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06 Nov 2024
Von German Foreign Policy
Bild: die.rekruten.youtube.bundeswehr.nex24_.shot.jpg (Screenhot)
BERLIN (Eigener Bericht) – Das Bundesverteidigungsministerium hat den Gesetzesentwurf für einen „Neuen Wehrdienst“ vorgelegt und reaktiviert damit die frühere „Wehrerfassung“ und die einstige „Wehrüberwachung“. Der Mitte Oktober präsentierte Entwurf folgt im Kern dem neuen Wehrdienstmodell, das Verteidigungsminister Boris Pistorius Mitte Juni im Rahmen seiner Kampagne für mehr „Kriegstüchtigkeit“ vorgestellt hat. „Wehrerfassung“ meint die Aufnahme aller 18-Jährigen in die Datenbanken der Bundeswehr. Mit der „Wehrüberwachung“ behalten die Streitkräfte einen Überblick über die Reserve – über alle, die jemals eine militärische Ausbildung erhalten haben: Ihre persönlichen Daten werden registriert, um sie bei Bedarf jederzeit einziehen zu können. Der Ausbau der Reserve ist ein weiteres zentrales Ziel Berlins. Deutschland brauche „nach Einschätzung der Bundeswehr und der NATO rund 200.000 Reservisten mehr“, erklärt Pistorius. Der Neue Wehrdienst werde dazu „nicht reichen“; er sei nur der „Einstieg“. Sein Ministerium plant für die Zeit nach der Bundestagswahl im kommenden Jahr eine Debatte über eine neue umfassende Wehrpflicht.
Bereits jetzt besteht in Deutschland für 18- bis 60 jährige Männer eine im Grundgesetz verankerte Wehrpflicht, die allerdings seit 2011 nur noch im Spannungs- oder Verteidigungsfall gilt. Den verpflichtenden Wehr- beziehungsweise Wehrersatzdienst in Friedenszeiten hatte Berlin damals ausgesetzt und durch den Freiwilligen Wehrdienst respektive den Bundesfreiwilligendienst ersetzt. Hintergrund war die sogenannte Neuausrichtung der Bundeswehr. Während des Kalten Krieges waren die bundesdeutschen Streitkräfte für einen Krieg gegen die Sowjetunion aufgestellt. Ab Anfang der 1990er Jahre formulierte die deutsche Außenpolitik zunehmend einen globalen Geltungsanspruch. Berlin strukturierte entsprechend die Bundeswehr um, um sie auf militärische Interventionen vor allem in Asien und Afrika vorzubereiten. In diesem Zusammenhang setzte Berlin nun vor allem auf hochqualifizierte Berufssoldaten. Wehrpflichtige waren im Kontext von Interventionskriegen weniger sinnvoll einsetzbar und banden darüber hinaus Militärausbilder in Deutschland, die dann für Auslandseinsätze nicht zur Verfügung standen. Seit der Eskalation des Konflikts um die Ukraine im Jahr 2014 erklärt Berlin nun allerdings einen möglichen Krieg gegen Russland wieder zum „strukturbestimmenden“ Kernauftrag der deutschen Streitkräfte.[1] In diesem Zusammenhang haben sich die Forderungen nach einer Reaktivierung der Wehrpflicht auch in Friedenszeiten zu häufen begonnen.
