Dem fies-feuchten Winterwetter zum Trotz hatten sich am Samstag, dem 25. 11 nach glaubwürdigen Angaben der Veranstalter gut 20 000 Friedensbewegte in der Bundeshauptstadt zu Kundgebungen und einer Demonstration versammelt. Es dauerte bis in den fortgeschrittenen Abend, bis dass diese Protestaktion gegen die Wiederkehr des Krieges und die Militarisierung der Republik Spuren in den Medien hinterlassen hatte. Zuerst war von einer Demo einiger Tausend die Rede. Erst gegen 22 Uhr konnte man dann lesen, dass sich hier nach Polizeiangaben 10 000 Menschen versammelt hatten. Auf jeden Fall konnten die Demonstrant:innen einen machtvollen Zug durch das Regierungsviertel organisieren, der auch ohne sichtbare Störungen ablief. Dies mag auch daran gelegen haben, dass es am Samstag keinerlei Versuche rechter Akteure gab, sich als Friedensaktivisten getarnt unter die Menge zu mischen. Im Vorfeld war auch mehr als deutlich seitens der Organisatoren klargestellt worden, dass diese Chamälions unerwünscht sind. Auch hat wohl die Vereinbarung der Veranstalter, das Zeigen von Nationalfahnen nicht zuzulassen – was auch kontrolliert wurde – die Lust an einer solchen Demo in dieser Szene deutlich gedämpft.
Prägend waren am Samstag Meinungskundgebungen aller Art, bei denen die Sorge und auch die Empörung darüber zum Ausdruck kam, dass die herrschende Politik die Chancen zu einer friedlichen Entwicklung der Beziehungen zwischen den den nationalen Konfliktparteien in Europa sowie in Nahost torpediert statt fördert. Die Gesamtaktion hatte ein deutlich linkeres Profil als die vorangegangene Großdemo im Februar. Die meisten Gruppen der arbeiterbewegungsorientierten Linken waren vertreten und auch die auf der Bühne gehaltenen Redebeiträge argumentierten mehrheitlich aus einer Tradition des linken Antimilitarismus. Dies blieb auch den meinungsbildenden Medien nicht verborgen. Die gewerkschaftliche Linke war ebenfalls präsent und setzte durch ihre organisierte Teilnahme auch einen klaren Kontrapunkt zur Politik der Vorstände, die sich wohl darüber abgesprochen hatten, nicht durch Unterstützung einer Aktion, die offen das Programm der sog „Zeitwende“ infragestellte, die Gesprächskanäle in die Zentralen der Macht zu verbauen. Ausdruck des völkerverbindenden und antirassisstischen Geistes, der diese Demonstration prägte, war auch der gemeinsame Auftritt von Iris Hefets von der Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost und der deutsch-palästinensischen Rechtsanwältin Nadjia Samour, die verdeutlichen konnten, welcher Geist wirklich hinter der verkündeten Staatsräson einer großen Koalition aus Regierung und Opposition steckt.
In den nächsten Tagen wird es ein You Tube-Video mit Bildern der Demo und den gehaltenen Reden geben. Wir werden es hier sofort verlinken, wenn es verfügbar ist.
Veranstaltung am Donnerstag, den 30. November, um 19.00 Uhr
Robert-Havemann-Saal im Haus der Demokratie und Menschenrechte Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin
Die vorherige Berliner Regierung nannte ihre Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) zutreffend einen liberalen Gegenentwurf zu den Polizeigesetzen der anderer Bundesländer.
Die aktuell regierende CDU/SPD-Koalition setzt in ihrem Koalitionsvertrag wieder auf Repression.
Im Kapitel „Inneres, Sicherheitund Ordnung“ wird ein flächendeckender Einsatz von Bodycams bei Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämtern festgeschrieben. Bodycams sollen auch im privaten Wohnraum eingesetzt werden.
Der Begriff der „öffentlichen Ordnung“ soll wieder in das ASOG aufgenommen werden. Es soll Messerverbotszonen an kriminalitäsbelasteten Orten geben. Taser sollen verstärkt eingesetzt werden.
Der Einsatz der Quellen-TKÜ und der Online-Durchsuchung werde geprüft.
Der Präventivgewahrsam soll von zwei auf fünf Tage verlängert werden. Bei möglichen terroristischen Taten sogar auf sieben Tage.
Das alles will die Landesregierung in den nächsten Monaten umsetzen; wahrscheinlich zusammen mit Maßnahmen, die nur den Görlitzer Park und den Leopoldplatz betreffen.
