründung Israels auch mit der NS-Zeit verbunden ist und zieht daraus die parallele Anwendung. Zahlreiche Strafrechtler:innen und der wissenschaftliche Dienst sind überzeugt, dass diese analoge Anwendung nicht tragbar sei.

Kritiker:innen führen zudem an, dass es sich bei dem Gesetzesentwurf um ein Sonderrecht für Israel handeln würde. Das deutsche Strafrecht kennt kein Existenzrecht für andere Staaten. Weder die Leugnung des Existenzrechts Taiwans, Palästinas oder eines anderen Staates stellt einen Straftatbestand dar. Außerdem wird kritisiert, dass Volksverhetzung und Staatsverhetzung gleichgestellt würden.

Kritik von Linkspartei und israelischen Gruppen

Für den rechtspolitischen Sprecher der Links-Fraktion, Luke Hoß, steht fest, dass es sich bei dem Entwurf um einen verfassungswidrigen Gesetzesentwurf und um Symbolpolitik handelt. Die Linkspartei hatte sich im Bundesrat gegen den Gesetzesentwurf ausgesprochen und die Landesregierungen mit Linken-Beteiligung enthielten sich bei der Abstimmung. Zwar bekräftige man „das Existenzrecht Israels in aller Deutlichkeit“, so Bremer Linken-Landessprecherin Anna Fischer, „allerdings ist für uns die Schaffung eines Straftatbestandes für die Leugnung des Existenzrechts Israels der falsche Weg.“

Auch viele prominente israelische Persönlichkeiten – unter anderem aus der Politik, Berichterstattung, Kunst und Wissenschaft – lehnen den Gesetzesentwurf deutlich ab. Über 90 von ihnen unterzeichneten einen offenen Brief gegen den Vorstoß. Diesen hatte die Gruppe Israelis für Frieden initiiert.

Der Entwurf diene nicht dem Schutz von Jüd:innen in Deutschland, argumentieren die Verfasser:innen, dafür gebe es im deutschen Recht schon genügend Möglichkeiten. Stattdessen gehe es um die Einschränkung von Meinungsfreiheit: „[Der Entwurf] dient der Unterdrückung von Meinungsäußerungen, die die gewaltsamen und diskriminierenden Strukturen, die Israel beherrschen, grundlegend in Frage stellen. Diese Strukturen sind verantwortlich für die anhaltende gewaltsame Besatzung der palästinensischen Gebiete, Israels regionale Expansionspolitik und die verheerende Zerstörungskampagne im Gazastreifen.“

Zweiter Anlauf für Gesetzesentwurf

Die hessische CDU will sich trotz der vielen expliziten Kritiken nicht davon abhalten lassen, das Gesetz auf den Weg zu bringen. Auch die Tatsache, dass ein ähnlicher Vorstoß 2023 im Rechtsausschuss des Bundestags gescheitert ist, scheint die CDU nicht abzuschrecken. Auch scheint man sich nicht vor einer wahrscheinlichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheuen, sollte das Gesetz verabschiedet werden.

Der Bundesrat hat das Gesetz auf den Weg gegeben, doch der Bundestag muss diesem zustimmen. Die derzeitige schwarz-rote Bundesregierung dürfte dem Vorhaben offen gegenüberstehen. Ob sich unter Anbetracht der starken Kritik und Bedenken am Gesetz eine Mehrheit findet, bleibt jedoch ungewiss.

Gesetz könnte Repressionen verstärken

Sollte die Bundesregierung das Gesetz beschließen, sendet sie ein deutliches Signal: „Deutschland steht unangefochten an der Seite Israels!“ Bereits heute bezeichnet unsere Regierung die Sicherheit Israels als Staatsräson.

Um diese „Sicherheit“ Israels durchzusetzen, hat der Staat in den letzten Jahren die Repressionen gegen Palästina-Solidarität stark ausgeweitet. In mehreren Städten kam es zu Demonstrationsverboten, Einbürgerungsfragen und immer wieder zu Strafverfahren. Die Repressionen scheinen willkürlich: Immer wieder kommt es selbst wegen Parolen – wie beispielsweise „From the River to the Sea – Palestine will be free!“ – zu Strafverfahren. Mal werden diese Verfahren eingestellt, mal als Billigung und mal als Volksverhetzung verurteilt.

