Rechtsbruch mit Ansage – Merz will den Internationalen Strafgerichtshof im Fall Netanjahu missachten

Als kürzlich der ehemalige Präsident der Philppinen (2016-2022) Rodrigo Duterte wider Erwarten auf Grund eines vom Internationalen Strafgerichtshof ausgestellten Haftbefehls verhaftet wurde, stellten wir die Frage „Was steht eigentlich auf Beihilfe und Gewährung auf Zuflucht für einen Mörder? Friedrich Merz, der Netanyahu eingeladen und vollen Schutz vor Vollstreckung des internationalen Haftbefehls zugesichert hat, sollte das wissen.“ [1]Netanyahu und Merz zur Kenntniss – es kommt der Tag Eifern jetzt Friedrich Merz und die ihn wählenden Parlamentarier dem Faustrecht von Trump und Musk nach, die Recht und Verträge in der Luft zerreißen, Gerichtsurteile ignorieren und letztlich auch Richter unter Druck setzen und bedrohen? Ist Deutschland immer mehr bereit, seine verbindlichen interntionalen Verpflichtungen dem Reißwolf Preis zu geben, wenn sie mit der Staatsräson zu Israel kollidieren? Hier die Erklärung renommierter Juristen und Völkerechtler zur Ankündigung des „Law and Order“ Politikers Friedrich Merz, Rechtsbruch begehen zu wollen.

Presseerklärung, 17.3.2025 von ILANA Vereinigung für Friedensrecht – Deutsche Sektion der International Association of Lawyers against Nuclear Arms

Merz, in seiner Pose als noch nicht gewählter neuer Bundeskanzler, konstatiert in der „Jüdischen Allgemeinen“ vom 10.Februar 2025 und erneut in seiner Pressekonferenz am 24.Februar: Natürlich könne Netanjahu, sein Freund (sic!), in Deutschland ungehindert ein- und ausreisen. Er lud den mit Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zur Festnahme ausgeschriebenen israelischen Regierungschef zu einem Deutschlandbesuch ein und sagte ihm wörtlich „Mittel und Wege zu, dass er Deutschland besuchen und wieder verlassen kann, ohne dass er in Deutschland festgenommen worden ist.“

Wie der – früher auch mal strafrichterlich tätige – Rechtsanwalt das bewerkstelligen will, ließ er offen. Er weiß natürlich, dass Deutschland, gebunden an das Statut von Rom, verpflichtet ist, die Haftbefehle des IStGH zu vollstrecken. Er weiß, dass es dabei keine rechtlichen Ausnahmen gibt und auch keine Befugnis, die Begründung des Haftbefehls zu überprüfen. Er kennt das deutsche Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem IStGH von 2002. Nach § 2 des Gesetzes ist Deutschland verpflichtet, Netanjahu festzunehmen und nach Den Haag zu überstellen, wie es vor kurzem mit dem früheren Ministerpräsidenten der Philippinen, Rodrigo Duterte, geschehen ist. In Deutschland ist das Bundesministerium für Justiz für die Zusammenarbeit mit dem IStGH zuständig, konkret dann die örtlich zuständige Generalstaatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht. Weder die GenStA noch das OLG dürfen im Auslieferungsverfahren den ordnungsgemäßen Erlass des Haftbefehls überprüfen oder irgendeine Verdachtsprüfung durchführen. Auch die Vorschriften über die Immunität von Staatsoberhäuptern (§ 98 IStGHG) sind bei Völkerrechtsverbrechen – auch bei Nicht-Vertragsstaaten – nicht anwendbar. Das hat der IStGH zuletzt im Fall des Haftbefehls gegen Putin festgestellt.

Offenbar will Merz durch eine Weisung in das Festnahme- und Überstellungsverfahren eingreifen und damit die Autorität des IStGH und die Unabhängigkeit der deutschen Justiz zugleich in Frage stellen: ein vorsätzlicher und angekündigter schwerwiegender Bruch internationalen und nationalen Rechts, womöglich sogar strafbar als Strafvereitelung nach §§ 258, 258 a StGB.