An diesem Abend wollen wir mit
*/Hartmut Aden/*, Professor für Öffentliches Recht, Europarecht, Politik- und Verwaltungswissenschaft, HWR Berlin, Forschungsinstitut für Öffentliche und Private Sicherheit (FÖPS Berlin)
*/David Kiefer/*, Wrangelkiez United!, Bündnis für soziale Sicherheit –#noASOG
*/Ali Mehrens/*, Bündnis für soziale Sicherheit –#noASOG
*/Niklas Schrader/*, Die Linke, Mitglied des Abgeordnetenhaus, Sprecher für Innenpolitik und Drogenpolitik
darüber reden, was diese Gesetzesverschärfungen für Berlin bedeuten würden, ob die Stadt so sicherer werden kann und wie wichtig Prävention und eine gute Sozialpolitik (vor allem Bildung, bezahlbare Wohnungen und gute Arbeit) bei einer rationalen Innen- und Sicherheitspolitik sind.
Außerdem reden wir über die Möglichkeiten des Protestes gegen die ASOG-Novelle.
Humanistische Union e.V. Landesverband Berlin-Brandenburg, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, Tel: 030 – 204 2504
Die Rechtsanwältin Nadija Samour zur Kriminalisierung des Ausrufs »Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein«
Bild: jewishcurrents
Rechtsextreme in Israel wollen »vom Jordan bis zum Mittelmeer« allein herrschen. Viele Palästinenser wollen dort indes »Freiheit« für alle.
Interview: Matthias Monroy
In der Likud-Satzung von 1977 heißt es betreffend »Judäa und Samaria«, dass »zwischen dem Meer und dem Jordan« nur Israel herrschen möge. Welche Gebiete sind hier gemeint?
Die biblischen Begriffe bezeichnen das seit 1967 von Israel besetzte Westjordanland. Die Besatzung dieser und anderer palästinensischer Gebiete durch Israel wird regelmäßig international verurteilt, auch von der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Formulierung geht der Likud sogar einen Schritt weiter als Besatzung und will Annexion.
Die rechte Regierungspartei ignoriert damit auch die UN-Resolution vom 22. November 1967, wonach auch Palästinenser innerhalb anerkannter Grenzen frei von Androhungen oder Akten der Gewalt in Frieden leben dürfen?
Es ist nicht nur ein Verstoß gegen die UN-Resolution 242 und zahlreiche weitere, sondern auch ein Verstoß gegen das völkerrechtlich verankerte Annexionsverbot und gegen das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes. Israel herrscht jedoch bereits auf dem gesamten Gebiet des historischen Palästina und hat dort ein Apartheid-Regime errichtet. Dazu gibt es etliche Berichte von Menschenrechtsorganisationen wie Al Haq, Al Mezan, B’Tselem, Human Rights Watch, Amnesty International und vielen mehr.
Schon die bis 1948 bestehende jüdische paramilitärische Untergrundorganisation Irgun wollte im britischen Mandatsgebiet Palästina einen jüdischen Staat zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer errichten …
Die Irgun war eine zionistische Terrororganisation, die unter anderem die Verantwortung für das Massaker in Deir Yassin trägt, bei dem 1948 über hundert Palästinenser*innen ermordet wurden und der Rest der Bevölkerung vertrieben wurde. Deir Yassin gilt heute in der Erinnerung aller Palästinenser*innen als das Symbol der zionistischen Gräueltaten im Zuge der Nakba. Das zionistische Projekt »From the river to the sea« ist mit der Staatsgründung Israels inzwischen Realität. Die Fortsetzung der Parole mit »… Palestine will be free« kann deshalb als eine Reaktion darauf verstanden werden.
Der Ursprung der Parole wird der damaligen Befreiungsbewegung PLO zugeordnet. Was sollte damit ausgedrückt werden?
Auf Arabisch heißt es »Vom Wasser zum Wasser«, davon gibt es zahlreiche Variationen, wie etwa »Freiheit« oder »Palästina ist Arabisch«. Ich finde es schwierig, einen einzigen Ursprung und nur eine Definition der Parole auszumachen. Eine Parole ist außerdem meist eine griffige Verkürzung, die in dynamischen Situationen wie Demonstrationen verwendet wird. Fest steht aus meiner Sicht, dass »From the river to the sea, Palestine will be free« aus einem antikolonialen Befreiungskontext stammt, und der hat in Palästina in den 1960ern mit der Gründung der PLO Aufwind bekommen.
Was meint die Parole aus Ihrer Sicht, wenn sie heute gerufen wird?