Ab dem kommenden Jahr will das Bundesverteidigungsministerium nun diejenigen Deutschen, die ihr 18. Lebensjahr erreichen oder die sich – als militärisch bereits Ausgebildete – in der Reserve befinden, mit einem „Musterungsfragebogen“ anschreiben.[2] Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend. Wer die Auskunft verweigert, muss mit Strafmaßnahmen rechnen.[3] Von den 18-jährigen Männern, die im Fragebogen ein Interesse am freiwilligen Wehrdienst bekunden, will das Verteidigungsministerium diejenigen 40.000 bis 50.000, die am „fittesten, am geeignetsten und am motiviertesten“ erscheinen, auswählen und zur Musterung verpflichten.[4] Im ersten Jahr sollen 5.000 von ihnen dann einen Wehrdienstplatz bei der Bundeswehr bekommen. Für Frauen sind alle Schritte freiwillig. Um auch Frauen zum Wehrdienst oder auch nur zur Wehrerfassung verpflichten zu können, müsste die Bundesregierung zunächst das Grundgesetz ändern – denn diesem zufolge gilt die Wehrpflicht ausdrücklich nur für Männer: Frauen „dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden“, heißt es in Artikel 12a. Entsprechend dem Ansatz der „Totalen Verteidigung“ will das Verteidigungsministerium in seinem Schreiben auch nach der Bereitschaft zum Dienst im Zivil- und Bevölkerungsschutz fragen.[5] Die Adressen der jungen Menschen erhält die Bundeswehr von den Meldeämtern, die nach geltendem Recht verpflichtet sind, bestimmte Datenabfragen des Militärs zu beantworten. Die mit den Fragebögen gewonnen Daten der 18-Jährigen will die Bundeswehr bis zur Vollendung von deren 60. Lebensjahr speichern.[6]
Im Verteidigungsministerium hofft man, mit dem Neuen Wehrdienst zu einer erhöhten „Aufwuchs- und Durchhaltefähigkeit der Bundeswehr“ [7] beizutragen und damit die „Kriegstüchtigkeit der Truppe zu verbessern“ [8]. Mit Blick auf den eskalierenden Machtkampf gegen Russland klagte Verteidigungsminister Boris Pistorius unlängst in einer Pressekonferenz, Deutschland könne „nicht einmal mobilisieren, weil wir nicht wüssten, wen wir einziehen können“. Der Neue Wehrdienst ermögliche es seinem Ministerium – und damit der Bundeswehr –, „an die jungen Männer heranzukommen“. Pistorius setzt darauf, dass 30 bis 50 Prozent der Wehrdienstleistenden der Bundeswehr als Zeit- oder Berufssoldaten langfristig erhalten bleiben. Aber auch die, die sich nach ihrem Wehrdienst gegen eine militärische Karriere entscheiden, bleiben ein Gewinn für die Streitkräfte: Als militärisch Ausgebildete sind sie automatisch Reservisten und können als solche in die Truppe eingezogen werden. Wer sechs Monate Wehrdienst absolviert, den plant Berlin für die Zeit danach als Teil der „Einsatzkräfte für den Operationsplan Deutschland“ ein – etwa als „Gewehrträger“ oder „Heimatschutzsoldat“ in den Heimatschutzregimentern.[9]
Den Neuen Wehrdienst plant das Verteidigungsministerium „zunächst (!) auf Basis der Freiwilligkeit“.[10] Das hat im Wesentlichen zwei Gründe. Erstens besteht in der Berliner Regierungskoalition in der Frage, ob wieder eine umfassende Wehrpflicht eingeführt werden soll, keine Einigkeit. Finanzminister Christian Lindner und Justizminister Marco Buschmann hatten in einem öffentlich bekannt gewordenen Brief an Verteidigungsminister Pistorius ihre Ablehnung einer Wehrpflicht zum Ausdruck gebracht. Auch sie wollten die „Bundeswehr zu einer der modernsten und schlagkräftigsten Armeen Europas“ machen, schreiben die FDP-Minister – nur eben nicht per Pflichtdienst, sondern mit einer „Marktlösung“.[11] Pistorius und die Wehrbeauftragte Eva Högl hingegen fordern für die Zeit nach der Bundestagswahl 2025 eine Debatte über eine neue Dienstpflicht. Es brauche „perspektivisch eine Verpflichtung“, erklärte Högl in einem Interview: Junge Deutsche lernten bei der Bundeswehr „Struktur, Kameradschaft, Pflichtbewusstsein“ – „alles Eigenschaften, von denen auch die Wirtschaft“ profitiere.[12]
Zweitens reichen die Kapazitäten der Bundeswehr zurzeit schlicht nicht aus, um die Wehrpflicht kurzfristig zu reaktivieren. Dies sei der „entscheidende limitierende Faktor“ auf dem Weg zur Wehrpflicht, betont Pistorius. Sein Ministerium geht davon aus, die „limitierten Ausbildungsplätze“ in den kommenden Jahren „mühelos“ mit Freiwilligen füllen zu können. Die notwendigen Strukturen für eine neue Wehrpflicht – Gebäude und Material für Unterbringung und Ausbildung von Rekruten, zudem die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände – müssten „erst schrittweise wieder aufgebaut werden“. Die Zeit, bis die Diskussion um die Wehrpflicht geführt wird, will Pistorius „nutzen, um die Kapazitäten hochzufahren“. Sollten sich allerdings nicht genug Freiwillige melden, um die Kapazitäten der Bundeswehr auszulasten, dann müsse „natürlich“ sowieso über eine „verpflichtende Option“ nachgedacht werden, erklärt Pistorius. „Das versteht sich von selbst“.[13]
[1] Referentenentwurf des Bundesministeriums der Verteidigung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung wehrersatzrechtlicher Vorschriften und zur Einführung eines neuen Wehrdienstes. Berlin, 13.10.2024.
