Buchvorstellung: Die große Mobilisierung – Die Bundeswehr von der Wiederbewaffnung bis zur Kriegstüchtigkeit

Buchvorstellung: Die große Mobilisierung – Die Bundeswehr von der Wiederbewaffnung bis zur Kriegstüchtigkeit

Freitag 13.02.2026 | 19.00 Uhr | Kiezhaus Agnes Reinhold
Afrikanische Str 74, 13351 Berlin

Mit Jakob Reimann und Daniel Frede (AK Antimilitarismus)
Moderation: Hände weg vom Wedding

100 Mrd. Euro für die Modernisierung der Bundeswehr und Sicherung ihrer Einsatzbereitschaft, 400 Mrd. Euro für die Erweiterung und Ergänzung des 100-Mrd.-Euro-Aufrüstungspakets sowie zusätzlich 500 Mrd. Euro für die systematische Einbindung ziviler (Infra-) Strukturen in militärische Planungen. Der deutsche Staat setzt mit gigantischen Aufrüstungspaketen auf Krieg. Während Sozialausgaben gekürzt, Löhne gedrückt und die Regierung nach rechts rückt, erfährt die (Re-) Militarisierung Deutschlands unter dem Schlagwort der „Zeitenwende” eine Dynamik, wie man sie seit Jahrzehnten nicht mehr erlebt hat. 

Der vom Arbeitskreis Antimilitarismus herausgegebene Sammelband nimmt diese Entwicklung zum Anlass, 70 Jahre Bundeswehr kritisch aufzuarbeiten. Die Beiträge zeichnen die Geschichte der Wiederbewaffnung, den Aufbau einer Interventionsarmee und eine Traditionspflege nach, die bis heute an Wehrmacht und Eisernes Kreuz anschlussfähig bleibt. Analysiert werden Auslandseinsätze vom Balkan über Afghanistan bis in den Sahel, neue Großmachtambitionen im Rahmen von NATO-Strategien sowie die wachsende Gefahr eskalierender Großkriege – von der NATO-Ostflanke bis in den Indopazifik. Dabei wird der Mythos „humanitärer Einsätze“ hinterfragt und die ideologische Mobilisierung bis hinein in Schule, Gesundheitswesen und Zivilgesellschaft beleuchtet.

Neben der Analyse bestehender Verhältnisse stellt sich der Band klar gegen Kriegsvorbereitung, Militarismus und Aufrüstung. Antimilitaristische Positionen und praktische Interventionen werden als konkrete politische Aufgaben einer zeitgemäßen Linken verstanden.

Im Rahmen der Veranstaltung werden Jakob Reimann und Daniel Frede, die beide selbst Autoren des Bandes sind, zentrale Inhalte vorstellen und die aktuelle Entwicklung der deutschen Militär- und Sicherheitspolitik als Ausdruck imperialistischer Interessen und kapitalistischer Herrschaft diskutieren. Anschließend ist Raum für Fragen und gemeinsame Diskussion.

»Der Mauretanier« darf einreisen

Ehemaliger Guantanamo-Häftling klagt erfolgreich gegen Einreiseverbot

Von SEBASTIAN WEIERMANN

Vorbemerkung: Ein Film über eine reale Geschichte. Ein Mann gerät auf politische Abwege. Nimmt Kontakt auf zu Terroristen, begeht aber keinerlei politisch motivierte Verbrechen. Er wird verhaftet, landet schließlich in Guantanmo und wird jahrelang gefoltert. Ein deutsches Gericht, das nach geltendem Recht urteilt, hat nun entschieden, dass er nach Deutschland einreisen darf.

Jodie Foster hat für ihre Rolle als engagierte Anwältin in »Der Mauretanier« Auszeichnungen wie den Golden Globe bekommen. Für den Mauretanier, der Mohamedou Ould Slahi heißt, ging es am Montag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster nicht mehr wie im Film um seine Freiheit, aber immerhin um die Frage, ob er nach Deutschland einreisen darf, wo er familiäre Bindungen hat.

Aber der Reihe nach: Mohamedou Ould Slahi stammt aus Mauretanien. 1990 hatte er die Chance, mit einem Stipendium in Duisburg zu studieren. Slahi nahm die Möglichkeit wahr, studierte Elektrotechnik und schloss das Studium 1995 erfolgreich ab. Während seines Studiums reiste er zweimal nach Afghanistan und schwor dort Al-Qaida die Treue. In Deutschland soll er mehrfach Islamisten beherbergt haben. Slahi selbst sagt, er habe schon kurz nach seiner zweiten Afghanistan-Reise Anfang der 90er Jahre alle Kontakte zu Al-Qaida abgebrochen.