IALANA sieht sich im Protest gegen Merz in einer Reihe mit angesehenen Juristen („Opportunistischer Rechtsbruch“ – Herta Däubler-Gmelin; „Rechtsbruch mit Ansage“ – Kai Ambos; „Freies Geleit mit der Brechstange“ – Max Kolter; „Zertrümmerung des Völkerrechts“ – Stephan Detjen).

Merz äußert nicht zum ersten Mal solche rechts-nihilistischen Tendenzen, wie wir sie weithin beobachten, insbesondere bei der Missachtung verbindlichen Völkerrechts. Bereits bei Erlass des Haftbefehls gegen Netanjahu u.a. hatte er erklärt, er werde alles tun, um eine Vollstreckung dieses Spruchs des IStGH abzuwenden. Der IStGH sei – erklärt er wider besseres Wissen – nur eingerichtet worden, „um Despoten und autoritäre Staatsführer zur Rechenschaft zu ziehen, nicht um demokratisch gewählte Regierungsmitglieder festzunehmen.“ Israel steht aber nicht über dem Völkerrecht, auch nicht für deutsche Politiker und ihre Staatsräson. Da Israel schwerste Völkerrechtsverbrechen in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten nicht selbst strafrechtlich wirksam verfolgt, greift die subsidiäre Zuständigkeit des IStGH.

Deutschland war führend bei der Errichtung des IStGH durch das Rom-Statut von 1998. Es hat seine völkerrechtlichen Verpflichtungen vorbildlich in nationales Recht umgesetzt durch das Völkerstrafgesetzbuch und den Gerichtshof weiterhin international gefördert. Noch am 22.Mai 2024 bekräftigte die Bundesregierung, sie werde das Gericht weiterhin unterstützen; auch im Fall eines Haftbefehls gegen israelische Politiker werde sie sich an Entscheidungen des Gerichts halten. Regierungssprecher Hebestreit damals: „Natürlich. Ja, wir halten uns an Recht und Gesetz.“

Merz dazu: „Ein Skandal“. Und auch Kanzler Scholz ging auf Abstand: die Gräueltaten der Hamas ließen sich nicht mit Israels Kriegsführung vergleichen.

Donald Trump hat den IStGH zu einer Bedrohung der Nationalen Sicherheit der USA erklärt und Sanktionen sowie persönliche Konsequenzen für seine Unterstützer angeordnet. Beschlagnahmen von Vermögen der zuständigen Ermittler und Richter sind gefolgt. Sie hätten „illegale und unbegründete Aktionen gegen Amerika und unseren engen Verbündeten Israel vorgenommen.“

Israel verweigert den Ermittlern des IStGH die Einreise, ebenso Personen, die sich öffentlich für eine Strafverfolgung von israelischen Amtsträgern wegen Völkerrechtsverstößen aussprechen. Beide Staaten sind dem Vertrag zum IStGH nicht beigetreten und bekämpfen seine Arbeit mit allen Mitteln. Der US-Kongress hat im Jahr 2002 mit dem American Service-Members Protection Act sogar beschlossen, seine Bürger notfalls mit militärischen Mitteln vor der Strafverfolgung durch den IStGH zu schützen.

Auf der Website des deutschen Außenministeriums ist dagegen zu lesen:

„Die Bundesregierung ist aktuell der zweitgrößte Beitragszahler (sc. nach Japan) zum Haushalt des IStGH und setzt sich aktiv dafür ein, dass der Gerichtshof möglichst effektiv arbeiten kann und breite Unterstützung in der Staatengemeinschaft findet. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass der Gerichtshof im Ringen um mehr Gerechtigkeit und beim Kampf gegen die Straflosigkeit schwerster Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren, einen wirksamen Beitrag leistet und dabei zunehmend universale Bedeutung und Akzeptanz als „Weltstrafgericht“ erlangt.“

IALANA -Deutschland fordert die jetzige und die künftige Bundesregierung auf, diese klare Position beizubehalten und Merz zu hindern, rechtswidrig den Haftbefehl des IStGH zu missachten.