Um dieser Willkür entgegenzuwirken, soll nun die weitere Verschärfung des Strafrechts folgen. Öffentlich wird das angestrebte Gesetz mit dem Anstieg der registrierten antisemitischen Vorfälle und mit der Sicherheit der Israelis in diesem Land gerechtfertigt. Die hessische CDU betont, dass es nicht darum gehe, Meinungen zu verbieten – Kritik an der israelischen Regierung bleibe erlaubt.

From the river to the sea

Zeichen an geostrategischen Partner

Deutschland zählt zu den wichtigsten militärischen und diplomatischen Unterstützer:innen Israels. Obwohl Israel in Gaza seit drei Jahren einen Genozid begeht, liefert Deutschland immer mehr Waffen nach Israel und trägt zum Anhalten des Genozids bei.

Die Bundesregierung hält an der Unterstützung Israels fest, obwohl es internationale Kritik an den Verbrechen Israels gibt. Merz lobte beispielsweise den Angriff Israels auf den Iran im Juni 2025. Er behauptete, dass Israel die „Drecksarbeit für uns alle“ machen würde und bewunderte den Mut der israelischen Regierung, diesen Angriff durchzuführen.

Während die Bundesregierung Israel politisch und militärisch unterstützt, soll der Spielraum für Kritik an der Existenz Israels weiter eingeschränkt werden. Der Gesetzesentwurf spiegelt die außenpolitische Linie Deutschlands offen und verstärkt nach innen wider.

Erstveröffentlicht auf Perspektive online v. 14.7. 2026
Staatsräson in Gesetzesform

Wir danken für das Abruckrecht für den in CC gesetzten Beitrag.

Massiver Eingriff

Ein Kommentar von Ulrike Eifler in der UZ zu zwei Gesetzen im Rahmen der Militarisierung des Arbeitslebens. Kaum ein Berufszweig bleibt ungeschoren. Unter den Bedingungen zunehmender Kriegswirtschaft werden bisher kaum denkbare Formen von Zwangsverpflichtungen weit über die Wehrpflicht hinaus möglich gemacht. (Peter Vlatten)

Ulrike Eifler, Kommentar in der UZ vom 10. Juli 2026

Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2026 den „Gesetzentwurf zur Stärkung der Reserve“ beschlossen. Noch in diesem Jahr soll es durch den Bundestag gepeitscht werden, damit das Gesetz Anfang kommenden Jahres in Kraft treten kann. Ziel ist eine schnellere Verfügbarkeit von Reservisten – also all jener, die als Zeitsoldaten oder als Wehrdienstleistende mal bei der Bundeswehr waren.

Bislang war der Dienst in der Truppe nur dann möglich, wenn der Reservist selbst sowie sein Arbeitgeber zustimmten. Jetzt wird die Heranziehung von Reservisten für drei bis zwölf Wochen pro Jahr verpflichtend. Die Höchstaltersgrenze liegt für Wehrdienstleistende, die unter einem Jahr bei der Bundeswehr waren, bei 45 Jahren. Zeit- und Berufssoldaten müssen damit rechnen, dass sie bis zu ihrem 65. Lebensjahr eingezogen werden können. Wer mehr als ein Jahr Wehrdienst geleistet hat, muss sogar damit rechnen, dass er oder sie auch zu Auslandsverwendungen in EU- oder NATO-Staaten sowie an Bord von Schiffen und Luftfahrzeugen verpflichtet zu werden.

Das Gesetz stellt einen weiteren schweren Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Menschen und eine Unterordnung unter den Militarismus dar. Bereits mit dem Arbeitssicherstellungsgesetz hatte die Bundesregierung Anfang 2025 eine dienstliche Verpflichtung in Krisen geregelt. Betroffen sind Beschäftigte der kritischen Infrastruktur, der Rüstungsindustrie, der Rüstungsforschung sowie lebenswichtiger Versorgungs- und Transportbereiche. Egal ob Energie- oder Wasserversorgung, Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltung oder Telekommunikation – nahezu alle Branchen fallen darunter. Beschäftigten in diesen Branchen ist untersagt, im Spannungs-, Bündnis- oder Verteidigungsfall den Arbeitsplatz zu wechseln.

Beide Gesetze sind die logische Folge einer Militarisierung, die die Arbeitswelt schon lange erreicht hat. Beschäftigte der Automobilindustrie finden sich plötzlich in der Rüstungsindustrie wieder. Hafenarbeiter müssen Rüstungsexporte verladen. Lehrer sind verpflichtet, Soldaten der Bundeswehr einzuladen. Pflegekräfte lernen die Versorgung von Kriegsverletzungen und Sachbearbeiter der Arbeitsagentur für Arbeit sind angehalten, Arbeitslose in den militärischen Bereich der Bundeswehr zu vermitteln.

