Die Vorgeschichte
Am Tag des Grundgesetzes kam es zu einem propalästinensischen Protest an der Berliner Humboldt Universität. Die besetzenden Studentent:innen und Universitätsleitung hatten eine Übereinkunft zum Diskurs getroffen. Die wesentlichen Anliegen der Besetzer:innen: Protest gegen die israelische Besatzungspolitik, den Genozid in GAZA und die Unterstützung des Netanyahu Regimes durch die deutsche Regierung. Propagierung eines befreiten Palästina, in dem Jud:innen und Isreal:innen friedlich mit Palästinenser:innen und Muslim:innen gemeinsam zusammenleben.
Der ursprünglich laut aller Beteiligten „respektvolle Dialog“ musste aber jäh abgebrochen werden. Von politischer Seite wurde unter Missachtung der Hochschulautonmie eine Räumung durchgesetzt. Die Polizei ging – wie Videos zeigen – bei der Räumung nicht gerade zimperlich um – mit dem Inventar und mit den Menschen. Der anwesende Rechtsbeistand und ein Journalist der Berliner Zeitung wurden rechtswidrig verhaftet. Der Journalist wurde auf üble Weise körperlich misshandelt.
Am Folgetag setzte eine Hetzkampagne gegen die Studierenden, aber auch gegen Verantwortliche der Universitäten ein. Presse und Politik überhäuften die Besetzer:innen pauschal mit Antisemitismusvorwürfen. Als Beweis für den Antisemitismus mußte auch hier wieder die Parole „From the River to the Sea“ herhalten. Gerichte haben inzwischen festgestellt, dass es sich bei der Behauptung, dass diese Parole antisemitisch sei, um eine unhaltbare Unterstellung der Behörden handelt. Nicht die Studierenden und das zum Dialog bereite Unipersonal brechen das Gesetz, sondern Politik und Innenbehörden.
Viele Universitätsverantwortlichen wichen vor dem massiven Druck aus der Politik zurück. Die TU Präsidentin Rauch, die nicht hundert Prozent deckungsgleich auf Staatsräsonlinie liegt, muss eine wahre Hexenjagd über sich ergehen lassen. 100 mutige Dozent:innen wagten es aber, sich in einem offenen Brief für Dialog auszusprechen. Sie forderten die Unileitungen auf „von Polizeieinsätzen gegen ihre eigenen Studierenden ebenso wie von weiterer strafrechtlicher Verfolgung abzusehen“.
„Schock-Brief: Uni-Profs stellen sich hinter Judenhasser-Mob“, titelte die Bild-Zeitung dazu. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger erklärte Bild, das Schreiben mache sie „fassungslos“: Statt sich klar gegen Israel- und Judenhass zu stellen, würden die Uni-Besetzer:innen verharmlost. Gerade Lehrende müssten „auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.“
In ihrem Ministerium selbst ließ sie repressive Maßnahmen gegen die Unterzeichner:innen des offenen Briefs prüfen. Dazu heisst es in einem erneuten Protest Brief: „Repressive Überprüfungen von Wissenschaftler:innen, die ihre kritische Haltung zu politischen Entscheidungen öffentlich machen, sind aus autoritären Regimen bekannt.“ Besonders die Erwägung zur Rücknahme von Förderbescheiden verletze die im Grundgesetz verbriefte Wissenschaftsfreiheit.
Wer Israel kritisiert, sich mit den Menschen in Gaza solidarisch zeigt und für das verbriefte Völkerrecht auch der Palästinenser:innen eintritt, soll wohl mundtot gemacht werden. Dafur wird auch vor mutmaßlichem Machtmissbrauch und Gesetzesbruch nicht zurückgescheut. Es hagelt Kritik aus der gesamten deutschen Wissenschaftsszene. Es bleibt nur die Konsequenz: Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger muss zurücktreten! Aber auch die Besetzer:innen gehören rehabilitiert!
Update 17.6.: das erste Bauernopfer in dem Fall. Die Staatssekretärin der Bildungsministerin muss gehen. Selbstverständlich nicht einfach so, sie wird in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Mit üppigen Bezügen.
Der Brief
Wir veröffentlichen hier den von inzwischen über 1000 Professoren und Dozenten unterschriebenen offenen Brief mit der Forderung nach Rücktritt:
Offene Stellungnahme zum Vorgehen der Bundesbildungsministerin angesichts des offenen Briefes Berliner Hochschullehrer:innen
English Version below
Zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes erleben Wissenschaftler:innen in Deutschland einen bisher nicht dagewesenen Angriff auf ihre Grundrechte. Nachdem die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger am 8.5.2024 zum „Statement von Lehrenden an Berliner Hochschulen“ in Sozialen Medien den Zeichner:innen vorgeworfen hatte, sie stünden nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, ließ sie – wie die Panorama-Redaktion am 11. Juni 2024 bekannt machte – am 13.5. diesen Jahres dienst- und strafrechtliche Sanktionen gegen Beamt:innen und Angestellte der Länder sowie die Option des Widerrufs von Förderungen durch Mitarbeiter:innen im BMBF prüfen.