Ein Kanzler hat bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag nach Art. 64 GG den Eid zu leisten, dass er „das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen werde.“ Auch ist er als Teil der Exekutive nach Art. 20 Abs.3 GG an Gesetz und Recht gebunden. Wir fragen die neu gewählten Abgeordneten des Bundestag: Darf jemand überhaupt Kanzler werden, der schon vorweg ankündigt, das Recht brechen zu wollen?

ILANA Vereinigung für Friedensrecht – Deutsche Sektion der International Association of Lawyers against Nuclear Arms, 17.3.2025, hier zum Original der Presseerklärung

Antipalästinensische Repression in deutschen Untermehmen-Zensur und Einschüchterung bei Zalando

Zalando entlässt einen arabischen Mitarbeiter, weil er sich gegen die Unterstützungsbekundungen für Israel in der Firma aussprach.

Nachdem der Betriebsrat und der Vorstand von Zalando Tage nach dem 7.Oktober 2023 auf internen Kanälen Erklärungen zur ,,Solidarität mit Israel“ veröffentlichten, machten Mohamad und andere Angestellte von ihrem Recht auf freie Meinungsäuẞerung Gebrauch und widersprachen. Sie wurden daraufhin aus Projekten ausgeschlossen, von Besprechungen ausgeladen und in der persönlichen Kommunikation ausgegrenzt, bis hin zu offen rassistischen Kommentaren. ,,Irgendwann wurde mir von der Personalabteilung gesagt, dass ,,Frauenfeindlichkeit Teil meiner Kultur ist“ erinnert sich Mohamad.

Im Juni 2024 erhielt Mohamad, der bei Zalando SE in Berlin als Senior Media Testing Manager tätig war, eine Kündigung. Zuvor hatte er seine Solidarität mit Palästina zum Ausdruck gebracht.

Das Arbeitsgericht Berlin hat den Fall von Mohamad S., der vom ELSC (European Legal Support Center) unterstützt wurde, gegen seine Kündigung durch Zalando als rechtswidrig entschieden.

Zalando ist keine Ausnahme, sondern ein typisches Beispiel für das rassistische, anti-palästinensische und anti-arabische Arbeitsumfeld in vielen deutschen Unternehmen.

Mitarbeiter:innen in deutschen Unternehmen riskieren, entlassen zu werden, wenn sie sich positiv zu Palästina äuẞern.

Rassistisch diskriminierte Menschen sind besonders gefährdet. Sie werden oft überwacht, systematisch ausgegrenzt, angegriffen und zum Schweigen gebracht. Bedrohungen des Aufenthaltsstatus und/oder der Einbürgerung sind dabei von entscheidender Bedeutung, da sie oft an Arbeitsverträge gebunden sind.

Diskriminierende Kündigungen, wie im Fall von Mohamad, sind oft illegal und können angefochten werden. Das European Legal Support Center hat viele ähnliche Fälle vor Gericht erfolgreich vertreten. Die Kündigungen mussten zurückgenommen werden.

Der Fall zeigt, wir können uns erfolgreich zur Wehr setzen. Betroffene sollen sich melden. Im Fall der Kündigung von Ahmad Othman in Duisburg wurde eine breite – auch gewerkschaftliche – Solidaritätsfront gebildet.

Die israelische Besatzungsarmee sprengt das türkische Freundschaftskrankenhaus in Gaza nördlich des Nuseirat-Flüchtlingslager, 21. März 2025Sag Nein, wenn Dein Chef verlangt, daß Du das bejubeln sollst!