Unter dem Druck dieser Entwicklung verändern sich Berufsbilder und der Sinn bisheriger Tätigkeit. Statt Goethe und Schiller zu lesen, schwärmen Soldaten den 14-Jährigen im Unterricht vom Abenteuerdasein als Soldat vor. Auch in den Krankenhäusern steht nicht der Erhalt der Gesundheit und die Verbesserung der Lebensqualität im Mittelpunkt, sondern die Präparierung für den nächsten Einsatz an der Front. Und die Sachbearbeiterin in der Arbeitsagentur darf nicht mehr bei der Suche nach einer zweiten Chance behilflich sein, sondern muss die Notlage Betroffener ausnutzen und diese in die Bundeswehr drängen.

Es zeigt sich: Der Militarismus strukturiert die Arbeitswelt und den Konflikt zwischen den Klassen. Er sorgt aber auch für Brüche und die ersten Beispiele der Gegenwehr. In Leipzig wurde ein DHL-Mitarbeiter entlassen, weil er die Verladung von Rüstungsexporten nach Israel ablehnte. In München weigern sich drei Tramfahrer, die mit Bundeswehrwerbung beklebte Tram durch die Innenstadt zu fahren. Und die Hochschullehrer, die sich mit ihren palästinasolidarischen Studenten solidarisiert haben, werden plötzlich auf politischen Listen des Bildungsministeriums geführt.

Es zeigt sich: Den individuellen Erfahrungen mit der Militarisierung am Arbeitsplatz muss eine kollektive Antwort entgegengestellt werden, damit sie wirkmächtig ist.

Wir danken für das Publiktionsrecht.

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Aktionstage gegen Waffenproduktion und Krieg im Wedding – Höhepunkt eine Großdemonstration unter Beteiligung etlicher Gewerkschaftlicher Aktivistinnen

Titelbild: Peter Vlatten

Dreiste Verhaftung des Geschäftsführers von International Peace Bureau (IPB) und anderer Aktivist:innen

Friedensaktivisten stören die Staatsräson. Überall. Die Übergriffe gegen sie häufen sich. Überall. Schaffen wir Öffentlichkeit daüber her. Überall und immer!(Peter Vlatten)

IPB, 6.Juli 2026

Das International Peace Bureau (IPB) verurteilt die Festnahme und Abschiebung seines Geschäftsführers Sean Conner sowie weiterer Aktivist:innen aus Deutschland, Finnland und Italien aufs Schärfste. Bei seiner Ankunft am internationalen Flughafen Sabiha Gökçen in Istanbul am Freitag, dem 3. Juli, um 17:27 Uhr Ortszeit wurden ihm Reisepass und Mobiltelefon abgenommen. Er wurde zwei Stunden lang verhört; dabei wurden unter anderem seine Fingerabdrücke genommen und Fahndungsfotos angefertigt.

Die türkischen Behörden machten wiederholt widersprüchliche Angaben zu den Gründen für die Befragung und behaupteten, die Kontrolle sei aufgrund einer Meldung deutscher Behörden erfolgt. Diese bestritten jedoch jegliche Beteiligung. Anschließend durchsuchten die Behörden Seans persönliche Gegenstände, einschließlich des beschlagnahmten Mobiltelefons. Er wurde gezwungen, Unterlagen zu seiner eigenen Abschiebung zu unterzeichnen, ohne zu wissen, was er genau unterschrieb. Danach wurde er in eine Gewahrsamszelle gebracht und darüber informiert, dass er am folgenden Tag abgeschoben werden würde. Die gleiche Behandlung erfuhren vier Aktivist:innen der Linksjugend aus Deutschland, eine Person der finnischen Organisation Työväen antimilitaristit (Arbeiterantimilitarist:innen) sowie eine Person der italienischen Fronte Popolare. Andere Aktivist:innen wurden ebenfalls verhört, durften letztlich jedoch einreisen.

