Warum Palästinasolidarität und Antifaschismus zusammengehören!

Die AfD unterstützt die israelische Regierung und die Kriminalisierung der Palästina-Solidarität in Deutschland. Mit der Neugründung ihrer Jugendorganisation am 29.11. in Gießen bereitet sie den Aufbau eines Nazi-Terrortrupps vor.

Unsere Antwort: massenhafter Antifaschismus – antirassistisch, palästinasolidarisch, entschlossen.

Welche Gefahr geht von der Neugründung der AfD-Jugend aus? Was bedeutet der Aufstieg der AfD für den Kampf für einen gerechten Frieden in Palästina? Wie können wir gemeinsam gegen den Faschismus für eine solidarische Welt kämpfen?

Solche Fragen diskutieren wir am 10. November um 19 Uhr in verschiedenen Städten und bundesweit via Zoom: https://us06web.zoom.us/j/85849097198

10. November, 19 Uhr
Ratiborstr. 14c, Berlin
Joseph-Stelzmann-Str. 2A, Köln

Springer hetzt gegen Linksjugend – und der Parteivorstand macht mit?

Nachdem sie sich gegen die Kolonisierung Palästinas positioniert hat, steht die [’solid] im Zentrum rechter Hetze. Anstatt sich zu solidarisieren, fällt der Parteivorstand ihr in den Rücken.

Von luis Linden, 6.11.2025, KGK

Seit ihrem Bundeskongress am vergangenen Wochenende ist die Linksjugend [’solid] einer Hetzkampagne in der rechten und bürgerlichen Presse ausgesetzt. In gewohnter Manier wird versucht, Solidarität mit Palästina und Kritik am Zionismus mit Antisemitismus gleichzusetzen. So phantasiert die BILD einen „verstörenden Antisemitismus-Skandal“ herbei und behauptet, es habe ein „Klima der Einschüchterung und Drohung“ geherrscht. Im selben Artikel werden pro-israelische Linksjugend-Mitglieder – die auf dem Kongress eine deutliche Niederlage erlitten und sich daraufhin an Springer wandten – als „pro-jüdisch“ bezeichnet, eine selbst antisemitische Verdrehung der Realität, die unterstellt, alle Juden:Jüdinnen würden sich mit dem Staat Israel identifizieren. 

Selbstverständlich müssen die Diffamierungen von Springer und anderen Blättern entschieden zurückgewiesen werden. Die Verabschiedung des Antrags „Nie wieder zu einem Völkermord schweigen“ war ein längst überfälliger Schritt, in dem die [’solid] Grundprinzipien der internationalen Solidarität folgt. Sie benennt den vielfach wissenschaftlich belegten Genozid in Gaza und den kolonialen, rassistischen Charakter des israelischen Staates sowie die imperialistischen Motive hinter der deutschen Staatsräson als das, was sie sind. Richtigerweise wird die Linkspartei aufgerufen, sich endlich konsequent in Solidarität mit Palästina zu positionieren. 

Anstatt ihre Jugendorganisation gegen die rechten Diffamierungen, die auch Einzelpersonen treffen und somit potentiell existenzgefährdend werden können, zu verteidigen, ist die Führung der Partei Die Linke ihr in den Rücken gefallen. Ein unter anderen von Gregor Gysi und Bodo Ramelow – der Bilder von getöteten Kindern in Gaza als „Hamas-Scheiße“ bezeichnete und palästinasolidarische Aktivist:innen in die Nähe des NS rückte – unterzeichneter Brief steigt in die Hetze gegen [’solid] mit ein. 

Auch in einer heute veröffentlichten Stellungnahme der Parteivorsitzenden Ines Schwerdtner und Jan van Aken heißt es: „Im Parteivorstand herrschte eine sehr breite Einigkeit darüber, dass der verabschiedete Antrag inhaltlich nicht mit den Positionen der Linken vereinbar ist“. Sie reproduzieren ebenfalls die haltlose Unterstellung des Antisemitismus: „Kritik der aktuellen israelischen Regierungspolitik […] darf jedoch niemals den Schutz jüdischen Lebens infrage stellen oder die Existenz Israels delegitimieren.“

Das zeigt einmal mehr, wie die Führung der Linkspartei sich an die Staatsräson anpasst, um sich gegenüber SPD und Grünen als verlässliche Partnerin anzudienen. Konsequente Palästinasolidarität lässt sich mit einer Orientierung auf Regierungsbeteiligung, etwa im kommenden Jahr in Berlin, und Verhandlungen mit der CDU/CSU nicht vereinbaren. Wir rufen alle linken und palästinasolidarischen Kräfte und Personen inner- und außerhalb der Partei und Fraktion auf, sich gegen die Linie des Parteivorstandes zu stellen und die Genoss:innen von [’solid] öffentlich zu verteidigen. Wir solidarisieren uns mit allen Mitgliedern von Linkspartei und [’solid], die aufrichtig für Palästina kämpfen wollen und deshalb diffamiert werden, und wollen gemeinsam mit euch diskutieren, wie wir den Kampf für ein freies Palästina und gegen die repressive Staatsräson voranbringen können.