Diese Handlungsweise macht sie aus folgenden Gründen als Ministerin für Bildung und Forschung untragbar:
1) Die Prüfung dienstrechtlicher Sanktionen obliegt den Ländern als Dienstherren von Professor*innen.
2) Das Strafrecht gehört nicht zum Zuständigkeitsbereich des Ministeriums.
3) Die avisierte Rücknahme von Förderbescheiden widerspricht allen Prinzipien der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit.
Der Entzug von Fördermitteln ad personam aufgrund von politischen Äußerungen der betreffenden Forscher:innen ist grundgesetzwidrig: Lehre und Forschung sind frei. Die interne Anordnung, eine derartige politische Sanktionierung dennoch zu prüfen, ist ein Zeichen verfassungsrechtlicher Unkenntnis und politischen Machtmissbrauchs; sie verdeutlicht einen zunehmenden Bruch zwischen Entscheidungstragenden im Bundesministerium für Bildung und Forschung und denjenigen, die das Wissenschaftssystem durch ihre Forschung und Lehre tragen. Das Vorgehen der Ministeriumsleitung riskiert allein durch seine einschüchternde Wirkung, das hart erkämpfte Abwehrrecht der Wissenschaftsfreiheit gegenüber politischen und staatlichen Einflussnahmen nachhaltig zu beschädigen. Die Freiheit der Wissenschaft schützt davor, dass der Staat über Wahrheiten autoritativ entscheidet, und ist damit Grundbedingung einer pluralen Gesellschaft.
Repressive Überprüfungen von Wissenschaftler:innen, die ihre kritische Haltung zu politischen Entscheidungen öffentlich machen, sind aus autoritären Regimen bekannt, die eine freie Diskussion auch an Universitäten systematisch behindern. Bereits der Anschein, die freie, gesellschaftliche Diskussion werde staatlich beschnitten, schadet unserer demokratischen Gesellschaft und dem Ansehen des Wissenschaftsstandorts Deutschland in der Welt.
Es gehört zu den Prinzipien der Wissenschaftsförderung in Deutschland (inkl. der Projektförderung durch das BMBF selbst), dass bei der Begutachtung und Bewilligung von Projektanträgen allein nach wissenschaftlichen Kriterien vorgegangen wird. Ungeachtet der Befürwortung oder kritischen Distanz zum Vorgehen der Lehrenden an Berliner Hochschulen: Politisch eine Überprüfung der Empfänger:innen von Forschungsgeldern auch nur anzustoßen, verrät eine Auffassung von Wissenschaft und Wissenschaftsförderung, die mit der Leitung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nicht vereinbar ist.
Artikel passend zum Thema „Innere Zeitenwende“ oder Wie das liberale Establishment schon heute die Geschäfte der AFD betreibt!
Siehe auch "Schallende Ohrfeigen für die Behörden. Gericht kippt Verbot der Parole" From the River to the Sea, Palestine will be free ""
English Version
Open statement on the actions of the Federal Minister of Education in response to the open letter from Berlin university lecturers.
On the 75th anniversary of the Basic Law, academics in Germany are experiencing an unprecedented attack on their fundamental rights. The Federal Minister of Education, Bettina Stark-Watzinger accused the authors of the „Statement by lecturers at Berlin universities“ on social media on 8 May 2024 of not standing on the grounds of the Basic Law. On 13 May, she proceeded to ask the Ministry to examine the possibility of sanctions under civil service law and criminal law against civil servants and employees of the federal states, including the option to revoke funding by the BMBF. This was made public by the Panorama editorial team on 11 June 2024.
This behaviour makes her position as Minister of Education and Research untenable for the following reasons:
1) The examination of sanctions under employment law is the responsibility of the federal states as the employers of professors.
2) Criminal law does not fall within the remit of the Ministry.
3) The withdrawal of funding decisions on grounds of adverse public positioning by academics contradicts all principles of constitutionally guaranteed academic freedom.
The withdrawal of funding ad personam on the basis of political statements made by researchers is contrary to the Basic Law: teaching and research are free. The internal order to examine such political sanctions is a sign of constitutional ignorance and political abuse of power; it illustrates an increasing rift between decision-makers in the Federal Ministry of Education and Research and those who support the academic system through their research and teaching. Through its intimidating effect alone, the Minister’s actions risk permanently damaging the hard-won right of academic freedom against political and state interference. Academic freedom protects against the state deciding authoritatively on truths and is therefore a basic condition of a pluralistic society.
Repressive reviews of academics who make public their critical stance on governmental decisions are familiar from authoritarian regimes that systematically hinder free discussion, including at universities. Even giving the impression that free social debate is being curtailed by the state damages our democratic society and the reputation of Germany as a centre of research in the world.
It is one of the principles of science funding in Germany (including project funding by the BMBF itself) that project proposals are assessed and approved solely on the basis of scientific criteria. Regardless of one’s support for or critical distance from the approach taken by the lecturers at Berlin universities, to even politically initiate a review of the recipients of research funding betrays a view of science and science funding that is incompatible with directing the Federal Ministry of Education and Research.
Titelfoto Tania Bruguera