Die Menschen in Gaza leiden ohne Ende, da Israel ihre Versorgung mit dem Notwendigsten zum Überleben blockiert. Seit Dienstag dieser Woche hat Israel nun auch endgültig den Waffenstillstand begraben und innerhalb 3 Tagen mindestens 710 Menschen, 90 %, davon Frauen und Kinder, in GAZA erneut massakriert.

Niemand muss auf Anweisung diese Menschenrechtsverbrechen in deutschen Betrieben bejubeln. Niemand darf Dir verbieten, das zu kritisieren! Setzt Euch zur Wehr! Macht die Firmen öffentlich bekannt!

Die Logik „Wer sich nicht zu Israel bekennt, muss gehen“ folgt der von Neonazis verbreiteten Parole „Wer Deutschland nicht liebt, muss Deutschland verlassen!“ Solch rechtsextremer Ungeist gehört überall bekämpft.

Wendet Euch bei konkreten Vorfällen an das ELSC. Sammelt Beweise. Das ELSC European Legal Support Center verteidigt und unterstützt Befürworter für palästinensische Rechte auf dem europäischen Festland und Großbritanniens mit rechtlichen Mitteln.

Hier könnt ihr Euch konkret auf der Website über Eure Rechte informieren oder „Einen Vorfall melden / rechtliche Unterstützung anfordern„!

Titelbild Peter Vlatten

Die tendenziöse Sprache der »Tagesschau«

Israelische Gewalt im Nahost-Konflikt wird eingebettet, palästinensische emotionalisiert

Kein einziges Mal benutzten Sprecher der »Tagesschau« den Begriff »Massaker« für israelische Gewalt.

Verzerrt die ARD die Realität des Krieges im Nahen Osten? Eine Auswertung aller »Tagesschau«-Sendungen seit dem 7. Oktober 2023 kommt zu einem eindeutigen Ergebnis.

Von Fabian Goldmann

Bildcollage: Jochen Gester

Über anderthalb Jahre dauert der Krieg in Nahost. Genauso lang hält die Empörung über die Berichterstattung deutscher Medien an. Im Zentrum der Kritik steht die »Tagesschau«. Schon im Oktober 2023 machte der Leak einer 47-seitigen ARD-internen Sprachregelung Schlagzeilen. Damit sollen Mitarbeiter des Senders gebrieft worden sein, nur bestimmte Formulierungen in der Berichterstattung zu verwenden. Demnach seien Angriffe der israelischen Armee »Reaktionen«, die »Gegenangriffe« genannt werden sollten.

Schlagen sich solche Sprachregelungen wirklich in der realen Berichterstattung nieder? Um das herauszufinden, habe ich mir das nachrichtliche Aushängeschild der ARD näher angeschaut und alle 471 Abendnachrichten der »Tagesschau« zwischen dem 7. Oktober 2023 (Angriff der Hamas auf Israel) und dem 19. Januar 2025 (Beginn der »Waffenruhe«) im Hinblick auf die Verwendung des Wortes »Reaktion« oder Abwandlungen davon ausgewertet.

Insgesamt 111 mal wurde in der »Tagesschau« in 15 Monaten Berichterstattung zum Nahen Osten mit Gewalt »reagiert«, »geantwortet«, »zurückgeschlagen« oder diese »erwidert«. Hinzu kommen 45 »Gegenangriffe« und »Gegenschläge«. In 156 Fällen bezeichnete die »Tagesschau« also sprachlich Gewalttaten als Konsequenz vorangegangener Ereignisse. In 103 Fällen (66 Prozent) waren damit israelische Angriffe gemeint. Weit abgeschlagen mit 18-mal »Reaktion« auf Platz zwei landet der Iran. Meist handelte es sich dabei allerdings um Zitate iranischer Politiker und nicht um Äußerungen durch die »Tagesschau«-Sprecher. Den dritten Platz belegen die USA, die in der Darstellung der »Tagesschau« meist auf Gewalttaten der jemenitischen Huthi-Miliz »reagierten«.