Die Inhaftierten waren psychischen Belastungen und rechtswidrigen Praktiken ausgesetzt. Dazu gehörten unhygienische Bedingungen, grelle Beleuchtung, die den Schlaf verhinderte, die Unmöglichkeit, mit Personen außerhalb der Einrichtung zu kommunizieren oder auch nur die Uhrzeit zu erfahren, da sämtliche technische Geräte beschlagnahmt worden waren, sowie das völlige Fehlen einer Erklärung für die Inhaftierung oder Abschiebung. Ihre Reisepässe erhielten sie erst nach der Landung in ihrem Herkunftsland zurück – verbunden mit der Drohung, bei einer erneuten Einreise von der Polizei eskortiert zu werden.

Offiziell wurde gegen diese Aktivist:innen ein „Einreiseverbot“ verhängt. Den ihnen nach der Abschiebung ausgehändigten Unterlagen zufolge galten sie als „potenziell störende Passagiere“ im Sinne von Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes Nr. 6458 über die öffentliche Sicherheit. Darin heißt es: „Ein Visum wird Ausländer:innen verweigert, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit als unerwünscht gelten.“

Sean und die anderen Inhaftierten waren nach Istanbul gereist, um am Samstag, dem 4. Juli, gemeinsam mit türkischen und internationalen Aktivist:innen am Antiimperialistischen Friedensgipfel teilzunehmen – einer vollkommen legalen und friedlichen Konferenz, die vor der Eröffnung des 36. NATO-Gipfels in Ankara am 7. und 8. Juli Perspektiven für eine friedlichere und gerechtere Welt aufzeigen wollte. Im Vorfeld des Gipfels verhängten die türkischen Behörden in mehreren Provinzen pauschale Demonstrationsverbote, verweigerten Journalist:innen die Akkreditierung und nahmen mehr als 200 Anwält:innen, Wissenschaftler:innen, Vertreter:innen der Zivilgesellschaft und Studierende fest, darunter auch internationale Aktivist:innen.

Diese undemokratischen Maßnahmen stellen eklatante Verstöße gegen die demokratischen Grundsätze in der Türkei sowie gegen das Völkerrecht dar. Leider sind derartige Maßnahmen nicht nur in der Türkei, sondern auch in anderen NATO-Mitgliedstaaten an der Tagesordnung. Auch dort wird zunehmend härter gegen gewaltfreie Friedensaktivist:innen und internationale Solidaritätsgruppen vorgegangen – von Deutschland über das Vereinigte Königreich bis hin zu den USA.

Die NATO präsentiert sich wiederholt als Verteidigerin der Demokratie und beruft sich dabei auf gemeinsame Werte wie Freiheit, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Doch das Handeln der Türkei und anderer NATO-Mitgliedstaaten zeigt das Gegenteil: Das Bündnis missachtet konsequent das Völkerrecht ebenso wie die Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Wenn das Bündnis überhaupt gemeinsame Werte hat, dann beruhen sie auf der Unterdrückung abweichender Meinungen, auf Militarisierung und auf der Durchsetzung nationaler Eigeninteressen.

Das International Peace Bureau ist eine mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnete Organisation, die seit mehr als 130 Jahren eine weltweit anerkannte Stimme für den Frieden ist. Wir stellen keinerlei Gefahr für die öffentliche Sicherheit in der Türkei dar. Offensichtlich diente der Versuch, Sean die Einreise zu verweigern, nicht – wie behauptet – dem Schutz der öffentlichen Sicherheit, sondern dem Ziel, die Stimme der internationalen Friedensbewegung zum Schweigen zu bringen.

Das IPB fordert die türkischen und deutschen Behörden daher auf, unverzüglich eine Erklärung für die Festnahme und die Verletzung der Grundrechte der festgenommenen Aktivist:innen abzugeben. Wir rufen alle anderen NATO-Mitgliedstaaten dazu auf, das Vorgehen der türkischen Behörden und ihre Behandlung friedlicher und demokratischer Aktivist:innen – sowohl aus der Türkei als auch aus anderen Ländern – unverzüglich und unmissverständlich zu verurteilen.

Diese Entwicklungen unterstreichen einmal mehr die Notwendigkeit von Kritik und Widerstand gegen die undemokratischen, militaristischen und imperialistischen Praktiken der NATO. Wenn das Bündnis bereit ist, die Misshandlung seiner eigenen Bürger:innen und die Verletzung ihrer Menschenrechte zu ignorieren, können wir nur erahnen, was es Menschen in Ländern antun würde, die als seine „Gegner“ gelten.

Heute wie immer sagen wir Nein zu einer undemokratischen, völkerrechtswidrig handelnden NATO und Ja zu Frieden und Gerechtigkeit weltweit.

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