Atomwaffen sind immer Unrecht

Anlässlich des 79. Jahrestages der Atombombenabwürfe durch die USA auf Hiroshima und Nagasaki mit über 200 000 Toten erinnern die Völkerechtler von IALANA in einer Stelliungnahme daran, dass Atombomben internationales Unrecht sind.

Jeder, der Atombomben herstellt, einsetzt oder in seinem Land duldet oder dies in irgendeiner Weise wie die Bunderepublick Deutschland unterstützt, setzt sich ins Unrecht. Er oder sie sollte, deutlich gesagt, hinsichtlich der Einhaltung einer „regelbasierten Ordnung“ gegenüber Dritten besser die Klappe halten.(Peter Vlatten)


Etwa 100 Menschen versammelten sich am 6. August 2024 an der Friedensglocke im Volkspark Berlin-Friedrichshain zum diesjährigen Gedenken „Hiroshima und Nagasaki mahmen“. Bild: Ingo Müller

79 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki – Atomwaffen mit Recht unvereinbar

Stellungnahme IALANA, 5.August 2024

Am 6. August 1945 schlug eine US-Atombombe mit einer Sprengkraft von 16kt TNT, genannt „Little Boy“ auf Hiroshima ein. Schätzungen zur Folge starben 140 000 Personen. Drei Tage später, am 9. August 1945, wurde „Fat Man“, eine US-Plutoniumbombe, auf Nagasaki abgeworfen. Sie nahm geschätzte 80 000 Leben. Die Städte Hiroshima und Nagasaki waren gänzlich zerstört.

Dies geschah vor 79 Jahren. Und obgleich der erste logische Gedanke, der auf die Bilder von Hiroshima und Nagasaki von 1945 folgt, die vollständige nukleare Abrüstung ist, sehen wir dieser Gefahr heute immer noch ins Auge. Sie ist größer denn je. Atomwaffenstaaten haben stets und arbeiten auch aktuell daran, ihre Atomwaffenarsenale (Sprengköpfe und Trägerwaffen) auszubauen und zu modernisieren. Sie beharren weiterhin auf der unhaltbaren Abschreckungspolitik und setzten die nukleare Teilhabe fort und modernisieren die durch Deutschland und anderen Staaten dafür bereitgestellten Flugzeuge und Stützpunkte. Trotzdem sollte nicht der Eindruck entstehen, dass die letzten 79 Jahre erfolglos waren. Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg erhoben sich Stimmen, die eine atomare Abrüstung forderten. Die erste Resolution der UN-Generalversammlung vom 24. Januar 1946 forderte die “elimination from national armaments of atomic weapons and all other major weapons adaptable to mass destruction.” [1]UN Generalversammlung, Resolution 1 Establishment of a Commission to Atomic Energy, 24 Januar 1946. Ihr folgte eine große Reihe weiterer Resolutionen der UN Generalversammlung, in denen ein … Continue reading  Es gibt eine globale nukleare Abrüstungsbewegung, an deren Spitze die Hibakusha – die Überlebenden von Hiroshima und Nagasaki stehen. Mit ihrem unermüdlichen Einsatz mahnen sie die Welt, was die Folgen eines Atombombeneinsatzes sind und fordern deren Abschaffung. Die Bemühungen der Zivilgesellschaft, der UN Organe sowie der Gemeinschaft der Blockfreien um eine atomwaffenfreie Welt, führten u.a. auch zum Abschluss der Verträge über atomwaffenfreie Zonen. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Rechtinstrumenten und Rechtsnormen, die den Einsatz von Atomwaffen verbieten. Sie reichen von Verträgen über Kernwaffenfreie-Zonen, über den NPT und Test-Stopp-Verträge bis zum humanitären Völkerrecht, den Menschenrechten und Umweltstandrads. [2]Siehe die Tabelle in Anhang 1

Tatsächlich ist die Welt dem Ziel einer atomwaffenfreien Welt im Jahr 2021 einen Schritt nähergekommen, als der Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft trat. Dieser Vertrag, ein Meilenstein der nuklearen Abrüstung, ergänzt und baut auf andere Instrumente und Normen auf. Er verbietet u.a. die Herstellung, den Einsatz, die Weitergabe oder die Stationierung von Atomwaffen und enthält Normen zu Opferschutz und Umweltsanierung, einem zunehmend wichtigen Bereich