Der Beitrag von luis Linden ist erschienenen am 6.11.2025, KGK. Wir danken für das Publikationsrecht.

Titelbild: Foto: Martin Heinlein/DIE LINKE,
CC BY 2.0

Berliner Landesregierung will Mitbestimmung einschränken – scharfe Kritik an Gesetzentwurf zum Personalvertretungs-gesetz

Während die Berliner CDU durch ihre fragwürdige Vergabe von Fördergeldern im Bereich Antisemitismus in die Schlagzeilen gerät, drohen weitere Regierungsprojekte, die sich aktuell in der Umsetzung befinden. Neben den Kürzungsorgien bei Kinder- und Jugendarbeit und im Kulturbetrieb sind auch Mitbestimmungsrechte in Gefahr. Die Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht (BAGA) veröffentlichte letzte Woche einen Blogbeitrag, der über die geplante Umgestaltung des Personalvertretungsgesetzes (PersVG) informiert. Wir dokumentieren im Folgenden den gesamten Beitrag der BAGA und schließen uns dem Aufruf der Kolleg:innen an Personalräte und Gewerkschaften ausdrücklich an. Der politische Druck muss erhöht werden: Kein Demokratieabbau unter dem Deckmantel der Modernisierung! (Konstantin Kieser)

Geplante PersVG-Novelle: Berliner Regierung schwächt Mitbestimmung – Wegbereiter für Kürzungen und Militarisierung

Die Senatsverwaltung für Finanzen und deren vorstehender Senator Stefan Evers (CDU) verkauft ihre geplante Novelle des Personalvertretungsgesetzes Berlin als „Modernisierung“ und „Anpassung an die digitale Arbeitswelt“. In Wirklichkeit droht ein gefährlicher Abbau demokratischer Rechte von Beschäftigtenvertretungen und Gewerkschaften. In dem Entwurf, der BAGA vorliegt, werden unter dem Deckmantel von Effizienz, Beschleunigung und Digitalisierung Mitbestimmung, Schutzrechte und kollektive Handlungsspielräume massiv eingeschränkt.

§ 29 Der Demokratieabbau beginnt schon in der Binnenstruktur des PR: „Das den Vorsitz führende Vorstandsmitglied bestimmt zugleich seine Vertretung“, d.h. stellvertretende Vorsitzende werden nicht mehr gewählt.

§ 44 – Schwächung der Schutzrechte, Stärkung des Drucks

Besonders brisant ist die vorgesehene Änderung des § 44, der bislang den Schutz aktiver Personalratsmitglieder vor Umsetzung, Versetzung und Disziplinarmaßnahmen garantierte. Der Gesetzentwurf schwächt diesen Schutz und rückt die Berliner Regelung näher an das Bundesniveau heran – ein klarer Rückschritt.

In der Praxis bedeutet das: Wer als Beschäftigtenvertreter*in konsequent Mitbestimmungsrechte einfordert oder Konflikte mit der Dienststelle austrägt, muss künftig mit Umsetzungen, Arbeitsplatzverlagerungen oder subtilen Disziplinarmaßnahmen rechnen. Zwar wird im selben Gesetz ein längst überfälliger neuer „Unterlassungsanspruch“ eingeführt, mit dem Personalräte Verstöße gegen Mitbestimmung einklagen können – aber was nützt ein Rechtsanspruch, wenn diejenigen, die ihn durchsetzen, danach Repressalien befürchten müssen?

Diese Verschiebung ist kein Zufall, sondern politisch gewollt. Während der Unterlassungsanspruch als symbolisches Zugeständnis an die Mitbestimmung verkauft wird, öffnet die Schwächung des § 44 der Einschüchterung von Betriebs- und Personalratsmitgliedern Tür und Tor.

Datenschutz – Vorwand zur Kontrolle des PR durch die Dienststelle

Bisher galt, dass der Datenschutzbeauftragte der Dienststelle nicht für den Datenschutz im Personalrat zuständig war – mit gutem Grund. Jetzt heißt es „Die oder der von der Dienststelle benannte Datenschutzbeauftragte hat uneingeschränkte Kontrollrechte bei der Personalvertretung.“ Das heißt z.B., dass Kolleg*innen, die sich anonym an den PR wenden, nun befürchten müssen, dass die Dienststelle über diesen Umweg Informationen erhält, die nicht für sie bestimmt sind.