Zum Beispiel, dass das historische Palästina in irgendeiner Zukunft, vielleicht auch in einer Utopie, frei sein wird von Unterdrückung; sei es von zionistischer, siedlungskolonialistischer oder auch imperialistischer Gewalt, wie wir sie seit fast 100 Jahren in der Region von europäischen Großmächten und israelischen Siedler*innen erleben. Oder auch frei von anderen Gewaltverhältnissen, wie Kapitalismus und Patriarchat. Das sage ich bewusst. Denn auch wenn der israelische siedlungskolonialistische Apartheid-Staat der massivste Eingriff in das Leben der dort lebenden Menschen ist, so muss auch klar sein, dass »frei sein« nicht schon dann herrscht, wenn dieses System überwunden ist. »Freiheit« meint zudem alle Menschen, die auf dem Gebiet des historischen Palästinas leben.
In Deutschland wird die Parole von Politik und Justiz gern so interpretiert, als dass diese Freiheit nur ohne die dort lebende jüdische Bevölkerung erreicht werden soll …
Das Gegenteil ist der Fall: Die palästinensische Befreiungsbewegung hat immer betont, dass jüdische Menschen schon immer Teil der lokalen Geschichte, Kultur, und Zukunft waren. Abgelehnt wird ausdrücklich ein politisches, ökonomisches und soziales System, in dem die Existenz der indigenen Bevölkerung Palästinas gegen die Existenz der Siedler*innen gestellt wird. Übrigens: auch antizionistische Jüd*innen und Israelis verwenden die Parole. Sie drücken mit »From the river to the sea, Palestine will be free« ebenfalls den Wunsch aus, auf dem Gebiet des historischen Palästina frei zu sein und ohne Gewalt leben zu wollen, die auf Kosten der Palästinenser*innen geht.
Jetzt ordnet das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser die Parole als Kennzeichen von Hamas und Samidoun ein und hat sie deshalb – wie auch die beiden Organisationen – verboten. Wie bewerten Sie das?
Das ist ein klarer Verstoß gegen Art. 5 GG, die Meinungsäußerungsfreiheit. Es ist schlicht böswillig, die Parole bewusst falsch zu verstehen, als wäre sie ein Gewaltaufruf gegen Jüd*innen. Dass Faeser und andere Politiker*innen die Parole mit Hamas oder Samidoun in Verbindung bringen – zwei Organisationen, die nun verboten sind – ist der rechtliche Umweg, um diese kriminalisieren zu können. Das Bundesverfassungsgericht hat zu Art. 5 GG und sogenannten Äußerungsdelikten festgestellt, dass, wenn eine Aussage mehrere Interpretationen zulässt, man jene wählen muss, die für die Angeklagten am freundlichsten ist. Das hat übrigens auch kurz vor dem 7. Oktober das Verwaltungsgericht Berlin in einem Urteil so gesehen.
Faeser hebelt diesen Grundrechtsschutz nun aus …
Das erfolgt mit dem Strafrecht: Die Paragrafen 86 und 86a StGB und das Vereinsgesetz verbieten es, Parolen von verbotenen Organisationen zu verwenden. Dies wird zur Bekämpfung einer legitimen Meinungsäußerung eingesetzt – und das nimmt absurde Züge an. In Berlin werden bei Demonstrationen inzwischen sogar Plakate beschlagnahmt, auf denen »From the river to the sea, we want equality« steht. Ich bin mir sicher, dass alle diese Strafverfahren später eingestellt werden – oder spätestens das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, dass die Kriminalisierung grundgesetzwidrig ist. Aber bis dahin werden die Menschen eingeschüchtert und mit kostspieligen und nervenaufreibenden Gerichtsverfahren überzogen. In einigen Fällen am schlimmsten: Die Betroffenen müssen mit aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen rechnen, ohne dass sie eine Straftat begangen hätten.
Auch die Staatsanwaltschaften in Berlin, München, Saarbrücken und Jena sehen die Parole seit Kurzem als strafwürdig an. Gibt es Erfahrungen, wie dies verfolgt wird?
Die Entscheidungen der Staatsanwaltschaften sind politisch motiviert. Da die Situation relativ neu ist, ist es schwer, wie genau die Ahndung aussehen wird, also ob etwa Volksverhetzung angenommen wird oder das Verwenden verbotener Kennzeichen. Ich gehe aber davon aus, dass die Verfahren in Einstellungen oder Freisprüchen enden werden.
Interview
Die deutsch-palästinensische Rechtsanwältin Nadija Samour ist auf internationales Strafrecht und Kriminologie spezialisiert und war am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag tätig. In Berlin bearbeitet Samour Mandate im Polizei- und Versammlungsrecht sowie im Einbürgerungsrecht. Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins RAV sowie der Roten Hilfe, außerdem war sie Vorstandsmitglied des Migrationsrats Berlins. Samour setzt sich für die Abschaffung von Gefängnissen ein, in Palästina steht sie dazu im Austausch mit der Menschenrechtsorganisation Addameer in Ramallah, die auch Gefangene unterstützt.