Während der AVV nur für Mitgliedsstaaten bindend ist, gibt es völkerrechtliche Normen, die als Gewohnheitsrecht für alle Staaten gelten. Zu diesen gehören die Regeln und Prinzipien des humanitären Völkerrechts, die den Einsatz von Atomwaffen verbieten, weil a) Atomwaffen zwischen Zivilisten und Kombattanten nicht unterscheiden, b) sie unnötiges Leiden verursachen, und c) sie langfristige und schwere Schäden in der Umwelt verursachen. Zusätzlich werden durch einen solchen Einsatz neutrale Staaten in Mitleidenschaft gezogen. Dies bestätigte der IGH in seinem epochalen Gutachten vom 07.08.1996. Die offen gelassene Frage, ob der Einsatz von Atomwaffen in einer extremen Notwehrsituation, in der das Überleben des Staates auf dem Spiel stünde, rechtmäßig ist, sollte keinesfalls als ein Bejahen gedeutet werden. Eindeutig für den IGH war, dass Notwehr nur dann rechtmäßig ist, wenn sie mit den Regeln und Prinzipien des humanitären Völkerrechts konform sind. Mit anderen Worten, das Selbstverteidigungsrecht ist durch das humanitäre Völkerrecht sowie durch die Prinzipien der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit eingeschränkt. Atomwaffen, die heute existieren, erfüllen diese Bedingungen nicht. Somit ist ihr Einsatz in jeglicher Situation völkerrechtswidrig. Im Übrigen ergibt sich hieraus auch ein Androhungsverbot des Einsatzes von Atomwaffen.

Des Weiteren sind Atomwaffen mit Menschenrechten insbesondere dem Recht auf Leben nicht vereinbar. Der Menschenrechtsausschuss bekräftigte diese Feststellung in der Allgemeinen Bemerkung 36, in der er hervorhob, dass es Staaten untersagt ist, Atomwaffen zu entwickeln, zu testen oder einzusetzen.[3] Allgemeine Bemerkung Nr. 36, CCPR/C/GC/36, para. 66. Zusätzlich stelle der Menschenrechtsausschuss fest, dass Staaten der internationalen Verpflichtung unterliegen, Verhandlungen in gutem Glauben zu beginnen und abzuschließen, die zu atomarer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle führen. Die aus dem Jahre 1970 stammende Rechtsverpflichtung des Artikel 6 des Nichtverbreitungsvertrages hat der IGH in seinem Gutachten 1996 ausdrücklich bekräftigt und zum völkerrechtlichen Gewohnheitsrecht erklärt. Damit ist sie für alle Staaten der Welt verbindlich: Alle Staaten haben für die vollständige Abschaffung der Atomwaffen zu sorgen!

Ein Androhungs- und Einsatzverbot von Atomwaffen und eine Verhandlungsverpflichtung mit dem Ziel der vollständigen atomaren Abrüstung sind die größten Errungenschaften der letzten 79 Jahre. Sie gelten für alle Staaten ausnahmslos. IALANA erinnert an diese Verpflichtungen schon seit ihrer Gründung.[4] Siehe eine Liste von Veröffentlichungen im Anhang 2 Trotz dieser Errungenschaften, haben wir noch viel zu tun. Leider sind wir Zeugen der fortwährenden Missachtung der vertraglichen und gewohnheitsrechtlichen Verpflichtung ernsthafte Verhandlungen über atomare Abrüstung aufzunehmen. Beispielhaft dafür steht der Boykott der Verhandlungen über das Zustandekommen des TPNW und der Konferenzen zur Förderung des Vertrages.

79 Jahre sind seit jenen Augusttagen 1945 vergangen. Taniguchi Sumiteru, Hibakusha aus Nagasaki, widmete sein Leben der Erzählung seiner Lebensgeschichte, der Atombombe auf seinem Rücken[5] Sumiteru Taniguchi, The Atomic Bomb on My Back: A Life Story of Survival and Activism, 2020 , und dem Kampf für Frieden und nukleare Abrüstung. In einem Interview sage er: „Um eine Welt zu schaffen, in der wir als Menschen leben können, müssen wir uns von allen Substanzen befreien, die man als „nuklear“ bezeichnen könnte.“ [6] https://www.pbs.org/wgbh/peoplescentury/episodes/fallout/taniguchitranscript.html Diesem Ziel ist die IALANA verpflichtet. Wir fordern alle Staaten dazu auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine Welt ohne Atomwaffen zu schaffen. Diese schließen die Beendigung der nuklearen Teilhabe sowie die Abschaffung und Zerstörung von allen vorhandenen Atomwaffen ein. Denn nur eine Welt ohne Atomwaffen ist eine sichere Welt. 