Effizienz um jeden Preis – Mitbestimmung als Störfaktor

Parallel dazu sieht die Novelle eine Reihe weiterer Änderungen vor, die die Mitbestimmung praktisch aushebeln:

* Fristenverkürzungen (z.B. auf eine Woche bei Einstellungen), nach denen Personalräte binnen weniger Tage auf Maßnahmen reagieren müssen, da die Möglichkeit der Fristverlängerungen massiv eingeschränkt wird und der PR keinen Anspruch mehr darauf hat (PR und Dienststelle „können … abweichende Frist vereinbaren“)

* die Einführung eines Negativkatalogs, der die zulässigen Gründe für Widersprüche einschränkt,

* und die Möglichkeit, vorläufige Regelungen ohne Mitbestimmung zu treffen.

Was auf dem Papier nach „Verfahrensbeschleunigung“ klingt, bedeutet in der Realität: Die Dienststellen können künftig deutlich schneller über Einstellungen, Versetzungen oder Dienstplanänderungen entscheiden – häufig, bevor Personalräte überhaupt reagieren können.

Gerade in Bereichen mit chronischem Personalmangel ist das eine gefährliche Entwicklung. Dort, wo ohnehin Überlastung herrscht, wird die demokratische Kontrolle weiter reduziert. Beschäftigte sollen „funktionieren“, nicht mitbestimmen.

Arbeitszeit und Dienstpläne – Mitbestimmung auf dem Rückzug

Mit der Neuregelung wird auch die Mitbestimmung bei Arbeitszeitfragen faktisch geschwächt. Zwar behauptet der Entwurf, die Mitbestimmung werde „ausgeweitet“, doch entscheidend ist, dass Dienststellen künftig vorläufige Maßnahmen bei Dienstplanänderungen oder Arbeitszeitverteilungen treffen können.

Das heißt konkret: Selbst wenn der Personalrat Bedenken äußert – etwa wegen Überlastung, fehlender Ruhezeiten oder unzumutbarer Schichtfolgen – kann die Dienststelle die Änderung zunächst umsetzen und Fakten schaffen.

Gerade dort, wo der Personalmangel längst strukturell ist, bedeutet diese Verschiebung: Beschäftigte verlieren den letzten Hebel, mit dem sie Überforderung, ungleiche Belastung oder gesundheitsgefährdende Dienstpläne verhindern können. Die gesetzliche Mitbestimmung wird zum bloßen „Informationsrecht“, während sich die Verantwortung für die Folgen – Krankheit, Fluktuation, Burnout – weiter auf die Beschäftigten verlagert.

Politischer Kontext: Verwaltung im Krisenmodus

Diese Novelle kommt nicht zufällig in einer Zeit, in der der Berliner Senat an mehreren Fronten zugleich „umbaut“: massive Sparauflagen, Personalabbau in der Fläche, gleichzeitige Aufrüstung von Polizei und Verwaltung. Das Schlagwort der „Verwaltungsmodernisierung“ dient als ideologische Klammer einer Politik, die demokratische Beteiligung als Hemmnis betrachtet. Die Streichung von Schutzrechten und die Beschleunigung von Verfahren schaffen die Voraussetzungen für weitere Kürzungen, Outsourcing, und perspektivisch auch für eine Verwaltung, die sich ohne Beteiligung der Beschäftigten steuern lässt.

Selbst erzeugter Personalmangel als Argument

Der Personalmangel ist nicht naturgegeben – er ist das Ergebnis jahrelanger Kürzungspolitik, ungleicher Verteilung, schlechter Arbeitsbedingungen und wachsender Arbeitsverdichtung. Statt die Ursachen anzugehen, wird das Personalvertretungsrecht nun den Folgen angepasst.Die Botschaft lautet: Weil zu wenige Menschen unter schlechten Bedingungen arbeiten wollen, muss Mitbestimmung weichen. Damit trägt die Gesetzesreform selbst zur Verschärfung jener Krise bei, die sie vorgibt zu lösen.

Fazit: Demokratieabbau im Namen der Effizienz

Die geplante Novellierung ist insgesamt bei wenigen Verbesserungen kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt – sowohl für die Beschäftigten als auch für die demokratische Kultur im öffentlichen Dienst. Es modernisiert nicht, es diszipliniert. Und es schützt nicht die Interessen der Beschäftigten, sondern die Handlungsspielräume einer Politik, die auf Kürzung und Kontrolle setzt.

Wir rufen Personalräte und Gewerkschaften dazu auf, den politischen Druck zu erhöhen, um die geplanten Verschlechterungen in der Novelle zu streichen!

Berliner Aktion Gegen Arbeitgeberunrecht
29.10.2025

Link zum Originalbeitrag: https://berlineraktiongegenarbeitgeberunrecht.wordpress.com/2025/10/29/geplante-persvg-novelle-berliner-regierung-schwaecht-mitbestimmung-wegbereiter-fuer-kuerzungen-und-militarisierung/

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