[2] Bundesminister der Verteidigung stellt neues Wehrdienstmodell vor. bmvg.de 12.06.2024.
[3] FAQ (Frequently Asked Questions): Der „Neue Wehrdienst“ bei der Truppe. bmvg.de 12.06.2024.
[4], [5] Bundesminister der Verteidigung stellt neues Wehrdienstmodell vor. bmvg.de 12.06.2024.
[6] Referentenentwurf des Bundesministeriums der Verteidigung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung wehrersatzrechtlicher Vorschriften und zur Einführung eines neuen Wehrdienstes. Berlin, 13.10.2024.
[7] Der „Neue Wehrdienst“: Pistorius setzt auf Auswahl und Freiwilligkeit. bmvg.de 12.06.2024.
[8] FAQ (Frequently Asked Questions): Der „Neue Wehrdienst“ bei der Truppe. bmvg.de 12.06.2024.
[9] Bundesminister der Verteidigung stellt neues Wehrdienstmodell vor. bmvg.de 12.06.2024.
[10] FAQ (Frequently Asked Questions): Der „Neue Wehrdienst“ bei der Truppe. bmvg.de 12.06.2024.
[11] Schreiben von Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesjustizminister Marco Buschmann an Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius vom 8. Juli 2024.
[12] „Wir brauchen ein Pflichtjahr für alle – Männer wie Frauen“ – Interview, 15.06.2024. Interview mit der Wehrbeauftragten im „Stern“ vom 15. Juni 2024. bundestag.de.
[13] Bundesminister der Verteidigung stellt neues Wehrdienstmodell vor. bmvg.de 12.06.2024.
Erstveröffentlicht im GFP-Newsletter v. 6.11.24
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/9746
Wir danken für das Publikationsrecht.
Am 7.11.2024 beschloss der Bundestag eine Resolution, die als Leitlinie „zur Bekämpfung von Antisemitismus“ in Deutschland dienen soll.
Im Vorfeld gab es aus den betroffenen Bereichen, insbesondere jüdisch israelischen und Menschenrechtsorganisationen sowie Bildung, Wissenschaft und Kunst eine Welle von Bedenken und Protest gegen den Antragstext. Diese Kritik wurde aber in keiner Weise aufgegriffen.
Die Resolution wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP, CDU sowie AFD beschlossen. Die Linke enthielt sich. Das BSW stimmte dagegen.
Die von vielen befürchtete Missbräuchlichkeit kam schon in der Bundestagsdebatte selbst durch den Redebeitrag von Beatrix von Storch (AFD) zum Vorschein, die durch die Resolution die langjährigen Warnungen ihrer eigenen Partei vor „importiertem Antisemitismus“ voll bestätigt sieht. Von Storch lobte die anderen Parteien dafür, vor allem die Grünen, sich hierbei endlich auf die Aussagen der AFD zu zubewegen.
Von den Gewerkschaften hatten sich vor allem die GEW und ihr stellvertretender Vorsitzender Andreas Keller kritisch geäußert, was wir hier im Wortlaut wiedergeben. Es ist zu erwarten, dass es in der Zukunft mit Bezug auf die Resolution zu weiteren nicht gerechtfertigten repressiven Maßnahmen gegen unsere Kolleg:innen im Bildungs-,Wissenschafts- und Kuluturbereich kommt. Das bedarf der gesamtgesellschaftlichen Solidarität, auch aus anderen Gewerkschaften!
Beitrag der GEW vom 7.11.2024
Der Bundestag hat eine Antisemitismus-Resolution verabschiedet. Deren Anliegen stößt auf breite Zustimmung, Kritik gibt es an möglichen Beeinträchtigungen der Lehr-, Forschungs- und Kulturfreiheit.
Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“, lautet der Titel der Resolution, die CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP eingebracht haben und die der Bundestag am Morgen nach dem Bruch der Ampelkoalition verabschiedet hat.