1999 wird Slahi dann wegen einer Straftat verurteilt, die nichts mit Islamismus zu tun hat. Eine halbjährige Bewährungsstrafe wegen Betrugs. Slahi hatte eine Firma gegründet, aber weiter Arbeitslosengeld bezogen. Er wird ausgewiesen und von der Stadt Duisburg, in der er gelebt hat, mit einer Einreisesperre belegt. Diese Sperre aus dem Jahr 1999 war auch Anlass für den Protest vor dem Oberverwaltungsgericht am Montag.

»Dieses Urteil ist nicht nur ein Sieg für Mohamedou Ould Slahi, sondern ein deutliches Signal gegen die fortgesetzten Folgen der US-Anti-Terror-Politik, die Menschenrechte systematisch verletzt.« Andreas Schüller ECCHR

Nach der Ausweisung aus Deutschland geht das Leben von Mohamedou Ould Slahi rasant weiter. Er lebt kurz in Kanada, geht dann zurück in sein Heimatland Mauretanien. Nach dem 11. September 2001 wird Slahi mehrmals von mauretanischen Sicherheitsbehörden befragt, schließlich im November 2001 verhaftet und an die USA überstellt. Nach kurzen Stationen in Gefängnissen in Jordanien und Afghanistan landet der Mauretanier schließlich in Guantanamo.

Dort wurden Schlafentzug, Isolationshaft, Waterboarding, Dauerbeschallung, sexuelle Belästigung, Scheinhinrichtung, weitere Körperverletzungen und die Androhung von Gewalt gegen seine Mutter gegen Slahi angewandt. Unter Folter bestätigte der Mann einen Großteil der Terrorvorwürfe, die gegen ihn erhoben wurden. Nach einer internen Statistik ist er der »meistgefolterte Mann in Guantanamo« gewesen. Ein US-Militärrichter weigerte sich, einen Prozess gegen Slahi zu führen, weil dessen Aussagen nur unter Folter zustande kamen.

Erst im Oktober 2016, nachdem eine von US-Präsident Obama eingesetzte Untersuchungskommission ihn entlastet hatte, wurde Slahi freigelassen und nach Mauretanien gebracht.

Noch während Slahi inhaftiert war, veröffentlichte er sein Guantanamo-Tagebuch. 2020 war er an der Produktion des Films »Der Mauretanier« beteiligt, der seine Zeit in Guantanamo schildert. Slahi lebt zurzeit in den Niederlanden, und weil die Familie seiner Frau zum Teil in Deutschland lebt, würde er gerne wieder in die Bundesrepublik einreisen dürfen. Im Jahr 2020 beantragte er deshalb die Befristung seines Einreiseverbots aus dem Jahr 1999. Die Stadt Duisburg entschied daraufhin, dass sie Slahi für weitere 20 Jahre nicht einreisen lassen wolle, wegen »einer nicht aufgelösten Verstrickung in die Terrororganisation Al-Qaida und die Terroranschläge vom 11. September 2001« und einer deshalb weiter von ihm ausgehenden Gefahr für die Bundesrepublik.

Slahi klagte dagegen und bekam vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf recht. Es entschied, dass der Mauretanier nur wegen des Betrugs verurteilt worden war und deshalb die Einreisesperre erhalten hatte, die Stadt könne nun nicht mit der angeblichen Terrorgefahr argumentieren. Die Stadt Duisburg legte gegen die Entscheidung Berufung ein, konnte sich aber auch vor dem Oberverwaltungsgericht nicht durchsetzen. Es entschied am Montag, dass Slahi schon allein, weil er mittlerweile niederländischer Staatsbürger ist, in die Bundesrepublik einreisen darf. Die Rechtslage habe sich mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz 2024 geändert. Auf die Frage, ob von Slahi eine Gefahr ausgehe, sei es nicht angekommen, so das Oberverwaltungsgericht. Wegen der grundsätzlichen, juristischen Bedeutung des Falls ist eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich.