Anhang 1

Anhang 2

wer ist IALANA und mehr 

References

References
1 UN Generalversammlung, Resolution 1 Establishment of a Commission to Atomic Energy, 24 Januar 1946. Ihr folgte eine große Reihe weiterer Resolutionen der UN Generalversammlung, in denen ein Atombombeneinsatz als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gebrandmarkt wird.
2 Siehe die Tabelle in Anhang 1
3 Allgemeine Bemerkung Nr. 36, CCPR/C/GC/36, para. 66.
4 Siehe eine Liste von Veröffentlichungen im Anhang 2
5 Sumiteru Taniguchi, The Atomic Bomb on My Back: A Life Story of Survival and Activism, 2020
6 https://www.pbs.org/wgbh/peoplescentury/episodes/fallout/taniguchitranscript.html

Solidaritätscamp für Palästina steht nach Brandanschlag in Flammen

Brandanschlag gegen studentisches Solidaritätscamp mit Palästina in München. Ein mutmaßlich der Polizei bekannter „muslimfeindlicher“ Extremist setzte mit einem Brandbeschleuniger das Lager in Flammen.

Viele im Camp schliefen während des Anschlags und hätten im Schlaf verletzt oder sogar getötet werden können. Nur die schnelle Reaktion von Betroffenen konnte Schlimmeres verhindern, so dass es keine ernsten Verletzungen gegeben haben soll und der Brand von den Student:innen gelöscht werden konnte. Die das Camp beobachtende Polizei habe den Täter vor Ort im Anschluss festnehmen können.

Auf dem Professor-Huber-Platz protestieren seit Mitte Mai Studierende und Aktivisten gegen den Genozid in Gaza. Die Stadt verbot – laut Beobachter begleitet von einer „verleumderischen“ Kampagne -das Camp vor der Uni. Sie verwies die Studierenden an einen anderen Ort. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied dagegen. Der Verweis der Stadt war rechtswidrig. Das Protestcamp durfte bleiben.

Geht da eine Saat von Hetze gegen Menschen auf, die sich für gleiche Rechte von Palästinenser:innen hierzulande einsetzen? Das kann für jemanden, der in den letzten Monaten insbesondere auch den Tenor grosser Teile der Presse verfolgt hat, wohl nur noch eine retorische Frage sein.

Es hat keine Toten und Schwerverletzten gegeben. Aber es hätte um Haaresbreite passieren können.

Es ergeben sich Fragen: wie konnte es überhaupt zu dem Anschlag kommen? An einem Platz, der wie kaum ein anderer von der Münchner Polizei beobachtet und bewacht wird. Durch einen der Polizei mutmaßlich bekannten palästinafeindlichen Extremisten? Der Mann muss einige Zeit benötigt haben, um das Benzin als Brandbeschleuniger über Aufsteller und Plakate um das Camp herum zu verteilen. Immerhin soll der Täter nach der Tat direkt verhaftet worden sein. Allerdings wurde er auch bald wieder auf freien Fuß gesetzt. Ungewöhnlich für jemanden, der gerade einen Anschlag verübt hat, bei dem Schwerverletzte und Tote als Folge in Kauf genommen werden.

Der notwendige unüberhörbar konsequente Aufschrei über diesen feigen und fanatischen antipalästinensischen proisraelischen Mordanschlag bleibt aber weitgehend aus. [1] ein Bericht der SZ: https://www.sueddeutsche.de/bayern/generalstaatsanwaltschaft-extremismus-verdacht-nach-brand-in-pro-palaestina-protestcamp-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240802-930-191972

Vor 1933 fing es auch so an – damals auf Einrichtungen von Jüd:innen in diesem Land. Stemmt Euch dagegen!
Eine Kundgebung/Rally wird heute um 19:30 Uhr auf dem Platz des Camps gehalten.
Link zu Instragram Video Reel Tathergang:

https://www.instagram.com/reel/C-KYKdet7CX/?igsh=M2J3M2tzM3BvMmRl
Auch zu diesem Thema: Drall nach Rechts in der Hauptstadt 