Auf breite Zustimmung stoßen zentrale Aussagen der Resolution, mit der das Parlament an die Entrechtung und Ermordung von sechs Millionen europäischen Jüdinnen und Juden in der Shoa erinnert, sich zu einer „besonderen Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus“ bekennt und antisemitische Angriffe und Übergriffe „auf das Schärfste“ verurteilt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, jüdisches Leben in Deutschland zu stärken.
Für Bedenken hatten im Vorfeld der Bundestagssitzung die Aussagen zur Vergabe von Fördergeldern des Bundes, etwa für Bildung, Forschung und Kultur, gesorgt. Es sei sicherzustellen, „dass keine Organisationen und Projekte finanziell gefördert werden, die Antisemitismus verbreiten, das Existenzrecht Israels in Frage stellen, die zum Boykott Israels aufrufen oder die die BDS-Bewegung aktiv unterstützen“, heißt es in der Resolution. Die Abkürzung BDS steht für „Boycott, Divestment and Sanctions“ (englisch für „Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“) und eine transnationale politische Kampagne, die den Staat Israel wirtschaftlich, kulturell und politisch isolieren möchte. Weiter erklärte der Bundestag die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) für „maßgeblich“.
Das kritisierten in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) sechs Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – Ralf Michaels, Jerzy Montag, Armin Nassehi, Andreas Paulus, Miriam Rürup, Paula-I. Villa Braslavsky. Was genau unter Antisemitismus zu verstehen ist und in welchen Situationen er vorliegt, bleibe „Gegenstand fortwährender wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Reflexion“. Das könne der Staat nicht „autoritativ“ festlegen. Die IHRA-Definition stößt bei vielen Expertinnen und Experten auf Bedenken, weil sie teilweise herangezogen wird, um Kritik an der Politik der israelischen Regierung als antisemitisch zu bezeichnen. Ein inzwischen von weit mehr als 4.000 Menschen unterzeichneter Offener Brief unterstützt die Formulierungsvorschläge für eine Änderung der Bundestagsresolution, die die FAZ-Autorinnen und -Autoren gemacht haben.
Der stellvertretende Vorsitzende und Hochschulexperte der GEW, Andreas Keller, teilt die Bedenken der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. „Vor wenigen Monaten hat die Fördergeldaffäre der ehemaligen Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger (FDP), für Aufregung gesorgt. Zu Recht, denn offensichtlich ließ ihr Haus prüfen, ob Hochschullehrenden Fördermittel entzogen werden könnten, die eine kritische Erklärung zur Räumung eines pro-palästinensischen Protestcamps an der Freien Universität Berlin unterstützt haben. Vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckte politische Meinungsäußerungen dürfen nicht mit dem Entzug von Fördergeldern bestraft werden – das war die einhellige Kritik der demokratischen Opposition, der Zivilgesellschaft und sogar der SPD- und Grünen-Politikerinnen und -Politiker an den bis heute nicht vollständig aufgeklärten Vorgängen im Forschungsministerium“, erinnerte Keller.
„Antisemitismus ist wie jede Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Die Kritik an der Politik der israelischen Regierung, zum Beispiel mit Blick auf den aktuellen Krieg in Gaza, muss aber möglich sein, ohne im Bildungsministerium auf eine Schwarze Liste zu kommen.“ (Andreas Keller)
Die „Lehre aus der Fördergeldaffäre“ müsse sein, dass der Bewilligung von Förderanträgen keine Gesinnungsprüfung vorausgehen darf. „Antisemitismus ist wie jede Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Die Kritik an der Politik der israelischen Regierung, zum Beispiel mit Blick auf den aktuellen Krieg in Gaza, muss aber möglich sein, ohne im Bildungsministerium auf eine Schwarze Liste zu kommen“, sagte der GEW-Vize. Er appellierte an die Bundesregierung, „das zentrale Anliegen der Bundestagsresolution, den Kampf gegen Antisemitismus und den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland ernst zu nehmen und beherzt umzusetzen, aber bei der Vergabe von Fördergeldern die Freiheit von Wissenschaft, Meinung und Kultur zu respektieren“.
Wir danken unseren Kolleg:innen von der GEW für das Publiktionsrecht ihrer Stellungnahme.
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Kritische Stellungnahme der ehemaligen Justizministerium Herta Däubler-Gmelin (SPD)
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Antisemitismus Bekämpfung für Desinteressierte
Titelfoto Peter Vlatten