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat Slahi in seinem Kampf um umfängliche Reisefreiheit unterstützt und begrüßt das ergangene Urteil. »Dieses Urteil ist nicht nur ein Sieg für Mohamedou Ould Slahi, sondern ein deutliches Signal gegen die fortgesetzten Folgen der US-Anti-Terror-Politik, die Menschenrechte systematisch verletzt«, sagt Andreas Schüller, Ko-Programmleiter des Bereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung des ECCHR. Slahi musste in Guantanamo 14 Jahre Haft und Folter erdulden – mit erheblichen körperlichen und seelischen Folgen. Die unrechtmäßige Einreisesperre einer deutschen Behörde stellte eine weitere Schikane dar. »Deutschland darf sich nicht zu einem verlängerten Arm von US-Terrorbekämpfungsmethoden machen, indem es Einreiseverbote aufrechterhält, die aus einem Kontext von Folter und extralegaler Haft resultieren«, so Schüller. Das ECCHR kritisiert darüber hinaus, dass »pauschale Terrorverdächtigungen« die Bewegungsfreiheit und Rechte von Betroffenen massiv einschränken.

Erstveröffentlicht im nd v. 3.2. 2026
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1197325.guantanamo-der-mauretanier-darf-einreisen.html?sstr=Der|Mauretanier

Wir danken für das Publikationsrecht.

https://www.kino.de/film/der-mauretanier-2021/


Klaus Gietinger: „Tote auf Urlaub“


Kaum ein Autor hat sich so intensiv mit der deutschen Novemberrevolution befasst wie Klaus Gietinger. Ergebnis sind ein halbes Dutzend Bücher, die immer neue Aspekte dieses Jahrhundertereignisses erschließen konnten. Doch in seinem Archiv liegen noch viele Schätze. Ein Teil dieser Dokumente gehen nun in einen Roman ein, dessen Handlungsstränge über 90% belegbar sind. Erdacht sind nur die beiden Hauptpersonen – die ermittelnden Kriminalisten. Der Drehbuchautor hat es verstanden die Geschichte lebendig werden zu lassen.

Der Roman taucht ein ins unruhige Berlin des Jahres 1919, kurz nach der Novemberrevolution, die das Ende des Kaiserreichs brachte. Der konservative Kriminalkommissar Richard Brinkmann und die mit revolutionären Ideen sympathisierende Kriminalassistentin Cläre Reichelt ermitteln in einem der spektakulärsten Doppelmorde der deutschen Geschichte, eben dem Mord an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht.

Obwohl die Militärjustiz, im Auftrag der SPD-Regierung, den Fall behandelt und – was schnell klar wird – vertuscht, deckt Vizekriminaldirektor Bernhard Weiß, der von Antisemiten als „Isidor“ verhöhnt wird, die Recherchen der beiden. Die geraten, je mehr sie herausfinden, mit dabei ist eine heiße Spur ganz nach oben, umso haltloser in den Strudel der aufkommenden Gegenrevolution.

Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht werden am 15. Januar 1919 von reaktionären Militärs erschlagen und erschossen. Zunächst wird verbreitet, die beiden seien erzürnten Bürgern zum Opfer gefallen. Gietingers Roman taucht ein ins unruhige Berlin des Jahres 1919, kurz nach der Novemberrevolution, die das Ende des Kaiserreichs brachte. Obwohl die Militärjustiz selbst im Auftrag der SPD-Regierung den Doppelmord behandelt – und vertuscht, finden die kriminalistischen Ermittler eine heiße Spur nach ganz oben.

Leo Jogiches kam mit seinen Recherchen der Wahrheit sehr nahe, worauf er ermordet wurde. Die Ermittlungen während der Weimarer Republik haben wenig Beweisbares erbracht, und Paul Levi beschäftigte sich mit der Suche nach den Verantwortlichen bis zu seinem mysteriösen Tod 1930. Endgültig konnte der Fall erst in den 60er Jahren nach Aktenfunden von Heinrich Hannover, Elisabeth Hannover-Drück und Dieter Ertel sowie dem Geständnis des Haupttäters, und Gietingers Recherchen in den 90ern aufgeklärt werden.

Am 22.Februar stellt Klaus Gietinger seinen neuesten Roman „Tote auf Urlaub – Berlin 1919“ vor. 

Sonntag, 22. Februar, 18 Uhr im Kiezraum auf dem Dragonerareal, 
Mehringdamm, hinter dem Finanzamt (vom Bio-Supermarkt 150 m nach links)

Veranstalter 
VERLAG DIE BUCHMACHEREi

https://diebuchmacherei.de/de_de/termine/
https://diebuchmacherei.de/de_de/produkt/tote-auf-urlaub/

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