Palästinensische Gewalttaten – sei es durch Hamas oder andere Gruppen – stellte die »Tagesschau« hingegen in 15 Monaten kein einziges Mal als Konsequenz auf vorangegangene israelische Gewalt dar. In dieser Zeit berichtete die Sendung aber überproportional über palästinensische Gewalt. Gleichzeitig hätte es infolge Zehntausender israelischer Angriffe jede Menge Gelegenheiten gegeben, die palästinensischen als »Reaktion« darauf zu bezeichnen.

In der täglichen Berichterstattung der »Tagesschau« scheint also nicht der konkrete Angriff und dessen Umstände über die dafür gewählte Formulierung zu entscheiden, sondern vielmehr, ob dieser von Israel oder der Hamas ausging. Nicht die Tat ist demnach entscheidend, sondern die Täter.

Palästinensische Gewalttaten stellte die »Tagesschau« in 15 Monaten kein einziges Mal als Konsequenz auf vorangegangene israelische Gewalt dar.

Diese pauschale Zuschreibung formuliert die »Tagesschau« auch immer wieder ganz explizit. Ein Jahr Krieg in Nahost fasst die »Tagesschau« am 7. Oktober 2024 zum Beispiel wie folgt zusammen: »Die Terroristen ermorden im Süden Israels fast 1200 Menschen und verschleppen über 240 in den Gazastreifen. Israel reagiert mit Luftangriffen.«

Während die »Tagesschau« die Begriffe »Reaktion« und »Gegenangriff« überwiegend zur Bezeichnung von Israel ausgehender Gewalt vorhält, fällt in der Berichterstattung der Begriff »Massaker« auf, der zur Bezeichnung palästinensischer Gewalt verwendet wird. Insgesamt 16-mal ist zwischen dem 7. Oktober 2023 und dem 19. Januar 2025 in der »Tagesschau« davon die Rede. In zehn Fällen ist damit der Angriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 gemeint. In sechs Fällen werden israelische Angriffe so bezeichnet. Dabei handelt es sich allerdings ausnahmslos um Zitate etwa von Überlebenden oder Politikern. Kein einziges Mal benutzen Sprecher oder Reporter der »Tagesschau« selbst den Begriff »Massaker« als Bezeichnung für israelische Gewalt – und das, obwohl etwa Menschenrechtsorganisationen Israels Armee Hunderte solcher Ereignisse anlasten.

Um sicherzugehen, ob die ARD den Begriff »Massaker« zur Bezeichnung von Gewalttaten durch die israelische Armee konsequent vermeidet, habe ich zusätzlich den »Nahost-Liveblog« auf der Website der »Tagesschau« ausgewertet. Hier wird weit umfassender als in ihren Abendnachrichten berichtet. Das Ergebnis ist eindeutig: Insgesamt 196-mal macht sich die Redaktion dort den Begriff »Massaker« zu eigen (ohne Zitate). Gemeint war ausschließlich der Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023. Israelische »Massaker« bezeichnete sie kein einziges Mal als solche.

Während die »Tagesschau« israelische Gewalt also einbettet – und damit auch legitimiert –, wird palästinensische Gewalt durchgehend entkontextualisiert und emotionalisiert. Damit deckt sich die Berichterstattung mit den Vorgaben aus dem ARD-Glossar. Ob »Tagesschau«-Redakteure nun wirklich aufgrund interner Anweisungen oder anderer Gründe diese Formulierungen wählen, lässt sich nicht belegen. Sicher ist: Ein akkurates Bild vom seit anderthalb Jahren andauernden Krieg im Nahen Osten vermitteln sie so nicht.

Erstveröffentlicht im nd v. 14.3. 2025
https://nd.digital/editions/nd.DerTag/2025-03-14/articles/17303208

Wir danken für das Publikationsrecht.

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