Fotos Screenshots aus Video von Zeugen

„Wir … sind tief besorgt“ –

Die unter dem Stichwort einer „Zeitenwende“ eingeleitete Politik der allgemeinen Aufrüstung und Kriegsvorbereitung in Deutschland hat nun auch in der SPD Stimmen laut werden lassen, die mit dem aktuellen Kurs ihrer Partei Bauchmerzen haben. Im Gegensatz zu einer CDU/CSU und FDP, in denen der transatlantische Schulterschluss wie betoniert erscheint und einer Grünen Partei, die von bellizistischen Heißspornen dominiert wird, scheint im sozialdemokratischen Millieu die Erinnerung an eine Zeit der aktiven Friedenspolittik noch nicht vollständig verblasst zu sein. Wir wünschen den Mitgliedern des Erhard-Eppler-Kreises viel Erfolg. Im Folgenden dokumentieren wir ihre Erklärung (Jochen Gester):

Erklärung des Erhard-Eppler-Kreises

27. Juli 2024

Wir, die Mitglieder des Erhard-Eppler-Kreises, sind tief besorgt über die Schlagseite, mit der gegenwärtig über Pro und Contra einer Stationierung von US-Langstreckenraketen in Deutschland und Wege zu einem Ende des Blutvergießens in der Ukraine debattiert wird.

Der Großteil der medial verbreiteten Einschätzungen geht davon aus, dass ein Waffenstillstand in der Ukraine und der Schutz Europas vor Putins imperialistischem Streben nur durch Abschreckung und gegenwärtig ohne damit einhergehende Aufforderung zum Eintritt in Abrüstungsverhandlungen gelingen kann.

Als Demokraten respektieren wir diese Position. Zu einem demokratischen Ringen um den richtigen Weg gehört aber auch, dass auch unsere und von vielen geteilte gänzlich andere Einschätzung respektiert wird.

Wie Rolf Mützenich, der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, warnen wir eindringlich davor, die Gefahren einer Stationierung von Langstreckensystemen mitten in Europa zu unterschätzen.

Es geht um nicht weniger als um die Frage, ob unser dicht besiedeltes Land zum Ziel eines atomaren Erstschlags werden könnte – eine Frage, die auch die glühendsten Befürworter dieser Art von Abschreckung nicht definitiv ausschließen können. Dessen ungeachtet wird Kritik – in der Sache ebenso wie in Bezug auf das Zustandekommen der Entscheidung und ihre Kommunikation – entweder totgeschwiegen oder in einer Weise herabgesetzt, die mit dem Stil einer demokratischen Debatte nicht in Einklang steht.

In der veröffentlichten Meinung wird der Eindruck erweckt, dass nur diejenigen „erwachsen“ und Experten seien, die allein auf Abschreckung mit ausschließlich in Deutschland stationierten Lenkwaffen großer Reichweite setzen. Zugleich wird das Plädoyer, „abseits des Schlachtfelds Wege zu einem Ende der Kämpfe“ zu suchen (Mützenich) als Aufruf von Träumern diskreditiert, die weiße Flagge zu hissen und dafür die Knechtschaft Putins in Kauf zu nehmen. Das ist ein inakzeptabler Umgang miteinander.

Wer die Suche nach Wegen abseits des Schlachtfeldes ausschließt, muss erklären, wie er einen Krieg beenden will, ohne das Schlachtfeld auszuweiten. Der Glaube, Raketenbasen der NATO blieben davon unberührt, wird jedenfalls von Beobachtern in Frage gestellt, die mit Fug und Recht den Titel „Experte“ für sich in Anspruch nehmen können.

Was uns befremdet ist das Schweigen der Führungen von SPD und SPD-Bundestagsfraktion zu der von Rolf Mützenich angestoßenen Debatte. Wir erleben tagtäglich nicht nur an der sozialdemokratischen Parteibasis, wie vielen Rolf Mützenich aus der Seele spricht. 

Wir erwarten auch von der Führungsebene der Partei und der Fraktion, Farbe zu bekennen und den Fraktionsvorsitzenden gegenüber abqualifizierenden Vorwürfen zu verteidigen. Und wir würden uns von der Parteispitze gegenüber den Medien mehr sichtbaren Einsatz dafür wünschen, dass kontroverse Positionen in der Stationierungsfrage ohne Vorverurteilung einer Seite fair gegenübergestellt werden. Auch Schweigen ist eine Meinungsäußerung.

Unterzeichner

  • Gernot Erler
  • Ernst Ulrich von Weizsäcker 
  • Norbert Walter-Borjans
  • Axel Fersen
  • Cay Gabbe
  • Albrecht Bregenzer
  • Herbert Sahlmann

Quelle: https://www.erhard-eppler-kreis.de/aktuell-1/

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